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Glossar

225 Fachbegriffe aus Energiewirtschaft, Marktkommunikation und SAP IS-U, jeder kurz erklärt.

225 Begriffe

A20 Begriffe

  • Ableseauftrag

    #

    Arbeitsvorrat für eine anstehende Ablesung, erzeugt je Zählwerk. Er enthält den Ablesegrund, den geplanten Termin und einen Erwartungswert. Mit der Erfassung des Stands wird daraus das Ableseergebnis.

    In SAP
    Transaktionen EL01, EL28

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  • Ablesebeleg

    #

    Auch: Ableseergebnis

    Beleg, der Ableseauftrag und Ableseergebnis eines Zählwerks führt: Zählerstand, Ablesedatum, Ableseart, Ablesegrund und Status. Nur ein plausibles oder freigegebenes Ergebnis gibt die Abrechnung frei.

    In SAP
    Tabellen EABL, EABLG

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  • Ableseeinheit

    #

    Gruppe von Anlagen, die gemeinsam abgelesen werden, meist ein Straßenzug oder Bezirk. Die Ableseeinheit steht an der Anlage, gehört zu einer Portion und trägt die Terminsätze für die Ablesung.

    In SAP
    Tabelle TE422

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  • Ablesung

    #

    Auch: Turnusablesung, Ableseart, Ableseturnus

    Erhebung eines Zählerstands, durch den Kunden selbst, durch einen Ableser vor Ort oder automatisch per Fernauslesung. Die Turnusablesung findet im regelmäßigen Rhythmus statt, meist jährlich. Dazu kommen Zwischenablesungen bei Ein- und Auszug, Lieferantenwechsel oder Gerätewechsel.

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  • Abrechnungsauftrag

    #

    Arbeitsvorrat der Abrechnung, erzeugt zusammen mit den Ableseaufträgen, wenn ein Terminsatz fällig ist. Er liegt laut SAP Learning auf Vertragsebene; in ETRG steht die Anlage mit geplantem Abrechnungsdatum und Abrechnungsvorgang im Schlüssel. Er wird abrechenbar, sobald die nötigen Ableseergebnisse plausibel vorliegen. Die Abrechnung ersetzt ihn durch einen Abrechnungsbeleg.

    In SAP
    Tabelle ETRG

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  • Abrechnungsbeleg

    #

    Ergebnis der Abrechnung eines Vertrags: Mengen, Preise und Beträge je Belegzeile für einen Abrechnungszeitraum. Er ist noch keine Rechnung. Erst die Fakturierung macht daraus einen Druckbeleg und eine Forderung.

    In SAP
    Tabelle ERCH · Transaktion EA22

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  • Abrechnungsschema

    #

    Auch: Schema

    Legt fest, in welcher Reihenfolge die Tarifschritte aller Tarife einer Anlage ausgeführt werden. Es steht im Tariftyp. Das Schema bestimmt auch, welche Schritte Rechnungszeilen erzeugen.

    In SAP
    Transaktion EA35

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  • Abschlag

    #

    Auch: Abschlagsplan, Abschlagszahlung

    Regelmäßige Vorauszahlung auf die spätere Verbrauchsabrechnung, meist monatlich. Die Höhe ergibt sich aus dem erwarteten Jahresverbrauch und den Preisen. In der Jahresrechnung werden die gezahlten Abschläge verrechnet, übrig bleibt eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

    Grundlage
    § 41b EnWG, § 13 StromGVV
    In SAP
    Tabelle EABP, Transaktion EA61

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  • Anlage (SAP IS-U)

    #

    Auch: Versorgungsanlage, Installation

    Abrechnungsobjekt einer Sparte an einer Verbrauchsstelle. Die Anlage fasst die Geräte und Zählwerke zusammen, die gemeinsam abgerechnet werden, und trägt in Zeitscheiben Tariftyp, Ableseeinheit und Abrechnungsfakten. Sie ist nicht mit der technischen Anlage zu verwechseln, etwa einer PV-Anlage.

    In SAP
    Tabellen EANL, EANLH · Transaktionen ES30 bis ES32

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  • Anreizregulierung

    #

    Auch: ARegV, Anreizregulierungsverordnung, Erlösobergrenze, EOG

    Regulierungssystem für Netzbetreiber. Die Behörde gibt für jede Regulierungsperiode eine Erlösobergrenze vor: den Betrag, den der Netzbetreiber im Jahr höchstens über Netzentgelte einnehmen darf. Sie beruht auf geprüften Kosten und einem Effizienzvergleich; wer effizienter wirtschaftet, darf den Vorteil in der Periode behalten. Für Stromverteilnetzbetreiber gilt bis 31.12.2028 die ARegV (vierte Periode 2024 bis 2028); ab 01.01.2029 gilt die Festlegung RAMEN Strom der Bundesnetzagentur vom 08.12.2025.

    Grundlage
    ARegV (gilt bis 31.12.2028), § 21a EnWG, RAMEN Strom (GBK-25-01-1#1)

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  • Anschlussnehmer

    #

    Wer den Netzanschluss beauftragt hat oder Eigentümer des angeschlossenen Grundstücks oder Gebäudes ist. Der Anschlussnehmer ist Partner des Netzanschlussvertrags. Im Mietshaus ist das der Vermieter, der Mieter ist Anschlussnutzer.

    Grundlage
    § 1 NAV

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  • Anschlussnutzer

    #

    Wer einen Netzanschluss nutzt, um Strom zu entnehmen oder einzuspeisen, zum Beispiel der Mieter einer Wohnung. Das Anschlussnutzungsverhältnis mit dem Netzbetreiber entsteht mit der ersten Entnahme. Der Anschlussnutzer darf seinen Messstellenbetreiber wählen.

    Grundlage
    § 1 NAV, § 2 MsbG

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  • Anschlussobjekt

    #

    Gebäude oder Grundstück mit einer Adresse. Es ist die oberste Ebene der technischen Stammdaten und enthält Verbrauchsstellen und Geräteplätze. Technisch ist es ein Technischer Platz der Instandhaltung.

    In SAP
    Tabelle EHAUISU · Transaktion ES55

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  • AnwendungshandbuchAHB

    #

    Dokument, das beschreibt, wie ein Nachrichtentyp in einem konkreten Geschäftsvorfall zu füllen ist. Je Prüfidentifikator legt es fest, welche Segmente und Datenelemente Muss, Kann oder an eine Bedingung geknüpft sind. Die MIG beschreibt den möglichen Aufbau, das AHB die Anwendung im Prozess.

    Grundlage
    EDI@Energy

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  • APERAK

    #

    Application Error and Acknowledgement

    Anwendungsquittung je Geschäftsvorfall. Sie erkennt einen Vorgang an (Anerkennungsmeldung) oder meldet, dass er nicht verarbeitet werden kann, zum Beispiel weil die Marktlokation unbekannt ist oder eine AHB-Bedingung verletzt wurde. Sie lehnt nur den beanstandeten Vorgang ab, die übrigen der Datei laufen weiter. Die Anerkennung bestätigt die Verarbeitbarkeit; die fachliche Antwort des Prozesses, etwa eine Bestätigung oder Ablehnung der Anmeldung, kommt getrennt davon.

    Grundlage
    EDI@Energy

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  • API-Webdienste

    #

    Zweiter Übertragungsweg der Marktkommunikation neben EDIFACT über AS4. Ein Marktpartner ruft einen Dienst per HTTP auf und erhält die Antwort als JSON. Stand Oktober 2026 laufen nur zwei Prozessgruppen darüber: die Ermittlung der MaLo-ID und der Steuerbefehl samt Information dazu. Die Bundesnetzagentur hat mit Mitteilung Nr. 58 vom 1. Oktober 2026 weitere Dienste nicht eingeführt; neue Fälle bleiben in EDIFACT. Abgesichert wird der Weg über TLS und Zertifikate der Smart-Metering-PKI.

    Grundlage
    EDI@Energy, API-Guideline

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  • Arbeitspreis

    #

    Preis je verbrauchter Kilowattstunde. Er ist der verbrauchsabhängige Teil des Strompreises und des Netzentgelts.

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  • Artikel-ID

    #

    Auch: Artikelnummer

    Code für genau eine abrechenbare Leistung in der Netznutzungs- oder Messstellenabrechnung, etwa Wirkarbeit oder Grundpreis. Die Artikel-ID steht im Preisblatt und in jeder Rechnungsposition der INVOIC. Sie ist ein Schlüssel aus einer Codeliste und kein Preis.

    Grundlage
    EDI@Energy-Codeliste, BNetzA BK6-20-160

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  • AS4

    #

    Applicability Statement 4

    Übertragungsweg für EDIFACT-Dateien der Marktkommunikation, in der Sparte Strom seit dem 1. April 2024 verbindlich. AS4 ist ein Webservice-Protokoll mit Signatur, Verschlüsselung und Zustellquittung. Die Zertifikate stammen aus der Smart-Metering-PKI. Die Strom-Marktkommunikation darf seit diesem Stichtag nicht mehr per E-Mail mit S/MIME laufen.

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  • Ausgleichsenergie

    #

    Auch: reBAP, Bilanzkreisabweichung

    Energie, die einem Bilanzkreis für seine Abweichung je Viertelstunde in Rechnung gestellt oder vergütet wird. Der Preis ist der regelzonenübergreifende einheitliche Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP). Ausgleichsenergie ist eine Verrechnungsgröße. Der physische Ausgleich im Netz geschieht über Regelenergie. Im Gas ist es die Energiemenge, die am Ende der Bilanzierungsperiode (Gastag) zum Ausgleich des Bilanzkreissaldos rechnerisch benötigt wird; es gibt dort keinen reBAP, sondern einen täglichen positiven und negativen Ausgleichsenergiepreis aus den Regelenergiegeschäften des Marktgebietsverantwortlichen und dem Gasdurchschnittspreis des Gastags.

    Grundlage
    Gas: GaBi Gas 2.1 (BK7-24-01-008), Tenor Ziffer 3; GaBi Gas 2.0 (BK7-14-020), Tenor Ziffer 2

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B15 Begriffe

  • BaukostenzuschussBKZ

    #

    Einmalige Zahlung des Anschlussnehmers an den Netzbetreiber für den Ausbau des vorgelagerten Netzes, bemessen an der bestellten Leistung. Er kommt zu den Kosten für die Herstellung des Netzanschlusses hinzu. In der Niederspannung begrenzt § 11 NAV ihn; darüber gilt nach dem BNetzA-Positionspapier (11/2024) das Leistungspreismodell: Mittel der Leistungspreise der letzten fünf Jahre mal bestellte Leistung. Der BGH hat das Modell am 15.07.2025 (EnVR 1/24) bestätigt.

    Grundlage
    § 11 NAV, BNetzA-Positionspapier 11/2024

    Energiesystem & NetzeMehr dazu

  • BDEW

    #

    Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft

    Branchenverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Für die Marktkommunikation ist er wichtig, weil seine Tochter Energie Codes und Services GmbH die BDEW-Codenummern für Marktpartner vergibt, er Anwendungshilfen veröffentlicht und die Expertengruppe EDI@Energy leitet, die die Nachrichtenformate erarbeitet. Als privater Verband hat er keine hoheitlichen Befugnisse.

    Marktrollen & RegulierungMehr dazu

  • Berechnungsformel

    #

    Rechenvorschrift, nach der aus den Werten mehrerer Messlokationen die Werte einer Markt- oder Netzlokation entstehen, zum Beispiel Bezug minus Erzeugung. Der Netzbetreiber legt sie fest und übermittelt sie per UTILTS an Lieferant und Messstellenbetreiber.

    Belieferung & MarktprozesseMehr dazu

  • Berechtigte Stelle

    #

    Stelle, die personenbezogene Messwerte verarbeiten darf. Das Gesetz zählt sie abschließend auf, darunter Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Bilanzkoordinator, Bilanzkreisverantwortlicher und Lieferant, jeweils nur für festgelegte Zwecke. Jede weitere Stelle braucht die Einwilligung des Anschlussnutzers.

    Grundlage
    § 49 MsbG

    Messwesen & Smart MeteringMehr dazu

  • Bilanzierung

    #

    Zuordnung von Energiemengen zu Bilanzkreisen, im Strom je Viertelstunde. Der Netzbetreiber ermittelt für jede Marktlokation die Menge, aus Messwerten oder über ein Lastprofil, und fasst sie zu Summenzeitreihen zusammen. Die Netznutzungsabrechnung verrechnet dagegen das Netz und nicht die Energie. Im Gas ist die Bilanzierungsperiode der Gastag von 06:00 bis 06:00 Uhr; der Marktgebietsverantwortliche saldiert je Bilanzkreis täglich.

    Grundlage
    Gas: GaBi Gas 2.1 (BK7-24-01-008), Tenor Ziffer 1 lit. b.

    Energiedaten & BilanzierungMehr dazu

  • Bilanzierungsgebiet

    #

    Bilanzielle Einheit im Netz eines Netzbetreibers: Sein Gesamtnetzgebiet ist entweder ein Bilanzierungsgebiet oder vollständig in mehrere überlappungsfreie aufgeteilt. Ein Bilanzierungsgebiet gehört nur einem Netzbetreiber und liegt in genau einer Regelzone. Für jedes bildet der Netzbetreiber die Summenzeitreihen je Lieferant und Bilanzkreis, und jede Marktlokation liegt darin in genau einem.

    Grundlage
    MaBiS Kap. 3.5

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  • BilanzkoordinatorBIKO

    #

    Eigene Rolle der MaBiS, verantwortlich für die Bilanzkreisabrechnung. Der Bilanzkoordinator empfängt die Summenzeitreihen von Netzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern, vergibt den Datenstatus und versendet die Abrechnungsdaten. Außerdem vergibt er die Energy Identification Codes der Bilanzierungsgebiete. Welches Unternehmen die Rolle ausübt, sagt die MaBiS nicht; sie kann im selben Unternehmen liegen wie der Übertragungsnetzbetreiber.

    Grundlage
    MaBiS

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  • Bilanzkreis

    #

    Energiemengenkonto eines Bilanzkreisverantwortlichen innerhalb einer Regelzone. Es stellt je Viertelstunde alle Einspeisungen, Entnahmen und Handelsgeschäfte gegenüber. Jede Marktlokation ist zu jedem Zeitpunkt genau einem Bilanzkreis zugeordnet. Ein Bilanzkreis ist kein Gebiet, er hat keine geografische Grenze.

    Grundlage
    § 20 EnWG, MaBiS

    Energiedaten & BilanzierungMehr dazu

  • Bilanzkreisabrechnung

    #

    Nachträgliche Abrechnung der Abweichung zwischen Fahrplänen und tatsächlichen Mengen eines Bilanzkreises, je Bilanzierungsmonat. Die Netzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber liefern Summenzeitreihen, der Bilanzkoordinator gibt ihnen einen Datenstatus und fasst sie zu Abrechnungsdaten zusammen. Die Abweichung wird je Viertelstunde mit dem Ausgleichsenergiepreis bewertet. Der Bilanzkreisverantwortliche erhält einen vorläufigen Stand am 18. und den endgültigen am 42. Werktag nach Monatsende.

    Grundlage
    MaBiS

    Energiedaten & BilanzierungMehr dazu

  • BilanzkreisverantwortlicherBKV

    #

    Marktrolle, die einen Bilanzkreis wirtschaftlich verantwortet. Der BKV schließt den Bilanzkreisvertrag mit dem Übertragungsnetzbetreiber, erstellt Prognosen, meldet Fahrpläne an und zahlt die Ausgleichsenergie für Abweichungen. Er muss nicht selbst Lieferant sein: Viele Lieferanten nutzen den Bilanzkreis eines Dienstleisters.

    Marktrollen & RegulierungMehr dazu

  • Blindarbeit

    #

    Die über die Zeit aufsummierte Blindleistung, gemessen in kvarh. Der Netzbetreiber kann sie bei größeren Kunden in Rechnung stellen, wenn ein vereinbarter Anteil überschritten wird. Der Zähler braucht dafür ein eigenes Zählwerk.

    Energiesystem & NetzeMehr dazu

  • Blindleistung

    #

    Auch: Blindstrom

    Leistung, die im Wechselstromnetz zwischen Quelle und Betriebsmittel pendelt und im Mittel keine nutzbare Arbeit verrichtet. Sie belastet trotzdem Leitungen und Transformatoren und beeinflusst die Spannung. Einheit ist das Var, meist kvar.

    Energiesystem & NetzeMehr dazu

  • BPEM

    #

    Business Process Exception Management

    Auch: EMMA, Klärungsfall

    Werkzeug von SAP für Ausnahmen in Massenprozessen. BPEM wertet Anwendungslogs aus und erzeugt Klärungsfälle, die über Klärungslisten (EMMACL) an Sachbearbeiter verteilt werden; die Transaktion EMMA ist der Einstieg über die Protokolle von Massenläufen. In der Marktkommunikation entstehen Klärfälle laut SAP unter anderem aus Systemprüfungen, APERAK- und CONTRL-Fehlern, verstrichenen Antwortterminen und manuellen Ablehnungen.

    In SAP
    Tabelle EMMA_CASE · Transaktionen EMMA, EMMACL

    SAP Utilities & BetriebMehr dazu

  • Brennwert

    #

    Auch: Abrechnungsbrennwert, Gasabrechnung

    Energieinhalt eines Normkubikmeters Gas in kWh. Der Gaszähler misst ein Volumen, abgerechnet wird Energie. Die Energiemenge ergibt sich aus Betriebsvolumen mal Zustandszahl mal Abrechnungsbrennwert. Der Netzbetreiber ermittelt den Brennwert für sein Netzgebiet.

    Grundlage
    DVGW G 685

    Gas: Netz, Markt & AbrechnungMehr dazu

  • BundesnetzagenturBNetzA

    #

    Regulierungsbehörde des Bundes für Strom- und Gasnetze. Sie sichert den diskriminierungsfreien Netzzugang, bestimmt die Erlösobergrenzen großer Netzbetreiber und legt über ihre Beschlusskammern die Marktprozesse fest. Sie betreibt außerdem das Marktstammdatenregister.

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C5 Begriffe

  • Clearing

    #

    Klärung von Abweichungen, fehlenden oder widersprüchlichen Daten zwischen Marktpartnern, bevor Mengen endgültig abgerechnet werden. In der MaBiS prüfen Lieferant und Bilanzkreisverantwortlicher die Summenzeitreihen des Netzbetreibers und melden Einwände. Nach Ablauf der Clearingfrist bleibt nur ein finanzieller Ausgleich.

    Grundlage
    MaBiS

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  • CLS

    #

    Controllable Local System

    Steuerbares Gerät hinter dem Smart-Meter-Gateway, etwa eine Steuerbox, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox. Es wird über einen gesicherten Kanal des Gateways angebunden. Über diesen Weg erreichen Steuerbefehle des Netzbetreibers oder eines anderen Berechtigten die Anlage.

    Grundlage
    BSI TR-03109-1

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  • Codeliste

    #

    Verzeichnis der zulässigen Werte eines Datenelements, etwa OBIS-Kennzahlen, Artikel-IDs, Zeitreihentypen oder Konfigurationen. Codelisten haben eigene Versionen und Gültigkeitstermine. Ein Code außerhalb der gültigen Liste führt zur Ablehnung der Nachricht.

    Grundlage
    EDI@Energy

    AHB, Formate & DatenaustauschMehr dazu

  • COMDIS

    #

    Commercial Dispute

    Nachricht, mit der ein Absender die Ablehnung seiner Rechnung oder seines Lieferscheins begründet zurückweist. Er hat die Ablehnung aus der REMADV oder IFTSTA geprüft und hält seine Abrechnung für richtig. Die COMDIS ist eine Geschäftsnachricht innerhalb des Prozesses, keine Service-Rückmeldung wie CONTRL und APERAK, und ersetzt die Rechnung nicht.

    Grundlage
    EDI@Energy

    AHB, Formate & DatenaustauschMehr dazu

  • CONTRL

    #

    Syntax and Service Report

    Syntaxquittung. Sie meldet dem Absender, ob eine Übertragungsdatei formal lesbar war. In der Sparte Strom sendet der Empfänger sie nur bei einem Syntaxfehler; die Datei gilt dann als nicht zugegangen, und eine ausbleibende CONTRL ist der Normalfall. In Gas quittiert jede Datei mit einer CONTRL. Über die fachliche Verarbeitung sagt sie nichts, dafür gibt es die APERAK.

    Grundlage
    EDI@Energy

    AHB, Formate & DatenaustauschMehr dazu

D3 Begriffe

  • Differenzbilanzkreis

    #

    Bilanzkreis, den Verteilnetzbetreiber mit mindestens 100.000 angeschlossenen Kunden führen müssen. Er erfasst ausschließlich die Abweichungen aller Letztverbraucher und Erzeugungsanlagen, die mit Profilverfahren bilanziert werden; Letztverbraucher selbst werden darin nicht bilanziert. Die Ergebnisse veröffentlicht der Netzbetreiber jährlich. Die Netzverluste weist die MaBiS als eigene Verlustzeitreihe aus.

    Grundlage
    GPKE Teil 1, Kap. 8.3 Nr. 4 (BK6-24-174)

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  • Direktvermarktung

    #

    Auch: Marktprämie, Direktvermarkter

    Verkauf von Strom aus EEG-Anlagen an Dritte, in der Regel über einen Direktvermarkter an der Börse. Für neue Anlagen über 100 kW ist sie Pflicht. Der Betreiber erhält den Markterlös und vom Netzbetreiber zusätzlich die Marktprämie, die die Differenz zum anzulegenden Wert ausgleicht.

    Grundlage
    EEG

    Marktrollen & Regulierung

  • Dynamischer Stromtarif

    #

    Tarif, dessen Arbeitspreis den Preisen am Spotmarkt folgt, meist stündlich oder viertelstündlich. Er setzt ein intelligentes Messsystem voraus, weil der Verbrauch je Intervall bekannt sein muss. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromlieferanten einen solchen Tarif anbieten.

    Grundlage
    § 41a EnWG

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E19 Begriffe

  • EDI@Energy

    #

    Arbeitsgruppe und Dokumentensammlung, in der die Nachrichtenformate der deutschen Marktkommunikation gepflegt werden: Nachrichtenbeschreibungen, Anwendungshandbücher, Codelisten und Entscheidungsbäume. Verbindlich werden die Dokumente durch die Festlegungen der Bundesnetzagentur, sobald sie konsultiert und von ihr veröffentlicht sind; ihre Mitteilungen zu den Datenformaten veröffentlichen die Fassungen. Der BDEW stellt die Dokumente auf bdew-mako.de/edi-energy bereit, die frühere Adresse edi-energy.de leitet dorthin um.

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  • EDIFACT

    #

    Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport

    Auch: UN/EDIFACT, Übertragungsdatei

    Standard der Vereinten Nationen für den elektronischen Austausch von Geschäftsdaten und das Format der deutschen Marktkommunikation. Eine Übertragungsdatei (UNB bis UNZ) enthält eine oder mehrere Nachrichten (UNH bis UNT), jede Nachricht besteht aus Segmenten und Datenelementen.

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  • EEG

    #

    Erneuerbare-Energien-Gesetz

    Gesetz für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Es gibt Anlagenbetreibern Anspruch auf vorrangigen Netzanschluss, Abnahme des Stroms und eine Förderung über Einspeisevergütung oder Marktprämie. Die Förderkosten trägt seit 2023 der Bundeshaushalt, eine EEG-Umlage auf der Stromrechnung gibt es nicht mehr.

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  • EIC

    #

    Energy Identification Code

    Europaweit einheitlicher, 16-stelliger Code für Objekte und Akteure des Energiemarkts. In Deutschland tragen unter anderem Bilanzkreise, Bilanzierungsgebiete und Regelzonen einen EIC. Marktpartner der Marktkommunikation werden dagegen über die MP-ID identifiziert.

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  • Eichfrist

    #

    Auch: Nacheichung, Eichung

    Zeitraum, in dem ein Messgerät für die Abrechnung verwendet werden darf. Bei elektronischen Stromzählern beträgt sie acht Jahre, bei mechanischen Zählern je nach Bauart zwölf oder sechzehn Jahre. Sie beginnt mit dem Inverkehrbringen und kann über ein Stichprobenverfahren verlängert werden.

    Grundlage
    MessEG, MessEV

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  • Eigenverbrauch

    #

    Auch: Überschusseinspeisung, Volleinspeisung

    Strom aus der eigenen Erzeugungsanlage, der direkt hinter dem Netzanschluss verbraucht wird und das öffentliche Netz nicht berührt. Bei der Überschusseinspeisung fließt nur der nicht selbst genutzte Rest ins Netz. Bei der Volleinspeisung geht die gesamte Erzeugung ins Netz.

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  • Einspeisevergütung

    #

    Fester Betrag je eingespeister Kilowattstunde, den der Netzbetreiber für Strom aus kleineren EEG-Anlagen zahlt, in der Regel bis 100 kW und für 20 Jahre. Der Netzbetreiber nimmt den Strom ab und vermarktet ihn. Größere Anlagen müssen in die Direktvermarktung.

    Grundlage
    EEG

    Marktrollen & Regulierung

  • Einzug und Auszug

    #

    Auch: Einzug, Auszug, Umzug

    Kundenanlass, bei dem eine Person eine Verbrauchsstelle übernimmt oder aufgibt. Daraus folgen ein Vertragsbeginn oder Vertragsende und im Markt ein Lieferbeginn oder Lieferende an der Marktlokation. In SAP IS-U legt der Einzug den Vertrag zur Anlage an, der Auszug beendet ihn und löst die Schlussabrechnung aus.

    In SAP
    Transaktionen EC50E, EC55E, EC60

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  • EnergiedatenmanagementEDM

    #

    Verwaltung von Zeitreihen: Messwerte übernehmen, prüfen, mit Status versehen, historisieren und zu Mengen für Abrechnung, Bilanzierung und Prognose verdichten. In SAP IS-U ist EDM die Komponente für Profile und Lastgänge, auf der RLM-Abrechnung und Bilanzierung aufsetzen.

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  • EnergieserviceanbieterESA

    #

    Vom Anschlussnutzer beauftragter Dritter, der Messwerte beim Messstellenbetreiber abruft und für den Kunden auswertet. Der ESA misst nicht selbst, betreibt kein Netz und liefert keine Energie. Seine Berechtigung beruht allein auf der Einwilligung des Anschlussnutzers.

    Grundlage
    § 34 Abs. 2 MsbG, § 49 MsbG

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  • Energy Sharing

    #

    Auch: Energiesharing, Gemeinsame Nutzung

    Gemeinsame Nutzung von Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage über das öffentliche Netz. Die Teilnehmer erhalten nach einem Aufteilungsschlüssel einen Anteil an der zeitgleichen Erzeugung. Bezug und Erzeugung müssen viertelstündlich gemessen werden. Für den Reststrom bleibt der eigene Lieferant.

    Grundlage
    § 42c EnWG

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  • Engpassmanagement

    #

    Alle Maßnahmen, mit denen ein Netzbetreiber die Überlastung von Leitungen und Transformatoren verhindert. Dazu zählen Schaltungen im Netz, Redispatch und in der Niederspannung die Steuerung nach § 14a EnWG. Dauerhaft löst nur der Netzausbau einen Engpass.

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  • Entflechtung

    #

    Auch: Unbundling

    Trennung des Netzbetriebs von Erzeugung und Vertrieb innerhalb eines Unternehmens. Der Netzbetreiber muss alle Lieferanten gleich behandeln und darf dem eigenen Vertrieb keine Informationsvorteile geben. Deshalb führen integrierte Versorger Netz und Vertrieb in getrennten Rollen, oft in getrennten Systemen oder Mandanten.

    Grundlage
    §§ 6 bis 10e EnWG

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  • Entnahmestelle

    #

    Ort, an dem ein Letztverbraucher, ein Weiterverteiler oder eine nachgelagerte Netzebene Strom aus dem Netz entnimmt. Der Begriff stammt aus dem Netzzugangs- und Entgeltrecht. In der Marktkommunikation übernimmt die Marktlokation diese Rolle als eindeutig identifiziertes Objekt.

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  • EntscheidungsbaumdiagrammEBD

    #

    Vorgegebener Prüfweg, den der Empfänger einer Nachricht Schritt für Schritt durchläuft. Am Ende jedes Pfads steht ein Ergebnis, bei einer Ablehnung mit einem festen Antwortcode. So lehnen alle Marktpartner denselben Fehler mit demselben Code ab.

    Grundlage
    EDI@Energy

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  • EnWG

    #

    Energiewirtschaftsgesetz

    Rahmengesetz für die leitungsgebundene Versorgung mit Strom und Gas. Es regelt Netzanschluss und Netzzugang, die Entflechtung, die Aufgaben der Netzbetreiber, Grund- und Ersatzversorgung sowie Vorgaben für Lieferverträge und Rechnungen. Verordnungen und Festlegungen der Bundesnetzagentur füllen es aus.

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  • § 14a EnWG

    #

    Auch: 14a EnWG, Netzorientierte Steuerung, Dimmen

    Regelung zur netzorientierten Steuerung in der Niederspannung. Seit dem 1. Januar 2024 muss der Netzbetreiber neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen anschließen und darf ihren Netzbezug im Engpassfall vorübergehend drosseln. Mindestens 4,2 kW bleiben dabei immer verfügbar. Im Gegenzug sinkt das Netzentgelt: pauschal (Modul 1) oder mit einem Arbeitspreis von 40 Prozent bei separater Marktlokation (Modul 2, alternativ zu Modul 1). Ergänzend zu Modul 1 gibt es seit 1. April 2025 ein zeitvariables Netzentgelt mit drei Tarifstufen (Modul 3); die Zeitfenster der Stufen legt der Netzbetreiber jährlich fest und weist sie im Preisblatt aus.

    Grundlage
    § 14a EnWG, BNetzA BK6-22-300 und BK8-22/010-A

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  • Ersatzversorgung

    #

    Gesetzliche Auffanglösung, wenn ein Letztverbraucher Strom entnimmt, ohne dass die Entnahme einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, zum Beispiel nach der Insolvenz des Lieferanten. Der Grundversorger liefert dann kraft Gesetzes, längstens drei Monate. Im Marktprozess ordnet der Netzbetreiber die Marktlokation dem Ersatz- und Grundversorger zu.

    Grundlage
    § 38 EnWG

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  • Ersatzwert

    #

    Auch: Ersatzwertbildung

    Rechnerisch gebildeter Wert, der einen fehlenden oder unplausiblen Messwert ersetzt. Der Messstellenbetreiber bildet ihn nach anerkannten Verfahren, etwa aus Vergleichszeiträumen oder durch Interpolation, und kennzeichnet ihn im Status. Ein Ersatzwert ist abrechnungsrelevant, bis ein wahrer Wert ihn ablöst.

    Grundlage
    VDE-AR-N 4400, WiM Teil 2

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F5 Begriffe

  • Fahrplan

    #

    Auch: Fahrplananmeldung, Fahrplanmanagement

    Anmeldung, welche Energiemenge je Viertelstunde zwischen zwei Bilanzkreisen ausgetauscht wird. Der Bilanzkreisverantwortliche meldet die Fahrpläne für den Folgetag bis 14:30 Uhr des Vortages beim Übertragungsnetzbetreiber an (Day-Ahead). Änderungen sind danach noch in der Intraday-Phase möglich, nachträgliche Meldungen folgen einem eigenen Verfahren. Der Fahrplan bildet den Handel ab, die Prognose die Erwartung und der Messwert das Ergebnis.

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  • Fakturierung

    #

    Auch: Druckbeleg, Fakturierungsbeleg

    Schritt nach der Abrechnung. Die Fakturierung fasst Abrechnungsbelege eines Vertragskontos zusammen, rechnet Steuern, verrechnet Abschläge und erzeugt den Druckbeleg. Zugleich bucht sie die Forderung im Vertragskontokorrent.

    In SAP
    Tabelle ERDK · Transaktionen EA19 (Einzelerstellung), EA26 (Massenaktivität), EA40 (Druckbeleg anzeigen)

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  • Festlegung

    #

    Auch: Beschlusskammer, BK6, BK7, BK8

    Verbindliche Entscheidung der Bundesnetzagentur, die für alle betroffenen Marktteilnehmer gilt. GPKE, WiM und MaBiS sind Festlegungen der Beschlusskammer 6 (Netzzugang Strom). Die Beschlusskammer 7 regelt den Gasnetzzugang, die Beschlusskammer 8 die Netzentgelte Strom. Das Aktenzeichen, etwa BK6-24-174, benennt das Verfahren.

    Grundlage
    § 29 EnWG

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  • FI-CA

    #

    Vertragskontokorrent (Contract Accounts Receivable and Payable)

    Auch: Vertragskontokorrent, Offener Posten

    Nebenbuch für das Massengeschäft mit Kunden. FI-CA führt jede Forderung und jede Zahlung als offenen Posten je Vertragskonto, gleicht Zahlungen aus, mahnt und übergibt verdichtete Summen an das Hauptbuch. Die Abrechnung erzeugt den Betrag, FI-CA macht daraus die Forderung.

    In SAP
    Tabelle DFKKOP · Transaktion FPL9

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  • Formatwechsel

    #

    Auch: Versionswechsel, Formatumstellung

    Stichtag, zu dem neue Versionen von Nachrichtenbeschreibungen, Anwendungshandbüchern und Codelisten für alle Marktpartner gelten. Üblich sind der 1. April und der 1. Oktober. Ab dem Stichtag werden Nachrichten nach alter Version abgelehnt, alle Systeme müssen gleichzeitig umstellen.

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G13 Begriffe

  • GaBi Gas

    #

    Bilanzierung Gas

    Festlegung der Bundesnetzagentur zur Gasbilanzierung. Sie regelt, wie der Marktgebietsverantwortliche Gasmengen den Bilanzkreisen zuordnet und Abweichungen als Ausgleichsenergie abrechnet. Bilanziert wird je Gastag. Je nach Messung und Größe fällt eine Marktlokation in die Fallgruppe SLP, RLMmT oder RLMoT.

    Grundlage
    BK7-14-020 (GaBi Gas 2.0), BK7-24-01-008 (GaBi Gas 2.1, seit 01.01.2026)

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  • Gastag

    #

    Bilanzierungsperiode im Gas: 24 Stunden von 06:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetags. Im Strom wird je Viertelstunde bilanziert, im Gas je Gastag. An den Tagen der Zeitumstellung hat der Gastag 23 oder 25 Stunden.

    Grundlage
    GaBi Gas 2.0 (BK7-14-020)

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  • GeLi Gas

    #

    Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas

    Gegenstück zur GPKE in der Sparte Gas. Die Festlegung der Beschlusskammer 7 regelt Lieferbeginn, Lieferende und Stammdatenaustausch für Gas. Die Bilanzierung im Gas folgt eigenen Regeln (GaBi Gas) mit dem Marktgebietsverantwortlichen an der Stelle des Übertragungsnetzbetreibers.

    Grundlage
    BNetzA, Beschlusskammer 7

    Gas: Netz, Markt & Abrechnung

  • Gemeinschaftliche GebäudeversorgungGGV

    #

    Modell, bei dem Bewohner eines Gebäudes den Strom einer Gebäudeanlage anteilig nutzen. Anders als beim Mieterstrom muss der Betreiber keine Vollversorgung übernehmen: Jeder Teilnehmer behält für den Reststrom seinen eigenen Lieferanten. Voraussetzung ist eine viertelstündliche Messung.

    Grundlage
    § 42b EnWG

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  • Gerät (SAP IS-U)

    #

    Auch: Equipment, Geräteeinbau

    Einzelner Zähler, Wandler oder ein anderes Messgerät mit Serialnummer, geführt als Equipment. Der technische Einbau ordnet das Gerät einem Geräteplatz zu, der abrechnungstechnische Einbau seine Zählwerke einer Anlage. Beide Schritte sind zeitabhängig und bleiben historisch nachvollziehbar.

    In SAP
    Tabellen EQUI, EGERS, EGERH, EASTL · Transaktionen EG30 bis EG33

    SAP Utilities & BetriebMehr dazu

  • Geräteplatz

    #

    Ort im Anschlussobjekt, an dem Geräte eingebaut sind, zum Beispiel der Zählerschrank im Keller. Er ist spartenunabhängig und beschreibt nur den Einbauort. Welche Anlage das Gerät abrechnet, legt der abrechnungstechnische Einbau fest.

    In SAP
    Transaktionen ES65 bis ES67

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  • Gerätewechsel

    #

    Auch: Zählerwechsel

    Austausch einer Messeinrichtung an einer bestehenden Messlokation. Festgehalten werden Ausbaustand des alten und Einbaustand des neuen Geräts sowie der Wechselzeitpunkt. Messlokation, Marktlokation und Liefervertrag bleiben unverändert, nur die Gerätedaten wechseln.

    In SAP
    Transaktion EG30

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  • GeschäftspartnerGP

    #

    Stammsatz für eine Person oder Organisation in SAP. Der Geschäftspartner sagt, wer jemand ist, mit Name, Adresse und Rollen. Eine Versorgungsbeziehung entsteht erst über Vertragskonto und Vertrag. Ein Geschäftspartner kann mehrere Vertragskonten haben.

    In SAP
    Tabelle BUT000

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  • GPKE

    #

    Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität

    Festlegung der Bundesnetzagentur, die regelt, welcher Lieferant eine Marktlokation ab wann beliefert und welche Schritte dafür zwischen den Marktpartnern laufen. Sie umfasst vier Teile: Einführung, Zuordnungsprozesse, Konfigurationen und Stammdaten. Seit dem 6. Juni 2025 gilt die Fassung mit dem Lieferantenwechsel in 24 Stunden.

    Grundlage
    BNetzA BK6-22-024, zuletzt BK6-24-174

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  • Grundpreis

    #

    Fester Betrag je Monat oder Jahr, unabhängig vom Verbrauch. Er deckt verbrauchsunabhängige Kosten wie Abrechnung, Vertrieb und in vielen Tarifen den Messstellenbetrieb.

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  • Grundversorger

    #

    Das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Netzbetreiber stellt alle drei Jahre fest, wer das ist. Der Grundversorger muss jeden Haushaltskunden zu veröffentlichten Allgemeinen Preisen versorgen und übernimmt auch die Ersatzversorgung.

    Grundlage
    § 36 EnWG

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  • Grundversorgung

    #

    Belieferung von Haushaltskunden durch den Grundversorger zu veröffentlichten Allgemeinen Preisen und Bedingungen. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn ein Haushaltskunde ohne anderen Vertrag Strom entnimmt. Er läuft unbefristet und ist mit zwei Wochen Frist kündbar.

    Grundlage
    § 36 EnWG, StromGVV

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  • Grundzuständiger MessstellenbetreibergMSB

    #

    Messstellenbetreiber, der kraft Gesetzes zuständig ist, solange niemand einen anderen beauftragt. In der Regel ist das der Betreiber des örtlichen Verteilnetzes. Er trägt die Pflicht zum Rollout und ist an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden.

    Grundlage
    §§ 2, 3 MsbG

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H3 Begriffe

  • HAN-Schnittstelle

    #

    Auch: HAN, Home Area Network

    Lokale Schnittstelle des Smart-Meter-Gateways beim Anschlussnutzer. Über sie liest der Kunde seine eigenen Werte, und Servicetechniker greifen auf das Gateway zu. Die lokale Nutzung löst keinen Marktprozess aus. Der Austausch mit Lieferant und Netzbetreiber läuft über die WAN-Schnittstelle.

    Grundlage
    BSI TR-03109-1

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  • Hochrechnung

    #

    Auch: Schätzung, Verbrauchsschätzung, Abgrenzung

    Rechnerische Ermittlung eines Zählerstands oder Verbrauchs, wenn keine Ablesung vorliegt, etwa zum Stichtag einer Preisänderung. Grundlage sind Vorjahresverbrauch, benachbarte Stände oder das Lastprofil. Die Rechnung muss erkennen lassen, dass ein Wert geschätzt wurde.

    Grundlage
    § 40a EnWG

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  • HT/NT

    #

    Hochtarif und Niedertarif

    Auch: Zeitvariabler Tarif, Schwachlasttarif, Doppeltarif

    Zeitvariabler Tarif mit zwei festen Preisstufen. Der Zähler führt zwei Zählwerke, eines für die Hochtarifzeit und eines für die Niedertarifzeit, die Umschaltung folgt festen Zeiten. Beim dynamischen Tarif schwankt der Preis dagegen mit dem Markt.

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I7 Begriffe

  • IDEX

    #

    SAP Intercompany Data Exchange, deutsche Erweiterung

    Auch: IDE, Intercompany Data Exchange, IDEX-GE

    Komponente von SAP IS-U für den deregulierten Datenaustausch. IDE liefert die Grundfunktionen wie Serviceanbieter, Zählpunkt und Wechselbeleg. Die deutsche Erweiterung IDEX bildet darauf die Prozesse der GPKE, WiM und MaBiS mit den jeweils gültigen Formaten ab.

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  • IDoc

    #

    Intermediate Document

    Nachrichtencontainer von SAP für den asynchronen Datenaustausch. Ein IDoc besteht aus Kontrollsatz, Datensegmenten und Statussätzen. In der Marktkommunikation ist es die interne Form einer EDIFACT-Nachricht. Ein erfolgreich übertragenes IDoc ist noch kein fachlich verarbeiteter Vorgang.

    In SAP
    Tabelle EDIDC · Transaktionen WE02, BD87

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  • IFTSTA

    #

    International Multimodal Status Report

    Statusmeldung. In der Marktkommunikation meldet sie den Bearbeitungsstand eines Vorgangs an den Marktpartner, ohne selbst Stammdaten oder Messwerte zu transportieren.

    Grundlage
    EDI@Energy

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  • Individuelles Netzentgelt

    #

    Auch: Atypische Netznutzung

    Verringertes Netzentgelt für Letztverbraucher mit besonderem Abnahmeverhalten. Es gilt, wenn die eigene Höchstlast vorhersehbar außerhalb der Hochlastzeit des Netzes liegt (atypische Netznutzung) oder wenn sehr gleichmäßig und viel Strom bezogen wird. Die Mindereinnahmen werden über den „Aufschlag für besondere Netznutzung“ (bis 2024 „§-19-StromNEV-Umlage“) auf alle Letztverbraucher verteilt. § 19 StromNEV gilt bis 31.12.2028; ob und wie Bandlast und atypische Netznutzung danach weiterlaufen, soll die Festlegung AgNes regeln (bisher Entwurf).

    Grundlage
    § 19 Abs. 2 StromNEV (gilt bis 31.12.2028)

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  • INSRPT

    #

    Inspection Report

    Prüfbericht. Mit der INSRPT wird eine Störung an einer Messlokation an den Messstellenbetreiber gemeldet. Dieser bestätigt oder lehnt die Meldung ab und teilt später das Ergebnis der Behebung mit.

    Grundlage
    EDI@Energy, WiM

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  • Intelligentes MesssystemiMSys

    #

    Auch: Smart Meter

    Moderne Messeinrichtung, die über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist. Das Gateway übermittelt die Werte an die berechtigten Stellen und kann Steuerbefehle weitergeben. Der grundzuständige Messstellenbetreiber muss ihn, soweit wirtschaftlich vertretbar, bei mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch einbauen. Bei Vereinbarungen nach § 14a EnWG und bei Erzeugungsanlagen über 7 kW kommt eine Steuerungseinrichtung hinzu. Die Fristen laufen als Quoten nach § 45 MsbG.

    Grundlage
    §§ 2, 29, 30, 45 MsbG

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  • INVOIC

    #

    Invoice

    Nachrichtentyp für Rechnungen zwischen Marktpartnern, zum Beispiel die Netznutzungsrechnung des Netzbetreibers, die Rechnung des Messstellenbetreibers oder die Mehr- und Mindermengenabrechnung. Der Empfänger antwortet mit einer REMADV.

    Grundlage
    EDI@Energy

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J1 Begriff

  • JahresverbrauchsprognoseJVP

    #

    Vom Netzbetreiber geschätzter Verbrauch einer Marktlokation für ein Jahr. Mit ihr wird das Standardlastprofil auf die einzelne Marktlokation skaliert. Der Lieferant nutzt sie für Beschaffung und Abschläge. Nach jeder Ablesung wird sie angepasst.

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K5 Begriffe

  • Klärfall

    #

    Vorgang, den ein Marktprozess nicht automatisch abschließen kann, weil Stammdaten fehlen, Zuordnungen sich widersprechen oder eine Antwort ausbleibt. Ein Sachbearbeiter muss Ursache, Zuständigkeit und nächsten Schritt klären, bevor der Prozess weiterläuft. Die Fristen des Marktprozesses laufen währenddessen weiter.

    Belieferung & MarktprozesseMehr dazu

  • KonzessionsabgabeKA

    #

    Entgelt an die Gemeinde dafür, dass der Netzbetreiber öffentliche Wege für seine Leitungen nutzen darf. Der Netzbetreiber zahlt sie an die Gemeinde und rechnet sie über das Netzentgelt ab; sie ist in Netzzugangsentgelten und Tarifen auszuweisen. Die Höchstsätze je Kilowattstunde hängen von der Einwohnerzahl der Gemeinde und der Art der Belieferung ab (Tarifkunde, Schwachlast, Sondervertragskunde).

    Grundlage
    §§ 1, 2, 4 KAV

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  • Kraft-Wärme-KopplungKWK

    #

    Gleichzeitige Erzeugung von Strom und nutzbarer Wärme in einer Anlage, zum Beispiel in einem Blockheizkraftwerk. Der Brennstoff wird dadurch besser ausgenutzt als bei getrennter Erzeugung. Das KWKG fördert den Strom aus hocheffizienten Anlagen mit einem Zuschlag je Kilowattstunde.

    Grundlage
    KWKG

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  • Kundenanlage

    #

    Energieanlagen hinter dem Netzanschluss, die Strom an die dort angeschlossenen Verbraucher weiterleiten und nach § 3 Nr. 65 und 66 EnWG nicht als Netz gelten, zum Beispiel die Verteilung in einem Mehrfamilienhaus. Seit EuGH C-293/23 (28.11.2024) und BGH EnVR 83/20 (13.05.2025) liegt eine Kundenanlage nur vor, wenn sie kein Verteilernetz ist; Leitungen zum Verkauf an Endkunden sind Netz. Für bis zum 23.12.2025 angeschlossene Bestandsanlagen gelten die Regulierungsvorgaben nach § 118 Abs. 7 EnWG erst ab dem 01.01.2029.

    Grundlage
    § 3 Nr. 65, 66 und § 118 Abs. 7 EnWG

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  • Kündigung

    #

    In der GPKE ein eigener Prozess zwischen neuem und altem Lieferanten: Der neue Lieferant kündigt im Auftrag des Kunden dessen bisherigen Vertrag. Der Netzbetreiber ist nicht beteiligt. Nach bestätigter Kündigung meldet der alte Lieferant das Lieferende beim Netzbetreiber.

    Grundlage
    GPKE Teil 2

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L11 Begriffe

  • Lastgang

    #

    Zeitreihe gemessener Leistungsmittelwerte oder Energiemengen je Messintervall, im Strom je Viertelstunde. Er zeigt, wann und mit welcher Leistung eine Marktlokation Strom bezieht oder einspeist. Ein Lastprofil ist dagegen ein typischer, angenommener Verlauf und keine Messung.

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  • Lastprognose

    #

    Zeitaufgelöste Schätzung des künftigen Strombedarfs eines Kunden, eines Portfolios oder eines Bilanzkreises. Aus ihr leitet der Lieferant Beschaffung und Fahrpläne ab. Weicht der tatsächliche Verbrauch ab, entsteht Ausgleichsenergie.

    Energiedaten & BilanzierungMehr dazu

  • Leistungspreis

    #

    Preis je Kilowatt der höchsten Leistung, die ein Kunde im Abrechnungszeitraum bezogen hat. Er gilt bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung und ist Teil des Netzentgelts. Eine einzige hohe Viertelstunde im Jahr bestimmt den Betrag.

    Kunden, Tarife & AbrechnungMehr dazu

  • Letztverbraucher

    #

    Auch: Haushaltskunde

    Natürliche oder juristische Person, die Energie für den eigenen Verbrauch kauft. Haushaltskunden sind die Teilgruppe, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt bezieht oder für berufliche Zwecke bis 10.000 kWh im Jahr. Für sie gelten besondere Schutzregeln wie die Grundversorgung.

    Grundlage
    § 3 EnWG

    Marktrollen & Regulierung

  • LFW24

    #

    Lieferantenwechsel in 24 Stunden

    Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels an jedem Werktag binnen 24 Stunden abgeschlossen sein. Der Lieferant ermittelt die MaLo-ID vorab, die Fristen für An- und Abmeldung sind stark verkürzt. Rückwirkende An- und Abmeldungen gibt es nicht mehr.

    Grundlage
    § 20a EnWG, BNetzA BK6-22-024

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  • LieferantLF

    #

    Auch: Stromlieferant, Energielieferant, LFN, LFA

    Marktrolle, die Letztverbraucher mit Energie beliefert. Der Lieferant ist Vertragspartner des Kunden, meldet die Belieferung beim Netzbetreiber an, ordnet die Marktlokation einem Bilanzkreis zu und stellt die Rechnung. In den Prozessen heißt der neue Lieferant LFN, der bisherige LFA.

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  • Lieferantenwechsel

    #

    Vorgang, bei dem eine Marktlokation von einem Lieferanten zu einem anderen übergeht. Der neue Lieferant kündigt in der Regel den alten Vertrag und meldet den Lieferbeginn beim Netzbetreiber an, der Netzbetreiber prüft und ordnet zu. Zähler, Netzanschluss und Marktlokations-ID bleiben gleich.

    Grundlage
    § 20a EnWG, GPKE

    Belieferung & MarktprozesseMehr dazu

  • Lieferbeginn

    #

    Auch: Anmeldung, Zuordnungsbeginn

    Zeitpunkt, ab dem ein Lieferant einer Marktlokation zugeordnet ist und sie beliefert. Er entsteht durch den Marktprozess: Der Lieferant meldet an, der Netzbetreiber prüft und bestätigt. Der Zuordnungsbeginn liegt immer auf 00:00 Uhr eines Tages. Der Vertrag mit dem Kunden allein löst keinen Lieferbeginn aus.

    Grundlage
    GPKE Teil 2

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  • Lieferende

    #

    Auch: Abmeldung, Zuordnungsende

    Zeitpunkt, zu dem die Zuordnung eines Lieferanten zu einer Marktlokation endet. Der Lieferant meldet es dem Netzbetreiber, etwa nach Kündigung oder Auszug, oder der Netzbetreiber teilt es dem Lieferanten mit. Zieht ein Kunde am 14. aus, ist das Zuordnungsende der 15. um 00:00 Uhr.

    Grundlage
    GPKE Teil 2

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  • Liefervertrag

    #

    Auch: Stromliefervertrag, Sondervertrag

    Vertrag zwischen Kunde und Lieferant über die Belieferung einer Marktlokation mit Energie. Er regelt Preis, Laufzeit, Kündigung und Abrechnung. Außerhalb der Grundversorgung spricht man vom Sondervertrag. Der Vertrag allein startet die Belieferung nicht, dazu braucht es die Anmeldung beim Netzbetreiber.

    Grundlage
    § 41 EnWG

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  • Lokationsbündel

    #

    Alle Markt- und Messlokationen, die an einer Anschlusssituation messtechnisch zusammengehören, samt Netzlokation und Ressourcen. Der Netzbetreiber bildet das Bündel. Es hat keine eigene Kennung, übermittelt werden die enthaltenen IDs. Der Messstellenbetreiber erkennt daran den vollen Umfang seines Auftrags.

    Grundlage
    GPKE Teil 1 Kap. 3.7

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M28 Begriffe

  • MaBiS

    #

    Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom

    Festlegung der Bundesnetzagentur, die regelt, wie aus Messwerten bilanzierungsrelevante Zeitreihen werden und wie die Bilanzkreise abgerechnet werden. Sie beschreibt Datenflüsse, Fristen und Prüfungen zwischen Netzbetreibern, Lieferanten, Bilanzkreisverantwortlichen und Bilanzkoordinator.

    Grundlage
    BNetzA, Lesefassung zu BK6-24-174

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  • MaBiS-Hub

    #

    Zielbild der Bundesnetzagentur für eine zentrale Stelle, die bilanzierungsrelevante Daten bündelt, aggregiert und die Bilanzkreisabrechnung erstellt. Heute erledigen das viele Netzbetreiber dezentral. Das Festlegungsverfahren läuft seit Oktober 2024, der Hub ist noch nicht in Betrieb.

    Grundlage
    BNetzA BK6-24-210 (laufendes Verfahren)

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  • Mahnung

    #

    Auch: Mahnwesen, Mahnverfahren, Zahlungsverzug

    Zahlungserinnerung nach Fälligkeit einer Rechnung oder eines Abschlags. Das Mahnwesen läuft in Stufen bis zur Sperrandrohung. In SAP IS-U steuert das Mahnverfahren am Vertragskonto, welche Stufen mit welchen Fristen und Gebühren folgen.

    In SAP
    Transaktion FPVA

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  • MarktgebietsverantwortlicherMGV

    #

    Auch: Trading Hub Europe, THE

    Marktrolle im Gas, die das Marktgebiet führt: Sie verwaltet die Bilanzkreise, nimmt die Allokationsmeldungen der Netzbetreiber entgegen und rechnet Ausgleichsenergie ab. Deutschland hat ein Marktgebiet; Marktgebietsverantwortlicher ist die Trading Hub Europe GmbH (THE). Im Strom liegt die vergleichbare Aufgabe beim Übertragungsnetzbetreiber.

    Grundlage
    Kooperationsvereinbarung Gas (KoV XV), GaBi Gas 2.1

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  • MarktkommunikationMaKo

    #

    Standardisierter elektronischer Datenaustausch zwischen den Marktrollen im Energiemarkt. Sie besteht aus Prozessvorgaben der Bundesnetzagentur, festen Fristen, Nachrichtenformaten und Prüfregeln. So verarbeiten alle Beteiligten einen Lieferantenwechsel, einen Zählerwechsel oder Messwerte auf dieselbe Weise.

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  • MarktlokationMaLo

    #

    Auch: MaLo-ID, Marktlokations-ID

    Ort, an dem Energie verbraucht oder erzeugt wird und an dem Belieferung, Bilanzierung und Netznutzungsabrechnung ansetzen. Jede Marktlokation ist über mindestens eine Leitung mit dem Netz verbunden und trägt eine elfstellige, unveränderliche MaLo-ID. Sie ist ein Marktobjekt und kein Gerät: Gemessen wird an der Messlokation.

    Grundlage
    GPKE Teil 1

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  • Marktpartner

    #

    Unternehmen, das in einer bestimmten Marktrolle am elektronischen Datenaustausch teilnimmt. Der Marktpartner ist vom Vertragspartner zu trennen: Der Netzbetreiber ist Marktpartner des Lieferanten, aber meist kein Vertragspartner des Kunden für die Stromlieferung.

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  • Marktrolle

    #

    Fachliche Funktion im Energiemarkt mit festgelegten Aufgaben, etwa Lieferant, Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber. Marktkommunikation läuft zwischen Rollen und nicht zwischen Unternehmen. Ein Stadtwerk kann mehrere Rollen zugleich haben und tritt dann in jeder mit einer eigenen Marktpartner-ID auf.

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  • MarktstammdatenregisterMaStR

    #

    Zentrales Register der Bundesnetzagentur für Anlagen und Akteure des Strom- und Gasmarkts. Betreiber müssen Erzeugungsanlagen und Speicher innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme eintragen. Auch Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Lieferanten sind registriert. Fehlt der Eintrag, zahlt der Anlagenbetreiber nach § 52 EEG je Monat des Verstoßes 10 Euro je kW an den Netzbetreiber, rückwirkend nach Nachholung 2 Euro.

    Grundlage
    § 111e EnWG, MaStRV

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  • Mehr- und MindermengenabrechnungMMMA

    #

    Auch: Mehrmenge, Mindermenge

    Ausgleich zwischen Netzbetreiber und Lieferant für Marktlokationen mit Standardlastprofil. Abgerechnet wird die Differenz zwischen der über das Profil bilanzierten und der später abgelesenen Menge. Hat der Kunde weniger verbraucht als bilanziert, vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten die Mehrmenge; hat er mehr verbraucht, stellt er die Mindermenge in Rechnung. Im Gas rechnet der Ausspeisenetzbetreiber die SLP-Mehr- und Mindermengen mindestens jährlich oder am Ende des Vertragszeitraums mit den Transportkunden zu einem Arbeitspreis ab.

    Grundlage
    Strom: GPKE Teil 1 Kap. 8.4; Gas: GaBi Gas 2.1, Tenor Ziffer 3a

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  • Mengenumwerter

    #

    Gerät in der Gasmessanlage, das aus dem gemessenen Betriebsvolumen das Volumen im Normzustand rechnet. Es erfasst dafür Druck und Temperatur des Gases am Messort. Geeicht und für die Abrechnung maßgeblich sind die Hauptzählwerke für Betriebsvolumen und Normvolumen.

    Grundlage
    DVGW G 685, PTB-A 7.4

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  • Messeinrichtung

    #

    Auch: Zähler, Stromzähler

    Das Messgerät, das allein oder mit anderen Geräten Messwerte gewinnt, im Alltag der Zähler. Zur Messeinrichtung können Wandler und Zusatzgeräte gehören. Sie ist das Gerät an der Messlokation und wird bei einem Gerätewechsel getauscht, die Messlokation bleibt.

    Grundlage
    § 2 MsbG

    Messwesen & Smart Metering

  • Messkonzept

    #

    Festlegung, an welchen Punkten einer Anlage welche Energieflüsse gemessen werden und wie daraus die Mengen für Bezug, Einspeisung und Eigenverbrauch entstehen. Es bestimmt Zahl und Anordnung der Zähler und die Berechnungsformel der Marktlokationen. Typische Fälle sind PV-Überschusseinspeisung, Kaskadenmessung und getrennte Messung für Wärmepumpen.

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  • MesslokationMeLo

    #

    Auch: MeLo-ID, Messlokations-ID

    Ort, an dem Energie gemessen wird, mit allen Einrichtungen zum Erfassen und Übermitteln der Messwerte. Sie ist der Bezugspunkt des Messstellenbetriebs. Ihre Kennung ist die 33-stellige Zählpunktbezeichnung, oft MeLo-ID genannt. Ein Zählerwechsel ändert die Messlokation nicht. Eine Marktlokation kann mehrere Messlokationen haben.

    Grundlage
    GPKE Teil 1

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  • Messprodukt

    #

    Auch: Messinstanz

    Standardisierte Beschreibung, welche Werte der Messstellenbetreiber zu einer Lokation liefert: Messgröße, Auflösung und Übermittlungsturnus. Marktpartner bestellen Messprodukte über die Marktkommunikation. In SAP ist das Messprodukt die Vorlage der Messinstanz, die für eine Anlage und ein Gerät die Tarifanwendungsfälle samt Parametern festhält.

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  • Messstelle

    #

    Gesamtheit aller Mess-, Steuerungs- und Kommunikationseinrichtungen, mit denen an den Zählpunkten eines Anschlussnutzers Messdaten erhoben, verarbeitet und übermittelt werden. Der Begriff stammt aus dem Messstellenbetriebsgesetz. In der Marktkommunikation entspricht ihm die Messlokation.

    Grundlage
    § 2 MsbG

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  • MessstellenbetreiberMSB

    #

    Marktrolle, die Zähler und Messsysteme einbaut, betreibt und wartet, die Messwerte erhebt, aufbereitet und an die berechtigten Stellen übermittelt. Der Messstellenbetreiber liefert keine Energie und betreibt kein Netz. Ohne andere Wahl ist der grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig.

    Grundlage
    § 3 MsbG

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  • Messstellenbetreiberwechsel

    #

    Übergang des Messstellenbetriebs an einer Messlokation auf einen anderen Messstellenbetreiber. Der Anschlussnutzer erklärt den Wechsel in Textform, alter und neuer Betreiber wickeln ihn über die WiM ab. Der Wechsel wirkt zu einem Stichtag um 00:00 Uhr. Liefervertrag und Netzanschluss sind nicht betroffen.

    Grundlage
    §§ 5, 14 bis 16 MsbG, WiM Teil 1

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  • Messstellenbetrieb

    #

    Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle, dazu die mess- und eichrechtskonforme Messung und die Übermittlung der Messwerte. Beim intelligenten Messsystem gehört die Administration des Smart-Meter-Gateways dazu. Der Messstellenbetrieb ist vom Netzbetrieb und von der Energielieferung getrennt.

    Grundlage
    § 3 MsbG

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  • Messstellenvertrag

    #

    Vertrag über den Betrieb einer Messstelle. Der Messstellenbetreiber schließt ihn mit dem Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer und auf Verlangen mit dem Lieferanten; mit dem Netzbetreiber besteht je Messstelle ein eigener Vertrag, bei fremden Messstellenbetreibern der Messstellenbetreiberrahmenvertrag. Er regelt Leistungen, Entgelte, Datenübermittlung und Haftung. Für den grundzuständigen Messstellenbetreiber gibt es seit dem 1. Juli 2026 Standardverträge der Bundesnetzagentur (MSV-AN und MSV-LF). Ist der Messstellenbetrieb Teil des Liefervertrags, entfällt der eigene Vertrag mit dem Kunden.

    Grundlage
    § 9 MsbG, BK6-24-125

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  • Messwert

    #

    Angabe über die Energiemenge, die ein Anschlussnutzer in einem Zeitraum entnommen, erzeugt oder eingespeist hat. Zu einem verwendbaren Messwert gehören Lokation, Messgröße (OBIS), Zeitbezug, Einheit und Status. Der Messstellenbetreiber erhebt die Werte und übermittelt sie als MSCONS.

    Grundlage
    § 2 MsbG

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  • Messwertstatus

    #

    Auch: Wahrer Wert, Vorläufiger Wert

    Angabe, wie ein Messwert entstanden ist. Ein wahrer Wert stammt aus der Messeinrichtung, ein Ersatzwert wurde rechnerisch gebildet, ein vorläufiger Wert überbrückt eine Störung, bis der echte Wert vorliegt. Abrechnungsrelevant sind wahrer Wert und Ersatzwert. Der Status wird mit jedem Wert übermittelt.

    Grundlage
    WiM Teil 2

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  • Mieterstrom

    #

    Strom aus einer Anlage am oder im Gebäude, den der Betreiber ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an die Bewohner liefert. Der Mieterstromanbieter ist Lieferant mit allen Pflichten und muss auch den Reststrom aus dem Netz bereitstellen. Für PV-Mieterstrom kann es den Mieterstromzuschlag geben.

    Grundlage
    § 42a EnWG, § 21 Abs. 3 EEG

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  • MIG

    #

    Message Implementation Guide

    Auch: Nachrichtenbeschreibung

    Nachrichtenbeschreibung eines EDIFACT-Nachrichtentyps. Sie zeigt, welche Segmente und Datenelemente in welcher Reihenfolge vorkommen können, wie oft sie sich wiederholen und welche Formate gelten. Ob ein Feld in einem bestimmten Vorgang gefüllt sein muss, steht im Anwendungshandbuch.

    Grundlage
    EDI@Energy

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  • Moderne MesseinrichtungmME

    #

    Digitaler Stromzähler, der den Verbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und sich in ein Kommunikationsnetz einbinden lässt. Für sich allein sendet er keine Werte und wird vor Ort abgelesen. Mit einem Smart-Meter-Gateway wird daraus ein intelligentes Messsystem.

    Grundlage
    § 2 MsbG

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  • MP-ID

    #

    Marktpartner-Identifikationsnummer

    Auch: BDEW-Codenummer, Marktpartner-ID

    13-stellige Kennung, mit der sich Sender und Empfänger einer Marktnachricht ausweisen. Im Strom ist das die BDEW-Codenummer, im Gas die DVGW-Codenummer. Ein Unternehmen hat je Marktrolle und Sparte eine eigene MP-ID.

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  • MsbG

    #

    Messstellenbetriebsgesetz

    Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen. Es regelt, wer Messstellen betreibt, wann intelligente Messsysteme eingebaut werden müssen, was der Betrieb höchstens kosten darf und welche Stelle welche Messwerte verarbeiten darf.

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  • MSCONS

    #

    Metered Services Consumption Report

    Nachrichtentyp für Messwerte und Energiemengen: Zählerstände, Lastgänge, Zählerstandsgänge und Summenzeitreihen. Jede Menge steht mit Lokation, OBIS-Kennzahl, Zeitraum und Status in der Nachricht.

    Grundlage
    EDI@Energy

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N12 Begriffe

  • #

    Niederspannungsanschlussverordnung

    Verordnung über den Netzanschluss und dessen Nutzung in der Niederspannung. Sie regelt Rechte und Pflichten von Netzbetreiber, Anschlussnehmer und Anschlussnutzer, etwa Herstellung und Kosten des Anschlusses, Baukostenzuschuss und Unterbrechung. Für höhere Spannungsebenen gilt § 17 EnWG.

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  • Netzanschluss

    #

    Auch: Netzanschlusspunkt, Hausanschluss

    Der Netzanschluss verbindet die elektrische Anlage eines Anschlussnehmers mit dem Netz der allgemeinen Versorgung. In der Niederspannung beginnt er an der Abzweigstelle des Netzes und endet an der Hausanschlusssicherung. Er beschreibt die Technik, also Anschlusspunkt, Spannungsebene und zulässige Leistung. Wer darüber Strom liefert, regelt der Liefervertrag.

    Grundlage
    §§ 17, 18 EnWG, NAV

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  • Netzanschlussvertrag

    #

    Auch: Anschlussnutzungsverhältnis

    Vertrag zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber über den physischen Anschluss an das Netz. Davon getrennt ist das Anschlussnutzungsverhältnis zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber, das mit der Entnahme entsteht. Beide bleiben bei einem Lieferantenwechsel unverändert.

    Grundlage
    NAV

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  • NetzbetreiberNB

    #

    Marktrolle, die ein Strom- oder Gasnetz betreibt und Kunden anschließt. In der Marktkommunikation führt der Netzbetreiber die Zuordnung der Lieferanten zu den Marktlokationen, bestätigt An- und Abmeldungen und rechnet die Netznutzung ab. Meist ist der Verteilnetzbetreiber gemeint.

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  • Netzbetreiberwechsel

    #

    Übergang von Marktlokationen auf einen anderen Netzbetreiber, zum Beispiel nach einem Konzessionswechsel oder Netzverkauf. Liefervertrag und Marktlokations-ID bleiben bestehen. Es wechseln der zuständige Marktpartner, das Bilanzierungsgebiet und die Stammdaten in allen beteiligten Systemen.

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  • Netzebene

    #

    Auch: Spannungsebene, Umspannebene

    Das Stromnetz hat vier Spannungsebenen: Höchstspannung (380 und 220 kV), Hochspannung (110 kV), Mittelspannung und Niederspannung (400/230 V). Dazwischen liegen drei Umspannebenen, zusammen sind es sieben Netzebenen. Die Ebene, an der ein Kunde angeschlossen ist, bestimmt die Höhe seines Netzentgelts.

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  • Netzentgelt

    #

    Auch: Netznutzungsentgelt, NNE

    Entgelt für die Nutzung des Stromnetzes. Es deckt Betrieb, Instandhaltung und Ausbau der Netze und besteht je nach Kundengruppe aus Arbeitspreis, Leistungspreis und Grundpreis. Der Netzbetreiber stellt es meist dem Lieferanten in Rechnung, der es an den Kunden weitergibt. Es ist vom Energiepreis des Lieferanten getrennt.

    Grundlage
    § 21 EnWG, StromNEV

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  • NetzentwicklungsplanNEP

    #

    Bundesweiter Plan für den Ausbau des Übertragungsnetzes. Die vier Übertragungsnetzbetreiber berechnen, welche Leitungen und Anlagen in den betrachteten Zukunftsjahren nötig sind, die Bundesnetzagentur prüft und bestätigt den Plan. Verbindlich wird der Bedarf erst mit dem Bundesbedarfsplangesetz.

    Grundlage
    §§ 12a bis 12c EnWG

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  • Netzfrequenz

    #

    Die Frequenz der Wechselspannung im Verbundnetz, in Kontinentaleuropa 50 Hertz. Sie zeigt an, ob gerade so viel Leistung eingespeist wie entnommen wird: Fehlt Einspeisung, sinkt die Frequenz, bei einem Überschuss steigt sie. Die Übertragungsnetzbetreiber halten sie mit Regelenergie am Sollwert.

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  • NetzlokationNeLo

    #

    Auch: NeLo-ID, Netzlokations-ID

    Marktobjekt für den Punkt im Netz, an dem eine oder mehrere Marktlokationen über genau eine Leitung angebunden sind. Die GPKE setzt sie mit dem Netzanschluss gleich. An der Netzlokation setzen die Abrechnung von Blindarbeit und die Vorgabe eines Leistungsverlaufs für alle Marktlokationen dahinter an.

    Grundlage
    BNetzA BK6-22-128, GPKE Teil 1

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  • NetznutzungsabrechnungNNA

    #

    Rechnung des Netzbetreibers an den Netznutzer, meist den Lieferanten, über Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile je Marktlokation. Sie geht als INVOIC ein, der Lieferant prüft sie und antwortet mit einer REMADV. Jede Position trägt eine Artikel-ID aus dem Preisblatt.

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  • NetznutzungsvertragNNV

    #

    Auch: Lieferantenrahmenvertrag, LRV

    Vertrag zwischen Netzbetreiber und Netznutzer über den Zugang zum Netz. Er regelt Entgelte, Bilanzkreiszuordnung, Datenaustausch und Abrechnung. Schließt ihn ein Lieferant für alle seine Kunden im Netzgebiet, heißt er Lieferantenrahmenvertrag (LRV). Die einzelnen Marktlokationen kommen dann über die Anmeldung in der Marktkommunikation hinzu.

    Grundlage
    § 20 EnWG, Mustervertrag BK6-20-160

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O4 Begriffe

  • OBIS-Kennzahl

    #

    Auch: OBIS, Object Identification System

    Genormter Code, der eine Messgröße eindeutig benennt: Medium, Messgröße, Messart und Tarifstufe. 1-0:1.8.0 ist der Zählerstand der bezogenen Wirkarbeit, 1-0:2.8.0 der der eingespeisten. Die 0 vor dem Doppelpunkt ist der Kanal und kein Festwert; er kann von 0 bis 65 reichen. In der MSCONS sagt die OBIS-Kennzahl, was ein Wert bedeutet.

    Grundlage
    IEC 62056-6-1, EDI@Energy-Codeliste

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  • Operand

    #

    Rechengröße der Abrechnung, zum Beispiel Menge, Preis, Leistung oder Faktor. Operanden erhalten ihre Werte aus Zählwerken, Anlagefakten oder Preisen und werden von den Variantenprogrammen der Tarifschritte verarbeitet.

    In SAP
    Tabelle TE221

    SAP Utilities & BetriebMehr dazu

  • ORDERS

    #

    Purchase Order

    Auch: REQOTE, QUOTES

    Nachrichtentyp für Bestellungen und Anforderungen, etwa die Anforderung von Messwerten oder Stammdaten oder die Bestellung einer Leistung beim Messstellenbetreiber. Die Antwort kommt als ORDRSP, eine Stornierung als ORDCHG. Geht der Bestellung ein Angebot voraus, fragt REQOTE es an und QUOTES liefert es.

    Grundlage
    EDI@Energy

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  • ORDRSP

    #

    Purchase Order Response

    Auch: ORDCHG

    Antwort auf eine ORDERS: Der Empfänger bestätigt die Bestellung oder Anforderung oder lehnt sie ab. Die verwandte ORDCHG storniert eine bereits ausgelöste Bestellung.

    Grundlage
    EDI@Energy

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P11 Begriffe

  • PARTIN

    #

    Party Information

    Nachrichtentyp, mit dem Marktpartner ihre Kommunikationsdaten austauschen: Ansprechpartner, Erreichbarkeiten und Adressen für die Abwicklung der Marktprozesse. Die Nachricht beschreibt den Marktpartner selbst und enthält keine Kunden- oder Lokationsdaten.

    Grundlage
    EDI@Energy

    AHB, Formate & Datenaustausch

  • Plausibilisierung

    #

    Prüfung, ob ein Messwert zum Messkontext passt: Stimmt er mit Vorwerten, Erwartungsbereich, Zählwerksüberlauf und Zeitraum überein? Unplausible Werte werden geklärt oder ersetzt. In SAP IS-U läuft die Prüfung bei der Erfassung des Ableseergebnisses gegen einen Erwartungswert.

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  • Portion

    #

    Auch: Terminsteuerung, Terminsatz

    Gruppe von Verträgen, die zum selben Termin abgerechnet werden. Die Portion verteilt die Jahresabrechnung über das Jahr. Ihr sind eine oder mehrere Ableseeinheiten zugeordnet. Die Terminsteuerung erzeugt daraus die Terminsätze für Ablesung, Abrechnung und Abschläge.

    In SAP
    Tabelle TE420 · Transaktionen E41B, E43B

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  • Power-to-HeatPtH

    #

    Umwandlung von Strom in Wärme, etwa mit Heizstab, Elektrodenkessel oder Großwärmepumpe. In Verbindung mit einem Wärmespeicher oder Wärmenetz kann die Anlage ihren Strombezug zeitlich verschieben. Power-to-Heat ist eine Technik und kein eigener Tarif.

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  • Preisänderung

    #

    Auch: Preisanpassung

    Einseitige Änderung des Preises durch den Lieferanten für die Zukunft. Außerhalb der Grundversorgung muss er Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher unterrichten, der Kunde darf dann ohne Frist kündigen. In der Abrechnung wird der Verbrauch am Stichtag geteilt und jede Teilmenge mit ihrem Preis bewertet.

    Grundlage
    § 41 Abs. 5 EnWG, § 5 StromGVV

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  • PreisobergrenzePOG

    #

    Gesetzlicher Höchstbetrag, den der grundzuständige Messstellenbetreiber im Jahr für den Messstellenbetrieb verlangen darf. Die Höhe hängt von Verbrauch, Erzeugungsleistung und Art der Messeinrichtung ab. Bei intelligenten Messsystemen trägt der Netzbetreiber einen festen Anteil, den Rest zahlt der Anschlussnutzer.

    Grundlage
    §§ 29 bis 32 MsbG

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  • PRICAT

    #

    Price Catalogue

    Preisliste im EDIFACT-Format. Messstellenbetreiber und Netzbetreiber veröffentlichen damit ihre Preisblätter. Jede Position trägt eine Artikel-ID, auf die sich spätere Bestellungen und Rechnungen beziehen.

    Grundlage
    EDI@Energy

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  • Profil (SAP EDM)

    #

    Auch: Profilkopf, Lastprofil in SAP

    Zeitreihe im Energiedatenmanagement von SAP. Der Profilkopf legt Intervalllänge, Einheit und Profilart fest, die Profilwerte tragen Menge und Status je Intervall. Über eine Rolle wird das Profil einem Zählwerk oder einer Anlage zugeordnet.

    In SAP
    Tabelle EPROFHEAD

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  • Prozessdokument

    #

    Zentrales Überwachungsobjekt für einen Marktvorgang in den neueren SAP-Lösungen zur Marktkommunikation. Es hält fest, welcher Prozess läuft, welche Marktpartner und Objekte beteiligt sind und welche Nachrichten in welchem Schritt ausgetauscht wurden.

    SAP Utilities & BetriebMehr dazu

  • PrüfidentifikatorPrüfi

    #

    Auch: PID

    Fünfstellige Kennung für eine konkrete Ausprägung eines Geschäftsvorfalls innerhalb eines Nachrichtentyps. Sie steht in der Nachricht und sagt dem Empfänger, nach welcher Spalte des Anwendungshandbuchs er prüfen muss. Der Prüfi ist weder Nachrichtentyp noch Fehlercode.

    Grundlage
    EDI@Energy, Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren

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  • Pseudonymisierung

    #

    Auch: Pseudonym, Anonymisierung

    Ersetzt den Bezug eines Messwerts zu einer Person durch eine alphanumerische Bezeichnung des Messorts. Die Werte bleiben personenbezogen, weil der Messstellenbetreiber die Zuordnung getrennt aufbewahrt und auflösen kann. Anonym sind Daten erst, wenn der Personenbezug nicht mehr herstellbar ist, etwa nach Aggregation von mindestens fünf Anschlussnutzern. Last- und Zählerstandsgänge von Letztverbrauchern bis 6.000 kWh ohne steuerbare Verbrauchseinrichtung und ohne EEG- oder KWK-Anlage müssen bei der Übermittlung an die Empfänger nach § 60 Abs. 3 MsbG pseudonymisiert werden.

    Grundlage
    § 52 Abs. 3 MsbG

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Q1 Begriff

  • Qualifier

    #

    Code, der die Bedeutung eines Segments oder Datenelements festlegt. Dasselbe Segment DTM trägt je nach Qualifier das Nachrichtendatum, einen Beginn oder ein Ende. Ohne den Qualifier ist ein Wert in EDIFACT nicht deutbar.

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R7 Begriffe

  • Redispatch

    #

    Eingriff in die Fahrweise von Anlagen, damit eine Leitung oder ein Transformator nicht überlastet wird. Der Netzbetreiber senkt die Einspeisung vor dem Engpass und erhöht sie dahinter, die Gesamtmenge bleibt möglichst gleich. Redispatch sichert das Netz an einem bestimmten Ort. Regelenergie stabilisiert dagegen die Frequenz im ganzen System.

    Grundlage
    §§ 13, 13a EnWG

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  • Redispatch 2.0

    #

    Auch: Einspeisemanagement

    Seit dem 1. Oktober 2021 geltendes Verfahren, das auch Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWK-Anlagen und Speicher ab 100 kW in den Redispatch einbezieht. Es hat das frühere Einspeisemanagement abgelöst. Die abgeregelte Menge gleicht der anweisende Netzbetreiber nur im Planwertmodell bilanziell aus; im Prognosemodell tut das bis Ende 2031 der Bilanzkreisverantwortliche des Lieferanten. Rechtsstand ist die Festlegung BK6-23-241 vom 07.05.2026.

    Grundlage
    §§ 13, 13a, 14 EnWG, BK6-23-241

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  • Regelenergie

    #

    Auch: Regelleistung, Regelreserve, FCR, aFRR, mFRR, Systemdienstleistungen

    Energie, mit der die Übertragungsnetzbetreiber kurzfristige Abweichungen zwischen Erzeugung und Verbrauch ausgleichen und die Frequenz bei 50 Hertz halten. Sie wird in drei Stufen beschafft: Primärregelleistung (FCR), Sekundärregelleistung (aFRR) und Minutenreserve (mFRR). Regelenergie ist eine Systemdienstleistung und der physische Ausgleich. Die Verrechnung mit den Bilanzkreisen läuft über die Ausgleichsenergie.

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  • Regelzone

    #

    Gebiet, in dem ein Übertragungsnetzbetreiber für das Gleichgewicht von Erzeugung und Verbrauch und für den Einsatz von Regelenergie verantwortlich ist. Deutschland hat vier Regelzonen: 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Jedes Bilanzierungsgebiet und jeder Bilanzkreis gehört zu genau einer Regelzone.

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  • Registrierende LeistungsmessungRLM

    #

    Messverfahren, das die Leistung fortlaufend je Viertelstunde erfasst und als Lastgang bereitstellt. Die Grenze von 100.000 kWh Jahresverbrauch steckt an drei Stellen: § 55 MsbG verlangt darüber eine Zählerstandsgangmessung oder, soweit erforderlich, RLM, das Netzentgelt kennt darunter in der Niederspannung nur einen Arbeitspreis, die GPKE bilanziert darunter grundsätzlich mit Profilen. RLM-Kunden werden mit gemessenen Werten bilanziert und zahlen im Netzentgelt neben dem Arbeitspreis einen Leistungspreis. Eine feste RLM-Pflicht ab 100.000 kWh gibt es nicht. Im Gas liegt die Grenze bei einer Ausspeiseleistung über 500 kWh/h oder einer Jahresentnahme über 1,5 Mio. kWh; die Tagesmenge geht dann je nach Fallgruppe als gleichmäßiges Tagesband (RLMmT) oder stundenscharf (RLMoT) in die Bilanz.

    Grundlage
    § 55 MsbG, § 17 Abs. 6 StromNEV, GPKE Teil 1 Kap. 8.3; Gas: GaBi Gas 2.0 und 2.1

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  • REMADV

    #

    Remittance Advice

    Auch: Zahlungsavis

    Zahlungsavis: Der Empfänger einer INVOIC meldet dem Rechnungssteller, ob er die Rechnung anerkennt und zahlt oder ganz oder teilweise ablehnt. Die REMADV ist weder die Rechnung noch der Zahlungsauftrag an die Bank.

    Grundlage
    EDI@Energy

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  • Rollout

    #

    Auch: Pflichteinbau, Smart-Meter-Rollout

    Gesetzlicher Fahrplan für die Ausstattung der Messstellen. Der grundzuständige Messstellenbetreiber muss in den Pflichtfällen intelligente Messsysteme einbauen und dabei gesetzliche Quoten erreichen. Für Verbraucher zwischen 6.000 und 100.000 kWh und nach § 14a EnWG waren bis Ende 2025 20 Prozent der Pflichtfälle auszustatten, danach folgen Stufen von 90 Prozent der jeweils neu auszustattenden Fälle (Ende 2026, 2028, 2030) bis zu 90 Prozent aller Pflichtfälle Ende 2032. Für Verbraucher über 100.000 kWh und Anlagen über 100 kW beginnt der Einbau spätestens 2028. Alle übrigen Messstellen erhalten bis Ende 2032 mindestens eine moderne Messeinrichtung.

    Grundlage
    §§ 29, 45 MsbG (Fassung nach der Novelle vom 25.02.2025)

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S17 Begriffe

  • SAP IS-U

    #

    SAP Industry Solution Utilities

    Auch: IS-U, SAP Utilities, SAP S/4HANA Utilities

    Branchenlösung der SAP für Versorgungsunternehmen. Sie deckt Stammdaten, Geräteverwaltung, Ablesung, Abrechnung, Fakturierung, Vertragskontokorrent und Kundenservice ab. In SAP S/4HANA heißt die Lösung SAP S/4HANA Utilities, das Datenmodell ist im Kern dasselbe.

    SAP Utilities & BetriebMehr dazu

  • Segment

    #

    Auch: Segmentgruppe, Datenelement

    Zeile einer EDIFACT-Nachricht mit einem dreistelligen Kennzeichen am Anfang, etwa NAD für Name und Adresse oder DTM für Datum und Zeit. Ein Segment besteht aus Datenelementen. Mehrere zusammengehörige Segmente bilden eine Segmentgruppe (SG), die sich wiederholen kann. Sie beginnt mit einem festen Segment, dem Trigger-Segment; ihre Nummer steht nur im MIG, nicht in der Nachricht.

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  • Serviceanbieter

    #

    Auch: Serviceart, Serviceanbietervereinbarung

    Abbildung eines Marktpartners in SAP IS-U. Der Serviceanbieter trägt die MP-ID als externe Nummer und eine Serviceart, die seine Rolle angibt, etwa Lieferant, Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber. Die Serviceanbietervereinbarung regelt, welche Prozesse und Formate zwischen zwei Serviceanbietern gelten.

    In SAP
    Tabelle ESERVPROV

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  • Smart-Meter-GatewaySMGW

    #

    Vom BSI zertifizierte Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems. Das Gateway empfängt die Werte der Zähler, verarbeitet sie nach den Tarifanwendungsfällen und sendet sie verschlüsselt an berechtigte Empfänger. Es hat getrennte Schnittstellen zu Zählern (LMN), zum Weitverkehrsnetz (WAN) und ins Heimnetz (HAN).

    Grundlage
    MsbG, BSI TR-03109

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  • Smart-Meter-Gateway-AdministratorGWA

    #

    Auch: Gateway-Administrator

    Verantwortet den technischen Betrieb des Smart-Meter-Gateways: Installation, Konfiguration, Überwachung und Wartung. Die Aufgabe gehört zum Messstellenbetreiber, der sie selbst wahrnimmt oder ein zertifiziertes Unternehmen beauftragt. Der GWA ist keine eigene Marktrolle neben dem Messstellenbetreiber.

    Grundlage
    § 25 MsbG, BSI TR-03109-6

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  • Smart-Metering-PKISM-PKI

    #

    Zertifikatsinfrastruktur des BSI, über die sich Gateways, Administratoren und externe Marktteilnehmer gegenseitig ausweisen und ihre Kommunikation verschlüsseln. Dieselben Zertifikate sichern auch die Marktkommunikation über AS4 und die API-Webdienste.

    Grundlage
    BSI TR-03109-4

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  • Sperrung

    #

    Auch: Unterbrechung der Anschlussnutzung, Versorgungsunterbrechung

    Unterbrechung der Versorgung wegen Zahlungsverzugs. Bei Haushaltskunden ist sie, in der Grundversorgung wie im Sondervertrag, erst zulässig, wenn der Rückstand das Doppelte der Abschlagszahlung und mindestens 100 Euro erreicht, die Sperrung vier Wochen vorher angedroht wurde und sie nicht unverhältnismäßig ist. Der Lieferant beauftragt die Sperrung, der Netzbetreiber führt sie aus.

    Grundlage
    §§ 41f, 41g EnWG, § 24 NAV, GPKE Teil 2
    In SAP
    Tabelle EDISCDOC, Transaktion EC85

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  • Stammdatenänderung

    #

    Auch: Stammdaten, Konfiguration

    Prozess, mit dem Marktpartner geänderte Daten zu einer Lokation austauschen, etwa Jahresverbrauchsprognose, Bilanzierungsverfahren oder Zählverfahren. Seit der Neufassung 2025 pflegt jede Marktrolle die Daten aus ihrer Verantwortung selbst und verteilt sie an die Berechtigten. Konfigurationen der Messung regelt GPKE Teil 3, Stammdaten Teil 4.

    Grundlage
    GPKE Teil 3 und 4

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  • StandardlastprofilSLP

    #

    Auch: Lastprofil

    Normierte Verbrauchskurve für eine Kundengruppe, etwa Haushalt oder Gewerbe. Der Netzbetreiber skaliert sie mit der Jahresverbrauchsprognose und bilanziert damit Marktlokationen ohne Viertelstundenmessung. Nach der GPKE gilt das grundsätzlich bis 100.000 kWh Jahresentnahme in der Niederspannung; welches Verfahren zutrifft, hängt von der Messtechnik ab (Kap. 8.5): Mit RLM wird gemessen, mit intelligentem Messsystem aus den Zählerstandsgängen bilanziert. Das Profil ist eine Annahme und keine Messung. Die Differenz zum Zählerstand gleicht die Mehr- und Mindermengenabrechnung aus. Im Gas gelten Standardlastprofile bis zu 500 kWh/h maximaler stündlicher Ausspeiseleistung und bis zu 1,5 Mio. kWh Jahresentnahme; der Verteilnetzbetreiber darf abweichende Grenzen festlegen. Das Profil macht dort aus der Temperatur eines Gastags eine Tagesmenge.

    Grundlage
    GPKE Teil 1 Kap. 8.3 bis 8.5; Gas: GaBi Gas 2.1, Tenor Ziffer 1 lit. e. und i.

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  • Steuerbare RessourceSR

    #

    Auch: SR-ID

    Die Einheit, die ein Steuerbefehl im Marktprozess adressiert. Sie fasst eine oder mehrere technische Ressourcen zusammen, die über eine Steuerbox oder ein Energiemanagementsystem gemeinsam gesteuert werden, und trägt eine SR-ID.

    Belieferung & MarktprozesseMehr dazu

  • Steuerbare VerbrauchseinrichtungSteuVE

    #

    Wärmepumpe, nicht öffentlicher Ladepunkt, Anlage zur Raumkühlung oder Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung in der Niederspannung. Der Netzbetreiber darf ihren Bezug bei drohender Überlastung vorübergehend absenken. Der Haushaltsstrom bleibt davon unberührt.

    Grundlage
    § 14a EnWG, BK6-22-300

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  • Steuerbox

    #

    Auch: Steuerungseinrichtung

    Technische Einrichtung, die Steuerbefehle aus der gesicherten Umgebung des intelligenten Messsystems an eine steuerbare Anlage oder ein Energiemanagementsystem weitergibt. Sie wird am Gateway angeschlossen und vom Messstellenbetreiber betrieben. Die Zustellung eines Befehls belegt noch nicht, dass die Anlage reagiert hat.

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  • Storno

    #

    Auch: Rechnungskorrektur, Korrekturrechnung

    Rücknahme einer fehlerhaften Rechnung. Der Ursprungsbeleg bleibt erhalten, ein Gegenbeleg hebt seine Wirkung auf. Danach entsteht eine neue, berichtigte Rechnung mit neuem Fälligkeitsdatum. In SAP IS-U trifft ein Storno mehrere Belegebenen: Abrechnungsbeleg, Druckbeleg und die Fakturabelege im Vertragskontokorrent. Falsche Messwerte storniert der Absender in der Marktkommunikation dagegen per MSCONS (Prüfi 13006) und sendet sie neu.

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  • StromGVV

    #

    Stromgrundversorgungsverordnung

    Verordnung mit den Allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung und der Ersatzversorgung mit Strom. Sie regelt unter anderem Vertragsschluss, Abschläge, Preisänderungen, Kündigung mit zwei Wochen Frist und die Voraussetzungen einer Sperrung.

    Marktrollen & RegulierungMehr dazu

  • StromNEV

    #

    Stromnetzentgeltverordnung

    Verordnung, nach der Netzbetreiber ihre Netzkosten ermitteln und auf Netzebenen und Kunden verteilen. Sie bestimmt damit die Struktur der Netzentgelte; § 19 regelt Sonderformen der Netznutzung mit individuellem Netzentgelt. Die StromNEV gilt bis zum 31.12.2028; die Netzentgeltsystematik ab 2029 legt die Bundesnetzagentur selbst fest (Verfahren „AgNes“, bisher nur Entwurf). Die StromNZV dagegen ist seit dem 01.01.2026 außer Kraft.

    Grundlage
    StromNEV, gültig bis 31.12.2028

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  • Stromsteuer

    #

    Verbrauchsteuer auf Strom. Der Regelsatz beträgt 20,50 Euro je Megawattstunde, also 2,05 Cent je Kilowattstunde. Steuerschuldner ist der Versorger, der den Strom an Letztverbraucher leistet. Er gibt die Steuer im Preis weiter.

    Grundlage
    § 3 StromStG

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  • SummenzeitreiheSZR

    #

    Auch: Lieferantensummenzeitreihe, Bilanzkreissummenzeitreihe

    Viertelstundenreihe, in der der Netzbetreiber die Mengen vieler Marktlokationen zusammenfasst. Die MaBiS kennt Summenzeitreihen je Lieferant, je Bilanzkreis und je Bilanzierungsgebiet. Jede Reihe trägt eine Version und einen Datenstatus. In die Bilanzkreisabrechnung geht die höchste Version mit dem Status Abrechnungsdaten ein.

    Grundlage
    MaBiS

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T8 Begriffe

  • Tarif

    #

    Auch: Stromtarif, Produkt

    Das Produkt, das der Kunde beim Lieferanten abschließt, mit Namen, Preisen und Laufzeit. Der Preis setzt sich meist aus Grundpreis und Arbeitspreis zusammen und enthält Energie, Netzentgelt, Messstellenbetrieb, Steuern und Umlagen. In SAP IS-U bezeichnet Tarif dagegen eine Rechenvorschrift der Abrechnung.

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  • Tarif (SAP IS-U)

    #

    Auch: Rate, Tarifschritt, Variantenprogramm

    Rechenvorschrift der Abrechnung. Ein Tarif besteht aus Tarifschritten, jeder Schritt ruft ein Variantenprogramm auf, das Operanden verarbeitet, zum Beispiel Menge mal Preis. Der Tarif im Sinne des Vertriebs ist dagegen das Produkt, das der Kunde abschließt.

    In SAP
    Tabelle ETRF · Transaktion EA30

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  • TarifanwendungsfallTAF

    #

    Verarbeitungsregel im Smart-Meter-Gateway. Sie legt fest, wie das Gateway aus den Zählerständen eine Datenreihe bildet und an wen es sie sendet. Die TR-03109-1 (Version 2.0) verlangt acht Fälle als Mindestumfang: für die Abrechnung TAF 1 (datensparsamer Tarif), TAF 2 (zeitvariabler Tarif mit mehreren Registern), TAF 7 (Zählerstandsgang), TAF 8 und TAF 15, dazu TAF 9, 10 und 14 für Momentanwerte (Einspeisung, Netzzustand, Mehrwertdienste).

    Grundlage
    BSI TR-03109-1

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  • Tarifart

    #

    Auch: Rate Type

    Merkmal am Zählwerk oder am Gerät, das die Verwendung in der Abrechnung kennzeichnet, etwa Hochtarif, Niedertarif oder Einspeisung. Aus Tarifart und Tariftyp der Anlage findet das System den Tarif. Der Tariftyp hängt dagegen an der Anlage. Im Vertrieb meint Tarifart dagegen die rechtliche Einordnung der Belieferung.

    SAP Utilities & BetriebMehr dazu

  • Tariffindung

    #

    Zuordnung, die aus der Kombination von Tariftyp der Anlage und Tarifart des Zählwerks den gültigen Tarif ermittelt. Sie ist zeitabhängig gepflegt. Fehlt ein Eintrag für die Kombination, bricht die Abrechnung ab.

    In SAP
    Transaktion EA87

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  • Tariftyp

    #

    Auch: Rate Category

    Abrechnungsmerkmal an der Anlage. Der Tariftyp fasst Kunden mit gleicher Abrechnungslogik zusammen, zum Beispiel Haushalt Eintarif, und legt Abrechnungsschema und Vorgaben fest. Zusammen mit der Tarifart ergibt er über die Tariffindung den Tarif.

    In SAP
    Tabelle ETTA

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  • Technische RessourceTR

    #

    Auch: TR-ID

    Marktobjekt für eine technische Einheit, die Strom verbraucht, erzeugt oder speichert, etwa Wärmepumpe, Wallbox oder PV-Anlage. Sie trägt eine eigene TR-ID und hängt an einer Marktlokation. Die reale Anlage ist das Gerät, die technische Ressource ihre Abbildung im Datenaustausch.

    Belieferung & MarktprozesseMehr dazu

  • Tranche

    #

    Prozentualer Anteil an der Einspeisung einer erzeugenden Marktlokation. Mit Tranchen lässt sich die Einspeisemenge einer Anlage auf mehrere Lieferanten und Bilanzkreise aufteilen, etwa bei anteiliger Direktvermarktung. Jede Tranche liegt über 0 und unter 100 Prozent, alle Tranchen einer Marktlokation ergeben zusammen 100 Prozent, und jede trägt eine eigene MaLo-ID.

    Grundlage
    GPKE Teil 1 Kap. 3.2.1.5

    Belieferung & Marktprozesse

U4 Begriffe

  • ÜbertragungsnetzbetreiberÜNB

    #

    Auch: Übertragungsnetz

    Betreiber des Höchstspannungsnetzes und Verantwortlicher für eine Regelzone. In Deutschland sind das 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Der ÜNB hält die Frequenz, beschafft Regelenergie und schließt die Bilanzkreisverträge seiner Regelzone. Die Abrechnung der Bilanzkreise ordnet die MaBiS der eigenen Rolle Bilanzkoordinator zu.

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  • Umlagen

    #

    Auch: KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage, Aufschlag für besondere Netznutzung

    Gesetzliche Aufschläge auf die Netzentnahme, die der Netzbetreiber erhebt und der Lieferant weitergibt. Dazu gehören die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage und der Aufschlag für besondere Netznutzung. Die Höhe wird jährlich neu festgelegt. Die EEG-Umlage ist entfallen.

    Grundlage
    EnFG, § 19 StromNEV

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  • UTILMD

    #

    Utilities Master Data

    Nachrichtentyp für Stammdaten und Zuordnungen. Mit UTILMD laufen Anmeldung und Abmeldung der Belieferung, Kündigung, Stammdatenänderungen und die Prozesse des Messstellenbetriebs. Welcher Vorgang gemeint ist, bestimmt der Prüfidentifikator.

    Grundlage
    EDI@Energy

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  • UTILTS

    #

    Utilities Time Series

    Nachrichtentyp für Berechnungsformeln sowie Zählzeit-, Schaltzeit- und Leistungskurvendefinitionen. Er sagt dem Empfänger, wie Werte gebildet werden und zu welchen Zeiten welches Register zählt. Die Messwerte selbst kommen als MSCONS.

    Grundlage
    EDI@Energy

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V7 Begriffe

  • Verbrauchsabrechnung

    #

    Auch: Jahresabrechnung, Turnusabrechnung, Schlussabrechnung

    Rechnung des Lieferanten über die in einem Zeitraum gelieferte Energie. Sie verbindet Zählerstände, Mengen, Preise, Steuern und gezahlte Abschläge. Abgerechnet wird mindestens einmal im Jahr und am Ende des Liefervertrags. Netzentgelte, Messstellenbetrieb, Steuern und Umlagen sind gesondert auszuweisen.

    Grundlage
    §§ 40 bis 40c EnWG

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  • Verbrauchsstelle

    #

    Auch: Premise

    Räumlich abgegrenzte Einheit, die versorgt wird, zum Beispiel eine Wohnung oder ein Laden. Sie gehört zu einem Anschlussobjekt und trägt die Anlagen aller Sparten. Die Verbrauchsstelle ist spartenunabhängig.

    In SAP
    Tabelle EVBS · Transaktionen ES60 bis ES62

    SAP Utilities & BetriebMehr dazu

  • Verlustenergie

    #

    Auch: Netzverluste

    Energie, die beim Transport und bei der Umspannung als Wärme verloren geht. Der Netzbetreiber muss sie beschaffen, damit Einspeisung und Entnahme in seinem Netz bilanziell aufgehen. Nach § 22 EnWG beschafft er sie in einem transparenten, nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren; die GPKE (Teil 1, Kap. 8.2.1) verlangt dafür Ausschreibungen und einen eigenen Bilanzkreis. Die tatsächlichen Beschaffungskosten dürfen nach § 10 StromNEV bei den Netzkosten angesetzt werden. In der MaBiS erscheint sie als Verlustzeitreihe, nicht als Ausgleichsenergie oder Zeile der Kundenrechnung.

    Grundlage
    § 22 EnWG, GPKE Teil 1 Kap. 8.2.1, § 10 StromNEV (gilt bis 31.12.2028), MaBiS

    Energiesystem & NetzeMehr dazu

  • VerteilnetzbetreiberVNB

    #

    Auch: Verteilnetz

    Betreiber eines Netzes der Hoch-, Mittel- oder Niederspannung, das Strom regional verteilt und die meisten Verbraucher und Erzeugungsanlagen anschließt. Der VNB ist in der Regel auch grundzuständiger Messstellenbetreiber und führt die Bilanzierungsgebiete seines Netzes.

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  • Vertrag (SAP IS-U)

    #

    Auch: Versorgungsvertrag

    Versorgungsvertrag einer Sparte. Er verbindet ein Vertragskonto mit genau einer Anlage und trägt Einzugs- und Auszugsdatum. Er entsteht beim Einzug und endet mit dem Auszug. Abgerechnet wird je Vertrag.

    In SAP
    Tabelle EVER · Transaktionen ES20 bis ES22

    SAP Utilities & BetriebMehr dazu

  • VertragskontoVK

    #

    Konto, auf dem die Forderungen und Zahlungen eines Geschäftspartners geführt werden. Es steuert Zahlweg, Mahnverfahren, Rechnungsversand und Zahlungsbedingungen. Unter einem Vertragskonto können mehrere Verträge laufen, die gemeinsam fakturiert werden.

    In SAP
    Tabellen FKKVK, FKKVKP · Transaktionen CAA1 bis CAA3

    SAP Utilities & BetriebMehr dazu

  • Viertelstundenwert

    #

    Auch: Messintervall, Zeitraster

    Wert für ein abgegrenztes Intervall von 15 Minuten. Die Viertelstunde ist im deutschen Strommarkt das Raster für Bilanzierung, Fahrpläne und Lastgänge. Ein Viertelstundenwert kann eine Arbeit in kWh oder eine mittlere Leistung in kW sein: 3 kWh in der Viertelstunde entsprechen 12 kW.

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W7 Begriffe

  • Wandlerfaktor

    #

    Auch: Wandlermessung, Stromwandler, Umrechnungsfaktor

    Bei großen Strömen misst der Zähler über Stromwandler nur einen verkleinerten Sekundärstrom. Der Wandlerfaktor ist das Verhältnis von Primär- zu Sekundärwert, mit ihm wird der abgelesene Wert multipliziert. Ein falscher Faktor verfälscht jede Menge proportional.

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  • Wechselbeleg

    #

    Beleg, der in SAP IS-U einen Wechselvorgang steuert und dokumentiert, etwa Lieferbeginn oder Lieferende. Er hält Wechselart, Zählpunkt, beteiligte Serviceanbieter, Status, Nachrichten und Fristen fest. Der Wechselbeleg ist der Einstieg in die Analyse eines hängenden Lieferantenwechsels.

    In SAP
    Tabelle EIDESWTDOC

    SAP Utilities & BetriebMehr dazu

  • WerktagWT

    #

    In den Marktprozessen jeder Tag außer Samstag, Sonntag und gesetzlichem Feiertag. Ein Feiertag in nur einem Bundesland gilt bundesweit als Feiertag, der 24. und der 31. Dezember ebenfalls. Fast alle Fristen der GPKE und WiM zählen in Werktagen.

    Grundlage
    GPKE Teil 1

    Belieferung & Marktprozesse

  • Wettbewerblicher MessstellenbetreiberwMSB

    #

    Messstellenbetreiber, den der Anschlussnutzer oder unter bestimmten Voraussetzungen der Anschlussnehmer anstelle des grundzuständigen auswählt. Er kalkuliert seine Entgelte frei, muss aber dieselben technischen Anforderungen erfüllen. Der Wechsel läuft über die WiM.

    Grundlage
    §§ 5, 6 MsbG

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  • WiM

    #

    Wechselprozesse im Messwesen

    Festlegung der Bundesnetzagentur für die Prozesse rund um den Messstellenbetrieb Strom: Beginn, Ende und Wechsel des Messstellenbetreibers, Gerätewechsel, Störungen sowie Anforderung und Übermittlung von Messwerten. Die GPKE regelt dagegen die Zuordnung des Lieferanten. Seit dem 6. Juni 2025 gilt die WiM in zwei Teilen.

    Grundlage
    BNetzA BK6-24-174

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  • Wirkarbeit

    #

    Auch: Arbeit, Energiemenge

    Die über einen Zeitraum übertragene nutzbare Energie, gemessen in Kilowattstunden (kWh). Sie ergibt sich aus Wirkleistung mal Zeit: 1 kW über eine Viertelstunde sind 0,25 kWh. Abgerechnet wird beim Haushaltskunden fast nur die Wirkarbeit.

    Energiesystem & NetzeMehr dazu

  • Wirkleistung

    #

    Der Teil der elektrischen Leistung, der tatsächlich in Licht, Wärme oder Bewegung umgesetzt wird. Einheit ist das Watt, in der Energiewirtschaft meist Kilowatt (kW) oder Megawatt (MW). Leistung beschreibt einen Augenblick. Erst über die Zeit wird daraus Arbeit.

    Energiesystem & NetzeMehr dazu

Z12 Begriffe

  • Zählernummer

    #

    Auch: Gerätenummer, Geräte-ID

    Am Gerät aufgedruckte Kennung eines einzelnen Zählers. Sie wechselt mit jedem Gerätetausch. Für die Marktprozesse reicht sie nicht aus: Die Messlokation wird über die Zählpunktbezeichnung identifiziert, die Marktlokation über die MaLo-ID.

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  • Zählerstand

    #

    Aufsummierter Wert eines Zählwerks zu einem Zeitpunkt. Der Verbrauch eines Zeitraums ergibt sich aus der Differenz zweier Zählerstände, bei Wandlermessung mal Wandlerfaktor. Ein Zählerstand ist ein Punktwert und sagt nichts über den Verlauf dazwischen.

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  • ZählerstandsgangZSG

    #

    Reihe viertelstündlich erfasster Zählerstände, bei Gas stündlich. Die Energiemenge je Intervall ergibt sich aus der Differenz aufeinanderfolgender Stände. Intelligente Messsysteme liefern ihn über TAF 7, in der Regel täglich für den Vortag. Der Lastgang enthält dagegen bereits fertige Intervallwerte.

    Grundlage
    §§ 2, 55 MsbG

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  • Zählpunkt

    #

    Punkt, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird. Früher war der Zählpunkt auch die Liefer- und Bilanzierungsstelle im Markt. Seit 2018 trennt die Marktkommunikation: Die Marktlokation steht für Belieferung und Bilanzierung, die Messlokation für die Messung.

    Grundlage
    § 2 MsbG

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  • Zählpunkt (SAP IS-U)

    #

    Auch: Point of Delivery, PoD

    Objekt, über das SAP IS-U mit dem Markt spricht. Der Zählpunkt trägt die externe Kennung, also MaLo-ID oder Zählpunktbezeichnung, und ist mit der Anlage verknüpft. Marktnachrichten werden über diese Kennung den internen Stammdaten zugeordnet.

    In SAP
    Tabellen EUIHEAD, EUITRANS, EUIINSTLN

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  • ZählpunktbezeichnungZPB

    #

    33-stellige Kennung eines Zählpunkts aus Ländercode, Netzbetreibernummer, Postleitzahl und 20-stelliger Zählpunktnummer, zum Beispiel DE0005626680…. Sie identifiziert heute die Messlokation. Sie ist weder die elfstellige MaLo-ID noch die Zählernummer am Gerät.

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  • Zählwerk

    #

    Auch: Register, Tarifregister

    Einzelner Messkanal eines Zählers. Ein Zählwerk summiert genau eine Messgröße in einer Richtung und Tarifstufe auf, etwa Bezug im Hochtarif oder Einspeisung. Ein Zähler kann mehrere Zählwerke haben. Jedes ist über eine OBIS-Kennzahl bezeichnet.

    In SAP
    Tabelle ETDZ

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  • Zählzeitdefinition

    #

    Auch: Zählzeit

    Regel, zu welchen Zeiten welches Register eines Zählers zählt, etwa Hochtarif werktags von 6 bis 22 Uhr. Netzbetreiber und Lieferant legen ihre Zählzeiten fest, der Messstellenbetreiber setzt sie technisch um. Ausgetauscht werden die Definitionen als UTILTS.

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  • Zeitscheibe

    #

    Gültigkeitszeitraum eines Stammdatensatzes mit Ab- und Bis-Datum. Ändert sich ein Merkmal, etwa der Tariftyp der Anlage, legt das System eine neue Zeitscheibe an, die alte bleibt erhalten. So lässt sich jeder Zeitraum mit den damals gültigen Daten abrechnen.

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  • Zuordnung

    #

    Auch: Lieferantenzuordnung

    Zeitraum, in dem ein Lieferant einer Marktlokation zugeordnet ist. Der Netzbetreiber führt die Zuordnung historisch und lückenlos. Sie entscheidet, welchem Bilanzkreis die Energie zugerechnet wird und wer die Netznutzungsrechnung erhält. Fehlt ein Lieferant, ordnet der Netzbetreiber den Ersatz- und Grundversorger zu.

    Grundlage
    GPKE Teil 2

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  • Zustandszahl

    #

    Faktor, der das am Gaszähler gemessene Betriebsvolumen auf den Normzustand umrechnet, also auf 0 Grad Celsius und 1013,25 Millibar. Sie hängt von Druck und Temperatur am Zähler ab. Zusammen mit dem Brennwert macht sie aus Kubikmetern Kilowattstunden.

    Grundlage
    DVGW G 685

    Gas: Netz, Markt & AbrechnungMehr dazu

  • Zweirichtungszähler

    #

    Auch: Bezug, Einspeisung, Messrichtung

    Zähler, der Bezug aus dem Netz und Einspeisung ins Netz in getrennten Zählwerken erfasst. Er ist der Standard bei PV-Anlagen mit Überschusseinspeisung. Die Messrichtung beschreibt den Energiefluss am Messpunkt, in der OBIS-Kennzahl 1.8.0 für Bezug und 2.8.0 für Einspeisung.

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