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Messwesen & Smart Metering

Messkonzepte verstehen: Bezug, Einspeisung, Erzeugung und mehrere Messlokationen fachlich einordnen

Was ein Messkonzept festlegt, wer es auswählt, aus welchen vier Bausteinen es besteht und welches Konzept zu welcher Anlage passt, mit Verweisen auf die geprüften Schaubilder im Atlas.

Auf dieser Seite8 Abschnitte

Kurzantwort

Ein Messkonzept legt fest, an welchen Punkten einer Kundenanlage gemessen wird und wie aus den Zählwerken die Mengen für Bezug, Einspeisung und Eigenverbrauch entstehen. Vier Bausteine reichen für fast alle Fälle: ein Bezugszähler, ein Zweirichtungszähler, ein zusätzlicher Erzeugungszähler und die Kaskade, bei der eine Menge als Differenz zweier Zähler gerechnet wird. Welcher Baustein passt, hängt davon ab, was hinter dem Netzanschluss hängt und welche Menge getrennt abgerechnet werden muss. Die sieben geprüften Konzepte im Atlas zeigen die Fälle als Schaubild: /konstrukte/.

Wer das Messkonzept bestimmt

EEG, KWKG und EnWG schreiben Messkonzepte nicht im Einzelnen vor. Der VBEW schreibt in der Einleitung seiner Vorlage: „Nachdem das EEG, KWKG und EnWG keine expliziten Vorgaben für Messkonzepte macht, kann keine Gewähr für deren rechtliche Verbindlichkeit übernommen werden. Die Auswahl des Messkonzeptes liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber.“ In der Praxis wählt der Anlagenbetreiber also aus dem Katalog des Netzbetreibers. Solche Kataloge veröffentlichen zum Beispiel die nvb, Bonn Netz und Netze BW; einige Netzbetreiber bieten die VBEW-Vorlage selbst zum Download an. Den Einbau und den Betrieb der Zähler übernimmt der Messstellenbetreiber, grundsätzlich der grundzuständige (§ 3 Abs. 1 MsbG).

Was vor Ort gilt, steht im Katalog des eigenen Netzbetreibers. Der Atlas zeigt deshalb mit jedem Konzept, aus welchem Katalog die Rechenregel stammt.

Die Ebenen: Zählpunkt, Messlokation, Marktlokation

Das MsbG definiert den Zählpunkt als „den Punkt, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird“ (§ 2 Nr. 28). Im Marktmodell heißt dieser Ort Messlokation (MeLo). Die Marktlokation (MaLo) ist der Ort, an dem Energie verbraucht oder erzeugt wird; an ihr hängen Lieferung, Netzentgelt und Bilanzierung. Die Netzlokation ist der Netzanschluss, an dem alle Marktlokationen des Hauses hängen.

Das Messkonzept verbindet die beiden Ebenen: Es sagt, welche Zählwerke welcher Marktlokation ihre Menge liefern. Eine Messlokation kann zwei Marktlokationen bedienen (Bezug und Einspeisung), und eine Marktlokation kann ihre Menge aus mehreren Messlokationen rechnen. Die Grundfälle 1:1, n:1 und 1:n stehen in Lokationsbündel, die Rechenformeln in Lokationsbündel und Lokationsstruktur.

Vier Bausteine

Jeder Baustein bestimmt, welche Mengen als Zählwerk vorliegen und welche gerechnet werden. Welche Mengen die Marktlokationen bekommen, steht jeweils in der Rechenregel.
  1. Bezugszähler. Ein Zähler, Bezug im Zählwerk 1.8.0. Ohne Erzeugung genügt das (Messkonzept 0 der nvb).
  2. Zweirichtungszähler. Bezug in 1.8.0, Einspeisung in 2.8.0. Das ist der Standard für die Überschusseinspeisung. Der Eigenverbrauch steht in keinem Zählwerk; Details in Messrichtungen: Bezug und Einspeisung.
  3. Erzeugungszähler. Ein zweiter Zähler an der Anlage macht die Erzeugung sichtbar. Der Eigenverbrauch ergibt sich dann als Differenz („Selbstverbrauch = Erzeugung Z2 − Einspeisung Z1“, nvb MK4). Wann das nötig ist, klärt PV-Eigenverbrauch und Messkonzept.
  4. Kaskade. Zwei Zähler hängen hintereinander, ein Verbraucher zweigt dazwischen ab. Seine Menge ist Z1 · 1.8.0 − Z2 · 1.8.0. Bonn Netz beschreibt das für Messkonzept 8.3: „Netzbezug steuerbare Verbrauchseinrichtung => Z1 (Laufwerk 1.8.0) − Z2 (Laufwerk 1.8.0)“. Mehr dazu in Wärmepumpe, Wallbox und Speicher im Messkonzept.

Rechnerische Summen sind ein Sonderfall der Differenzbildung. Im Mieterstrom werden Zähler eines Netzanschlusspunktes in der Software zu einem virtuellen Summenzähler zusammengefasst; das zeigt MK D4.

Welche Situation, welches Konzept

Situation Konzept Schaubild
Nur Verbrauch Bezugszähler Baustein 1 oben
PV, Speicher, Wallbox hinter einem Zähler Zweirichtungszähler, § 14a Modul 1 PV, Speicher, Wallbox
Wärmepumpe mit eigenem Zähler Zähler parallel, Modul 2 Power to Heat, MK 2
Wärmepumpe mit eigener Marktlokation und eigener PV Kaskade Z1 − Z2 Power to Heat, MK 4
Mehrparteienhaus mit Anlage VBEW MK D1 bis D4 MK D1 bis MK D4

Die Bausteine lassen sich stapeln: Ein Haus mit PV, Speicher und Wärmepumpe verwendet Zweirichtungszähler und Kaskade zusammen. Vertiefung: PV und Vergütungsart in PV-Eigenverbrauch und Messkonzept, steuerbare Verbraucher in Wärmepumpe, Wallbox und Speicher, Speicher in Batteriespeicher im Messkonzept, Mehrparteienhäuser in Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Beispiel: ein Haus, drei Zählerstände

Ein Haus mit PV-Anlage hat im Jahr 9.000 kWh Erzeugung, 6.000 kWh Einspeisung und 2.500 kWh Bezug (vereinfachtes Beispiel, ohne Speicher). Am Zweirichtungszähler stehen 1.8.0 = 2.500 kWh und 2.8.0 = 6.000 kWh. Der Eigenverbrauch von 3.000 kWh steht in keinem Zählwerk. Mit einem Erzeugungszähler (Z2 = 9.000 kWh) ergibt sich 9.000 − 6.000 = 3.000 kWh. Der Hausverbrauch beträgt 3.000 + 2.500 = 5.500 kWh.

Typische Missverständnisse

  • „Jeder Zähler ist eine Marktlokation.“ Der Zähler gehört zu einer Messlokation. Die Marktlokation bekommt ihre Menge aus einem oder mehreren Zählwerken.
  • „Ein Zweirichtungszähler misst die Erzeugung.“ Er misst Bezug und Einspeisung am Netzanschluss. Was direkt im Haus verbraucht wird, taucht in keinem Zählwerk auf.
  • „Das Messkonzept legt das Gesetz fest.“ Eine gesetzliche Liste von Konzepten gibt es laut VBEW nicht. Maßgeblich sind der Katalog des Netzbetreibers und die Anforderungen der Förder- und Entgeltregeln.
  • „Mehrere Messlokationen bedeuten mehrere Kunden.“ Mehrere Messlokationen können einer Marktlokation zugeordnet sein, und ein Kunde kann mehrere Marktlokationen haben.
  • „Ein privater Unterzähler ersetzt den abrechnungsrelevanten Zähler.“ Abrechnungsrelevant ist nur, was der Messstellenbetreiber als Zählpunkt führt.

Quellen und Pflegehinweis

Die Rechenregeln stammen aus den Messkonzept-Katalogen von nvb (Stand 12.01.2022) und Bonn Netz (Stand 01/2024) und aus der VBEW-Vorlage 771.20 (11.2024). Die Kataloge verschiedener Netzbetreiber nummerieren die Konzepte unterschiedlich; vor einem Bauvorhaben gilt der Katalog des zuständigen Netzbetreibers. Die Begriffe Messstelle und Zählpunkt folgen dem MsbG, die Lokationen der GPKE Teil 1. Geprüft am 5. Oktober 2026.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Messstellenbetriebsgesetz § 2 Begriffsbestimmungen (Messstelle, Zählpunkt)gesetze-im-internet.de
  2. Messstellenbetriebsgesetz § 3 Messstellenbetriebgesetze-im-internet.de
  3. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, Ausgabe 11.2024ggew.de
  4. nvb GmbH – Zulässige Messkonzepte, Stand 12.01.2022nvb-netz.de
  5. Bonn Netz GmbH – Mess- und Speicherkonzepte, Stand 01/2024bonn-netz.de
  6. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174 (Lokationen)bundesnetzagentur.de
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