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Belieferung & Marktprozesse

Klärfälle im Marktprozess strukturiert bearbeiten

Wodurch in den GPKE-Prozessen ein Klärfall entsteht, was APERAK-AHB und GPKE für Fristen und Zuständigkeit festlegen und wie Sie einen offenen Vorgang in SAP IS-U mit Wechselbeleg, IDoc-Monitor und EMMA-Klärungsliste verfolgen.

Auf dieser Seite7 Abschnitte

Kurzantwort

„Klärfall“ ist kein Begriff der GPKE und kein Nachrichtentyp. Gemeint ist ein Vorgang, den der Standardablauf nicht abschließt. Die Festlegungen nennen dafür sechs Anlässe: einen APERAK-Verarbeitbarkeitsfehler, eine ausbleibende Anerkennungsmeldung, eine fachliche Ablehnung, einen Fristablauf ohne Antwort, eine Marktlokation, die sich nicht identifizieren lässt, und abweichende Daten zwischen zwei Partnern. In den ersten beiden Fällen schreibt der Prozess selbst Korrektur und erneutes Senden vor. Ein Klärfall im engeren Sinn beginnt dort, wo die Festlegung „bilateral“ oder „außerhalb der EDIFACT-Kommunikation“ verlangt.

Die technische Fehlerart und die Ablehnungscodes erklärt Ablehnungen im Lieferantenwechsel. Dieser Artikel zeigt, wie daraus ein bearbeitbarer Vorgang mit Frist und Zuständigkeit wird.

Wodurch ein Klärfall entsteht

Anlass Regel und Folge für die Frist
APERAK mit Verarbeitbarkeitsfehler (BGM+313) Der Absender startet einen Klärungsprozess und kontaktiert den Empfänger außerhalb von EDIFACT, wenn er Hilfe braucht oder den Fehler nicht akzeptiert.
Der Vorgang gilt als nicht zugegangen.
Keine Anerkennungsmeldung (Strom) Nur mit APERAK-Anerkennung darf der Absender von ordnungsgemäßer Übernahme ausgehen.
Er bleibt in der Pflicht.
Fachliche Ablehnung, etwa UTILMD 55003 Antwortcode aus dem Entscheidungsbaum, Korrektur oder neuer Prozessstart.
Neue Fristen ab erneutem Senden.
Fristablauf ohne Antwort In mehreren Use-Cases legt die GPKE eine Wirkung fest (siehe unten).
Der Prozess läuft weiter.
Marktlokation nicht identifizierbar Bilaterales Clearing zwischen Lieferant und Kunde, gegebenenfalls neuer Versuch.
Bei der Neuanlage prüft der Netzbetreiber bis zu 60 Werktage lang täglich.
Datenschiefstand Bestellung einer Änderung der Abrechnungsdaten (GPKE Teil 2, Kap. 3.1.3).

Zu den Zeilen im Einzelnen:

APERAK. Der Empfänger prüft jeden Vorgang in der Reihenfolge AHB-Prüfung, Zuordnung, Objekteigenschaft, Übernahme und meldet Fehler im ERC-Segment. In der Sparte Strom bestätigt er fehlerfreie Vorgänge mit einer Anerkennungsmeldung. Die Frist beträgt für UTILMD und ORDERS 45 Minuten nach Eingang, sonst spätestens den nächsten Werktag 12 Uhr. Nach einer Fehlermeldung hat der Absender davon auszugehen, dass der Vorgang nicht weiterverarbeitet wurde. APERAK-AHB 1.1, Kap. 1.2 und 2.4.1, S. 6 f. und 24

Fristablauf. Das Schweigen hat je nach Use-Case eine festgelegte Wirkung:

  • Lieferbeginn: Antwortet der bisherige Lieferant nicht bis 09:00 Uhr, gilt das als Bestätigung (Kap. 2.1.2, S. 21 f. der Lesefassung).
  • Abrechnungsdaten: Eine fehlende Rückmeldung gilt als Qualitätsrückmeldung ohne abweichende Erwartung (Kap. 3.1.2.2, S. 73).
  • Sperren: Antwortet der Messstellenbetreiber nicht, gilt das als Zustimmung zur Sperrung durch den Netzbetreiber (Kap. 3.5.1.2, S. 107).
  • Ersatz-/Grundversorgung: Antwortet der Versorger nicht fristgerecht, ordnet der Netzbetreiber ihn trotzdem zu (Kap. 2.3.2.2, S. 36).

Eine verspätete Antwort ist in diesen Fällen unerheblich. Ein Klärfall entsteht daraus nur, wenn der Betroffene die Wirkung nicht hinnehmen will und den Vorgang bilateral anstößt.

Nicht identifizierbar und Datenschiefstand. Lässt sich die Marktlokation nicht eindeutig bestimmen, geht der Lieferant mit dem Kunden in ein bilaterales Clearing und startet den Use-Case erneut (Kap. 1.1 und 2.2, S. 5 und 26). Geht ein Partner von einem Datenschiefstand bei den Abrechnungsdaten aus, bestellt er eine Änderung (Kap. 3.1.3; UTILMD 55156 oder ORDERS 17133). Wird eine Rechnung erneut abgelehnt, ist ebenfalls eine bilaterale Klärung notwendig (Kap. 3.3, S. 92).

Fristen und Zuständigkeit

Vier Regeln bestimmen, wie viel Zeit ein Klärfall lässt:

  1. Die Frist beginnt mit der positiven Zustellquittung. Maßgeblich sind Tag und Zeitpunkt des Empfangs laut AS4-Zustellquittung; eine negative Quittung zählt nicht (GPKE Teil 1, Kap. 7, S. 27).
  2. Abgelehnt heißt nicht zugegangen. Eine gerechtfertigt abgelehnte Datei oder ein abgelehnter Vorgang gilt in Bezug auf Fristeinhaltung und Verzug als dem Empfänger nicht zugegangen (APERAK-AHB, Kap. 1.4 und 1.5, S. 8).
  3. Der Absender muss die Fehlerursache beseitigen. Er bereinigt den Fehler ohne schuldhaftes Verzögern und sendet eine korrigierte Datei, weil er an die Prozess- und Rückmeldefristen gebunden bleibt. Bei der korrigierten Datei gelten die Antwortfristen ab dem erneuten Sendedatum (Kap. 1.2 und 1.3, S. 6 f.).
  4. Fehler ohne Code laufen außerhalb von EDIFACT. Was sich mit den vorhandenen Codes nicht melden lässt, kommunizieren die Partner auf anderem Weg (APERAK-AHB, Kap. 2, S. 9; MaBiS, Kap. 3.2).

Eine zentrale Eskalationsstelle oberhalb der bilateralen Klärung sehen die Festlegungen nicht vor. Die APERAK-AHB behandelt ausdrücklich keine rechtlichen Folgen, etwa Schadensersatz bei verspäteter Übermittlung (Kap. 1.1). Eskalationsstufen im Unternehmen sind deshalb eine Betriebsregel und kein Teil des Marktprozesses.

janeinBefund:APERAK, Ablehnungoder FristablaufEbene undCode lesenUrsache klarund eigen?Korrigieren undneu sendenPartner bilateralansprechenNeue Fristenab SendedatumAntwort abwarten,Fall schließen
Vom Befund zum Ergebnis: Ist die Ursache klar und liegt sie im eigenen Bereich, korrigiert der Absender selbst. Sonst spricht er den Partner bilateral an.

Beispiel: Anmeldung mit falscher MaLo-ID

Ein Lieferant meldet am Montag, 26. Oktober 2026, für den Zuordnungsbeginn Mittwoch, 28. Oktober, an (UTILMD 55001). Die MaLo-ID hat einen Zahlendreher. Der Netzbetreiber antwortet innerhalb von 45 Minuten mit einer APERAK, Fehlercode Z14 „Objekt im IT-System nicht gefunden“ (APERAK-AHB, Kap. 4.3, S. 34).

  1. Eingrenzen. Z14 ist ein Zuordnungsfehler: Der Netzbetreiber hat mit den Angaben keine Marktlokation gefunden. Die Anmeldung gilt als nicht zugegangen. Für den Zuordnungsbeginn 28. Oktober hätte sie spätestens am 26. Oktober eingehen müssen; der Lieferant bemerkt die APERAK erst am Dienstagmorgen.
  2. Selbst klären. Der Lieferant ermittelt die MaLo-ID über den API-Webdienst der MaLo-ID-Ermittlung neu. Die Antwort kommt spätestens 2 Stunden nach Eingang (Ablaufatlas). Er findet 57891234562.
  3. Neu senden. Die korrigierte Anmeldung geht am Dienstag, 27. Oktober, raus. Spätester Eingang für den Zuordnungsbeginn Donnerstag, 29. Oktober, ist der Tag vor dem letzten Werktag davor (Mittwoch), also der 27. Oktober. Der Zuordnungsbeginn verschiebt sich um einen Tag.
  4. Abschluss. Erst die Bestätigung 55002 (bis 11:00 Uhr am 28. Oktober) beendet den Vorgang. Die Verschiebung teilt der Lieferant dem Kunden bilateral mit.

Vereinfachtes Beispiel ohne Feiertage. Hätte der Lieferant noch am 26. Oktober korrigiert, wäre der 28. Oktober zu halten gewesen. Ein bilaterales Gespräch mit dem Netzbetreiber wäre nur nötig, wenn die MaLo-ID stimmt und Z14 trotzdem kommt.

SAP IS-U: Wo Sie den Vorgang verfolgen

Aus SAP-Sicht ist der Klärfall eine Frage, auf welcher Ebene der Vorgang hängt. Die folgenden Werkzeuge stehen im Transaktionskatalog des Atlas.

Frage Werkzeug
Kam die Nachricht an, mit welchem Status? WE02 (IDoc mit Statussätzen), BD87 (Statusmonitor)
Wie weit ist der Wechselvorgang? ESWTMON01, Tabelle EIDESWTDOC
Welche Meldungen hängen? EDX_LIST, Detail in EDX_TRACE
Meldung nach Korrektur neu starten EDX_RESET, nur nach Prüfung
Wer bearbeitet welchen Fall bis wann? EMMACL, EMMAC2

EMMA (BPEM) ist das Werkzeug für Klärungsfälle aus Massenläufen. Die Transaktion EMMA wertet die Protokolle erledigter Läufe aus und bündelt gleiche Fehlermeldungen zu Klärfällen; EMMACL zeigt die offenen Fälle als Arbeitsvorrat. Die Fälle stehen in der Tabelle EMMA_CASE. Sie trägt Status, Priorität, Fälligkeit (DUE_DATE), aktuellen Bearbeiter (CURRPROC) sowie Objektart und Objektschlüssel (MAINOBJTYPE, MAINOBJKEY). Die Fälligkeit setzt die Wiedervorlage; sie leitet das System nicht aus der GPKE-Frist ab. Die Frist aus dem Marktprozess müssen Sie selbst eintragen oder über den Wechselbeleg verfolgen. Welche Fehlermeldungen einer Fallkategorie zugeordnet sind, legt das Customizing fest; das belegt der Katalog nicht im Detail. Einen Überblick zum Monitoring bietet Prozessmonitoring und Klärfälle.

Typische Missverständnisse

„Jede Ablehnung ist ein Klärfall.“ Eine Ablehnung mit klarem Code führt direkt zu Korrektur und neuem Versand. Ein Klärfall braucht ein bilaterales Gespräch oder eine offene Zuständigkeit.

„Die Anerkennungsmeldung bestätigt den Prozess.“ Sie sagt nur, dass der Vorgang verarbeitbar ist. Ob er fristgerecht eintraf, prüft der Empfänger erst danach.

„Verspätete Antworten heilen den Fristablauf.“ In den Use-Cases mit Fristwirkung sind nach Fristablauf eingehende Antworten für den Prozess unerheblich.

„Das System eskaliert nach der GPKE-Frist.“ Die Fälligkeit eines EMMA-Falls ist ein Feld, das jemand setzen muss. Eine automatische Ableitung aus der Marktprozess-Frist ist hier nicht belegt.

Quellen und Pflegehinweis

Kapitel und Seitenzahlen beziehen sich auf APERAK-AHB 1.1 (gültig ab 1. Oktober 2026) und die Lesefassungen von GPKE Teil 1 und 2 zu BK6-24-174. Bei einer neuen Fassung prüfen: APERAK-Fristen, die Fiktionen bei Fristablauf in den Sequenzdiagrammen und die Fehlercodes. Geprüft am 4. Oktober 2026.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Bundesnetzagentur – APERAK Anwendungshandbuch 1.1 (Mitteilung Nr. 56, gültig ab 01.10.2026)bundesnetzagentur.de
  2. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung zu BK6-24-174bundesnetzagentur.de
  3. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 2, Fokus Zuordnungsprozesse, Lesefassung zu BK6-24-174bundesnetzagentur.de
  4. Bundesnetzagentur – Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 (Mitteilung Nr. 56)bundesnetzagentur.de
  5. erpyourself.net – SAP-Transaktion EMMACL, Klärungslisteerpyourself.net
  6. erpyourself.net – SAP-Transaktion EDX_LIST, EDX: Meldungsübersichterpyourself.net
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