Kurzantwort
Was eine technische Ressource, eine steuerbare Ressource und eine Netzlokation sind und wie ihre IDs aufgebaut sind, steht in Netzlokation und technische Ressource; die vier Bedeutungen des Worts „Anlage“ klärt Die Anlage, Erzeugung, Verbrauch und Ressource. Dieser Artikel fragt andersherum: Eine Anlage ist steuerbar, weil eine Rechtsgrundlage es verlangt. Je nach Grundlage unterscheiden sich Marktobjekt, Vorgabe und Weg zur Anlage.
Vier Grundlagen im Vergleich
§ 14a EnWG. Erfasst ist nur der Bezug von Wärmepumpen, nicht öffentlichen Ladepunkten, Kälteanlagen, Speichern und Nachtspeicherheizungen. Marktobjekt ist die verbrauchende technische Ressource mit dem Kennzeichen „fällt unter § 14a“, die Kompensation läuft über die Netzlokation. Am Gerät hängt die Anlage an einer Steuerbox, bei Relais an W4.
§ 9 EEG. Erfasst sind Erzeugungsanlagen: Der Netzbetreiber muss die Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ferngesteuert regeln können. Marktobjekt ist die erzeugende technische Ressource. Bei Relais hängt sie an S1, S2 und W3 (60, 30 und 0 Prozent).
Redispatch 2.0 (§ 13a EnWG). Erfasst sind Erzeugung und Speicher ab 100 kW. Marktobjekt ist die steuerbare Ressource mit einem Einsatzverantwortlichen. Der Netzbetreiber nutzt dafür nicht den Steuerbefehl an den Messstellenbetreiber.
Marktliche Steuerung. Erfasst sind Direktvermarktung, Flexibilität nach § 14c EnWG und von Kunden beauftragte Dritte. Die Datenkommunikation läuft über Gateway und Steuerungseinrichtung; der Lieferant kann Steuerbefehle bestellen.
Die Marktobjekte stammen aus GPKE Teil 1 (Kapitel 3.4 bis 3.6) und der UTILMD: Wer unter § 14a fällt, steht als Kennzeichen an der technischen Ressource, zusammen mit dem Inbetriebsetzungsdatum, wie Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und § 14a EnWG beschreibt. Die Relaisbelegung gibt der VDE FNN vor, siehe Steuerbox und Steuerkanal. Dass der Netzbetreiber im Redispatch nicht den Weg des Steuerbefehls nutzt, folgt aus den Fehlerfällen von GPKE Teil 3; das Verfahren erklärt Redispatch 2.0 für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Den Weg beschreibt Steuerbefehle und Rückmeldungen.
Das Gesetz stellt die Datenkommunikation für jede dieser Grundlagen als Standardleistung des Messstellenbetreibers: § 34 Abs. 1 MsbG nennt § 14a (Nr. 6), § 13a (Nr. 7) sowie Direktvermarktung, § 14c und beauftragte Dritte (Nr. 8).
Wenn mehrere Grundlagen zusammentreffen
Ein Haus mit PV-Anlage und Wärmepumpe liegt unter zwei Grundlagen. Die PV-Anlage hängt am EEG-Weg, die Wärmepumpe am § 14a. Der VDE FNN beschreibt dafür eine Steuerbox mit vier Relais: drei für die Erzeugungsanlage, eines (W4) für die Verbrauchseinrichtung. Kollidieren Vorgaben, geht beim Bezug das Netzsignal vor. Nach Ziffer 4.6 Satz 3 der Anlage 1 zu BK6-22-300 muss der Betreiber sicherstellen, dass die Reduzierung nach § 14a Vorrang vor marktlicher Laststeuerung hat, soweit sie über die konkurrierende Anforderung hinausgeht oder ihr widerspricht. Einen Überblick über die Messkonzepte dazu gibt Wärmepumpe, Wallbox und Speicher im Messkonzept.
Typische Missverständnisse
„Steuerbare Anlage heißt § 14a.“ Auch Erzeugungsanlagen und Redispatch-Anlagen sind steuerbar. § 14a erfasst nur den Bezug bestimmter Verbrauchseinrichtungen.
„Jede technische Ressource ist steuerbar.“ Steuerbar ist eine Ressource, wenn sie einer steuerbaren Ressource zugeordnet und die Steuerung eingerichtet ist.
Quellen und Pflegehinweis
Geprüft am 5. Oktober 2026 gegen die genannten Quellen. Die Schwellen für Fernsteuerbarkeit nach § 9 EEG sind je nach Anlagengröße und Inbetriebnahme gestaffelt und hier nicht wiedergegeben.