Kurzantwort
Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist nach § 2 Nr. 15 MsbG eine Messeinrichtung, die mindestens Elektrizitätsverbrauch und Nutzungszeit widerspiegelt, bei Bedarf auch die Erzeugung, und die über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann. Die Bundesnetzagentur beschreibt sie als digitalen Stromzähler aus elektronischem Messwerk und digitaler Anzeige, der nicht fernausgelesen werden kann und keine Zählerstände sendet: Eine manuelle Ablesung durch den Messstellenbetreiber (MSB, Glossar) oder den Kunden bleibt nötig.
Das intelligente Messsystem (iMSys, Glossar) entsteht erst, wenn ein Smart-Meter-Gateway die mME einbindet (§ 2 Nr. 7 MsbG). Die mME ist das Messgerät, das iMSys das kommunizierende Gesamtsystem.
Wo die mME im Gesetz steht
- Definition: § 2 Nr. 15 MsbG. „Modern“ bezeichnet die Geräteklasse und ihre Anschlussfähigkeit, nicht den Betriebszustand. Die Bundesnetzagentur formuliert den Unterschied so: Bei der mME ist die kommunikative Anbindung „möglich, aber noch nicht erfolgt“.
- Einbaupflicht: Alle Messstellen, für die das Gesetz kein iMSys vorsieht, stattet der grundzuständige MSB nach § 29 Abs. 3 MsbG mindestens mit einer mME aus, bis zum 31. Dezember 2032. Bei Neubauten und Gebäuden mit größerer Renovierung gilt die Fertigstellung des Gebäudes als Frist. Voraussetzung ist die wirtschaftliche Vertretbarkeit nach § 32. Welche Messstellen ein iMSys erhalten, zeigt Pflichteinbau und Rollout.
- Preisobergrenze: Der Einbau ist nach § 32 Abs. 1 MsbG wirtschaftlich vertretbar, wenn je Zählpunkt nicht mehr als 25 Euro brutto jährlich in Rechnung gestellt werden. Setzt die Bundesnetzagentur Preisobergrenzen nach § 33 fest, gelten diese stattdessen (§ 32 Abs. 2). Wer das Entgelt trägt und wie es auf die Rechnung kommt, steht in Entgelte für den Messstellenbetrieb.
- Verbrauchsinformation: Nach § 61 Abs. 3 MsbG sorgt der MSB dafür, dass der Anschlussnutzer (Glossar) standardmäßig den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Verbrauchswerte der letzten 24 Monate einsehen kann.
Das Gesetz schreibt in § 61 Abs. 3 nicht vor, dass diese Historie auf dem Display des Geräts erscheint; es verlangt die Einsehbarkeit. Wie ein Hersteller die Anzeige gestaltet, welche Tasten oder Schnittstellen es gibt und wie man die Ansichten wechselt, steht in der Bedienungsanleitung des Geräts. Belegt ist dazu hier nichts weiter.
Was die Anzeige zeigt: ein Foto
Elektronischer Zähler im Einsatz

- Zählerstand 001633 kWhDer Zählerstand in kWh. Links davon steht die Kennzahl 1.8.0 (Bezug von Wirkarbeit).
- Mit „IR“ beschriftetInfrarot-Schnittstelle des Geräts. Wozu sie dient, steht in der Bedienungsanleitung.
- TypschildGerätetyp ED300S, Spannung, Stromstärke und Genauigkeitsklasse. Am Bild lässt sich nicht erkennen, ob das Gerät die mME-Eigenschaft nach MsbG erfüllt.
Die Zählernummer am Typschild erklärt Zählernummer und Geräte-ID, die Kennzahl 1.8.0 die OBIS-Kennzahlen, das Zählwerk dahinter Zählerregister und Tarifregister.
mME und iMSys im Vergleich
| Merkmal | mME | iMSys |
|---|---|---|
| Bestandteile | Messwerk und Anzeige | mME oder Messeinrichtung zur registrierenden Leistungsmessung plus Gateway |
| Fernauslesung | nein | ja, im Rahmen der Konfiguration und Berechtigungen |
| Ablesung | manuell durch MSB oder Kunde | über Gateway und Marktprozesse |
| Pflichteinbau | alle übrigen Messstellen bis 31.12.2032 | nach § 29 Abs. 1 MsbG, etwa über 6.000 kWh Jahresverbrauch |
| Gateway | nicht enthalten | erforderlich |
Das Gateway ist dabei kein Zubehör: Es ist ein zertifiziertes Sicherheits- und Kommunikationsbauteil (Das Smart-Meter-Gateway verstehen). Wie die Verbrauchsinformation beim iMSys lokal ankommt, beschreibt Die HAN-Schnittstelle; die Begriffe und Rollen ordnet Intelligente Messsysteme ein.
Messgerät, Messlokation und Messwert
Die mME ist ein Gerät innerhalb der Messstelle. Messlokation und Marktlokation sind keine Geräte, sondern Objekte: die Messlokation der technische Ort der Messung (Messlokation, Zählpunkt und Zählwerk im Zusammenspiel), die Marktlokation das Objekt für Lieferung, Einspeisung und Bilanzierung (Glossar). Beim Gerätewechsel bleibt die Messlokation bestehen, das Gerät wechselt.
Die Anzeige liefert einen Zählerstand. Ein Messwert im Marktprozess ist mehr: Er trägt Messlokation, Register, Einheit, Zeitpunkt und Status. Wie ein abgelesener Stand zu einem solchen Wert wird, beschreibt Zählerablesung und Ablesearten.
Bei jeder Ablesung Zählernummer, Kennzahl (zum Beispiel 1.8.0 für Bezug), Stand, Einheit und Zeitpunkt festhalten. Die Zahl auf dem Display allein reicht für die Zuordnung nicht aus.
Typische Missverständnisse
- „Digital heißt intelligent.“ Eine mME ist digital, aber ohne Gateway nicht kommunikationsfähig.
- „Die mME zeigt keine Historie.“ § 61 Abs. 3 MsbG verlangt Einsehbarkeit von 24 Monaten. Fernübermittlung folgt daraus nicht.
- „mME und iMSys sind zwei Zähler.“ Eine mME kann Teil eines iMSys werden; der Unterschied liegt im Gateway.
- „Ein angezeigter Wert ist ein Marktkommunikationswert.“ Erst mit Messlokation, Register, Zeitpunkt und Status wird er einer.
Quellen und Pflegehinweis
Geprüft am 5. Oktober 2026 am Volltext des MsbG und an der Seite der Bundesnetzagentur zur modernen Messeinrichtung. Nicht belegt sind Bedienkonzepte einzelner Geräte, etwa PIN-Eingabe oder Lichtsignal: Sie stehen weder im Gesetz noch in einer hier geprüften Quelle. Bei einer Überarbeitung zu prüfen: Änderungen an § 29, § 32 und § 61 MsbG sowie Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 33.