Kurzantwort
Drei Wörter tragen drei verschiedene Fragen. Die Tarifart im Vertrieb ordnet die Belieferung ein: Grundversorgung oder Sondervertrag. Der Tarif ist das Produkt mit Namen, Preisen und Laufzeit, das der Kunde abschließt. In SAP IS-U heißen Tariftyp und Tarifart zwei technische Felder: Der Tariftyp hängt an der Anlage und wählt das Abrechnungsschema, die Tarifart hängt am Zählwerk und führt zum Tarif. Beide Bedeutungen von „Tarifart“ haben nichts miteinander zu tun. Wer im Projekt „Tarifart“ sagt, muss dazusagen, welche er meint.
Tarifart im Vertrieb: Grundversorgung oder Sondervertrag
Das Wort „Tarifart“ steht nicht im Gesetz. Der Sache nach unterscheidet das EnWG zwei Wege, einen Haushaltskunden zu beliefern.
- Grundversorgung. Der Grundversorger muss jeden Haushaltskunden „zu diesen Bedingungen und Preisen“ versorgen, die er als Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise öffentlich bekannt gibt und im Internet veröffentlicht (§ 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG). Grundversorger ist das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 Satz 1).
- Belieferung außerhalb der Grundversorgung. Das ist der Sondervertrag mit individuellen Preisen und Bedingungen. Haushaltskunden brauchen dafür die Textform (§ 41b Abs. 1 EnWG).
Die Ersatzversorgung ist ein dritter Fall und keine Unterart der Grundversorgung: Sie gilt, wenn Strom bezogen wird, ohne dass der Bezug einem Liefervertrag zugeordnet werden kann (§ 38 Abs. 1 EnWG), und endet spätestens drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 Abs. 4). Den Ablauf behandelt Grundversorgung und Ersatzversorgung.
Die Einordnung entscheidet über Regeln, nicht über die Preisformel. Arbeitspreis plus Grundpreis kann in beiden Wegen stehen. Der Unterschied zeigt sich bei der Preisänderung: Der Grundversorger ändert Preise zum Monatsbeginn nach sechs Wochen öffentlicher Bekanntgabe (§ 5 Abs. 2 StromGVV), der Lieferant im Sondervertrag unterrichtet Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher (§ 41 Abs. 5 Satz 2 EnWG). Beides vergleicht Tarifwechsel.
Der Tarif: Produkt mit Namen und Preis
Der Tarif ist der Vertragsgegenstand. Das Gesetz verlangt im Vertrag unter anderem Preise, Preisanpassungen, Kündigungstermine und -fristen und die Angabe, ob feste oder variable Preise gelten (§ 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EnWG). Nr. 6 verlangt „die einschlägige Tarif- bzw. Produktbezeichnung sowie den Hinweis, ob die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung oder außerhalb der Grundversorgung erfolgt ist“ (§ 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EnWG). Produktname und Einordnung stehen also nebeneinander im Vertrag.
Im Tarif laufen Energiepreis, Netzentgelt, Messstellenbetrieb und staatliche Bestandteile zusammen. Wie sie sich zusammensetzen, steht in Preisbestandteile im Stromtarif. Das Glossar führt den Tarif als Begriff.
Das IS-U-Tarifmodell
SAP IS-U zerlegt die Preisfindung in Bausteine. Die Aussagen stützen sich auf den Tabellenkatalog dieser Seite und auf die SAP-Dokumentation der Datenelemente.
Tariftyp (TARIFTYP). Er steht zeitabhängig an der Anlage: Die Anlagenhistorie EANLH trägt das Feld, geprüft gegen ETTA (Tabelle EANLH, Tabelle ETTA). Der Stammsatz in ETTA nennt das Abrechnungsschema (Feld SCHEMANR) und steuert Rückabrechnung (BACKBI), Periodenendabrechnung (PERENDBI) und Aussortierung (AUSGRUP). Die SAP-Dokumentation nennt ihn die übergeordneten Abrechnungskriterien für Tarife, etwa die Steuerung der periodenabschließenden Abrechnung oder die Abschlagsberechnung (SAP Datasheet TARIFTYP). Angelegt wird er mit der Transaktion EA53.
Tarifart (TARIFART). Sie steht am Zählwerk (EASTS) und am Gerät (EASTL), etwa für die Gerätemiete (Tabelle EASTS). Laut SAP-Dokumentation lässt sich über die Tarifart ein Tarif einem Zählwerk, Gerät, Tariftyp oder einer Anlage zuordnen, und zwar über die historische Tariffindung, die vom Tariftyp der Anlage abhängt (SAP Datasheet TARIFART). Die zugehörige Wertetabelle TE069 nennt nur dieses Datenwörterbuch; der Tabellenkatalog dieser Seite führt sie nicht. Die Transaktion EA56 heißt „Tarifart pflegen“.
Tarif (TARIFNR). Der Stammsatz in ETRF hält Sparte, Abrechnungsklasse und Operand und sagt, wofür der Tarif zulässig ist: für Zählwerke, Intervallzähler, Geräte oder die Periodenendabrechnung (Tabelle ETRF).
Tariffindung. Die Transaktion EA87 zeigt für einen Vertrag, welchen Tarif das System zu welchem Zeitpunkt gefunden hat und über welche Merkmale. Die Fakten, die der Tarifbildung zugrunde liegen, liegen je Anlage, Operand und Saison in ETTIFN. Mehr zur Tariffindung steht in Tariffindung und Tarifierung.
Schema, Operand, Preis. Das Abrechnungsschema (ESCH, anlegen mit EA35) legt fest, in welcher Reihenfolge die Abrechnung ihre Schritte durchläuft, etwa Grundpreis, Arbeitspreis und Zuschläge. Der Operand (TE221, EA50) ist die Rechengröße, mit der ein Tarif arbeitet: Verbrauch, Leistung, Preis oder ein selbst definierter Wert. Preise legt EA89 an. Das Anlegen im Einzelnen beschreibt Tarif anlegen und ändern.
Ob Tarifart und Tariftyp in Ihrem System genau so heißen, hängt vom Release ab. Das Datenwörterbuch trägt für beide Elemente den Stand 2005; sie sind im klassischen IS-U belegt. Für S/4HANA Utilities sind die Namen hier nicht geprüft.
Die drei Bedeutungen im Vergleich
| Begriff | Frage und Fundort |
|---|---|
| Tarifart (Vertrieb) | Welches Regelwerk gilt? Vertrag, Hinweis nach § 41 Abs. 1 Nr. 6 EnWG |
| Tarif (Produkt) | Was zahlt der Kunde? Vertrag, Preisblatt |
| Tariftyp (IS-U) | Welches Schema rechnet die Anlage? Feld TARIFTYP in EANLH, Stammsatz ETTA |
| Tarifart (IS-U) | Welcher Tarif gehört zum Zählwerk? Feld TARIFART in EASTS, EASTL |
Beispiel: Haushaltskundin mit Sondervertrag
Vereinfachtes Beispiel, keine Marktdaten. Eine Kundin schließt mit einem Lieferanten in Textform den Vertrag „Strom Basis 2026“ ab: 12 Monate, ein Arbeitspreis in ct/kWh und ein Grundpreis je Monat.
- Vertrieb. Der Vertrag trägt die Produktbezeichnung und den Hinweis „außerhalb der Grundversorgung“.
- IS-U-Anlage. Der Lieferant legt für die Anlage der Kundin einen Tariftyp fest, etwa „Haushalt Standard“. Dessen Stammsatz verweist auf ein Abrechnungsschema, das Grundpreis und Arbeitspreis berechnet.
- Zählwerk. Das Bezugszählwerk der Anlage bekommt eine Tarifart, die über die Tariffindung zum Tarif „Strom Basis 2026“ führt.
- Abrechnung. Das Schema bewertet den Verbrauch des Abrechnungszeitraums mit den Preisen, die im Zeitraum galten. Warum die Zeit dabei zählt, zeigt Tarifwechsel.
Folgen und Fehlerfälle
- Falsche Einordnung im Vertrag. Wird ein Kunde als Sondervertragskunde geführt, ist aber Grundversorgungskunde, gilt die falsche Frist: sechs Wochen öffentliche Bekanntgabe zum Monatsbeginn statt eines Monats Unterrichtung.
- Tariftypwechsel mitten im Zeitraum. Laut SAP-Dokumentation werden die Perioden vor und nach dem Wechsel der Anlage in der Abrechnung unabhängig voneinander betrachtet; alle Rechnungspositionen entstehen getrennt je Periode, auch wenn beide Tariftypen dasselbe Schema nutzen. Innerhalb von Rückabrechnungs- und Periodenendabrechnungszeiträumen ist ein Wechsel nicht zulässig (SAP Datasheet TARIFTYP).
- Tarif passt nicht zum Zählwerk.
ETRFlegt fest, ob ein Tarif für Zählwerke, Geräte oder Intervallzähler zulässig ist. Welche Meldung das System bei einem Verstoß gibt, belegt dieser Artikel nicht. - Änderung am Tariftyp im Customizing. Sie wirkt auf alle Anlagen, die ihn verwenden. Vorher mit EA87 an Beispielverträgen prüfen, welchen Tarif das System findet.
Typische Missverständnisse
„Tarifart und Tariftyp sind Synonyme.“ In IS-U sind es zwei Felder an zwei Objekten, Anlage und Zählwerk.
„Die Tarifart im Vertrag steht im SAP-Feld TARIFART.“ Das Feld nimmt die Zuordnung eines Tarifs zu einem Zählwerk auf. Grundversorgung oder Sondervertrag stehen in einer anderen Struktur, die dieser Artikel nicht belegt.
„Der Tarif ist der Preis.“ Zum Tarif gehören Laufzeit, Preisanpassungsregeln und Kündigungsfristen. Wie sich die Preislogik unterscheidet, zeigt Statische, zeitvariable und dynamische Tarife.
„Tariftyp ist ein Branchenbegriff.“ Er gehört zur SAP-Terminologie (englisch rate category, rate type). Andere Systeme benennen die Bausteine anders.
Quellen und Pflegehinweis
Rechtsquellen sind § 36, § 38 und § 41 EnWG sowie § 5 StromGVV, alle am 5. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de gelesen. Die SAP-Aussagen stützen sich auf die Tabellenseiten dieses Atlas (EANLH, ETTA, EASTS, EASTL, ETRF, ESCH, TE221, ETTIFN) und die Transaktionsseiten EA35, EA50, EA53, EA56, EA87 und EA89 sowie auf die Datenwörterbuch-Einträge zu TARIFTYP und TARIFART. Wie Tarifart und Tariftyp in der Tariffindung genau zusammenwirken, prüfen Sie im eigenen System mit EA87. Nach jeder EnWG-Änderung die Absatznummern in § 41 und § 36 erneut lesen.