Kurzantwort
Die Verbrauchsabrechnung wandelt gemessenen Verbrauch in eine Forderung um. Der Lieferant ermittelt den Verbrauch eines Abrechnungszeitraums aus Zählerständen oder Zeitreihen (§ 40a EnWG), bewertet ihn mit den gültigen Preisen, weist Steuern, Abgaben und Entgelte gesondert aus (§ 40 EnWG), rechnet die geleisteten Abschläge an und stellt die Rechnung fristgerecht zu (§ 40c EnWG). Gemeint ist die Abrechnung zwischen Lieferant und Endkunde. Die Abrechnung des Netzbetreibers gegenüber dem Lieferanten ist ein eigener Prozess: Netznutzungsabrechnung verstehen. Die Rechnung ist nicht „Verbrauch mal Arbeitspreis“: Menge, Zeitraum, Preisgültigkeit und Pflichtangaben müssen stimmen.
Der Weg in fünf Schritten
1. Verbrauch ermitteln. § 40a Abs. 1 EnWG erlaubt dem Lieferanten, Ablesewerte oder rechtmäßig ermittelte Ersatzwerte von Messstellen- oder Netzbetreiber zu verwenden, selbst abzulesen oder die Selbstablesung zu verlangen. Bei intelligenten Messsystemen und registrierender Lastgangmessung gehen die übermittelten Werte vor. Fehlt ein Wert, ist eine Schätzung nach Abs. 2 zulässig: Hochrechnung. Welche Ablesearten es gibt, steht in Zählerablesung und Ablesearten.
2. Abrechnungsmenge bilden. Aus Anfangs- und Endstand wird die Differenz, korrigiert um Wandlerfaktor und bei Gas um Zustandszahl und Brennwert. Bei Preiswechsel wird die Menge in Zeitscheiben geteilt: Abrechnungsmenge. Hängt am Messwert ein Status (gemessen, ersatzgebildet), wirkt er auf die Abrechnung: Messwertstatus in der Abrechnung.
3. Preise bewerten. Ein Arbeitspreis bezieht sich auf Energie, ein Grundpreis auf Zeit. Bei Tarifzeiten oder dynamischen Preisen braucht jede Menge ihren Zeitbezug: Hoch-/Niedertarif und dynamische Preise. Die Preisbestandteile des Stromtarifs zeigt Preisbestandteile im Stromtarif.
4. Steuern, Abgaben und Abschläge. § 40 Abs. 3 EnWG verlangt den gesonderten Ausweis unter anderem von Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Netzentgelten: Steuern und Umlagen in der Abrechnung. Die geleisteten Abschläge werden verrechnet: Abschlagsplan verstehen.
5. Rechnung zustellen. Inhalt und Zeiträume regeln § 40 und § 40b, Fristen § 40c: Rechnungsinhalte und Abrechnungszeiträume. Wird später ein Fehler gefunden, folgt Storno und Korrektur. § 18 Abs. 2 StromGVV begrenzt Nach- und Rückforderungen in der Grundversorgung grundsätzlich auf den vorhergehenden Ablesezeitraum, bei erkennbarer längerer Auswirkung auf „längstens drei Jahre“.
Wer macht was
Der Messstellenbetreiber erhebt und liefert Messwerte, der Netzbetreiber stellt dem Lieferanten die Netznutzung in Rechnung, der Lieferant rechnet gegenüber dem Endkunden ab. Für den Endkunden zählt allein die Lieferantenrechnung. Sie enthält die Netzentgelte als gesonderte Position (§ 40 Abs. 3 Nr. 4 EnWG), die der Lieferant selbst vom Netzbetreiber berechnet bekommt. Für die Grundversorgung verweist § 11 StromGVV für die Verbrauchsermittlung auf § 40a EnWG, § 12 Abs. 1 für die Abrechnungszeiträume auf § 40b Abs. 1.
Billing und Invoicing in SAP IS-U
SAP trennt die Abrechnung in zwei Schritte. Billing ermittelt aus Stammdaten, Verbrauch und Preislogik die abrechenbaren Positionen und legt sie in einem Abrechnungsbeleg ab. Invoicing bündelt Billing-Dokumente, auch aus anderen Komponenten, mit weiteren Positionen zu einer Rechnung (so beschreiben es SAP Help Billing und Invoicing). Das erklärt, warum ein fachlich richtiger Billing-Beleg in einer falschen Rechnung enden kann: Fehler können auch bei Bündelung, Steuerermittlung oder Druck liegen.
Aus dem Katalog des Projekts:
- Tabelle ERCH, Abrechnungsbeleg: Kopf mit Abrechnungszeitraum, Abrechnungsvorgang, Vertrag und Vertragskonto.
- Tabelle ERDK, Druckbeleg: Fälligkeit, Betrag, Zahlweg, Stand der Freigabe und Buchhaltung.
- Tabelle EABL, Ablesebeleg: Ablesedatum, Zählerstand, Ableseart, Plausibilitätsergebnis.
- Transaktion EA00: Test-Abrechnung eines Vertrags ohne Wirkung auf den Belegfluss, geeignet, um Positionen, Preise und Mengen oder eine Tarifänderung zu prüfen.
- Transaktion EASIBI: Einzelrechnung, die einen echten Abrechnungsbeleg erzeugt, etwa bei Auszug oder Einzug.
Wo Customizing die Abläufe verändert, hängt vom Release ab; die SAP-Hilfe beschreibt nur die Standardprinzipien. Die Belegkette dahinter zeigt Belegkette.
Beispiel: Jahresrechnung eines Haushalts
Vereinfachtes Beispiel mit angenommenen Bruttopreisen. Abrechnungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember, Stände 41.820 und 44.810 kWh, kein Preiswechsel.
- Verbrauch: 44.810 − 41.820 = 2.990 kWh
- Arbeitspreis: 2.990 kWh × 0,36 €/kWh = 1.076,40 €
- Grundpreis: 12 Monate × 13,50 € = 162,00 €
- Summe: 1.238,40 €
- Abschläge: 12 × 95,00 € = 1.140,00 €
- Nachzahlung: 98,40 €
Die Nachzahlung wird frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig (§ 40c Abs. 1 EnWG). Wäre ein Guthaben entstanden, müsste es mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet oder binnen zwei Wochen ausgezahlt werden (Abs. 3). Mit Preiswechsel zum 1. Juli zerfiele Schritt 2 in zwei Zeitscheiben, siehe das Beispiel in Abrechnungsmenge.
Plausibilisierung und Kontrolle
Fachlich auffällig sind ein negativer Verbrauch ohne erklärbaren Zählertausch, ein unerklärter Sprung, ein fehlender Zeitraum oder ein Grundpreis trotz Vertragslücke. Technisch auffällig sind fehlende Preisstammdaten, abgebrochene Massenläufe und Summen, die zwischen Billing und Invoicing auseinanderlaufen. Fehlersuche geht von außen nach innen: Rechnung, Position, Billing-Beleg, bewertete Menge, Messwert, Stammdaten, Preisversion. Ein Vergleich nur der Endbeträge findet die Ursache selten.
Typische Missverständnisse
„Verbrauch ist immer Endstand minus Anfangsstand.“ Nicht bei Wandlerfaktor, Zählertausch, Gasumrechnung oder Zeitreihen.
„Billing und Rechnung sind dasselbe.“ Billing berechnet Positionen, Invoicing bündelt sie zur Rechnung.
„Ein Ersatzwert darf nie verwendet werden.“ § 40a Abs. 1 Nr. 1 EnWG erlaubt „rechtmäßig ermittelte Ersatzwerte“, die Rechnung muss aber die Art der Ermittlung nennen.
„Die Netznutzungsabrechnung ist die Kundenrechnung.“ Sie läuft zwischen Netzbetreiber und Lieferant. Der Endkunde sieht nur deren Wirkung als Position in der Lieferantenrechnung.
Quellen und Pflegehinweis
EnWG- und StromGVV-Wortlaut am 05.10.2026 an gesetze-im-internet.de geprüft. Die SAP-Hilfe gilt für den Standard; Customizing kann abweichen. Rundungsregeln für Mengen und Beträge sind hier nicht belegt und bleiben dem Tarif und der Systemkonfiguration überlassen.