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Messkonstrukte

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Anleitung

Ein Messkonstrukt legt fest, welche Zähler an welcher Stelle stehen und welche Menge daraus für welche Marktlokation abgerechnet wird. Wähle oben ein Thema, darunter das Messkonstrukt, und klicke im Bild auf ein Objekt: Die Tafel daneben erklärt, was es ist, wozu es dient, wie es im Markt und in SAP IS-U heißt und welcher Fehler dort typisch ist.

Mit „Weiter“ gehst du das Bild in der nummerierten Reihenfolge durch; der Knopf bleibt dabei an seinem Platz. Jede Aussage trägt ihre Quelle; die Zitate stehen unter jedem Bild.

Ohne JavaScript stehen alle Konstrukte und alle Erklärungen untereinander.

Einführung

Worum geht es?

Ein Einfamilienhaus mit 10 kWp auf dem Dach, 10 kWh Speicher im Keller und einer 11-kW-Wallbox in der Garage. Die PV-Anlage versorgt zuerst den Haushalt. Den Überschuss verteilt das Energiemanagement auf Wallbox und Speicher, der Rest geht ins Netz.

Wann braucht man das?
Wenn PV-Anlage, Batteriespeicher und Wallbox hinter einem einzigen Zweirichtungszähler liegen und für die Wallbox § 14a Modul 1 genügt.
Das Besondere
Z1 am Netzanschluss sieht davon nur den Saldo: Bezug im Zählwerk 1.8.0, Einspeisung im Zählwerk 2.8.0. Was PV-Anlage, Speicher und Wallbox untereinander austauschen, taucht in keinem Zählwerk auf.
Rechenbeispiel
Sonniger Mittag, eine Viertelstunde: Das Dach liefert 2,0 kWh. Der Haushalt nimmt 0,1 kWh, der Speicher 1,25 kWh, die Wallbox 0,2 kWh. Der Rest geht ins Netz: Z1 · 2.8.0 wächst um 0,45 kWh, Z1 · 1.8.0 bleibt stehen. Abends lädt das Auto mit 11 kW aus dem Netz: Z1 · 1.8.0 wächst um 2,75 kWh je Viertelstunde.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • MeLoMesslokation: der Ort, an dem gemessen wird.
  • MaLoMarktlokation: die Stelle, für die geliefert und abgerechnet wird.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • 2.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Lieferung ins Netz.
  • PVPhotovoltaik: Solaranlage, die Strom erzeugt.
  • kWpKilowatt peak: die Nennleistung einer Solaranlage.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.

Für diese Konstrukte führt keine Quelle eine Nummer. Der Atlas nennt sie deshalb beim Namen.

1Objekt 1 von 7

Netzanschluss

Öffentliches Netz und Hausanschlusskasten

Was ist das?
Das Haus hängt in der Niederspannung am Netz des Verteilnetzbetreibers. Am Hausanschlusskasten (HAK) endet dessen Netz. Dahinter beginnt die Kundenanlage mit dem Zählerschrank.
Wozu dient es hier?

Strom fließt hier in beide Richtungen: Einspeisung am sonnigen Mittag, Bezug am Abend. An diesem Punkt gilt auch die 60-%-Grenze für die Einspeisung, am Verknüpfungspunkt mit dem Netz und nicht am Wechselrichter.

Beispiel: Ein Haus, ein Hausanschluss, eine Netzlokation. Daran hängen hier zwei Marktlokationen.

Im Markt
  • Netzlokation (NeLo)Der Netzanschluss. Er verbindet alle Marktlokationen des Hauses über genau eine Leitung mit dem Netz.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Typischer Fehler

„Die Wallbox braucht einen eigenen Hausanschluss.“ Nein. Auch mit eigener Marktlokation teilt sie sich die Netzlokation.

Quelle: GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3 · § 9 Abs. 2 EEG · BK6-22-300 Ziffer 2.4.1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 7

Zähler Z1

Zweirichtungszähler am Netzanschluss

Was ist das?
Z1 misst alles, was das Haus mit dem Netz austauscht: Bezug im Zählwerk 1.8.0, Einspeisung im Zählwerk 2.8.0. Die Zahlen sind OBIS-Kennzahlen; sie benennen das Zählwerk. Mit einem Smart-Meter-Gateway, der Kommunikationseinheit, ist der Zähler ein intelligentes Messsystem.
Wozu dient es hier?

Er ist der einzige abrechnungsrelevante Zähler dieses Konstrukts. Mit PV über 7 kW oder einer § 14a-Vereinbarung ist ein intelligentes Messsystem Pflicht. Erst damit entfällt die 60-%-Grenze, und der Netzbetreiber kann steuern.

Beispiel: Sonniger Mittag mit 1,9 kW Überschuss: 2.8.0 wächst um 0,475 kWh je Viertelstunde. Sofortladen mit 11 kW aus dem Netz: 1.8.0 wächst um 2,75 kWh.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo)Der Ort, an dem gemessen wird. Sie liefert 1.8.0 und 2.8.0 an zwei Marktlokationen.
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug (+), Zählerstand total, tariflos.
  • OBIS 2.8.0Wirkarbeit Lieferung (−), Zählerstand total, tariflos.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z1 zählt, was die PV-Anlage erzeugt.“ Nein. Z1 zählt nur den Saldo am Netzanschluss, getrennt nach Richtung.

Quelle: OBIS-Codeliste 2.5c · § 29 MsbG · BNetzA GPKE Teil 1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 7

PV-Anlage

Erzeugung auf dem Dach, 10 kWp

Was ist das?
Eine Photovoltaikanlage (PV) mit zehn Kilowatt peak auf dem Dach, im Mai mittags knapp 8 kW. Der Wechselrichter speist in die Hausverteilung.
Wozu dient es hier?

Der Strom wird zuerst im Haus verbraucht; nur der Überschuss erreicht Z1. Ohne intelligentes Messsystem darf die Anlage am Netzanschluss höchstens 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen.

Beispiel: Solarspitze: 9,4 kW vom Dach, Speicher voll, 0,4 kW im Haushalt. 6 kW dürfen ins Netz, 3 kW regelt der Wechselrichter ab.

Im Markt
  • Technische Ressource (TR)So heißt im Markt eine Anlage, die Strom erzeugt oder verbraucht. Die PV-Anlage ist genau einer Marktlokation zugeordnet: der erzeugenden.
Typischer Fehler

„60 % heißt, die Anlage läuft nie über 6 kW.“ Nein. Die Grenze gilt für die Einspeisung; Eigenverbrauch, Speicher und Wallbox dürfen mehr nutzen.

Quelle: § 9 Abs. 2 EEG · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3

4Objekt 4 von 7

Haushalt

Normaler Verbrauch, nie gesteuert

Was ist das?
Licht, Kochen, Waschen, Geräte. Der Haushalt bekommt zuerst PV-Strom, dann Strom aus dem Speicher, zuletzt aus dem Netz.
Wozu dient es hier?

Hier entsteht Eigenverbrauch: Was die PV-Anlage direkt an den Haushalt liefert, taucht in keinem Zählwerk auf. Von einer § 14a-Steuerung ist der Haushalt nie betroffen, auch wenn die Wallbox am selben Zähler hängt.

Beispiel: Abends 1,4 kW, vollständig aus dem Speicher. Z1 steht still.

Im Markt
  • MaLo EntnahmeDer Netzbezug des Haushalts steckt in Z1 · 1.8.0, zusammen mit Wallbox und Speicherladung aus dem Netz.
Typischer Fehler

„Bei einer Dimmung geht im Haus das Licht aus.“ Nein. Gedimmt wird nur die steuerbare Verbrauchseinrichtung.

Quelle: BNetzA § 14a (Verbraucherportal) · Netze BW MK 1–6

5Objekt 5 von 7

Batteriespeicher

Verschiebt Sonnenstrom in den Abend

Was ist das?
Der Speicher (10 kWh, 5 kW, AC-gekoppelt) lädt mit PV-Überschuss und entlädt, wenn der Haushalt mehr braucht, als die Sonne liefert. Aus Netzsicht ist er beim Laden eine Bezugsanlage, beim Entladen eine Erzeugungsanlage.
Wozu dient es hier?

Lädt der Speicher nur Sonnenstrom, gilt für eingespeisten Speicherstrom die Ausschließlichkeitsoption des § 19 EEG. Lädt er auch aus dem Netz, braucht es die Abgrenzungs- oder die Pauschaloption.

Beispiel: Mittags lädt er mit 5 kW, abends deckt er 1,4 kW Haushalt.

Im Markt
  • Technische Ressource (TR)Der Speicher ist eine Technische Ressource. Stromspeicher zählen nach § 14a EnWG zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Typischer Fehler

„Ein Hausspeicher macht das Auto voll.“ Selten. 10 kWh sind bei 11 kW Ladeleistung nach knapp einer Stunde leer.

Quelle: VDE FNN Speicherhinweis 2020 · § 19 Abs. 3 bis 3c EEG · § 14a EnWG · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3

6Objekt 6 von 7

Wallbox

Privater Ladepunkt, steuerbare Verbrauchseinrichtung

Was ist das?
Die Wallbox lädt dreiphasig mit bis zu 11 kW. Im Überschussmodus folgt sie dem PV-Überschuss. Mit mehr als 4,2 kW ist sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG.
Wozu dient es hier?

Als steuerbare Verbrauchseinrichtung bekommt sie ein reduziertes Netzentgelt. Dafür darf der Netzbetreiber ihren netzwirksamen Bezug bei Engpässen bis auf 4,2 kW dimmen. Für Modul 1 reicht der gemeinsame Zähler. Modul 2 braucht eine eigene Marktlokation, mit PV-Anlage also eine Kaskade.

Beispiel: Sofortladen: 11 kW aus dem Netz. Gedimmt: 4,2 kW. Überschussladen im Mai: 6,3 kW, alles vom Dach.

Im Markt
  • Technische und Steuerbare RessourceDie Wallbox ist eine Technische Ressource. Die Steuerbare Ressource bündelt steuerbare Technische Ressourcen; an sie richtet der Netzbetreiber seinen Sollwert.
  • § 14a Modul 1Das Netzentgelt sinkt pauschal. Eine getrennte Messung der Wallbox ist dafür nicht nötig.
Typischer Fehler

„Modul 1 geht nur mit eigenem Zähler.“ Nein. Das gilt für Modul 2.

Quelle: § 14a EnWG · BNetzA § 14a (Verbraucherportal) · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 4 · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3

7Objekt 7 von 7

Marktlokationen

Entnahme und Einspeisung, beide aus Z1

Was ist das?
An einer Marktlokation (MaLo) hängen Lieferung, Netzentgelt und Bilanzierung. Dieses Haus hat zwei: eine verbrauchende mit dem Wert Z1 · 1.8.0 und eine erzeugende mit dem Wert Z1 · 2.8.0.
Wozu dient es hier?

Haushalt, Wallbox und Speicherladung aus dem Netz laufen über die MaLo Entnahme. Der Überschuss, den Z1 in 2.8.0 zählt, läuft über die MaLo Einspeisung und wird nach EEG vergütet.

Beispiel: Solarspitze: 6 kW Einspeisung ergeben 1,5 kWh je Viertelstunde in der MaLo Einspeisung.

Im Markt
  • MaLo EntnahmeVerbrauchend. Menge: Z1 · 1.8.0.
  • MaLo EinspeisungErzeugend. Menge: Z1 · 2.8.0.
  • MeLo zu MaLoEine Messlokation liefert hier Werte für zwei Marktlokationen.
In SAP IS-U: Zählpunkt, typisiert als Marktlokation, mit eigener Anlage

Jede Marktlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Abrechnungsanlage. Nur dort sind Zählwerke abrechnungsrelevant; Vertrag, Profil und Bilanzierung hängen an dieser Anlage. Welche Messlokation die Werte liefert, steht in der typisierten Zählpunktbeziehung.

Typischer Fehler

„Die Einspeisung ist die PV-Erzeugung.“ Nein. Sie ist der Rest nach Eigenverbrauch.

Quelle: BNetzA GPKE Teil 1 · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6 · § 19 Abs. 3 bis 3c EEG · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Lernmodell eines Einfamilienhauses nach EEG 2023, § 14a EnWG, BNetzA, BDEW-Anwendungshilfe zu § 14a (08.08.2025), GPKE und VDE FNN. Leistungen sind Beispielwerte; Wechselrichter, Speicher und Leitungen sind verlustfrei. Die Reihenfolge Wallbox vor Speicher ist eine Einstellung des Energiemanagements, keine Regel. Zum Weiterlesen: Wärmepumpe, Wallbox und Speicher im Messkonzept.

  1. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-22-024GPKE Teil 1, Kapitel 3.2Für die Ermittlung der Energiemenge einer Marktlokation kann entweder eine Messlokation (1:1-Beziehung), können mehrere Messlokationen (1:n-Beziehung) oder kann bei einer verbrauchenden Marktlokation keine Messlokation (Pauschalanlage) erforderlich sein.
  2. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 3.4, 3.5 und 3.6Die Technische Ressource ist eine Lokation, an der Energie entweder erzeugt (z. B. Windenergieanlage) oder verbraucht (z. B. Wärmepumpe) wird. Eine Technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet. … Einer Steuerbaren Ressource ist eine oder sind mehrere Technische Ressource(n) zugeordnet und sie ist steuerbar. … Die Netzlokation (Netzanschluss) verbindet eine oder mehrere Marktlokationen (unabhängig der Energieflussrichtung) über genau eine Leitung mit dem Netz.
  3. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  4. Messstellenbetriebsgesetz – § 29 MsbG, Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen§ 29 Abs. 1 Nr. 2 MsbG (Schreibweise „Messystemen“ wie im Gesetzestext)mit intelligenten Messystemen und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt a) bei Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht, b) bei Betreibern von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt
  5. Energiewirtschaftsgesetz – § 14a EnWG, Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen§ 14a Abs. 3 EnWGAls steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne von Absatz 1 und 2 gelten insbesondere Wärmepumpen, nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtstromspeicherheizungen, solange und soweit die Bundesnetzagentur in einer Festlegung nach Absatz 1 oder 2 nichts anderes vorsieht.
  6. Bundesnetzagentur – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, Informationen für VerbraucherAbschnitte „Für welche Anlagen gelten die neuen Regelungen?“, „Wird selbst produzierter Strom mit einer Reduzierung verrechnet?“ und „Schritt 1“Wärmepumpen (auch Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe) und Anlagen zur Raumkühlung … Nein. Es kommt ausschließlich auf den Leistungsbezug aus dem Stromnetz an. Selbst produzierter Strom wird nicht mit der Leistungsgrenze von 4,2 kW verrechnet. … Sie haben die Wahl, ob Sie die steuerbare Verbrauchseinrichtung an einen separaten Zähler oder an den allgemeinen Hauszähler anschließen lassen. Auch bei einem Anschluss der Einrichtung an den allgemeinen Hauszähler, ist der Haushaltsstrom nicht von einer etwaigen Steuerung betroffen.
  7. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025Abschnitte 6.2 und 6.3, Hinweis zu Abbildung 15, Seiten 38 bis 40Eine separate Messung des Verbrauchs der steuVE für Modul 1 ist nicht erforderlich, da die Netzentgeltreduzierung als verbrauchsunabhängige Pauschale abgerechnet wird. … Entsprechend muss für Modul 2 der Verbrauch der steuVE separat erfasst (z.B. direkt oder rechnerisch mittels Z2) und über eine separate Marktlokation abgerechnet werden. … Auf dem Stromkreis zwischen Z1 und Z2 dürfen außer den steuVE mit Abrechnung nach Modul 2 keine weiteren Verbrauchseinrichtungen installiert werden.
  8. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025Abschnitte 4.1 und 4.3, Seiten 31 bis 33Auch kann im Vergleich zum Sollwert nicht genutzter Leistungsbezug der steuVE auf andere Verbrauchseinrichtungen verteilt oder ggf. in einer Erzeugungsanlage produzierter oder in Speichern gespeicherter Strom zur Einhaltung des Sollwerts eingesetzt werden. … Die Mindestleistung für den netzwirksamen Leistungsbezug beträgt je steuVE im Falle der Direktansteuerung grundsätzlich Pmin, 14a = 4,2 kW.
  9. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300, Begriff der steuerbaren VerbrauchseinrichtungZiffer 2.4.1mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) und einem unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7).
  10. Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 9 EEG 2023, Technische Vorgaben§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EEG, gilt bis zum Einbau von intelligentem Messsystem und SteuerungseinrichtungBetreiber von Anlagen, die der Einspeisevergütung oder dem Mieterstromzuschlag nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 zugeordnet sind und die eine installierte Leistung von weniger als 25 Kilowatt haben, … am Verknüpfungspunkt dieser Anlagen mit dem Netz jeweils die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen.
  11. Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 19 EEG 2023, Zahlungsanspruch bei Zwischenspeicherung§ 19 Abs. 3, 3a, 3b und 3c EEGWird der Strom vor der Einspeisung in ein Netz in einem Stromspeicher zwischengespeichert, so kann der Betreiber des Stromspeichers den Anspruch nach Absatz 1 nach folgenden Maßgaben geltend machen: 1. der Ausschließlichkeitsoption nach Absatz 3a, 2. der Abgrenzungsoption nach Absatz 3b oder 3. der Pauschaloption nach Absatz 3c. … höchstens jedoch für eine Strommenge von bis zu 500 Kilowattstunden pro Kalenderjahr je Kilowatt installierter Leistung der Solaranlagen.
  12. VDE FNN – Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern, Ausgabe 2020§ 3 Begriffe, § 4 AnforderungenBetriebsmodus Energiebezug: Der Speicher verhält sich aus Netzsicht wie eine Bezugsanlage. Betriebsmodus Energielieferung: Der Speicher verhält sich aus Netzsicht wie eine Erzeugungsanlage. Der Anschluss von elektrischen Speichern, deren Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je Kundenanlage überschreitet, bedarf der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers.
  13. Netze BW GmbH – Auswahlblatt Messkonzept Nr. 1–6, Version 4.4, Stand 07/2022Abschnitt „Informationen zur EEG-Umlage ab 01.07.2022“Auf Grundlage des EEG-Umlage-Entlastungsgesetzes, das die Absenkung der EEG-Umlage ab 01.07.2022 auf null regelt, sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich keine Erzeugungsmessungen zur Ermittlung der EEG-Umlage für Eigenversorgung mehr notwendig, wenn diese ausschließlich der Erfassung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen dienten.
  14. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.

Einführung

Worum geht es?

Ein Solarmodul am Balkon speist über einen Stecker in den Stromkreis der Wohnung. Der Haushalt verbraucht den Strom zuerst selbst. Was übrig bleibt, fließt über den Zähler der Wohnung ins Netz.

Wann braucht man das?
Wenn ein Steckersolargerät mit höchstens 2 kW Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung hinter dem Zähler einer Wohnung oder eines Hauses einspeist und der Betreiber keine Vergütung verlangt.
Das Besondere
Es kommt kein Zähler dazu. Der vorhandene Zähler muss aber beide Richtungen getrennt zählen: Bezug im Zählwerk 1.8.0, Einspeisung im Zählwerk 2.8.0. Ist noch ein alter Zähler eingebaut, darf das Gerät trotzdem schon laufen. Den Tausch übernimmt der Messstellenbetreiber von sich aus.
Rechenbeispiel
Mittags, eine Viertelstunde: Das Gerät liefert 0,15 kWh, der Haushalt braucht 0,05 kWh. Z1 · 1.8.0 bleibt stehen, Z1 · 2.8.0 wächst um 0,10 kWh. Abends ohne Sonne braucht der Haushalt 0,10 kWh: Z1 · 1.8.0 wächst um 0,10 kWh.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • MeLoMesslokation: der Ort, an dem gemessen wird.
  • MaLoMarktlokation: die Stelle, für die geliefert und abgerechnet wird.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • 2.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Lieferung ins Netz.
  • PVPhotovoltaik: Solaranlage, die Strom erzeugt.
  • VAVoltampere: die Leistungsangabe des Wechselrichters; 800 VA entsprechen etwa 800 Watt.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.

Für diese Konstrukte führt keine Quelle eine Nummer. Der Atlas nennt sie deshalb beim Namen.

1Objekt 1 von 6

Netzanschluss

Öffentliches Netz und Hausanschlusskasten

Was ist das?
Die Wohnung hängt in der Niederspannung am Netz des Verteilnetzbetreibers. Am Hausanschlusskasten (HAK) endet dessen Netz.
Wozu dient es hier?

Über diesen Anschluss bezieht der Haushalt Strom und gibt den Überschuss des Balkonkraftwerks ab. Der Netzbetreiber kümmert sich um Abnahme, Bilanzierung und Vermarktung des eingespeisten Stroms.

Im Markt
  • Netzlokation (NeLo)Der Netzanschluss. Er verbindet eine oder mehrere Marktlokationen über genau eine Leitung mit dem Netz.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Typischer Fehler

„Ein Balkonkraftwerk muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.“ Nein. Seit dem 16. Mai 2024 genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister. Weitere Meldungen darf der Netzbetreiber nicht verlangen.

Quelle: GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3 · § 8 Abs. 5a EEG · BNetzA Balkon-Solaranlagen · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 6

Zähler Z1

Zweirichtungszähler der Wohnung

Was ist das?
Z1 ist der normale Zähler des Haushalts. Als moderne Messeinrichtung mit zwei Zählwerken zählt er den Bezug aus dem Netz (1.8.0) und die Einspeisung ins Netz (2.8.0) getrennt.
Wozu dient es hier?

Das Gesetz verlangt an der Entnahmestelle eine moderne Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem. Der Messstellenbetreiber baut sie ein, ohne dass der Kunde sie eigens beauftragen muss. Einen zusätzlichen Erzeugungszähler nennen § 8 Abs. 5a und § 10a EEG nicht.

Beispiel: Mittags 0,15 kWh vom Balkon, 0,05 kWh Verbrauch: 2.8.0 wächst um 0,10 kWh, 1.8.0 steht.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo)Der Ort, an dem gemessen wird. Hier liefert sie zwei Zählerstände: Bezug und Einspeisung.
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug (+), Zählerstand total, tariflos.
  • OBIS 2.8.0Wirkarbeit Lieferung (−), Zählerstand total, tariflos.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z1 zeigt, wie viel das Balkonkraftwerk erzeugt.“ Nein. Z1 zeigt nur, was ins Netz geht. Was der Haushalt direkt verbraucht, zählt kein Zählwerk.

Quelle: § 10a Abs. 2 und 3 EEG · § 2 Nr. 15 MsbG · OBIS-Codeliste 2.5c · BNetzA GPKE Teil 1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 6

Übergang: alter Zähler

Betrieb schon vor dem Zählertausch

Was ist das?
Viele Haushalte haben noch einen alten Zähler mit nur einem Zählwerk. Er erfasst die Einspeisung nicht, und manche laufen bei Einspeisung rückwärts.
Wozu dient es hier?

Das Balkonkraftwerk darf trotzdem sofort in Betrieb gehen. Bis zum Tausch gelten die Werte des alten Zählers für Abrechnung und Bilanzierung als richtig. Widerlegen lässt sich das nur mit dem Nachweis einer Störung oder Manipulation. Die Bundesnetzagentur erwartet den Tausch binnen Wochen, höchstens einiger Monate.

Beispiel: Die Regel gilt für Geräte, die seit dem 16. Mai 2024 in Betrieb gegangen sind. Auf ältere Anlagen wendet das Gesetz sie nicht an.

Im Markt
  • Vermutung der Richtigkeit§ 10a Abs. 3 EEG: längstens bis zur Ausstattung mit Zweirichtungszähler oder intelligentem Messsystem.
  • Auslöser des TauschsDie Bundesnetzagentur fordert den Netzbetreiber auf, die Daten im Marktstammdatenregister zu prüfen. Danach stattet der Messstellenbetreiber die Messstelle unverzüglich aus.
Typischer Fehler

„Der alte Zähler darf auf Dauer bleiben.“ Nein. Das Gesetz nennt als Ziel nur die moderne Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder das intelligente Messsystem. Der alte Zähler ist geduldet, bis getauscht ist.

Quelle: § 10a Abs. 2 und 3 EEG · § 100 Abs. 23 EEG · BNetzA Balkon-Solaranlagen

4Objekt 4 von 6

Steckersolargerät

Solarmodul mit Wechselrichter und Stecker

Was ist das?
Ein Steckersolargerät besteht aus einem oder mehreren Solarmodulen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker. Es speist in den Endstromkreis der Wohnung ein.
Wozu dient es hier?

Die vereinfachten Regeln gelten bis 2 kW installierter Leistung und 800 VA Wechselrichterleistung, zusammengerechnet für alle Geräte hinter derselben Entnahmestelle. Der Betreiber registriert das Gerät innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister. Fernsteuerbar muss es nicht sein.

Beispiel: Zwei Module mit zusammen 0,9 kW an einem Wechselrichter mit 800 VA: Beide Grenzen sind eingehalten.

Im Markt
  • Unentgeltliche AbnahmeVoraussetzung der Sonderregel: Für den eingespeisten Strom gibt es keine Einspeisevergütung.
  • MarktstammdatenregisterRegister der Bundesnetzagentur. Registrierung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
Typischer Fehler

„800 Watt ist die Grenze für die Module.“ Nein. 800 VA gelten für den Wechselrichter. Für die Module gilt die Grenze von 2 kW.

Quelle: § 3 Nr. 43 EEG · § 8 Abs. 5a EEG · § 9 Abs. 1 EEG · § 5 MaStRV · BNetzA Balkon-Solaranlagen

5Objekt 5 von 6

Haushalt

Verbraucht den Solarstrom zuerst

Was ist das?
Kühlschrank, Router, Waschmaschine: alles, was in der Wohnung gerade Strom braucht. Der Strom vom Balkon fließt zuerst dorthin.
Wozu dient es hier?

Jede Kilowattstunde, die der Haushalt direkt vom Balkon nimmt, bezieht er nicht aus dem Netz. Der Zählerstand 1.8.0 wächst langsamer. Das ist der ganze Nutzen.

Beispiel: Grundlast 200 W am Mittag, das Gerät liefert 600 W: 200 W bleiben in der Wohnung, 400 W gehen ins Netz.

Im Markt
  • EntnahmestelleDas Gerät hängt hinter der Entnahmestelle des Letztverbrauchers, in der Regel seiner Marktlokation.
Merksatz

Gespart wird nur, was zeitgleich verbraucht wird. Der Überschuss geht ohne Vergütung ins Netz.

Quelle: § 8 Abs. 5a EEG · BNetzA Balkon-Solaranlagen

6Objekt 6 von 6

Entnahme und Einspeisung

Zwei Mengen aus einem Zähler

Was ist das?
Abgerechnet wird der Bezug aus dem Netz: Z1 · 1.8.0, die Menge der Marktlokation (MaLo) des Haushalts. Die Einspeisung Z1 · 2.8.0 nimmt der Netzbetreiber ohne Vergütung ab.
Wozu dient es hier?

Der Stromvertrag des Haushalts läuft unverändert weiter. Die eingespeiste Menge wird trotzdem gemessen, weil der Netzbetreiber sie bilanziert und vermarktet.

Beispiel: Ein Tag: 6,0 kWh Bezug in 1.8.0, 0,8 kWh Einspeisung in 2.8.0. Bezahlt werden 6,0 kWh. Die 0,8 kWh werden nicht gegengerechnet.

Im Markt
  • MaLo EntnahmeVerbrauchende Marktlokation. Menge: Z1 · 1.8.0.
  • EinspeisungZ1 · 2.8.0. Unentgeltliche Abnahme durch den Netzbetreiber.
In SAP IS-U: Zählpunkt, typisiert als Marktlokation, mit eigener Anlage

Jede Marktlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Abrechnungsanlage. Nur dort sind Zählwerke abrechnungsrelevant; Vertrag, Profil und Bilanzierung hängen an dieser Anlage. Welche Messlokation die Werte liefert, steht in der typisierten Zählpunktbeziehung.

Typischer Fehler

„Einspeisung und Bezug werden verrechnet.“ Nein. Ein Zweirichtungszähler zählt beide Richtungen getrennt. Die Einspeisung senkt die Stromrechnung nicht.

Quelle: GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3.2 · § 8 Abs. 5a EEG · BNetzA Balkon-Solaranlagen · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Standardfall nach § 8 Abs. 5a und § 10a EEG 2023 in der am 05.10.2026 abgerufenen Fassung und nach den Fragen und Antworten der Bundesnetzagentur. Technische Anschlussregeln (Steckdose, Normen) sind nicht dargestellt. Wer für den Strom eine Einspeisevergütung in Anspruch nimmt, fällt nicht unter die Sonderregeln. „Balkonkraftwerk“ ist der umgangssprachliche Name; das Gesetz spricht vom Steckersolargerät. Mengen sind Beispielwerte. Zum Weiterlesen: PV-Eigenverbrauch und Messkonzept.

  1. Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 3 EEG 2023, Begriffsbestimmungen, Steckersolargerät§ 3 Nr. 43 EEG„Steckersolargerät“ ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht
  2. Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 8 EEG 2023, Anschluss, Sonderregel für Steckersolargeräte§ 8 Abs. 5a EEGEin Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.
  3. Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 9 EEG 2023, Technische Vorgaben, Ausnahme für Steckersolargeräte§ 9 Abs. 1 Satz 3 EEG; die Sätze 1 und 2 regeln Abruf der Ist-Einspeisung und ferngesteuerte RegelungDie Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und mit einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden.
  4. Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 10a EEG 2023, Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte§ 10a Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 EEG (Schreibweise „Markstammdatenregisterverordnung“ wie im Gesetzestext)Der Messstellenbetreiber hat Messstellen an Zählpunkten von Steckersolargeräten im Sinne von § 8 Absatz 5a Satz 1 abweichend von § 3 Absatz 3a des Messstellenbetriebsgesetzes mit Rücksicht auf seine Rollout-Planung nach dem Messstellenbetriebsgesetz unverzüglich nach der Aufforderung durch die Bundesnetzagentur an den Netzbetreiber zur Prüfung der im Marktstammdatenregister eingetragenen Daten nach § 13 Absatz 1 der Markstammdatenregisterverordnung mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem entsprechend den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes auszustatten, ohne dass es einer gesonderten Beauftragung durch den Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer bedarf. … Steckersolargeräte im Sinn von § 8 Absatz 5a dürfen an der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers bereits vor dem Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder eines intelligenten Messsystems mit einer bereits vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden. Die Richtigkeit der von der Messeinrichtung ermittelten Messwerte wird zu Zwecken der Abrechnung und Bilanzierung längstens bis zur Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem nach Absatz 2 Satz 1 vermutet, dabei kann diese Vermutung nur durch den Nachweis einer technischen Störung oder einer Manipulation der Messeinrichtung widerlegt werden.
  5. Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 100 EEG 2023, Übergangsbestimmungen§ 100 Abs. 23 EEG§ 9 Absatz 3 Satz 2 und 3, § 10a Absatz 2 und 3 und § 24 Absatz 1 Satz 4 und 5 sind nicht anzuwenden auf Anlagen, die vor dem 16. Mai 2024 in Betrieb genommen worden sind.
  6. Marktstammdatenregisterverordnung – § 5 MaStRV, Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-Anlagen§ 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 MaStRVBetreiber müssen ihre Einheiten, ihre EEG- und KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren. … Registrierungen nach Absatz 1 Satz 1 müssen im Fall von Einheiten und EEG-Anlagen innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen
  7. Bundesnetzagentur – Balkon-Solaranlagen, Fragen und Antworten (Stand der FAQ: 21.02.2025)Abschnitte „Sonderregelungen für Steckersolargeräte“, „Ist ein Zähleraustausch auch bei Balkon-Solaranlagen erforderlich?“ und „Muss auch eine Balkon-Solaranlage beim Netzbetreiber angemeldet werden?“Zusammenzurechnen sind dabei alle Steckersolargeräte hinter derselben „Entnahmestelle“ (i.d.R. Marktlokation), über die der Verbraucher den Strom bezieht. … Der Anlagenbetreiber erhält keine Einspeisevergütung, nimmt aber den „Service“ in Anspruch, dass sich der Netzbetreiber um die Abnahme, Bilanzierung und Vermarktung des eingespeisten Stroms kümmert. … Für den Fall schreibt das Gesetz eine „Vermutung“ vor, nach der die Messwerte der bisher verbauten Messgerätetechnik vorübergehend weiterhin als richtig unterstellt werden, auch wenn die Netzeinspeisung nicht erfasst wird und die tatsächlichen Bezugsmengen mitunter durch ein „Rückwärtslaufen“ der Messwerte verfälscht werden … Die vorübergehende Duldung ungeeigneter Bestandszähler kann nach diesen Maßstäben in der Regel allenfalls eine Frage von Wochen, höchstens von einigen Monaten, jedenfalls aber nicht von Jahren sein. … Seit Inkrafttreten der EEG-Anpassungen des Solarpakets (16. Mai 2024) entfällt die Verpflichtung zur Meldung beim Netzbetreiber jedoch für Steckersolargeräte
  8. Messstellenbetriebsgesetz – § 2 MsbG, Begriffsbestimmungen, moderne Messeinrichtung§ 2 Satz 1 Nr. 15 MsbG, Begriff „moderne Messeinrichtung“eine Messeinrichtung, die in tatsächlicher Hinsicht mindestens Elektrizitätsverbrauch und Nutzungszeit sowie spätestens, wenn eine Messung der eingespeisten Strommengen erforderlich ist, auch die Elektrizitätserzeugung widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann
  9. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 3.2, Seite 13 von 32Die Marktlokation entspricht einer Einspeise- bzw. Entnahmestelle. In einer Marktlokation wird Energie entweder erzeugt (sogenannte erzeugende Marktlokation) oder verbraucht (sogenannte verbrauchende Marktlokation).
  10. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 3.4, 3.5 und 3.6Die Technische Ressource ist eine Lokation, an der Energie entweder erzeugt (z. B. Windenergieanlage) oder verbraucht (z. B. Wärmepumpe) wird. Eine Technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet. … Einer Steuerbaren Ressource ist eine oder sind mehrere Technische Ressource(n) zugeordnet und sie ist steuerbar. … Die Netzlokation (Netzanschluss) verbindet eine oder mehrere Marktlokationen (unabhängig der Energieflussrichtung) über genau eine Leitung mit dem Netz.
  11. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-22-024GPKE Teil 1, Kapitel 3.2Für die Ermittlung der Energiemenge einer Marktlokation kann entweder eine Messlokation (1:1-Beziehung), können mehrere Messlokationen (1:n-Beziehung) oder kann bei einer verbrauchenden Marktlokation keine Messlokation (Pauschalanlage) erforderlich sein.
  12. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  13. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.

Einführung

Worum geht es?

Ein Zähler misst Haushalt und Speicherheizung gemeinsam. Er hat zwei Zählwerke für den Bezug. Eine Tarifschaltung legt fest, welches gerade zählt: am Tag das Zählwerk für den Hochtarif (HT), nachts das für den Niedertarif (NT).

Wann braucht man das?
Wenn Strom zu bestimmten Zeiten günstiger sein soll als zu anderen. Der klassische Fall ist die Speicherheizung, die nachts lädt.
Das Besondere
Getrennt wird nach Uhrzeit, nicht nach Gerät: Auch der Kühlschrank zählt nachts im Niedertarif. Welche Kennzahl HT und welche NT ist, legt der Netzbetreiber fest. Das Bild folgt EAM Netz (1.8.1 = HT, 1.8.2 = NT). Bei der Dortmunder Netz ist es umgekehrt.
Rechenbeispiel
Ein Wintertag mit Niedertarif von 22 bis 6 Uhr: Am Tag braucht der Haushalt 8 kWh, nachts laden Heizung und Haushalt 30 kWh. Z1 · 1.8.1 wächst um 8 kWh, Z1 · 1.8.2 um 30 kWh. Zusammen sind das die 38 kWh des Tages.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • 1.8.1 und 1.8.2OBIS-Kennzahlen der beiden Tarifzählwerke für Bezug.
  • HT und NTHochtarif und Niedertarif; bei § 14a Modul 3 Hochlast- und Niedriglasttarifstufe.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.

Für diese Konstrukte führt keine Quelle eine Nummer. Der Atlas nennt sie deshalb beim Namen.

1Objekt 1 von 6

Netzanschluss

Öffentliches Netz und Hausanschlusskasten

Was ist das?
Das Haus hängt in der Niederspannung am Netz des Verteilnetzbetreibers. Am Hausanschlusskasten (HAK) endet dessen Netz.
Wozu dient es hier?

Haushalt und Heizung hängen an einem Anschluss und an einem Zähler. Es gibt eine Marktlokation.

Im Markt
  • Netzlokation (NeLo)Der Netzanschluss. Er verbindet eine oder mehrere Marktlokationen über genau eine Leitung mit dem Netz.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Merksatz

Zweitarif heißt nicht zwei Zähler. Es bleibt ein Anschluss, ein Zähler, eine Marktlokation.

Quelle: GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3 · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Zählzeitdefinition · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 6

Zähler Z1

Zweitarifzähler

Was ist das?
Z1 hat zwei Tarifzählwerke für den Bezug: 1.8.1 und 1.8.2. Es zählt immer nur eines von beiden. Ein Zähler ohne Tarife hat nur das Zählwerk 1.8.0.
Wozu dient es hier?

Die beiden Zählerstände trennen den Verbrauch nach Zeit. Bei EAM Netz ist 1.8.1 der Hochtarif und 1.8.2 der Niedertarif; dazu zeigt der Zähler die Summe als 1.8.0. Die Dortmunder Netz ordnet umgekehrt zu: 1.8.2 ist HT, 1.8.1 ist NT.

Beispiel: Im Display ist die Kennzahl des gerade aktiven Tarifs unterstrichen.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo)Der Ort, an dem gemessen wird. Sie liefert beide Zählerstände für eine Marktlokation.
  • OBIS 1.8.1 und 1.8.2Wirkarbeit Bezug, Tarif 1 und Tarif 2. Die Codeliste nennt nur die Nummer der Tarifstufe, nicht ihre Bedeutung.
  • OBIS 1.8.0Tarifstufe 0: der Zählerstand ohne Unterscheidung nach Tarif.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„1.8.1 ist immer der Hochtarif.“ Nein. Die Zuordnung legt der Netzbetreiber fest. Vor dem Ablesen in der Anleitung des eigenen Netzbetreibers nachsehen.

Quelle: OBIS-Codeliste 2.5c, Tarifstufen · EAM Netz, Anleitung mME · Dortmunder Netz, Kurzbeschreibung mME · BNetzA GPKE Teil 1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 6

Tarifschaltung

Legt fest, welches Zählwerk zählt

Was ist das?
Die Tarifschaltung schaltet zu festen Zeiten zwischen den beiden Zählwerken um. Im Zählerschrank gibt es ein Feld für Steuergeräte wie Rundsteuerempfänger und Schaltuhren. Bei einem intelligenten Messsystem hinterlegt der Messstellenbetreiber die Zählzeiten im Gerät.
Wozu dient es hier?

Welche Zeit zu welchem Zählwerk gehört, steht in der Zählzeitdefinition: für das ganze Kalenderjahr die Angabe, zu welcher Zeit welches Register die Energie erfasst. Netzbetreiber und Lieferant können sie bestellen.

Beispiel: Niedertarif von 22 bis 6 Uhr. Das ist ein Beispiel; die echten Zeiten nennt der Netzbetreiber.

Im Markt
  • ZählzeitdefinitionLegt für ein Kalenderjahr fest, zu welcher Zeit welches Register an der Marktlokation zählt.
  • RegisterSo heißt das Zählwerk in der Marktkommunikation.
Merksatz

Die Schaltung trennt nach Uhrzeit, nicht nach Gerät. Was nachts läuft, zählt im Niedertarif, egal was es ist.

Quelle: GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Zählzeitdefinition · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Begriffe · BNetzA § 14a, Fragen zu Modul 3 · § 2 Nr. 15 MsbG

4Objekt 4 von 6

Haushalt

Zählt im Tarif der Tageszeit

Was ist das?
Licht, Herd, Waschmaschine. Sie hängen am selben Zähler wie die Heizung.
Wozu dient es hier?

Der Haushalt verbraucht vor allem am Tag und damit im Hochtarif. Wer Geräte in die Niedertarifzeit legt, verschiebt Verbrauch in das günstigere Zählwerk. Solche tageszeitabhängigen Tarife haben Lieferanten anzubieten, soweit es technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist.

Beispiel: Die Spülmaschine startet um 23 Uhr: 1 kWh steht in 1.8.2 statt in 1.8.1.

Im Markt
  • Tageszeitabhängiger Tarif§ 41a EnWG: ein Tarif, der einen Anreiz zum Sparen oder zum Steuern des Verbrauchs setzt.
Typischer Fehler

„Im Niedertarif zählt nur die Heizung.“ Nein. Am gemeinsamen Zähler zählt nachts der ganze Haushalt im Niedertarif.

Quelle: § 41a Abs. 1 EnWG · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Zählzeitdefinition

5Objekt 5 von 6

Speicherheizung

Lädt nachts, heizt am Tag

Was ist das?
Eine Nachtstromspeicherheizung lädt ihren Wärmespeicher in festen Stunden und gibt die Wärme über den Tag ab. Dazwischen liegen mehrstündige Zeitfenster ohne Strombezug.
Wozu dient es hier?

Sie ist der klassische Grund für den Zweitarif: Ihr großer Verbrauch fällt in die Niedertarifzeit. Für Schwachlaststrom gilt eine niedrigere Höchstgrenze der Konzessionsabgabe: 0,61 Cent je kWh statt 1,32 Cent und mehr, je nach Größe der Gemeinde.

Beispiel: Die Heizung lädt nachts 28 kWh. Sie stehen in 1.8.2, zusammen mit dem Nachtverbrauch des Haushalts.

Im Markt
  • SchwachlaststromStrom im Schwachlasttarif oder in der entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs.
  • § 14a EnWGDie neuen Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten für Nachtspeicherheizungen nicht. Wurde für sie schon vor 2024 ein reduziertes Netzentgelt abgerechnet, bleibt es für die Dauer des unveränderten Betriebs.
Typischer Fehler

„Die Speicherheizung kann in die Module 1 bis 3 wechseln.“ Nein. Für Nachtspeicherheizungen sind die neuen Regeln nicht anwendbar, auch nicht auf Wunsch des Kunden.

Quelle: BK8-22/010-A, Nachtspeicher · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 2 · § 2 Abs. 2 KAV

6Objekt 6 von 6

Marktlokation

Eine Entnahme, zwei Mengen

Was ist das?
Es gibt eine verbrauchende Marktlokation (MaLo). Sie bekommt zwei Mengen: die Entnahme im Hochtarif aus 1.8.1 und die Entnahme im Niedertarif aus 1.8.2.
Wozu dient es hier?

Der Lieferant rechnet jede Menge mit ihrem Preis ab. Die Marktkommunikation kennt Zählzeiten für die Netznutzung und davon abweichende für die Abrechnung mit dem Endkunden.

Beispiel: HT 8 kWh zu 35 ct, NT 30 kWh zu 25 ct: 2,80 € + 7,50 € = 10,30 € für den Tag. Die Preise sind Beispielwerte.

Im Markt
  • MaLo EntnahmeVerbrauchend. Mengen: Z1 · 1.8.1 und Z1 · 1.8.2.
  • MeLo zu MaLoEine Messlokation, eine Marktlokation (1:1), aber zwei Register.
In SAP IS-U: Zählpunkt, typisiert als Marktlokation, mit eigener Anlage

Jede Marktlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Abrechnungsanlage. Nur dort sind Zählwerke abrechnungsrelevant; Vertrag, Profil und Bilanzierung hängen an dieser Anlage. Welche Messlokation die Werte liefert, steht in der typisierten Zählpunktbeziehung.

Typischer Fehler

„Zwei Zählwerke sind zwei Marktlokationen.“ Nein. Beide Register erfassen die Energie derselben verbrauchenden Marktlokation.

Quelle: GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Zählzeitdefinition · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3.2 · BNetzA GPKE Teil 1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Lernmodell eines Haushalts mit gemeinsamer Messung. Die Zuordnung der Kennzahlen folgt der Bedienungsanleitung der EAM Netz (Stand April 2020); die Dortmunder Netz ordnet umgekehrt zu. Tarifzeiten, Preise und Mengen sind Beispielwerte. Ob eine Speicherheizung einen eigenen Zähler hat und wie sie geschaltet wird, regelt der jeweilige Netzbetreiber; das Bild zeigt das nicht. Eine Katalognummer führt keine der Quellen für diesen Aufbau. Zum Weiterlesen: Hoch- und Niedertarif und dynamische Preise.

  1. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 2.1, Seite 7 von 46, und Tabelle in Kapitel 2.2, Seite 8 von 46; die Tabellen ab Kapitel 3 führen die Wirkarbeit als 1-b:1.8.e mit Tarif eBei nicht tarifunterschiedenen Zählerständen (Eintarifzähler) wird Tarifstufe 0 verwendet (z. B. 1-b:x.8.0). … Tarif (E) … 0 Total … 1 Tarif 1 … 2 Tarif 2
  2. EAM Netz GmbH – Bedienungsanleitung für moderne Messeinrichtungen, Stand April 2020Abschnitt 2 „Anzeige“, Werte der ersten ZeileFür den Fall, dass in Ihrer Anlage ein Zweitarif-Zähler verbaut ist, werden in der ersten Zeile zusätzlich zu dem Summenregister 1.8.0 die Zählwerke 1.8.1(Hochtarif-HT) und 1.8.2(Niedertarif-NT) angezeigt. Der jeweils aktive Tarif ist durch einen Unterstrich gekennzeichnet.
  3. Dortmunder Netz GmbH – Kurzbeschreibung Stromzähler moderne Messeinrichtung, Gerätetypen 343220 und 343221Seiten 1 und 2 von 5Der Zähler kann als Ein- oder Zweitarifzähler eingesetzt werden. … Einsatz als Zweitarifzähler … Hochtarif (HT ) Niedertarif (NT) Kennzahl 1.8.2 Kennzahl 1.8.1 … Die unterstrichene Kennzahl zeigt den aktiven Tarif an.
  4. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Abkürzungen und DefinitionenKapitel 2, Begriffe „Zählzeitdefinition“ und „Zählzeitenanwendungszwecke“, Seite 11 von 32Die Zählzeitdefinition beinhaltet im Kalenderjahr ausgerollt die Information, zu welcher Zeit welches Register an einer verbrauchenden Marktlokation (und dementsprechend an der/den Messlokation(en)) die geflossene Energie erfasst. … Zählzeitenanwendungszweck „Netznutzung“ … und vom NB und LF bestellt werden können. … Zählzeitenanwendungszweck „Endkunde“, wenn abweichend zum Zählzeitenanwendungszweck „Netznutzung“
  5. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 3.2, Seite 13 von 32Die Marktlokation entspricht einer Einspeise- bzw. Entnahmestelle. In einer Marktlokation wird Energie entweder erzeugt (sogenannte erzeugende Marktlokation) oder verbraucht (sogenannte verbrauchende Marktlokation).
  6. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 3.4, 3.5 und 3.6Die Technische Ressource ist eine Lokation, an der Energie entweder erzeugt (z. B. Windenergieanlage) oder verbraucht (z. B. Wärmepumpe) wird. Eine Technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet. … Einer Steuerbaren Ressource ist eine oder sind mehrere Technische Ressource(n) zugeordnet und sie ist steuerbar. … Die Netzlokation (Netzanschluss) verbindet eine oder mehrere Marktlokationen (unabhängig der Energieflussrichtung) über genau eine Leitung mit dem Netz.
  7. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-22-024GPKE Teil 1, Kapitel 3.2Für die Ermittlung der Energiemenge einer Marktlokation kann entweder eine Messlokation (1:1-Beziehung), können mehrere Messlokationen (1:n-Beziehung) oder kann bei einer verbrauchenden Marktlokation keine Messlokation (Pauschalanlage) erforderlich sein.
  8. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, BegriffeBegriffsverzeichnis, Seite 48 von 49Steuergeräte-Feld (SG-Feld) Raum im Zählerplatz zur Aufnahme von Steuergeräten, wie z. B. Rundsteuerempfänger und Schaltuhren.
  9. Bundesnetzagentur – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, Fragen zu zeitvariablen Netzentgelten und zum Bestellprozess von Modul 3Fragen „Sieht die Bundesnetzagentur das Instrument zeitvariabler Netzentgelte vor?“, „Wie läuft der Bestellprozess von Modul 3 ab?“ und „Lässt sich Modul 3 mit virtuellem Summenzähler umsetzen?“ (Schreibweise „Netzentgelte gilt“ wie im Original)Vorgesehen sind mehrere Zeitfenster mit drei Preisstufen der örtlich geltenden Netzentgelte ( HT / NT / ST ). Die Zeitfenster und Preisstufen werden kalenderjährlich festgelegt, gelten für das gesamte Netzgebiet und müssen in mindestens zwei Quartalen eines Jahres abgerechnet werden. … Der Kunde bestellt Modul 3 bei seinem jeweiligen Lieferanten … Nachdem der Messstellenbetreiber die Zählzeiten im iMS hinterlegt hat und dies entsprechend an den Netzbetreiber zurückgemeldet hat, gibt der Netzbetreiber dem Lieferanten eine Positivmeldung … Das zeitvariable Netzentgelte gilt für den gesamten Netzbezug, der über die Marktlokation abgerechnet wird.
  10. Messstellenbetriebsgesetz – § 2 MsbG, Begriffsbestimmungen, moderne Messeinrichtung§ 2 Satz 1 Nr. 15 MsbG, Begriff „moderne Messeinrichtung“eine Messeinrichtung, die in tatsächlicher Hinsicht mindestens Elektrizitätsverbrauch und Nutzungszeit sowie spätestens, wenn eine Messung der eingespeisten Strommengen erforderlich ist, auch die Elektrizitätserzeugung widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann
  11. Energiewirtschaftsgesetz – § 41a EnWG, Lastvariable, tageszeitabhängige oder dynamische und sonstige Stromtarife sowie Festpreisverträge§ 41a Abs. 1 Satz 1 und 2 EnWGStromlieferanten haben, soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, für Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt. Tarife im Sinne von Satz 1 sind insbesondere lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife.
  12. Konzessionsabgabenverordnung – § 2 KAV, Bemessung und zulässige Höhe der Konzessionsabgaben§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben a und b KAV, Höchstbeträge je Kilowattstunde für Tarifkundenbei Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach § 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) geliefert wird, 0,61 Cent, … Bei Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird, in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 1,32 Cent,
  13. Bundesnetzagentur – Beschluss BK8-22/010-A vom 23.11.2023, Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG, Tenorziffer 6 und Randnummer 170Tenorziffer 6 Buchstabe b, Seite 5 von 63; Randnummer 170, Seite 59 von 63Für Verbrauchseinrichtungen, für die bereits vor dem 01.01.2024 ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG zwischen Netzbetreiber und Netznutzer abgerechnet wurde, gelten folgende Übergangsregelungen: … Handelt es sich bei der Verbrauchseinrichtung um eine Nachtstromspeicherheizung, hat der Netzbetreiber ein reduziertes Netzentgelt für die Dauer des unveränderten Betriebs entsprechend des bis zum Inkrafttreten dieser Festlegung angewendeten Vorgehens zu ermitteln, auszuweisen und mit dem Netznutzer abzurechnen. … Dies ist angemessen, da sie aufgrund der oftmals über den Tag hinweg vereinbarten mehrstündigen strombezugsfreien Zeitfenster zu einer spürbaren Entlastung des Netzes beitragen. … Mit dem Austausch, dem Ersatz oder dem Umbau der Anlage endet allerdings dieser Bestandsschutz.
  14. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, BestandsanlagenAbschnitt zu Bestandsanlagen, Seite 11 von 49Für Nachtspeicherheizungen und Direktheizungen sowie für steuVE ≤ 4,2 kW sind die neuen Regelungen hingegen nicht anwendbar (auch nicht auf Kundenwunsch).
  15. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.

Einführung

Worum geht es?

Hinter dem Hausanschlusskasten sitzt ein einziger Zähler. Dahinter hängen der Haushalt und die Wärmepumpe an derselben Verteilung. Die BDEW-Anwendungshilfe zu § 14a zeigt das als einfaches Messkonzept für Modul 1 (Abbildung 13), der VBEW führt es als MK Z1a.

Wann braucht man das?
Wenn die Wärmepumpe am Hauszähler mitläuft und die pauschale Netzentgeltreduzierung nach Modul 1 genügt. Das ist auch der Fall, der gilt, wenn der Betreiber kein Modul wählt.
Das Besondere
Z1 kann Haushalt und Wärmepumpe nicht auseinanderhalten, und für Modul 1 muss er das auch nicht: Die Reduzierung ist eine verbrauchsunabhängige Pauschale je Marktlokation. Gesteuert wird trotzdem nur die Wärmepumpe.
Rechenbeispiel
Eine Viertelstunde: Der Haushalt braucht 1 kW, die Wärmepumpe 2 kW. Das sind 0,25 kWh und 0,5 kWh. Z1 · 1.8.0 wächst um 0,75 kWh. Nur diese eine Zahl wird abgerechnet.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • MeLoMesslokation: der Ort, an dem gemessen wird.
  • MaLoMarktlokation: die Stelle, für die geliefert und abgerechnet wird.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • SMGWSmart-Meter-Gateway: die Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.

MK 1 bis MK 4 sind eine Zählung des Atlas und keine amtliche Bezeichnung. Die vier Anordnungen folgen den Abbildungen 13 bis 16 der BDEW-Anwendungshilfe zu § 14a EnWG; jeder Netzbetreiber führt sie unter eigenen Nummern. Für Modul 3 zeigt die Anwendungshilfe keine eigene Abbildung: Der Aufbau ist der von MK 1 mit intelligentem Messsystem.

1Objekt 1 von 6

Netzanschluss

Öffentliches Netz und Hausanschlusskasten

Was ist das?
Das Haus hängt in der Niederspannung am Netz des Verteilnetzbetreibers. Am Hausanschlusskasten (HAK) liegt die Eigentumsgrenze: Dahinter beginnt die Kundenanlage mit dem Zählerplatz.
Wozu dient es hier?

Alle Zähler dieses Bildes hängen an diesem einen Anschluss. § 14a EnWG erfasst Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung und Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7).

Beispiel: Ein Haus, ein Hausanschluss, eine Netzlokation, dahinter eine Marktlokation.

Im Markt
  • Netzlokation (NeLo)Der Netzanschluss. Er verbindet eine oder mehrere Marktlokationen über genau eine Leitung mit dem Netz, unabhängig von der Energieflussrichtung.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Typischer Fehler

„Jede Marktlokation braucht einen eigenen Hausanschluss.“ Nein. Mehrere Marktlokationen teilen sich eine Netzlokation.

Quelle: GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3 · BK6-22-300 Ziffer 2.4.1 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 13 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 6

Zähler Z1

Gemeinsamer Bezugszähler

Was ist das?
Z1 zählt im Zählwerk 1.8.0 (OBIS-Kennzahl für Bezug) alles, was das Haus aus dem Netz bezieht: Haushalt und Wärmepumpe zusammen. Der VBEW nennt ihn im Konzept MK Z1a schlicht „Zähler für Bezug“.
Wozu dient es hier?

Eine separate Messung der Wärmepumpe ist für Modul 1 nicht erforderlich. Wer später Modul 3 dazuwählen will, braucht an dieser Stelle ein intelligentes Messsystem.

Beispiel: Haushalt 1 kW, Wärmepumpe 2 kW: 1.8.0 wächst in einer Viertelstunde um 0,75 kWh. Wie viel davon Wärme war, steht nirgends.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo)Der Ort, an dem gemessen wird. Eine Messlokation liefert die Werte für genau eine Marktlokation (1:1).
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug (+), Zählerstand total, tariflos.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z1 weiß, wie viel Strom die Wärmepumpe braucht.“ Nein. Er zählt nur die Summe; ein Unterzähler im Haus wäre Privatsache und nicht abrechnungsrelevant.

Quelle: VBEW 771.20 MK Z1a · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 13 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6.4 · OBIS-Codeliste 2.5c · BNetzA GPKE Teil 1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 6

Haushalt

Weitere Verbraucher, nie gesteuert

Was ist das?
Licht, Herd, Waschmaschine: die Verbrauchseinrichtungen des Hauses, die keine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind. Sie hängen an derselben Verteilung wie die Wärmepumpe.
Wozu dient es hier?

Auch am gemeinsamen Zähler bleibt der Haushalt von der Steuerung unberührt. Technisch ist gewährleistet, dass nur die steuerbare Verbrauchseinrichtung dem Eingriff des Netzbetreibers unterfällt.

Beispiel: Abends 1,5 kW, nachts 0,3 kW Grundlast, beides ungebremst.

Im Markt
  • MaLo EntnahmeDer Haushalt wird über dieselbe Marktlokation abgerechnet wie die Wärmepumpe.
Typischer Fehler

„Hängt die Wärmepumpe am Hauszähler, wird bei einem Engpass das ganze Haus gedrosselt.“ Nein. Der Haushaltsstrom ist von einer Steuerung nicht betroffen.

Quelle: BK8-22/010-A, Modul 1 · BNetzA § 14a (Verbraucherportal) · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 13

4Objekt 4 von 6

Wärmepumpe

Steuerbare Verbrauchseinrichtung am Hauszähler

Was ist das?
Die Wärmepumpe nimmt Wärme aus der Umgebung auf und hebt sie mit einem elektrisch angetriebenen Verdichter auf Heiztemperatur. Bei einer Jahresarbeitszahl von 3,0 werden aus 33 kWh Strom und 67 kWh Umgebungswärme 100 kWh Heizwärme. Das ist Power to Heat im Haus.
Wozu dient es hier?

Für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung braucht sie keinen eigenen Zählpunkt. Der Netzbetreiber darf ihren netzwirksamen Leistungsbezug bei einem Engpass reduzieren, im Gegenzug sinkt das Netzentgelt.

Beispiel: Die Wärmepumpe läuft eine Viertelstunde mit 2 kW: 0,5 kWh, die in Z1 · 1.8.0 mit dem Haushalt verschmelzen.

Im Markt
  • Steuerbare VerbrauchseinrichtungWärmepumpenheizung samt Zusatz- oder Notheizung (Heizstab) mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung in der Niederspannung.
  • Technische Ressource (TR)So heißt im Markt eine Anlage, an der Energie verbraucht oder erzeugt wird, etwa eine Wärmepumpe. Sie ist genau einer Marktlokation zugeordnet.
  • Steuerbare Ressource (SR)Bündelt eine oder mehrere Technische Ressourcen und ist steuerbar.
Typischer Fehler

„Ohne eigenen Zähler ist die Wärmepumpe keine steuerbare Verbrauchseinrichtung.“ Doch. Das entscheiden Netzanschlussleistung und Anschluss in der Niederspannung, nicht der Zähler.

Quelle: UBA Wärmepumpen · BK6-22-300 Ziffer 2.4.1 · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3 · BK6-22-300 Ziffer 4.7 · BK6-22-300 Ziffern 4.1 und 4.5

5Objekt 5 von 6

Smart-Meter-Gateway und Steuerbox

Der Weg des Steuerbefehls zur Wärmepumpe

Was ist das?
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein Zähler, der über ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist. Sobald es eingebaut ist, läuft die netzorientierte Steuerung über dieses Gateway. Die Steuerbox gibt den Befehl an die Wärmepumpe weiter: über Relaiskontakte in zwei Stufen oder über eine digitale Schnittstelle stufenlos.
Wozu dient es hier?

Der Befehl gilt der Wärmepumpe, nicht dem Zähler: Auch hinter dem gemeinsamen Zähler wird nur ihr Leistungsbezug begrenzt. Wer Modul 3 mit zeitvariablem Netzentgelt nutzen will, braucht das intelligente Messsystem ohnehin.

Beispiel: Kalter Wintermorgen, Engpass im Ortsnetz: Die Wärmepumpe will 6 kW, bei Direktansteuerung darf sie weiter mindestens 4,2 kW aus dem Netz beziehen.

Im Markt
  • Intelligentes Messsystem (iMSys)Bei einer Vereinbarung nach § 14a EnWG stattet der Messstellenbetreiber die Messstelle mit intelligentem Messsystem und Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt aus.
  • MindestleistungBei Direktansteuerung 4,2 kW je steuerbarer Verbrauchseinrichtung; für Wärmepumpen über 11 kW gilt ein Skalierungsfaktor.
Typischer Fehler

„Bei einem Engpass schaltet der Netzbetreiber die Wärmepumpe ab.“ Nein. Er reduziert den netzwirksamen Leistungsbezug; die Mindestleistung bleibt. Die Verbindung zwischen Steuerbox und Gateway stellt der Messstellenbetreiber her.

Quelle: § 14a Abs. 4 EnWG · § 2 Nr. 7 MsbG · § 29 MsbG · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 3 · BK6-22-300 Ziffern 4.1 und 4.5

6Objekt 6 von 6

Marktlokation

Eine Entnahme für das ganze Haus

Was ist das?
Haushalt und Wärmepumpe werden über eine einzige verbrauchende Marktlokation (MaLo) abgerechnet. Ihre Menge ist Z1 · 1.8.0.
Wozu dient es hier?

Auf dieser Marktlokation wirkt Modul 1: 80 Euro im Jahr plus eine Stabilitätsprämie, die sich aus dem Arbeitspreis des Netzbetreibers, 3.750 kWh und dem Faktor 0,2 errechnet. Die Reduzierung hängt nicht vom Verbrauch ab und darf das Netzentgelt der Marktlokation nicht unter null drücken. Modul 3 kann nur ergänzend zu Modul 1 gewählt werden.

Beispiel: Arbeitspreis 10 ct/kWh brutto: 80 € + 3.750 kWh × 0,2 × 0,10 €/kWh = 155 € Reduzierung im Jahr.

Im Markt
  • MaLo EntnahmeVerbrauchend. Menge: Z1 · 1.8.0.
  • § 14a Modul 1Pauschale Netzentgeltreduzierung, das Grundmodul. Es gilt auch, wenn der Betreiber kein Modul aktiv wählt.
In SAP IS-U: Zählpunkt, typisiert als Marktlokation, mit eigener Anlage

Jede Marktlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Abrechnungsanlage. Nur dort sind Zählwerke abrechnungsrelevant; Vertrag, Profil und Bilanzierung hängen an dieser Anlage. Welche Messlokation die Werte liefert, steht in der typisierten Zählpunktbeziehung.

Typischer Fehler

„Ein reduziertes Netzentgelt gibt es nur mit eigenem Wärmepumpenzähler.“ Nein. Das gilt für Modul 2. Modul 1 ist eine Pauschale und kommt mit dem gemeinsamen Zähler aus.

Quelle: BK8-22/010-A, Modul 1 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6.1 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6.4 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6 · BNetzA GPKE Teil 1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Anordnung nach Abbildung 13 der BDEW-Anwendungshilfe zu § 14a (08.08.2025) für eine Kundenanlage ohne Erzeugungsanlage und nach VBEW MK Z1a; Netzentgelt nach Festlegung BK8-22/010-A. Die Auswahl eines passenden Messkonzepts liegt nach der BDEW-Anwendungshilfe beim Betreiber; Zählerbezeichnungen, Katalognummern und technische Mindestanforderungen gehören zum jeweiligen Netzbetreiber. „MK 1“ bis „MK 4“ sind eine Zählung des Atlas. Leistungen und Mengen sind Beispielwerte. Zum Weiterlesen: Wärmepumpe, Wallbox und Speicher im Messkonzept.

  1. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, Abschnitt 6.2 Modul 1Abschnitt 6.2, Seite 38 von 49 (Schreibweise „Zahlpunkt“ wie im Original); die Abbildung zeigt Hausanschlusskasten, Z1 und dahinter SteuVE und VerbraucherDie Messung der steuVE und weiterer Verbraucher (z. B. Haushaltsstrom) kann also über einen gemeinsamen Zahlpunkt erfolgen. Wahlweise kann aber auch bei Modul 1 die Zähleranlage mit getrennter Messung für Verbraucher und der steuVE ausgelegt werden. … Ein einfaches Messkonzept für die Umsetzung von Modul 1 könnte in einer Kundenanlage ohne Erzeugungsanlage wie folgt aussehen: … Abbildung 13 - einfaches Messkonzept für Modul 1
  2. VBEW – Messkonzepte und Verdrahtungsschemen 771.20, Ausgabe 11.2024, Stand 26.11.2024, MK Z1aVorwort, Seite 2 von 21, und MK Z1a, Seite 20 von 21MK Z: Messkonzepte für Bezugsanlagen … MK Z1a: Steuerbare Verbrauchseinrichtung und weitere Verbraucher … Z1: Zähler für Bezug
  3. Bundesnetzagentur – Beschluss BK8-22/010-A vom 23.11.2023, Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG, Tenorziffer 1 und Randnummern 90 und 91Tenorziffer 1 Buchstaben a bis c, Seite 2 von 63; Randnummern 90 und 91, Seite 38 von 63Die jährliche Reduzierung beträgt 80,00 Euro (brutto), zuzüglich einer netzbetreiberindividuellen Stabilitätsprämie. … errechnet sich als Produkt aus dem Arbeitspreis für die Entnahme ohne Leistungsmessung in der Niederspannung des Netzbetreibers (brutto in ct/kWh), dem Jahresverbrauch einer durchschnittlichen steuerbaren Verbrauchseinrichtung von 3.750 kWh/a und einem Stabilitätsfaktor von 0,2. … Durch die nach dieser Tenorziffer gewährte Reduzierung darf das an einer Marktlokation zu zahlende Netzentgelt 0,00 Euro nicht unterschreiten. … Eine separate Messung für den Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist für das Modul 1 nicht erforderlich. … Das Modul 1 eignet sich daher für die Abrechnung des gesamten Haushaltsverbrauchs über eine Marktlokation inklusive des Verbrauchs steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. … Dabei ist technisch gewährleistet, dass ausschließlich die steuerbare Verbrauchseinrichtung dem steuernden Eingriff durch den Netzbetreiber unterfällt
  4. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, Abschnitt 6.1 AllgemeinesAbschnitt 6.1, Seite 37 von 49Grundsätzlich hat der Betreiber der steuVE die Wahl zwischen den Modulen. … Wählt der Betreiber der steuVE keines der Module aktiv aus, so wird die betreffende Marktlokation bis auf Weiteres nach Modul 1 abgerechnet. Ein Wechsel zwischen den Modulen ist auch nach Inbetriebsetzung möglich. Ein Modulwechsel ist nur mit Wirkung in die Zukunft möglich.
  5. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, Abschnitt 6.4 Modul 3Abschnitt 6.4, Seite 41 von 49Modul 3 kann nur in Ergänzung zu Modul 1 vom Betreiber der steuVE gewählt werden. … Modul 3 kann nur gewählt werden, wenn bereits ein intelligentes Messsystem installiert wurde und keine registrierende Leistungsmessung vorhanden ist.
  6. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025Abschnitte 6.2 und 6.3, Hinweis zu Abbildung 15, Seiten 38 bis 40Eine separate Messung des Verbrauchs der steuVE für Modul 1 ist nicht erforderlich, da die Netzentgeltreduzierung als verbrauchsunabhängige Pauschale abgerechnet wird. … Entsprechend muss für Modul 2 der Verbrauch der steuVE separat erfasst (z.B. direkt oder rechnerisch mittels Z2) und über eine separate Marktlokation abgerechnet werden. … Auf dem Stromkreis zwischen Z1 und Z2 dürfen außer den steuVE mit Abrechnung nach Modul 2 keine weiteren Verbrauchseinrichtungen installiert werden.
  7. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023Ziffer 4.7Ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung ist im Rahmen der Einhaltung der Vorgaben dieser Festlegung nicht erforderlich, auf Wunsch des Betreibers jedoch möglich.
  8. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023, BegriffsbestimmungenZiffer 2.4.1 Buchstabe beine Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe), … mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) und einem unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7).
  9. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023, Netzorientierte SteuerungZiffern 4.1, 4.5 und 4.5.1; für Wärmepumpen über 11 kW Netzanschlussleistung gilt nach Ziffer 4.5.1 Satz 2 ein Skalierungsfaktorist der Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, den netzwirksamen Leistungsbezug der im betroffenen Netzbereich angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im notwendigen Umfang zu reduzieren. … Auch im Fall der Durchführung der netzorientierten Steuerung hat der Betreiber gegenüber dem Netzbetreiber weiterhin einen Anspruch auf einen mindestens zu gewährenden netzwirksamen Leistungsbezug (Mindestleistung). … (Direktansteuerung) angesteuert wird, beträgt die Mindestleistung 4,2 kW.
  10. Bundesnetzagentur – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, Informationen für VerbraucherAbschnitte „Für welche Anlagen gelten die neuen Regelungen?“, „Wird selbst produzierter Strom mit einer Reduzierung verrechnet?“ und „Schritt 1“Wärmepumpen (auch Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe) und Anlagen zur Raumkühlung … Nein. Es kommt ausschließlich auf den Leistungsbezug aus dem Stromnetz an. Selbst produzierter Strom wird nicht mit der Leistungsgrenze von 4,2 kW verrechnet. … Sie haben die Wahl, ob Sie die steuerbare Verbrauchseinrichtung an einen separaten Zähler oder an den allgemeinen Hauszähler anschließen lassen. Auch bei einem Anschluss der Einrichtung an den allgemeinen Hauszähler, ist der Haushaltsstrom nicht von einer etwaigen Steuerung betroffen.
  11. Energiewirtschaftsgesetz – § 14a EnWG, Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen§ 14a Abs. 4 Satz 1 EnWGSobald die Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wurde, hat die Steuerung entsprechend den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes und der konkretisierenden Technischen Richtlinien und Schutzprofile des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie gemäß den Festlegungen der Bundesnetzagentur über ein Smart-Meter-Gateway nach § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes zu erfolgen.
  12. Messstellenbetriebsgesetz – § 2 MsbG, Begriffsbestimmungen§ 2 Satz 1 Nr. 7 MsbG, Begriff „intelligentes Messsystem“eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung oder Messeinrichtung zur registrierenden Leistungsmessung zur Erfassung elektrischer Energie
  13. Messstellenbetriebsgesetz – § 29 MsbG, Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen§ 29 Abs. 1 Nr. 2 MsbG (Schreibweise „Messystemen“ wie im Gesetzestext)mit intelligenten Messystemen und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt a) bei Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht, b) bei Betreibern von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt
  14. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, Abschnitte 3.2 und 3.3Abschnitt 3.2, Seite 14 von 49, und Abschnitt 3.3, Seite 16 von 49Auf Basis des VDE FNN Hinweises [4] wird bei einer analogen Steuerung über die Relaiskontakte der Steuerbox die Leistungsbegrenzung nur in zwei Stufen „keine Reduzierung“ oder „Reduzierung auf Mindestleistung“ umgesetzt. Bei der Steuerung mit digitalen Schnittstellen ist hingegen eine stufenlose Leistungsbegrenzung auf den tatsächlich vorgegebenen Sollwert des Netzbetreibers umsetzbar. … Der Messstellenbetreiber stellt die Verbindungen zwischen der Steuerbox und dem Smart-Meter-Gateway (SMGW) her.
  15. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-22-024GPKE Teil 1, Kapitel 3.2Für die Ermittlung der Energiemenge einer Marktlokation kann entweder eine Messlokation (1:1-Beziehung), können mehrere Messlokationen (1:n-Beziehung) oder kann bei einer verbrauchenden Marktlokation keine Messlokation (Pauschalanlage) erforderlich sein.
  16. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 3.4, 3.5 und 3.6Die Technische Ressource ist eine Lokation, an der Energie entweder erzeugt (z. B. Windenergieanlage) oder verbraucht (z. B. Wärmepumpe) wird. Eine Technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet. … Einer Steuerbaren Ressource ist eine oder sind mehrere Technische Ressource(n) zugeordnet und sie ist steuerbar. … Die Netzlokation (Netzanschluss) verbindet eine oder mehrere Marktlokationen (unabhängig der Energieflussrichtung) über genau eine Leitung mit dem Netz.
  17. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  18. Umweltbundesamt – Umgebungswärme und WärmepumpenAbschnitte zu Jahresarbeitszahl und LeistungszahlDamit eine Wärmepumpe zum Beispiel 100 kWh Heizwärme erzeugt, braucht sie 67 kWh Umgebungswärme und 33 kWh Strom bei einer Jahresarbeitszahl von 3,0. … Sie wird auf Prüfständen gemessen und gilt stets nur für einen einzelnen Betriebspunkt aus Wärmequellentemperatur und Heizungsvorlauftemperatur.
  19. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.

Einführung

Worum geht es?

Hinter dem Hausanschlusskasten teilt sich die Leitung in zwei Zweige: Z1 misst den Haushalt, Z2 nur die Wärmepumpe. Die BDEW-Anwendungshilfe zeigt das als Messkonzept für Modul 2 ohne Erzeugung (Abbildung 14). Der Wärmepumpenzweig allein entspricht VBEW MK Z1b.

Wann braucht man das?
Wenn der Verbrauch der Wärmepumpe getrennt gemessen und über eine eigene Marktlokation abgerechnet werden soll. Das ist die Voraussetzung für § 14a Modul 2.
Das Besondere
Jeder Zähler liefert seine Menge direkt, gerechnet wird nichts. Modul 2 verlangt genau das: separat gemessen und an einer separaten Marktlokation abgerechnet. Soll die Wärmepumpe zusätzlich Strom vom eigenen Dach nutzen, führt der Weg zur Kaskade in MK 4.
Rechenbeispiel
Eine Viertelstunde: Der Haushalt braucht 1 kW, die Wärmepumpe 2 kW. Z1 · 1.8.0 wächst um 0,25 kWh, Z2 · 1.8.0 um 0,5 kWh. Die MaLo Wärmepumpe erhält 0,5 kWh, die MaLo Haushalt 0,25 kWh. Gerechnet wird nichts.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • MeLoMesslokation: der Ort, an dem gemessen wird.
  • MaLoMarktlokation: die Stelle, für die geliefert und abgerechnet wird.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • SMGWSmart-Meter-Gateway: die Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.
  • Z2Abgrenzungszähler an der Zuleitung zum Dritten.

MK 1 bis MK 4 sind eine Zählung des Atlas und keine amtliche Bezeichnung. Die vier Anordnungen folgen den Abbildungen 13 bis 16 der BDEW-Anwendungshilfe zu § 14a EnWG; jeder Netzbetreiber führt sie unter eigenen Nummern. Für Modul 3 zeigt die Anwendungshilfe keine eigene Abbildung: Der Aufbau ist der von MK 1 mit intelligentem Messsystem.

1Objekt 1 von 7

Netzanschluss

Öffentliches Netz und Hausanschlusskasten

Was ist das?
Das Haus hängt in der Niederspannung am Netz des Verteilnetzbetreibers. Am Hausanschlusskasten (HAK) liegt die Eigentumsgrenze: Dahinter beginnt die Kundenanlage mit dem Zählerplatz.
Wozu dient es hier?

Alle Zähler dieses Bildes hängen an diesem einen Anschluss. § 14a EnWG erfasst Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung und Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7).

Beispiel: Ein Haus, ein Hausanschluss, eine Netzlokation, dahinter zwei Marktlokationen.

Im Markt
  • Netzlokation (NeLo)Der Netzanschluss. Er verbindet eine oder mehrere Marktlokationen über genau eine Leitung mit dem Netz, unabhängig von der Energieflussrichtung.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Typischer Fehler

„Jede Marktlokation braucht einen eigenen Hausanschluss.“ Nein. Mehrere Marktlokationen teilen sich eine Netzlokation.

Quelle: GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3 · BK6-22-300 Ziffer 2.4.1 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 14 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 7

Zähler Z1

Bezugszähler des Haushalts

Was ist das?
Z1 zählt im Zählwerk 1.8.0 nur den Zweig mit den Verbrauchern des Haushalts.
Wozu dient es hier?

Er trennt den Haushalt sauber von der Wärmepumpe. Auf seiner Marktlokation gilt das normale Netzentgelt; erhebt der Netzbetreiber einen Grundpreis, fällt er hier an.

Beispiel: Der Haushalt braucht 1 kW: 1.8.0 wächst um 0,25 kWh je Viertelstunde, egal was die Wärmepumpe tut.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo 1)Liefert die Werte für genau eine Marktlokation: den Haushalt.
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug (+), Zählerstand total, tariflos.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z1 ist der Hauptzähler, Z2 hängt dahinter.“ Nein. Hier liegen beide Zähler nebeneinander; hintereinander wäre es eine Kaskade.

Quelle: BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 14 · BK8-22/010-A, Modul 2 · OBIS-Codeliste 2.5c · BNetzA GPKE Teil 1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 7

Haushalt

Der Zweig hinter Z1

Was ist das?
Die Verbrauchseinrichtungen des Hauses, die nicht gesteuert werden. Sie hängen allein am Zweig von Z1.
Wozu dient es hier?

Der Haushalt ist keine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Eine Steuerung nach § 14a betrifft ihn nicht.

Beispiel: Abends 1,5 kW, nachts 0,3 kW Grundlast.

Im Markt
  • MaLo HaushaltVerbrauchend. Menge: Z1 · 1.8.0.
Typischer Fehler

„Mit zwei Zählern zahlt man zweimal den Grundpreis des Netzentgelts.“ Nein. Für die Marktlokation mit Modul 2 ist kein Grundpreis zu erheben.

Quelle: BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 14 · BNetzA § 14a (Verbraucherportal) · BK8-22/010-A, Modul 2

4Objekt 4 von 7

Zähler Z2

Eigener Zähler der Wärmepumpe

Was ist das?
Z2 zählt im Zählwerk 1.8.0 allein den Strom der Wärmepumpe. Der Zweig liegt neben Z1, nicht dahinter.
Wozu dient es hier?

Modul 2 setzt voraus, dass der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung separat gemessen wird. Hinter demselben Zähler dürfen mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen hängen, aber kein Haushaltsstrom. Modul 2 gibt es nur ohne registrierende Leistungsmessung.

Beispiel: Die Wärmepumpe läuft mit 2 kW: 1.8.0 wächst um 0,5 kWh je Viertelstunde.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo 2)Eigene Messlokation, die genau eine Marktlokation speist: die der Wärmepumpe.
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug (+), Zählerstand total, tariflos.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Der eigene Zähler macht die Wärmepumpe erst zur steuerbaren Verbrauchseinrichtung.“ Nein. Ein separater Zählpunkt ist für die Steuerung nicht erforderlich; er ermöglicht die getrennte Abrechnung.

Quelle: BK8-22/010-A, Modul 2 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 16 · VBEW 771.20 MK Z1b · BK6-22-300 Ziffer 4.7 · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

5Objekt 5 von 7

Wärmepumpe

Steuerbare Verbrauchseinrichtung mit eigenem Zähler

Was ist das?
Die Wärmepumpe nimmt Wärme aus der Umgebung auf und hebt sie mit einem elektrisch angetriebenen Verdichter auf Heiztemperatur. Bei einer Jahresarbeitszahl von 3,0 werden aus 33 kWh Strom und 67 kWh Umgebungswärme 100 kWh Heizwärme. Das ist Power to Heat im Haus.
Wozu dient es hier?

Sie hängt allein hinter Z2. Der Netzbetreiber darf ihren netzwirksamen Leistungsbezug bei einem Engpass reduzieren; dafür sinkt in Modul 2 der Arbeitspreis des Netzentgelts für ihren Strom.

Beispiel: Die Wärmepumpe läuft eine Viertelstunde mit 2 kW: 0,5 kWh an Z2, daraus etwa 1,5 kWh Wärme bei einer Arbeitszahl von 3.

Im Markt
  • Steuerbare VerbrauchseinrichtungWärmepumpenheizung samt Zusatz- oder Notheizung (Heizstab) mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung in der Niederspannung.
  • Technische Ressource (TR)So heißt im Markt eine Anlage, an der Energie verbraucht oder erzeugt wird, etwa eine Wärmepumpe. Sie ist genau einer Marktlokation zugeordnet.
  • Steuerbare Ressource (SR)Bündelt eine oder mehrere Technische Ressourcen und ist steuerbar.
Typischer Fehler

„Eine Wärmepumpe ist eine Elektroheizung.“ Nein. Sie liefert ein Mehrfaches ihres Stroms als Wärme, weil sie Umgebungswärme nutzt.

Quelle: UBA Wärmepumpen · BK6-22-300 Ziffer 2.4.1 · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3 · BK6-22-300 Ziffern 4.1 und 4.5 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 14

6Objekt 6 von 7

Smart-Meter-Gateway und Steuerbox

Der Weg des Steuerbefehls zur Wärmepumpe

Was ist das?
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein Zähler, der über ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist. Sobald es eingebaut ist, läuft die netzorientierte Steuerung über dieses Gateway. Die Steuerbox gibt den Befehl an die Wärmepumpe weiter: über Relaiskontakte in zwei Stufen oder über eine digitale Schnittstelle stufenlos.
Wozu dient es hier?

Eine Vereinbarung nach § 14a EnWG ist ein Einbaufall für intelligentes Messsystem und Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt. Der Steuerbefehl gilt der Wärmepumpe; der Zweig des Haushalts bleibt unberührt.

Beispiel: Kalter Wintermorgen, Engpass im Ortsnetz: Die Wärmepumpe will 6 kW, bei Direktansteuerung darf sie weiter mindestens 4,2 kW aus dem Netz beziehen.

Im Markt
  • Intelligentes Messsystem (iMSys)Bei einer Vereinbarung nach § 14a EnWG stattet der Messstellenbetreiber die Messstelle mit intelligentem Messsystem und Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt aus.
  • MindestleistungBei Direktansteuerung 4,2 kW je steuerbarer Verbrauchseinrichtung; für Wärmepumpen über 11 kW gilt ein Skalierungsfaktor.
Typischer Fehler

„Bei einem Engpass schaltet der Netzbetreiber die Wärmepumpe ab.“ Nein. Er reduziert den netzwirksamen Leistungsbezug; die Mindestleistung bleibt. Die Verbindung zwischen Steuerbox und Gateway stellt der Messstellenbetreiber her.

Quelle: § 14a Abs. 4 EnWG · § 2 Nr. 7 MsbG · § 29 MsbG · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 3 · BK6-22-300 Ziffern 4.1 und 4.5

7Objekt 7 von 7

Marktlokationen

Zwei Entnahmen, je ein Zählwerk

Was ist das?
Haushalt und Wärmepumpe haben je eine eigene verbrauchende Marktlokation (MaLo). Jede bekommt genau ein Zählwerk: Z1 · 1.8.0 und Z2 · 1.8.0.
Wozu dient es hier?

Auf der Marktlokation der Wärmepumpe wirkt Modul 2: Der Arbeitspreis des Netzentgelts beträgt 40 Prozent des Arbeitspreises ohne Leistungsmessung in der Niederspannung, ein Grundpreis fällt für sie nicht an. Modul 2 muss ausdrücklich statt Modul 1 gewählt werden.

Beispiel: Arbeitspreis 10 ct/kWh: Die Wärmepumpe zahlt 4 ct/kWh Netzentgelt. Bei 4.000 kWh im Jahr sind das 240 € weniger.

Im Markt
  • MaLo WärmepumpeVerbrauchend. Menge: Z2 · 1.8.0. Netzentgelt nach Modul 2.
  • MaLo HaushaltVerbrauchend. Menge: Z1 · 1.8.0. Normales Netzentgelt.
In SAP IS-U: Zählpunkt, typisiert als Marktlokation, mit eigener Anlage

Jede Marktlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Abrechnungsanlage. Nur dort sind Zählwerke abrechnungsrelevant; Vertrag, Profil und Bilanzierung hängen an dieser Anlage. Welche Messlokation die Werte liefert, steht in der typisierten Zählpunktbeziehung.

Typischer Fehler

„Modul 2 senkt den Strompreis auf 40 Prozent.“ Nein. Es geht nur um den Arbeitspreis des Netzentgelts, nicht um den Arbeitspreis des Liefervertrags.

Quelle: BK8-22/010-A, Modul 2 · BNetzA § 14a Module 1 bis 3 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6 · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Anordnung nach Abbildung 14 der BDEW-Anwendungshilfe zu § 14a (08.08.2025), Messkonzept für Modul 2 ohne Erzeugung; Netzentgelt nach Festlegung BK8-22/010-A. Eine PV-Anlage zeigt dieses Bild bewusst nicht: Für Modul 2 mit Eigenverbrauch nennt die Anwendungshilfe die Kaskade (MK 4). Die Auswahl eines passenden Messkonzepts liegt nach der BDEW-Anwendungshilfe beim Betreiber; Zählerbezeichnungen, Katalognummern und technische Mindestanforderungen gehören zum jeweiligen Netzbetreiber. „MK 1“ bis „MK 4“ sind eine Zählung des Atlas. Leistungen und Mengen sind Beispielwerte. Zum Weiterlesen: Wärmepumpe, Wallbox und Speicher im Messkonzept.

  1. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, Abschnitt 6.3 Modul 2Abschnitt 6.3, Seite 39 von 49; die Abbildung zeigt hinter dem Hausanschlusskasten Z1 mit den Verbrauchern und daneben Z2 mit der SteuVENachfolgend wird eine Auswahl möglicher Messkonzepte zur Umsetzung von Modul 2 dargestellt. Letztlich liegt die Auswahl eines passenden Messkonzepts in der Verantwortung des Betreibers. Er muss sicherstellen, dass das Messkonzept geeignet ist, alle abrechnungsrelevanten Energiemengen ordnungsgemäß zu erfassen. … Abbildung 14 - Messkonzept für Modul 2 ohne Erzeugung
  2. Bundesnetzagentur – Beschluss BK8-22/010-A vom 23.11.2023, Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG, Tenorziffer 2 und Randnummer 113Tenorziffer 2 Buchstaben a, b, d und e, Seite 3 von 63; Randnummer 113, Seite 45 von 63Der Netzbetreiber hat den ermäßigten Arbeitspreis nur für Betreiber mit dem Netznutzer abzurechnen, sofern der Verbrauch dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen des Betreibers separat gemessen und an einer separaten Marktlokation abgerechnet wird. Dieses Entgeltmodul muss ausdrücklich als Alternative zum Modul 1 gewählt werden. … Der reduzierte Arbeitspreis entspricht 40% des Arbeitspreises für die Entnahme ohne Leistungsmessung des Netzbetreibers in der Niederspannung. … Für eine Marktlokation, die mit Modul 2 abgerechnet wird, ist kein Grundpreis zu erheben. … Die Wahlmöglichkeit nach dieser Tenorziffer besteht ausschließlich an Marktlokationen für Entnahme ohne registrierende Leistungsmessung. … An Marktlokationen, für die Modul 2 ausgewählt wurde, wird ausschließlich die Entnahme von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen abgerechnet. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass an einer anderen Marktlokation des gleichen Netzanschlusses bereits ein Grundpreis entrichtet wird, sofern der örtliche Netzbetreiber einen Grundpreis erhebt.
  3. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025Abschnitte 6.2 und 6.3, Hinweis zu Abbildung 15, Seiten 38 bis 40Eine separate Messung des Verbrauchs der steuVE für Modul 1 ist nicht erforderlich, da die Netzentgeltreduzierung als verbrauchsunabhängige Pauschale abgerechnet wird. … Entsprechend muss für Modul 2 der Verbrauch der steuVE separat erfasst (z.B. direkt oder rechnerisch mittels Z2) und über eine separate Marktlokation abgerechnet werden. … Auf dem Stromkreis zwischen Z1 und Z2 dürfen außer den steuVE mit Abrechnung nach Modul 2 keine weiteren Verbrauchseinrichtungen installiert werden.
  4. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, Abschnitt 6.3 Modul 2Abschnitt 6.3, Seiten 39 und 40 von 49; die Abbildung zeigt Hausanschlusskasten, Z1, Abzweig zur SteuVE, Z2 und dahinter Verbraucher und Erzeugungsanlage mit Z3 („optional“)Die prozentuale Ermäßigung des Arbeitspreises gilt ausschließlich für die Entnahmemenge der steuVE (es können eine oder mehrere steuVE hinter derselben Messeinrichtung angeschlossen werden) aus dem Netz des Netzbetreibers. Dabei ist sicherzustellen, dass die Entnahme aus dem Netz und der Verbrauch durch die steuVE zeitgleich erfolgen. … Abbildung 16 - Messkonzept für Modul 2 mit Kaskade mit Erzeugung
  5. VBEW – Messkonzepte und Verdrahtungsschemen 771.20, Ausgabe 11.2024, Stand 26.11.2024, MK Z1bMK Z1b, Seite 21 von 21; das Blatt zählt jeden Zähler ab Z1, im Bild dieser Seite heißt er Z2MK Z1b: Steuerbare Verbrauchseinrichtung ohne weitere Verbraucher … Z1: Zähler für Bezug
  6. Bundesnetzagentur – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, Abschnitt reduziertes NetzentgeltAbschnitt „Wie ist das reduzierte Netzentgelt ausgestaltet?“ und Frage zu zeitvariablen NetzentgeltenDas zweite Modul beinhaltet eine prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises ( ct/kWh ) in der Niederspannung ohne Leistungsmessung auf 40 Prozent. Dabei handelt es sich nicht um den Arbeitspreis des Energieliefervertrags. Technische Voraussetzung ist ein separater Zähler, um den Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung abzurechnen. Für den Verbrauch am separaten Zähler darf der Netzbetreiber keinen Netzentgelt-Grundpreis aufrufen. … Das Modul 3 kann nur in Kombination mit Modul 1 ausgewählt werden.
  7. Bundesnetzagentur – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, Informationen für VerbraucherAbschnitte „Für welche Anlagen gelten die neuen Regelungen?“, „Wird selbst produzierter Strom mit einer Reduzierung verrechnet?“ und „Schritt 1“Wärmepumpen (auch Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe) und Anlagen zur Raumkühlung … Nein. Es kommt ausschließlich auf den Leistungsbezug aus dem Stromnetz an. Selbst produzierter Strom wird nicht mit der Leistungsgrenze von 4,2 kW verrechnet. … Sie haben die Wahl, ob Sie die steuerbare Verbrauchseinrichtung an einen separaten Zähler oder an den allgemeinen Hauszähler anschließen lassen. Auch bei einem Anschluss der Einrichtung an den allgemeinen Hauszähler, ist der Haushaltsstrom nicht von einer etwaigen Steuerung betroffen.
  8. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023Ziffer 4.7Ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung ist im Rahmen der Einhaltung der Vorgaben dieser Festlegung nicht erforderlich, auf Wunsch des Betreibers jedoch möglich.
  9. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023, BegriffsbestimmungenZiffer 2.4.1 Buchstabe beine Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe), … mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) und einem unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7).
  10. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023, Netzorientierte SteuerungZiffern 4.1, 4.5 und 4.5.1; für Wärmepumpen über 11 kW Netzanschlussleistung gilt nach Ziffer 4.5.1 Satz 2 ein Skalierungsfaktorist der Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, den netzwirksamen Leistungsbezug der im betroffenen Netzbereich angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im notwendigen Umfang zu reduzieren. … Auch im Fall der Durchführung der netzorientierten Steuerung hat der Betreiber gegenüber dem Netzbetreiber weiterhin einen Anspruch auf einen mindestens zu gewährenden netzwirksamen Leistungsbezug (Mindestleistung). … (Direktansteuerung) angesteuert wird, beträgt die Mindestleistung 4,2 kW.
  11. Energiewirtschaftsgesetz – § 14a EnWG, Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen§ 14a Abs. 4 Satz 1 EnWGSobald die Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wurde, hat die Steuerung entsprechend den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes und der konkretisierenden Technischen Richtlinien und Schutzprofile des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie gemäß den Festlegungen der Bundesnetzagentur über ein Smart-Meter-Gateway nach § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes zu erfolgen.
  12. Messstellenbetriebsgesetz – § 2 MsbG, Begriffsbestimmungen§ 2 Satz 1 Nr. 7 MsbG, Begriff „intelligentes Messsystem“eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung oder Messeinrichtung zur registrierenden Leistungsmessung zur Erfassung elektrischer Energie
  13. Messstellenbetriebsgesetz – § 29 MsbG, Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen§ 29 Abs. 1 Nr. 2 MsbG (Schreibweise „Messystemen“ wie im Gesetzestext)mit intelligenten Messystemen und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt a) bei Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht, b) bei Betreibern von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt
  14. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, Abschnitte 3.2 und 3.3Abschnitt 3.2, Seite 14 von 49, und Abschnitt 3.3, Seite 16 von 49Auf Basis des VDE FNN Hinweises [4] wird bei einer analogen Steuerung über die Relaiskontakte der Steuerbox die Leistungsbegrenzung nur in zwei Stufen „keine Reduzierung“ oder „Reduzierung auf Mindestleistung“ umgesetzt. Bei der Steuerung mit digitalen Schnittstellen ist hingegen eine stufenlose Leistungsbegrenzung auf den tatsächlich vorgegebenen Sollwert des Netzbetreibers umsetzbar. … Der Messstellenbetreiber stellt die Verbindungen zwischen der Steuerbox und dem Smart-Meter-Gateway (SMGW) her.
  15. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-22-024GPKE Teil 1, Kapitel 3.2Für die Ermittlung der Energiemenge einer Marktlokation kann entweder eine Messlokation (1:1-Beziehung), können mehrere Messlokationen (1:n-Beziehung) oder kann bei einer verbrauchenden Marktlokation keine Messlokation (Pauschalanlage) erforderlich sein.
  16. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 3.4, 3.5 und 3.6Die Technische Ressource ist eine Lokation, an der Energie entweder erzeugt (z. B. Windenergieanlage) oder verbraucht (z. B. Wärmepumpe) wird. Eine Technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet. … Einer Steuerbaren Ressource ist eine oder sind mehrere Technische Ressource(n) zugeordnet und sie ist steuerbar. … Die Netzlokation (Netzanschluss) verbindet eine oder mehrere Marktlokationen (unabhängig der Energieflussrichtung) über genau eine Leitung mit dem Netz.
  17. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  18. Umweltbundesamt – Umgebungswärme und WärmepumpenAbschnitte zu Jahresarbeitszahl und LeistungszahlDamit eine Wärmepumpe zum Beispiel 100 kWh Heizwärme erzeugt, braucht sie 67 kWh Umgebungswärme und 33 kWh Strom bei einer Jahresarbeitszahl von 3,0. … Sie wird auf Prüfständen gemessen und gilt stets nur für einen einzelnen Betriebspunkt aus Wärmequellentemperatur und Heizungsvorlauftemperatur.
  19. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.

Einführung

Worum geht es?

Zwei Zähler hängen hintereinander. Z1 am Netzanschluss misst das ganze Haus, Z2 dahinter nur den Haushalt. Die Wärmepumpe zweigt zwischen beiden ab. Die BDEW-Anwendungshilfe zeigt das als Messkonzept für Modul 2 mit Kaskade ohne Erzeugung (Abbildung 15).

Wann braucht man das?
Wenn die Wärmepumpe eine eigene Marktlokation für § 14a Modul 2 bekommen soll, die Zähler aber hintereinander sitzen: Z1 am Netzanschluss, Z2 vor dem Haushalt.
Das Besondere
Kein Zähler misst die Wärmepumpe direkt. Ihr Verbrauch wird rechnerisch mit Hilfe von Z2 erfasst: Z1 · 1.8.0 − Z2 · 1.8.0. Das geht nur auf, wenn zwischen Z1 und Z2 nichts anderes angeschlossen ist.
Rechenbeispiel
Eine Viertelstunde: Der Haushalt braucht 1 kW, die Wärmepumpe 2 kW. Z1 zählt beides zusammen: 0,75 kWh. Z2 zählt nur den Haushalt: 0,25 kWh. Wärmepumpe = 0,75 − 0,25 = 0,5 kWh.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • MeLoMesslokation: der Ort, an dem gemessen wird.
  • MaLoMarktlokation: die Stelle, für die geliefert und abgerechnet wird.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.
  • Z2Abgrenzungszähler an der Zuleitung zum Dritten.

MK 1 bis MK 4 sind eine Zählung des Atlas und keine amtliche Bezeichnung. Die vier Anordnungen folgen den Abbildungen 13 bis 16 der BDEW-Anwendungshilfe zu § 14a EnWG; jeder Netzbetreiber führt sie unter eigenen Nummern. Für Modul 3 zeigt die Anwendungshilfe keine eigene Abbildung: Der Aufbau ist der von MK 1 mit intelligentem Messsystem.

1Objekt 1 von 6

Netzanschluss

Öffentliches Netz und Hausanschlusskasten

Was ist das?
Das Haus hängt in der Niederspannung am Netz des Verteilnetzbetreibers. Am Hausanschlusskasten (HAK) liegt die Eigentumsgrenze: Dahinter beginnt die Kundenanlage mit dem Zählerplatz.
Wozu dient es hier?

Alle Zähler dieses Bildes hängen an diesem einen Anschluss. § 14a EnWG erfasst Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung und Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7).

Beispiel: Ein Haus, ein Hausanschluss, eine Netzlokation, dahinter zwei Marktlokationen.

Im Markt
  • Netzlokation (NeLo)Der Netzanschluss. Er verbindet eine oder mehrere Marktlokationen über genau eine Leitung mit dem Netz, unabhängig von der Energieflussrichtung.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Typischer Fehler

„Jede Marktlokation braucht einen eigenen Hausanschluss.“ Nein. Mehrere Marktlokationen teilen sich eine Netzlokation.

Quelle: GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3 · BK6-22-300 Ziffer 2.4.1 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 15 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 6

Zähler Z1

Bezugszähler am Netzanschluss

Was ist das?
Z1 sitzt direkt hinter dem Hausanschlusskasten und zählt im Zählwerk 1.8.0 den Bezug des ganzen Hauses: Wärmepumpe und Haushalt zusammen.
Wozu dient es hier?

Sein Bezugszählwerk ist der Minuend der Rechnung. Ohne Z2 wäre es dieselbe gemeinsame Messung wie in MK 1.

Beispiel: Haushalt 1 kW, Wärmepumpe 2 kW: Z1 · 1.8.0 wächst um 0,75 kWh je Viertelstunde.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo 1)Liefert ihren Wert nur an die Marktlokation der Wärmepumpe, als Minuend.
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug (+), Zählerstand total, tariflos.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z1 ist der Zähler des Haushalts.“ Nein. In der Kaskade misst Z1 alles; der Haushalt wird an Z2 abgerechnet.

Quelle: BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 15 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6 · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 6

Wärmepumpe

Hängt zwischen Z1 und Z2

Was ist das?
Die Wärmepumpe nimmt Wärme aus der Umgebung auf und hebt sie mit einem elektrisch angetriebenen Verdichter auf Heiztemperatur. Bei einer Jahresarbeitszahl von 3,0 werden aus 33 kWh Strom und 67 kWh Umgebungswärme 100 kWh Heizwärme. Das ist Power to Heat im Haus.
Wozu dient es hier?

Die Differenz Z1 − Z2 ist genau der Bezug dessen, was zwischen den beiden Zählern hängt. Deshalb dürfen dort außer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Abrechnung nach Modul 2 keine weiteren Verbrauchseinrichtungen installiert sein.

Beispiel: Die Wärmepumpe läuft mit 2 kW, der Haushalt mit 1 kW: Z1 zählt 0,75 kWh, Z2 zählt 0,25 kWh, für die Wärmepumpe bleiben 0,5 kWh.

Im Markt
  • Steuerbare VerbrauchseinrichtungWärmepumpenheizung samt Zusatz- oder Notheizung (Heizstab) mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung in der Niederspannung.
  • Technische Ressource (TR)So heißt im Markt eine Anlage, an der Energie verbraucht oder erzeugt wird, etwa eine Wärmepumpe. Sie ist genau einer Marktlokation zugeordnet.
  • Steuerbare Ressource (SR)Bündelt eine oder mehrere Technische Ressourcen und ist steuerbar.
Typischer Fehler

„Eine Steckdose im Heizraum am Wärmepumpenkreis stört nicht.“ Doch. Jeder weitere Verbraucher zwischen Z1 und Z2 würde als Wärmepumpenstrom zum reduzierten Netzentgelt abgerechnet.

Quelle: UBA Wärmepumpen · BK6-22-300 Ziffer 2.4.1 · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 15 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6 · BK6-22-300 Ziffern 4.1 und 4.5

4Objekt 4 von 6

Zähler Z2

Bezugszähler des Haushalts

Was ist das?
Z2 sitzt hinter dem Abzweig der Wärmepumpe und zählt im Zählwerk 1.8.0 den Bezug des Haushalts.
Wozu dient es hier?

Z2 · 1.8.0 wird zweimal gebraucht: als Menge des Haushalts und als Subtrahend der Wärmepumpe. Fällt Z2 aus, fehlen deshalb beide Mengen.

Beispiel: Der Haushalt braucht 1 kW: Z2 · 1.8.0 wächst um 0,25 kWh je Viertelstunde.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo 2)Liefert 1.8.0 an zwei Marktlokationen: als Menge an den Haushalt, als Subtrahend an die Wärmepumpe.
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug (+), Zählerstand total, tariflos.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z2 misst die Wärmepumpe.“ Nein. In der Kaskade misst Z2 den Haushalt; die Wärmepumpe ergibt sich aus der Differenz.

Quelle: BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 15 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6 · Bonn Netz 8.3 · OBIS-Codeliste 2.5c · BNetzA GPKE Teil 1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

5Objekt 5 von 6

Haushalt

Der Strang hinter Z2

Was ist das?
Die Verbrauchseinrichtungen des Hauses, die nicht gesteuert werden. Sie hängen vollständig hinter Z2.
Wozu dient es hier?

Alles, was nicht Wärmepumpe ist, gehört hinter Z2. Nur so bleibt die Differenz sauber.

Beispiel: Abends 1,5 kW, nachts 0,3 kW Grundlast.

Im Markt
  • MaLo HaushaltVerbrauchend. Menge: Z2 · 1.8.0.
Typischer Fehler

„Bei einer Steuerung geht im Haus das Licht aus.“ Nein. Reduziert wird nur der Leistungsbezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung.

Quelle: BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 15 · BNetzA § 14a (Verbraucherportal)

6Objekt 6 von 6

Marktlokationen

Eine gerechnet, eine gemessen

Was ist das?
Die Wärmepumpe bekommt eine eigene Marktlokation (MaLo), deren Menge gerechnet ist: Z1 · 1.8.0 − Z2 · 1.8.0. Die Marktlokation des Haushalts bekommt Z2 · 1.8.0 direkt.
Wozu dient es hier?

Modul 2 verlangt die separate Erfassung, direkt oder rechnerisch, und die Abrechnung über eine separate Marktlokation. Dort gilt der Arbeitspreis von 40 Prozent ohne Grundpreis.

Beispiel: Z1 zählt 0,75 kWh, Z2 zählt 0,25 kWh: Die MaLo Wärmepumpe erhält 0,5 kWh, die MaLo Haushalt 0,25 kWh.

Im Markt
  • MaLo WärmepumpeVerbrauchend. Menge: Z1 · 1.8.0 − Z2 · 1.8.0.
  • MaLo HaushaltVerbrauchend. Menge: Z2 · 1.8.0.
  • MeLo zu MaLoDie Marktlokation der Wärmepumpe braucht zwei Messlokationen (1:n), weil ihre Menge aus Z1 und Z2 entsteht.
In SAP IS-U: Zählpunkt, typisiert als Marktlokation, mit eigener Anlage

Jede Marktlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Abrechnungsanlage. Nur dort sind Zählwerke abrechnungsrelevant; Vertrag, Profil und Bilanzierung hängen an dieser Anlage. Welche Messlokation die Werte liefert, steht in der typisierten Zählpunktbeziehung.

Typischer Fehler

„Haushalt und Wärmepumpe ergeben zusammen mehr als Z1.“ Nein. Die Summe beider Marktlokationen ist immer genau Z1 · 1.8.0.

Quelle: BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6 · BK8-22/010-A, Modul 2 · Bonn Netz 8.3 · BNetzA GPKE Teil 1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Anordnung nach Abbildung 15 der BDEW-Anwendungshilfe zu § 14a (08.08.2025), Messkonzept für Modul 2 mit Kaskade ohne Erzeugung. Die Anwendungshilfe nennt die Erfassung „rechnerisch mittels Z2“; die ausgeschriebene Formel auf den Zählwerken 1.8.0 steht im Konzept 8.3 der Bonn Netz, das dieselbe Kaskade mit Erzeugungsanlage zeigt. Die Auswahl eines passenden Messkonzepts liegt nach der BDEW-Anwendungshilfe beim Betreiber; Zählerbezeichnungen, Katalognummern und technische Mindestanforderungen gehören zum jeweiligen Netzbetreiber. „MK 1“ bis „MK 4“ sind eine Zählung des Atlas. Leistungen und Mengen sind Beispielwerte. Zum Weiterlesen: Wärmepumpe, Wallbox und Speicher im Messkonzept.

  1. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, Abschnitt 6.3 Modul 2Abschnitt 6.3, Seite 40 von 49; die Abbildung zeigt Hausanschlusskasten, Z1, Abzweig zur SteuVE, Z2 und dahinter die VerbraucherAbbildung 15 - Messkonzept für Modul 2 mit Kaskade (ohne Erzeugung) … Auf dem Stromkreis zwischen Z1 und Z2 dürfen außer den steuVE mit Abrechnung nach Modul 2 keine weiteren Verbrauchseinrichtungen installiert werden.
  2. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025Abschnitte 6.2 und 6.3, Hinweis zu Abbildung 15, Seiten 38 bis 40Eine separate Messung des Verbrauchs der steuVE für Modul 1 ist nicht erforderlich, da die Netzentgeltreduzierung als verbrauchsunabhängige Pauschale abgerechnet wird. … Entsprechend muss für Modul 2 der Verbrauch der steuVE separat erfasst (z.B. direkt oder rechnerisch mittels Z2) und über eine separate Marktlokation abgerechnet werden. … Auf dem Stromkreis zwischen Z1 und Z2 dürfen außer den steuVE mit Abrechnung nach Modul 2 keine weiteren Verbrauchseinrichtungen installiert werden.
  3. Bundesnetzagentur – Beschluss BK8-22/010-A vom 23.11.2023, Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG, Tenorziffer 2 und Randnummer 113Tenorziffer 2 Buchstaben a, b, d und e, Seite 3 von 63; Randnummer 113, Seite 45 von 63Der Netzbetreiber hat den ermäßigten Arbeitspreis nur für Betreiber mit dem Netznutzer abzurechnen, sofern der Verbrauch dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen des Betreibers separat gemessen und an einer separaten Marktlokation abgerechnet wird. Dieses Entgeltmodul muss ausdrücklich als Alternative zum Modul 1 gewählt werden. … Der reduzierte Arbeitspreis entspricht 40% des Arbeitspreises für die Entnahme ohne Leistungsmessung des Netzbetreibers in der Niederspannung. … Für eine Marktlokation, die mit Modul 2 abgerechnet wird, ist kein Grundpreis zu erheben. … Die Wahlmöglichkeit nach dieser Tenorziffer besteht ausschließlich an Marktlokationen für Entnahme ohne registrierende Leistungsmessung. … An Marktlokationen, für die Modul 2 ausgewählt wurde, wird ausschließlich die Entnahme von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen abgerechnet. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass an einer anderen Marktlokation des gleichen Netzanschlusses bereits ein Grundpreis entrichtet wird, sofern der örtliche Netzbetreiber einen Grundpreis erhebt.
  4. Bonn Netz GmbH – Mess- und Speicherkonzepte, Stand 01/2024, Mess- und Speicherkonzept 8.3Seite 21, Mess- und Speicherkonzept 8.3; in der Zeichnung ist Z1 als „Zweirichtungszähler“ und Z2 als „Z2 allgemein Bezug“ beschriftetZähler Z3 ist bei PV-Anlagen > 25 kWp erforderlich. … Netzbezug steuerbare Verbrauchseinrichtung => Z1 (Laufwerk 1.8.0) - Z2 (Laufwerk 1.8.0) … Netzbezug Haushalt => Z2 (Laufwerk 1.8.0) … Überschusseinspeisung aus Erzeugungsanlage => Z1 (Laufwerk 2.8.0) … Berechnung Selbstverbrauch aus Erzeugung => Z3 (Laufwerk 2.8.0) - Z1 (Laufwerk 2.8.0) … über Zähler Z1 und den Netzbezug des Haushalts über Zähler Z2 sind zwei separate Stromlieferverträge erforderlich!
  5. Bundesnetzagentur – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, Informationen für VerbraucherAbschnitte „Für welche Anlagen gelten die neuen Regelungen?“, „Wird selbst produzierter Strom mit einer Reduzierung verrechnet?“ und „Schritt 1“Wärmepumpen (auch Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe) und Anlagen zur Raumkühlung … Nein. Es kommt ausschließlich auf den Leistungsbezug aus dem Stromnetz an. Selbst produzierter Strom wird nicht mit der Leistungsgrenze von 4,2 kW verrechnet. … Sie haben die Wahl, ob Sie die steuerbare Verbrauchseinrichtung an einen separaten Zähler oder an den allgemeinen Hauszähler anschließen lassen. Auch bei einem Anschluss der Einrichtung an den allgemeinen Hauszähler, ist der Haushaltsstrom nicht von einer etwaigen Steuerung betroffen.
  6. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023, BegriffsbestimmungenZiffer 2.4.1 Buchstabe beine Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe), … mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) und einem unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7).
  7. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023, Netzorientierte SteuerungZiffern 4.1, 4.5 und 4.5.1; für Wärmepumpen über 11 kW Netzanschlussleistung gilt nach Ziffer 4.5.1 Satz 2 ein Skalierungsfaktorist der Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, den netzwirksamen Leistungsbezug der im betroffenen Netzbereich angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im notwendigen Umfang zu reduzieren. … Auch im Fall der Durchführung der netzorientierten Steuerung hat der Betreiber gegenüber dem Netzbetreiber weiterhin einen Anspruch auf einen mindestens zu gewährenden netzwirksamen Leistungsbezug (Mindestleistung). … (Direktansteuerung) angesteuert wird, beträgt die Mindestleistung 4,2 kW.
  8. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-22-024GPKE Teil 1, Kapitel 3.2Für die Ermittlung der Energiemenge einer Marktlokation kann entweder eine Messlokation (1:1-Beziehung), können mehrere Messlokationen (1:n-Beziehung) oder kann bei einer verbrauchenden Marktlokation keine Messlokation (Pauschalanlage) erforderlich sein.
  9. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 3.4, 3.5 und 3.6Die Technische Ressource ist eine Lokation, an der Energie entweder erzeugt (z. B. Windenergieanlage) oder verbraucht (z. B. Wärmepumpe) wird. Eine Technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet. … Einer Steuerbaren Ressource ist eine oder sind mehrere Technische Ressource(n) zugeordnet und sie ist steuerbar. … Die Netzlokation (Netzanschluss) verbindet eine oder mehrere Marktlokationen (unabhängig der Energieflussrichtung) über genau eine Leitung mit dem Netz.
  10. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  11. Umweltbundesamt – Umgebungswärme und WärmepumpenAbschnitte zu Jahresarbeitszahl und LeistungszahlDamit eine Wärmepumpe zum Beispiel 100 kWh Heizwärme erzeugt, braucht sie 67 kWh Umgebungswärme und 33 kWh Strom bei einer Jahresarbeitszahl von 3,0. … Sie wird auf Prüfständen gemessen und gilt stets nur für einen einzelnen Betriebspunkt aus Wärmequellentemperatur und Heizungsvorlauftemperatur.
  12. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.

Einführung

Worum geht es?

Dieselbe Kaskade wie in MK 3, dazu eine Erzeugungsanlage im Hausstrang hinter Z2. Die BDEW-Anwendungshilfe zeigt das als Messkonzept für Modul 2 mit Kaskade mit Erzeugung (Abbildung 16). Der VBEW führt es als MK C3, Bonn Netz als Konzept 8.3, nvb und Westnetz als Messkonzept 8.

Wann braucht man das?
Wenn die Wärmepumpe eine eigene Marktlokation für § 14a Modul 2 braucht und trotzdem Strom vom eigenen Dach nutzen soll.
Das Besondere
Die Wärmepumpe ist weiter die Differenz der Bezugszählwerke: Z1 · 1.8.0 − Z2 · 1.8.0. PV-Strom, der aus dem Hausstrang zur Wärmepumpe fließt, kommt nie am Netzanschluss an und steckt deshalb in keiner abgerechneten Menge. Das reduzierte Netzentgelt gilt nur für die Entnahme aus dem Netz.
Rechenbeispiel
Wolkiger Mittag, eine Viertelstunde: Die PV-Anlage liefert 2 kW, der Haushalt braucht 0,8 kW, die Wärmepumpe 2 kW. 1,2 kW fließen vom Dach zur Wärmepumpe, die fehlenden 0,8 kW kommen aus dem Netz. Z1 · 1.8.0 zählt 0,2 kWh, Z2 · 1.8.0 nichts. Wärmepumpe = 0,2 − 0 = 0,2 kWh.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • MeLoMesslokation: der Ort, an dem gemessen wird.
  • MaLoMarktlokation: die Stelle, für die geliefert und abgerechnet wird.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • 2.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Lieferung ins Netz.
  • PVPhotovoltaik: Solaranlage, die Strom erzeugt.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.
  • Z2Abgrenzungszähler an der Zuleitung zum Dritten.

MK 1 bis MK 4 sind eine Zählung des Atlas und keine amtliche Bezeichnung. Die vier Anordnungen folgen den Abbildungen 13 bis 16 der BDEW-Anwendungshilfe zu § 14a EnWG; jeder Netzbetreiber führt sie unter eigenen Nummern. Für Modul 3 zeigt die Anwendungshilfe keine eigene Abbildung: Der Aufbau ist der von MK 1 mit intelligentem Messsystem.

1Objekt 1 von 7

Netzanschluss

Öffentliches Netz und Hausanschlusskasten

Was ist das?
Das Haus hängt in der Niederspannung am Netz des Verteilnetzbetreibers. Am Hausanschlusskasten (HAK) liegt die Eigentumsgrenze: Dahinter beginnt die Kundenanlage mit dem Zählerplatz.
Wozu dient es hier?

Alle Zähler dieses Bildes hängen an diesem einen Anschluss. § 14a EnWG erfasst Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung und Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7).

Beispiel: Ein Haus, ein Hausanschluss, eine Netzlokation, dahinter drei Marktlokationen.

Im Markt
  • Netzlokation (NeLo)Der Netzanschluss. Er verbindet eine oder mehrere Marktlokationen über genau eine Leitung mit dem Netz, unabhängig von der Energieflussrichtung.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Typischer Fehler

„Jede Marktlokation braucht einen eigenen Hausanschluss.“ Nein. Mehrere Marktlokationen teilen sich eine Netzlokation.

Quelle: GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3 · BK6-22-300 Ziffer 2.4.1 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 16 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 7

Zähler Z1

Zweirichtungszähler am Netzanschluss

Was ist das?
Z1 misst alles, was das Haus mit dem Netz austauscht: Bezug im Zählwerk 1.8.0, Einspeisung im Zählwerk 2.8.0. VBEW und Netzbetreiber nennen ihn „Zähler für Bezug und Lieferung“.
Wozu dient es hier?

Sein Bezugszählwerk ist der Minuend der Wärmepumpe: Z1 · 1.8.0 enthält den Netzbezug von Wärmepumpe und Haushalt zusammen. Sein Lieferzählwerk ist die Überschusseinspeisung des ganzen Hauses.

Beispiel: Abend ohne Sonne: Haushalt 1,5 kW, Wärmepumpe 2,5 kW. Z1 · 1.8.0 wächst um 1 kWh je Viertelstunde.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo 1)Liefert Werte an zwei Marktlokationen: 1.8.0 an die Wärmepumpe, 2.8.0 an die Einspeisung.
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug (+), Zählerstand total, tariflos.
  • OBIS 2.8.0Wirkarbeit Lieferung (−), Zählerstand total, tariflos.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z1 misst die PV-Erzeugung.“ Nein. Z1 misst nur den Überschuss, der das Haus verlässt. Was im Haus verbraucht wird, sieht Z1 nie.

Quelle: VBEW 771.20 MK C3 · Bonn Netz 8.3 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 16 · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 7

Wärmepumpe

Hängt zwischen Z1 und Z2

Was ist das?
Die Wärmepumpe nimmt Wärme aus der Umgebung auf und hebt sie mit einem elektrisch angetriebenen Verdichter auf Heiztemperatur. Bei einer Jahresarbeitszahl von 3,0 werden aus 33 kWh Strom und 67 kWh Umgebungswärme 100 kWh Heizwärme. Das ist Power to Heat im Haus.
Wozu dient es hier?

Sie bekommt Strom von zwei Seiten: aus dem Netz über Z1 und vom Dach aus dem Hausstrang. Abgerechnet wird nur der Netzanteil. Zwischen Z1 und Z2 dürfen nur steuerbare Verbrauchseinrichtungen angeschlossen sein.

Beispiel: Wolkiger Mittag: Die Wärmepumpe braucht 2 kW, 1,2 kW kommen vom Dach, 0,8 kW über Z1. Z2 zählt keinen Bezug. Für die Wärmepumpe bleiben 0,2 kWh je Viertelstunde.

Im Markt
  • Steuerbare VerbrauchseinrichtungWärmepumpenheizung samt Zusatz- oder Notheizung (Heizstab) mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung in der Niederspannung.
  • Technische Ressource (TR)So heißt im Markt eine Anlage, an der Energie verbraucht oder erzeugt wird, etwa eine Wärmepumpe. Sie ist genau einer Marktlokation zugeordnet.
  • Steuerbare Ressource (SR)Bündelt eine oder mehrere Technische Ressourcen und ist steuerbar.
Typischer Fehler

„Die Wärmepumpe läuft dann komplett mit Sonnenstrom zum reduzierten Netzentgelt.“ Nein. Für Sonnenstrom fällt gar kein Netzentgelt an; Modul 2 gilt nur für die Entnahme aus dem Netz.

Quelle: UBA Wärmepumpen · BK6-22-300 Ziffer 2.4.1 · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3 · VBEW 771.20 MK C3 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 16 · BK8-22/010-A, Rn. 117 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6 · BK6-22-300 Ziffern 4.1 und 4.5

4Objekt 4 von 7

Zähler Z2

Bezugszähler des Hausstrangs

Was ist das?
Z2 misst den Bezug des Hausstrangs mit Haushalt und Erzeugungsanlage. Abgerechnet wird nur sein Zählwerk 1.8.0. Der VBEW zeichnet ihn als Bezugszähler mit Rücklaufsperre, die nvb als Einrichtungszähler, Westnetz in der Regel als Zweirichtungszähler.
Wozu dient es hier?

Z2 · 1.8.0 ist die Menge des Haushalts und zugleich der Subtrahend der Wärmepumpe. Strom, der den Hausstrang Richtung Wärmepumpe oder Netz verlässt, darf dieses Zählwerk nicht verändern.

Beispiel: Abend ohne Sonne: Z2 · 1.8.0 zählt 0,375 kWh je Viertelstunde für 1,5 kW Haushalt. Wolkiger Mittag mit Überschuss im Hausstrang: Z2 · 1.8.0 steht still.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo 2)Liefert 1.8.0 an zwei Marktlokationen: als Menge an den Haushalt, als Subtrahend an die Wärmepumpe.
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug (+), Zählerstand total, tariflos.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Scheint die Sonne, läuft Z2 rückwärts.“ Nein. Ein Bezugszählwerk zählt nur Bezug; dafür sorgt die Rücklaufsperre oder das getrennte Lieferzählwerk eines Zweirichtungszählers.

Quelle: VBEW 771.20 MK C3 · nvb GmbH MK8 · Westnetz GmbH MK8 · Bonn Netz 8.3 · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

5Objekt 5 von 7

Haushalt

Verbraucher im Hausstrang hinter Z2

Was ist das?
Die Verbrauchseinrichtungen des Hauses, die nicht gesteuert werden. Sie hängen zusammen mit der Erzeugungsanlage hinter Z2.
Wozu dient es hier?

PV-Strom versorgt zuerst, was im Hausstrang gerade Strom braucht. Was der Haushalt direkt vom Dach nimmt, zählt Z2 nicht als Bezug.

Beispiel: Wolkiger Mittag: 2 kW PV, davon 0,8 kW direkt in den Haushalt, 1,2 kW weiter Richtung Wärmepumpe.

Im Markt
  • MaLo HaushaltVerbrauchend. Menge: Z2 · 1.8.0, also nur der Netzbezug des Haushalts.
Typischer Fehler

„Bei einer Steuerung geht im Haus das Licht aus.“ Nein. Reduziert wird nur der Leistungsbezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung.

Quelle: BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 16 · Bonn Netz 8.3 · BNetzA § 14a (Verbraucherportal)

6Objekt 6 von 7

PV-Anlage mit Zähler Z3

Erzeugung im Hausstrang, Z3 nur bei Bedarf

Was ist das?
Die Erzeugungsanlage speist hinter Z2 in den Hausstrang ein. Z3 ist ein Erzeugungszähler direkt an der Anlage. Die BDEW-Anwendungshilfe zeichnet ihn als optional.
Wozu dient es hier?

Für die Mengen der drei Marktlokationen wird Z3 nicht gebraucht. Ob er nötig ist, richtet sich nach den Abrechnungsvorschriften: Mit ihm lässt sich der Selbstverbrauch als Erzeugung minus Einspeisung an Z1 berechnen. Bonn Netz verlangt Z3 bei PV-Anlagen über 25 kWp.

Beispiel: Z3 zählt 2 kWh Erzeugung, Z1 · 2.8.0 zählt 0,5 kWh Einspeisung: 1,5 kWh wurden im Haus selbst verbraucht.

Im Markt
  • Technische Ressource (TR)Lokation, an der Energie erzeugt wird. Sie ist genau einer Marktlokation zugeordnet, hier der erzeugenden.
  • SelbstverbrauchZ3 · 2.8.0 − Z1 · 2.8.0, sofern Z3 vorhanden ist.
Typischer Fehler

„Ohne Erzeugungszähler lässt sich die Kaskade nicht abrechnen.“ Doch. Wärmepumpe, Haushalt und Einspeisung kommen allein aus Z1 und Z2.

Quelle: BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abb. 16 · VBEW 771.20 MK C3 · Bonn Netz 8.3 · nvb GmbH MK8 · Netze BW MK 1–6 · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3

7Objekt 7 von 7

Marktlokationen

Zwei Entnahmen, eine Einspeisung

Was ist das?
Die Marktlokation (MaLo) der Wärmepumpe ist gerechnet: Z1 · 1.8.0 − Z2 · 1.8.0. Der Haushalt bekommt Z2 · 1.8.0, die erzeugende Marktlokation Z1 · 2.8.0, den Überschuss nach dem Eigenverbrauch des ganzen Hauses.
Wozu dient es hier?

Auf der Marktlokation der Wärmepumpe wirkt Modul 2: 40 Prozent des Arbeitspreises, kein Grundpreis. Die Beschlusskammer 8 hält Modul 2 ausdrücklich auch mit Eigenverbrauch aus einer PV-Anlage für anwendbar. Bonn Netz, nvb und Westnetz verlangen für Wärmepumpe und Haushalt zwei separate Stromlieferverträge.

Beispiel: Wolkiger Mittag: Z1 · 1.8.0 zählt 0,2 kWh, Z2 · 1.8.0 nichts. Die MaLo Wärmepumpe erhält 0,2 kWh, die MaLo Haushalt 0 kWh.

Im Markt
  • MaLo WärmepumpeVerbrauchend. Menge: Z1 · 1.8.0 − Z2 · 1.8.0.
  • MaLo HaushaltVerbrauchend. Menge: Z2 · 1.8.0.
  • MaLo EinspeisungErzeugend. Menge: Z1 · 2.8.0.
  • MeLo zu MaLoDie Marktlokation der Wärmepumpe braucht zwei Messlokationen (1:n).
In SAP IS-U: Zählpunkt, typisiert als Marktlokation, mit eigener Anlage

Jede Marktlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Abrechnungsanlage. Nur dort sind Zählwerke abrechnungsrelevant; Vertrag, Profil und Bilanzierung hängen an dieser Anlage. Welche Messlokation die Werte liefert, steht in der typisierten Zählpunktbeziehung.

Typischer Fehler

„Die MaLo Wärmepumpe enthält den ganzen Stromverbrauch der Wärmepumpe.“ Nein. Nur den Netzbezug. Was die PV-Anlage direkt liefert, taucht in keiner Marktlokation auf.

Quelle: Bonn Netz 8.3 · nvb GmbH MK8 · Westnetz GmbH MK8 · BK8-22/010-A, Modul 2 · BK8-22/010-A, Rn. 117 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6 · BNetzA GPKE Teil 1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Anordnung nach Abbildung 16 der BDEW-Anwendungshilfe zu § 14a (08.08.2025) und VBEW MK C3; Formeln nach Bonn Netz (Konzept 8.3), nvb und Westnetz (Messkonzept 8). Die Konzepte von nvb und Westnetz stammen aus der Zeit vor der Festlegung zu § 14a und sprechen noch von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen; die Zähleranordnung ist dieselbe. Ob Z2 ein Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre oder ein Zweirichtungszähler ist, legt der Netzbetreiber fest. Ein Speicher ist nicht dargestellt. Die Auswahl eines passenden Messkonzepts liegt nach der BDEW-Anwendungshilfe beim Betreiber; Zählerbezeichnungen, Katalognummern und technische Mindestanforderungen gehören zum jeweiligen Netzbetreiber. „MK 1“ bis „MK 4“ sind eine Zählung des Atlas. Leistungen und Mengen sind Beispielwerte. Zum Weiterlesen: Wärmepumpe, Wallbox und Speicher im Messkonzept.

  1. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, Abschnitt 6.3 Modul 2Abschnitt 6.3, Seiten 39 und 40 von 49; die Abbildung zeigt Hausanschlusskasten, Z1, Abzweig zur SteuVE, Z2 und dahinter Verbraucher und Erzeugungsanlage mit Z3 („optional“)Die prozentuale Ermäßigung des Arbeitspreises gilt ausschließlich für die Entnahmemenge der steuVE (es können eine oder mehrere steuVE hinter derselben Messeinrichtung angeschlossen werden) aus dem Netz des Netzbetreibers. Dabei ist sicherzustellen, dass die Entnahme aus dem Netz und der Verbrauch durch die steuVE zeitgleich erfolgen. … Abbildung 16 - Messkonzept für Modul 2 mit Kaskade mit Erzeugung
  2. VBEW – Messkonzepte und Verdrahtungsschemen 771.20, Ausgabe 11.2024, Stand 26.11.2024, MK C3MK C3, Seite 13 von 21; im Verdrahtungsschema trägt Z2 den Vermerk „mit Rücklaufsperre“, Z3 den Vermerk „optional“MK C3: Überschusseinspeisung mit Kaskadenmessung … Dieses Messkonzept ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen, insbesondere Messgeräteeinsatz, Ablese- und Abrechnungsmodalitäten. … Im schraffierten Bereich dürfen nur steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) angeschlossen sein. … Z1: Zähler für Bezug und Lieferung … Z2: Zähler für Bezug … Z3: Zähler für Lieferung … Die Notwendigkeit des Zählers Z3 richtet sich nach den gültigen Abrechnungsvorschriften (z.B. KWKG-Zuschlag).
  3. Bonn Netz GmbH – Mess- und Speicherkonzepte, Stand 01/2024, Mess- und Speicherkonzept 8.3Seite 21, Mess- und Speicherkonzept 8.3; in der Zeichnung ist Z1 als „Zweirichtungszähler“ und Z2 als „Z2 allgemein Bezug“ beschriftetZähler Z3 ist bei PV-Anlagen > 25 kWp erforderlich. … Netzbezug steuerbare Verbrauchseinrichtung => Z1 (Laufwerk 1.8.0) - Z2 (Laufwerk 1.8.0) … Netzbezug Haushalt => Z2 (Laufwerk 1.8.0) … Überschusseinspeisung aus Erzeugungsanlage => Z1 (Laufwerk 2.8.0) … Berechnung Selbstverbrauch aus Erzeugung => Z3 (Laufwerk 2.8.0) - Z1 (Laufwerk 2.8.0) … über Zähler Z1 und den Netzbezug des Haushalts über Zähler Z2 sind zwei separate Stromlieferverträge erforderlich!
  4. nvb GmbH – Messkonzepte, Stand 12.01.2022, Messkonzept 8Seite 8, Messkonzept 8 (MK8)Für den Bezug der Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe) über Z1 und den Bezug des Haushalts über Z2 sind zwei separate Stromlieferverträge zu vereinbaren. Der Zähler Z1 (z. B. Wärmepumpe) ist als Zwei- Richtungszähler, der Z2 (Haushalt) als Einrichtungs-Eintarifzähler aufzubauen. Die Energiemengen berechnen sich wie folgt: Entnahme Verbrauchseinrichtung = Z1 - Z2 Entnahme Haushalt = Z2 Überschusseinspeisung Erzeugungsanlage = Z1 … Der Entfall von Z3 ist unter bestimmten gesetzlichen Vorgaben möglich.
  5. Westnetz GmbH – Messkonzepte, Stand 01.01.2023, Messkonzept 8 (Abdruck im Katalog der SW Geldern Netz)Seite 9, MK8Da durch die Westnetz bei Neuanlagen nur noch moderne Messeinrichtungen (mME) eingesetzt werden, werden alle Zähler als Zwei-Energierichtungszähler ausgeliefert. … Bezug unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung = Bezug Z1 – Bezug Z2 Bezug Haushalt = Bezug Z2 Einspeisung = Einspeisung Z1 … Um den Anspruch auf Einspeisevergütung für die Erzeugungsanlage zu behalten, muss mittels Energieflussrichtungssensoren (EnFluRi) sichergestellt werden, dass sofern der Speicher (auch) aus dem Netz geladen werden soll, keine Rückspeisung aus dem Speicher ins Netz erfolgt.
  6. Bundesnetzagentur – Beschluss BK8-22/010-A vom 23.11.2023, Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG, Tenorziffer 2 und Randnummer 113Tenorziffer 2 Buchstaben a, b, d und e, Seite 3 von 63; Randnummer 113, Seite 45 von 63Der Netzbetreiber hat den ermäßigten Arbeitspreis nur für Betreiber mit dem Netznutzer abzurechnen, sofern der Verbrauch dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen des Betreibers separat gemessen und an einer separaten Marktlokation abgerechnet wird. Dieses Entgeltmodul muss ausdrücklich als Alternative zum Modul 1 gewählt werden. … Der reduzierte Arbeitspreis entspricht 40% des Arbeitspreises für die Entnahme ohne Leistungsmessung des Netzbetreibers in der Niederspannung. … Für eine Marktlokation, die mit Modul 2 abgerechnet wird, ist kein Grundpreis zu erheben. … Die Wahlmöglichkeit nach dieser Tenorziffer besteht ausschließlich an Marktlokationen für Entnahme ohne registrierende Leistungsmessung. … An Marktlokationen, für die Modul 2 ausgewählt wurde, wird ausschließlich die Entnahme von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen abgerechnet. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass an einer anderen Marktlokation des gleichen Netzanschlusses bereits ein Grundpreis entrichtet wird, sofern der örtliche Netzbetreiber einen Grundpreis erhebt.
  7. Bundesnetzagentur – Beschluss BK8-22/010-A vom 23.11.2023, Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG, Randnummer 117Randnummer 117, Seite 46 von 63Die Anwendbarkeit von Modul 2 ist durch im Markt vielfach angewendete Messkonzepte auch in Kombination mit Eigenverbrauch aus einer Eigenerzeugungsanlage (bspw. Photovoltaikanlage) möglich. Die prozentuale Ermäßigung des Arbeitspreises gilt ausschließlich für die Entnahmemenge der steuerbaren Verbrauchseinrichtung aus dem Netz des Netzbetreibers. Dabei ist sicherzustellen, dass die Entnahme aus dem Netz und der Verbrauch durch die steuerbare Verbrauchseinrichtung zeitgleich erfolgen, wofür nicht zwingend eine Viertelstundenmessung erforderlich ist.
  8. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025Abschnitte 6.2 und 6.3, Hinweis zu Abbildung 15, Seiten 38 bis 40Eine separate Messung des Verbrauchs der steuVE für Modul 1 ist nicht erforderlich, da die Netzentgeltreduzierung als verbrauchsunabhängige Pauschale abgerechnet wird. … Entsprechend muss für Modul 2 der Verbrauch der steuVE separat erfasst (z.B. direkt oder rechnerisch mittels Z2) und über eine separate Marktlokation abgerechnet werden. … Auf dem Stromkreis zwischen Z1 und Z2 dürfen außer den steuVE mit Abrechnung nach Modul 2 keine weiteren Verbrauchseinrichtungen installiert werden.
  9. Bundesnetzagentur – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, Informationen für VerbraucherAbschnitte „Für welche Anlagen gelten die neuen Regelungen?“, „Wird selbst produzierter Strom mit einer Reduzierung verrechnet?“ und „Schritt 1“Wärmepumpen (auch Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe) und Anlagen zur Raumkühlung … Nein. Es kommt ausschließlich auf den Leistungsbezug aus dem Stromnetz an. Selbst produzierter Strom wird nicht mit der Leistungsgrenze von 4,2 kW verrechnet. … Sie haben die Wahl, ob Sie die steuerbare Verbrauchseinrichtung an einen separaten Zähler oder an den allgemeinen Hauszähler anschließen lassen. Auch bei einem Anschluss der Einrichtung an den allgemeinen Hauszähler, ist der Haushaltsstrom nicht von einer etwaigen Steuerung betroffen.
  10. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023, BegriffsbestimmungenZiffer 2.4.1 Buchstabe beine Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe), … mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) und einem unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7).
  11. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023, Netzorientierte SteuerungZiffern 4.1, 4.5 und 4.5.1; für Wärmepumpen über 11 kW Netzanschlussleistung gilt nach Ziffer 4.5.1 Satz 2 ein Skalierungsfaktorist der Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, den netzwirksamen Leistungsbezug der im betroffenen Netzbereich angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im notwendigen Umfang zu reduzieren. … Auch im Fall der Durchführung der netzorientierten Steuerung hat der Betreiber gegenüber dem Netzbetreiber weiterhin einen Anspruch auf einen mindestens zu gewährenden netzwirksamen Leistungsbezug (Mindestleistung). … (Direktansteuerung) angesteuert wird, beträgt die Mindestleistung 4,2 kW.
  12. Netze BW GmbH – Auswahlblatt Messkonzept Nr. 1–6, Version 4.4, Stand 07/2022Abschnitt „Informationen zur EEG-Umlage ab 01.07.2022“Auf Grundlage des EEG-Umlage-Entlastungsgesetzes, das die Absenkung der EEG-Umlage ab 01.07.2022 auf null regelt, sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich keine Erzeugungsmessungen zur Ermittlung der EEG-Umlage für Eigenversorgung mehr notwendig, wenn diese ausschließlich der Erfassung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen dienten.
  13. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-22-024GPKE Teil 1, Kapitel 3.2Für die Ermittlung der Energiemenge einer Marktlokation kann entweder eine Messlokation (1:1-Beziehung), können mehrere Messlokationen (1:n-Beziehung) oder kann bei einer verbrauchenden Marktlokation keine Messlokation (Pauschalanlage) erforderlich sein.
  14. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 3.4, 3.5 und 3.6Die Technische Ressource ist eine Lokation, an der Energie entweder erzeugt (z. B. Windenergieanlage) oder verbraucht (z. B. Wärmepumpe) wird. Eine Technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet. … Einer Steuerbaren Ressource ist eine oder sind mehrere Technische Ressource(n) zugeordnet und sie ist steuerbar. … Die Netzlokation (Netzanschluss) verbindet eine oder mehrere Marktlokationen (unabhängig der Energieflussrichtung) über genau eine Leitung mit dem Netz.
  15. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  16. Umweltbundesamt – Umgebungswärme und WärmepumpenAbschnitte zu Jahresarbeitszahl und LeistungszahlDamit eine Wärmepumpe zum Beispiel 100 kWh Heizwärme erzeugt, braucht sie 67 kWh Umgebungswärme und 33 kWh Strom bei einer Jahresarbeitszahl von 3,0. … Sie wird auf Prüfständen gemessen und gilt stets nur für einen einzelnen Betriebspunkt aus Wärmequellentemperatur und Heizungsvorlauftemperatur.
  17. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.

Einführung

Worum geht es?

Der Aufbau ist derselbe wie in MK 1: ein Zähler für Haushalt und Wärmepumpe. Neu ist: Der Zähler ist ein intelligentes Messsystem und trennt die Entnahme nach Zeitfenstern. Je Zeitfenster gilt eine von drei Tarifstufen des Netzentgelts: Hochlast (HT), Standard (ST) oder Niedriglast (NT).

Wann braucht man das?
Wenn die Wärmepumpe am Hauszähler mitläuft, ein intelligentes Messsystem eingebaut ist und der Betreiber seinen Verbrauch in günstige Zeiten legen will.
Das Besondere
Modul 3 gibt es nur zusätzlich zu Modul 1, nie allein und nie mit Modul 2. Es gilt für den gesamten Netzbezug der Marktlokation, also auch für den Haushalt. Eine eigene Abbildung hat die BDEW-Anwendungshilfe dafür nicht: Ein zweiter Zähler ist keine Voraussetzung.
Rechenbeispiel
Arbeitspreis des Netzentgelts 10 ct/kWh (ST), dazu HT 15 ct und NT 2 ct. Ein Tag mit 20 kWh: 4 kWh fallen in HT, 6 kWh in ST, 10 kWh in NT. Netzentgelt: 4 × 15 + 6 × 10 + 10 × 2 = 140 ct. Ohne Modul 3 wären es 20 × 10 = 200 ct.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • MeLoMesslokation: der Ort, an dem gemessen wird.
  • MaLoMarktlokation: die Stelle, für die geliefert und abgerechnet wird.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • HT und NTHochtarif und Niedertarif; bei § 14a Modul 3 Hochlast- und Niedriglasttarifstufe.
  • STStandardtarifstufe: der normale Arbeitspreis des Netzentgelts.
  • SMGWSmart-Meter-Gateway: die Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems.
  • iMSysIntelligentes Messsystem: Zähler mit Smart-Meter-Gateway.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.

MK 1 bis MK 4 sind eine Zählung des Atlas und keine amtliche Bezeichnung. Die vier Anordnungen folgen den Abbildungen 13 bis 16 der BDEW-Anwendungshilfe zu § 14a EnWG; jeder Netzbetreiber führt sie unter eigenen Nummern. Für Modul 3 zeigt die Anwendungshilfe keine eigene Abbildung: Der Aufbau ist der von MK 1 mit intelligentem Messsystem.

1Objekt 1 von 7

Netzanschluss

Öffentliches Netz und Hausanschlusskasten

Was ist das?
Das Haus hängt in der Niederspannung am Netz des Verteilnetzbetreibers. Am Hausanschlusskasten (HAK) liegt die Eigentumsgrenze: Dahinter beginnt die Kundenanlage mit dem Zählerplatz.
Wozu dient es hier?

Alle Zähler dieses Bildes hängen an diesem einen Anschluss. § 14a EnWG erfasst Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung und Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7).

Beispiel: Ein Haus, ein Hausanschluss, eine Netzlokation, dahinter eine Marktlokation.

Im Markt
  • Netzlokation (NeLo)Der Netzanschluss. Er verbindet eine oder mehrere Marktlokationen über genau eine Leitung mit dem Netz, unabhängig von der Energieflussrichtung.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Typischer Fehler

„Jede Marktlokation braucht einen eigenen Hausanschluss.“ Nein. Mehrere Marktlokationen teilen sich eine Netzlokation.

Quelle: GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3 · BK6-22-300 Ziffer 2.4.1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 7

Zähler Z1

Intelligentes Messsystem am Hausanschluss

Was ist das?
Z1 zählt wie in MK 1 den gesamten Bezug von Haushalt und Wärmepumpe. Er ist über ein Smart-Meter-Gateway angebunden und damit ein intelligentes Messsystem (iMSys).
Wozu dient es hier?

Ohne intelligentes Messsystem gibt es kein Modul 3. Der Messstellenbetreiber hinterlegt die Zählzeiten im Gerät; so entsteht je Tarifstufe eine eigene Menge. Eine getrennte Messung der Wärmepumpe ist nicht nötig.

Beispiel: Ein Tag mit 20 kWh: 4 kWh fallen in HT-Zeiten, 6 kWh in ST-Zeiten, 10 kWh in NT-Zeiten.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo)Der Ort, an dem gemessen wird. Eine Messlokation liefert die Werte für genau eine Marktlokation (1:1).
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug (+), Zählerstand total, tariflos.
  • OBIS 1.8.eZählerstand je Tarifstufe e. Welches Register zu welcher Zeit zählt, steht in der Zählzeitdefinition.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Für Modul 3 braucht die Wärmepumpe einen eigenen Zähler.“ Nein. Eine separate Messeinrichtung ist keine Voraussetzung. Nötig ist das intelligente Messsystem.

Quelle: BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6.4 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6.4, Messung · BNetzA § 14a, Fragen zu Modul 3 · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Zählzeitdefinition · OBIS-Codeliste 2.5c, Tarifstufen · OBIS-Codeliste 2.5c · § 2 Nr. 7 MsbG · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 7

Haushalt

Zahlt die Tarifstufen mit

Was ist das?
Licht, Herd, Waschmaschine: die Verbrauchseinrichtungen des Hauses, die nicht gesteuert werden. Sie hängen an derselben Verteilung wie die Wärmepumpe.
Wozu dient es hier?

Der Haushalt wird nicht gesteuert. Sein Strom läuft aber über dieselbe Marktlokation, und das zeitvariable Netzentgelt gilt für deren gesamten Netzbezug. Kochen in einem HT-Fenster kostet also mehr Netzentgelt als ohne Modul 3.

Beispiel: Abendessen in einem HT-Fenster: 2 kWh zu 15 statt 10 ct Netzentgelt.

Im Markt
  • MaLo EntnahmeDer Haushalt wird über dieselbe Marktlokation abgerechnet wie die Wärmepumpe.
Typischer Fehler

„Modul 3 betrifft nur die Wärmepumpe.“ Nein. Am gemeinsamen Zähler gelten die Tarifstufen für jede Kilowattstunde aus dem Netz.

Quelle: BNetzA § 14a, Fragen zu Modul 3 · BNetzA § 14a (Verbraucherportal) · BK8-22/010-A, Modul 1

4Objekt 4 von 7

Wärmepumpe

Verbrauch, der sich verschieben lässt

Was ist das?
Die Wärmepumpe nimmt Wärme aus der Umgebung auf und hebt sie mit einem elektrisch angetriebenen Verdichter auf Heiztemperatur. Bei einer Jahresarbeitszahl von 3,0 werden aus 33 kWh Strom und 67 kWh Umgebungswärme 100 kWh Heizwärme. Das ist Power to Heat im Haus.
Wozu dient es hier?

Sie ist der Grund, warum sich Modul 3 lohnen kann: Läuft sie in NT-Fenstern statt in HT-Fenstern, sinkt das Netzentgelt. Die Beschlusskammer rechnet damit, dass nur Betreiber das Modul wählen, die Verbrauch in die Niedriglastzeit verschieben wollen.

Beispiel: Die Wärmepumpe heizt den Speicher nachts in einem NT-Fenster auf: 6 kWh zu 2 statt 10 ct Netzentgelt.

Im Markt
  • Steuerbare VerbrauchseinrichtungWärmepumpenheizung samt Zusatz- oder Notheizung (Heizstab) mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung in der Niederspannung.
  • Technische Ressource (TR)So heißt im Markt eine Anlage, an der Energie verbraucht oder erzeugt wird, etwa eine Wärmepumpe. Sie ist genau einer Marktlokation zugeordnet.
  • Steuerbare Ressource (SR)Bündelt eine oder mehrere Technische Ressourcen und ist steuerbar.
Typischer Fehler

„Mit Modul 3 wird die Wärmepumpe nicht mehr gesteuert.“ Doch. Modul 3 ist ein Preisanreiz zusätzlich zu Modul 1. Bei einem Engpass darf der Netzbetreiber ihren Leistungsbezug weiter reduzieren.

Quelle: UBA Wärmepumpen · BK6-22-300 Ziffer 2.4.1 · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3 · BK8-22/010-A, Modul 3 · BK6-22-300 Ziffern 4.1 und 4.5

5Objekt 5 von 7

Smart-Meter-Gateway und Steuerbox

Der Weg des Steuerbefehls zur Wärmepumpe

Was ist das?
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein Zähler, der über ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) in ein Kommunikationsnetz eingebunden ist. Sobald es eingebaut ist, läuft die netzorientierte Steuerung über dieses Gateway. Die Steuerbox gibt den Befehl an die Wärmepumpe weiter: über Relaiskontakte in zwei Stufen oder über eine digitale Schnittstelle stufenlos.
Wozu dient es hier?

Das Smart-Meter-Gateway hat hier zwei Aufgaben: Es bindet den Zähler an, aus dem die Mengen je Tarifstufe kommen, und es ist der Weg des Steuerbefehls bei einem Engpass.

Beispiel: Kalter Wintermorgen, Engpass im Ortsnetz: Die Wärmepumpe will 6 kW, bei Direktansteuerung darf sie weiter mindestens 4,2 kW aus dem Netz beziehen.

Im Markt
  • Intelligentes Messsystem (iMSys)Bei einer Vereinbarung nach § 14a EnWG stattet der Messstellenbetreiber die Messstelle mit intelligentem Messsystem und Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt aus.
  • MindestleistungBei Direktansteuerung 4,2 kW je steuerbarer Verbrauchseinrichtung; für Wärmepumpen über 11 kW gilt ein Skalierungsfaktor.
Typischer Fehler

„Bei einem Engpass schaltet der Netzbetreiber die Wärmepumpe ab.“ Nein. Er reduziert den netzwirksamen Leistungsbezug; die Mindestleistung bleibt. Die Verbindung zwischen Steuerbox und Gateway stellt der Messstellenbetreiber her.

Quelle: § 14a Abs. 4 EnWG · § 2 Nr. 7 MsbG · § 29 MsbG · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 3 · BK6-22-300 Ziffern 4.1 und 4.5

6Objekt 6 von 7

Tarifstufen HT, ST und NT

Drei Preise für das Netzentgelt

Was ist das?
ST ist die Standardtarifstufe: der normale Arbeitspreis des Netzentgelts in der Niederspannung ohne Leistungsmessung. HT ist die Hochlasttarifstufe für Zeiten hoher Netzauslastung, NT die Niedriglasttarifstufe für Zeiten niedriger Auslastung.
Wozu dient es hier?

Der Netzbetreiber legt Stufen und Zeitfenster für ein Kalenderjahr fest und weist sie auf dem Preisblatt aus. HT darf höchstens doppelt so hoch sein wie ST und gilt an mindestens zwei Stunden am Tag. NT liegt zwischen 10 und 40 Prozent von ST. Abgerechnet werden HT und NT in mindestens zwei Quartalen; in der übrigen Zeit gilt ST.

Beispiel: ST 10 ct/kWh sind 100 %: HT höchstens 20 ct (200 %), NT zwischen 1 und 4 ct (10 bis 40 %).

Im Markt
  • PreisblattStufen, Zeitfenster und Quartale stehen auf dem Preisblatt des Netzbetreibers für das Kalenderjahr. Sie gelten im ganzen Netzgebiet.
  • Neutral für den DurchschnittEin Haushalt mit dem Standardlastprofil H0 zahlt mit Modul 3 rechnerisch dasselbe wie ohne.
Typischer Fehler

„HT und NT sind hier Hochtarif und Niedertarif des Stromlieferanten.“ Nein. Es sind Stufen des Netzentgelts. Den Preis des Lieferanten regelt Modul 3 nicht.

Quelle: BK8-22/010-A, Modul 3 · BK8-22/010-A, Anlage · BNetzA § 14a, Fragen zu Modul 3

7Objekt 7 von 7

Marktlokation

Modul 1 plus Modul 3

Was ist das?
Es bleibt bei einer verbrauchenden Marktlokation (MaLo) für das ganze Haus. Ihre Menge ist Z1 · 1.8.0, für das Netzentgelt aufgeteilt auf die drei Tarifstufen.
Wozu dient es hier?

Auf dieser Marktlokation wirken zwei Dinge: die Pauschale aus Modul 1 und die Tarifstufen aus Modul 3. Wählbar ist Modul 3 nur ohne registrierende Leistungsmessung. Bestellt wird es in der Praxis beim Lieferanten; die Zählzeiten richtet danach der Messstellenbetreiber ein.

Beispiel: 4 kWh × 15 ct + 6 kWh × 10 ct + 10 kWh × 2 ct = 140 ct Netzentgelt für den Tag. Die Pauschale aus Modul 1 wird zusätzlich abgezogen.

Im Markt
  • MaLo EntnahmeVerbrauchend. Menge: Z1 · 1.8.0.
  • § 14a Modul 3Zeitvariables Netzentgelt, nur in Ergänzung zu Modul 1.
In SAP IS-U: Zählpunkt, typisiert als Marktlokation, mit eigener Anlage

Jede Marktlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Abrechnungsanlage. Nur dort sind Zählwerke abrechnungsrelevant; Vertrag, Profil und Bilanzierung hängen an dieser Anlage. Welche Messlokation die Werte liefert, steht in der typisierten Zählpunktbeziehung.

Typischer Fehler

„Modul 3 lässt sich mit Modul 2 kombinieren.“ Nein. Modul 3 gibt es nur in Ergänzung zu Modul 1.

Quelle: BK8-22/010-A, Modul 3 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6.4 · BNetzA § 14a, Fragen zu Modul 3 · BK8-22/010-A, Modul 1 · BNetzA GPKE Teil 1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Aufbau nach Abschnitt 6.4 der BDEW-Anwendungshilfe zu § 14a (08.08.2025) und Tenorziffer 3 der Festlegung BK8-22/010-A. Die Anwendungshilfe zeigt für Modul 3 keine eigene Abbildung; das Bild nutzt den Aufbau von MK 1. Preise der Tarifstufen, Zeitfenster und Mengen sind Beispielwerte; die echten Werte stehen auf dem Preisblatt des Netzbetreibers. Die Auswahl eines passenden Messkonzepts liegt nach der BDEW-Anwendungshilfe beim Betreiber; Zählerbezeichnungen, Katalognummern und technische Mindestanforderungen gehören zum jeweiligen Netzbetreiber. „MK 1“ bis „MK 4“ sind eine Zählung des Atlas. Leistungen und Mengen sind Beispielwerte. Zum Weiterlesen: Wärmepumpe, Wallbox und Speicher im Messkonzept.

  1. Bundesnetzagentur – Beschluss BK8-22/010-A vom 23.11.2023, Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG, Tenorziffer 3 und Randnummern 120 bis 125Tenorziffer 3 Buchstaben a, b, c und e, Seiten 3 und 4 von 63; Randnummern 120, 123 und 125, Seiten 47 und 48 von 63 (Schreibweise „In übrigen Zeitraum“ wie im Original)Der Netzbetreiber hat das zeitvariable Netzentgelt nur mit dem Netznutzer für einen Betreiber abzurechnen, sofern das Anreizmodul ausdrücklich in Ergänzung zu Modul 1 gewählt wurde. … Der Netzbetreiber hat das Anreizmodul in Form eines zeitvariablen Netzentgeltes mit drei Tarifstufen gemäß der Anlage auszugestalten und auf seinem kalenderjährlichen Preisblatt auszuweisen. … Die Tarifstufen des zeitvariablen Netzentgelts sind in mindestens zwei Quartalen eines Jahres anzuwenden. … Die ergänzende Wahlmöglichkeit nach dieser Tenorziffer besteht ausschließlich an Marktlokationen für Entnahme ohne registrierende Leistungsmessung. … Darüber hinaus ist das Modul 3 Betreibern mit intelligentem Messsystem und ohne registrierende Leistungsmessung vorbehalten. … In übrigen Zeitraum ist die Standardtarifstufe abzurechnen. … Betreiber mit Potential zur Lastverschiebung entscheiden sich folglich nur für das Modul 3, wenn sie ihren Verbrauch in Zeitfenster der Niedriglasttarifstufe verschieben wollen.
  2. Bundesnetzagentur – Beschluss BK8-22/010-A vom 23.11.2023, Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG, Anlage: Vorgaben zur Bildung der Preisstufen des zeitvariablen NetzentgeltsAnlage zum Beschluss, Seite 62 von 63 (Schreibweise „Standardlasttarifstufe“ wie im Original)Die Standardtarifstufe (ST) entspricht dem Arbeitspreis für die Entnahme ohne registrierende Leistungsmessung in der Niederspannung. Die Hochlasttarifstufe (HT) liegt oberhalb der Standardlasttarifstufe, die Niedriglasttarifstufe (NT) unterhalb. … Die Hochlasttarifstufe muss in mindestens 2 Stunden eines Tages abgerechnet werden und darf die Standardtarifstufe um maximal 100% übersteigen. … Der Netzbetreiber hat eine Niedriglasttarifstufe im Korridor zwischen 10 und 40% der Standardtarifstufe zu bilden. … Ein hypothetischer Verbraucher mit einem dem Standardlastprofil für Haushaltskunden (H0) identischen Verbrauchsprofil wäre bei einer existierenden Wahlmöglichkeit indifferent zwischen dem Arbeitspreis für Entnahme ohne Leistungsmessung und dem Modul 3.
  3. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, Abschnitt 6.4 Modul 3Abschnitt 6.4, Seite 41 von 49Modul 3 kann nur in Ergänzung zu Modul 1 vom Betreiber der steuVE gewählt werden. … Modul 3 kann nur gewählt werden, wenn bereits ein intelligentes Messsystem installiert wurde und keine registrierende Leistungsmessung vorhanden ist.
  4. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, Abschnitt 6.4 Modul 3Abschnitt 6.4, Seite 41 von 49; eine eigene Abbildung zeigt die Anwendungshilfe für Modul 3 nichtFolglich ist eine separate Messeinrichtung für die Erfassung des Verbrauchs der steuVE keine Voraussetzung für die Wahl von Modul 3. Wahlweise kann aber auch bei Modul 3 die Zähleranlage für eine separate Erfassung des Verbrauchs der steuVE ausgelegt werden. … Modul 3 beinhaltet neben der pauschalen Reduzierung des Netzentgelts gemäß Modul 1 ein zeitvariables Netzentgelt mit 3 Tarifstufen (3 unterschiedliche Arbeitspreisstufen)
  5. Bundesnetzagentur – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, Fragen zu zeitvariablen Netzentgelten und zum Bestellprozess von Modul 3Fragen „Sieht die Bundesnetzagentur das Instrument zeitvariabler Netzentgelte vor?“, „Wie läuft der Bestellprozess von Modul 3 ab?“ und „Lässt sich Modul 3 mit virtuellem Summenzähler umsetzen?“ (Schreibweise „Netzentgelte gilt“ wie im Original)Vorgesehen sind mehrere Zeitfenster mit drei Preisstufen der örtlich geltenden Netzentgelte ( HT / NT / ST ). Die Zeitfenster und Preisstufen werden kalenderjährlich festgelegt, gelten für das gesamte Netzgebiet und müssen in mindestens zwei Quartalen eines Jahres abgerechnet werden. … Der Kunde bestellt Modul 3 bei seinem jeweiligen Lieferanten … Nachdem der Messstellenbetreiber die Zählzeiten im iMS hinterlegt hat und dies entsprechend an den Netzbetreiber zurückgemeldet hat, gibt der Netzbetreiber dem Lieferanten eine Positivmeldung … Das zeitvariable Netzentgelte gilt für den gesamten Netzbezug, der über die Marktlokation abgerechnet wird.
  6. Bundesnetzagentur – Beschluss BK8-22/010-A vom 23.11.2023, Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG, Tenorziffer 1 und Randnummern 90 und 91Tenorziffer 1 Buchstaben a bis c, Seite 2 von 63; Randnummern 90 und 91, Seite 38 von 63Die jährliche Reduzierung beträgt 80,00 Euro (brutto), zuzüglich einer netzbetreiberindividuellen Stabilitätsprämie. … errechnet sich als Produkt aus dem Arbeitspreis für die Entnahme ohne Leistungsmessung in der Niederspannung des Netzbetreibers (brutto in ct/kWh), dem Jahresverbrauch einer durchschnittlichen steuerbaren Verbrauchseinrichtung von 3.750 kWh/a und einem Stabilitätsfaktor von 0,2. … Durch die nach dieser Tenorziffer gewährte Reduzierung darf das an einer Marktlokation zu zahlende Netzentgelt 0,00 Euro nicht unterschreiten. … Eine separate Messung für den Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist für das Modul 1 nicht erforderlich. … Das Modul 1 eignet sich daher für die Abrechnung des gesamten Haushaltsverbrauchs über eine Marktlokation inklusive des Verbrauchs steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. … Dabei ist technisch gewährleistet, dass ausschließlich die steuerbare Verbrauchseinrichtung dem steuernden Eingriff durch den Netzbetreiber unterfällt
  7. Bundesnetzagentur – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, Informationen für VerbraucherAbschnitte „Für welche Anlagen gelten die neuen Regelungen?“, „Wird selbst produzierter Strom mit einer Reduzierung verrechnet?“ und „Schritt 1“Wärmepumpen (auch Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe) und Anlagen zur Raumkühlung … Nein. Es kommt ausschließlich auf den Leistungsbezug aus dem Stromnetz an. Selbst produzierter Strom wird nicht mit der Leistungsgrenze von 4,2 kW verrechnet. … Sie haben die Wahl, ob Sie die steuerbare Verbrauchseinrichtung an einen separaten Zähler oder an den allgemeinen Hauszähler anschließen lassen. Auch bei einem Anschluss der Einrichtung an den allgemeinen Hauszähler, ist der Haushaltsstrom nicht von einer etwaigen Steuerung betroffen.
  8. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Abkürzungen und DefinitionenKapitel 2, Begriffe „Zählzeitdefinition“ und „Zählzeitenanwendungszwecke“, Seite 11 von 32Die Zählzeitdefinition beinhaltet im Kalenderjahr ausgerollt die Information, zu welcher Zeit welches Register an einer verbrauchenden Marktlokation (und dementsprechend an der/den Messlokation(en)) die geflossene Energie erfasst. … Zählzeitenanwendungszweck „Netznutzung“ … und vom NB und LF bestellt werden können. … Zählzeitenanwendungszweck „Endkunde“, wenn abweichend zum Zählzeitenanwendungszweck „Netznutzung“
  9. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 2.1, Seite 7 von 46, und Tabelle in Kapitel 2.2, Seite 8 von 46; die Tabellen ab Kapitel 3 führen die Wirkarbeit als 1-b:1.8.e mit Tarif eBei nicht tarifunterschiedenen Zählerständen (Eintarifzähler) wird Tarifstufe 0 verwendet (z. B. 1-b:x.8.0). … Tarif (E) … 0 Total … 1 Tarif 1 … 2 Tarif 2
  10. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023, BegriffsbestimmungenZiffer 2.4.1 Buchstabe beine Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe), … mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) und einem unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7).
  11. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023, Netzorientierte SteuerungZiffern 4.1, 4.5 und 4.5.1; für Wärmepumpen über 11 kW Netzanschlussleistung gilt nach Ziffer 4.5.1 Satz 2 ein Skalierungsfaktorist der Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, den netzwirksamen Leistungsbezug der im betroffenen Netzbereich angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im notwendigen Umfang zu reduzieren. … Auch im Fall der Durchführung der netzorientierten Steuerung hat der Betreiber gegenüber dem Netzbetreiber weiterhin einen Anspruch auf einen mindestens zu gewährenden netzwirksamen Leistungsbezug (Mindestleistung). … (Direktansteuerung) angesteuert wird, beträgt die Mindestleistung 4,2 kW.
  12. Energiewirtschaftsgesetz – § 14a EnWG, Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen§ 14a Abs. 4 Satz 1 EnWGSobald die Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wurde, hat die Steuerung entsprechend den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes und der konkretisierenden Technischen Richtlinien und Schutzprofile des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie gemäß den Festlegungen der Bundesnetzagentur über ein Smart-Meter-Gateway nach § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes zu erfolgen.
  13. Messstellenbetriebsgesetz – § 2 MsbG, Begriffsbestimmungen§ 2 Satz 1 Nr. 7 MsbG, Begriff „intelligentes Messsystem“eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung oder Messeinrichtung zur registrierenden Leistungsmessung zur Erfassung elektrischer Energie
  14. Messstellenbetriebsgesetz – § 29 MsbG, Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen§ 29 Abs. 1 Nr. 2 MsbG (Schreibweise „Messystemen“ wie im Gesetzestext)mit intelligenten Messystemen und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt a) bei Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht, b) bei Betreibern von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt
  15. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, Abschnitte 3.2 und 3.3Abschnitt 3.2, Seite 14 von 49, und Abschnitt 3.3, Seite 16 von 49Auf Basis des VDE FNN Hinweises [4] wird bei einer analogen Steuerung über die Relaiskontakte der Steuerbox die Leistungsbegrenzung nur in zwei Stufen „keine Reduzierung“ oder „Reduzierung auf Mindestleistung“ umgesetzt. Bei der Steuerung mit digitalen Schnittstellen ist hingegen eine stufenlose Leistungsbegrenzung auf den tatsächlich vorgegebenen Sollwert des Netzbetreibers umsetzbar. … Der Messstellenbetreiber stellt die Verbindungen zwischen der Steuerbox und dem Smart-Meter-Gateway (SMGW) her.
  16. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-22-024GPKE Teil 1, Kapitel 3.2Für die Ermittlung der Energiemenge einer Marktlokation kann entweder eine Messlokation (1:1-Beziehung), können mehrere Messlokationen (1:n-Beziehung) oder kann bei einer verbrauchenden Marktlokation keine Messlokation (Pauschalanlage) erforderlich sein.
  17. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 3.4, 3.5 und 3.6Die Technische Ressource ist eine Lokation, an der Energie entweder erzeugt (z. B. Windenergieanlage) oder verbraucht (z. B. Wärmepumpe) wird. Eine Technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet. … Einer Steuerbaren Ressource ist eine oder sind mehrere Technische Ressource(n) zugeordnet und sie ist steuerbar. … Die Netzlokation (Netzanschluss) verbindet eine oder mehrere Marktlokationen (unabhängig der Energieflussrichtung) über genau eine Leitung mit dem Netz.
  18. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  19. Umweltbundesamt – Umgebungswärme und WärmepumpenAbschnitte zu Jahresarbeitszahl und LeistungszahlDamit eine Wärmepumpe zum Beispiel 100 kWh Heizwärme erzeugt, braucht sie 67 kWh Umgebungswärme und 33 kWh Strom bei einer Jahresarbeitszahl von 3,0. … Sie wird auf Prüfständen gemessen und gilt stets nur für einen einzelnen Betriebspunkt aus Wärmequellentemperatur und Heizungsvorlauftemperatur.
  20. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.

Einführung

Worum geht es?

MK D1 ist der einfachste Fall des Mieterstroms: Alle Wohnungen machen mit, niemand hat einen eigenen Lieferanten. Z1 sitzt hinter dem Hausanschlusskasten (HAK) und zählt Bezug (Z1B) und Lieferung (Z1L). Z2 zählt die Erzeugung der Anlage (Z2L).

Wann braucht man das?
Wenn in einem Mehrparteienhaus alle Nutzer von der Erzeugungsanlage und einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden.
Das Besondere
Dem Netzbetreiber genügen zwei Zähler. Z1B ist der Reststrom aus dem Netz, Z1L die Einspeisung. Der Selbstverbrauch ist die Differenz: Erzeugung minus Einspeisung, also Z2L − Z1L. Die Nutzerzähler ZN verteilen nur die Kosten im Haus.
Rechenbeispiel
Eine Viertelstunde am Mittag: Die Anlage erzeugt 2,00 kWh (Z2L), die vier Wohnungen brauchen 1,40 kWh. 0,60 kWh gehen ins Netz (Z1L), der Bezug Z1B bleibt null. Selbstverbrauch = 2,00 − 0,60 = 1,40 kWh.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • 2.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Lieferung ins Netz.
  • PVPhotovoltaik: Solaranlage, die Strom erzeugt.
  • BHKWBlockheizkraftwerk: erzeugt Strom und Wärme zugleich.
  • Z1B, Z1LZähler Z1, Bezug (B) und Lieferung (L). Ebenso Z2L und Z3B.
  • ZNNutzerzähler im Haus, für den Netzbetreiber nicht relevant.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.
  • Z2Abgrenzungszähler an der Zuleitung zum Dritten.

MK D1 bis MK D5 sind die Bezeichnungen des VBEW-Hinweises 771.20.

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Netzanschluss

Öffentliches Netz und Hausanschlusskasten

Was ist das?
Am Hausanschlusskasten (HAK) endet das Netz des Netzbetreibers; dort liegt die Eigentumsgrenze. Direkt dahinter sitzt Z1. Danach hängen alle Abgänge an einer gemeinsamen Sammelschiene.
Wozu dient es hier?

Die Grenze entscheidet, welche Zähler der Netzbetreiber braucht und welche nicht. Was sie quert, zählt Z1.

Beispiel: Ortsnetz in der Niederspannung, Mieterstromobjekt mit Dach-PV.

Im Markt
  • NetzanschlusspunktHier verlässt oder betritt Energie die Kundenanlage. Mittags kehrt sich die Richtung um, und die Gemeinschaft speist ein.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Merksatz

Der HAK misst nichts. Gezählt wird im Zähler dahinter.

Quelle: VBEW 771.20 MK D1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 7

Zähler Z1

Zweirichtungszähler am Netzanschluss

Was ist das?
Z1 zählt, was die Grenze zum Netz quert: Reststrom als Bezug (Z1B, Zählwerk 1.8.0), Überschuss als Lieferung (Z1L, Zählwerk 2.8.0).
Wozu dient es hier?

Aus Z1B und Z1L entstehen Reststromlieferung und Einspeisevergütung. Netznutzung und Lieferung der ganzen Gemeinschaft laufen über diesen Zähler.

Beispiel: Die Anlage liefert 2,00 kWh, die Nutzer brauchen 1,40 kWh: Z1L = 0,60 kWh, Z1B = 0.

Im Markt
  • Z1B · OBIS 1.8.0Bezug aus dem Netz: der Reststrom der Gemeinschaft.
  • Z1L · OBIS 2.8.0Lieferung ins Netz: die Einspeisung der Gemeinschaft.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z1 zeigt den Verbrauch der Gemeinschaft.“ Nein. Z1 zeigt nur den Saldo an der Grenze.

Quelle: VBEW 771.20 MK D1 · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 7

Erzeugungsanlage

Solaranlage (PV) oder Blockheizkraftwerk (BHKW)

Was ist das?
Die Anlage der Gemeinschaft speist an der Sammelschiene ein, der gemeinsamen Leitung im Haus. Nutzer an derselben Schiene verbrauchen den Strom zuerst, den Rest nimmt das Netz auf.
Wozu dient es hier?

Sie ist der Grund für das Konzept: Ohne Erzeugung gäbe es nichts zu verteilen. VBEW nennt PV- und BHKW-Mieterstromgemeinschaften als Anwendungsfälle.

Beispiel: Dach-PV als Mieterstromanlage oder ein BHKW im Keller.

Im Markt
  • ZuschlagDer Selbstverbrauch ist Grundlage für den PV-Mieterstromzuschlag oder den Zuschlag nach KWKG.
Typischer Fehler

„Jede erzeugte Kilowattstunde ist Mieterstrom.“ Nein. Mieterstrom ist nur der Teil, der im Haus bleibt; der Überschuss wird eingespeist.

Quelle: VBEW 771.20 MK D1

4Objekt 4 von 7

Zähler Z2

Erzeugungszähler der Anlage

Was ist das?
Z2 zählt die gesamte Erzeugung der Anlage (Z2L, Zählwerk 2.8.0), egal ob sie im Haus bleibt oder ins Netz geht.
Wozu dient es hier?

Ohne Z2 gäbe es keinen Selbstverbrauch in der Abrechnung: Er ist erzeugte Menge minus Menge, die ins Netz ging.

Beispiel: Z2L = 2,00 kWh, Z1L = 0,60 kWh: Selbstverbrauch = 1,40 kWh.

Im Markt
  • Z2L · OBIS 2.8.0Lieferung der Erzeugungsanlage. Für den Netzbetreiber relevant.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z2 zeigt die Einspeisung.“ Nein. Z2 zeigt die Erzeugung; die Einspeisung steht in Z1L.

Quelle: VBEW 771.20 MK D1 · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

5Objekt 5 von 7

Sammelschiene

Gemeinsame Verteilung hinter Z1

Was ist das?
Alle Abgänge hängen hinter Z1 an derselben Schiene: die Anlage und die vier Nutzer. Der Strom der Anlage fließt zuerst zu den nächsten Nutzern.
Wozu dient es hier?

Die Verdrahtung legt fest, wohin Strom physisch fließt. Weil hier alle zur Gemeinschaft gehören, braucht es keine Trennung.

Im Markt
  • KundenanlageDie Schiene liegt hinter dem Netzanschluss. Was auf ihr von der Anlage zu den Nutzern fließt, quert Z1 nicht.
Merksatz

Eine Software verschiebt keinen Strom. Sie rechnet ihn nur anders zu.

Quelle: VBEW 771.20 MK D1

6Objekt 6 von 7

Nutzerzähler ZN

Intern, für den Netzbetreiber nicht relevant

Was ist das?
ZN1 bis ZNn verteilen die Kosten innerhalb der Gemeinschaft. Der Netzbetreiber braucht sie nicht.
Wozu dient es hier?

Die Gemeinschaft rechnet intern selbst ab. Netznutzung und Reststrom laufen über Z1.

Beispiel: Wohnungszähler im Mieterstrommodell.

Im Markt
  • Nicht netzrelevantVBEW: Für den Netzbetreiber sind die Zähler ZN1 bis ZNn nicht relevant.
Merksatz

Gestrichelt heißt nicht unwichtig: Für die Abrechnung der Mieter sind diese Zähler entscheidend. Als abrechnungsrelevante Messwerte in die Marktkommunikation gehören interne Zähler aber nicht ohne Prüfung.

Quelle: VBEW 771.20 MK D1 · Energy Atlas, Artikel zum Messkonzept

7Objekt 7 von 7

Nutzer

Vier Wohnungen, alle in der Gemeinschaft

Was ist das?
Alle Nutzer sind Teil der Gemeinschaft und bekommen Strom von der Anlage und vom gemeinsamen Reststromlieferanten.
Wozu dient es hier?

Das ist die Voraussetzung von D1: Alle Nutzer weisen nach, dass sie von der Erzeugungsanlage und einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. Ihr Verbrauch bestimmt, wie viel Anlagenstrom im Haus bleibt.

Beispiel: Wechselt ein Nutzer zu einem eigenen Lieferanten, reicht D1 nicht mehr. Dann kommen D2, D3 oder D4 in Frage.

Im Markt
  • ReststromlieferantJeder Nutzer hat nur einen Lieferanten, auch wenn im Haus Strom von der Anlage kommt.
In SAP IS-U: Verbrauchsstelle

Eine Wohnung ist in SAP eine Verbrauchsstelle im Anschlussobjekt: eine abgeschlossene räumliche Einheit, die versorgt wird. An ihr hängen die Anlagen.

Typischer Fehler

„D1 passt auch, wenn einer nicht mitmacht.“ Nein. Sobald ein Nutzer einen eigenen Lieferanten hat, entfällt die Voraussetzung.

Quelle: VBEW 771.20 MK D1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Lernmodell nach VBEW 771.20 (Ausgabe 11.2024). Das Blatt bildet nicht alle Regelungen von EEG und KWKG ab, und die Auswahl des Messkonzepts liegt beim Anlagenbetreiber. Netzzugang, Messstellenbetrieb und Marktprozesse sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Mengen sind Beispielwerte. Zum Weiterlesen: Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

  1. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, Ausgabe 11.2024, MK D1Abschnitt 6.1, Seite 17 von 22; die Zeichnung zeigt von links: öffentliches Netz, HAK, Eigentumsgrenze, Z1, dahinter die Sammelschiene mit Z2 und den NutzerzählernMK D1: Selbstversorgergemeinschaft Alle Anschlussnutzer werden von Erzeugungsanlage versorgt … Z1: Zähler für Bezug und Lieferung Z2: Zähler für Lieferung … Für den Netzbetreiber sind die Zähler (ZN1 bis ZNn) nicht relevant. … Die Selbstversorgergemeinschaft weist nach, dass alle Nutzer von der Erzeugungsanlage und von einem gemeinsamen Reststromlieferanten versorgt werden. … Z2L - Z1L: Selbstverbrauch (PV-Mieterstromzuschlag bzw. Zuschlag nach KWKG)
  2. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, Ausgabe 11.2024, Hinweis zur AuswahlFußzeile der Seiten 17 bis 19Dieses Dokument kann nicht alle Regelungen des EEG / KWKG abbilden, somit ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Auswahl des Messkonzeptes liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber.
  3. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  4. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.
  5. Energy Atlas – Wärmepumpe, Wallbox und Speicher im Messkonzept, Abschnitt 6: Umsetzung in SAP IS-U und EDMAbschnitt 6Bei einer Kaskade müssen Rechenregeln versioniert werden. … Besonders wichtig sind gültige-ab- und gültig-bis-Zeitpunkte, damit keine Tagesmenge mit zwei unterschiedlichen Messkonzepten doppelt oder gar nicht verarbeitet wird. … Interne Unterzähler können zusätzlich in einem EDM-System für Monitoring oder Kostenverteilung gespeichert werden. Sie dürfen nicht ohne Prüfung als abrechnungsrelevante Messwerte in die Marktkommunikation gelangen.

Einführung

Worum geht es?

Drei Wohnungen machen beim Mieterstrom mit, Wohnung 4 hat einen eigenen Lieferanten. Hinter dem Hausanschlusskasten (HAK) teilt sich die Leitung in zwei Zweige mit je einer Sammelschiene. Schiene 1 mit Zähler Z1 versorgt die Gemeinschaft und die Anlage. Schiene 2 mit Zähler Z3 versorgt nur Wohnung 4.

Wann braucht man das?
Wenn ein Nutzer im Haus einen eigenen Lieferanten hat und die Trennung von der Gemeinschaft über die Verdrahtung gelöst werden soll.
Das Besondere
Weil die Verdrahtung trennt, gelten dieselben Formeln wie in D1. Der Preis der Hardwarelösung: Wohnung 4 bekommt nie Strom von der Anlage, weil keine Leitung dorthin führt.
Rechenbeispiel
Eine Viertelstunde am Mittag: Die Anlage erzeugt 2,00 kWh (Z2L). Wohnung 1 bis 3 brauchen 1,00 kWh, also gehen 1,00 kWh ins Netz (Z1L). Selbstverbrauch = 2,00 − 1,00 = 1,00 kWh. Wohnung 4 braucht 0,50 kWh und bezieht sie über Z3 aus dem Netz: Z3B = 0,50 kWh.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • 2.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Lieferung ins Netz.
  • PVPhotovoltaik: Solaranlage, die Strom erzeugt.
  • BHKWBlockheizkraftwerk: erzeugt Strom und Wärme zugleich.
  • Z1B, Z1LZähler Z1, Bezug (B) und Lieferung (L). Ebenso Z2L und Z3B.
  • ZNNutzerzähler im Haus, für den Netzbetreiber nicht relevant.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.
  • Z2Abgrenzungszähler an der Zuleitung zum Dritten.

MK D1 bis MK D5 sind die Bezeichnungen des VBEW-Hinweises 771.20.

1Objekt 1 von 7

Netzanschluss

HAK ohne Zähler, zwei Zweige

Was ist das?
Das Netz speist zwei Zweige: einen für die Gemeinschaft (mit Z1) und einen für den Nutzer mit eigenem Lieferanten (mit Z3). Der HAK selbst trägt in D2 keinen Zähler.
Wozu dient es hier?

Die Aufteilung direkt hinter dem HAK ist der Kern von D2. Ein Energiefluss zwischen den Zweigen ist ausgeschlossen.

Im Markt
  • NetzanschlusspunktEin Anschluss, zwei Händlerbilanzkreise: Z1B und Z3B laufen getrennt.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Merksatz

Der HAK misst nichts. Gezählt wird immer im Zähler dahinter.

Quelle: VBEW 771.20 MK D2 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 7

Zähler Z1

Zweirichtungszähler der Gemeinschaft

Was ist das?
Z1 zählt nur die Sammelschiene der Gemeinschaft: Bezug (Z1B, Zählwerk 1.8.0) und Lieferung (Z1L, Zählwerk 2.8.0). Wohnung 4 liegt nicht dahinter.
Wozu dient es hier?

Z1B ist unverändert der Reststrom der Gemeinschaft, Z1L ihre Einspeisung. Eine Kontrollformel wie in D3 braucht es nicht.

Beispiel: Anlage 2,00 kWh, Wohnung 1 bis 3 zusammen 1,00 kWh: Z1L = 1,00 kWh, Z1B = 0.

Im Markt
  • Z1B · OBIS 1.8.0Bezug der Gemeinschaft, läuft in ihren Händlerbilanzkreis.
  • Z1L · OBIS 2.8.0Lieferung der Gemeinschaft ins Netz.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z1 sitzt wie in D1 am Netzanschluss.“ Nein. In D2 sitzt Z1 nur im Zweig der Gemeinschaft.

Quelle: VBEW 771.20 MK D2 · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 7

Erzeugungsanlage

Solaranlage (PV) oder Blockheizkraftwerk (BHKW)

Was ist das?
Die Anlage speist an Sammelschiene 1 ein. Nur die Nutzer an dieser Schiene verbrauchen ihren Strom, den Rest nimmt das Netz über Z1 auf.
Wozu dient es hier?

Sie ist der Grund für das Konzept: Ohne Erzeugung gäbe es nichts zu verteilen. VBEW nennt PV- und BHKW-Mieterstromgemeinschaften als Anwendungsfälle.

Beispiel: Dach-PV als Mieterstromanlage oder ein BHKW im Keller.

Im Markt
  • ZuschlagDer Selbstverbrauch ist Grundlage für den PV-Mieterstromzuschlag oder den Zuschlag nach KWKG.
Typischer Fehler

„Jede erzeugte Kilowattstunde ist Mieterstrom.“ Nein. Mieterstrom ist nur der Teil, der im Haus bleibt; der Überschuss wird eingespeist.

Quelle: VBEW 771.20 MK D2

4Objekt 4 von 7

Zähler Z2

Erzeugungszähler der Anlage

Was ist das?
Z2 zählt die gesamte Erzeugung der Anlage (Z2L, Zählwerk 2.8.0).
Wozu dient es hier?

Der Selbstverbrauch ist wie in D1 die Differenz Z2L − Z1L: Erzeugung minus Einspeisung der Gemeinschaft.

Beispiel: Z2L = 2,00 kWh, Z1L = 1,00 kWh: Selbstverbrauch = 1,00 kWh.

Im Markt
  • Z2L · OBIS 2.8.0Lieferung der Erzeugungsanlage. Für den Netzbetreiber relevant.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z2 zeigt die Einspeisung.“ Nein. Z2 zeigt die Erzeugung; die Einspeisung steht in Z1L.

Quelle: VBEW 771.20 MK D2 · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

5Objekt 5 von 7

Zwei Sammelschienen

Der Kern der Hardwarelösung

Was ist das?
Schiene 1 versorgt die Gemeinschaft und die Anlage, Schiene 2 nur Wohnung 4. Zwischen den Schienen gibt es keine Verbindung.
Wozu dient es hier?

Die Verdrahtung legt fest, wohin Strom physisch fließt; die Abrechnung kann daran nichts ändern. Deshalb gelten Z1B und Z3B unverändert für Gemeinschaft und Drittkunde.

Im Markt
  • Zwei HändlerbilanzkreiseZ1B und Z3B laufen je in einen eigenen Händlerbilanzkreis: den der Gemeinschaft und den des Nutzers mit eigenem Lieferanten.
Merksatz

D2 trennt in der Verdrahtung, D3 in der Rechnung. D2 braucht dafür zusätzliche Verdrahtung, D3 Rechenregeln.

Quelle: VBEW 771.20 MK D2 · VBEW 771.20 MK D3

6Objekt 6 von 7

Nutzer der Gemeinschaft

Wohnung 1 bis 3 mit internen Zählern ZN

Was ist das?
Wohnung 1 bis 3 hängen an Sammelschiene 1 und beziehen von der Anlage und vom gemeinsamen Reststromlieferanten. Ihre Zähler ZN1 bis ZN3 verteilen die Kosten innerhalb der Gemeinschaft.
Wozu dient es hier?

Ihr Verbrauch bestimmt, wie viel Anlagenstrom im Haus bleibt. Für den Netzbetreiber sind die Zähler ZN1 bis ZN3 nicht relevant.

Im Markt
  • Nicht netzrelevantNetznutzung und Reststrom laufen über Z1, nicht über die ZN-Zähler.
In SAP IS-U: Verbrauchsstelle

Eine Wohnung ist in SAP eine Verbrauchsstelle im Anschlussobjekt: eine abgeschlossene räumliche Einheit, die versorgt wird. An ihr hängen die Anlagen.

Merksatz

Jeder Nutzer hat nur einen Lieferanten, auch wenn im Haus Strom von der Anlage kommt.

Quelle: VBEW 771.20 MK D2 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

7Objekt 7 von 7

Zähler Z3 und Wohnung 4

Der Nutzer mit eigenem Lieferanten

Was ist das?
Z3 zählt Wohnung 4 auf der zweiten Sammelschiene. Ihr Bezug (Z3B, Zählwerk 1.8.0) kommt ganz aus dem Netz und geht an den eigenen Lieferanten.
Wozu dient es hier?

Ohne Z3 ließe sich der Drittkunde nicht eigenständig beliefern und abrechnen. Für den Netzbetreiber ist Z3 relevant.

Beispiel: Wohnung 4 braucht 0,50 kWh: Z3B = 0,50 kWh aus dem Netz, auch wenn die Anlage gerade Überschuss hat.

Im Markt
  • Z3B · OBIS 1.8.0Bezug des Nutzers mit eigenem Lieferanten, eigener Händlerbilanzkreis.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„PV-Strom kommt auch bei Wohnung 4 an.“ Nein. Ihre Sammelschiene hat keine Verbindung zur Anlage.

Quelle: VBEW 771.20 MK D2 · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Lernmodell nach VBEW 771.20 (Ausgabe 11.2024). Das Blatt bildet nicht alle Regelungen von EEG und KWKG ab, und die Auswahl des Messkonzepts liegt beim Anlagenbetreiber. Netzzugang, Messstellenbetrieb und Marktprozesse sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Mengen sind Beispielwerte. Zum Weiterlesen: Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

  1. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, Ausgabe 11.2024, MK D2Abschnitt 6.2, Seite 18 von 22; die Zeichnung zeigt hinter dem HAK zwei Zweige: Z1 mit der Schiene der Gemeinschaft und eine zweite Schiene mit Z3 für Nutzer 4MK D2: Selbstversorgergemeinschaft Hardwarelösung (2 Sammelschienenmodell) für aus dem Netz versorgte Anschlussnutzer … Z1: Zähler für Bezug und Lieferung Z2: Zähler für Lieferung Z3: Zähler für Bezug … Für den Netzbetreiber sind die Zähler (ZN1 bis ZN3) nicht relevant. … Z1B, Z3B: Händlerbilanzkreise
  2. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, Ausgabe 11.2024, MK D3Abschnitt 6.3, Seite 19 von 22; die Zeichnung zeigt wie in MK D1 von links Netz, HAK, Z1 und eine Sammelschiene, an der Z3 mit Nutzer 3 hängtMK D3: Selbstversorgergemeinschaft Softwarelösung für aus dem Netz versorgte Anschlussnutzer … Bei diesem Messkonzept kann die Selbstversorgergemeinschaft ihren abrechnungsrelevanten Strombezug und ihre vergütungsrelevante Stromeinspeisung nur rechnerisch ermitteln. Es ist auch der Stromverbrauch der Kunden zu berücksichtigen, die über einen Drittversorger aus dem Netz versorgt werden. … Z1B‘ = Z1B - Z3B ⇨ Kontrolle: Wenn Z1B - Z3B < 0, dann Z1B‘= 0 … Kontrolle: Wenn Z1B - Z3B < 0, dann Z1L‘= Z1L - Z1B + Z3B … Kontrolle SV: Z1B - Z3B < 0, dann SV‘= Z2L - Z1L + Z1B - Z3B
  3. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, Ausgabe 11.2024, Hinweis zur AuswahlFußzeile der Seiten 17 bis 19Dieses Dokument kann nicht alle Regelungen des EEG / KWKG abbilden, somit ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Auswahl des Messkonzeptes liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber.
  4. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  5. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.

Einführung

Worum geht es?

Drei von vier Wohnungen machen beim Mieterstrom mit. Wohnung 3 hat einen eigenen Lieferanten, hängt aber an derselben Leitung im Haus, der Sammelschiene. Verdrahtet ist alles wie in D1: Zähler Z1 hinter dem Hausanschlusskasten (HAK), Zähler Z2 an der Anlage. Wohnung 3 bekommt zusätzlich den Zähler Z3.

Wann braucht man das?
Wenn ein Nutzer mit eigenem Lieferanten an derselben Sammelschiene bleiben soll und die Trennung rechnerisch erfolgt.
Das Besondere
Z1 zählt den Strom für Wohnung 3 mit. Deshalb zieht die Abrechnung ihn wieder ab: Reststrom der Gemeinschaft = Z1B − Z3B. Wird das Ergebnis negativ, hat Wohnung 3 Strom von der Anlage bekommen. Dann gilt der Reststrom als null, und die Menge wird der Einspeisung zugeschlagen.
Rechenbeispiel
Abend, eine Viertelstunde: Z1 zählt 1,13 kWh Bezug (Z1B). Davon gehören 0,38 kWh zu Wohnung 3 (Z3B). Reststrom der Gemeinschaft: 1,13 − 0,38 = 0,75 kWh. Mittag mit Überschuss: Z1B = 0, Z3B = 0,30 kWh. Die Differenz wäre −0,30, also gilt Reststrom = 0. Die Einspeisung wird um 0,30 kWh erhöht.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • 2.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Lieferung ins Netz.
  • PVPhotovoltaik: Solaranlage, die Strom erzeugt.
  • BHKWBlockheizkraftwerk: erzeugt Strom und Wärme zugleich.
  • Z1B, Z1LZähler Z1, Bezug (B) und Lieferung (L). Ebenso Z2L und Z3B.
  • ZNNutzerzähler im Haus, für den Netzbetreiber nicht relevant.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.
  • Z2Abgrenzungszähler an der Zuleitung zum Dritten.

MK D1 bis MK D5 sind die Bezeichnungen des VBEW-Hinweises 771.20.

1Objekt 1 von 7

Netzanschluss

Öffentliches Netz und Hausanschlusskasten

Was ist das?
Wie in D1 sitzt Z1 direkt hinter dem Hausanschlusskasten (HAK). Danach hängen alle Abgänge an einer gemeinsamen Sammelschiene, auch der Nutzer mit eigenem Lieferanten.
Wozu dient es hier?

Was die Grenze zum Netz quert, zählt Z1. Weil ein Drittkunde dahinter hängt, reicht dieser eine Wert für die Gemeinschaft nicht mehr.

Im Markt
  • NetzanschlusspunktHier verlässt oder betritt Energie die Kundenanlage, für die Gemeinschaft und für den Drittkunden gemeinsam.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Merksatz

Dieses Messkonzept ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen, insbesondere Messgeräteeinsatz, Ablese- und Abrechnungsmodalitäten.

Quelle: VBEW 771.20 MK D3 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 7

Zähler Z1

Zweirichtungszähler am Netzanschluss

Was ist das?
Z1 zählt alles, was am Netzanschluss ankommt oder hinausgeht: Bezug (Z1B, Zählwerk 1.8.0) und Lieferung (Z1L, Zählwerk 2.8.0). Darin steckt auch der Bezug von Wohnung 3.
Wozu dient es hier?

Deshalb braucht D3 den Abzug von Z3: Erst Z1B − Z3B ist der Reststrom der Gemeinschaft.

Beispiel: Z1B = 1,13 kWh, Z3B = 0,38 kWh: Der Reststrom der Gemeinschaft ist Z1B′ = 0,75 kWh.

Im Markt
  • Z1B · OBIS 1.8.0Bezug aus dem Netz, enthält Gemeinschaft und Drittkunde.
  • Z1L · OBIS 2.8.0Lieferung ins Netz.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z1B ist der Reststrom der Gemeinschaft.“ In D3 nicht. Erst nach Abzug von Z3B.

Quelle: VBEW 771.20 MK D3 · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 7

Erzeugungsanlage

Solaranlage (PV) oder Blockheizkraftwerk (BHKW)

Was ist das?
Die Anlage speist an der gemeinsamen Sammelschiene ein. Physisch erreicht ihr Strom jeden Nutzer an der Schiene, auch Wohnung 3.
Wozu dient es hier?

Sie ist der Grund für das Konzept: Ohne Erzeugung gäbe es nichts zu verteilen. VBEW nennt PV- und BHKW-Mieterstromgemeinschaften als Anwendungsfälle.

Beispiel: Dach-PV als Mieterstromanlage oder ein BHKW im Keller.

Im Markt
  • ZuschlagDer Selbstverbrauch ist Grundlage für den PV-Mieterstromzuschlag oder den Zuschlag nach KWKG.
Typischer Fehler

„Jede erzeugte Kilowattstunde ist Mieterstrom.“ Nein. Mieterstrom ist nur der Teil, der im Haus bleibt; der Überschuss wird eingespeist.

Quelle: VBEW 771.20 MK D3

4Objekt 4 von 7

Zähler Z2

Erzeugungszähler der Anlage

Was ist das?
Z2 zählt die gesamte Erzeugung der Anlage (Z2L, Zählwerk 2.8.0).
Wozu dient es hier?

Der Selbstverbrauch ist Z2L − Z1L. Ist Z3B größer als Z1B, wird er korrigiert: SV′ = Z2L − Z1L + Z1B − Z3B.

Beispiel: Z2L = 2,00, Z1L = 0,80, Z1B = 0, Z3B = 0,30 kWh: SV′ = 2,00 − 0,80 + 0 − 0,30 = 0,90 kWh.

Im Markt
  • Z2L · OBIS 2.8.0Lieferung der Erzeugungsanlage. Für den Netzbetreiber relevant.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z2 zeigt die Einspeisung.“ Nein. Z2 zeigt die Erzeugung; die Einspeisung steht in Z1L.

Quelle: VBEW 771.20 MK D3 · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

5Objekt 5 von 7

Sammelschiene

Eine Schiene für alle

Was ist das?
Physisch hängen alle Nutzer an derselben Sammelschiene wie in D1, auch Wohnung 3 mit eigenem Lieferanten.
Wozu dient es hier?

Weil die Verdrahtung nicht trennt, muss die Rechnung trennen. Bei diesem Konzept kann die Gemeinschaft Strombezug und Einspeisung nur rechnerisch ermitteln.

Im Markt
  • Nur rechnerischVBEW: Der Stromverbrauch der drittbelieferten Kunden ist bei der Ermittlung zu berücksichtigen.
Merksatz

D2 trennt mit Hardware, D3 mit Rechnung über Z3. D4 rechnet viertelstündlich über alle Zähler und braucht keinen Zähler am Netzanschluss.

Quelle: VBEW 771.20 MK D3 · VBEW 771.20 MK D2 · VBEW 771.20 MK D4

6Objekt 6 von 7

Nutzer der Gemeinschaft

Wohnung 1, 2 und 4 mit internen Zählern ZN

Was ist das?
Wohnung 1, 2 und 4 beziehen von der Anlage und vom gemeinsamen Reststromlieferanten. Ihre internen Zähler ZN verteilen die Kosten innerhalb der Gemeinschaft.
Wozu dient es hier?

Ihr Verbrauch bestimmt, wie viel Anlagenstrom im Haus bleibt. Für die Abrechnung mit dem Netzbetreiber zählen nur Z1, Z2 und Z3.

Im Markt
  • Nicht netzrelevantDie internen Zähler ZN braucht der Netzbetreiber nicht.
In SAP IS-U: Verbrauchsstelle

Eine Wohnung ist in SAP eine Verbrauchsstelle im Anschlussobjekt: eine abgeschlossene räumliche Einheit, die versorgt wird. An ihr hängen die Anlagen.

Merksatz

Jeder Nutzer hat nur einen Lieferanten, auch wenn im Haus Strom von der Anlage kommt.

Quelle: VBEW 771.20 MK D3 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

7Objekt 7 von 7

Zähler Z3 und Wohnung 3

Der Nutzer, der herausgerechnet wird

Was ist das?
Z3 zählt Wohnung 3 allein (Z3B, Zählwerk 1.8.0). Die Wohnung hat einen eigenen Lieferanten und gehört nicht zur Gemeinschaft.
Wozu dient es hier?

In der Abrechnung wird Z3B vom Netzbezug Z1B abgezogen; der Rest ist der Reststrom der Gemeinschaft. Z3B geht an den Lieferanten von Wohnung 3.

Beispiel: Mittags: Z1B = 0, Z1L = 0,80, Z3B = 0,30 kWh. Z1B − Z3B = −0,30, die Kontrolle setzt Z1B′ = 0 und Z1L′ = 0,80 − 0 + 0,30 = 1,10 kWh.

Im Markt
  • Z3B · OBIS 1.8.0Bezug des Nutzers mit eigenem Lieferanten. Für den Netzbetreiber relevant.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z3B ist nie größer als Z1B.“ Doch. Dann floss PV-Strom physisch zu diesem Nutzer, und die Kontrolle setzt den Bezug der Gemeinschaft auf null.

Quelle: VBEW 771.20 MK D3 · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Lernmodell nach VBEW 771.20 (Ausgabe 11.2024). Das Blatt bildet nicht alle Regelungen von EEG und KWKG ab, und die Auswahl des Messkonzepts liegt beim Anlagenbetreiber. Netzzugang, Messstellenbetrieb und Marktprozesse sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Mengen sind Beispielwerte. Zum Weiterlesen: Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

  1. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, Ausgabe 11.2024, MK D3Abschnitt 6.3, Seite 19 von 22; die Zeichnung zeigt wie in MK D1 von links Netz, HAK, Z1 und eine Sammelschiene, an der Z3 mit Nutzer 3 hängtMK D3: Selbstversorgergemeinschaft Softwarelösung für aus dem Netz versorgte Anschlussnutzer … Bei diesem Messkonzept kann die Selbstversorgergemeinschaft ihren abrechnungsrelevanten Strombezug und ihre vergütungsrelevante Stromeinspeisung nur rechnerisch ermitteln. Es ist auch der Stromverbrauch der Kunden zu berücksichtigen, die über einen Drittversorger aus dem Netz versorgt werden. … Z1B‘ = Z1B - Z3B ⇨ Kontrolle: Wenn Z1B - Z3B < 0, dann Z1B‘= 0 … Kontrolle: Wenn Z1B - Z3B < 0, dann Z1L‘= Z1L - Z1B + Z3B … Kontrolle SV: Z1B - Z3B < 0, dann SV‘= Z2L - Z1L + Z1B - Z3B
  2. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, Ausgabe 11.2024, MK D2Abschnitt 6.2, Seite 18 von 22; die Zeichnung zeigt hinter dem HAK zwei Zweige: Z1 mit der Schiene der Gemeinschaft und eine zweite Schiene mit Z3 für Nutzer 4MK D2: Selbstversorgergemeinschaft Hardwarelösung (2 Sammelschienenmodell) für aus dem Netz versorgte Anschlussnutzer … Z1: Zähler für Bezug und Lieferung Z2: Zähler für Lieferung Z3: Zähler für Bezug … Für den Netzbetreiber sind die Zähler (ZN1 bis ZN3) nicht relevant. … Z1B, Z3B: Händlerbilanzkreise
  3. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, Ausgabe 11.2024, MK D4 Virtueller SummenzählerAbschnitt 6.4, Seite 20 von 22, „Vorgaben Bilanzierung“ und „Vorgaben Abrechnung“ZVSB = Z1T + Z2T + ZEB - ZEL ⇨ Kontrolle: Wenn ZVSB < 0, dann ZVSB = 0 … Z3D, Z4D: Händlerbilanzkreis (Drittbelieferte Kunden) … ZVSL = ZEL - Z1T - Z2T - ZEB ⇨ Kontrolle: Wenn ZVSL < 0, dann ZVSL = 0 … ZEL - ZVSL: Selbstverbrauch (PV-Mieterstromzuschlag bzw. Zuschlag nach KWKG)
  4. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, Ausgabe 11.2024, Hinweis zur AuswahlFußzeile der Seiten 17 bis 19Dieses Dokument kann nicht alle Regelungen des EEG / KWKG abbilden, somit ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Auswahl des Messkonzeptes liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber.
  5. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  6. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.

Einführung

Worum geht es?

Ein Mehrparteienhaus mit Solaranlage. Zwei Wohnungen machen beim Mieterstrom mit (Teilnehmer, T), zwei haben einen eigenen Lieferanten (drittbeliefert, D). Jede Wohnung und die Anlage haben einen eigenen Zähler. Alle sind intelligente Messsysteme (iMSys) und liefern Werte je Viertelstunde. Einen Zähler für das ganze Haus gibt es nicht.

Wann braucht man das?
Wenn Teilnehmer und Drittkunden an einer Schiene hängen, am Hausanschluss kein Summenzähler sitzen soll und alle Zähler intelligente Messsysteme sind.
Das Besondere
Was die Gemeinschaft aus dem Netz bezieht und einspeist, misst kein Gerät. Eine Software rechnet es je Viertelstunde aus den Zählern der Teilnehmer und der Anlage aus. Das ist der virtuelle Summenzähler (VS): Sein Bezug heißt ZVSB, seine Lieferung ZVSL. In jeder Viertelstunde ist höchstens einer der beiden Werte größer als null.
Rechenbeispiel
Bewölkte Viertelstunde: Wohnung 1 braucht 0,60 kWh, Wohnung 2 braucht 0,50 kWh, die Anlage liefert 0,40 kWh. ZVSB = 0,60 + 0,50 + 0 − 0,40 = 0,70 kWh Reststrom. Sonnige Viertelstunde: Die Anlage liefert 2,00 kWh, die Teilnehmer brauchen 0,50 und 0,30 kWh. ZVSL = 2,00 − 0,50 − 0,30 − 0 = 1,20 kWh Einspeisung.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • 2.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Lieferung ins Netz.
  • iMSysIntelligentes Messsystem: Zähler mit Smart-Meter-Gateway.
  • PVPhotovoltaik: Solaranlage, die Strom erzeugt.
  • BHKWBlockheizkraftwerk: erzeugt Strom und Wärme zugleich.
  • T und DTeilnehmer der Gemeinschaft und drittbelieferter Kunde mit eigenem Lieferanten.
  • ZE, ZEL, ZEBZähler der Erzeugungsanlage, seine Lieferung (L) und sein Bezug (B).
  • ZVSB, ZVSLBezug (B) und Lieferung (L) des virtuellen Summenzählers (VS): gerechnete Werte.
  • ¼ hViertelstunde: das Raster, in dem ein intelligentes Messsystem Werte liefert.

MK D1 bis MK D5 sind die Bezeichnungen des VBEW-Hinweises 771.20.

1Objekt 1 von 7

Netzanschluss

Gemeinsamer HAK ohne Zähler

Was ist das?
Der Hausanschlusskasten (HAK) ist der eine Netzanschlusspunkt des Gebäudes. In MK D4 sitzt dahinter kein Summenzähler; der Austausch mit dem Netz wird nirgends direkt gemessen.
Wozu dient es hier?

Der gemeinsame HAK ist die harte Grenze: Nur Zähler desselben Netzanschlusspunktes dürfen zu einem virtuellen Summenzähler zusammengefasst werden.

Beispiel: Mittags gehen physisch 0,60 kWh ins Netz. Abgerechnet werden 1,20 kWh Einspeisung und 0,60 kWh Drittbezug.

Im Markt
  • NetzanschlusspunktMaßgeblich ist der gemeinsame Netzanschlusspunkt, nicht Adresse oder Eigentümer.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Typischer Fehler

„Die Summe darf über mehrere Anschlüsse reichen.“ Nein. Nur Zähler desselben HAK. Ein gemeinsames Dach genügt nicht.

Quelle: VBEW 771.20 MK D4, Voraussetzungen · SWM Infrastruktur MK D4 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 7

Sammelschiene

Fünf Zähler hängen parallel

Was ist das?
An der Sammelschiene hängen alle fünf Zähler parallel. Physisch fließt PV-Strom zu jeder Wohnung, die gerade Strom braucht, auch zu Drittkunden.
Wozu dient es hier?

Weil die Physik nicht nach Verträgen trennt, muss die Rechnung trennen. Das ist der Grund für den virtuellen Summenzähler.

Beispiel: Mittags speist ZE 2,00 kWh ein, die vier Wohnungen nehmen 1,40 kWh auf, 0,60 kWh verlassen das Gebäude.

Im Markt
  • KundenanlageAlle Zähler liegen hinter demselben Netzanschluss. Für den Netzbetreiber sind alle relevant.
Typischer Fehler

„Die Zähler sind hintereinander geschaltet.“ Nein. In MK D4 gibt es keine Kaskade; jeder Zähler misst nur seinen Abgang.

Quelle: VBEW 771.20 MK D4, Voraussetzungen

3Objekt 3 von 7

Zähler ZE mit Erzeugungsanlage

Erzeugungszähler, beide Richtungen

Was ist das?
ZE ist der Zähler der Erzeugungsanlage und misst beide Richtungen: ZEL ist die Lieferung (Zählwerk 2.8.0), ZEB der Bezug der Anlage (Zählwerk 1.8.0). Der VBEW nennt Mieterstrom mit Solaranlage (PV) oder Blockheizkraftwerk (BHKW) als Anwendungsbeispiele.
Wozu dient es hier?

ZEL und ZEB stehen in beiden Formeln. Die Lieferung ZEL ist die Menge, die zwischen Selbstverbrauch und Netzeinspeisung aufgeteilt wird.

Beispiel: Mittags wächst 2.8.0 um 2,00 kWh je Viertelstunde. Nachts wächst 1.8.0 um den Stand-by des Wechselrichters.

Im Markt
  • ZEL · OBIS 2.8.0Lieferung der Erzeugungsanlage.
  • ZEB · OBIS 1.8.0Bezug der Erzeugungsanlage.
  • Intelligentes MesssystemAlle Zähler des virtuellen Summenzählermodells sind intelligente Messsysteme.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„ZE ist der virtuelle Summenzähler.“ Nein. ZE ist ein echtes Messgerät; summiert wird in der Software.

Quelle: VBEW 771.20 MK D4 · VBEW 771.20 MK D4, Voraussetzungen · VBEW 771.20 MK D4, Kürzel · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

4Objekt 4 von 7

Teilnehmerzähler Z1T und Z2T

Wohnungen im Mieterstrom

Was ist das?
Z1T und Z2T messen den Bezug von Wohnung 1 und 2. Beide nehmen am Mieterstrom teil, deshalb stehen ihre Viertelstundenwerte in beiden Formeln des virtuellen Summenzählers.
Wozu dient es hier?

Die Gemeinschaftsmenge lässt sich nur rechnen, wenn jeder Teilnehmer als eigene Zeitreihe vorliegt. Wer Teilnehmer ist, folgt aus Verträgen, nicht aus der Verdrahtung: Die Gemeinschaft weist die versorgten Nutzer nach.

Beispiel: Mittags beziehen die Wohnungen 0,50 und 0,30 kWh je Viertelstunde. Die Anlage deckt das; ZVSB bleibt null.

Im Markt
  • TVBEW-Kürzel für Teilnehmer der Gemeinschaft.
  • Ruhende MaLoSWM Infrastruktur: Der Reststromlieferant übermittelt die Teilnehmer am Mieterstrom im Standardfall über die elektronische Marktkommunikation.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Ein Teilnehmerzähler ist ein privater Unterzähler.“ Nein. Nach VBEW sind für den Netzbetreiber alle Zähler relevant.

Quelle: VBEW 771.20 MK D4 · VBEW 771.20 MK D4, Voraussetzungen · SWM Infrastruktur MK D4, Anmeldung · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

5Objekt 5 von 7

Drittkundenzähler Z3D und Z4D

Wohnungen mit eigenem Lieferanten

Was ist das?
Z3D und Z4D messen den Bezug von Wohnung 3 und 4. Die Wohnungen haben eigene Lieferanten; ihre Werte laufen in deren Händlerbilanzkreis und stehen in keiner Formel der Gemeinschaft.
Wozu dient es hier?

Die Zähler hängen an derselben Sammelschiene wie die Teilnehmer. Physisch erreicht sie auch Strom vom Dach, bilanziell bleibt er Netzbezug ihres Lieferanten.

Beispiel: Mittags bezieht Wohnung 3 0,40 kWh. Die Energie kommt physisch vom Dach und steht trotzdem als Bezug im Händlerbilanzkreis des Drittlieferanten; dieselbe Menge taucht in ZVSL auf.

Im Markt
  • DVBEW-Kürzel für drittbelieferte Kunden.
  • HändlerbilanzkreisZ3D und Z4D laufen in den Bilanzkreis des jeweiligen Lieferanten.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Wer im Haus wohnt, muss am Mieterstrom teilnehmen.“ Nein. Die Teilnahme ist freiwillig, und der Mieterstromvertrag darf nicht Teil des Mietvertrags sein.

Quelle: VBEW 771.20 MK D4 · § 42a Abs. 2 EnWG · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

6Objekt 6 von 7

Virtueller Summenzähler

Rechenwerk, kein Gerät

Was ist das?
Der virtuelle Summenzähler ist Software. Er verrechnet je Viertelstunde die Werte von ZE und den Teilnehmerzählern zu zwei Ergebnissen: ZVSB (Bezug) und ZVSL (Lieferung).
Wozu dient es hier?

Er ersetzt den physischen Summenzähler der Konzepte D1 bis D3. Dafür müssen alle beteiligten Zähler Viertelstundenwerte liefern.

Beispiel: ZEL 2,00, Z1T 0,50, Z2T 0,30, ZEB 0: ZVSB wird 0, ZVSL wird 1,20 kWh.

Im Markt
  • ViertelstundenmessungSWM Infrastruktur: Erzeugungs- und Verbrauchsdaten werden über den virtuellen Summenzähler aggregiert.
Typischer Fehler

„Virtuell heißt geschätzt.“ Nein. Jede Eingangsgröße ist ein gemessener Viertelstundenwert.

Quelle: VBEW 771.20 MK D4 · VBEW 771.20 MK D4, Kürzel · SWM Infrastruktur MK D4

7Objekt 7 von 7

ZVSB und ZVSL

Reststrom und Netzeinspeisung der Gemeinschaft

Was ist das?
ZVSB ist der Reststrom der Gemeinschaft: Verbrauch der Teilnehmer plus Bezug der Anlage minus Erzeugung, also Z1T + Z2T + ZEB − ZEL. ZVSL ist die Netzeinspeisung: Erzeugung minus Verbrauch der Teilnehmer minus Bezug der Anlage, also ZEL − Z1T − Z2T − ZEB. Wird ein Ergebnis negativ, setzt die Kontrolle des VBEW es auf null.
Wozu dient es hier?

ZVSB liefert der gemeinsame Reststromlieferant; § 42a EnWG verlangt, dass der Mieterstromvertrag die Versorgung auch für Zeiten ohne Mieterstrom vorsieht. ZVSL wird nach EEG oder KWKG vergütet. Der Selbstverbrauch ZEL − ZVSL ist die Grundlage des Mieterstromzuschlags.

Beispiel: Bewölkt: ZVSB = 0,60 + 0,50 + 0 − 0,40 = 0,70 kWh Reststrom. Sonnig: ZVSL = 2,00 − 0,50 − 0,30 − 0 = 1,20 kWh, Selbstverbrauch = 0,80 kWh.

Im Markt
  • ZVSBHändlerbilanzkreis der Gemeinschaft, geliefert vom gemeinsamen Reststromlieferanten.
  • ZVSLEEG-, Direktvermarktungs-, Händler- oder VNB-Bilanzkreis.
Typischer Fehler

„ZVSB und ZVSL sind Zählerstände.“ Nein. Beides sind gerechnete Werte aus mehreren Zeitreihen. ZVSL ist auch nicht das Lieferzählwerk von ZE, sondern nur der Teil, den die Teilnehmer nicht aufnehmen.

Quelle: VBEW 771.20 MK D4 · § 42a EnWG

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Lernmodell nach VBEW 771.20 (Ausgabe 11.2024) und der Umsetzungsbeschreibung von SWM Infrastruktur. VBEW: Die Wahl des Messkonzepts allein gewährleistet noch nicht die Umsetzung des Abrechnungsmodells. Netzzugang, Messstellenbetrieb und Marktprozesse sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Mengen je Viertelstunde sind Beispielwerte. Zum Weiterlesen: Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

  1. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, Ausgabe 11.2024, MK D4 Virtueller SummenzählerAbschnitt 6.4, Seite 20 von 22, „Vorgaben Bilanzierung“ und „Vorgaben Abrechnung“ZVSB = Z1T + Z2T + ZEB - ZEL ⇨ Kontrolle: Wenn ZVSB < 0, dann ZVSB = 0 … Z3D, Z4D: Händlerbilanzkreis (Drittbelieferte Kunden) … ZVSL = ZEL - Z1T - Z2T - ZEB ⇨ Kontrolle: Wenn ZVSL < 0, dann ZVSL = 0 … ZEL - ZVSL: Selbstverbrauch (PV-Mieterstromzuschlag bzw. Zuschlag nach KWKG)
  2. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, Ausgabe 11.2024, MK D4 Voraussetzungen und HinweiseAbschnitt 6.4, Seite 20 von 22, Voraussetzung, Anmerkungen und „Wichtiger Hinweis“Es können nur Zähler desselben Netzanschlusspunktes (HAK) zu einem virtuellen Summenzähler zusammengefasst werden. • Alle Zähler des virtuellen Summenzählermodells sind intelligente Messsysteme (iMSys). … Für den Netzbetreiber sind alle Zähler relevant. … Die Wahl des MK allein gewährleistet noch nicht die Umsetzung des Abrechnungsmodells.
  3. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, Ausgabe 11.2024, MK D4 Virtueller Summenzähler, AnmerkungenAbschnitt 6.4, Seite 20 von 22ZE: Zähler für Bezug und Lieferung Zn: Zähler für Bezug … T=Teilnehmer | D=Drittbelieferte Kunden … Bei diesem Messkonzept kann die Selbstversorgergemeinschaft ihren abrechnungsrelevanten Strombezug und ihre vergütungsrelevante Stromeinspeisung nur rechnerisch ermitteln (Virtueller Summenzähler). … (VS=Virtueller Summenzähler)
  4. SWM Infrastruktur – Mieterstrom, Messkonzept D4Abschnitt „Messkonzept D4 – virtueller Summenzähler“Im Messkonzept D4 gibt es keinen physischen Summenzähler. Die Zähler der Teilnehmer*innen und der Erzeugungsanlage sind als intelligente Messsysteme (durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber) auszuführen. Die Erzeugungs- und Verbrauchsdaten werden über den sogenannten virtuellen Summenzähler aggregiert (Viertelstundenmessung).
  5. SWM Infrastruktur – Mieterstrom, Anmeldung des Messkonzeptes D4 und Wechsel in die DrittbelieferungAbschnitte „Anmeldung des Messkonzeptes (D4)“ und „Wechsel in die Drittbelieferung“Der Reststromlieferant übermittelt im Standardfall die Teilnehmer*innen am Mieterstrom (Ruhende MaLo) über die elektronische Marktkommunikation. … Das Wechseln in oder aus der Mieterstromversorgung im Messkonzept D4 erfolgt seit 06.06.2025 im Regelfall über den Lieferanten (Marktkommunikation).
  6. Energiewirtschaftsgesetz – § 42a EnWG, Mieterstromverträge§ 42a Abs. 2 Satz 6 und Abs. 4 Satz 1 EnWGDer Mieterstromvertrag muss die umfassende Versorgung des Letztverbrauchers mit Strom auch für die Zeiten vorsehen, in denen kein Mieterstrom geliefert werden kann. … Für Mieter von Wohnräumen darf der für den Mieterstrom und den zusätzlichen Strombezug nach Absatz 2 Satz 6 zu zahlende Preis 90 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs, auf Basis des Grund- und Arbeitspreises, nicht übersteigen.
  7. Energiewirtschaftsgesetz – § 42a EnWG, Mieterstromverträge, Kopplungsverbot§ 42a Abs. 2 Satz 1 EnWGEin Vertrag über die Belieferung von Letztverbrauchern mit Mieterstrom (Mieterstromvertrag) darf nicht Bestandteil eines Vertrags über die Miete von Wohnräumen sein.
  8. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  9. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.

Einführung

Worum geht es?

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) nach § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) heißt: Die Solaranlage des Gebäudes teilt ihren Strom rechnerisch auf die Bewohner auf, die einen Gebäudestromnutzungsvertrag haben (Teilnehmer, T). Wer nicht mitmacht, ist drittbeliefert (D). Jeder Bewohner hat einen eigenen Zähler und einen eigenen Lieferanten für den Reststrom. Am Hausanschlusskasten (HAK) sitzt kein Zähler. Der VBEW (Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft) führt das Bild in seinem Hinweis 771.20 als MK D5.

Wann braucht man das?
Wenn auf einem Mehrparteienhaus eine Solaranlage steht, die Bewohner den Solarstrom anteilig nutzen sollen, der Betreiber aber nicht die ganze Versorgung übernehmen will und auf den Mieterstromzuschlag verzichtet.
Das Besondere
Die Aufteilung ist eine Rechnung, keine Leitung. Je Viertelstunde bekommt jeder Teilnehmer höchstens so viel Solarstrom zugerechnet, wie er selbst verbraucht hat, und höchstens seinen Anteil an der Erzeugung. Was die Anlage darüber hinaus erzeugt, ist Einspeisung. Anders als in D1 bis D4 gibt es keinen Zähler Z1 am Hausanschluss, die Teilnehmerzähler hängen parallel, und der Reststrom ist frei wählbar.
Rechenbeispiel
Statischer Schlüssel mit a = 70 % und b = 30 % (nach dem Zahlenbeispiel des VBEW), kWh je Viertelstunde. Erste Viertelstunde: ZEL = 10, Z1T = 4, Z2T = 2. PVT1 = MIN(4; 7) = 4 und PVT2 = MIN(2; 3) = 2. Der Netzbezug ist null, die Einspeisung ZEL′ = 10 − 4 − 2 = 4. Zweite Viertelstunde: Z1T = 9, Z2T = 1. PVT1 = MIN(9; 7) = 7, PVT2 = 1, Netzbezug Z1T′ = 9 − 7 = 2, Einspeisung ZEL′ = 10 − 7 − 1 = 2. Dynamisch wäre PVT1 = 9, und Netzbezug und Einspeisung wären null.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • 2.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Lieferung ins Netz.
  • PVPhotovoltaik: Solaranlage, die Strom erzeugt.
  • T und DTeilnehmer der Gemeinschaft und drittbelieferter Kunde mit eigenem Lieferanten.
  • ZE, ZEL, ZEBZähler der Erzeugungsanlage, seine Lieferung (L) und sein Bezug (B).
  • GGVGemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG: Der Solarstrom des Gebäudes wird rechnerisch auf teilnehmende Bewohner aufgeteilt.
  • PVT1, PVT2PV-Anteil der Teilnehmer 1 und 2: der Teil ihres Bezugs, der als Solarstrom zugerechnet wird.
  • Z1T′, Z2T′, ZEL′Der Strich zeigt einen gerechneten Wert: Netzbezug der Teilnehmer und Einspeisung der Anlage.
  • a, bFeste Anteile der Teilnehmer 1 und 2 an der Erzeugung beim statischen Aufteilungsschlüssel; zusammen 100 %.
  • MIN, MAXMIN nimmt den kleineren, MAX den größeren von zwei Werten.

MK D1 bis MK D5 sind die Bezeichnungen des VBEW-Hinweises 771.20.

1Objekt 1 von 6

Netzanschluss

Ein Hausanschlusskasten, kein Zähler

Was ist das?
Das öffentliche Netz und der eine Hausanschlusskasten (HAK) des Gebäudes. Alle Zähler hängen dahinter parallel am selben Anschluss. Im VBEW-Bild steht am HAK kein Zähler.
Wozu dient es hier?

Die GGV läuft im selben Gebäude ohne Durchleitung durch ein Netz. Deshalb gibt es hier keinen Zähler Z1 am Anschluss wie in D1 bis D3.

Im Markt
  • Netzlokation (NeLo)Der Netzanschluss. Die GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) nennt als Anwendungsfall der Netzlokation ausdrücklich eine gemeinsame Gebäudestromversorgung.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Typischer Fehler

„GGV geht auch über zwei Hausanschlüsse oder ins Nachbarhaus.“ Nein. Das Gesetz sagt „in demselben Gebäude oder einer Nebenanlage dieses Gebäudes“, der VBEW verlangt denselben Netzanschlusspunkt (HAK).

Quelle: § 42b EnWG, Abs. 1 · VBEW 771.20 MK D5, Voraussetzung · GPKE Teil 1, Kapitel 3.6 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 6

Anlage und Zähler ZE

Gebäudestromanlage mit Erzeugungszähler

Was ist das?
Die Gebäudestromanlage ist eine Erzeugungsanlage in, an oder auf dem Gebäude, die aus Sonnenlicht Strom erzeugt (Photovoltaik, PV). Der Zähler ZE erfasst Lieferung und Bezug der Anlage: ZEL ist die Lieferung, ZEB der Bezug, zum Beispiel der Eigenverbrauch des Wechselrichters.
Wozu dient es hier?

ZEL je Viertelstunde ist die Menge, die auf die Teilnehmer aufgeteilt wird. Was dabei nicht zugerechnet wird, speist die Anlage ein.

Beispiel: In einer Viertelstunde liefert die Anlage 10 kWh: ZEL = 10 kWh.

Im Markt
  • ZEL · OBIS 2.8.0Lieferung der Anlage. Die Zuordnung der Buchstaben zu den Kennzahlen ist eine Lesart des Atlas; das VBEW-Blatt nennt nur die Buchstaben.
  • ZEB · OBIS 1.8.0Bezug der Anlage. Er läuft in einen Händlerbilanzkreis.
  • Einspeisung ZEL′Der nicht zugerechnete Rest geht in den EEG-Bilanzkreis oder den Bilanzkreis der Direktvermarktung und wird nach EEG vergütet.
Typischer Fehler

„Für die GGV gibt es den Mieterstromzuschlag.“ Nein. Das Gesetz schließt § 21 Abs. 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für die Gebäudestromanlage aus, und die Bundesnetzagentur bestätigt: Der Mieterstromzuschlag ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Überschuss geht in die normale EEG-Einspeisung.

Quelle: § 3 Nr. 53 EnWG · § 42b EnWG, Abs. 1 · BNetzA Mehrparteiengebäude · VBEW 771.20 MK D5, Voraussetzung · VBEW 771.20 MK D5, statische Aufteilung · OBIS-Codeliste 2.5c

3Objekt 3 von 6

Teilnehmerzähler Z1T und Z2T

Jeder Teilnehmer misst für sich

Was ist das?
Z1T und Z2T messen den gesamten Bezug von Wohnung 1 und 2, je Viertelstunde. Das Gesetz verlangt viertelstündliche Messung der Strombezugsmengen und nennt kein bestimmtes Gerät. Der VBEW führt den Zähler als „Zähler für Bezug“ und verweist auf Messung nach Messstellenbetriebsgesetz.
Wozu dient es hier?

Aus Z1T und dem Anteil an ZEL entsteht der PV-Anteil PVT1. Z1T′ ist der Netzbezug: Er läuft in den Bilanzkreis des Lieferanten des Teilnehmers.

Beispiel: Z1T = 9 kWh, PVT1 = 7 kWh: Der Netzbezug ist Z1T′ = 2 kWh.

Im Markt
  • Eigener Zähler, eigener LieferantJe Teilnehmer ein Zähler und ein Lieferant. Der Netzbezug Z1T′ ist ein gerechneter Wert, kein Zählwerk.
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug (+), Zählerstand total, tariflos.
  • ViertelstundenwerteEine Zählerstandsgangmessung (§ 2 Nr. 27 des Messstellenbetriebsgesetzes, MsbG) liefert Viertelstundenwerte. Das Gesetz schreibt sie für die GGV nicht ausdrücklich vor. Ob ein intelligentes Messsystem nötig ist, sagt § 42b nicht; der Atlas behauptet deshalb keine Pflicht.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z1T zeigt den Netzbezug.“ Nein. Z1T misst den ganzen Verbrauch der Wohnung, weil Solar- und Netzstrom gemischt ankommen. Der Netzbezug ist gerechnet: Z1T′ = Z1T − PVT1.

Quelle: § 42b EnWG, Abs. 1 · § 2 Nr. 27 MsbG · VBEW 771.20 MK D5, Voraussetzung · VBEW 771.20 MK D5, statische Aufteilung · VBEW 771.20 MK D5, Messung · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

4Objekt 4 von 6

Teilnehmer

Wohnung 1 und 2 mit Gebäudestromnutzungsvertrag

Was ist das?
Teilnehmer sind Bewohner mit einem Gebäudestromnutzungsvertrag mit dem Betreiber der Anlage. Den ergänzenden Strom beziehen sie von einem Lieferanten ihrer Wahl.
Wozu dient es hier?

Hier liegt die Abgrenzung zum Mieterstrom. Der Betreiber muss die umfassende Versorgung nicht sicherstellen, und das Recht auf einen Vertrag nach eigener Wahl darf nicht eingeschränkt werden. Beim Mieterstrom muss der Vertrag die umfassende Versorgung auch für Zeiten ohne Mieterstrom vorsehen.

Beispiel: Wohnung 1 hat einen eigenen Lieferanten für den Reststrom. Der Anlagenbetreiber ist dafür nicht zuständig.

Im Markt
  • TVBEW-Kürzel für Teilnehmer: „T=Teilnehmer“. Jeder Teilnehmer ist Letztverbraucher mit eigenem Lieferanten.
In SAP IS-U: Verbrauchsstelle

Eine Wohnung ist in SAP eine Verbrauchsstelle im Anschlussobjekt: eine abgeschlossene räumliche Einheit, die versorgt wird. An ihr hängen die Anlagen.

Typischer Fehler

„Der PV-Betreiber liefert auch den Reststrom.“ Nein. Das darf der Vertrag nicht erzwingen. Der Teilnehmer wählt seinen Lieferanten selbst.

Quelle: § 42b EnWG, Abs. 3 · § 42a EnWG · VBEW 771.20 MK D5, Voraussetzung · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

5Objekt 5 von 6

Nichtteilnehmer Z3D und Z4D

Wohnung 3 und 4 laufen normal weiter

Was ist das?
Wohnung 3 und 4 machen nicht mit. Der VBEW nennt sie „Drittbelieferte Kunden“ (D). Ihre Zähler Z3D und Z4D laufen in den Händlerbilanzkreis ihres Lieferanten.
Wozu dient es hier?

Die PV-Menge wird nur auf die Teilnehmerzähler (T) aufgeteilt. Die D-Zähler stehen in keiner Formel der Aufteilung.

Beispiel: Der Bezug von Wohnung 3 wird wie bisher mit ihrem Lieferanten abgerechnet. Die Anlage hat damit nichts zu tun.

Im Markt
  • DVBEW-Kürzel für drittbelieferte Kunden: „T=Teilnehmer | D=Drittbelieferte Kunden“.
  • HändlerbilanzkreisZ3D und Z4D laufen in den Bilanzkreis des jeweiligen Lieferanten.
In SAP IS-U: Verbrauchsstelle

Eine Wohnung ist in SAP eine Verbrauchsstelle im Anschlussobjekt: eine abgeschlossene räumliche Einheit, die versorgt wird. An ihr hängen die Anlagen.

Merksatz

Wer keinen Gebäudestromnutzungsvertrag hat, bekommt keinen PV-Anteil.

Quelle: VBEW 771.20 MK D5, Voraussetzung · VBEW 771.20 MK D5, statische Aufteilung · § 42b EnWG, Abs. 1 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

6Objekt 6 von 6

Aufteilungsschlüssel und Ergebnis

Aus Viertelstundenwerten werden Abrechnungsgrößen

Was ist das?
Der Schlüssel ist die im Vertrag vereinbarte Regel, nach der die Erzeugung auf die Teilnehmer verteilt wird. Im VBEW-Blatt gibt es zwei Varianten: statisch mit festen Anteilen a und b (zusammen 100 %) und dynamisch nach dem tatsächlichen Verbrauch der Teilnehmer. Im Zweifel gilt Gleichverteilung.
Wozu dient es hier?

Er macht aus den Viertelstundenwerten drei Größen: den PV-Anteil je Teilnehmer (PVT1, PVT2), den Netzbezug (Z1T′, Z2T′) und die Einspeisung (ZEL′). Aufteilbar ist je Viertelstunde höchstens das Kleinere von Erzeugung und Gesamtverbrauch der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer bekommt höchstens seinen eigenen Verbrauch zugerechnet.

Beispiel: a = 70 %, ZEL = 10 kWh, Z1T = 9 kWh: PVT1 = MIN(9; 7) = 7 kWh. Z1T bezieht die übrigen 2 kWh aus dem Netz, obwohl die Anlage 2 kWh einspeist.

Im Markt
  • Mitteilung des SchlüsselsDer Betreiber teilt den Schlüssel der „im Rahmen der elektronischen Marktkommunikation zuständigen Stelle“ mit; nach dem VBEW informiert er den Netzbetreiber. Wie diese Mitteilung im Markt abläuft, belegen die geprüften Quellen nicht.
  • BilanzkreiseZ1T′ und Z2T′ laufen in die Händlerbilanzkreise der Teilnehmer, ZEL′ in den EEG- oder Direktvermarktungs-Bilanzkreis.
Typischer Fehler

„Ein statischer Schlüssel verteilt immer die ganze Erzeugung.“ Nein. Jeder Teilnehmer bekommt höchstens seinen Verbrauch zugerechnet. Ein ungenutzter Anteil geht nach der VBEW-Formel in die Einspeisung und wird nicht an andere umverteilt.

Quelle: § 42b EnWG, Abs. 5 · VBEW 771.20 MK D5, Voraussetzung · VBEW 771.20 MK D5, statische Aufteilung · VBEW 771.20 MK D5, dynamische Aufteilung

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Lernmodell nach VBEW 771.20 (Ausgabe 11.2024, MK D5) und § 42b EnWG in der am 05.10.2026 abgerufenen Fassung. Das Gesetz kennt als Gebäudestromanlage nur Solaranlagen; Speicher, Wallbox und gewerbliche Teilnehmer sind nicht dargestellt. VBEW: Die Wahl des Messkonzepts allein gewährleistet noch nicht die Umsetzung des Abrechnungsmodells, und die Netzzugangsmodalitäten sind dem Netzbetreiber im Rahmen der Marktprozesse mitzuteilen. Nicht belegt sind der Prozess der Marktkommunikation für den Aufteilungsschlüssel, die Lokationsbündelstruktur und die Frage, ob ein intelligentes Messsystem nötig ist. Auch ob ein statischer Schlüssel, der Menge ungenutzt lässt, dem Gesetz voll entspricht, sagt keine geprüfte Quelle; der VBEW führt beide Varianten. Die Zuordnung der Zählerbuchstaben zu OBIS-Kennzahlen ist eine Lesart. Mengen sind Beispielwerte. Zum Weiterlesen: Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

  1. Energiewirtschaftsgesetz – § 42b Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Abs. 1, Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)§ 42b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; § 42b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4; § 42b Abs. 1 Satz 2Ein Letztverbraucher kann elektrische Energie, die durch den Einsatz einer Gebäudestromanlage erzeugt wurde, nach Maßgabe der Absätze 3 bis 6 nutzen, wenn 1. die Nutzung ohne Durchleitung durch ein Netz und in demselben Gebäude oder einer Nebenanlage dieses Gebäudes erfolgt … 3. die Strombezugsmengen des Letztverbrauchers viertelstündlich gemessen werden und 4. der Letztverbraucher einen Gebäudestromnutzungsvertrag nach Absatz 2 mit dem Betreiber der Gebäudestromanlage geschlossen hat (teilnehmender Letztverbraucher) … § 21 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist auf eine Gebäudestromanlage nicht anzuwenden.
  2. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, MK D5 Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV), Voraussetzung, Zähler, Anmerkungen und Hinweise, Ausgabe 11.2024, Stand 26.11.2024MK D5, Seite 21 von 22, „Voraussetzung“; MK D5, Seite 21 von 22, „Wichtiger Hinweis“; MK D5, Seite 21 von 22, „Für den Netzbetreiber relevante Zähler“; MK D5, Seite 21 von 22, „Anmerkungen“; MK D5, Seite 21 von 22, „Hinweis“; MK D5, Seite 21 von 22, „Anwendungsbeispiele“Der Betreiber der Gebäudestromanlage informiert den Netzbetreiber über die GGV-Teilnehmer und den Aufteilungsschlüssel. • Die Nutzung der GGV findet im selben Gebäude am selben Netzanschlusspunkt (HAK) statt. • Die GGV-Strommengen sind in einem 15 Minuten Zeitintervall zu erfassen. … Wichtiger Hinweis: Die Netzzugangsmodalitäten sind dem Netzbetreiber im Rahmen der Marktprozesse mitzuteilen. Die Wahl des MK allein gewährleistet noch nicht die Umsetzung des Abrechnungsmodells. … ZE: Zähler für Bezug und Lieferung Zn: Zähler für Bezug … T=Teilnehmer | D=Drittbelieferte Kunden … Innerhalb der GGV können die abrechnungsrelevanten Strommengen nur rechnerisch ermittelt werden. … Anwendungsbeispiele: • Gebäudestromanlage (nur PV)
  3. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Lesefassung, Kapitel 3.6 Netzlokation, Lesefassung zu BK6-24-174Kapitel 3.6 Netzlokation, Seite 19 von 32Die Netzlokation wird insbesondere zur Abbildung der Lokationsbündelstruktur für eine gemeinsame Gebäudestromversorgung, geringfügige Stromverbräuche von Wechselrichtern volleinspeisender PV-Anlagen nach § 10c EEG oder eine Kundenanlage nach EnWG benötigt.
  4. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.
  5. Energiewirtschaftsgesetz – § 3 Begriffsbestimmungen, Nr. 53 Gebäudestromanlage, Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)§ 3 Nr. 53Gebäudestromanlage eine Erzeugungsanlage, die in, an oder auf einem Gebäude oder einer Nebenanlage dieses Gebäudes installiert ist und aus solarer Strahlungsenergie elektrische Energie erzeugt, die ganz oder teilweise durch teilnehmende Letztverbraucher im Rahmen eines Gebäudestromnutzungsvertrages nach § 42b Absatz 1 verbraucht wird
  6. Bundesnetzagentur – Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden: Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung, abgerufen am 05.10.2026Abschnitt „Kann der Mieterstromzuschlag auch bei einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG in Anspruch genommen werden?“; Abschnitt „Kann der Mieterstromzuschlag nur für Solaranlagen auf … Wohngebäuden … in Anspruch genommen werden?“schließt die Inanspruchnahme der EEG-Förderung des „Mieterstromzuschlags“ ausdrücklich aus. … Inbetriebnahme vor dem 16. Mai 2024: Für Solaranlagen, die vor dem Inkrafttreten der EEG-Änderungen mit dem „Solarpaket“ in Betrieb genommen wurden … Das mit den gesetzlichen Änderungen zum „Solarpaket“ eingeführte Modell der „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ nach § 42b Energiewirtschaftsgesetz
  7. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, MK D5 Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV), Abrechnungsblatt „Statische Aufteilung“, Ausgabe 11.2024, Stand 26.11.2024MK D5 statisch, Seite 21 von 22, „Vorgaben Bilanzierung“; MK D5, Seite 21 von 22, „Vorgaben Bilanzierung“; MK D5 statisch, Seite 21 von 22, „Vorgaben Abrechnung“; MK D5 statisch, Seite 21 von 22, „Abrechnungsformeln für Beispiel“Z1T‘, Z2T‘: Teilnehmer GGV (a,b = Statische Aufteilung der ¼-stündlichen PV-Erzeugung | a + b = 100%) … Zwischenrechnung: PV-Anteil je GGV-Teilnehmer: PVT1 = MIN(Z1T; a x ZEL) | PVT2 = MIN(Z2T; b x ZEL) … Händlerbilanzkreis (Netzbezug): Z1T‘ = Z1T - PVT1 | Z2T‘ = Z2T - PVT2 … ZEL‘: EEG-BK oder EEG-Direktvermarktungs-BK ZEL‘ = ZEL - PVT1 - PVT2 … Z3D, Z4D: Händlerbilanzkreis (Drittbelieferte Kunden) … ZEB: Händlerbilanzkreis (Strombezug PV-Anlage) … ZEL‘: Vergütung nach EEG: ZEL‘ = ZEL - PVT1 - PVT2 … Statische Aufteilung der PV-Erzeugung bei Teilnehmer 1 (gewählt 70%) und Teilnehmer 2 (gewählt 30%)
  8. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  9. Messstellenbetriebsgesetz – § 2 Begriffsbestimmungen (Nr. 7 intelligentes Messsystem, Nr. 27 Zählerstandsgangmessung), abgerufen am 05.10.2026 (Stand-Zeile der Abrufdatei nicht enthalten)§ 2 Satz 1 Nr. 27Zählerstandsgangmessung: die Messung einer Reihe viertelstündig ermittelter Zählerstände von elektrischer Arbeit und stündlich ermittelter Zählerstände von Gasmengen
  10. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, MK D5 Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV), Vorgaben Messung, Ausgabe 11.2024, Stand 26.11.2024MK D5, Seite 21 von 22, „Vorgaben Messung“Vorgaben Messung entsprechend den Techn. Mindestanforderungen des NB: ZE, Zn: nach Messstellenbetriebsgesetz (direkte oder halbindirekte Messung nach NB-Vorgaben)
  11. Energiewirtschaftsgesetz – § 42b Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Abs. 3, Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)§ 42b Abs. 3 Satz 1; § 42b Abs. 3 Satz 3Der Betreiber der Gebäudestromanlage ist nicht verpflichtet, die umfassende Versorgung der teilnehmenden Letztverbraucher mit Strom sicherzustellen. … Das Recht des Letztverbrauchers, für den ergänzenden Strombezug einen Vertrag seiner Wahl mit einem Lieferanten seiner Wahl abzuschließen, darf in dem Gebäudestromnutzungsvertrag nicht eingeschränkt werden.
  12. Energiewirtschaftsgesetz – § 42a EnWG, Mieterstromverträge§ 42a Abs. 2 Satz 6 und Abs. 4 Satz 1 EnWGDer Mieterstromvertrag muss die umfassende Versorgung des Letztverbrauchers mit Strom auch für die Zeiten vorsehen, in denen kein Mieterstrom geliefert werden kann. … Für Mieter von Wohnräumen darf der für den Mieterstrom und den zusätzlichen Strombezug nach Absatz 2 Satz 6 zu zahlende Preis 90 Prozent des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs, auf Basis des Grund- und Arbeitspreises, nicht übersteigen.
  13. Energiewirtschaftsgesetz – § 42b Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Abs. 5, Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)§ 42b Abs. 5 Satz 1; § 42b Abs. 5 Satz 2 bis 4; § 42b Abs. 5 Satz 5Die durch die Gebäudestromanlage erzeugte elektrische Energie wird rechnerisch auf alle teilnehmenden Letztverbraucher aufgeteilt, wobei die rechnerisch aufteilbare Strommenge begrenzt ist auf die Strommenge, die innerhalb eines 15-Minuten-Zeitintervalls in der Solaranlage erzeugt oder von allen teilnehmenden Letztverbrauchern verbraucht wird, je nachdem welche dieser Strommengen geringer ist. … Die rechnerische Aufteilung dieser Strommenge zwischen den teilnehmenden Letztverbrauchern erfolgt anhand des zwischen dem teilnehmenden Letztverbraucher und dem Betreiber nach Absatz 2 Nummer 1 vereinbarten Aufteilungsschlüssels. Im Zweifel ist die durch die Gebäudestromanlage erzeugte elektrische Energie zu gleichen Teilen auf die teilnehmenden Letztverbraucher zu verteilen. Die einem einzelnen teilnehmenden Letztverbraucher im Wege der rechnerischen Aufteilung innerhalb eines 15-Minuten-Zeitintervalls zuteilbare Strommenge ist begrenzt auf die durch ihn in diesem Zeitintervall verbrauchte Strommenge. … Der Betreiber der Gebäudestromanlage teilt der im Rahmen der elektronischen Marktkommunikation zuständigen Stelle den Aufteilungsschlüssel mit.
  14. VBEW – Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen 771.20, MK D5 Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV), Abrechnungsblatt „Dynamische Aufteilung“, Ausgabe 11.2024, Stand 26.11.2024MK D5 dynamisch, Seite 22 von 22, „Vorgaben Bilanzierung“; MK D5 dynamisch, Seite 22 von 22Z1T‘, Z2T‘: Teilnehmer GGV(Dynamische Aufteilung der ¼-h PV-Erzeugung am realen Verbrauch der Teilnehmer) … PVT1 = (ZEL - ZEL‘) * Z1T / (Z1T + Z2T) PVT2 = (ZEL - ZEL‘) * Z2T / (Z1T + Z2T) … ZEL‘ = MAX (ZEL - Z1T - Z2T; 0)

Einführung

Worum geht es?

Am Netzanschluss sitzt ein Summenzähler (Z1). Dahinter liegt die Kundenanlage, das Leitungsnetz des Hauses (§ 20 Abs. 1d EnWG). Jeder Nutzer hat einen Unterzähler (ZU). Ob ein Unterzähler nur Abrechnungshilfe ist oder ein eigener Zählpunkt mit eigener Marktlokation, hängt davon ab, ob ein fremder Lieferant den Nutzer über die Kundenanlage beliefert.

Wann braucht man das?
Wenn in einem Mehrfamilienhaus, auf einem Gewerbehof oder in einem Quartier mehrere Nutzer hinter einem Netzanschluss hängen und jeder einen eigenen Zähler hat. Dürfen die Nutzer ihren Lieferanten frei wählen, werden ihre Unterzähler bilanzierungsrelevant.
Das Besondere
Es gibt zwei Arten Unterzähler. Der bilanzierungsrelevante gehört zu einem Nutzer mit Lieferant seiner Wahl (im Wege der Durchleitung) und bekommt einen Zählpunkt. Der nicht bilanzierungsrelevante gehört zu einem Nutzer, den der Betreiber voll versorgt; er ist Abrechnungstechnik des Betreibers. Den Summenzähler darf ein virtueller ersetzen, wenn alle Messeinrichtungen intelligente Messsysteme sind. Ob ein Haus als Kundenanlage gilt, ist seit der Rechtsprechung nicht mehr selbstverständlich.
Rechenbeispiel
Jahresmengen in kWh. Z1 zählt 30.000. ZU1 (Fremdlieferant) 8.000, ZU2 (Fremdlieferant) 6.000, ZU3 (Betreiber) 5.000, ZU4 (Betreiber) 4.000. Die Marktlokation der Kundenanlage trägt 30.000 − 8.000 − 6.000 = 16.000 kWh. Davon gehören 5.000 + 4.000 = 9.000 kWh zu den Nutzern des Betreibers. Der Rest von 7.000 kWh ist Allgemeinstrom, also die Differenz.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • 2.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Lieferung ins Netz.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.
  • ZU1 bis ZU4Unterzähler der Nutzer hinter dem Summenzähler Z1.

Unterzähler und Drittmengen tragen sprechende Namen, weil keine Quelle sie nummeriert. Energy Sharing ist nur ein Ausblick: Der Rechtsrahmen gilt, eine amtliche Rechenformel gibt es nicht.

1Objekt 1 von 7

Netz und Eigentumsgrenze

Hier beginnt die Kundenanlage

Was ist das?
Das Verteilungsnetz und der Hausanschlusskasten (HAK). Im Messkonzept von Stromnetz Berlin steht an dieser Stelle die Eigentumsgrenze, darunter die Beschriftung „kundeneigenes Netz“.
Wozu dient es hier?

Ab hier gehört die Leitung nicht mehr dem Netzbetreiber. Er stellt aber den Zählpunkt des Summenzählers bereit.

Im Markt
  • Netzlokation (NeLo)Der Netzanschluss. Die GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) nennt die Abbildung einer Kundenanlage ausdrücklich als Anwendungsfall der Netzlokation.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Typischer Fehler

„Eine Kundenanlage braucht keinen eigenen Zählpunkt am Netz.“ Nein. Der Netzbetreiber stellt den Zählpunkt des Summenzählers bereit (§ 20 Abs. 1d Satz 1 EnWG).

Quelle: Stromnetz Berlin, Messkonzept 6.1 · GPKE Teil 1, Kapitel 3.6 · § 20 Abs. 1d EnWG, Sätze 1 und 2 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 7

Summenzähler Z1

Zählt, was die Kundenanlage mit dem Netz tauscht

Was ist das?
Z1 sitzt am Netzanschluss. Er erfasst die Strommenge, die die Kundenanlage aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnimmt und einspeist. Im Berliner Bild trägt Z1 zwei Pfeile, einen je Richtung.
Wozu dient es hier?

Z1 enthält alle Nutzer und den Allgemeinstrom. Von ihm werden die Mengen der fremd belieferten Nutzer abgezogen.

Beispiel: Z1 zählt im Jahr 30.000 kWh.

Im Markt
  • Messlokation (Netzübergabe)In der Codeliste der Lokationsbündelstruktur 9992 00000 006 8 steht die Messlokation der Netzübergabe: Verbrauch, genau einmal.
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug (+), Zählerstand total, tariflos.
  • OBIS 2.8.0Wirkarbeit Lieferung (−), Zählerstand total, tariflos. Gilt bei Zweirichtung.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Z1 ist der Verbrauch des Betreibers.“ Nein. Z1 enthält auch alle Nutzer. Der Anteil des Betreibers ist die Differenz.

Quelle: § 20 Abs. 1d EnWG, Sätze 1 und 2 · Stromnetz Berlin, Messkonzept 6.1 · Codeliste Lokationsbündel 9992 00000 006 8 · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 7

Kundenanlage

Das Leitungsnetz des Hauses hinter Z1

Was ist das?
Nach § 3 Nr. 65 EnWG liegt eine Kundenanlage auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet, ist mit dem Netz verbunden, für den Wettbewerb unbedeutend und steht jedermann zur Belieferung der Letztverbraucher im Wege der Durchleitung diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung.
Wozu dient es hier?

Das Schild trägt die Rechtsgrundlage. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) und dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13.05.2025 (EnVR 83/20) gilt: Eine Kundenanlage liegt nur vor, wenn sie kein Verteilernetz im Sinn der Binnenmarktrichtlinie ist. Im entschiedenen Fall leiteten die Leitungen Strom weiter, den die Antragstellerin an Endkunden verkaufte. Sie galten nicht als Kundenanlage, und ein Anspruch auf Abrechnung über Unterzähler nach § 20 Abs. 1d bestand nicht.

Im Markt
  • Abbildung im MarktDer § 20 Abs. 1d EnWG ermöglicht die Abbildung einer Kundenanlage (Anwendungshandbuch zur Nachricht UTILMD, Strom, Version 2.2, Abschnitt 5.5). Eine eigene Anwendungshilfe des Branchenverbands BDEW zum Prozess gab es laut Handbuch nicht.
  • ÜbergangsregelVorgaben zur Regulierung von Energieversorgungsnetzen gelten für Anlagen nach § 3 Nr. 65 und 66, die bis zum 23.12.2025 angeschlossen wurden, erst ab dem 1. Januar 2029 (§ 118 Abs. 7 EnWG). Für später angeschlossene Anlagen gilt diese Regel nicht.
Typischer Fehler

„Jedes Mehrparteienhaus mit Haus-Verteilung ist eine Kundenanlage.“ Nein. Seit dem BGH-Beschluss nur, wenn es kein Verteilernetz ist. Für Anlagen, die bis zum 23.12.2025 angeschlossen wurden, hilft die Übergangsregel in § 118 Abs. 7 EnWG.

Quelle: § 3 Nr. 65 EnWG · BGH Pressemitteilung EnVR 83/20 · § 118 Abs. 7 EnWG · UTILMD AHB Strom 2.2, Abschnitt 5.5

4Objekt 4 von 7

Allgemeinstrom

Ohne eigenen Zähler, nur als Differenz

Was ist das?
Treppenlicht, Aufzug und andere „Verbrauchseinrichtungen des Anschlussnehmers“. Im Berliner Bild hängen sie ohne eigenen Zähler hinter Z1. Das Wort Allgemeinstrom steht dort nicht; der Atlas verwendet es als Kurzform.
Wozu dient es hier?

Seine Menge ist die Differenz: Z1 − ZU1 − ZU2 − ZU3 − ZU4. Darin stecken auch Leitungsverluste und Messabweichungen (Folgerung des Atlas).

Beispiel: 30.000 − 8.000 − 6.000 − 5.000 − 4.000 = 7.000 kWh.

Im Markt
  • Teil der Kundenanlagen-MaLoDie Menge liegt in der Marktlokation des Betreibers hinter dem Summenzähler.
Merksatz

Ungemessen heißt Differenz.

Quelle: Stromnetz Berlin, Messkonzept 6.1

5Objekt 5 von 7

Unterzähler bilanzierungsrelevant

Nutzer mit Lieferant seiner Wahl

Was ist das?
ZU1 und ZU2 gehören zu Nutzern, die ein Lieferant ihrer Wahl über die Kundenanlage beliefert (im Wege der Durchleitung). Solche Unterzähler bekommen einen Zählpunkt (§ 20 Abs. 1d Satz 1 EnWG).
Wozu dient es hier?

Ihre Menge wird dem Lieferanten des Nutzers bilanziert und beim Summenzähler abgezogen. Das Gesetz nennt das „Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler“.

Beispiel: ZU1 = 8.000 kWh und ZU2 = 6.000 kWh gehen an Fremdlieferanten. Aus Z1 mit 30.000 kWh bleiben 30.000 − 8.000 − 6.000 = 16.000 kWh für die Kundenanlage.

Im Markt
  • MeLo und MaLo auf Ebene 2Messlokation „Hinterschaltung“ und Marktlokation Verbrauch stehen in der Lokationsbündelstruktur 9992 00000 006 8 auf Ebene 2, flexibel 1 bis N Stück (Codes 9992 00000 108 2 und 9992 00000 110 7). Die GPKE nennt als Beispiel ein Wohnhaus mit Untermessung.
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug (+), Zählerstand total, tariflos.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Der Unterzähler gehört dem Mieter und ist dem Netzbetreiber egal.“ Nein. Ein bilanzierungsrelevanter Unterzähler ist ein Zählpunkt des Netzzugangs.

Quelle: § 20 Abs. 1d EnWG, Sätze 1 und 2 · Codeliste Lokationsbündel 9992 00000 006 8 · GPKE Teil 1, Kapitel 3.2 · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

6Objekt 6 von 7

Unterzähler nicht bilanzierungsrelevant

Abrechnungstechnik des Betreibers

Was ist das?
ZU3 und ZU4 gehören zu Nutzern, die „die vollständige Versorgung der Anschlussnutzer über den Kundenanlagenbetreiber“ erhalten, am gleichen Netzanschluss im selben Gebäude. Der Betreiber nutzt sie für die Abrechnung mit seinen Nutzern.
Wozu dient es hier?

Sie zeigen den Gegenpol: Unterzähler ohne Marktteilnahme. § 20 Abs. 1d nennt Zählpunkte nur für die bilanzierungsrelevanten Unterzähler. Der Atlas liest daraus: Dieser Zähler hat keinen eigenen Zählpunkt im Markt.

Beispiel: ZU3 = 5.000 kWh und ZU4 = 4.000 kWh bleiben in der Menge der Kundenanlage.

Im Markt
  • Keine eigene MaLo oder MeLo (Lesart)Die Mengen laufen in der Marktlokation der Kundenanlage. Ein ausdrückliches Zitat dafür gibt es nicht. Es ist eine Lesart des Atlas aus § 20 Abs. 1d und dem Messkonzept von Stromnetz Berlin.
Typischer Fehler

„Jeder Zähler ist eine Messlokation.“ Nein. Eine Messlokation ist ein Zählpunkt des Netzzugangs. Ein Zähler, der nur der Abrechnung des Betreibers dient, ist es nach dieser Lesart nicht.

Quelle: Stromnetz Berlin, Messkonzept 6.1 · § 20 Abs. 1d EnWG, Sätze 1 und 2

7Objekt 7 von 7

Nutzer

Vier Wohnungen, zwei Versorgungswege

Was ist das?
Die Anschlussnutzer sind Mieter oder Gewerbenutzer, „beliefert über Kundenanlagenbetreiber oder Lieferanten“ (Bildunterschrift im Messkonzept von Stromnetz Berlin). Wohnung 1 und 2 haben einen Fremdlieferanten, Wohnung 3 und 4 beziehen vom Betreiber.
Wozu dient es hier?

Beide Versorgungswege laufen hinter einem Anschluss nebeneinander. Die freie Lieferantenwahl macht den Unterzähler marktrelevant.

Im Markt
  • Marktlokation je NutzerJeder bilanzierungsrelevante Nutzer hat eine eigene Marktlokation. Der Verbrauch der anderen gehört zur Marktlokation der Kundenanlage.
In SAP IS-U: Verbrauchsstelle

Eine Wohnung ist in SAP eine Verbrauchsstelle im Anschlussobjekt: eine abgeschlossene räumliche Einheit, die versorgt wird. An ihr hängen die Anlagen.

Merksatz

Die freie Lieferantenwahl macht den Unterzähler marktrelevant.

Quelle: Stromnetz Berlin, Messkonzept 6.1 · § 20 Abs. 1d EnWG, Sätze 1 und 2 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Lernmodell nach dem Messkonzept 6.1 von Stromnetz Berlin (Ausgabe September 2025) und § 20 Abs. 1d EnWG; andere Netzbetreiber können abweichen. Erzeugungsanlagen hinter dem Summenzähler zeigt das Bild nicht. Ob ein Gebäude eine Kundenanlage ist, entscheidet der Einzelfall; seit dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 ist das nicht mehr selbstverständlich. Dass ein Unterzähler ohne Marktteilnahme keinen Zählpunkt hat, ist eine Lesart des Atlas. Mengen sind Beispielwerte. Zum Weiterlesen: Submetering im Messwesen.

  1. Stromnetz Berlin – Messkonzepte, Abschnitt 6.1 Kundenanlage ohne Erzeugungsanlagen mit Summenzähler, Ausgabe September 2025Seite 25/32; Seite 25/32, „Anwendung“; Seite 25/32, Bildunterschrift; Seite 25/32, Zeichnung6.1 Kundenanlage ohne Erzeugungsanlagen mit Summenzähler … Anlagen mit bilanzierungsrelevanten Unterzählern … Anlagen mit nicht bilanzierungsrelevanten Unterzählern, die am gleichen Netzanschluss im selben Gebäude installiert sind und die vollständige Versorgung der Anschlussnutzer über den Kundenanlagenbetreiber sicherstellen … Messeinrichtungen der Anschlussnutzer (beliefert über Kundenanlagenbetreiber oder Lieferanten) … Eigentumsgrenze kundeneigenes Netz … Verbrauchseinrichtungen des Anschlussnehmers
  2. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Lesefassung, Kapitel 3.6 Netzlokation, Lesefassung zu BK6-24-174Kapitel 3.6 Netzlokation, Seite 19 von 32Die Netzlokation wird insbesondere zur Abbildung der Lokationsbündelstruktur für eine gemeinsame Gebäudestromversorgung, geringfügige Stromverbräuche von Wechselrichtern volleinspeisender PV-Anlagen nach § 10c EEG oder eine Kundenanlage nach EnWG benötigt.
  3. Energiewirtschaftsgesetz – § 20 Zugang zu den Energieversorgungsnetzen; Festlegungskompetenz, Absatz 1d Sätze 1 und 2, Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)§ 20 Abs. 1d Satz 1; § 20 Abs. 1d Satz 2Der Betreiber des Energieversorgungsnetzes, an das eine Kundenanlage oder eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung angeschlossen ist, hat den Zählpunkt zur Erfassung der durch die Kundenanlage aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnommenen und in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge (Summenzähler) sowie alle Zählpunkte bereitzustellen, die für die Gewährung des Netzzugangs für Unterzähler innerhalb der Kundenanlage im Wege der Durchleitung (bilanzierungsrelevante Unterzähler) erforderlich sind. … Bei der Belieferung der Letztverbraucher durch Dritte findet im erforderlichen Umfang eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler statt.
  4. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.
  5. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der Lokationsbündelstrukturen, Version 1.0, Abschnitt 4.6 Verbrauch mit flexibler Hinterschaltung ohne Erzeugung – 9992 00000 006 8, Version 1.0 vom 31.03.2023, anzuwenden ab 01.10.2024Abschnitt 4.6, Seite 23 von 44; Abschnitt 4.6, Tabelle4.6 Verbrauch mit flexibler Hinterschaltung ohne Erzeugung - 9992 00000 006 8 … 9992 00000 103 2 MeLo (Netzübergabe) Verbrauch 1 Starr 1 … 9992 00000 108 2 MeLo (Hinterschaltung) Verbrauch 2 Flexibel 1-N … 9992 00000 101 6 MaLo Verbrauch 1 Starr 1 … 9992 00000 110 7 MaLo Verbrauch 2 Flexibel 1-N
  6. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  7. Energiewirtschaftsgesetz – § 3 Begriffsbestimmungen, Nr. 65 Kundenanlage, Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)§ 3 Nr. 65 Buchstaben a bis dKundenanlage Energieanlage zur Abgabe von Energie, die a) sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet befindet … b) mit einem Energieversorgungsnetz oder mit einer Erzeugungsanlage verbunden ist, c) für die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas unbedeutend ist und d) jedermann zum Zwecke der Belieferung der angeschlossenen Letztverbraucher im Wege der Durchleitung unabhängig von der Wahl des Energielieferanten diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird
  8. Bundesgerichtshof – Pressemitteilung Nr. 95/2025: Beschluss vom 13. Mai 2025 – EnVR 83/20 (Einordnung einer Energieanlage als von den Pflichten eines Netzbetreibers befreite Kundenanlage), mit Wiedergabe des Tenors EuGH, Urteil vom 28.11.2024, C-293/23, 13.05.2025Abschnitt „Bisheriger Prozessverlauf“ (Tenor des EuGH folgt dort wörtlich); Abschnitt „Entscheidung des Bundesgerichtshofs“Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 28. November 2024 (C-293/23) entschieden: … Die Vorschrift ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass eine Kundenanlage nur dann gegeben ist, wenn sie kein Verteilernetz im Sinn von Art. 2 Nr. 28 der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie darstellt. … Sie dienen der Weiterleitung von Elektrizität, die zum Verkauf an Endkunden durch die Antragstellerin bestimmt ist. Damit können sie nicht von den für die Regulierung der Netze geltenden Vorschriften ausgenommen werden. … Der Antragstellerin steht auch kein Anspruch gegen die Antragsgegnerin zu, eine Abrechnung über Unterzähler nach dem Summenzählermodell gemäß § 20 Abs. 1d EnWG zu ermöglichen und die dafür erforderlichen Zählpunkte bereitzustellen.
  9. Energiewirtschaftsgesetz – § 118 Übergangsregelungen, Absatz 7, Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)§ 118 Abs. 7Auf Energieanlagen nach § 3 Nummer 65 und 66, die bis zum 23. Dezember 2025 an ein Energieversorgungsnetz angeschlossen wurden, sind Vorgaben in Bezug auf die Regulierung von Energieversorgungsnetzen im Sinne des § 3 Nummer 37 erst ab dem 1. Januar 2029 anzuwenden.
  10. EDI@Energy – UTILMD Anwendungshandbuch Strom, Version 2.2, Abschnitt 5.5 Transaktionsgrundergänzung ZAP „Ruhende Marktlokation“ für „Kundenanlagen“ und für „geringfügige Verbräuche“, Version 2.2 vom 01.04.2026Abschnitt 5.5.1 Einleitung, Seite 44 von 1397; Abschnitt 5.5.1 Einleitung, Seite 45 von 1397; Abschnitt 5.5.3 Beispiel, Seite 52 von 1397Der § 20 Abs. 1d EnWG ermöglicht die Abbildung einer „Kundenanlage“ … Wichtiger Hinweis: Aktuell gibt es keine BDEW-Anwendungshilfe, die weitere Prozessdetails zu dem Umgang von Kundenanlagen und geringfügigen Verbräuchen beschreibt. … wird die Kundenanlage (MaLo5) über einen sogenannten „virtuellen Summenzähler“, was in der Marktkommunikation einer Summierung der Werte mehrerer Messlokationen (MeLo A, MeLo B, MeLo C) zur Ermittlung der Energiemenge einer Marktlokation (MaLo 5) für die Bilanzierung und Netznutzungsabrechnung entspricht, dargestellt.
  11. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Lesefassung, Kapitel 3.2 Marktlokation, Lesefassung zu BK6-24-174Kapitel 3.2 Marktlokation, Seite 14 von 32Bei Marktlokationen, wie z. B. bei einem Standort eines Industriekunden oder bei einem Wohnhaus mit Untermessung, kann es erforderlich sein, dass für die Erfassung der Energie der Marktlokation mehr als eine Messlokation benötigt wird.

Einführung

Worum geht es?

Ein Letztverbraucher mit Umlageprivileg, etwa ein stromkostenintensives Unternehmen oder ein Speicherbetreiber, hat hinter seinem Netzanschluss Dritte, die Strom verbrauchen. Deren Mengen müssen von seiner privilegierten Menge abgegrenzt werden, sonst fehlt der Nachweis. Das Bild zeigt nur Mengen. Welche Umlagen und Privilegien im Einzelfall gelten und wie hoch die Sätze sind, zeigt es nicht. Die Umlagen regelt das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).

Wann braucht man das?
Wenn auf einem Gewerbe- oder Industriestandort ein Pächter, eine Kantine, eine Lademöglichkeit für Fremde oder eine Fremdfirma Strom verbraucht und der Standort Umlageprivilegien nutzen will.
Das Besondere
Die Regel ist die Abgrenzung durch eichrechtskonforme Messung. Schätzung ist die Ausnahme, und sie muss so ausfallen, dass auf die gesamte Strommenge nicht weniger Umlagen anfallen als bei Messung. Geringfügige Mengen anderer Personen werden dem Letztverbraucher zugerechnet.
Rechenbeispiel
Jahresmengen in kWh, ohne Umlagesätze. Z1 zählt 120.000, der Zähler Z2 des Pächters 14.000: Eigenmenge = 120.000 − 14.000 = 106.000. Ohne Z2 und mit Schätzung für einen Pächteranschluss von 5 kW (Lesart des Atlas) wären es 5 × 8.760 = 43.800 kWh Drittmenge, also 29.800 kWh mehr als gemessen. Ein Kaffeeautomat mit 400 kWh im Jahr ist dagegen geringfügig und bleibt in Z1.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • ¼ hViertelstunde: das Raster, in dem ein intelligentes Messsystem Werte liefert.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.
  • Z2Abgrenzungszähler an der Zuleitung zum Dritten.
  • EnFGEnergiefinanzierungsgesetz: regelt die Umlagen auf Strom.
  • PmaxHöchste Leistungsaufnahme einer Verbrauchseinrichtung.

Unterzähler und Drittmengen tragen sprechende Namen, weil keine Quelle sie nummeriert. Energy Sharing ist nur ein Ausblick: Der Rechtsrahmen gilt, eine amtliche Rechenformel gibt es nicht.

1Objekt 1 von 7

Netzanschluss und Entnahmestelle

Hier wird die Netzentnahme gemessen

Was ist das?
Der Anschluss, an dem die Netzentnahme gemessen wird. Dort ist der Netznutzer, in der Regel der Stromlieferant, als Umlageschuldner grundsätzlich zur Zahlung in voller Höhe und auf die gesamte Netzentnahme verpflichtet.
Wozu dient es hier?

Hier beginnt die Rechnung. Alles Weitere ist Abgrenzung dieser Menge. Wer ein Privileg will, trägt die Darlegungs- und Beweislast.

Im Markt
  • Marktlokation (MaLo)Die Marktlokation der Entnahme. Netznutzer und Lieferant sind hier die Beteiligten.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Typischer Fehler

„Privilegien gelten automatisch für alles hinter dem Zähler.“ Nein. Wer sie in Anspruch nehmen will, trägt die Darlegungs- und Beweislast.

Quelle: BNetzA FAQ Umlageprivilegien, Beweislast · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 7

Zähler Z1

Netzentnahme und Obergrenze

Was ist das?
Z1 misst die Entnahme aus dem Netz. Strommengen, für die Umlagen zu zahlen sind, müssen durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen erfasst werden.
Wozu dient es hier?

Z1 ist die Obergrenze. Als selbst verbraucht darf je 15-Minuten-Intervall höchstens so viel gelten, wie tatsächlich aus dem Netz entnommen wurde (Zeitgleichheit, § 46 Abs. 5 EnFG).

Beispiel: Z1 zählt im Jahr 120.000 kWh. In jeder Viertelstunde zählt höchstens die Netzentnahme dieser Viertelstunde.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo)Der Ort der Messung an der Entnahmestelle.
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug (+), Zählerstand total, tariflos.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Merksatz

Je Viertelstunde zählt höchstens die tatsächliche Netzentnahme. Selbstverbrauch darüber hinaus gibt es in der Berechnung nicht.

Quelle: § 46 EnFG, Abs. 1 bis 4 · § 46 Abs. 5 EnFG, Zeitgleichheit · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 7

Haupt-Letztverbraucher

Betreiber der eigenen Geräte, Eigenmenge

Was ist das?
Der Betreiber der Verbrauchsgeräte. „Zur Bestimmung des Letztverbrauchers kommt es grundsätzlich darauf an, wer Betreiber der jeweiligen elektrischen Verbrauchsgeräte ist, in denen der Strom verbraucht wird.“ Der Leitfaden der Bundesnetzagentur nennt die Rolle „Haupt-Letztverbraucher“.
Wozu dient es hier?

Seine Menge soll privilegiert sein. Sie bleibt übrig, wenn von Z1 die Drittmenge abgezogen ist: die Eigenmenge.

Beispiel: Z1 = 120.000 kWh, Z2 = 14.000 kWh: Die Eigenmenge ist 106.000 kWh.

Im Markt
  • LetztverbraucherDer Letztverbraucher an der Entnahmestelle. Er hat keine eigene Lokation.
Typischer Fehler

„Wer den Netzanschlussvertrag hat, ist für alle Geräte Letztverbraucher.“ Nein. Maßgeblich ist, wer die Geräte betreibt.

Quelle: BNetzA FAQ Umlageprivilegien, Letztverbraucher · BNetzA Leitfaden Messen und Schätzen 2020 (Orientierung)

4Objekt 4 von 7

Abgrenzungszähler Z2

Misst die Drittmenge

Was ist das?
Ein mess- und eichrechtskonformer Zähler an der Zuleitung zum Dritten. Der Leitfaden der Bundesnetzagentur von 2020 sagt dazu, nur als Orientierung: „In aller Regel werden geeichte Messeinrichtungen zu verwenden sein.“
Wozu dient es hier?

Z2 liefert die Drittmenge, die von Z1 abgezogen wird. Das Gesetz verlangt, Mengen mit anteiliger oder keiner Umlage von Mengen mit anderer Umlagenhöhe durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen abzugrenzen (§ 46 Abs. 1 EnFG).

Beispiel: Z2 = 14.000 kWh: Die Eigenmenge ist 120.000 − 14.000 = 106.000 kWh.

Im Markt
  • Messeinrichtung (Lesart)Meist nur eine Messeinrichtung des Letztverbrauchers ohne Zählpunkt. Hat der Dritte einen eigenen Lieferanten, ist es der Fall des Konstrukts Unterzähler in der Kundenanlage. Eine Lokationsbündelstruktur für Drittmengen-Zähler ist nicht belegt.
Typischer Fehler

„Ein ungeeichter Zwischenzähler genügt.“ Verlangt sind „mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen“. Ob ein ungeeichter Zähler nach dem Mess- und Eichrecht ausnahmsweise zulässig ist, ist eine eigene Vorfrage.

Quelle: § 46 EnFG, Abs. 1 bis 4 · BNetzA Leitfaden Messen und Schätzen 2020 (Orientierung)

5Objekt 5 von 7

Dritter

Pächter oder Fremdfirma auf dem Gelände

Was ist das?
Eine andere Person, die in den Räumlichkeiten, auf dem Grundstück oder dem Betriebsgelände des Letztverbrauchers Strom verbraucht.
Wozu dient es hier?

Seine Menge muss von der privilegierten Menge abgegrenzt werden, wenn sie nicht geringfügig ist.

Im Markt
  • Zählpunkt (Lesart)Ob der Dritte einen eigenen Zählpunkt hat, hängt vom Fall ab. Ohne eigenen Lieferanten genügt meist eine Messeinrichtung des Letztverbrauchers. Mit eigenem Lieferanten gilt der Fall des Konstrukts Unterzähler in der Kundenanlage. Beides ist eine Lesart des Atlas.
Typischer Fehler

„Strom von Dritten ist automatisch Strom des Betriebs.“ Nein. Zugerechnet werden nur geringfügige Mengen, die üblicherweise und im konkreten Fall nicht gesondert abgerechnet werden (§ 45 EnFG).

Quelle: § 45 EnFG · BNetzA FAQ Umlageprivilegien, Letztverbraucher

6Objekt 6 von 7

Schätzung statt Messung

Notlösung mit Schutz für die Umlagekasse

Was ist das?
Ist die Abgrenzung technisch unmöglich oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden, und ist auch die Zahlung des höchsten Umlagesatzes auf die ganze Menge nicht wirtschaftlich zumutbar, wird geschätzt (§ 46 Abs. 2 und 3 EnFG). Die Schätzung muss nachvollziehbar sein und darf nicht zu weniger Umlagen führen als eine Messung.
Wozu dient es hier?

Sie ist die Ausnahme. Die Anforderung gilt insbesondere als erfüllt, wenn für die Menge mit dem höchsten Umlagesatz die maximale Leistungsaufnahme der betreffenden Stromverbrauchseinrichtung mit der Summe der vollen Zeitstunden des Kalenderjahres multipliziert wird.

Beispiel: Pächteranschluss mit 5 kW (Lernwert): 5 kW × 8.760 h = 43.800 kWh. Gemessen wären es 14.000 kWh gewesen.

Im Markt
  • MitteilungBei einer Schätzung wird die Mitteilung nach § 52 Abs. 2 EnFG ergänzt, unter anderem um die Angabe, ob und welche Strommengen geschätzt wurden (§ 46 Abs. 4).
Typischer Fehler

„Schätzen ist die bequeme Lösung.“ Nein. Die Schätzung ist vorsichtig angelegt und kann deutlich mehr Menge zum höchsten Satz ergeben als Messen.

Quelle: § 46 EnFG, Abs. 1 bis 4 · BNetzA FAQ Umlageprivilegien, Beweislast

7Objekt 7 von 7

Geringfügig: zurechnen

Kleine Mengen bleiben in Z1

Was ist das?
Nach § 45 EnFG werden Verbräuche einer anderen Person dem Letztverbraucher zugerechnet, wenn sie geringfügig sind, üblicherweise und im konkreten Fall nicht gesondert abgerechnet werden und in den Räumlichkeiten, auf dem Grundstück oder dem Betriebsgelände verbraucht werden. Bei gewerblicher Nutzung muss der Verbrauch zur Erbringung einer Leistung dienen.
Wozu dient es hier?

Für solche Mengen entfällt die Abgrenzung, ein Z2 ist nicht nötig. Als Orientierung nannte der Leitfaden von 2020 den Verbrauch eines gewöhnlichen Haushaltskunden: „typischerweise etwa 3.500 kWh/a“. Darüber liegende Mengen sind im Regelfall nicht mehr geringfügig.

Beispiel: Ein Kaffeeautomat des Pächters verbraucht 400 kWh im Jahr, wird nicht gesondert abgerechnet und steht auf dem Betriebsgelände. Er ist geringfügig und bleibt in Z1.

Im Markt
  • ZurechnungsregelKeine Lokation. § 45 EnFG ist eine Regel, die Mengen zuordnet.
Typischer Fehler

„Bis 3.500 kWh ist immer geringfügig.“ Nein. Die 3.500 kWh sind nur eine Orientierung aus dem Leitfaden von 2020. Dazu müssen die weiteren Voraussetzungen des § 45 erfüllt sein, etwa dass die Menge nicht gesondert abgerechnet wird.

Quelle: § 45 EnFG · BNetzA Leitfaden Messen und Schätzen 2020 (Orientierung) · BNetzA FAQ Umlageprivilegien, Letztverbraucher

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Das Bild zeigt nur Mengen. Welche Umlagen und Privilegien 2026 im Einzelfall gelten (zum Beispiel Besondere Ausgleichsregelung, Speicher, Wärmepumpen) und wie hoch ihre Sätze sind, hat der Atlas nicht geprüft; Sonderregeln etwa für Stromspeicher sind nicht dargestellt. Die Stromsteuer hat eigene Regeln für Dritte. Der Leitfaden der Bundesnetzagentur zum Messen und Schätzen (Oktober 2020) bezieht sich auf die entfallene EEG-Umlage und dient nur zur Orientierung; die Bundesnetzagentur nennt ihn in ihren Fragen und Antworten zum EnFG (Stand 06.02.2026) nur „am Beispiel der ehemaligen EEG-Umlagepflichten“. Zahlen sind Lernwerte. Zum Weiterlesen: Energiesteuer und Umlagen in der Abrechnung.

  1. Bundesnetzagentur – Umlageprivilegien (FAQ zum Energiefinanzierungsgesetz, Umlagepflichten und Aufsicht), Umlageschuldner und Beweislast, Stand der Veröffentlichung bzw. Aktualisierung der FAQ: 06.02.2026Frage „Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast …?“Der Netznutzer (in der Regel der Stromlieferant), der als Umlageschuldner grundsätzlich zur Zahlung in voller Höhe (100 Prozent) und vollem Umfang (auf die gesamte Netzentnahme) verpflichtet ist … Die Darlegungs- und Beweislast für die Inanspruchnahme einer begünstigenden Sonderregelung trägt entsprechend allgemeiner zivilrechtlicher Grundsätze derjenige, der die Vergünstigung in Anspruch nehmen möchte.
  2. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.
  3. Energiefinanzierungsgesetz – § 46 Messung und Schätzung, Absätze 1 bis 4, Stand: zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 18.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347)§ 46 Abs. 1; § 46 Abs. 2; § 46 Abs. 3 Satz 1 bis 3; § 46 Abs. 3 Satz 4; § 46 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1Strommengen, für die Umlagen zu zahlen sind, sind durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen zu erfassen. Wenn für Strommengen nur anteilige oder keine Umlagen zu zahlen sind, sind diese Strommengen von Strommengen, die einer Pflicht zur Zahlung einer Umlage in anderer Höhe unterliegen, durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen abzugrenzen. … Einer Abgrenzung von Strommengen durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen bedarf es abweichend von Absatz 1 Satz 2 nicht, wenn 1. für die gesamte Strommenge der innerhalb dieser Strommenge geltende höchste Umlagesatz geltend gemacht wird oder 2. die Abgrenzung technisch unmöglich oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden ist und auch eine Abrechnung nach Nummer 1 aufgrund der Menge des privilegierten Stroms, für den in Ermangelung der Abgrenzung der innerhalb dieser Strommenge geltende höchste Umlagesatz anzuwenden wäre, nicht wirtschaftlich zumutbar ist. … In den Fällen von Absatz 2 Nummer 2 sind die jeweiligen Strommengen durch eine Schätzung abzugrenzen. Diese Schätzung hat in sachgerechter und in einer für einen nicht sachverständigen Dritten jederzeit nachvollziehbaren und nachprüfbaren Weise zu erfolgen. Bei der Schätzung muss sichergestellt werden, dass auf die gesamte Strommenge nicht weniger Umlagen gezahlt werden als im Fall einer Abgrenzung durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen. … Die Anforderung nach Satz 3 ist insbesondere erfüllt, wenn bei den jeweiligen voneinander abzugrenzenden Strommengen mit unterschiedlicher Umlagenhöhe zur Bestimmung der Strommenge, für die im Vergleich der höchste Umlagesatz anzuwenden ist, die maximale Leistungsaufnahme der betreffenden Stromverbrauchseinrichtung mit der Summe der vollen Zeitstunden des jeweiligen Kalenderjahres multipliziert wird. … Erfolgt eine Schätzung nach Absatz 3, muss die Mitteilung nach § 52 Absatz 2 um die folgenden Angaben ergänzt werden: 1. die Angabe, ob und welche Strommengen im Wege einer Schätzung abgegrenzt wurden
  4. Energiefinanzierungsgesetz – § 46 Messung und Schätzung, Absatz 5, Stand: zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 18.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347)§ 46 Abs. 5 Satz 1Bei der Berechnung der aus dem Netz entnommenen und selbst verbrauchten Strommengen darf unabhängig davon, ob hierfür nach den Bestimmungen dieses Teils volle oder verringerte Umlagen zu zahlen sind, Strom höchstens bis zu der Höhe der tatsächlichen Netzentnahme, bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall (Zeitgleichheit von Netzentnahme und Verbrauch), berücksichtigt werden.
  5. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  6. Bundesnetzagentur – Umlageprivilegien (FAQ zum Energiefinanzierungsgesetz, Umlagepflichten und Aufsicht), Letztverbraucher und Drittverbräuche, Stand der Veröffentlichung bzw. Aktualisierung der FAQ: 06.02.2026Frage „Welche Verbrauchsmengen können einem bestimmten Letztverbraucher zugeordnet werden?“Zur Bestimmung des Letztverbrauchers kommt es grundsätzlich darauf an, wer Betreiber der jeweiligen elektrischen Verbrauchsgeräte ist, in denen der Strom verbraucht wird. … Unter bestimmten Voraussetzungen können geringfügige unentgeltliche Stromverbräuche anderer Personen einem Letztverbraucher auch als seine Verbräuche zugerechnet werden … Für weitergehende Erläuterungen zur Zurechnung geringfügiger Drittverbräuche am Beispiel der ehemaligen EEG-Umlagepflichten vgl.: Leitfaden zum Messen und Schätzen, Seiten 40 bis 53.
  7. Bundesnetzagentur – Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten (zu §§ 62a, 62b EEG 2017; nach Wegfall der EEG-Umlage nur noch Orientierungshilfe), 8. Oktober 2020Abschnitt 3.1, Seite 54; Legende der Abbildungen (Vorspann); Abschnitt 2.2.1 Maßstab eines geringfügigen Stromverbrauchs, Seite 45In aller Regel werden geeichte Messeinrichtungen zu verwenden sein. … H = Haupt-Letztverbraucher (Letztverbraucher, dem geringfügige Drittverbräuche zuzurechnen sind) … Es ist davon auszugehen, dass im Regelfall jedenfalls Stromverbräuche oberhalb des Verbrauchs eines „gewöhnlichen Haushaltskunden“ keine geringfügigen Stromverbräuche im Sinne der Bagatellregelung mehr darstellen. … Haushaltskunden haben einen Stromverbrauch im kleinen vierstelligen kWh-Bereich, typischerweise etwa 3.500 kWh/a.
  8. Energiefinanzierungsgesetz – § 45 Geringfügige Stromverbräuche Dritter, Stand: zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 18.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347)§ 45 (Satz 1 mit Nr. 1 bis 3)Stromverbräuche einer anderen Person sind den Stromverbräuchen des Letztverbrauchers zuzurechnen, wenn sie 1. geringfügig sind, 2. üblicherweise und im konkreten Fall nicht gesondert abgerechnet werden und 3. verbraucht werden a) in den Räumlichkeiten, auf dem Grundstück oder dem Betriebsgelände des Letztverbrauchers und b) im Fall einer gewerblichen Nutzung zur Erbringung einer Leistung der anderen Person gegenüber dem Letztverbraucher oder des Letztverbrauchers gegenüber der anderen Person.
  9. Bundesnetzagentur – Ehemalige EEG-Umlagepflichten und Leitfäden zur Eigenversorgung, Stand: 24.11.2023Abschnitt „Entfallen der EEG-Umlagepflichten“; Abschnitt „Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“Die EEG-Umlage wurde zunächst vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 von 3,723 ct/kWh auf 0 ct/kWh abgesenkt (§ 60 EEG 2021) und im Anschluss endgültig abgeschafft (EEG 2023). … Die entsprechenden EEG-Umlagepflichten zur Messung, Abgrenzung, Meldung und Zahlung sind insgesamt entfallen. … Im Leitfaden zum Messen und Schätzen ging es um die Anwendung der gesetzlichen Vorgaben nach §§ 62a und 62b EEG 2017 zur Erfassung und Abgrenzung von Strommengen für die Abwicklung der EEG-Umlagepflichten.

Einführung

Worum geht es?

Ausblick, Stand 05.10.2026: Der Rechtsrahmen gilt (§ 42c des Energiewirtschaftsgesetzes, EnWG). Die Abwicklung läuft heute über ein Dienstleistungsmodell und die bestehende Lieferanten- und Bilanzkreiszuordnung. Eine amtliche Rechenformel gibt es nicht. Der Betreiber einer Anlage für erneuerbare Energien liefert Strom an andere Letztverbraucher, aber über das öffentliche Netz und nicht im selben Haus. Der Anteil jedes Abnehmers richtet sich nach einem Aufteilungsschlüssel und der zeitgleichen Einspeisung.

Wann braucht man das?
Wenn Erzeugung und Verbrauch nicht im selben Gebäude liegen, zum Beispiel eine Solaranlage auf dem Dach einer Person und Abnehmer in der Nachbarschaft.
Das Besondere
Es gibt zwei Lieferverträge: den Sharing-Liefervertrag mit dem Anlagenbetreiber und einen ergänzenden Reststromvertrag mit einem Lieferanten nach Wahl. Für den ganzen Netzbezug fallen die üblichen Zahlungen für Netzentgelte und Umlagen an.
Rechenbeispiel
Lesart des Atlas, keine amtliche Formel (kWh je Viertelstunde, Lernwerte). Die Anlage speist E = 10 ein. Abnehmer A hat 60 % Anteil und bezieht BA = 4: SA = MIN(0,6 × 10; 4) = 4, der Reststrom RA = 4 − 4 = 0. Abnehmer B hat 40 % und bezieht BB = 8: SB = MIN(4; 8) = 4, RB = 8 − 4 = 4. Von E bleiben 10 − 4 − 4 = 2 kWh übrig, die der Direktvermarkter anderweitig vermarkten kann. Ob ein ungenutzter Anteil umverteilt wird, regelt § 42c nicht.
Kürzel in diesem Bild
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • 2.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Lieferung ins Netz.
  • MIN, MAXMIN nimmt den kleineren, MAX den größeren von zwei Werten.
  • EEErneuerbare Energien.
  • E, BA, BBEnergy Sharing, Lesart des Atlas: Einspeisung der Anlage (E) und Bezug der Abnehmer A und B (BA, BB).
  • SA, RAEnergy Sharing, Lesart des Atlas: Sharing-Menge (S) und Reststrom (R) des Abnehmers A.

Unterzähler und Drittmengen tragen sprechende Namen, weil keine Quelle sie nummeriert. Energy Sharing ist nur ein Ausblick: Der Rechtsrahmen gilt, eine amtliche Rechenformel gibt es nicht.

1Objekt 1 von 6

Stand der Dinge

Ausblick, Stand 05.10.2026

Was ist das?
Der Rechtsrahmen gilt: § 42c EnWG ist in Kraft. Netzbetreiber müssen die gemeinsame Nutzung ab dem 1. Juni 2026 innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets ermöglichen und ab dem 1. Juni 2028 auch im Gebiet eines direkt angrenzenden Verteilnetzbetreibers derselben Regelzone. Die Bundesnetzagentur hat am 07.07.2026 mitgeteilt, dass es für Netzbetreiber keine weiteren Umsetzungserfordernisse gibt, weil das Dienstleistungsmodell genügt.
Wozu dient es hier?

Deshalb zeigt dieses Bild den Aufbau und die Rollen, aber keine amtliche Rechenregel. Die Mengenzuordnung steht nicht im Gesetz. Eine Festlegung der Bundesnetzagentur zur Marktkommunikation hat die Recherche vom 05.10.2026 nicht gefunden.

Im Markt
  • Mitteilung Nr. 73Hinweis der Beschlusskammer 6 vom 07.07.2026, keine Festlegung. Eine Abwicklung, bei der die Netzbetreiber die Mengen vorrangig koordinieren, würde „erhebliche zusätzliche Komplexität erzeugen und umfangreiche IT-Anpassungen erfordern“.
  • InternetplattformDas Gesetz sieht eine gemeinsame Internetplattform vor, auf der unter anderem Vereinbarungen nach § 42c registriert werden (§ 20b Abs. 2 Nr. 3 EnWG). Den Zeitpunkt kann die Bundesnetzagentur festlegen; eine Festlegung hat die Recherche nicht gefunden.
Typischer Fehler

„Energy Sharing läuft über einen amtlich festgelegten Marktprozess.“ Bisher nicht. Nach der Mitteilung Nr. 73 ist es möglich, ein Vorhaben schon jetzt im bestehenden Modell der Lieferanten- und Bilanzkreiszuordnung umzusetzen.

Quelle: § 42c Abs. 4 EnWG, Termine · BNetzA BK6 Mitteilung Nr. 73, Bilanzkreis und Netzbetreiber · BNetzA BK6 Mitteilung Nr. 73, Dienstleistungsmodell · § 20b EnWG

2Objekt 2 von 6

EE-Anlage mit Einspeisezähler

Quelle der Sharing-Menge

Was ist das?
Eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (EE) oder ein Speicher, in dem ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien zwischengespeichert wird. Der Betrieb darf weder überwiegend gewerblich noch überwiegend selbständig beruflich sein. Der Einspeisezähler erfasst die erzeugte oder gespeicherte Elektrizität mit Zählerstandsgangmessung oder viertelstündlicher registrierender Leistungsmessung.
Wozu dient es hier?

Der Zähler liefert die zeitgleiche Einspeisung je Viertelstunde, an der der Anteil der Abnehmer bemessen wird. Ohne Viertelstundenwerte gibt es kein Energy Sharing.

Im Markt
  • DirektvermarktungDie Einspeisung erfolgt in der EEG-Veräußerungsform „Direktvermarktung“, mit viertelstundengenauer Messung und Bilanzierung.
  • MeLo · OBIS 2.8.0Einordnung des Atlas: Messlokation am Einspeisepunkt, Zählwerk für die Lieferung ins Netz.
Typischer Fehler

„Gewerbliche Betreiber können mitmachen.“ Der Anlagenbetrieb darf nicht überwiegend gewerblich sein. Unternehmen als Abnehmer gelten nur als Letztverbraucher, wenn sie Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen sind (§ 42c Abs. 2).

Quelle: § 42c EnWG, Abs. 1 und 2 · § 42c EnWG, Messung, Vertrag, Dienstleister, Reststrom · BNetzA Energy Sharing, Anlage und Rollen · § 2 Nr. 27 MsbG · OBIS-Codeliste 2.5c

3Objekt 3 von 6

Öffentliches Netz

Hier liegt der Unterschied zur GGV

Was ist das?
Das Netz der allgemeinen Versorgung. Einspeisung und Lieferung der Sharing-Mengen laufen darüber. Über einen Bilanzkreis findet ein Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme statt.
Wozu dient es hier?

Anders als bei der GGV fließt der Strom durch das Netz. Deshalb bleiben Netzentgelte und Umlagen für den gesamten Bezug.

Im Markt
  • BilanzkreisDie Bundesnetzagentur verweist auf § 20 Abs. 1a Satz 5 EnWG: Über einen Bilanzkreis findet ein Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme statt.
Typischer Fehler

„Sharing-Strom ist netzentgeltfrei.“ Nein. Die Bundesnetzagentur schreibt, dass für den gesamten Strombezug aus dem Netz „die üblichen Zahlungen für Netzentgelte und Umlagen“ anfallen.

Quelle: BNetzA Energy Sharing, Netz · BNetzA Energy Sharing, Abnehmer · BNetzA BK6 Mitteilung Nr. 73, Bilanzkreis und Netzbetreiber

4Objekt 4 von 6

Sharing-Abnehmer mit Zähler

Zwei Verträge, ein Zähler

Was ist das?
Der Abnehmer ist der Letztverbraucher. Sein Zähler erfasst den Strombezug mit Zählerstandsgangmessung oder viertelstündlicher registrierender Leistungsmessung. Die Bundesnetzagentur schreibt, dafür sei „in der Praxis in der Regel ein intelligentes Messsystem erforderlich“. Der Abnehmer hat zwei Verträge: den Sharing-Liefervertrag und einen ergänzenden Reststromvertrag.
Wozu dient es hier?

Der Bezug je Viertelstunde teilt sich in Sharing-Anteil und Reststrom. Sharing deckt nur einen Teil des Bedarfs. Das Recht auf freie Lieferantenwahl für den Reststrom darf nicht eingeschränkt werden.

Beispiel: Abnehmer A bezieht 4 kWh, Abnehmer B 8 kWh je Viertelstunde (Lernwerte).

Im Markt
  • Lieferung nach tatsächlichem BezugDie Stromlieferungen erfolgen nach dem tatsächlichen Bezug, ohne „Standardlastprofil“.
  • Mehrere Lieferer an einer MarktlokationDie Bundesnetzagentur ordnet die Lieferung dem bestehenden Modell der Lieferanten- und Bilanzkreiszuordnung zu. Wie mehrere Lieferer an einer Marktlokation abgebildet werden, belegen die geprüften Quellen nicht.
Typischer Fehler

„Der Reststrom kommt automatisch vom Anlagenbetreiber.“ Nein. Der Abnehmer wählt frei. Die Bundesnetzagentur warnt, dass einige Lieferanten einen solchen Vertrag nicht oder nur zu höheren Preisen anbieten.

Quelle: § 42c EnWG, Messung, Vertrag, Dienstleister, Reststrom · BNetzA Energy Sharing, Messung · BNetzA Energy Sharing, Abnehmer · BNetzA BK6 Mitteilung Nr. 73, Dienstleistungsmodell

5Objekt 5 von 6

Vertrag und Aufteilungsschlüssel

Legt den Anteil fest

Was ist das?
Der Vertrag zur gemeinsamen Nutzung regelt mindestens den Umfang der Nutzung, einen Aufteilungsschlüssel und die Frage, ob eine Gegenleistung zu zahlen ist und wie hoch sie je Kilowattstunde ausfällt (§ 42c Abs. 3 EnWG).
Wozu dient es hier?

Der Schlüssel legt fest, welchen Anteil an der zeitgleichen Einspeisung ein Abnehmer nutzen darf.

Im Markt
  • Meldung (offen)Wie der Schlüssel an Netzbetreiber oder Lieferanten gemeldet wird, belegen die geprüften Quellen nicht. Das Gesetz sieht die Registrierung der Vereinbarungen auf einer gemeinsamen Internetplattform vor (§ 20b Abs. 2 Nr. 3); der Zeitpunkt ist offen.
Typischer Fehler

„Der Schlüssel muss statisch sein.“ Nein. § 42c schreibt weder eine Art noch eine Formel vor.

Quelle: § 42c EnWG, Messung, Vertrag, Dienstleister, Reststrom · BNetzA Energy Sharing, Abnehmer · § 20b EnWG

6Objekt 6 von 6

Sharing-Dienstleister

Direktvermarkter oder Lieferant

Was ist das?
Ein beauftragter Marktpartner, zum Beispiel ein Direktvermarkter. Er kann für den Anlagenbetreiber auch die Stromlieferungen an die Abnehmer abwickeln. § 42c Abs. 5 erlaubt dem Betreiber, Dritte mit Dienstleistungen zu beauftragen.
Wozu dient es hier?

Die Bundesnetzagentur sieht im Dienstleistungsmodell eine Option für Energy Sharing, die schon jetzt unter Einhaltung von § 42c möglich ist.

Im Markt
  • Kein PflichtangebotDie Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Lieferanten „nicht verpflichtet sind, diese Dienstleistung anzubieten“, auch wenn sie Direktvermarkter sind. Die Abwicklung bleibt im bestehenden Modell der Lieferanten- und Bilanzkreiszuordnung.
Typischer Fehler

„Der Netzbetreiber teilt die Mengen zu.“ Nein. Eine Abwicklung, bei der die Netzbetreiber die Mengen vorrangig koordinieren, würde laut Mitteilung Nr. 73 erhebliche zusätzliche Komplexität erzeugen und ist nicht vorgesehen.

Quelle: § 42c EnWG, Messung, Vertrag, Dienstleister, Reststrom · BNetzA Energy Sharing, Dienstleister · BNetzA BK6 Mitteilung Nr. 73, Bilanzkreis und Netzbetreiber · BNetzA BK6 Mitteilung Nr. 73, Dienstleistungsmodell

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Ausblick. Belegt ist der Wortlaut der Bundesnetzagentur: Der Bezug erfolgt „im Umfang Ihres Nutzungs-Anteils an der zeitgleichen Einspeisung“, und der Reststrom-Lieferant deckt die Mengen, die nicht von der Sharing-Lieferung gedeckt sind. Die Formeln MIN und BA − SA sind eine Lesart des Atlas, die Begrenzung auf den eigenen Bezug eine Annahme. Mitteilung Nr. 73 ist ein Hinweis der Beschlusskammer, keine Festlegung. Offen sind die Marktkommunikation, die Meldung des Schlüssels und die Frage, ob das Dienstleistungsmodell eine Teilversorgung mit freier Lieferantenwahl zulässt. Ein Netzentgeltvorteil ist nicht belegt. Mengen sind Beispielwerte. Zum Weiterlesen: Energiesharing: Messwesen und Datenfluss beim geteilten Strom.

  1. Energiewirtschaftsgesetz – § 42c Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, Absatz 4, Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)§ 42c Abs. 4 Satz 1Jeder Betreiber eines Elektrizitätsverteilernetzes hat sicherzustellen, dass die gemeinsame Nutzung von Elektrizität nach Absatz 1 möglich ist 1. ab dem 1. Juni 2026 innerhalb des Bilanzierungsgebietes eines Elektrizitätsverteilernetzbetreibers und 2. ab dem 1. Juni 2028 innerhalb des Bilanzierungsgebietes eines Elektrizitätsverteilernetzbetreibers sowie in dem Bilanzierungsgebiet eines direkt angrenzenden Elektrizitätsverteilernetzbetreibers in derselben Regelzone.
  2. Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6 – Mitteilung Nr. 73 zur Umsetzung des Beschlusses GPKE (BK6-06-009): Umsetzung der Gemeinsamen Nutzung elektrischer Energie nach § 42c EnWG („Energy Sharing“), Hinweise 1 und 3, 07.07.20261. Hinweis-Absatz nach „… erteilt sie daher die nachfolgenden Hinweise:“; 3. Hinweis-Absatz (Beginn „Die vom BDEW in engem Austausch“)Maßgeblich ist dabei insbesondere, dass gemäß § 20 Abs. 1a Satz 5 EnWG über einen Bilanzkreis ein Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme stattfindet. … eine Abwicklung, bei der die Koordination der Energy-Sharing-Mengen vorrangig über den Netzbetreiber erfolgt, erhebliche zusätzliche Komplexität erzeugen und umfangreiche IT-Anpassungen erfordern würden
  3. Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6 – Mitteilung Nr. 73 zur Umsetzung des Beschlusses GPKE (BK6-06-009): Umsetzung der Gemeinsamen Nutzung elektrischer Energie nach § 42c EnWG („Energy Sharing“), Hinweise 8 bis 10, 07.07.20268. Hinweis-Absatz (Beginn „Zu beachten ist“); 9. Hinweis-Absatz (Beginn „Innerhalb des bestehenden Modells“); 10. und letzter Hinweis-Absatz (Beginn „Da mit dem Dienstleistungsmodell“)Zu beachten ist, dass Lieferanten (unabhängig davon, ob sie Direktvermarkter sind) nicht verpflichtet sind, diese Dienstleistung anzubieten. … Bietet der bisherige Lieferant die jeweils erforderlichen Dienstleistungen nicht an, muss unter Beachtung der Kündigungsregelungen und Fristen ein neuer Vertrag mit einem frei gewählten Anbieter geschlossen werden. … Innerhalb des bestehenden Modells der Lieferanten- und Bilanzkreiszuordnung ist es möglich, ein Energy Sharing Vorhaben bereits jetzt unter Einhaltung der Vorgaben von § 42c EnWG umzusetzen. … Da mit dem Dienstleistungsmodell somit eine Option für Energy Sharing besteht, gibt es nach § 42c EnWG keine weiteren Umsetzungserfordernisse für Netzbetreiber, um sicherzustellen, dass ab dem 1. Juni 2026 innerhalb des Bilanzierungsgebiets und ab dem 1. Juni 2028 innerhalb des Bilanzierungsgebiets und angrenzender Bilanzierungsgebiete derselben Regelzone die gemeinsame Nutzung von Elektrizität möglich ist (vgl. § 42c Abs. 4 EnWG).
  4. Energiewirtschaftsgesetz – § 20b Gemeinsame Internetplattform für die Abwicklung des Netzzugangs; Festlegungskompetenz, Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)§ 20b Abs. 2; § 20b Abs. 3 Nr. 1Über die Internetplattform nach Absatz 1 ist einem Anschlussnehmer, einem Anschlussnutzer oder einem nach § 20 Absatz 1 Anspruchsberechtigten für die Abwicklung des Netzzugangs nach § 20 in benutzerfreundlicher Weise mindestens der Austausch folgender Daten und Informationen zu gewährleisten: 1. die erstmalige Bestellung, die Änderung oder die Abbestellung von Zählpunktanordnungen hinter einem Netzanschluss, 2. die erstmalige Bestellung, die Änderung oder die Abbestellung von Verrechnungskonzepten hinter einem Netzanschluss sowie 3. die Registrierung von Vereinbarungen nach § 42c. … Die Bundesnetzagentur kann durch Festlegung nach § 29 Absatz 1 nähere Bestimmungen treffen 1. zu dem Zeitpunkt, bis zu dem die Internetplattform nach Absatz 1 zu errichten und zu betreiben ist
  5. Energiewirtschaftsgesetz – § 42c Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, Absätze 1 und 2, Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)§ 42c Abs. 1 Satz 1; § 42c Abs. 7 Nr. 1; § 42c Abs. 2 Satz 1; § 42c Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; § 42c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2Der Betreiber einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder einer Energiespeicheranlage, in der ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammende Elektrizität zwischengespeichert wird, kann die erzeugte Elektrizität mit anderen Letztverbrauchern nach den Absätzen 2 bis 6 gemeinsam nutzen (gemeinsame Nutzung) … Die §§ 5 und 40 bis 42 sind nicht anzuwenden, wenn 1. die von einem Haushaltskunden nach Absatz 1 betriebene Anlage eine installierte Leistung von 30 Kilowatt nicht übersteigt … Abweichend von § 3 Nummer 70 ist ein Unternehmen nur dann Letztverbraucher im Sinne des Absatzes 1, wenn es sich um ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder ein mittleres Unternehmen im Sinne des Artikels 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG handelt. … 5. der Betrieb der Anlage dient weder überwiegend der gewerblichen noch überwiegend der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Betreibers nach Nummer 1 … 2. die Belieferung erfolgt durch den Betreiber der Anlage nach Nummer 1 unter Nutzung des öffentlichen Elektrizitätsverteilernetzes sowie auf der Grundlage eines Liefervertrages, der jeweils zwischen dem Betreiber der Anlage nach Nummer 1 und dem die Elektrizität abnehmenden Letztverbraucher (Abnehmer) abzuschließen ist
  6. Energiewirtschaftsgesetz – § 42c Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, Absätze 1, 3, 5 und 6, Stand: zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 6 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)§ 42c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und 7; § 42c Abs. 3; § 42c Abs. 5 Satz 1; § 42c Abs. 6 Satz 36. der Strombezug wird an jeder belieferten Verbrauchsstelle mit einer Zählerstandsgangmessung nach § 2 Satz 1 Nummer 27 des Messstellenbetriebsgesetzes oder durch eine viertelstündliche registrierende Leistungsmessung erfasst und 7. die in der Anlage erzeugte oder gespeicherte Elektrizität wird mit einer Zählerstandsgangmessung nach § 2 Satz 1 Nummer 27 des Messstellenbetriebsgesetzes oder durch eine viertelstündliche registrierende Leistungsmessung erfasst … Der Vertrag zur gemeinsamen Nutzung nach Absatz 1 Nummer 1 hat mindestens Folgendes zu regeln: 1. den Umfang der Nutzung der Elektrizität, die durch die Anlage erzeugt oder in der Anlage gespeichert wurde, durch den Abnehmer, 2. einen Aufteilungsschlüssel, aus dem sich der Umfang des Rechts zur Nutzung der Elektrizität ergibt, und 3. ob eine entgeltliche Gegenleistung für die Nutzung der Elektrizität an den Betreiber zu leisten ist sowie gegebenenfalls deren Höhe in Cent pro Kilowattstunde. … Ein Betreiber nach Absatz 1 Nummer 1 ist berechtigt, einen Dritten mit einer oder mehreren der folgenden Dienstleistungen zu beauftragen … Das Recht des Abnehmers, für den ergänzenden Strombezug einen Liefervertrag seiner Wahl mit einem Lieferanten seiner Wahl abzuschließen, darf in der Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung nicht eingeschränkt werden.
  7. Bundesnetzagentur – Energy Sharing (Rollen, Lieferverträge, Messung, Dienstleistungs-Modell), Abschnitte zu Lieferant, Abnehmer und Reststrom-Lieferant, abgerufen am 05.10.2026 (Seite trägt „© Bundesnetzagentur – 2026“)Abschnitt „Für den Sharing-Lieferanten gilt“; Abschnitt „Sharing-Abnehmer“; Abschnitt „Reststrom-Lieferant“Die Einspeisung des Stroms aus der zum „Energy Sharing“ genutzten EE-Anlage … in das Netz erfolgt in der EEG-Veräußerungsform einer „Direktvermarktung“ (mit viertelstundengenauer Messung und Bilanzierung). … Der Sharing-Abnehmer ist der Letztverbraucher des Stroms. … Der Reststrom-Lieferant liefert ergänzend die Strommenge, die der Sharing-Abnehmer nicht vom Sharing-Lieferanten erhält.
  8. Messstellenbetriebsgesetz – § 2 Begriffsbestimmungen (Nr. 7 intelligentes Messsystem, Nr. 27 Zählerstandsgangmessung), abgerufen am 05.10.2026 (Stand-Zeile der Abrufdatei nicht enthalten)§ 2 Satz 1 Nr. 27Zählerstandsgangmessung: die Messung einer Reihe viertelstündig ermittelter Zählerstände von elektrischer Arbeit und stündlich ermittelter Zählerstände von Gasmengen
  9. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  10. Bundesnetzagentur – Energy Sharing (Rollen, Lieferverträge, Messung, Dienstleistungs-Modell), Einleitung und Rahmenbedingungen, abgerufen am 05.10.2026 (Seite trägt „© Bundesnetzagentur – 2026“)Einleitung; Abschnitt „Woher kommt mein Strom beim Energy Sharing?“, RahmenbedingungenAnders als bei anderen Modellen wird der Strom nicht im selben Haus erzeugt und verbraucht, stattdessen erfolgt beim Energy Sharing die Lieferung des Stroms über das Netz. … Die Einspeisung und die Lieferung der Sharing-Mengen erfolgen über das Netz der allgemeinen Versorgung.
  11. Bundesnetzagentur – Energy Sharing (Rollen, Lieferverträge, Messung, Dienstleistungs-Modell), Abschnitt „Für Sie als Sharing-Abnehmer gilt“, abgerufen am 05.10.2026 (Seite trägt „© Bundesnetzagentur – 2026“)Abschnitt „Für Sie als Sharing-Abnehmer gilt“; Abschnitt „Für Sie als Sharing-Abnehmer gilt“, Absatz zum Reststrom-LiefervertragIhr Bezug der Sharing-Liefermengen aus dem Netz erfolgt als Stromlieferung des Sharing-Lieferanten an Sie im Umfang Ihres Nutzungs-Anteils an der zeitgleichen Einspeisung aus der EE-Anlage in das Stromnetz. … Der Bezug Ihres ergänzenden Reststrombedarfs aus dem Netz erfolgt als Stromlieferung des Reststrom-Lieferanten an Sie. Diese ergänzende Lieferung deckt die Strommengen ab, die nicht von der Sharing-Lieferung gedeckt sind. … Für Ihren gesamten Strombezug aus dem Netz (sowohl für die Sharing-Lieferung als auch für die ergänzende Reststrom-Lieferung) fallen die üblichen Zahlungen für Netzentgelte und Umlagen nach den jeweiligen Vorgaben an. … müssen Sie jedoch damit rechnen, dass einige Lieferanten einen solchen Vertrag gegebenenfalls nicht oder nur zu höheren Preisen als bei gewöhnlichen Lieferverträgen anbieten
  12. Bundesnetzagentur – Energy Sharing (Rollen, Lieferverträge, Messung, Dienstleistungs-Modell), Rahmenbedingungen, abgerufen am 05.10.2026 (Seite trägt „© Bundesnetzagentur – 2026“)Die Abwicklung erfolgt auf der Basis viertelstündlicher Messwerte, wofür in der Praxis in der Regel ein intelligentes Messsystem erforderlich ist. Sowohl die Sharing- als auch die Reststrom-Mengen werden nach den viertelstündlich gemessenen Messwerten bilanziert. Die Stromlieferungen erfolgen nach dem tatsächlichen Bezug ohne „Standardlastprofil“.
  13. Bundesnetzagentur – Energy Sharing (Rollen, Lieferverträge, Messung, Dienstleistungs-Modell), abgerufen am 05.10.2026 (Seite trägt „© Bundesnetzagentur – 2026“)Abschnitt „Kann der Sharing-Lieferant mit der Abwicklung Dienstleister beauftragen?“Der beauftragte Marktpartner kann für den Sharing-Lieferanten auch die Stromlieferungen an den Sharing-Abnehmer abwickeln.

Einführung

Worum geht es?

Ein Gewerbebetrieb braucht so viel Strom, dass der Zähler ihn nicht mehr selbst führt. Ein Messwandler setzt den Strom auf einen kleinen Messstrom herunter. Der Zähler zählt nur diesen. Die echte Menge entsteht erst durch Malnehmen mit dem Wandlerfaktor. Dazu hält der Zähler für jede Viertelstunde einen Wert fest: den Lastgang.

Wann braucht man das?
Bei mehr als 100.000 kWh Verbrauch im Jahr wird nicht mehr nach Profil gerechnet, sondern je Viertelstunde gemessen. Der klassische Zähler dafür arbeitet mit registrierender Leistungsmessung, kurz RLM. Einen Wandler braucht es, wenn Strom oder Spannung für den Zähler zu hoch sind.
Das Besondere
Der Wandlerfaktor darf genau einmal wirken. Fehlt er, ist die Menge im Beispiel vierzigmal zu klein. Wirkt er doppelt, ist sie vierzigmal zu groß. Im Lastgang, den der Messstellenbetreiber verschickt, ist der Faktor schon eingerechnet. Und: Die höchste Leistung des Jahres bestimmt das Leistungsentgelt.
Rechenbeispiel
Eigenes Beispiel: Der Wandler übersetzt 200 A auf 5 A, der Faktor ist 200 ÷ 5 = 40. Der Zähler zählt im Monat 333,25 kWh. Die echte Menge ist 333,25 × 40 = 13.330 kWh. In einer Viertelstunde zählt er 0,2125 kWh: mal 40 sind das 8,5 kWh, geteilt durch 0,25 h ergibt 34 kW.
Kürzel in diesem Bild
  • MeLoMesslokation: der Ort, an dem gemessen wird.
  • MaLoMarktlokation: die Stelle, für die geliefert und abgerechnet wird.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • SMGWSmart-Meter-Gateway: die Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems.
  • RLMRegistrierende Leistungsmessung: Der Zähler hält laufend Werte fest, bei Strom je Viertelstunde, bei Gas je Stunde.
  • 1.29.0 und 2.29.0OBIS-Kennzahlen des Lastgangs: Bezug und Lieferung je Viertelstunde.
  • AAmpere: die Einheit der Stromstärke.
  • kWh/aKilowattstunden im Jahr: der Jahresverbrauch.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.

Für diese Konstrukte führt keine Quelle eine Nummer. „RLM“ ist das gängige Kürzel für die registrierende Leistungsmessung.

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Netzanschluss

Niederspannung, große Leistung

Was ist das?
Der Betrieb hängt über einen Netzanschluss am Netz des Netzbetreibers, im Beispiel in der Niederspannung. Im Marktmodell ist das die Netzlokation (NeLo).
Wozu dient es hier?

Über ihn fließt der ganze Betriebsstrom, im Beispiel bis zu 200 A. Liegt die Messung bei einem Anschluss mit Transformator auf der Ober- oder der Unterspannungsseite, werden die Werte für die Marktlokation unter Berücksichtigung der Trafoverluste übermittelt. Diesen Fall zeigt das Bild nicht.

Im Markt
  • Netzlokation (NeLo)Verbindet eine oder mehrere Marktlokationen über genau eine Leitung mit dem Netz.
  • BlindarbeitDie Netzlokation ist der alleinige Anknüpfungspunkt für die Abrechnung von Blindarbeit.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Merksatz

Bis 100.000 kWh im Jahr rechnet der Netzbetreiber in der Niederspannung mit Profilen. Darüber zählt jede Viertelstunde.

Quelle: GPKE Teil 1, Kapitel 3.6 · WiM Teil 2, Trafoverluste · GPKE Teil 1, Kapitel 8.3 · § 55 Abs. 1 MsbG · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

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Messwandler

Macht aus 200 A einen Messstrom von 5 A

Was ist das?
Ein Zähler lässt sich nur bis zu bestimmten Strömen und Spannungen bauen. Darüber setzt ein Messwandler die Größe auf einen kleinen Wert herunter. In der Niederspannung genügen Stromwandler. In der Mittelspannung und darüber kommen Spannungswandler dazu. So beschreibt es der Entwurf des Metering Code (VDE-AR-N 4400) von 2023.
Wozu dient es hier?

Der Betriebsstrom fließt durch den Wandler weiter zum Betrieb. Zum Zähler führt nur die Messleitung mit dem kleinen Strom. Das Verhältnis der beiden ist der Wandlerfaktor. Mit ihm werden die Zählerwerte malgenommen.

Beispiel: 200 A auf der Netzseite, 5 A in der Messleitung: Faktor 200 ÷ 5 = 40.

Im Markt
  • WandlerdatenGehören in den Stammdaten zur Messlokation. Das Format UTILMD überträgt die Art des Wandlers und den Wandlerfaktor.
  • LokationsbündelWandler und Trafo sind dort kein eigenes Objekt. Sie ändern die Struktur nicht.
  • EichfristMesswandler: nicht befristet. Elektronische Zähler, auch am Wandler: 8 Jahre.
Typischer Fehler

„Den Wandlerfaktor vergessen oder doppelt rechnen.“ Im Lastgang der Marktnachricht MSCONS steht die Menge schon in kWh mit eingerechnetem Faktor. Wer dort noch einmal mit 40 malnimmt, rechnet den Betrieb vierzigmal zu groß.

Quelle: E VDE-AR-N 4400:2023-09 (Entwurf) · WiM Teil 2, Trafoverluste · UTILMD AHB Strom 2.2, Wandlerdaten · Codeliste Lokationsbündel, Wandler · MessEV Anlage 7 · MSCONS AHB 3.2, Wandlerfaktor

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Gewerbebetrieb

Der gemessene Verbraucher

Was ist das?
Der Betrieb mit seinen Maschinen, seiner Kälte, seinem Licht. Im Markt ist er eine verbrauchende Marktlokation (MaLo).
Wozu dient es hier?

Für ihn wird geliefert und abgerechnet. Das Netzentgelt je Entnahmestelle besteht aus einem Jahresleistungspreis in Euro je Kilowatt und einem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde.

Beispiel: 13.330 kWh im Monat für den Arbeitspreis. Die höchste Leistung des Jahres, im Beispiel 46 kW, für den Leistungspreis.

Im Markt
  • MaLo EntnahmeVerbrauchend. Menge: Z1 · 1.8.0 × Wandlerfaktor.
  • Mehrere StandorteJeder Standort eines Unternehmens mit eigener Leitung zum Netz ist eine eigene Marktlokation.
In SAP IS-U: Zählpunkt, typisiert als Marktlokation, mit eigener Anlage

Jede Marktlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Abrechnungsanlage. Nur dort sind Zählwerke abrechnungsrelevant; Vertrag, Profil und Bilanzierung hängen an dieser Anlage. Welche Messlokation die Werte liefert, steht in der typisierten Zählpunktbeziehung.

Typischer Fehler

„Ein Unternehmen, eine Marktlokation.“ Nein. Mehrere Standorte werden jeweils als eigene Marktlokation behandelt.

Quelle: GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3.2 · GPKE Teil 1, Kapitel 3.2, Beziehungen · § 17 Abs. 2 StromNEV · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

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Zähler Z1

Lastgangzähler an der Messleitung

Was ist das?
Z1 hängt nicht im Betriebsstrom, sondern an der Messleitung des Wandlers. Er hält für jede Viertelstunde einen Wert fest. Die Reihe dieser Werte heißt Lastgang.
Wozu dient es hier?

Bei mehr als 100.000 kWh im Jahr verlangt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) eine Zählerstandsgangmessung oder, soweit erforderlich, eine viertelstündige registrierende Lastgangmessung. Aus den Viertelstundenwerten entstehen Abrechnung und Bilanzierung.

Beispiel: Z1 zählt im Monat 333,25 kWh. Mit dem Faktor 40 sind das 13.330 kWh. Aufs Jahr gerechnet rund 160.000 kWh, also über der Schwelle.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo)Der Ort der Messung mit allem, was zum Ermitteln der Werte nötig ist. Ihre Kennung ist die Zählpunktbezeichnung.
  • ZählerstandsgangEine Reihe viertelstündig ermittelter Zählerstände.
  • Großer StandortDer Standort eines Industriekunden kann für eine Marktlokation mehrere Messlokationen brauchen.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Lastgangzähler und intelligentes Messsystem schließen sich aus.“ Nein. Auch eine Messeinrichtung zur registrierenden Leistungsmessung wird zum intelligenten Messsystem, wenn sie über ein Smart-Meter-Gateway eingebunden ist.

Quelle: § 55 Abs. 1 MsbG · § 2 Nr. 27 und 28 MsbG · GPKE Teil 1, Kapitel 3.3 · GPKE Teil 1, Kapitel 3.2, Beziehungen · § 2 Nr. 7 MsbG · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

5Objekt 5 von 6

Zählwerke

Welche Werte der Zähler führt

Was ist das?
Ein Lastgangzähler führt mehrere Werte. Jeder hat eine OBIS-Kennzahl, eine genormte Nummer für die Messgröße: 1.8.0 ist der Zählerstand für den Bezug, 1.29.0 der Lastgang, 1.6.0 die höchste Leistung (Maximum). Dazu kommt die Blindarbeit.
Wozu dient es hier?

Jeder Wert hat seinen Zweck. Die Arbeit in kWh wird mit dem Arbeitspreis abgerechnet. Die höchste Leistung des Jahres wird mit dem Leistungspreis abgerechnet. Die Leistung einer Viertelstunde folgt aus dem Lastgang: kWh geteilt durch 0,25 Stunden.

Beispiel: Höchste Viertelstunde des Jahres: 11,5 kWh, also 46 kW. Bei einem angenommenen Leistungspreis von 30 € je kW sind das 1.380 € im Jahr.

Im Markt
  • OBIS 1.29.0Wirkarbeit Bezug, Lastgang.
  • OBIS 1.6.0Wirkleistung Bezug, Maximum.
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug, Zählerstand.
  • BlindarbeitEigene Kennzahlen, etwa 5.29.0. Ob sie etwas kostet, steht im Preisblatt des Netzbetreibers. Beispiel Energienetze Mittelrhein: 0,92 Cent je kvarh für Blindarbeit über 50 % der Wirkarbeit in der Hochtarifzeit.
Typischer Fehler

„Entscheidend ist der Durchschnitt.“ Nein. Für das Leistungsentgelt zählt die Jahreshöchstleistung. Eine einzige hohe Viertelstunde reicht.

Quelle: OBIS-Codeliste 2.5c, Lastgang und Leistung · OBIS-Codeliste 2.5c · § 17 Abs. 2 StromNEV · Energienetze Mittelrhein, Preisblatt 1

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Smart-Meter-Gateway

Für große Zählpunkte spätestens ab 2028

Was ist das?
Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) ist die Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems (iMSys). Hängt der Lastgangzähler an einem Gateway, ist er ein intelligentes Messsystem.
Wozu dient es hier?

Das Gesetz sieht intelligente Messsysteme bei mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch vor. Für Zählpunkte über 100.000 kWh gilt der Einbau seit 2025 als wirtschaftlich vertretbar, wenn das Entgelt angemessen ist. Beginnen muss der grundzuständige Messstellenbetreiber dort spätestens 2028. Bis Ende 2032 sollen mindestens 90 Prozent dieser Messstellen ausgestattet sein.

Beispiel: Ob ein Zählpunkt über 100.000 kWh liegt, bemisst sich am Durchschnitt der letzten drei Jahresverbräuche.

Im Markt
  • Intelligentes Messsystem (iMSys)Moderne Messeinrichtung oder Messeinrichtung zur registrierenden Leistungsmessung an einem Smart-Meter-Gateway.
  • EntgeltÜber 100.000 kWh: ein angemessenes jährliches Entgelt. Dem Anschlussnetzbetreiber werden davon höchstens 80 Euro brutto berechnet, der Rest dem Anschlussnutzer.
Typischer Fehler

„Für große Kunden ist das intelligente Messsystem schon heute Pflicht.“ So steht es nicht im Gesetz. Bei Verbrauchern über 100.000 kWh muss der grundzuständige Messstellenbetreiber spätestens 2028 mit der Ausstattung beginnen.

Quelle: § 2 Nr. 7 MsbG · § 29 Abs. 1 Nr. 1 MsbG · § 30 MsbG · § 45 Abs. 1 MsbG

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Lernmodell in der Niederspannung mit Stromwandler. Die Aussagen zu Messwandler und Wandlerfaktor stammen aus dem Entwurf E VDE-AR-N 4400:2023-09. Gültig ist die Fassung 2024-12; sie ist kostenpflichtig und wurde nicht gelesen. Diese Aussagen sind deshalb kein geltender Stand. Nach dem Entwurf gibt der Netzbetreiber vor, ab wann Wandler eingesetzt werden; eine feste Ampere-Grenze nennt keine der Quellen. Das Bild zeigt den Fall, dass der Zähler die kleinen Werte der Messleitung zählt und der Faktor danach angewendet wird. Ob ein Zähler selbst schon umgerechnete Werte anzeigt, ist hier nicht belegt. Die Schwelle von 100.000 kWh steht in § 55 MsbG und in GPKE Teil 1 Kapitel 8.3; die Stromnetzzugangsverordnung ist außer Kraft. Wie ein Lastgangzähler ohne Gateway ausgelesen wird und was beim Rollout mit vorhandenen Lastgangzählern geschieht, belegt keine der Quellen. Die Regel der MSCONS, den Wandlerfaktor bei Zählerständen einer Verrechnungsliste nicht zu berücksichtigen, gilt nach ihrem Wortlaut für Zähler ohne RLM, moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Das Preisblatt zur Blindarbeit gilt nur für einen Netzbetreiber. Zahlen und Preise sind Lernwerte. Zum Weiterlesen: Registrierende Leistungsmessung (RLM) verstehen.

  1. Messstellenbetriebsgesetz – § 55 MsbG, Messwerterhebung Strom§ 55 Abs. 1 Nr. 1 und 2 MsbGDie Messung entnommener Elektrizität erfolgt 1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 100 000 Kilowattstunden durch eine Zählerstandsgangmessung oder, soweit erforderlich, durch eine viertelstündige registrierende Lastgangmessung, 2. sobald Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 100 000 Kilowattstunden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sind, durch eine Zählerstandsgangmessung oder, soweit vorhanden, durch eine viertelstündige registrierende Lastgangmessung,
  2. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 8.3 Bilanzierung und Netzzugang mittels ProfilverfahrenKapitel 8.3 Nr. 1, Seite 29 von 32Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben im Niederspannungsnetz für die Abwicklung der Stromlieferung … an Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100 000 Kilowattstunden … grundsätzlich vereinfachte Methoden (Profilverfahren) anzuwenden, soweit nicht nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes eine Übermittlung von Last- oder Zählerstandsgängen erfolgt
  3. VDE FNN – Messwesen Strom (Metering Code), Entwurf E VDE-AR-N 4400:2023-09. Kein geltender Stand: Gültig ist VDE-AR-N 4400:2024-12; diese Fassung ist kostenpflichtig und wurde nicht gelesenEntwurf 2023-09: Begriffe 3.1.25 „Messwandler“ und 3.1.32 „Primärwert“, je Anmerkung 1; Tabelle 9, Fußnote 11. Der Link führt auf die Seite des VDE FNN zum Metering CodeElektrizitätszähler können nur bis zu gewissen Spannungs- und Stromstärken gebaut werden. Zur Messung höherer Spannungen und Ströme werden deshalb Messwandler verwendet; im Niederspannungsnetz nur Stromwandler, im Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsnetz Strom- und Spannungswandler. … Das Verhältnis zwischen Primärgrößen und Sekundärgrößen wird durch den Wandlerfaktor ausgedrückt. … Man erhält Primärwerte durch direkte Erfassung oder bei Wandlermessungen durch die Multiplikation der gemessenen Sekundärwerte mit den Wandlerfaktoren. … Die Anwendungsgrenze für den Einsatz von Messwandlern gibt der Netzbetreiber vor. Das Übersetzungsverhältnis der eingesetzten Wandler gibt der MSB vor
  4. BDEW/EDI@Energy – MSCONS Anwendungshandbuch, Version 3.2, Publikationsdatum 01.04.2026Kapitel 2, Hinweis zu UNB DE0026, Seite 7 von 156 (VL steht dort für „Verrechnungsliste“), und Kapitel 7.1 „Generelles zur Übertragung von Lastgängen“, Seite 65 von 156Bei Verwendung von UNB DE0026 = „VL“ ist bei der Übertragung von Zählerständen und Leistungswerten für Wandlermessung bei kME ohne RLM, mME und iMS der Wandlerfaktor nicht zu berücksichtigen. … In SG10 QTY DE6060 wird die Energiemenge in kWh angegeben, d. h. Faktoren (Wandlerfaktor, Brennwert) sind mit einzurechnen.
  5. BDEW/EDI@Energy – UTILMD Anwendungshandbuch Strom, Version 2.2, Publikationsdatum 01.04.2026, Stammdaten der MesslokationTabellen zu den Stammdaten der Messlokation, Segmentgruppe SG8 SEQ+Z04 mit SG10; die Zeilen stehen im Original als TabellenspaltenSG8 SEQ 1229 Z04 Wandlerdaten … MBW Blockstromwandler … MUW Messwandlersatz Spannung … SG10 CAV 7110 Wandlerfaktor
  6. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der Lokationsbündelstrukturen, Version 1.0, Publikationsdatum 31.03.2023, anzuwenden ab 01.10.2024, Kapitel 2.1Kapitel 2.1, Abschnitt „Nicht enthaltene Objekte“, Seite 5 von 44; die Sätze stehen im Original als einzelne AufzählungspunkteWandler, Trafo … Information wird mit der UTILMD bzw. UTILTS übertragen. … Diese Informationen haben keine Auswirkung auf die Lokationsbündelstruktur.
  7. Bundesnetzagentur – Wechselprozesse im Messwesen Strom (WiM) Teil 2, Fokus Übermittlung von Werten, Lesefassung, Anlage 2b zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 2.2.6 und 2.3Kapitel 2.2.6, Seite 15 von 80, und Kapitel 2.3, Erläuterung zur Spalte „Typ“, Typ A, Seite 29 von 80Im Fall von unter-/oberspannungsseitigen Messlokationen zur Erfassung der Wirkenergie werden diese Werte für die Marktlokation inklusive der Berücksichtigung von Trafoverlusten an die Berechtigten übermittelt. … Für die Ermittlung der Marktlokation sind nur die Werte einer Messlokation (ggf. inklusive Wandlerfaktor an der Messlokation und ggf. inklusive Umlagerung an der Marktlokation (Wärme zu Kraft/Licht) erforderlich.
  8. Mess- und Eichverordnung – Anlage 7 MessEV, Besondere Eichfristen für einzelne MessgeräteAnlage 7, Nummern 6.3 (Eichfrist 8 Jahre) und 6.66.3 Elektrizitätszähler in der Ausführung als Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler mit elektronischem Messwerk für direkten Anschluss und Anschluss an Messwandler … 6.6 Messwandler für Elektrizitätszähler nicht befristet
  9. Messstellenbetriebsgesetz – § 2 MsbG, Begriffsbestimmungen§ 2 Satz 1 Nr. 27 und 28 MsbGZählerstandsgangmessung: die Messung einer Reihe viertelstündig ermittelter Zählerstände von elektrischer Arbeit … Zählpunkt: der Punkt, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird.
  10. Messstellenbetriebsgesetz – § 2 MsbG, Begriffsbestimmungen§ 2 Satz 1 Nr. 7 MsbG, Begriff „intelligentes Messsystem“eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung oder Messeinrichtung zur registrierenden Leistungsmessung zur Erfassung elektrischer Energie
  11. Messstellenbetriebsgesetz – § 29 MsbG, Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen§ 29 Abs. 1 Nr. 1 MsbGDer grundzuständige Messstellenbetreiber hat, soweit dies nach § 30 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten zu den in § 45 genannten Zeitpunkten wie folgt auszustatten: 1. mit intelligenten Messsystemen bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden
  12. Messstellenbetriebsgesetz – § 30 MsbG, Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung, Preisobergrenzen§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 1 MsbGDie Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 1 ist für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 wirtschaftlich vertretbar, wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber 1. an Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch von über 100 000 Kilowattstunden oder an Messstellen an Zählpunkten von Anlagen mit einer installierten Leistung über 100 Kilowatt für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt ein angemessenes jährliches Entgelt erhoben wird, wovon in Rechnung gestellt werden: a) dem Anschlussnetzbetreiber nicht mehr als 80 Euro brutto jährlich sowie b) dem Anschlussnutzer der nach Abzug des Anteils des Anschlussnetzbetreibers nach Buchstabe a verbleibende Teil, … Zur Bemessung des Jahresstromverbrauchs an einem Zählpunkt nach den Absätzen 1 und 3 ist der Durchschnittswert der jeweils letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte maßgeblich.
  13. Messstellenbetriebsgesetz – § 45 MsbG, Ausstattungsverpflichtungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers§ 45 Abs. 1 Nr. 1 (Anlagenbetreiber, Anfang) und Nr. 3 (Letztverbraucher) MsbG; die Quoten der Nr. 1 beziehen sich auf die installierte Leistung und sind hier nicht zitiertDer grundzuständige Messstellenbetreiber erfüllt seine Ausstattungsverpflichtungen nach § 29 Absatz 1, wenn er 1. bei Anlagenbetreibern in den Fällen nach § 30 Absatz 1 Nummer 1 spätestens ab dem Jahr 2028 mit der erforderlichen Ausstattung beginnt … 3. bei Letztverbrauchern in den Fällen nach § 30 Absatz 1 Nummer 1 spätestens ab dem Jahr 2028 mit der erforderlichen Ausstattung beginnt und diese a) im Zeitraum bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 bei mindestens 90 Prozent der in diesem Zeitraum je Einbaufallgruppe neu auszustattenden Messstellen, b) im Zeitraum bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 bei mindestens 90 Prozent der in diesem Zeitraum je Einbaufallgruppe neu auszustattenden Messstellen und c) bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032 bei mindestens 90 Prozent aller insgesamt auszustattenden Messstellen abgeschlossen hat,
  14. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 2 (Kanal), Seite 6 von 46; Kapitel 3.1, Seite 10 von 46 (Spalten Bezug und Lieferung); Kapitel 3.3, Messprodukte der Marktlokation, Seiten 13 und 15 von 46Die Vergabe des Kanals erfolgt durch den MSB (Wertebereich 0 bis 65) und ist für die Identifizierung relevant. … Wirkleistung Maximum 1-b:1.6.0 1-b:2.6.0 … Wirkarbeit Zählerstand 1-b:1.8.e, 1-b:2.8.e, … Lastgang 1-b:1.29.0 1-b:2.29.0 … Wirkarbeit Bezug (+) Lastgang total, tariflos 1-b:1.29.0 … Wirkleistung Bezug (+) Maximum 1-b:1.6.0 … Blindarbeit QI Lastgang total, tariflos 1-b:5.29.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Lastgang total, tariflos 1-b:2.29.0
  15. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  16. Stromnetzentgeltverordnung – § 17 StromNEV, Ermittlung der Netzentgelte§ 17 Abs. 2 Satz 1 bis 3 StromNEV; die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer KraftDas Netzentgelt pro Entnahmestelle besteht aus einem Jahresleistungspreis in Euro pro Kilowatt und einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Das Jahresleistungsentgelt ist das Produkt aus dem jeweiligen Jahresleistungspreis und der Jahreshöchstleistung in Kilowatt der jeweiligen Entnahme im Abrechnungsjahr. Das Arbeitsentgelt ist das Produkt aus dem jeweiligen Arbeitspreis und der im Abrechnungsjahr jeweils entnommenen elektrischen Arbeit in Kilowattstunden.
  17. Energienetze Mittelrhein GmbH – Preisregelung Netznutzung, Preisblatt 1, Stand 19.12.2024, Preise gültig ab 01.01.2025Abschnitt B) „Entgelt (Pönale) für Blindstrommehrinanspruchnahme“, Seite 3 von 7; Beispiel eines einzelnen NetzbetreibersFür den Energiebezug an den jeweiligen Entnahmestellen ist ein Verschiebungsfaktor (cos φ) zwischen 0,9 induktiv und 0,9 kapazitiv einzuhalten. … Überschreitet die gesamte während der Hochtarifzeit (HT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene induktive Blindarbeit 50 % der während der HT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit, wird für die 50 % der Wirkarbeit (kWh) übersteigende induktive Blindarbeit (kvarh) ein Entgelt (Pönale) erhoben. … Für die Blindstrommehrinanspruchnahme gilt folgender Preis 0,92 ct/kvarh
  18. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.6 NetzlokationKapitel 3.6 mit Hinweisen, Seite 18 von 32Die Netzlokation (Netzanschluss) verbindet eine oder mehrere Marktlokationen (unabhängig der Energieflussrichtung) über genau eine Leitung mit dem Netz. … Die NeLo-ID wird durch den NB vergeben. … Die Netzlokation ist ein möglicher Anknüpfungspunkt zur Vorgabe eines Leistungsverlaufs (über die Leistungskurvendefinition) oder Steuerbefehls der zugeordneten Technischen Ressourcen. Diese Vorgabe ist für die zugeordneten Technischen Ressourcen nicht 1:1 heranzuziehen. Die Vorgabe ist im Zusammenspiel der zugeordneten Technischen Ressourcen zu erfüllen, eine Kompensation unter den zugeordneten Technischen Ressourcen ist somit möglich, wenn dadurch die Vorgabe an der Netzlokation erfüllt wird. … Die Netzlokation ist der alleinige Anknüpfungspunkt zur Abrechnung von Blindarbeit.
  19. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.3 MesslokationKapitel 3.3, Seite 17 von 32Eine Messlokation ist eine Lokation, an der Energie gemessen wird und die alle technischen Einrichtungen beinhaltet, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind. … Eine Messlokation wird durch eine eindeutige ID identifiziert. Die ID ist die Zählpunktbezeichnung gemäß VDE-AR-N 4400 („MeteringCode“). … Die ID der Messlokation wird durch den NB vergeben.
  20. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 3.2, Seite 13 von 32Die Marktlokation entspricht einer Einspeise- bzw. Entnahmestelle. In einer Marktlokation wird Energie entweder erzeugt (sogenannte erzeugende Marktlokation) oder verbraucht (sogenannte verbrauchende Marktlokation).
  21. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.2, Beziehungen zwischen Markt- und MesslokationKapitel 3.2, Seiten 13 und 14 von 32Mehrere Standorte eines Unternehmens, an denen entweder Energie erzeugt oder verbraucht wird und diese Erzeugung oder der Verbrauch mit mindestens einer Leitung mit dem Netz verbunden ist, werden jeweils als separate Marktlokation behandelt. … Bei Marktlokationen, wie z. B. bei einem Standort eines Industriekunden oder bei einem Wohnhaus mit Untermessung, kann es erforderlich sein, dass für die Erfassung der Energie der Marktlokation mehr als eine Messlokation benötigt wird. … Messlokationen, deren gemessene Energie für die Ermittlung der Energie von mehreren Marktlokationen benötigt wird, z. B. bei Zweirichtungszählern, die einerseits einer verbrauchenden und andererseits einer erzeugenden Marktlokation zugeordnet sind. … Die MaLo-ID wird durch den NB vergeben.
  22. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.

Einführung

Worum geht es?

Ein Gewerbebetrieb mit einer PV-Anlage von 150 kW auf dem Dach. Der Betrieb verbraucht den Solarstrom zuerst selbst. Am Netzanschluss misst der Lastgangzähler Z1 je Viertelstunde in beide Richtungen: was der Betrieb aus dem Netz bezieht und was die Anlage einspeist. Ein zweiter Zähler Z2 kann die Erzeugung messen.

Wann braucht man das?
Wenn ein Betrieb mit Lastgangmessung selbst Strom erzeugt. Fallen Erzeugung und Verbrauch an einem Anschluss zusammen, verlangt das Messstellenbetriebsgesetz ein einheitliches Messverfahren für Entnahme und Einspeisung. Strom aus Anlagen über 100 kW wird je Viertelstunde gemessen, direkt vermarkteter Strom ebenfalls.
Das Besondere
Ein Zähler, zwei Marktlokationen: Z1 gehört zugleich zur verbrauchenden und zur erzeugenden Marktlokation. Der Erzeugungszähler Z2 ist nicht in jedem Fall nötig; es kommt auf den Zweck an. Und: Die feste Einspeisevergütung gibt es nur bis 100 kW. Für größere Anlagen sieht das Gesetz nur eine befristete Ausfallvergütung vor.
Rechenbeispiel
Eigenes Beispiel für einen Monat, Werte schon mit Wandlerfaktor: Z1 zählt 10.000 kWh Bezug und 500 kWh Einspeisung. Z2 zählt 15.000 kWh Erzeugung. Eigenverbrauch: 15.000 − 500 = 14.500 kWh. Der Betrieb hat insgesamt 10.000 + 14.500 = 24.500 kWh verbraucht. Ohne Z2 kennt man nur Bezug und Einspeisung.
Kürzel in diesem Bild
  • MeLoMesslokation: der Ort, an dem gemessen wird.
  • MaLoMarktlokation: die Stelle, für die geliefert und abgerechnet wird.
  • SMGWSmart-Meter-Gateway: die Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems.
  • PVPhotovoltaik: Solaranlage, die Strom erzeugt.
  • 1.29.0 und 2.29.0OBIS-Kennzahlen des Lastgangs: Bezug und Lieferung je Viertelstunde.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.
  • Z2Abgrenzungszähler an der Zuleitung zum Dritten.

Für diese Konstrukte führt keine Quelle eine Nummer. „RLM“ ist das gängige Kürzel für die registrierende Leistungsmessung.

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Netzanschluss

Eine Leitung für beide Richtungen

Was ist das?
Der Betrieb hängt über einen Netzanschluss am Netz. Über dieselbe Leitung bezieht er Strom und speist Überschuss ein. Im Marktmodell ist das die Netzlokation (NeLo).
Wozu dient es hier?

An dieser Stelle sitzt Z1. Die Netzlokation verbindet hier zwei Marktlokationen mit dem Netz: eine für den Verbrauch, eine für die Erzeugung.

Im Markt
  • Netzlokation (NeLo)Verbindet eine oder mehrere Marktlokationen über genau eine Leitung mit dem Netz, unabhängig von der Energieflussrichtung.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Typischer Fehler

„Für die Einspeisung braucht es einen zweiten Anschluss.“ Nein. Eine Netzlokation, zwei Marktlokationen.

Quelle: GPKE Teil 1, Kapitel 3.6 · Codeliste Lokationsbündel, Erzeugung · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 7

Zähler Z1

Zweirichtungs-Lastgangzähler am Netzanschluss

Was ist das?
Z1 misst je Viertelstunde in beide Richtungen: den Bezug aus dem Netz und die Lieferung ins Netz. Bei großen Strömen misst er über Messwandler, wie im Bild „RLM“ dieses Themas.
Wozu dient es hier?

Er liefert die zwei Mengen, die abgerechnet werden: den Bezug für Lieferant und Netzentgelt, die Einspeisung für Vergütung oder Vermarktung. Stromnetz Berlin etwa verlangt Messeinrichtungen mit einem Messintervall von 15 Minuten bei Direktvermarktung und bei Entnahmen über 100.000 kWh.

Beispiel: Mittags eine Viertelstunde: Die Anlage liefert 31,25 kWh, der Betrieb braucht 27,25 kWh. Z1 zählt 4 kWh Lieferung. Das sind 16 kW Einspeisung.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo)In der Codeliste der Lokationsbündel die MeLo „Netzübergabe“ für Verbrauch und Erzeugung.
  • OBIS 1.29.0 und 2.29.0Wirkarbeit Bezug und Lieferung als Lastgang.
  • BezeichnungStromnetz Berlin: Z1 erfasst Einspeisung und Entnahme. VBEW: Zähler für Bezug und Lieferung.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Ein Zähler, eine Marktlokation.“ Nein. Ein Zweirichtungszähler ist einer verbrauchenden und einer erzeugenden Marktlokation zugeordnet.

Quelle: § 55 Abs. 3 und 5 MsbG · § 21b EEG · Stromnetz Berlin, Messkonzepte · VBEW 771.20 MK B2a und B3 · Codeliste Lokationsbündel, Erzeugung · GPKE Teil 1, Kapitel 3.2, Beziehungen · OBIS-Codeliste 2.5c, Lastgang und Leistung · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 7

Gewerbebetrieb

Verbraucht den Solarstrom zuerst

Was ist das?
Der große Verbraucher hinter dem Netzanschluss. Im Markt ist er die verbrauchende Marktlokation.
Wozu dient es hier?

Was die PV-Anlage gerade liefert, verbraucht zuerst der Betrieb. Nur der Rest geht über Z1 ins Netz. Für das Netzentgelt zählt, was er aus dem Netz bezieht: die Arbeit und die höchste Leistung des Jahres.

Beispiel: Im Monat 10.000 kWh aus dem Netz und 14.500 kWh vom eigenen Dach: 24.500 kWh Verbrauch.

Im Markt
  • MaLo EntnahmeVerbrauchende Marktlokation. In der Lokationsbündelstruktur gibt es genau eine.
Typischer Fehler

„Z1 zeigt den Verbrauch des Betriebs.“ Nein. Z1 zeigt nur den Bezug aus dem Netz. Der Verbrauch ist Bezug plus Eigenverbrauch; das ist eine eigene Rechnung des Atlas aus der Anordnung der Zähler.

Quelle: Codeliste Lokationsbündel, Erzeugung · § 17 Abs. 2 StromNEV · GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3.2

4Objekt 4 von 7

Zähler Z2

Erzeugungszähler, je nach Zweck

Was ist das?
Ein zweiter Zähler direkt an der PV-Anlage. Er misst alles, was die Anlage erzeugt, auch den Teil, den der Betrieb selbst verbraucht.
Wozu dient es hier?

Er macht den Eigenverbrauch sichtbar. Ob er gebraucht wird, hängt vom Zweck ab. Der VBEW sieht das Messkonzept ohne Erzeugungsmessung nur vor, wenn der Selbstverbrauch nicht vergütet wird. Netze BW rät Betreibern zu prüfen, ob sie die Messung für das Finanzamt oder die Eigenverbrauchsvergütung brauchen. Für die EEG-Umlage ist sie seit dem 01.07.2022 grundsätzlich nicht mehr nötig.

Beispiel: Z2 zählt 15.000 kWh, Z1 500 kWh Einspeisung: 14.500 kWh Eigenverbrauch.

Im Markt
  • Ohne Z2Lokationsbündel 9992 00000 004 2 „Erzeugung ohne getrennt gemessene Erzeugung“.
  • Mit Z2Lokationsbündel 9992 00000 013 3 „Erzeugung mit getrennt gemessener Erzeugung“. Z2 ist dort die MeLo „Hinterschaltung“.
  • BezeichnungStromnetz Berlin: Z2 erfasst die Erzeugung.
Typischer Fehler

„Der Erzeugungszähler ist immer Pflicht.“ Nein. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht belegt keine der Quellen. Es kommt auf Vergütung, Nachweise und die Vorgaben des Netzbetreibers an.

Quelle: VBEW 771.20 MK B2a und B3 · Netze BW MK 1–6 · Netze BW MK 1–6, Hinweise · Codeliste Lokationsbündel, Erzeugung · Stromnetz Berlin, Messkonzepte

5Objekt 5 von 7

PV-Anlage

150 kW auf dem Dach

Was ist das?
Die Erzeugungsanlage des Betriebs. Im Markt ist sie eine Technische Ressource (TR): eine Lokation, an der Energie erzeugt wird.
Wozu dient es hier?

Ihre Größe entscheidet über Pflichten. Über 100 kW wird ihr Strom je Viertelstunde gemessen. Die feste Einspeisevergütung gibt es nur für Anlagen bis 100 kW. Für größere Anlagen gibt es die Einspeisevergütung nur als Ausfallvergütung: höchstens drei Monate am Stück und sechs Monate im Jahr. Anlagen unter 200 kW dürfen auch ohne Zahlung einspeisen.

Im Markt
  • Schwelle 100 kW§ 21 EEG: Einspeisevergütung bis 100 kW. § 55 Abs. 3 MsbG: Messung je Viertelstunde über 100 kW.
  • Schwelle 25 kW§ 10b EEG: Wer direkt vermarktet, muss bei mehr als 25 kW dem Direktvermarkter Abruf und Regelung ermöglichen.
  • Schwelle 7 kW§ 29 MsbG: intelligentes Messsystem und Steuerungseinrichtung bei Anlagen über 7 kW.
Typischer Fehler

„Ab 100 kW schreibt das Gesetz die Direktvermarktung vor.“ So steht es nicht im Gesetz. Dort steht: Die Einspeisevergütung gibt es nur bis 100 kW, darüber nur befristet als Ausfallvergütung.

Quelle: § 21 Abs. 1 EEG · § 55 Abs. 3 und 5 MsbG · § 10b EEG · § 29 MsbG · GPKE Teil 1, Kapitel 3.4 · Codeliste Lokationsbündel, Erzeugung

6Objekt 6 von 7

Fernsteuerung

Abrufen und Regeln aus der Ferne

Was ist das?
Technik, über die Berechtigte die aktuelle Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung aus der Ferne verringern können. Künftig läuft das über das intelligente Messsystem mit Smart-Meter-Gateway (SMGW) und eine Steuerungseinrichtung.
Wozu dient es hier?

Bis diese Technik eingebaut ist, gilt eine Übergangsregel: Ab 100 kW muss der Netzbetreiber die Ist-Einspeisung abrufen und die Leistung ferngesteuert reduzieren können. Von 25 bis unter 100 kW muss er sie reduzieren können. Wer direkt vermarktet, muss außerdem dem Direktvermarkter Abruf und Regelung ermöglichen, ab 2028 und ab Einbau eines intelligenten Messsystems über das Smart-Meter-Gateway.

Im Markt
  • Netzbetreiber§ 9 Abs. 2 EEG, Übergangsregel bis zum Einbau der neuen Technik.
  • Direktvermarkter§ 10b EEG, bei mehr als 25 kW.
  • RolloutBei Anlagen über 100 kW beginnt der grundzuständige Messstellenbetreiber spätestens 2028.
Typischer Fehler

„Fernsteuerbar muss eine Anlage erst ab 100 kW sein.“ Nein. Schon ab 25 kW muss der Netzbetreiber die Einspeiseleistung reduzieren können. Ab 100 kW kommt der Abruf der Ist-Einspeisung dazu.

Quelle: § 9 Abs. 2 Nr. 1 und 2 EEG · § 10b EEG · § 29 MsbG · § 30 MsbG · § 45 Abs. 1 MsbG

7Objekt 7 von 7

Marktlokationen

Entnahme und Einspeisung getrennt

Was ist das?
Im Markt gibt es zwei Marktlokationen (MaLo): eine verbrauchende für den Bezug des Betriebs und eine erzeugende für die Einspeisung der Anlage. In einer Marktlokation wird Energie entweder erzeugt oder verbraucht.
Wozu dient es hier?

An der verbrauchenden hängen Stromliefervertrag und Netznutzung. An der erzeugenden hängt die Vermarktung des Überschusses. Im Fall ohne Z2 bekommen beide ihre Werte von Z1.

Im Markt
  • MaLo EntnahmeMenge: Bezug an Z1, Lastgang 1.29.0.
  • MaLo EinspeisungOhne Z2: Lieferung an Z1, Lastgang 2.29.0. Für den Fall mit Z2 nennt die Codeliste nur die Struktur, keine Formel.
  • SonderfälleWas die Codeliste nicht beschreibt, tauschen die Marktpartner bilateral aus.
In SAP IS-U: Zählpunkt, typisiert als Marktlokation, mit eigener Anlage

Jede Marktlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Abrechnungsanlage. Nur dort sind Zählwerke abrechnungsrelevant; Vertrag, Profil und Bilanzierung hängen an dieser Anlage. Welche Messlokation die Werte liefert, steht in der typisierten Zählpunktbeziehung.

Typischer Fehler

„Bezug und Einspeisung werden in einer Marktlokation verrechnet.“ Nein. Es sind zwei Marktlokationen mit getrennten Mengen.

Quelle: GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3.2 · GPKE Teil 1, Kapitel 3.2, Beziehungen · Codeliste Lokationsbündel, Erzeugung · OBIS-Codeliste 2.5c, Lastgang und Leistung · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Lernmodell einer Überschusseinspeisung. Belegt sind die Messregeln (§ 55 MsbG), die Schwellen des EEG (§§ 9, 10b, 21) und die Lokationsbündelstrukturen. Die Formeln für Eigenverbrauch und Gesamtverbrauch sind eigene Bilanzrechnungen des Atlas. Welche Menge die erzeugende Marktlokation im Fall mit Erzeugungszähler trägt, nennt die Codeliste nicht. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Erzeugungszähler belegt keine der Quellen; nicht geprüft wurden Stromsteuer, KWKG und Mieterstrom. Eine „Direktvermarktungspflicht ab 100 kW“ steht so nicht im EEG: Das Gesetz begrenzt die Einspeisevergütung auf 100 kW. Ob für die Schwelle von 100.000 kWh bei eigener Erzeugung der Netzbezug oder der gesamte Verbrauch zählt, ist nicht belegt. Messkonzepte und Bezeichnungen der Netzbetreiber (Stromnetz Berlin, VBEW, Netze BW) sind Beispiele und weichen voneinander ab; der Hinweis von Netze BW hat den Stand 07/2022. Die Codeliste der Lokationsbündelstrukturen ist die Version 1.0. Messwandler zeigt das Bild „RLM“. Mengen sind Lernwerte. Zum Weiterlesen: PV-Eigenverbrauch und Messkonzept.

  1. Messstellenbetriebsgesetz – § 55 MsbG, Messwerterhebung Strom, Erzeugungsanlagen§ 55 Abs. 3 und Abs. 5 MsbGDie Messung von Strom aus Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt erfolgt durch eine Zählerstandsgangmessung oder, soweit erforderlich, durch eine viertelstündige registrierende Einspeisegangmessung. … Fallen Erzeugungs- und Verbrauchssituationen an einem Anschlusspunkt zusammen, sind jeweils entnommene und eingespeiste sowie, soweit angeordnet, verbrauchte und erzeugte Energie in einem einheitlichen Verfahren zu messen.
  2. Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 21 EEG 2023, Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EEGDer Anspruch auf die Zahlung der Einspeisevergütung nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 besteht nur für Kalendermonate, in denen der Anlagenbetreiber den Strom in ein Netz einspeist und dem Netzbetreiber nach § 11 Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung stellt, und zwar für 1. Strom aus Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Kilowatt, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist, … 2. Strom aus Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 200 Kilowatt, für den keine Zahlung nach den Nummern 1, 3 oder 4 geltend gemacht wird, dabei verringert sich in diesem Fall der Anspruch auf null, 3. Strom aus Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt für eine Dauer von bis zu drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten und insgesamt bis zu sechs Kalendermonaten pro Kalenderjahr (Ausfallvergütung)
  3. Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 21b EEG 2023, Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel§ 21b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 EEGAnlagenbetreiber müssen jede Anlage einer der folgenden Veräußerungsformen zuordnen: 1. der Marktprämie nach § 20, 2. der Einspeisevergütung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 oder Nummer 4, 3. dem Mieterstromzuschlag nach § 21 Absatz 3 oder 4. der sonstigen Direktvermarktung nach § 21a. … Anlagenbetreiber dürfen den in ihren Anlagen erzeugten Strom prozentual auf verschiedene Veräußerungsformen nach Absatz 1 aufteilen. Erfolgt die prozentuale Aufteilung nicht ausschließlich auf die Veräußerungsformen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 und 4, müssen die Anlagenbetreiber die Prozentsätze nachweislich jederzeit einhalten. Die Sätze 1 und 2 sind nicht für die Ausfallvergütung, die unentgeltliche Abnahme und den Mieterstromzuschlag nach § 21 Absatz 3 anzuwenden. … Die Zuordnung einer Anlage oder eines prozentualen Anteils des erzeugten Stroms einer Anlage zur Veräußerungsform einer Direktvermarktung ist nur dann zulässig, wenn die gesamte Ist-Einspeisung der Anlage in viertelstündlicher Auflösung gemessen und bilanziert wird.
  4. Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 9 EEG 2023, Technische Vorgaben§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchstabe a EEG; Übergangsregel bis zum Einbau von intelligentem Messsystem und SteuerungseinrichtungBis zum Einbau von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Messstellenbetriebsgesetzes … müssen 1. Betreiber von Anlagen oder KWK-Anlagen, die jeweils eine installierte Leistung von mindestens 100 Kilowatt haben, sicherstellen, dass diese Anlagen jeweils mit technischen Einrichtungen ausgestattet sind, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann, 2. Betreiber von Anlagen oder KWK-Anlagen, die jeweils eine installierte Leistung ab 25 Kilowatt und von weniger als 100 Kilowatt haben, a) sicherstellen, dass diese Anlagen jeweils mit technischen Einrichtungen ausgestattet sind, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann
  5. Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 10b EEG 2023, Vorgaben zur Direktvermarktung§ 10b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 EEG (Komma in „stufenweise oder, stufenlos“ wie im Gesetzestext)Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt, die den in ihren Anlagen erzeugten Strom direkt vermarkten, müssen 1. ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausstatten, über die das Direktvermarktungsunternehmen oder die andere Person, an die der Strom veräußert wird, jederzeit a) die Ist-Einspeisung abrufen kann und b) die Einspeiseleistung vollständig oder, sobald jeweils die technische Möglichkeit besteht, stufenweise oder, stufenlos ferngesteuert regeln kann … Die Pflicht nach Absatz 1 muss ab dem 1. Januar 2028 und ab Einbau eines intelligenten Messsystems über das Smart-Meter-Gateway
  6. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der Lokationsbündelstrukturen, Version 1.0, Publikationsdatum 31.03.2023, anzuwenden ab 01.10.2024, Kapitel 1, 4.4 und 4.5Kapitel 1, Kapitel 4.4, Seite 19 von 44, und Kapitel 4.5, Seite 21 von 44; Spalten der Tabellen: Objekt-Code, Objekt, Richtung, Ebene, Flexibilität, Anzahl Objekte, Referenz MesslokationKomplexere Lokationsbündelstrukturen oder Sonderszenarien, die nicht in dieser Codeliste beschriebenen Lokationsbündelstrukturen sind, sind bilateral zwischen den Marktpartnern auszutauschen. … 4.4 Erzeugung ohne getrennt gemessene Erzeugung - 9992 00000 004 2 … 9992 00000 101 6 MaLo Verbrauch 1 Starr 1 9992 00000 106 6 MaLo Erzeugung 1 Starr 1 … 4.5 Erzeugung mit getrennt gemessener Erzeugung - 9992 00000 013 3 … 9992 00000 121 4 MeLo (Netzübergabe) Verbrauch & Erzeugung 1 Starr 1 … 9992 00000 109 0 MeLo (Hinterschaltung) Erzeugung 2 Flexibel ≥1 … 9992 00000 111 5 MaLo Erzeugung 2 Flexibel ≥1 9992 00000 109 0
  7. Stromnetz Berlin GmbH – Messkonzepte, Ausgabe September 2025Abschnitte „Bezeichnungen“, „Messtechnik“ und „Ergänzende Informationen zur einzusetzenden Messtechnik“, Seiten 3 bis 5 von 32; Messkonzepte 2 und 3, Seiten 11 und 14 von 32Z1 Messeinrichtungen zur Erfassung der Einspeisung/Entnahme Z2 Messeinrichtungen zur Erfassung der Erzeugung … Lastgangzähler oder optional intelligentes Messsystem nach Rücksprache mit Netzbetreiber mit ¼ h Messintervall für beide Energierichtungen. … Bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen ist der Einsatz von Messeinrichtungen mit einem Messintervall von mindestens 15 Minuten (TAF 7) zwingend erforderlich: … Anlagen mit der Veräußerungsform Direktvermarktung … Anlagen mit Stromentnahmen > 100.000 kWh … Überschusseinspeisung ohne Erzeugungsmessung … LBS 9992 00000 004 2 … Überschusseinspeisung mit Erzeugungsmessung … LBS 9992 00000 013 3
  8. VBEW – Messkonzepte und Verdrahtungsschemen 771.20, Ausgabe 11.2024, Stand 26.11.2024, MK B2a und MK B3MK B2a, Seite 8 von 21, und MK B3, Anmerkung, Seite 9 von 21MK B2a: Überschusseinspeisung ohne Erzeugungsmessung Voraussetzung: • Gleicher Energieträger • Keine Vergütung des Selbstverbrauchs … Z1: Zähler für Bezug und Lieferung … (direkte oder halbindirekte Messung nach NB-Vorgaben) … Bei unterschiedlichen Energieträgern sowie der Kombination MIM- und Nicht-MIM-Anlagen sind registrierende Lastgangmessungen bzw. intelligente Messsysteme erforderlich.
  9. Netze BW GmbH – Auswahlblatt Messkonzept Nr. 1–6, Version 4.4, Stand 07/2022Abschnitt „Informationen zur EEG-Umlage ab 01.07.2022“Auf Grundlage des EEG-Umlage-Entlastungsgesetzes, das die Absenkung der EEG-Umlage ab 01.07.2022 auf null regelt, sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich keine Erzeugungsmessungen zur Ermittlung der EEG-Umlage für Eigenversorgung mehr notwendig, wenn diese ausschließlich der Erfassung der EEG-umlagepflichtigen Strommengen dienten.
  10. Netze BW GmbH – Auswahlblatt Messkonzept Nr. 1–6, Version 4.4, Stand 07/2022Abschnitt „Informationen zur EEG-Umlage ab 01.07.2022“Die Anlagenbetreiber müssen selbst prüfen, ob sie die Erzeugungsmessung eventuell noch aus anderen Gründen, z.B. zum steuerlichen Nachweis für das Finanzamt oder zur Bestimmung der Eigenverbrauchsvergütung, benötigen.
  11. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 2 (Kanal), Seite 6 von 46; Kapitel 3.1, Seite 10 von 46 (Spalten Bezug und Lieferung); Kapitel 3.3, Messprodukte der Marktlokation, Seiten 13 und 15 von 46Die Vergabe des Kanals erfolgt durch den MSB (Wertebereich 0 bis 65) und ist für die Identifizierung relevant. … Wirkleistung Maximum 1-b:1.6.0 1-b:2.6.0 … Wirkarbeit Zählerstand 1-b:1.8.e, 1-b:2.8.e, … Lastgang 1-b:1.29.0 1-b:2.29.0 … Wirkarbeit Bezug (+) Lastgang total, tariflos 1-b:1.29.0 … Wirkleistung Bezug (+) Maximum 1-b:1.6.0 … Blindarbeit QI Lastgang total, tariflos 1-b:5.29.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Lastgang total, tariflos 1-b:2.29.0
  12. Stromnetzentgeltverordnung – § 17 StromNEV, Ermittlung der Netzentgelte§ 17 Abs. 2 Satz 1 bis 3 StromNEV; die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer KraftDas Netzentgelt pro Entnahmestelle besteht aus einem Jahresleistungspreis in Euro pro Kilowatt und einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Das Jahresleistungsentgelt ist das Produkt aus dem jeweiligen Jahresleistungspreis und der Jahreshöchstleistung in Kilowatt der jeweiligen Entnahme im Abrechnungsjahr. Das Arbeitsentgelt ist das Produkt aus dem jeweiligen Arbeitspreis und der im Abrechnungsjahr jeweils entnommenen elektrischen Arbeit in Kilowattstunden.
  13. Messstellenbetriebsgesetz – § 29 MsbG, Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen§ 29 Abs. 1 Nr. 2 MsbG (Schreibweise „Messystemen“ wie im Gesetzestext)mit intelligenten Messystemen und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt a) bei Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht, b) bei Betreibern von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt
  14. Messstellenbetriebsgesetz – § 30 MsbG, Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Ausstattung, Preisobergrenzen§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 1 MsbGDie Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 Absatz 1 ist für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 wirtschaftlich vertretbar, wenn vom grundzuständigen Messstellenbetreiber 1. an Messstellen an Zählpunkten mit einem Jahresstromverbrauch von über 100 000 Kilowattstunden oder an Messstellen an Zählpunkten von Anlagen mit einer installierten Leistung über 100 Kilowatt für den Messstellenbetrieb für jeden Zählpunkt ein angemessenes jährliches Entgelt erhoben wird, wovon in Rechnung gestellt werden: a) dem Anschlussnetzbetreiber nicht mehr als 80 Euro brutto jährlich sowie b) dem Anschlussnutzer der nach Abzug des Anteils des Anschlussnetzbetreibers nach Buchstabe a verbleibende Teil, … Zur Bemessung des Jahresstromverbrauchs an einem Zählpunkt nach den Absätzen 1 und 3 ist der Durchschnittswert der jeweils letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte maßgeblich.
  15. Messstellenbetriebsgesetz – § 45 MsbG, Ausstattungsverpflichtungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers§ 45 Abs. 1 Nr. 1 (Anlagenbetreiber, Anfang) und Nr. 3 (Letztverbraucher) MsbG; die Quoten der Nr. 1 beziehen sich auf die installierte Leistung und sind hier nicht zitiertDer grundzuständige Messstellenbetreiber erfüllt seine Ausstattungsverpflichtungen nach § 29 Absatz 1, wenn er 1. bei Anlagenbetreibern in den Fällen nach § 30 Absatz 1 Nummer 1 spätestens ab dem Jahr 2028 mit der erforderlichen Ausstattung beginnt … 3. bei Letztverbrauchern in den Fällen nach § 30 Absatz 1 Nummer 1 spätestens ab dem Jahr 2028 mit der erforderlichen Ausstattung beginnt und diese a) im Zeitraum bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 bei mindestens 90 Prozent der in diesem Zeitraum je Einbaufallgruppe neu auszustattenden Messstellen, b) im Zeitraum bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 bei mindestens 90 Prozent der in diesem Zeitraum je Einbaufallgruppe neu auszustattenden Messstellen und c) bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032 bei mindestens 90 Prozent aller insgesamt auszustattenden Messstellen abgeschlossen hat,
  16. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.6 NetzlokationKapitel 3.6 mit Hinweisen, Seite 18 von 32Die Netzlokation (Netzanschluss) verbindet eine oder mehrere Marktlokationen (unabhängig der Energieflussrichtung) über genau eine Leitung mit dem Netz. … Die NeLo-ID wird durch den NB vergeben. … Die Netzlokation ist ein möglicher Anknüpfungspunkt zur Vorgabe eines Leistungsverlaufs (über die Leistungskurvendefinition) oder Steuerbefehls der zugeordneten Technischen Ressourcen. Diese Vorgabe ist für die zugeordneten Technischen Ressourcen nicht 1:1 heranzuziehen. Die Vorgabe ist im Zusammenspiel der zugeordneten Technischen Ressourcen zu erfüllen, eine Kompensation unter den zugeordneten Technischen Ressourcen ist somit möglich, wenn dadurch die Vorgabe an der Netzlokation erfüllt wird. … Die Netzlokation ist der alleinige Anknüpfungspunkt zur Abrechnung von Blindarbeit.
  17. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 3.2, Seite 13 von 32Die Marktlokation entspricht einer Einspeise- bzw. Entnahmestelle. In einer Marktlokation wird Energie entweder erzeugt (sogenannte erzeugende Marktlokation) oder verbraucht (sogenannte verbrauchende Marktlokation).
  18. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.2, Beziehungen zwischen Markt- und MesslokationKapitel 3.2, Seiten 13 und 14 von 32Mehrere Standorte eines Unternehmens, an denen entweder Energie erzeugt oder verbraucht wird und diese Erzeugung oder der Verbrauch mit mindestens einer Leitung mit dem Netz verbunden ist, werden jeweils als separate Marktlokation behandelt. … Bei Marktlokationen, wie z. B. bei einem Standort eines Industriekunden oder bei einem Wohnhaus mit Untermessung, kann es erforderlich sein, dass für die Erfassung der Energie der Marktlokation mehr als eine Messlokation benötigt wird. … Messlokationen, deren gemessene Energie für die Ermittlung der Energie von mehreren Marktlokationen benötigt wird, z. B. bei Zweirichtungszählern, die einerseits einer verbrauchenden und andererseits einer erzeugenden Marktlokation zugeordnet sind. … Die MaLo-ID wird durch den NB vergeben.
  19. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.4 Technische RessourceKapitel 3.4, Seite 17 von 32Die Technische Ressource ist eine Lokation, an der Energie entweder erzeugt (z. B. Windenergieanlage) oder verbraucht (z. B. Wärmepumpe) wird. Eine Technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet. … Die Zuordnung der TR-ID zur Technischen Ressource erfolgt durch den NB. Die TR-ID einer Technischen Ressource muss vom NB nur vergeben werden, sofern diese Technische Ressource für die Marktkommunikation relevant ist. Solange sich am Bestand der technischen Ressource selbst keine Änderungen ergeben, darf die TR-ID selbst dann nicht geändert werden, wenn die Technische Ressource getauscht wird (etwa beim Tausch einer Wärmepumpe oder Wallbox).
  20. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.

Einführung

Worum geht es?

An einem Netzanschluss hängen Straßenleuchten, aber kein Zähler. Es gibt trotzdem eine Marktlokation (MaLo) mit Lieferant und Netznutzung. Ihre Menge wird nicht gemessen. Der Netzbetreiber errechnet sie.

Wann braucht man das?
Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen, bei denen die Kosten einer Messung außer Verhältnis zum Verbrauch stehen. Das Gesetz nennt vor allem die Straßenbeleuchtung, wenn ihre Schaltzeiten bekannt sind und ihr Lastverlauf berechenbar ist.
Das Besondere
Alle anderen Bilder dieser Seite fragen: Welcher Zähler liefert welche Menge? Hier lautet die Antwort: keiner. Die Marktlokation hat keine Messlokation (MeLo). Lässt sich der Verbrauch nicht mehr berechnen, endet die Ausnahme: Die Dortmunder Netz verlangt dann einen Zählerplatz und eine Messeinrichtung.
Rechenbeispiel
Eigenes Beispiel nach der Regel zweier Netzbetreiber: 24 Leuchten zu je 45 W ergeben 1,08 kW. Bei 4.100 Benutzungsstunden im Jahr sind das 1,08 kW × 4.100 h = 4.428 kWh. Diese Menge rechnet der Netzbetreiber ab. Abgelesen wird nichts.
Kürzel in diesem Bild
  • MeLoMesslokation: der Ort, an dem gemessen wird.
  • MaLoMarktlokation: die Stelle, für die geliefert und abgerechnet wird.

Diese Bilder zeigen, wie die Marktkommunikation einen Anschluss sieht. Eine Nummer führt keine Quelle dafür.

1Objekt 1 von 5

Netzanschluss

Verteilnetz des Netzbetreibers

Was ist das?
Die Leuchten hängen am Verteilnetz des Netzbetreibers. Im Marktmodell heißt der Netzanschluss Netzlokation (NeLo): Er verbindet Marktlokationen über genau eine Leitung mit dem Netz.
Wozu dient es hier?

Über den Anschluss fließt Strom wie bei jedem Kunden. Der Netzbetreiber kennt die Anlage aus der Anmeldung: Die Dortmunder Netz lässt installierte Leistung und Benutzungsstunden im Jahr in den Antrag eintragen.

Im Markt
  • Netzlokation (NeLo)Die Codeliste der Lokationsbündel führt für den Fall „Verbrauch ohne Messlokation (Pauschal)“ eine NeLo mit der Anzahl 0 bis N. Sie ist möglich, aber nicht zwingend.
  • NeLo-ID11 Zeichen aus Buchstaben und Ziffern, das erste ist E. Vergeben wird sie nur, wenn die Netzlokation für die Marktkommunikation gebraucht wird.
Typischer Fehler

„Pauschalanlage heißt: kein richtiger Netzanschluss.“ Doch. Der Anschluss ist da. Es fehlt nur die Messung.

Quelle: GPKE Teil 1, Kapitel 3.6 · Codeliste Lokationsbündel, Pauschal · BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren · Dortmunder Netz, Pauschalanlagen

2Objekt 2 von 5

Anschlusspunkt ohne Zähler

Hier stünde sonst der Zähler

Was ist das?
Der Punkt, an dem die Anlage ans Netz geht. Bei jedem anderen Bild dieser Seite folgt hier ein Zähler. Bei der Pauschalanlage fehlt er: Die Bundesnetzagentur spricht von Anlagen, „für die keine Zähler vorhanden sind“.
Wozu dient es hier?

Das Bild zeigt die Lücke. Im Markt gibt es für diese Anlage keine Messlokation. Die Codeliste der Lokationsbündel führt für den Fall nur Technische Ressource, Marktlokation und Netzlokation.

Im Markt
  • Keine MesslokationLokationsbündel 9992 00000 001 8 „Verbrauch ohne Messlokation (Pauschal)“.
  • MesswesenDie Wechselprozesse im Messwesen (WiM) nehmen pauschale Marktlokationen aus. Werte vom Messstellenbetreiber gibt es hier nicht.
Typischer Fehler

„Ohne Zähler läuft die Anlage am Markt vorbei.“ Nein. Die Marktlokation nimmt ganz normal an Lieferung und Netznutzung teil. Es entfällt nur die Übermittlung von Messwerten.

Quelle: BNetzA, Beschluss BK6-20-160 · Codeliste Lokationsbündel, Pauschal · WiM Teil 1, Kapitel 1 · GPKE Teil 2, Lieferschein

3Objekt 3 von 5

Straßenleuchten

Verbraucher mit berechenbarem Verbrauch

Was ist das?
Öffentliche Verbrauchseinrichtungen. Das Gesetz nennt die Straßenbeleuchtung. Netzbetreiber zählen weitere auf: die Dortmunder Netz etwa Haltestellen mit Beleuchtung, Telefonzellen und Notruftelefone, die wesernetz Ampeln (Lichtsignalanlagen), Fahrgastunterstände und Haltestellen.
Wozu dient es hier?

Ihr Verbrauch muss sich berechnen lassen. § 72 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) verlangt bei der Straßenbeleuchtung bekannte Ein- und Ausschaltzeiten und einen berechenbaren Lastverlauf. Die Dortmunder Netz verlangt einen nahezu konstanten Jahresverbrauch.

Beispiel: 24 Leuchten zu je 45 W: zusammen 1,08 kW installierte Leistung. Das Bild zeigt drei davon.

Im Markt
  • Technische Ressource (TR)So heißt im Markt eine Anlage, die Strom verbraucht oder erzeugt. Die Codeliste sieht für die Pauschalanlage 0 bis N Technische Ressourcen vor.
  • TR-ID11 Zeichen, das erste ist D. Der Netzbetreiber muss sie nur vergeben, wenn die Technische Ressource für die Marktkommunikation gebraucht wird.
Typischer Fehler

„Einmal Pauschalanlage, immer Pauschalanlage.“ Nein. Ersetzt der Betreiber konstante Verbraucher durch dynamische, verlangt die Dortmunder Netz einen Zählerplatz und eine Messeinrichtung.

Quelle: § 72 MsbG · Dortmunder Netz, Pauschalanlagen · wesernetz, Pauschalanlagen · Codeliste Lokationsbündel, Pauschal · GPKE Teil 1, Kapitel 3.4 · BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren

4Objekt 4 von 5

Marktlokation

Entnahme ohne Messlokation

Was ist das?
Die Marktlokation (MaLo) ist die Stelle, für die geliefert und abgerechnet wird. Nach GPKE Teil 1, den Regeln der Bundesnetzagentur für die Belieferung von Kunden mit Strom, kann eine verbrauchende Marktlokation ganz ohne Messlokation auskommen. Genau das ist die Pauschalanlage.
Wozu dient es hier?

An ihr hängen Lieferant und Netznutzung wie bei jedem Kunden. Ihre Menge geht auch in die Bilanzierung ein: Die Energiemengen pauschaler Marktlokationen fallen unter die Aggregationsverantwortung des Netzbetreibers.

Im Markt
  • MaLo EntnahmeVerbrauchend, ohne Messlokation.
  • MaLo-ID11 Ziffern. Der Netzbetreiber vergibt sie.
Typischer Fehler

„Pauschal heißt: wird nicht bilanziert.“ Doch. Der Netzbetreiber führt die Menge in seiner Aggregation.

Quelle: GPKE Teil 1, Kapitel 3.2 · GPKE Teil 1, Aggregationsverantwortung · GPKE Teil 1, Kapitel 3.2, Beziehungen · BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren

5Objekt 5 von 5

Errechnete Menge

Ersetzt den Zählerstand

Was ist das?
Die Menge, die abgerechnet wird. Nach GPKE Teil 2 ermittelt der Netzbetreiber sie bei Pauschalanlagen rechnerisch und schickt sie dem Lieferanten als Lieferschein.
Wozu dient es hier?

Wie gerechnet wird, schreibt keine der Festlegungen im Einzelnen vor. § 72 MsbG erlaubt, die Menge rechnerisch zu ermitteln oder zu schätzen. Die Dortmunder Netz und die wesernetz rechnen so: installierte Leistung mal Benutzungsstunden im Jahr. Die wesernetz lässt sich dafür monatliche Schaltzeiten oder Dimmprofile nennen.

Beispiel: 1,08 kW × 4.100 h = 4.428 kWh im Jahr. Eigenes Beispiel mit Lernwerten.

Im Markt
  • LieferscheinDie Abrechnungsenergiemenge geht auf Ebene der Marktlokation vom Netzbetreiber an den Lieferanten.
  • NetzentgeltDie Dortmunder Netz rechnet mit dem Preis für Entnahme ohne Lastgangzählung. Das ist die Regel dieses einen Netzbetreibers.
  • Prüfregel im DatenaustauschDie Codelisten der Marktkommunikation kennen den Ablehnungsgrund ZI7: Energiemenge einer Pauschalanlage über 200.000 kWh angegeben. Eine gesetzliche Obergrenze ist das nicht.
Typischer Fehler

„Die Menge legt der Lieferant fest.“ Nein. Der Netzbetreiber ermittelt sie. Bei der wesernetz entscheidet er auch, ob eine Anlage überhaupt als Pauschalanlage gilt.

Quelle: GPKE Teil 2, Lieferschein · § 72 MsbG · Dortmunder Netz, Pauschalanlagen · wesernetz, Pauschalanlagen · EBD 4.3, Antwortcode ZI7

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Belegt sind die Pauschalanlage als Marktlokation ohne Messlokation (GPKE Teil 1 und 2), die gesetzliche Grundlage (§ 72 MsbG) und die Lokationsbündelstruktur. Die Formel „Leistung × Benutzungsstunden“ steht nur in den Bedingungen einzelner Netzbetreiber, hier der Dortmunder Netz (Stand 01.01.2019) und der wesernetz. Eine bundeseinheitliche Rechenformel belegt keine der Quellen. Auch die Schwelle von zehn Prozent Messkosten nennt nur die wesernetz. Die Codeliste der Lokationsbündelstrukturen ist die Version 1.0; eine neuere Fassung wurde nicht geprüft. Der Kasten am Anschlusspunkt ist ein Sinnbild, kein bestimmtes Bauteil. Die Zahlen des Beispiels sind Lernwerte. Eine Abbildung der Pauschalanlage in SAP IS-U belegt der Stammdatenatlas nicht; deshalb fehlt die Angabe. Zum Weiterlesen: Die Marktlokation.

  1. Messstellenbetriebsgesetz – § 72 MsbG, Öffentliche Verbrauchseinrichtungen§ 72 Satz 1 und 2 MsbGBei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die abgenommene Strommenge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten einer Messung außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. Dies trifft insbesondere auf im Verteilernetz angeschlossene Anlagen zur Straßenbeleuchtung zu, wenn deren Ein- und Ausschaltzeiten bekannt sind und der Lastverlauf berechenbar ist.
  2. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.2 MarktlokationKapitel 3.2, Hinweise und Schlussabsatz, Seiten 13 und 14 von 32Allein die Marktlokation ist Anknüpfungspunkt der Prozesse im Rahmen der Netznutzung. … Für die Ermittlung der Energiemenge einer Marktlokation kann entweder eine Messlokation (1:1-Beziehung), können mehrere Messlokationen (1:n-Beziehung) oder kann bei einer verbrauchenden Marktlokation keine Messlokation (Pauschalanlage) erforderlich sein. … Eine Marktlokation besteht aus einer oder mehreren Technischen Ressource(n), deren eingespeiste bzw. verbrauchte elektrische Energie durch eine oder mehrere Messlokation(en) mit geeichten Zählern direkt oder indirekt erfasst bzw. bei einer Pauschalanlage deren verbrauchte elektrische Energie ermittelt wird.
  3. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 2 Abkürzungen und DefinitionenKapitel 2, Begriff „Aggregationsverantwortung“, Seite 5 von 32Unter die Aggregationsverantwortung des NB fallen die Energiemengen aller Marktlokationen, deren Energiemengen mit Hilfe von Messlokationen ermittelt werden, … sowie die Energiemengen von pauschalen Marktlokationen.
  4. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 2, Lesefassung, Anlage 1b zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.2.2Kapitel 3.2.2 „Lieferschein für verbrauchende Marktlokationen“, Seite 84 von 115Werte der Marktlokation und aller zu ihrer Ermittlung notwendigen Messlokationen werden dem NB vom für die Marktlokation verantwortlichen MSB elektronisch mitgeteilt (siehe WiM Teil 2, Kapitel 2.4.), sofern es sich nicht um eine Pauschalanlage handelt. … Im Fall von Pauschalanlagen ermittelt der NB die Abrechnungsenergiemenge rechnerisch. Die Abrechnungsenergiemenge und ggf. Leistungswerte werden auf Ebene der Marktlokation als Lieferschein vom NB an den LF übermittelt
  5. Bundesnetzagentur – Wechselprozesse im Messwesen Strom (WiM) Teil 1, korrigierte Lesefassung, Anlage 2a zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 1 Allgemeines, Seite 5 von 91Pauschale Marktlokationen und öffentliche Verbrauchseinrichtungen, bei denen entsprechend den Beschreibungen des § 72 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorgegangen wird, sind von den Regelungen der WiM ausgenommen.
  6. Bundesnetzagentur – Beschluss BK6-20-160 vom 21.12.2020 zum Netznutzungsvertrag Strom, BegründungBegründung, Abschnitt 5.6, Seite 36Zutreffend bezieht sich § 72 MsbG auf die abgenommene Strommenge von öffentlichen Verbrauchseinrichtungen (z.B. Straßenbeleuchtung oder Werbeplakattafeln). Dabei handelt es sich regelmäßig um sogenannte Pauschalanlagen, für die keine Zähler vorhanden sind und keine Messung durchgeführt werden kann.
  7. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der Lokationsbündelstrukturen, Version 1.0, Publikationsdatum 31.03.2023, anzuwenden ab 01.10.2024, Kapitel 3 und 4.1Kapitel 3 (Gesamtliste der Codes), Seite 12 von 44, und Kapitel 4.1, Seite 13 von 44; Spalten der Tabelle: Objekt-Code, Objekt, Richtung, Ebene, Flexibilität, Anzahl Objekte. Eine Messlokation führt die Tabelle nicht9992 00000 001 8 Verbrauch ohne Messlokation (Pauschal) … 9992 00000 102 4 TR Verbrauch 1 Flexibel 0-N … 9992 00000 101 6 MaLo Verbrauch 1 Starr 1 … 9992 00000 125 6 NeLo -- 1 Flexibel 0-N
  8. Dortmunder Netz GmbH – Allgemeine Bedingungen für Pauschalanlagen Strom, Stand 1. Januar 2019Abschnitte I, III, IV und V, Seiten 1 und 2 von 2Der Jahresverbrauch muss nahezu konstant sein. … Unter Pauschalanlagen können insbesondere folgende Anlagen gelten, soweit sie oben genannte Anforderungen erfüllen: • Straßenbeleuchtung • Haltestellen mit Beleuchtung • Telefonzellen • Notruftelefone … Für Strom-Pauschalanlagen ermittelt sich die verrechnungsrelevante Arbeit aus dem Produkt der installierten Leistung und der Jahresbenutzungsstundendauer. Diese Angaben sind auf dem Inbetriebsetzungsantrag einzutragen. … Als Entgelt für die Netznutzung einer Strom-Pauschalanlage wird der Preis für Entnahme ohne Lastgangzählung für sonstigen Bedarf gemäß des jeweils geltenden Preisblatts „Entgelte für Netznutzung Strom“ der Dortmunder Netz GmbH berechnet. … Wenn die konstanten Verbrauchseinrichtungen durch dynamische ersetzt werden, ist die Nachrüstung eines Zählerplatzes durch den Anschlussnehmer sowie der Einbau einer Messeinrichtung durch einen Messstellenbetreiber erforderlich.
  9. wesernetz Bremen GmbH und wesernetz Bremerhaven GmbH – Bedingungen für Pauschalanlagen zum Netzanschlussvertrag Strom in Niederspannung (Netze_HB-BHV_106), ohne Datum, abgerufen am 05.10.2026Nummer 1 „Geltungsbereich“ und Nummer 5 „Berechnung Verbrauch“, Seite 1Über die Einstufung öffentlicher Verbrauchseinrichtungen als Pauschalanlagen entscheidet der Netzbetreiber nach pflichtgemäß ausgeübtem Ermessen. … Dies sind insbesondere Anlagen der Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen des Straßenverkehrs sowie Fahrgastunterstände und Haltestellen. Die Kosten einer Messung stehen jedenfalls dann außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs, wenn die Kosten der Messung mehr als zehn Prozent der Gesamtkosten des jährlichen Energieverbrauchs einschließlich der Messung ausmachen. … Für Pauschalanlagen ermittelt sich die verrechnungsrelevante Arbeit aus dem Produkt der installierten Gesamtleistung und der Jahresbenutzungsstundendauer. … Monatliche Schaltzeiten, alternativ aktuelle Dimmprofile der Lichtpunkte
  10. BDEW/EDI@Energy – Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten für die Antwortnachrichten, Version 4.3, Publikationsdatum 01.04.2026Codelisten der Antwortnachrichten, Antwortcode ZI7 (Ablehnung), erstmals Seite 731 von 832Die Energiemenge für eine Pauschalanlage wurde > 200.000 kWh angegeben
  11. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.6 NetzlokationKapitel 3.6 mit Hinweisen, Seite 18 von 32Die Netzlokation (Netzanschluss) verbindet eine oder mehrere Marktlokationen (unabhängig der Energieflussrichtung) über genau eine Leitung mit dem Netz. … Die NeLo-ID wird durch den NB vergeben. … Die Netzlokation ist ein möglicher Anknüpfungspunkt zur Vorgabe eines Leistungsverlaufs (über die Leistungskurvendefinition) oder Steuerbefehls der zugeordneten Technischen Ressourcen. Diese Vorgabe ist für die zugeordneten Technischen Ressourcen nicht 1:1 heranzuziehen. Die Vorgabe ist im Zusammenspiel der zugeordneten Technischen Ressourcen zu erfüllen, eine Kompensation unter den zugeordneten Technischen Ressourcen ist somit möglich, wenn dadurch die Vorgabe an der Netzlokation erfüllt wird. … Die Netzlokation ist der alleinige Anknüpfungspunkt zur Abrechnung von Blindarbeit.
  12. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.4 Technische RessourceKapitel 3.4, Seite 17 von 32Die Technische Ressource ist eine Lokation, an der Energie entweder erzeugt (z. B. Windenergieanlage) oder verbraucht (z. B. Wärmepumpe) wird. Eine Technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet. … Die Zuordnung der TR-ID zur Technischen Ressource erfolgt durch den NB. Die TR-ID einer Technischen Ressource muss vom NB nur vergeben werden, sofern diese Technische Ressource für die Marktkommunikation relevant ist. Solange sich am Bestand der technischen Ressource selbst keine Änderungen ergeben, darf die TR-ID selbst dann nicht geändert werden, wenn die Technische Ressource getauscht wird (etwa beim Tausch einer Wärmepumpe oder Wallbox).
  13. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.2, Beziehungen zwischen Markt- und MesslokationKapitel 3.2, Seiten 13 und 14 von 32Mehrere Standorte eines Unternehmens, an denen entweder Energie erzeugt oder verbraucht wird und diese Erzeugung oder der Verbrauch mit mindestens einer Leitung mit dem Netz verbunden ist, werden jeweils als separate Marktlokation behandelt. … Bei Marktlokationen, wie z. B. bei einem Standort eines Industriekunden oder bei einem Wohnhaus mit Untermessung, kann es erforderlich sein, dass für die Erfassung der Energie der Marktlokation mehr als eine Messlokation benötigt wird. … Messlokationen, deren gemessene Energie für die Ermittlung der Energie von mehreren Marktlokationen benötigt wird, z. B. bei Zweirichtungszählern, die einerseits einer verbrauchenden und andererseits einer erzeugenden Marktlokation zugeordnet sind. … Die MaLo-ID wird durch den NB vergeben.
  14. BDEW – Anwendungshilfe Identifikatoren in der Marktkommunikation, Bildungsvorschriften und Vergabeprozesse, Version 1.2 vom 07.02.2025, BildungsvorschriftenKapitel 3.2, 4.1, 4.2 und 6.6, Seiten 6 bis 13 von 16 (Schreibweise „nummerische“ und „alphanummerische“ wie im Original)Bei der MaLo-ID handelt es sich um eine rein nummerische, 11-stellige Identifikationsnummer. … Die ID für eine Netzlokation wird nur vergeben, sofern diese Netzlokation für die Marktkommunikation relevant ist. … Bei der NeLo-ID handelt es sich um eine alphanummerische, 11-stellige Identifikationsnummer. … E = Netzlokation … Bei der Ressourcen-ID (TR-ID, SR-ID, SG-ID oder CR-ID) handelt es sich um eine alphanummerische, 11-stellige Identifikationsnummer. … C = Steuerbare Ressource … D = Technische Ressource

Einführung

Worum geht es?

Ein Haus mit Wärmepumpe und Wallbox, so wie es die Marktkommunikation sieht. Aus einem Anschluss werden fünf Arten von Objekten mit eigener Kennung: Netzlokation (NeLo), Messlokation (MeLo), Marktlokation (MaLo), Technische Ressource (TR) und Steuerbare Ressource (SR). Der übrige Haushalt hängt am selben Zähler; das Bild lässt ihn weg.

Wann braucht man das?
Wenn ein Gerät nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gesteuert wird und du wissen willst, an welchem Objekt der Steuerbefehl und seine Vorgabe hängen. Die Messkonstrukte dazu stehen im Thema Power to Heat.
Das Besondere
Ein Steuerbefehl wird immer für genau eine Lokation eingerichtet, zum Beispiel für eine Steuerbare Ressource oder für eine Netzlokation. Das macht einen Unterschied: Eine Vorgabe an der Steuerbaren Ressource gilt 1:1 für jedes ihrer Geräte. Eine Vorgabe an der Netzlokation dürfen die Geräte untereinander ausgleichen.
Rechenbeispiel
Eigenes Beispiel: Wärmepumpe 8 kW und Wallbox 11 kW. Bei Direktansteuerung bleibt jedem Gerät eine Mindestleistung von 4,2 kW, zusammen 8,4 kW. Mit Energie-Management-System (EMS) gilt für beide gemeinsam: 4,2 kW + (2 − 1) × 0,8 × 4,2 kW = 7,56 kW. Wie das EMS die 7,56 kW verteilt, entscheidet es selbst.
Kürzel in diesem Bild
  • HAKHausanschlusskasten: Hier endet das Netz des Netzbetreibers.
  • MeLoMesslokation: der Ort, an dem gemessen wird.
  • MaLoMarktlokation: die Stelle, für die geliefert und abgerechnet wird.
  • 1.8.0OBIS-Kennzahl des Zählwerks für Bezug aus dem Netz.
  • iMSysIntelligentes Messsystem: Zähler mit Smart-Meter-Gateway.
  • NeLoNetzlokation: der Netzanschluss, wie ihn die Marktkommunikation führt.
  • TRTechnische Ressource: das einzelne Gerät, das Strom verbraucht oder erzeugt.
  • SRSteuerbare Ressource: ein steuerbares Bündel aus einer oder mehreren Technischen Ressourcen.
  • EMSEnergie-Management-System: verteilt einen gemeinsamen Sollwert auf die Geräte im Haus.
  • GZFGleichzeitigkeitsfaktor aus der Festlegung BK6-22-300; bei zwei Geräten 0,8.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.

Diese Bilder zeigen, wie die Marktkommunikation einen Anschluss sieht. Eine Nummer führt keine Quelle dafür.

1Objekt 1 von 6

Netzanschluss

Netzlokation (NeLo)

Was ist das?
Der Anschluss des Hauses an das Niederspannungsnetz, mit dem Hausanschlusskasten (HAK). Im Marktmodell ist er die Netzlokation (NeLo): Sie verbindet eine oder mehrere Marktlokationen über genau eine Leitung mit dem Netz.
Wozu dient es hier?

An der Netzlokation kann der Netzbetreiber eine Vorgabe für das ganze Haus anknüpfen. Die Geräte dahinter erfüllen sie gemeinsam und dürfen untereinander ausgleichen: Lädt das Auto weniger, darf die Wärmepumpe mehr. Die GPKE, die Regeln der Bundesnetzagentur für die Belieferung mit Strom, sagt für § 14a: Ausgleich und Gleichzeitigkeitsfaktor werden über die Netzlokation abgebildet.

Im Markt
  • Netzlokation (NeLo)Möglicher Anknüpfungspunkt für eine Leistungskurve oder einen Steuerbefehl. Die Vorgabe gilt nicht 1:1 je Gerät.
  • NeLo-ID11 Zeichen aus Buchstaben und Ziffern, das erste ist E. Der Netzbetreiber vergibt sie, und nur im Bedarfsfall.
In SAP IS-U: Anschlussobjekt mit Verbrauchsstelle und Geräteplatz

Das Gebäude ist das Anschlussobjekt. Es enthält die Verbrauchsstelle, an der die Anlagen hängen, und den Geräteplatz, an dem die Zähler eingebaut sind. Die Netzlokation ist im SAP-Referenzmodell optional.

Typischer Fehler

„Ohne NeLo-ID kein intelligentes Messsystem.“ Nein. Die Bundesnetzagentur hält fest: Die NeLo-ID ist keine Voraussetzung für den Einbau.

Quelle: GPKE Teil 1, Kapitel 3.6 · GPKE Teil 1, Kapitel 3.5 · BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren · BNetzA, Beschluss BK6-22-128 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

2Objekt 2 von 6

Zähler Z1

Messlokation (MeLo) mit Smart-Meter-Gateway

Was ist das?
Der Zähler des Hauses, hier als intelligentes Messsystem (iMSys): ein Zähler, der über ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) kommuniziert. Im Marktmodell ist er die Messlokation (MeLo), der Ort, an dem gemessen wird.
Wozu dient es hier?

Er misst den Bezug des ganzen Hauses. Und er ist die Tür für den Steuerbefehl: Ist ein intelligentes Messsystem eingebaut, läuft die Steuerung nach § 14a EnWG über das Smart-Meter-Gateway. Einen eigenen Zähler braucht die Wärmepumpe für die Steuerung nicht.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo)Ihre Kennung ist die Zählpunktbezeichnung. Der Netzbetreiber vergibt sie.
  • OBIS 1.8.0Wirkarbeit Bezug (+), Zählerstand total, tariflos.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Für § 14a braucht die Wärmepumpe einen eigenen Zähler.“ Nein. Ein separater Zählpunkt ist nicht erforderlich. Erst das Netzentgelt-Modul 2 verlangt getrennte Messung und eine eigene Marktlokation.

Quelle: GPKE Teil 1, Kapitel 3.3 · § 14a Abs. 4 EnWG · § 2 Nr. 7 MsbG · BK6-22-300 Ziffer 4.7 · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 6 · OBIS-Codeliste 2.5c · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 6

Wärmepumpe

Technische Ressource (TR)

Was ist das?
Im Markt heißt ein einzelnes Gerät, das Strom verbraucht oder erzeugt, Technische Ressource (TR). Die GPKE nennt die Wärmepumpe selbst als Beispiel. Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a ist sie mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung in der Niederspannung.
Wozu dient es hier?

Ihren Leistungsbezug aus dem Netz darf der Netzbetreiber bei einem Engpass begrenzen. Bei Direktansteuerung bekommt sie einen eigenen Sollwert und behält mindestens 4,2 kW.

Beispiel: Die Wärmepumpe hat 8 kW. Bei Direktansteuerung darf sie im Engpass mindestens 4,2 kW weiter beziehen.

Im Markt
  • Technische Ressource (TR)Genau einer Marktlokation zugeordnet.
  • TR-ID11 Zeichen, das erste ist D. Der Netzbetreiber ordnet sie zu.
Typischer Fehler

„Neue Wärmepumpe, neue TR-ID.“ Nein. Die TR-ID darf sich auch beim Tausch der Wärmepumpe nicht ändern, solange sich am Bestand nichts ändert.

Quelle: GPKE Teil 1, Kapitel 3.4 · BK6-22-300 Ziffer 2.4.1 · BK6-22-300 Ziffern 4.4 und 4.5 · BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren

4Objekt 4 von 6

Wallbox

Zweite Technische Ressource

Was ist das?
Ein privater Ladepunkt für das Elektroauto. Auch er zählt zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Die Festlegung der Bundesnetzagentur setzt die Grenze bei mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung.
Wozu dient es hier?

Sie zeigt: Hinter einer Marktlokation können mehrere Technische Ressourcen stehen. Beide verbrauchen Strom. Deshalb dürfen sie gemeinsam einer Steuerbaren Ressource zugeordnet sein.

Beispiel: Die Wallbox hat 11 kW. Mit Energie-Management-System teilen sich Wallbox und Wärmepumpe im Engpass mindestens 7,56 kW.

Im Markt
  • Technische Ressource (TR)Eigene TR-ID, dieselbe Marktlokation wie die Wärmepumpe.
  • Zuordnung zur SRIn einer Steuerbaren Ressource stehen nur Technische Ressourcen, die alle aus verbrauchenden oder alle aus erzeugenden Marktlokationen stammen.
Merksatz

Die TR ist das einzelne Gerät. Die SR ist das Bündel, das gesteuert wird.

Quelle: § 14a EnWG · BK6-22-300 Ziffer 2.4.1 · GPKE Teil 1, Kapitel 3.5 · GPKE Teil 1, Kapitel 3.4 · BK6-22-300 Ziffern 4.4 und 4.5

5Objekt 5 von 6

Steuerbare Ressource

Das Bündel, dem der Befehl gilt

Was ist das?
Die Steuerbare Ressource (SR) ist kein Gerät, sondern ein Objekt der Marktkommunikation: Ihr sind eine oder mehrere Technische Ressourcen zugeordnet, und sie ist steuerbar. Das Bild zeichnet sie an der Steuerbox, weil dort der Befehl im Haus ankommt.
Wozu dient es hier?

Eine Vorgabe an der Steuerbaren Ressource gilt 1:1 für jede ihrer Technischen Ressourcen. Ausgleichen dürfen die Geräte hier nicht. Der Weg des Befehls: Kann der Netzbetreiber ihn nicht direkt an das intelligente Messsystem geben, weist er den Messstellenbetreiber (MSB) an, ihn einzurichten. Steuerbox und Smart-Meter-Gateway verbindet der Messstellenbetreiber.

Im Markt
  • Steuerbare Ressource (SR)Möglicher Anknüpfungspunkt für Leistungskurve, Schaltzeiten oder Steuerbefehl.
  • SR-ID11 Zeichen, das erste ist C. Nach GPKE Teil 1 ordnet der Netzbetreiber sie zu.
  • SteuerbefehlNur für eine Lokation, in der Niederspannung, mit intelligentem Messsystem und einer Steuerungseinrichtung, die über das Smart-Meter-Gateway kommuniziert.
  • UTILMDDas Format für Stammdaten. Es nennt bei der Technischen Ressource alle Steuerbaren Ressourcen, denen sie zugeordnet ist.
Typischer Fehler

„Ein Befehl kann an mehrere Objekte zugleich gehen.“ Nein. Anweisung oder Bestellung sind nur für eine Lokation möglich.

Quelle: GPKE Teil 1, Kapitel 3.5 · GPKE Teil 3, Steuerbefehl · BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren · BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren, SR-ID · BDEW-Anwendungshilfe § 14a, Abschnitt 3 · UTILMD AHB Strom 2.2, Ressourcen

6Objekt 6 von 6

Marktlokation

Entnahme des ganzen Hauses

Was ist das?
Die Marktlokation (MaLo) ist die Entnahmestelle: Für sie wird geliefert und abgerechnet. Hier gehören Haushalt, Wärmepumpe und Wallbox zu einer einzigen Marktlokation.
Wozu dient es hier?

Jede Technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet. Im Datenaustausch trägt die Technische Ressource dafür einen Verweis auf ihre Marktlokation und einen auf ihre Netzlokation.

Im Markt
  • MaLo EntnahmeVerbrauchend. Menge: Z1 · 1.8.0.
  • MaLo-ID11 Ziffern, vom Netzbetreiber vergeben.
In SAP IS-U: Zählpunkt, typisiert als Marktlokation, mit eigener Anlage

Jede Marktlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Abrechnungsanlage. Nur dort sind Zählwerke abrechnungsrelevant; Vertrag, Profil und Bilanzierung hängen an dieser Anlage. Welche Messlokation die Werte liefert, steht in der typisierten Zählpunktbeziehung.

Typischer Fehler

„Jedes steuerbare Gerät ist eine eigene Marktlokation.“ Nein. Eine Marktlokation kann aus mehreren Technischen Ressourcen bestehen.

Quelle: GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3.2 · GPKE Teil 1, Kapitel 3.2 · GPKE Teil 1, Kapitel 3.4 · GPKE Teil 1, Kapitel 3.2, Beziehungen · BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren · UTILMD AHB Strom 2.2, Ressourcen · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Belegt sind die Begriffe und Kennungen (GPKE Teil 1, BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren), der Use-Case Steuerbefehl (GPKE Teil 3) und die Mindestleistung (BK6-22-300). Einordnung des Atlas, in keiner Quelle wörtlich: dass die Direktansteuerung zur Vorgabe an der Steuerbaren Ressource passt und die Steuerung über ein Energie-Management-System zur Vorgabe an der Netzlokation. Die GPKE nennt beide nur „möglichen Anknüpfungspunkt“. Nicht belegt ist, wer entscheidet, ob Wärmepumpe und Wallbox eine gemeinsame oder je eine eigene Steuerbare Ressource bilden, und ob für § 14a überhaupt eine gebildet werden muss. Das Bild zeigt eine erlaubte Anordnung. Widerspruch in den Quellen: Nach GPKE Teil 1 ordnet der Netzbetreiber die SR-ID zu, nach der BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren der Einsatzverantwortliche. Die Anwendungshilfe beschreibt die SR-ID für Redispatch 2.0; die Seite folgt der GPKE. Der Beschluss BK6-22-128 zur Netzlokation ist älter als die Festlegung zu § 14a. Die Formel der Mindestleistung gilt für Geräte bis 11 kW. Leistungen sind Beispielwerte. Zum Weiterlesen: Netzlokation und technische Ressource.

  1. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.6 NetzlokationKapitel 3.6 mit Hinweisen, Seite 18 von 32Die Netzlokation (Netzanschluss) verbindet eine oder mehrere Marktlokationen (unabhängig der Energieflussrichtung) über genau eine Leitung mit dem Netz. … Die NeLo-ID wird durch den NB vergeben. … Die Netzlokation ist ein möglicher Anknüpfungspunkt zur Vorgabe eines Leistungsverlaufs (über die Leistungskurvendefinition) oder Steuerbefehls der zugeordneten Technischen Ressourcen. Diese Vorgabe ist für die zugeordneten Technischen Ressourcen nicht 1:1 heranzuziehen. Die Vorgabe ist im Zusammenspiel der zugeordneten Technischen Ressourcen zu erfüllen, eine Kompensation unter den zugeordneten Technischen Ressourcen ist somit möglich, wenn dadurch die Vorgabe an der Netzlokation erfüllt wird. … Die Netzlokation ist der alleinige Anknüpfungspunkt zur Abrechnung von Blindarbeit.
  2. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.5 Steuerbare RessourceKapitel 3.5 mit Hinweis, Seite 18 von 32 (Schreibweise „möglich(insbesondere“ ohne Leerzeichen wie im Original)Einer Steuerbaren Ressource ist eine oder sind mehrere Technische Ressource(n) zugeordnet und sie ist steuerbar. Im Fall mehrerer Technischer Ressourcen dürfen nur Technische Ressourcen entweder aus verbrauchenden oder erzeugenden Marktlokationen einer Steuerbaren Ressource zugeordnet werden. … Die Zuordnung der SR-ID zur Steuerbaren Ressource erfolgt durch den NB. … Die Steuerbare Ressource ist ein möglicher Anknüpfungspunkt zur Vorgabe eines Leistungsverlaufs (über die Leistungskurvendefinition), Schaltverlaufs (über die Schaltzeitdefinition) oder Steuerbefehls der zugeordneten Technischen Ressourcen. Diese Vorgabe ist 1:1 für die der Steuerbaren Ressource zugeordneten Technischen Ressourcen heranzuziehen, eine Kompensation durch eine andere Technische Ressource ist nicht möglich(insbesondere im Rahmen von §14a EnWG, da die Kompensation und der damit zusammenhängende Gleichzeitigkeitsfaktor über die Netzlokation abgebildet wird. Dies unterscheidet sich zu Redispatch.).
  3. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.4 Technische RessourceKapitel 3.4, Seite 17 von 32Die Technische Ressource ist eine Lokation, an der Energie entweder erzeugt (z. B. Windenergieanlage) oder verbraucht (z. B. Wärmepumpe) wird. Eine Technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet. … Die Zuordnung der TR-ID zur Technischen Ressource erfolgt durch den NB. Die TR-ID einer Technischen Ressource muss vom NB nur vergeben werden, sofern diese Technische Ressource für die Marktkommunikation relevant ist. Solange sich am Bestand der technischen Ressource selbst keine Änderungen ergeben, darf die TR-ID selbst dann nicht geändert werden, wenn die Technische Ressource getauscht wird (etwa beim Tausch einer Wärmepumpe oder Wallbox).
  4. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.3 MesslokationKapitel 3.3, Seite 17 von 32Eine Messlokation ist eine Lokation, an der Energie gemessen wird und die alle technischen Einrichtungen beinhaltet, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind. … Eine Messlokation wird durch eine eindeutige ID identifiziert. Die ID ist die Zählpunktbezeichnung gemäß VDE-AR-N 4400 („MeteringCode“). … Die ID der Messlokation wird durch den NB vergeben.
  5. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 3.2, Seite 13 von 32Die Marktlokation entspricht einer Einspeise- bzw. Entnahmestelle. In einer Marktlokation wird Energie entweder erzeugt (sogenannte erzeugende Marktlokation) oder verbraucht (sogenannte verbrauchende Marktlokation).
  6. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.2 MarktlokationKapitel 3.2, Hinweise und Schlussabsatz, Seiten 13 und 14 von 32Allein die Marktlokation ist Anknüpfungspunkt der Prozesse im Rahmen der Netznutzung. … Für die Ermittlung der Energiemenge einer Marktlokation kann entweder eine Messlokation (1:1-Beziehung), können mehrere Messlokationen (1:n-Beziehung) oder kann bei einer verbrauchenden Marktlokation keine Messlokation (Pauschalanlage) erforderlich sein. … Eine Marktlokation besteht aus einer oder mehreren Technischen Ressource(n), deren eingespeiste bzw. verbrauchte elektrische Energie durch eine oder mehrere Messlokation(en) mit geeichten Zählern direkt oder indirekt erfasst bzw. bei einer Pauschalanlage deren verbrauchte elektrische Energie ermittelt wird.
  7. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.2, Beziehungen zwischen Markt- und MesslokationKapitel 3.2, Seiten 13 und 14 von 32Mehrere Standorte eines Unternehmens, an denen entweder Energie erzeugt oder verbraucht wird und diese Erzeugung oder der Verbrauch mit mindestens einer Leitung mit dem Netz verbunden ist, werden jeweils als separate Marktlokation behandelt. … Bei Marktlokationen, wie z. B. bei einem Standort eines Industriekunden oder bei einem Wohnhaus mit Untermessung, kann es erforderlich sein, dass für die Erfassung der Energie der Marktlokation mehr als eine Messlokation benötigt wird. … Messlokationen, deren gemessene Energie für die Ermittlung der Energie von mehreren Marktlokationen benötigt wird, z. B. bei Zweirichtungszählern, die einerseits einer verbrauchenden und andererseits einer erzeugenden Marktlokation zugeordnet sind. … Die MaLo-ID wird durch den NB vergeben.
  8. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 3, Fokus Konfigurationen und Steuerbefehle, Lesefassung, Anlage 1c zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 2.1.1, Use-Case „Steuerbefehl vom NB oder LF an MSB“: Prozessziel, Beschreibung und Vorbedingungen, Seite 86 von 102Die Einrichtung des Steuerbefehls für die Lokation (z.B. Steuerbare Ressource, Netzlokation) wurde vom MSB der Lokation bestätigt. … Der NB weist beim MSB der Lokation die Einrichtung eines Steuerbefehls für die Lokation an … Die Anweisung bzw. Bestellung ist nur für eine Lokation möglich. … Die Lokation befindet sich in der Niederspannungsebene und ist mit einem iMS und einer Steuerungseinrichtung, die über das SMGW kommuniziert, ausgestattet. … Es handelt sich um einen Steuerbefehl, den der NB bzw. LF nicht direkt an das iMS absetzen kann, sondern der über den MSB übermittelt werden muss.
  9. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023, Direktansteuerung, Steuerung mittels EMS und MindestleistungZiffern 4.4, 4.5.1 und 4.5.2, Seiten 3 und 4; nach Ziffer 4.5.2 wird die Angemessenheit dieser Berechnung vermutet, bis eine anderweitige Empfehlung in Kraft tritt. Für Wärmepumpen und Klimaanlagen über 11 kW gilt eine eigene FormelFür jede steuerbare Verbrauchseinrichtung hinter einem Netzanschluss hat der Betreiber gegenüber dem Netzbetreiber die Entscheidung zu treffen, ob diese im Fall einer netzorientierten Steuerung a. einen an die einzelne steuerbare Verbrauchseinrichtung gebundenen Sollwert für den maximalen netzwirksamen Leistungsbezug (Direktansteuerung) oder b. einen Sollwert für den maximalen netzwirksamen Leistungsbezug von einem Energie-Management-System erhält, das seinerseits einen gesamthaften Sollwert für alle an das Energie-Management-System angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Steuerung mittels EMS) vom Netzbetreiber zugeteilt bekommt. … (Direktansteuerung) angesteuert wird, beträgt die Mindestleistung 4,2 kW. … Ansonsten gilt: Pmin, 14a = 4,2 kW + (nsteuVE – 1) x GZF x 4,2 kW … nsteuVE 2 3 4 5 6 7 8 >= 9 GZF 0,8 0,75 0,7 0,65 0,6 0,55 0,5 0,45
  10. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023, BegriffsbestimmungenZiffer 2.4.1 Buchstabe beine Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe), … mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) und einem unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7).
  11. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300, Begriff der steuerbaren VerbrauchseinrichtungZiffer 2.4.1mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) und einem unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6 oder 7).
  12. Bundesnetzagentur – Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023Ziffer 4.7Ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung ist im Rahmen der Einhaltung der Vorgaben dieser Festlegung nicht erforderlich, auf Wunsch des Betreibers jedoch möglich.
  13. Bundesnetzagentur – Beschluss BK6-22-128 vom 21.11.2022, Einführung der Netzlokation, BegründungBegründung zur Einführung der Netzlokation, Seiten 15 und 16; der Beschluss ist älter als die Festlegung BK6-22-300 zu § 14a EnWGDie Vergabe einer Netzlokations-ID ist keine Voraussetzung für die Ausstattung einer Messstelle mit einem iMS. Sie wird nur im konkreten Bedarfsfall vom Netzbetreiber vergeben und im Markt zur Abwicklung konkreter Prozessvorgaben verwendet. … Dies bedeutet jedoch nicht, dass dadurch die juristischen Grundlagen z.B. für Eingriffe i.S. einer Vorgabe von Leistungskurven auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. §14a EnWG geschaffen werden.
  14. Energiewirtschaftsgesetz – § 14a EnWG, Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen§ 14a Abs. 3 EnWGAls steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne von Absatz 1 und 2 gelten insbesondere Wärmepumpen, nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtstromspeicherheizungen, solange und soweit die Bundesnetzagentur in einer Festlegung nach Absatz 1 oder 2 nichts anderes vorsieht.
  15. Energiewirtschaftsgesetz – § 14a EnWG, Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen§ 14a Abs. 4 Satz 1 EnWGSobald die Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wurde, hat die Steuerung entsprechend den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes und der konkretisierenden Technischen Richtlinien und Schutzprofile des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie gemäß den Festlegungen der Bundesnetzagentur über ein Smart-Meter-Gateway nach § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes zu erfolgen.
  16. Messstellenbetriebsgesetz – § 2 MsbG, Begriffsbestimmungen§ 2 Satz 1 Nr. 7 MsbG, Begriff „intelligentes Messsystem“eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung oder Messeinrichtung zur registrierenden Leistungsmessung zur Erfassung elektrischer Energie
  17. BDEW – Anwendungshilfe Identifikatoren in der Marktkommunikation, Bildungsvorschriften und Vergabeprozesse, Version 1.2 vom 07.02.2025, BildungsvorschriftenKapitel 3.2, 4.1, 4.2 und 6.6, Seiten 6 bis 13 von 16 (Schreibweise „nummerische“ und „alphanummerische“ wie im Original)Bei der MaLo-ID handelt es sich um eine rein nummerische, 11-stellige Identifikationsnummer. … Die ID für eine Netzlokation wird nur vergeben, sofern diese Netzlokation für die Marktkommunikation relevant ist. … Bei der NeLo-ID handelt es sich um eine alphanummerische, 11-stellige Identifikationsnummer. … E = Netzlokation … Bei der Ressourcen-ID (TR-ID, SR-ID, SG-ID oder CR-ID) handelt es sich um eine alphanummerische, 11-stellige Identifikationsnummer. … C = Steuerbare Ressource … D = Technische Ressource
  18. BDEW – Anwendungshilfe Identifikatoren in der Marktkommunikation, Bildungsvorschriften und Vergabeprozesse, Version 1.2 vom 07.02.2025, Kapitel 6.3 Steuerbare RessourceKapitel 6.3, Seite 11 von 16; das Kapitel beschreibt die Ressourcen-ID für Redispatch 2.0Für die Identifikation einer Steuerbaren Ressource im Rahmen von Redispatch 2.0 wurde ein neuer Codenummerntyp (kurz: SR-ID) im deutschen Energiemarkt eingeführt. Diese Identifikationsnummer wird zentral durch die Energie Codes und Services GmbH ausgegeben. … Die Zuordnung der SR-ID zu einer Steuerbaren Ressource erfolgt durch den Einsatzverantwortlichen.
  19. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025, Abschnitte 3.2 und 3.3Abschnitt 3.2, Seite 14 von 49, und Abschnitt 3.3, Seite 16 von 49Auf Basis des VDE FNN Hinweises [4] wird bei einer analogen Steuerung über die Relaiskontakte der Steuerbox die Leistungsbegrenzung nur in zwei Stufen „keine Reduzierung“ oder „Reduzierung auf Mindestleistung“ umgesetzt. Bei der Steuerung mit digitalen Schnittstellen ist hingegen eine stufenlose Leistungsbegrenzung auf den tatsächlich vorgegebenen Sollwert des Netzbetreibers umsetzbar. … Der Messstellenbetreiber stellt die Verbindungen zwischen der Steuerbox und dem Smart-Meter-Gateway (SMGW) her.
  20. BDEW – Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards, Anwendungshilfe vom 08.08.2025Abschnitte 6.2 und 6.3, Hinweis zu Abbildung 15, Seiten 38 bis 40Eine separate Messung des Verbrauchs der steuVE für Modul 1 ist nicht erforderlich, da die Netzentgeltreduzierung als verbrauchsunabhängige Pauschale abgerechnet wird. … Entsprechend muss für Modul 2 der Verbrauch der steuVE separat erfasst (z.B. direkt oder rechnerisch mittels Z2) und über eine separate Marktlokation abgerechnet werden. … Auf dem Stromkreis zwischen Z1 und Z2 dürfen außer den steuVE mit Abrechnung nach Modul 2 keine weiteren Verbrauchseinrichtungen installiert werden.
  21. BDEW/EDI@Energy – UTILMD Anwendungshandbuch Strom, Version 2.2, Publikationsdatum 01.04.2026, Zuordnung der Technischen RessourceKapitel 7.2, Hinweis [690] bei SG5 LOC+Z19 und Bedingung zu RFF+Z32 in den Daten der Technischen RessourceDas RFF+Z16 (Referenz auf die der Technischen Ressource zugeordneten Marktlokation) schafft für Technische Ressourcen die eindeutige Zuordnung zu einer Marktlokation mit dem DE1154 (ID der Marktlokation) … Es sind alle ID der Steuerbaren Ressourcen, welche der im LOC+Z20 angegebenen Technischen Ressourcen zugeordnet sind, anzugeben … RFF+Z32 (Referenz auf die der Technischen Ressource zugeordneten Netzlokation)
  22. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Kapitel 3.3.2 „auf Ebene der Messlokation“, Seiten 17 und 18 von 46Wirkarbeit Bezug (+) Zählerstand total, tariflos 1-b:1.8.0 … Wirkarbeit Lieferung (-) Zählerstand total, tariflos 1-b:2.8.0
  23. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.

Einführung

Worum geht es?

Ein Solarpark speist über einen Zähler ins Netz ein. Seine Einspeisung wird nach festen Prozentsätzen auf zwei Tranchen verteilt. Jede Tranche hat eine eigene Kennung und kann einem anderen Vermarkter und einem anderen Bilanzkreis zugeordnet sein.

Wann braucht man das?
Wenn der Strom einer Anlage auf unterschiedliche Bilanzkreise gebucht oder von unterschiedlichen Lieferanten aufgenommen werden soll. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlaubt, den Strom einer Anlage prozentual auf verschiedene Veräußerungsformen aufzuteilen.
Das Besondere
Eine Tranche hat keinen eigenen Zähler. Gemessen wird nur die ganze Einspeisung, in Viertelstunden. Die Tranchen entstehen durch Rechnen: Der Messstellenbetreiber der Marktlokation bildet die Energie jeder Tranche und überträgt sie an die Beteiligten.
Rechenbeispiel
Eigenes Beispiel: In einer Viertelstunde speist der Park 300 kWh ein. Tranche A bekommt 60 %: 0,6 × 300 = 180 kWh. Tranche B bekommt 40 %: 0,4 × 300 = 120 kWh. Zusammen 300 kWh. In der nächsten Viertelstunde mit 120 kWh sind es 72 kWh und 48 kWh. Die Prozentsätze bleiben gleich.
Kürzel in diesem Bild
  • MeLoMesslokation: der Ort, an dem gemessen wird.
  • MaLoMarktlokation: die Stelle, für die geliefert und abgerechnet wird.
  • ¼ hViertelstunde: das Raster, in dem ein intelligentes Messsystem Werte liefert.
  • TRTechnische Ressource: das einzelne Gerät, das Strom verbraucht oder erzeugt.
  • Z1Zähler am Netzanschluss: bei den Unterzählern der Summenzähler, bei den Drittmengen die Netzentnahme.

Diese Bilder zeigen, wie die Marktkommunikation einen Anschluss sieht. Eine Nummer führt keine Quelle dafür.

1Objekt 1 von 6

Netz

Nimmt die Einspeisung auf

Was ist das?
Der Park hängt über einen Netzanschluss am Netz des Netzbetreibers. Im Marktmodell ist das die Netzlokation (NeLo).
Wozu dient es hier?

Der Netzbetreiber ist der Ansprechpartner des Anlagenbetreibers: Ihm meldet er vorab die Veräußerungsform, den Bilanzkreis und die Prozentsätze der Aufteilung. Der Netzbetreiber weist auch die Kennungen der Tranchen zu.

Im Markt
  • Netzlokation (NeLo)Der Netzanschluss. An ihm ändern Tranchen nichts.
  • Mitteilung an den Netzbetreiber§ 21c EEG: vor Beginn des jeweils vorangehenden Kalendermonats.
Typischer Fehler

„Tranchen sind ein Stück Technik im Netz.“ Nein. Sie werden aus kaufmännischen Gründen gebildet. Die Lokationsbündelstruktur ändert sich dadurch nicht.

Quelle: GPKE Teil 1, Kapitel 3.6 · § 21c EEG · BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren, Tranche · Codeliste Lokationsbündel, Tranche

2Objekt 2 von 6

Zähler Z1

Misst die ganze Einspeisung in Viertelstunden

Was ist das?
Der Zähler am Netzanschluss des Parks. Er misst die gesamte Einspeisung, einen Wert je Viertelstunde. Im Marktmodell ist er die Messlokation (MeLo).
Wozu dient es hier?

Wer Strom ganz oder anteilig direkt vermarktet, braucht diese Messung: Das EEG lässt die Direktvermarktung nur zu, wenn die gesamte Ist-Einspeisung in viertelstündlicher Auflösung gemessen und bilanziert wird. Der Zähler misst nicht die Tranchen, sondern das Ganze.

Beispiel: Eine Viertelstunde: 300 kWh Einspeisung. Dieser eine Wert ist die Grundlage für beide Tranchen.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo)Der Ort der Messung. Auch bei Tranchen gehen die Werte der Messlokation weiter an die zugeordneten Rollen.
  • Messstellenbetreiber (MSB)Der MSB der Marktlokation bildet zusätzlich die Energie aller Tranchen und überträgt sie.
In SAP IS-U: Gerät, bei Netzbetreiber und Lieferant Geräteinfosatz

Der Messstellenbetreiber führt den Zähler als serialisiertes Gerät. Netzbetreiber und Lieferant bauen einen Geräteinfosatz als Platzhalter in ihre Anlagen ein. Die Messlokation ist ein Zählpunkt mit eigener Anlage; abrechnungsrelevant sind die Zählwerke nur in der Anlage der Marktlokation.

Typischer Fehler

„Jede Tranche braucht einen eigenen Zähler.“ Nein. Es bleibt bei einer Messung. Die Tranchen werden daraus gerechnet.

Quelle: § 21b EEG · GPKE Teil 2, Tranchen · WiM Teil 2, Kapitel 2.2.5 · GPKE Teil 1, Kapitel 3.3 · SAP Learning, Stammdatenmodell (im Stammdatenatlas belegt)

3Objekt 3 von 6

Solarpark

Erzeugt den Strom

Was ist das?
Die Erzeugungsanlage. Im Markt heißt eine Anlage, die Strom erzeugt oder verbraucht, Technische Ressource (TR).
Wozu dient es hier?

Der Anlagenbetreiber ordnet seine Anlage einer Veräußerungsform zu: Marktprämie, Einspeisevergütung, Mieterstromzuschlag oder sonstige Direktvermarktung. Er darf den Strom auch prozentual auf verschiedene Veräußerungsformen aufteilen. Für Ausfallvergütung, unentgeltliche Abnahme und Mieterstromzuschlag gilt das nicht.

Im Markt
  • Technische Ressource (TR)Eine Lokation, an der Energie erzeugt oder verbraucht wird. Sie ist genau einer Marktlokation zugeordnet.
  • Veräußerungsform§ 21b Abs. 1 EEG nennt vier Formen.
Typischer Fehler

„Jede Anlage ist eine Tranche.“ Nein. Eine Tranche ist ein Anteil an der Einspeisung der Marktlokation, kein Teil der Anlage.

Quelle: GPKE Teil 1, Kapitel 3.4 · § 21b EEG · GPKE Teil 1, Kapitel 3.2.1.5

4Objekt 4 von 6

Marktlokation

Die ganze Einspeisung, 100 %

Was ist das?
Die erzeugende Marktlokation (MaLo) ist die Einspeisestelle des Parks. Sie bleibt als Ganzes bestehen, auch wenn ihre Menge in Tranchen aufgeteilt ist.
Wozu dient es hier?

Für die Netznutzung zählt allein die Marktlokation. Für die Bilanzierung zählt die Marktlokation oder die Tranche. Fragt ein Lieferant nach der Kennung, nennt der Netzbetreiber bei einer tranchierten Marktlokation auch die Kennungen der Tranchen und, bei prozentualer Aufteilung, ihre Größe.

Im Markt
  • MaLo EinspeisungErzeugend. Menge: die Viertelstundenwerte von Z1.
  • MaLo-ID11 Ziffern, vom Netzbetreiber zugewiesen.
Typischer Fehler

„Mit Tranchen gibt es die Marktlokation nicht mehr.“ Doch. Sie bleibt die Einspeisestelle. Die Tranchen sind Anteile an ihrer Menge.

Quelle: GPKE Teil 1 (BK6-24-174), Kapitel 3.2 · GPKE Teil 1, Kapitel 3.2 · GPKE Teil 1, Bilanzierung und Direktvermarktung · GPKE Teil 2, Tranchen · BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren · BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren, Tranche

5Objekt 5 von 6

Tranche A

60 % für Vermarkter 1

Was ist das?
Eine Tranche ist ein Anteil an der Energiemenge, die eine erzeugende Marktlokation einspeist. Ihr Prozentsatz ist immer größer als 0 und kleiner als 100.
Wozu dient es hier?

Die Tranche ist der Anknüpfungspunkt der Bilanzierung: Ihr Anteil wird auf den Bilanzkreis von Vermarkter 1 gebucht. In der Marktkommunikation nimmt der Direktvermarkter die Rolle des Lieferanten ein. Im Beispiel wählt der Betreiber für diesen Anteil die Marktprämie. Dafür muss der Strom in einem Bilanzkreis stehen, der für Strom aus der Marktprämie bestimmt ist.

Beispiel: 300 kWh in der Viertelstunde: 0,6 × 300 = 180 kWh für Tranche A.

Im Markt
  • KennungEine Tranche trägt eine MaLo-ID: 11 Ziffern, vom Netzbetreiber zugewiesen.
  • LieferbeginnGPKE Teil 2 kennt dafür einen eigenen Geschäftsvorfall: Der neue Lieferant wird einer neu zu bildenden Tranche zugeordnet.
Typischer Fehler

„Eine Tranche ist eine eigene Marktlokation.“ Nein. Sie hat eine MaLo-ID, bleibt aber ein Anteil der einen Marktlokation und hat keine eigene Messung.

Quelle: GPKE Teil 1, Kapitel 3.2.1.5 · GPKE Teil 1, Bilanzierung und Direktvermarktung · § 20 EEG · BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren, Tranche · GPKE Teil 2, Tranchen · WiM Teil 2, Kapitel 2.2.5

6Objekt 6 von 6

Tranche B

40 % für Vermarkter 2

Was ist das?
Der Rest der Einspeisung. Die Prozentsätze aller Tranchen einer Marktlokation müssen zusammen 100 ergeben.
Wozu dient es hier?

Sie zeigt den zweiten Weg: anderer Vermarkter, anderer Bilanzkreis, im Beispiel die sonstige Direktvermarktung. Nach der GPKE muss der Anteil einer Tranche bei einer EEG-Marktlokation in jeder Viertelstunde gleich hoch sein. Deshalb gilt der Prozentsatz für jede Viertelstunde und nicht erst für die Summe des Monats.

Beispiel: 300 kWh in der Viertelstunde: 0,4 × 300 = 120 kWh für Tranche B. Kontrolle: 180 + 120 = 300.

Im Markt
  • Regel der GPKEDer vorher festgelegte Anteil ist in jeder Viertelstunde gleich hoch.
  • Wortlaut des EEG§ 21b Abs. 2 erlaubt die prozentuale Aufteilung. Dass die Prozentsätze jederzeit einzuhalten sind, verlangt der Satz ausdrücklich nur, wenn nicht ausschließlich auf Marktprämie und sonstige Direktvermarktung aufgeteilt wird.
Merksatz

Der Prozentsatz ist fest, die Menge schwankt. Jede Viertelstunde wird einzeln geteilt.

Quelle: GPKE Teil 1, Kapitel 3.2.1.5 · § 21b EEG · § 21c EEG

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Belegt sind Begriff, Kennung und Prozentregel der Tranche (GPKE Teil 1), die Viertelstundenmessung (§ 21b Abs. 3 EEG, GPKE Teil 2) und die Aufgabe des Messstellenbetreibers (WiM Teil 2). GPKE und EEG fassen die Verteilungsregel nicht gleich; die Seite zitiert beide getrennt. Im Beispiel (Marktprämie und sonstige Direktvermarktung) folgt die Regel „in jeder Viertelstunde gleich“ aus der GPKE. Das Beispiel teilt auf zwei verschiedene Veräußerungsformen auf, weil § 21b Abs. 2 EEG von „verschiedenen Veräußerungsformen“ spricht. Ob zwei Vermarkter in derselben Veräußerungsform ebenso zulässig sind, wurde nicht geprüft. Nicht dargestellt: Rundung der Tranchenwerte, die Sonderregel für Mischparks, die Bildung der Zeitreihen beim Netzbetreiber und Anlagen mit Stromspeicher. Mengen, Prozentsätze und Anlagengröße sind Lernwerte. Eine Abbildung der Tranche in SAP IS-U belegt der Stammdatenatlas nicht. Zum Weiterlesen: Die Marktlokation.

  1. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.2.1.5 TrancheKapitel 3.2.1.5, Seite 16 von 32Eine Tranche ist ein Anteil einer aus einer erzeugenden Marktlokation eingespeisten Energiemenge. Eine Tranche umfasst folglich stets weniger als 100 % der aus einer Marktlokation eingespeisten Energiemenge. Tranchen werden benötigt, wenn die eingespeiste Energiemenge einer Marktlokation auf unterschiedliche BK gebucht werden soll und/oder die eingespeiste Energiemenge einer Marktlokation von unterschiedlichen LF aufgenommen werden soll. Der Prozentsatz einer Tranche ist immer größer 0% und kleiner als 100%. Die Summe der Prozentsätze aller Tranchen an einer Marktlokation muss 100% ergeben. … Als ID wird eine MaLo-ID verwendet. … Für eine EEG-Marktlokation muss der vorher festgelegte prozentuale Anteil der Tranche der Marktlokation in jeder Viertelstunde des Betrachtungszeitraums gleich hoch sein (§ 21b Abs. 2 EEG 2017 bzw. EEG 2021 oder EEG 2023).
  2. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.2 und 3.2.1.1Kapitel 3.2, Hinweise, Seite 14 von 32, und Kapitel 3.2.1.1 „EEG-Marktlokation mit DV-Pflicht“, Seite 15 von 32Die Marktlokation oder die Tranche ist Anknüpfungspunkt der Prozesse im Rahmen der Bilanzierung. … eine DV durch den Erzeuger (EZ) oder durch einen von ihm beauftragten Dritten zu erfolgen hat, wobei der EZ bzw. beauftragte Dritte die Marktrolle LF einnimmt.
  3. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 2, Lesefassung, Anlage 1b zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 1.1.2 und 2.1.1Kapitel 1.1.2 „Ermittlung der MaLo-ID“, Seite 6 von 115, und Kapitel 2.1.1 Use-Case „Lieferbeginn“, Vorbedingungen, Seite 12 von 115bei einer tranchierten Marktlokation zudem: die MaLo-ID der Tranchen sowie, sofern die Basis zur Bildung der Tranchengröße prozentual ist, die jeweilige Tranchengröße … Die Energie einer Marktlokation, die vollständig oder anteilig zur Veräußerungsform einer DV zugeordnet werden soll, ist mit einer viertelstündlichen Auflösung zu messen. … Geschäftsvorfall 3: Der LFN wird einer neu zu bildenden Tranche zugeordnet (anteiliger Zuordnungsvorgang unter Bildung neuer Tranchen).
  4. Bundesnetzagentur – Wechselprozesse im Messwesen Strom (WiM) Teil 2, Fokus Übermittlung von Werten, Lesefassung, Anlage 2b zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 2.2.5 Regeln für erzeugende MarktlokationenKapitel 2.2.5, Seite 15 von 80Der MSB der Marktlokation ist zusätzlich zur dort beschriebenen Ermittlung der Energie der Marktlokation auch verpflichtet, die Energie aller Tranchen der Marktlokation zu bilden und diese an die der jeweiligen Tranche zugeordneten Rollen zu übertragen. Eine Übermittlung der Werte auf Ebene der Messlokation an diese Rollen entfällt in diesem Fall nicht.
  5. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der Lokationsbündelstrukturen, Version 1.0, Publikationsdatum 31.03.2023, anzuwenden ab 01.10.2024, Kapitel 2.1Kapitel 2.1, Abschnitt „Nicht enthaltene Objekte“, Seite 5 von 44; die Sätze stehen im Original als einzelne AufzählungspunkteTranchen werden zu einer MaLo aufgrund von kaufmännischen Anforderungen gebildet. … Die Information wird mit der UTILMD übertragen. … Eine Bildung von Tranchen verändert nicht die Lokationsbündelstruktur.
  6. Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 21b EEG 2023, Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel§ 21b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 EEGAnlagenbetreiber müssen jede Anlage einer der folgenden Veräußerungsformen zuordnen: 1. der Marktprämie nach § 20, 2. der Einspeisevergütung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 oder Nummer 4, 3. dem Mieterstromzuschlag nach § 21 Absatz 3 oder 4. der sonstigen Direktvermarktung nach § 21a. … Anlagenbetreiber dürfen den in ihren Anlagen erzeugten Strom prozentual auf verschiedene Veräußerungsformen nach Absatz 1 aufteilen. Erfolgt die prozentuale Aufteilung nicht ausschließlich auf die Veräußerungsformen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 und 4, müssen die Anlagenbetreiber die Prozentsätze nachweislich jederzeit einhalten. Die Sätze 1 und 2 sind nicht für die Ausfallvergütung, die unentgeltliche Abnahme und den Mieterstromzuschlag nach § 21 Absatz 3 anzuwenden. … Die Zuordnung einer Anlage oder eines prozentualen Anteils des erzeugten Stroms einer Anlage zur Veräußerungsform einer Direktvermarktung ist nur dann zulässig, wenn die gesamte Ist-Einspeisung der Anlage in viertelstündlicher Auflösung gemessen und bilanziert wird.
  7. Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 21c EEG 2023, Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel§ 21c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 EEGAnlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber vor Beginn des jeweils vorangehenden Kalendermonats mitteilen, wenn sie erstmals Strom in einer Veräußerungsform nach § 21b Absatz 1 Satz 1 veräußern oder wenn sie zwischen den Veräußerungsformen wechseln. … Bei den Mitteilungen nach Absatz 1 müssen die Anlagenbetreiber auch angeben: 1. die Veräußerungsform nach § 21b Absatz 1 Satz 1, in die gewechselt wird, 2. bei einem Wechsel in eine Direktvermarktung den Bilanzkreis, dem der direkt vermarktete Strom zugeordnet werden soll, und 3. bei einer prozentualen Aufteilung des Stroms auf verschiedene Veräußerungsformen nach § 21b Absatz 2 Satz 2 die Prozentsätze, zu denen der Strom den Veräußerungsformen zugeordnet wird.
  8. Erneuerbare-Energien-Gesetz – § 20 EEG 2023, Marktprämie§ 20 Satz 1 Nr. 3 EEG; Satz 2 regelt abweichend den Fall mit StromspeicherDer Anspruch auf die Zahlung der Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 besteht nur für Kalendermonate, in denen … 3. der Strom in einem Bilanz- oder Unterbilanzkreis bilanziert wird, in dem ausschließlich bilanziert wird: a) Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, der in der Veräußerungsform der Marktprämie direkt vermarktet wird, oder b) Strom, der nicht unter Buchstabe a fällt und dessen Einstellung in den Bilanz- oder Unterbilanzkreis nicht von dem Anlagenbetreiber oder dem Direktvermarktungsunternehmer zu vertreten ist.
  9. BDEW – Anwendungshilfe Identifikatoren in der Marktkommunikation, Bildungsvorschriften und Vergabeprozesse, Version 1.2 vom 07.02.2025, Kapitel 3.1Kapitel 3.1, Seite 6 von 16Tranchen im Strombereich werden mit dem Codenummerntyp, der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ausgestattet. … Der Netzbetreiber ist verantwortlich für die Beantragung sowie für die Zuweisung der MaLo-ID zu einer Marktlokation bzw. einer Tranche.
  10. BDEW – Anwendungshilfe Identifikatoren in der Marktkommunikation, Bildungsvorschriften und Vergabeprozesse, Version 1.2 vom 07.02.2025, BildungsvorschriftenKapitel 3.2, 4.1, 4.2 und 6.6, Seiten 6 bis 13 von 16 (Schreibweise „nummerische“ und „alphanummerische“ wie im Original)Bei der MaLo-ID handelt es sich um eine rein nummerische, 11-stellige Identifikationsnummer. … Die ID für eine Netzlokation wird nur vergeben, sofern diese Netzlokation für die Marktkommunikation relevant ist. … Bei der NeLo-ID handelt es sich um eine alphanummerische, 11-stellige Identifikationsnummer. … E = Netzlokation … Bei der Ressourcen-ID (TR-ID, SR-ID, SG-ID oder CR-ID) handelt es sich um eine alphanummerische, 11-stellige Identifikationsnummer. … C = Steuerbare Ressource … D = Technische Ressource
  11. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174Kapitel 3.2, Seite 13 von 32Die Marktlokation entspricht einer Einspeise- bzw. Entnahmestelle. In einer Marktlokation wird Energie entweder erzeugt (sogenannte erzeugende Marktlokation) oder verbraucht (sogenannte verbrauchende Marktlokation).
  12. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.2 MarktlokationKapitel 3.2, Hinweise und Schlussabsatz, Seiten 13 und 14 von 32Allein die Marktlokation ist Anknüpfungspunkt der Prozesse im Rahmen der Netznutzung. … Für die Ermittlung der Energiemenge einer Marktlokation kann entweder eine Messlokation (1:1-Beziehung), können mehrere Messlokationen (1:n-Beziehung) oder kann bei einer verbrauchenden Marktlokation keine Messlokation (Pauschalanlage) erforderlich sein. … Eine Marktlokation besteht aus einer oder mehreren Technischen Ressource(n), deren eingespeiste bzw. verbrauchte elektrische Energie durch eine oder mehrere Messlokation(en) mit geeichten Zählern direkt oder indirekt erfasst bzw. bei einer Pauschalanlage deren verbrauchte elektrische Energie ermittelt wird.
  13. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.3 MesslokationKapitel 3.3, Seite 17 von 32Eine Messlokation ist eine Lokation, an der Energie gemessen wird und die alle technischen Einrichtungen beinhaltet, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind. … Eine Messlokation wird durch eine eindeutige ID identifiziert. Die ID ist die Zählpunktbezeichnung gemäß VDE-AR-N 4400 („MeteringCode“). … Die ID der Messlokation wird durch den NB vergeben.
  14. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.6 NetzlokationKapitel 3.6 mit Hinweisen, Seite 18 von 32Die Netzlokation (Netzanschluss) verbindet eine oder mehrere Marktlokationen (unabhängig der Energieflussrichtung) über genau eine Leitung mit dem Netz. … Die NeLo-ID wird durch den NB vergeben. … Die Netzlokation ist ein möglicher Anknüpfungspunkt zur Vorgabe eines Leistungsverlaufs (über die Leistungskurvendefinition) oder Steuerbefehls der zugeordneten Technischen Ressourcen. Diese Vorgabe ist für die zugeordneten Technischen Ressourcen nicht 1:1 heranzuziehen. Die Vorgabe ist im Zusammenspiel der zugeordneten Technischen Ressourcen zu erfüllen, eine Kompensation unter den zugeordneten Technischen Ressourcen ist somit möglich, wenn dadurch die Vorgabe an der Netzlokation erfüllt wird. … Die Netzlokation ist der alleinige Anknüpfungspunkt zur Abrechnung von Blindarbeit.
  15. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Einführende Prozessbeschreibung, Lesefassung, Anlage 1a zur Festlegung BK6-24-174, Kapitel 3.4 Technische RessourceKapitel 3.4, Seite 17 von 32Die Technische Ressource ist eine Lokation, an der Energie entweder erzeugt (z. B. Windenergieanlage) oder verbraucht (z. B. Wärmepumpe) wird. Eine Technische Ressource ist genau einer Marktlokation zugeordnet. … Die Zuordnung der TR-ID zur Technischen Ressource erfolgt durch den NB. Die TR-ID einer Technischen Ressource muss vom NB nur vergeben werden, sofern diese Technische Ressource für die Marktkommunikation relevant ist. Solange sich am Bestand der technischen Ressource selbst keine Änderungen ergeben, darf die TR-ID selbst dann nicht geändert werden, wenn die Technische Ressource getauscht wird (etwa beim Tausch einer Wärmepumpe oder Wallbox).
  16. SAP Learning – Gaining Insights into the SAP S/4HANA Utilities Master Data Model for Germany; Zitate je Aussage im StammdatenatlasStammdatenatlas, Grundregeln und ObjektkarteAussagen zu Zählpunkt, Anlage, Gerät, Geräteinfosatz und Zählwerk stammen aus dem Stammdatenatlas dieser Seite. Dort steht zu jeder Aussage das wörtliche Zitat aus SAP Learning oder der SAP-Hilfe.

Einführung

Worum geht es?

Im Keller zählt ein Balgengaszähler nur Kubikmeter, und zwar so, wie das Gas am Zähler gerade fließt. Abgerechnet werden aber Kilowattstunden. Den Weg dazwischen rechnet der Netzbetreiber: Zählerdifferenz mal Zustandszahl mal Abrechnungsbrennwert.

Wann braucht man das?
Bei jedem Haushalt und kleinen Gewerbebetrieb unter der Grenze zur registrierenden Leistungsmessung (RLM): bis 500 Kilowattstunden pro Stunde maximaler Ausspeiseleistung und bis 1,5 Millionen Kilowattstunden Jahresentnahme (Festlegung GaBi Gas 2.1). Dann gelten vereinfachte Methoden, die Standardlastprofile (SLP). Eine stündliche Messung schreibt § 58 MsbG für diese Kunden nicht vor.
Das Besondere
Dieser Zähler misst weder Druck noch Temperatur noch Brennwert. Zustandszahl und Brennwert liefert der Netzbetreiber. Dieselben 330 m³ ergeben je nach Höhenlage und Gasqualität unterschiedlich viele Kilowattstunden. Und für die Bilanzierung kennt niemand den echten Tagesverbrauch: Ein Standardlastprofil schätzt ihn.
Rechenbeispiel
Wohnhaus auf 40 m Höhe. Der Zähler steht am Anfang auf 12.870 m³ und am Ende auf 13.200 m³: 330 m³. Die Zustandszahl ist 0,9657, der Brennwert 11,2 kWh/m³ (angenommen). Das sind 330 × 0,9657 × 11,2 = 3.569,2 kWh. Ohne Zustandszahl kämen 3.696 kWh heraus, 3,6 Prozent zu viel.
Kürzel in diesem Bild
  • MeLoMesslokation: der Ort, an dem gemessen wird.
  • MaLoMarktlokation: die Stelle, für die geliefert und abgerechnet wird.
  • kWh/aKilowattstunden im Jahr: der Jahresverbrauch.
  • SLPStandardlastprofil: ein Muster, mit dem der Netzbetreiber den Gasverbrauch eines Tages schätzt, weil nicht stündlich gemessen wird.
  • VbBetriebsvolumen: das Gasvolumen so, wie es am Zähler fließt, bei dortigem Druck und dortiger Temperatur.
  • zZustandszahl: Verhältnis von Normvolumen zu Betriebsvolumen.
  • Hs,effAbrechnungsbrennwert: Energieinhalt des Gases je Kubikmeter, vom Netzbetreiber ermittelt.
  • mbar, hPa, barEinheiten des Drucks: 1 mbar entspricht 1 hPa, 1 bar sind 1.000 mbar.

Für diese Konstrukte führt keine Quelle eine Nummer. Der Atlas nennt sie deshalb beim Namen.

1Objekt 1 von 7

Gasnetz und Hausanschluss

Hier endet das Netz des Netzbetreibers

Was ist das?
Das Gasnetz des Verteilnetzbetreibers führt bis zum Hausanschluss. Die Gasanlage beginnt nach den Hinweisen der EAM Netz ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) und liegt im Verantwortungsbereich des Anschlussnehmers. Netzanschluss und Gasdruckregelgerät gehören dort dem Netzbetreiber.
Wozu dient es hier?

Das Gasnetz liefert das Gas mit dem Druck des Netzes an. Beim Hausanschluss wechselt die Zuständigkeit: Davor ist der Netzbetreiber zuständig, dahinter der Kunde.

Im Markt
  • VerteilnetzbetreiberIn der Kooperationsvereinbarung Gas heißt er Ausspeisenetzbetreiber. Er ermittelt die Ausspeisemengen seiner Kunden.
Merksatz

Das Gasnetz endet nicht am Zähler. Nach den EAM-Hinweisen gehören Anschluss und Regler dem Netzbetreiber, der Zähler dem Messstellenbetreiber, alles ab der HAE ist Kundenanlage.

Quelle: EAM Netz, Hinweise zu Gasanlagen · KoV XV (BDEW, VKU, GEODE)

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Hausdruckregler

Hält den Druck am Zähler fest

Was ist das?
Ein Druckregelgerät hält den Gasdruck im Zähler und am Gasgerät konstant, egal wie hoch der Netzdruck ist und wie viel Gas gerade fließt. Bis Zählergröße G 25 sitzt es bei der EAM Netz direkt auf der Hauptabsperreinrichtung und wird verplombt.
Wozu dient es hier?

Er macht aus dem schwankenden Netzdruck einen festen Druck am Zähler. Darum kann der Netzbetreiber bei Zählern ohne eigene Druckmessung mit einem festen Überdruck von 22 mbar rechnen. TEN begründet es so: Um den Effektivdruck konstant zu halten, ist vor dem Gaszähler ein Regelgerät installiert.

Im Markt
  • Kein MessgerätDer Regler gehört zum Netzanschluss des Netzbetreibers, nicht zur Messeinrichtung des Messstellenbetreibers.
Typischer Fehler

„Der Regler misst den Verbrauch.“ Nein. Er misst nichts, er hält nur den Druck konstant.

Quelle: Stadtwerke Troisdorf, TAB Erdgas · EAM Netz, Hinweise zu Gasanlagen · TEN, Zustandszahl und Brennwert

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Balgengaszähler

Zählt das Volumen, nicht die Energie

Was ist das?
Ein Balgengaszähler (nach DIN EN 1359) zählt mechanisch, wie viel Gas durchfließt. Die EAM Netz setzt ihn bis Zählergröße G 25 ein. Er zeigt das Betriebsvolumen Vb in Kubikmetern: das Volumen im Betriebszustand, also bei Druck und Temperatur am Zähler. Der Zähler gehört dem Messstellenbetreiber.
Wozu dient es hier?

Die Differenz zweier Zählerstände ergibt das verbrauchte Betriebsvolumen. Mehr kann der Zähler nicht. Kilowattstunden zeigt er nicht.

Beispiel: Anfang 12.870 m³, Ende 13.200 m³: Vb = 330 m³.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo)Der Ort, an dem gemessen wird. Bei Gas wird unter anderem das Volumen gemessen.
  • OBIS 7-b:3.0.0Betriebsvolumen in m³, Zählerstand, Ausspeisung. Die 7 steht für das Medium Gas.
Merksatz

Kubikmeter sind keine Kilowattstunden. Wer die Zählerdifferenz nur mit dem Brennwert malnimmt und die Zustandszahl vergisst, liegt im Beispiel 3,6 Prozent zu hoch.

Quelle: EAM Netz, Hinweise zu Gasanlagen · Stadtwerke Troisdorf, TAB Erdgas · Stadtwerke Langen, Gasabrechnung G 685 · BDEW, Marktlokation und Messlokation · OBIS-Codeliste 2.5c, Gas

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Gasgeräte

Hier wird das Gas verbraucht

Was ist das?
Herd und Heizung hängen hinter dem Zähler. Sie sind Teil der Kundenanlage. Die Standardlastprofile unterscheiden Kundengruppen nach ihrem Verbrauchsmuster.
Wozu dient es hier?

Der Regler hält den Druck im Zähler und am Gasgerät konstant. Wie viel die Geräte an einem Tag verbrauchen, erfährt der Netzbetreiber nur aus den Zählerständen.

Im Markt
  • LetztverbraucherSo nennt die Festlegung den Kunden, der das Gas verbraucht. Je nach Größe gelten für ihn Standardlastprofile oder RLM.
Merksatz

Es gibt Profile für Gewerbebetriebe, Kochgaskunden und Heizgaskunden. Die Festlegung nennt diese Gruppen als wichtigste („insbesondere“).

Quelle: Stadtwerke Troisdorf, TAB Erdgas · BNetzA GaBi Gas 2.1 (BK7-24-01-008)

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Zustandszahl und Brennwert

Machen aus Kubikmetern Kilowattstunden

Was ist das?
Die Zustandszahl z ist das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Volumen im Betriebszustand. Der Abrechnungsbrennwert Hs,eff ist der Energieinhalt des Gases je Kubikmeter. Der Netzbetreiber ermittelt ihn, bei TEN monatlich für jede Abnahmestelle; die Verantwortung dafür liegt nach DVGW beim Netzbetreiber. In einem Brennwertgebiet gilt ein einheitlicher Wert.
Wozu dient es hier?

Beide Werte kommen vom Netzbetreiber und stehen nicht auf dem Zähler. Darum zeigt das Bild sie als Karte zwischen Zähler und Marktlokation. Ohne eigene Druck- und Temperaturmessung folgt z aus festen Werten: Normzustand 0 °C und 1.013,25 mbar, Abrechnungstemperatur 15 °C, Reglerüberdruck 22 mbar und mittlerer Luftdruck am Standort. Den Luftdruck gibt die Höhe H des Messpunkts vor: 1.014,8 hPa minus 0,1142 hPa je Meter.

Beispiel: Auf 40 m Höhe ist der Luftdruck 1.010,2 hPa und z = 0,9657. Der Brennwert 11,2 kWh/m³ ist angenommen.

Im Markt
  • OBIS 7-0:52.0.22Z-Zahl, Mittelwert.
  • OBIS 7-0:54.0.eeBrennwert in kWh/m³, Mittelwert. ee = 16 Stundenmittelwert, 20 Tagesmittelwert, 22 Monatsmittelwert.
Typischer Fehler

„Der Brennwert ist eine feste Größe des Gases.“ Nein. Er ist ein Mittelwert für einen Zeitraum und ändert sich mit der Gasqualität. Im Beispiel liegt z unter 1, vor allem weil das Gas bei 15 °C mehr Platz braucht als bei 0 °C.

Quelle: TEN, Zustandszahl und Brennwert · Stadtwerke Langen, Gasabrechnung G 685 · DVGW, Übersicht zur G 685 · KoV XV (BDEW, VKU, GEODE) · OBIS-Codeliste 2.5c, Gas

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Marktlokation Gas

Hier steht die Energie in Kilowattstunden

Was ist das?
Die Marktlokation ist die Stelle, an der Gas geliefert und abgerechnet wird. Im Gasbereich gilt wie bei Strom die MaLo-ID. Die Messwerte der Messlokation bilden die Basis für die Energie in der Marktlokation. Hier gibt es einen Zähler und eine Entnahme.
Wozu dient es hier?

Hier reden Lieferant und Netzbetreiber über Kilowattstunden: Energie = Gasverbrauch mal Zustandszahl mal Brennwert. Bei einer SLP-Marktlokation steht in der Anmeldung zusätzlich die vereinbarte Jahresverbrauchsprognose.

Beispiel: 330 × 0,9657 × 11,2 = 3.569,2 kWh.

Im Markt
  • MaLo EntnahmeVerbrauchende Marktlokation Gas. Menge in kWh = Vb × z × Hs,eff.
  • JahresverbrauchsprognoseBei SLP-Marktlokationen steht sie bei der Anmeldung immer dabei.
Typischer Fehler

„Die Marktlokation misst.“ Nein. Sie bilanziert und rechnet ab. Gemessen wird in der Messlokation.

Quelle: BDEW, Marktlokation und Messlokation · UTILMD AHB Gas 1.2 · TEN, Zustandszahl und Brennwert · Stadtwerke Langen, Gasabrechnung G 685

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Standardlastprofil

Schätzt den Tagesverbrauch

Was ist das?
Niemand misst den Tagesverbrauch. Darum schätzt der Netzbetreiber ihn mit einem Standardlastprofil, das sich am typischen Abnahmeprofil der Kundengruppe richtet. Dazu legt er eine Jahresverbrauchsprognose fest, in der Regel aus dem Vorjahresverbrauch. Am Vortag (D-1) ermittelt er die Menge für den Liefertag D, beim synthetischen Verfahren aus der Prognosetemperatur.
Wozu dient es hier?

Das Profil erklärt, warum SLP-Kunden keine Stundenwerte haben: Die Bilanzierung läuft über ein Profil, die Abrechnung über Zählerstände. Bei SLP-Entnahmestellen gibt es keine Brennwertkorrektur nach G 685 in der Allokation.

Beispiel: Vereinfacht: Ein Heizgaskunde bekommt an kalten Tagen mehr Gas zugewiesen als an milden. Die Prognosetemperatur steuert das.

Im Markt
  • SLP-VerfahrenSynthetisch: Prognosetemperatur. Analytisch: kann die Ist-Temperatur der Tageswerte D-2 nutzen.
  • GrenzwerteDer Tenor sagt „bis zu“ 500 kWh/h maximaler stündlicher Ausspeiseleistung und „bis zu“ 1,5 Mio. kWh maximaler jährlicher Entnahme. Die Begründung nennt die Grenzen so, dass eine Entnahmestelle sie „nicht überschreitet“.
Typischer Fehler

„SLP gibt es, weil Stundenzähler zu teuer sind.“ Nein. Die Größe entscheidet: Bis 500 kWh/h und bis 1,5 Mio. kWh im Jahr gelten vereinfachte Methoden, darüber die registrierende Leistungsmessung. Und die Grenze ist nicht hart: Der Verteilnetzbetreiber darf andere Grenzwerte festlegen.

Quelle: BNetzA GaBi Gas 2.1 (BK7-24-01-008) · KoV XV (BDEW, VKU, GEODE) · MsbG § 58 · UTILMD AHB Gas 1.2

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Lernmodell eines Haushalts. Die Grenze steht seit dem 01.01.2026 in der Festlegung GaBi Gas 2.1 der Bundesnetzagentur (BK7-24-01-008); die GasNZV, in der sie früher stand, ist seit dem 31.12.2025 außer Kraft. Der Verteilnetzbetreiber darf höhere oder niedrigere Grenzwerte festlegen. Die Pauschalwerte der Zustandszahl (15 °C, 22 mbar, Höhenformel) belegen zwei Netzbetreiber und die öffentliche DVGW-Übersicht, nicht das kostenpflichtige Arbeitsblatt G 685 selbst. Den Reglerdruck nennt die EAM Netz als Versorgungsdruck von 23 mbar, TEN und die Stadtwerke Langen rechnen mit 22 mbar am Regler. Das Bild führt nur 22 mbar als Rechenwert. Eine Netzlokation Gas haben die abgerufenen Quellen nicht belegt, darum steht im Bild „Hausanschluss“. Wie oft abgelesen wird, ist nicht belegt. Höhe 40 m, Zählerstände und Brennwert 11,2 kWh/m³ sind Lernwerte. Zum Weiterlesen: Von Kubikmetern zu Kilowattstunden.

  1. Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 7 – Beschluss BK7-24-01-008 vom 12.09.2025, Änderung der Festlegung in Sachen Bilanzierung Gas („GaBi Gas 2.1“), anwendbar ab 01.01.2026Tenor Ziffer 1 lit. e., g., i., j. (PDF-Seiten 2 und 3); Gründe Rn. 38 und Rn. 54 (PDF-Seiten 20 und 24)Verteilernetzbetreiber wenden für die Allokation der Ausspeisemengen von Letztverbrauchern bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden pro Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Methoden (Standardlastprofile) an. … Standardlastprofile müssen sich am typischen Abnahmeprofil verschiedener Gruppen von Letztverbrauchern orientieren, insbesondere von: 1. Gewerbebetrieben, 2. Kochgaskunden, 3. Heizgaskunden. … Darüber hinaus können die Verteilernetzbetreiber abweichend von Absatz 1 auch niedrigere Grenzwerte festlegen … Verteilernetzbetreiber sind verpflichtet, für jeden Lastprofilkunden des Transportkunden eine Prognose über den Jahresverbrauch festzulegen, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. … Mit Tenorziffer 1. lit. e.) wird die Vorschrift des § 24 Abs. 1 GasNZV überführt. … nicht mehr mit Standardlastprofilen bilanziell erfasst werden, sondern durch auf die täglich gemessenen Ausspeisungen bezogene registrierende Leistungsmessung … Außerkrafttreten der GasNZV aufgrund von Art. 15 Abs. 2 bis Abs. 6 des am 29.12.2023 in Kraft getretenen Gesetzes
  2. BDEW, VKU, GEODE – Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV XV), Hauptteil, Änderungsfassung vom 27.03.2026, in Kraft seit 01.10.2026§ 46 Ziffern 1, 4 und 5 (PDF-Seiten 67 und 68); § 4 Ziffern 8, 27, 28, 30 (PDF-Seiten 13 bis 16); § 44 Ziffer 3 (PDF-Seite 66)Der Ausspeisenetzbetreiber ermittelt täglich für jeden Bilanzkreis bzw. jedes Sub-Bilanzkonto die am Vortag an Ausspeisepunkten zu leistungsgemessenen Letztverbrauchern ausgespeisten Stundenmengen. Die Umwertung in kWh erfolgt auf Basis von Messwerten und dem Bilanzierungsbrennwert. … Für RLM-Ausspeisepunkte erfolgt bis Tag M+12 Werktage eine Korrektur des nach Ziffer 1 ermittelten Lastgangs mit dem Abrechnungsbrennwert gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685. … Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. … Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird. … Es erfolgt für SLP-Entnahmestellen keine Ersatzwertbildung oder Brennwertkorrektur gemäß G 685. … beim synthetischen SLP-Verfahren auf Basis der Prognosetemperatur, beim analytischen SLP-Verfahren kann dies auf Basis der Ist-Temperatur der Tageswerte D-2 vorgenommen werden … Tag D ist der Liefertag, welcher um 06:00 Uhr beginnt und um 06:00 Uhr des folgenden Tages endet. … Bei Ausspeisungen an RLM-Entnahmestellen werden jeweils die tägliche Summe der stündlichen Allokationen pro Gastag gleichmäßig als stündlicher Anteil (als Tagesband) über den ganzen Gastag vom Marktgebietsverantwortlichen verteilt … Bei Ausspeisungen an RLM-Entnahmestellen werden jeweils die stündlichen Allokationen vom Marktgebietsverantwortlichen verwendet. … Ausspeisungen an RLM-Entnahmestellen unterfallen grundsätzlich der Fallgruppe RLMmT.
  3. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) § 58 Messwerterhebung Gas§ 58 Abs. 1 und 3 MsbG, Fassung auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 05.10.2026Die Messung entnommenen Gases erfolgt 1. bei Letztverbrauchern, bei denen keine vereinfachten Methoden (Standardlastprofile) zur Anwendung kommen, sowie bei Letztverbrauchern mit intelligenten Messsystemen durch eine stündliche registrierende Leistungsmessung, 2. bei allen anderen Letztverbrauchern durch kontinuierliche Erfassung der entnommenen Gasmenge entsprechend dem abgeschlossenen Gasliefervertrag. … In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 sind für die Messung Datenübertragungssysteme einzurichten, die die stündlich registrierten Ausspeisewerte in maschinenlesbarer Form an Transportkunden nach § 3 Nummer 93 des Energiewirtschaftsgesetzes, an die an der Erbringung von Ausgleichsleistungen beteiligten Netzbetreiber und auf Verlangen an den Ausspeisenetzbetreiber übermitteln.
  4. DVGW – Die neue G 685 ist da (Überblick über das überarbeitete Arbeitsblatt G 685 Gasabrechnung), Stand 02.11.2020Abschnitt Brennwertermittlung (PDF-Seite 2); Abschnitt Luftdruck, Gleichung (1) (PDF-Seite 4). Das Arbeitsblatt selbst ist kostenpflichtig und nicht zitiert.Herausgestellt wird die Verantwortung des Netzbetreibers für die Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes. … pamb = 1 014,8 hPa – 0,114 2 hPa/m x H … Für die Bestimmung der Variable H in Gleichung (1) wurden die individuellen geodätischen Höhenangaben als maßgebend definiert.
  5. TEN Thüringer Energienetze – Verfahren zur Ermittlung von Zustandszahl und Abrechnungsbrennwert (Beispielrechnung 2010)Seite 1 und Seite 2 (Beispielrechnung); Einzelwerte eines einzelnen NetzbetreibersDie Zustandszahl beschreibt das Verhältnis eines Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. … Der Regler im Haushaltsbereich ist auf 22 mbar Überdruck eingestellt. … Um den Effektivdruck konstant zu halten, ist vor dem Gaszähler ein Regelgerät installiert. … Die Abrechnungstemperatur für Gaszähler ohne Temperaturmessung ist im DVGW- Arbeitsblatt G685 einheitlich auf 288,15 Kelvin (15°C) festgelegt. … Der Abrechnungsbrennwert Hs,eff wird monatlich für jede Abnahmestelle im Versorgungsgebiet der TEN Thüringer Energienetze ermittelt. … Thermische Energie = Gasverbrauch x Zustandszahl x Brennwert
  6. Stadtwerke Langen – Allgemeine Erläuterungen zur Gasabrechnung nach DVGW-Arbeitsblatt G 685 für SLP-Kunden seit 01.01.2024Seite 1 (Verbrauchsermittlung, Formelzeichen). Im Original steht bei der Abrechnungstemperatur der Tippfehler „285,15“; der Atlas rechnet mit 288,15 K wie TEN.Thermische Energie (Verbrauch in kWh) = Gasverbrauch in m³ x Zustandszahl x Brennwert … Differenz des Zählerstands zwischen Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums. … Ausgangsdruck am Gasregler in mbar = 22 mbar
  7. EAM Netz GmbH – Hinweise zur Erstellung von Gasanlagen im Netzgebiet der EAM Netz GmbH (H-I 103), Stand 04/2020Einleitung und Nr. 1 (PDF-Seite 1); Nr. 3 (PDF-Seite 3); Nr. 7.1 (PDF-Seite 5). Regeln eines einzelnen Netzbetreibers.Die Gasanlage beginnt ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) und endet mit der Abgasanlage. … Der Netzanschluss und das Gasdruckregelgerät sind Eigentum der EAM Netz. Gaszähler sind Eigentum des Messstellenbetreibers. … Das Gasdruckregelgerät wird bis einschließlich Zählergröße G25 auf die HAE montiert. … Bis einschließlich Zählergröße G 25 werden Balgengaszähler eingesetzt. … grundsätzlich einen Versorgungsdruck von 23 mbar vor.
  8. Stadtwerke Troisdorf – Technische Anschlussbedingungen (TAB) Erdgas für das Netzgebiet Troisdorf, Stand 12/2024Nr. 3.1 und 3.3 (PDF-Seiten 5 und 6); Nr. 4.3 (PDF-Seite 7). Regeln eines einzelnen Netzbetreibers.Druckregelgeräte halten, unabhängig vom Netzdruck und von unterschiedlicher Erdgasabnahme, den Gasdruck im Gaszähler und am Gasgerät konstant. … Balgengaszähler entsprechend DIN EN 1359 bzw. DIN 3374 werden in den Zählergrößen G 4, G 6, G 10, und G 16 in Zweistutzenausführung installiert. … Ab einer Zählergröße von G 65 werden Drehkolbenzähler (Abschnitt 4.8) eingebaut. … Druckregelstationen sind erforderlich bei der Versorgung aus dem Mitteldruckgasnetz, wenn der Anschlusswert 200m³/h (ca. 1.800 kW QNB)oder - unabhängig vom Anschlusswert - der geregelte Ausgangsdruck 100 hPa übersteigt. In diesen Fällen ist die Druckregelstation vom Netzanschlussnehmer/Netzendkunden - auf seine Kosten - bereitzustellen.
  9. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Abschnitt 2.3 (PDF-Seite 8); Abschnitt 4.1 (PDF-Seiten 30 und 31); Abschnitt 4.4 (PDF-Seite 34)beziehen sich nur auf das Medium Gas (=7, Wertegruppe A). … Betriebsvolumen [m³] Zählerstand 7-b:3.0.0 7-b:6.0.0 13002 … Z-Zahl Mittelwert 7-0:52.0.22 … Brennwert [kWh/m³] Mittelwert 7-0:54.0.ee … Stundenmittelwerte: ee = 16 Tagesmittelwerte: ee = 20 Monatsmittelwerte: ee = 22 … Im Anwendungsfall Messwertversand thermischer Energiemenge als Lastgang erfolgt über die unterschiedlichen Werte für den Kanal die Unterscheidung, ob die thermische Energie mit dem Bilanzierungsbrennwert (B=10) oder dem endgültigen Abrechnungsbrennwert (B=20) gebildet wurde. … Messwertversandes thermischer Energiemenge als Lastgang (MSCONS AHB Prüfidentifikator 13008) … Energiewert [kWh] Profilwert (stündlich) Vorläufig 7-10:99.33.17 7-10:99.36.17 13008 … Endgültig 7-20:99.33.17 7-20:99.36.17 13008 … Temperatur [°C] 7-b:99.41.16 13008 … Absolutdruck [bar] 7-b:99.42.16 13008 … K-Zahl [-] 7-b:53.0.16 13008
  10. BDEW – Foliensatz „Marktlokation und Messlokation. Grundlagen und Anwendungsbeispiele“, Version 1.4, 14.12.2018Folie „Messlokation“ (PDF-Seite 11); Folie „MaLo-ID im Überblick“ (PDF-Seite 9)Eine Messlokation dient der Ermittlung physikalischer Größen (Messwerte). Bei Strom wird z. B. elektrische Energie gemessen; bei Gas wird u. a. das Volumen gemessen. … Die Messwerte der Messlokation(en) bilden die Basis für die Ermittlung der verbrauchten bzw. erzeugten Energie in einer oder mehrerer Marktlokation(en). … Alle Marktlokationen im Strom- und Gasbereich (Einspeisung sowie Entnahme) werden seit dem 1. Februar 2018 mittels der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) identifiziert.
  11. BDEW (EDI@Energy) – UTILMD Anwendungshandbuch Gas, Version 1.2, konsolidierte Lesefassung mit Stand 06.08.2026Abschnitt zu DTM-Segmenten bei der Anmeldung (PDF-Seite 14). Kein Direktlink gefunden (am 05.10.2026 gesucht); die Datei stammt von der MaKo-Plattform des BDEW (bdew-mako.de).Bei SLP-Marktlokationen muss die vereinbarte Jahresverbrauchsprognose immer dabeistehen.

Einführung

Worum geht es?

Ein großer Gaskunde wird stündlich gemessen. Ein Gaszähler (Drehkolben oder Turbinenrad) zählt das Betriebsvolumen. Ein Druck- und ein Temperaturaufnehmer messen die Bedingungen im Zähler. Der Mengenumwerter rechnet daraus das Normvolumen und speichert den Lastgang. Aus dem Stunden-Lastgang bildet der Netzbetreiber mit dem Brennwert die Kilowattstunden.

Wann braucht man das?
Wer die Grenze für Standardlastprofile überschreitet: mehr als 500 Kilowattstunden pro Stunde maximale Ausspeiseleistung oder mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Jahresentnahme (Festlegung GaBi Gas 2.1; der Verteilnetzbetreiber kann abweichen). Bei höherem Messdruck kommt ein Mengenumwerter in Betracht: Energie Mittelsachsen verlangt, seinen Einsatz ab 100 mbar zu prüfen.
Das Besondere
Hier gibt es keine Zustandszahl aus Festwerten, sondern gemessene Werte. Gemessen wird jede Stunde, bilanziert im Gastag von 06:00 bis 06:00 Uhr. Der Brennwert steckt nicht im Zähler. Der Netzbetreiber rechnet ihn auf den Lastgang, zuerst als Bilanzierungsbrennwert (Vorausschätzung), später korrigiert als Abrechnungsbrennwert.
Rechenbeispiel
Eine Stunde: 30 m³ am Zähler, 2 bar absolut, 10 °C, K-Zahl 0,99 (angenommen). Der Umwerter macht daraus 57,7 m³ Normvolumen. Mal 11,2 kWh/m³ sind 646,2 kWh in dieser Stunde, rund 646 kW. Mit dem vorläufigen Brennwert 11,3 wären es 652,0 kWh gewesen; die Korrektur senkt die Stundenmenge um 5,8 kWh.
Kürzel in diesem Bild
  • MeLoMesslokation: der Ort, an dem gemessen wird.
  • MaLoMarktlokation: die Stelle, für die geliefert und abgerechnet wird.
  • RLMRegistrierende Leistungsmessung: Der Zähler hält laufend Werte fest, bei Strom je Viertelstunde, bei Gas je Stunde.
  • VbBetriebsvolumen: das Gasvolumen so, wie es am Zähler fließt, bei dortigem Druck und dortiger Temperatur.
  • VnNormvolumen: das Gasvolumen umgerechnet auf 0 °C und 1.013,25 mbar.
  • Hs,effAbrechnungsbrennwert: Energieinhalt des Gases je Kubikmeter, vom Netzbetreiber ermittelt.
  • K-ZahlKompressibilitätszahl: Korrektur für die Abweichung vom idealen Gas.
  • mbar, hPa, barEinheiten des Drucks: 1 mbar entspricht 1 hPa, 1 bar sind 1.000 mbar.

Für diese Konstrukte führt keine Quelle eine Nummer. Der Atlas nennt sie deshalb beim Namen.

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Gasnetz und Ausspeisepunkt

Hier hängt der Großkunde am Netz

Was ist das?
Der Gewerbe- oder Industriekunde ist an das Gasnetz angeschlossen. Bei Versorgung aus dem Mitteldrucknetz verlangen die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Troisdorf eine Druckregelstation, wenn der Anschlusswert 200 m³/h oder der geregelte Ausgangsdruck 100 hPa übersteigt. Der Kunde stellt sie dann auf eigene Kosten bereit.
Wozu dient es hier?

Das Gas kommt mit höherem Betriebsdruck an als im Haushalt. Ein Festwert für den Druck reicht dann nicht mehr: Elektronische Umwerter arbeiten mit einem Festwert oder mit einem Messwert für den Druck (PTB).

Im Markt
  • AusspeisepunktDie Kooperationsvereinbarung spricht von Ausspeisepunkten zu leistungsgemessenen Letztverbrauchern, kurz RLM-Ausspeisepunkten.
Merksatz

Die Zahlen aus Troisdorf (200 m³/h, 100 hPa) sind die Regel eines einzelnen Netzbetreibers, keine Regel für ganz Deutschland.

Quelle: Stadtwerke Troisdorf, TAB Erdgas · KoV XV (BDEW, VKU, GEODE) · PTB-A 7.4 Mengenumwerter

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Gaszähler (Drehkolben)

Zählt das Volumen im Betriebszustand

Was ist das?
Für größere Durchflüsse werden keine Balgenzähler mehr eingebaut: Troisdorf setzt ab Zählergröße G 65 Drehkolbenzähler ein. Die Anforderungen von Energie Mittelsachsen kennen auch Turbinenradgaszähler. Der Zähler zählt weiter das Betriebsvolumen Vb und gibt dem Umwerter mengenproportionale Signale.
Wozu dient es hier?

Er ist der Volumengeber. Er kennt weder Druck noch Temperatur.

Im Markt
  • Messlokation (MeLo)Der Ort, an dem gemessen wird.
  • OBIS 7-b:1.0.0Betriebsvolumen in m³, ungestört, Zählerstand. Mit 7-b:99.21.15 geht die Zählerstandsdifferenz je Stunde (ungestört) in den Lastgang.
Typischer Fehler

„Der große Zähler ist nur ein größerer Haushaltszähler.“ Nein. Ohne Umwerter lässt sich sein Wert nicht in Energie umrechnen, weil Druck und Temperatur nicht als Festwerte vorliegen.

Quelle: Stadtwerke Troisdorf, TAB Erdgas · Energie Mittelsachsen, TMA Gas · PTB-A 7.4 Mengenumwerter · OBIS-Codeliste 2.5c, Gas

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Druck- und Temperaturaufnehmer

Messen, was im Zähler herrscht

Was ist das?
Ein Mengenumwerter besteht nach Energie Mittelsachsen aus einem Rechner und je einem Messumformer für Druck und Temperatur. Er muss über einen Temperaturaufnehmer und einen Druckaufnehmer verfügen. Gemeldet wird der Absolutdruck: der Druck des Gases plus der Luftdruck.
Wozu dient es hier?

Der Aufnehmer liefert die beiden Größen, die im Haushalt als Festwert gelten (15 °C, 22 mbar). Hier sind es echte Messwerte, die sich jede Stunde ändern.

Im Markt
  • OBIS 7-b:99.41.16Temperatur in °C, Stundenmittelwert.
  • OBIS 7-b:99.42.16Absolutdruck in bar, Stundenmittelwert.
  • OBIS 7-b:53.0.16K-Zahl, Stundenmittelwert.
Merksatz

Temperatur und Druck sind hier Messwerte, keine Festwerte. Gemeldet wird der Absolutdruck: Überdruck plus Luftdruck.

Quelle: Energie Mittelsachsen, TMA Gas · OBIS-Codeliste 2.5c, Gas

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Mengenumwerter

Rechnet auf Normbedingungen um

Was ist das?
Ein elektronischer Umwerter erhält vom Gaszähler mengenproportionale Signale und ändert ihre Wertigkeit mit den gemessenen Größen: Temperatur und Druck, gegebenenfalls Dichte, Brennwert oder andere Gasbeschaffenheitsdaten (PTB). Er rechnet das Betriebsvolumen Vb in das Normvolumen Vn um und berücksichtigt die Abweichung vom idealen Gas, die K-Zahl. Er zählt Vb, Vn und eine Störmenge und speichert den Lastgang.
Wozu dient es hier?

Er ist der Held des Bildes. Er liefert die gemessene Umwertung, die im Haushalt (Gas-SLP) die Zustandszahl aus Festwerten ersetzt. Brennwert-Mengenumwerter können nach Herstellerangabe auch selbst Energie rechnen (E = Vn · Ho,n). Für die Bilanzierung erfolgt die Umwertung in kWh laut KoV aber mit dem Brennwert des Netzbetreibers.

Beispiel: 30 m³ bei 2 bar absolut und 10 °C ergeben 57,7 m³ Normvolumen.

Im Markt
  • OBIS 7-b:13.2.0Normvolumen in m³, umgewertet, gesamt, Zählerstand. Als Lastgang je Stunde: 7-b:99.23.17.
  • StörmengeVolumen, das während einer Störung der Messung aufgelaufen ist. Der Umwerter zählt es getrennt.
Typischer Fehler

„Der Umwerter zeigt kWh.“ Nein. Er zeigt Normkubikmeter. Die Kilowattstunden bildet der Netzbetreiber mit seinem Brennwert.

Quelle: PTB-A 7.4 Mengenumwerter · Energie Mittelsachsen, TMA Gas · Honeywell gas-net F1 (Hersteller) · OBIS-Codeliste 2.5c, Gas · KoV XV (BDEW, VKU, GEODE)

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Fernauslesung

Bringt den Lastgang jeden Tag zum Netzbetreiber

Was ist das?
Der Datenspeicher des Umwerters hält den Lastgang. Er wird über eine Kommunikationseinrichtung ausgelesen; deren Betrieb gehört bei Energie Mittelsachsen zum Messstellenbetreiber. Nach § 58 MsbG müssen Datenübertragungssysteme die stündlich registrierten Ausspeisewerte in maschinenlesbarer Form an Transportkunden, beteiligte Netzbetreiber und auf Verlangen an den Ausspeisenetzbetreiber übermitteln.
Wozu dient es hier?

Ohne Fernauslesung gäbe es am Morgen keinen Stundenlastgang für die Bilanzierung. Energie Mittelsachsen verlangt die Werte täglich, bis 08:00 Uhr für den Vortag von 06:00 bis 06:00 Uhr. Neue Gas-Messeinrichtungen mit RLM sind außerdem spätestens ab dem 1. Juli 2028 an vorhandene Smart-Meter-Gateways anzubinden (§ 40 MsbG).

Im Markt
  • Lastgang-VersandMesswertversand thermischer Energiemenge als Lastgang: MSCONS-Prüfidentifikator 13008 (OBIS-Codeliste).
Typischer Fehler

„Die Fernauslesung ist ein Komfort.“ Nein. § 58 Abs. 3 MsbG verlangt solche Datenübertragungssysteme für die stündlich gemessenen Kunden.

Quelle: Energie Mittelsachsen, TMA Gas · MsbG § 58 · MsbG § 40 · OBIS-Codeliste 2.5c, Gas

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Brennwert vom Netzbetreiber

Macht aus dem Lastgang Kilowattstunden

Was ist das?
Der Netzbetreiber ermittelt den Brennwert für sein Brennwertgebiet, ein Netzgebiet mit einheitlichem Abrechnungsbrennwert. Zuerst gilt der Bilanzierungsbrennwert, eine Vorausschätzung des Abrechnungsbrennwerts. Bis Tag M+12 Werktage korrigiert der Netzbetreiber den Lastgang mit dem Abrechnungsbrennwert nach DVGW G 685 und übermittelt beide Monatszeitreihen.
Wozu dient es hier?

Er macht aus dem Lastgang in Normkubikmetern Kilowattstunden. Im Haushalt (Gas-SLP) steht dafür die Karte „Vom Netzbetreiber“, dort für den ganzen Abrechnungszeitraum. Hier wird stündlich gerechnet, erst vorläufig, dann endgültig.

Im Markt
  • OBIS 7-0:54.0.eeBrennwert in kWh/m³, Mittelwert.
  • OBIS 7-10:99.33.17 und 7-20:99.33.17Energiewert in kWh, stündlich: vorläufig (Kanal 10, Bilanzierungsbrennwert) und endgültig (Kanal 20, Abrechnungsbrennwert).
Typischer Fehler

„Es gibt einen Brennwert.“ Es gibt zwei: den vorläufigen für die Bilanzierung und den endgültigen für die Abrechnung.

Quelle: KoV XV (BDEW, VKU, GEODE) · OBIS-Codeliste 2.5c, Gas · DVGW, Übersicht zur G 685

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Marktlokation RLM

Fasst alles zusammen

Was ist das?
Die Marktlokation ist als RLM-Entnahme geführt und gehört zu einer von zwei Fallgruppen. RLMmT (mit Tagesband): Die tägliche Summe der stündlichen Allokationen wird gleichmäßig auf den Gastag verteilt. RLMoT (ohne Tagesband): Es gelten die stündlichen Allokationen. Grundsätzlich gilt RLMmT.
Wozu dient es hier?

Hier steht auch die Schwelle: 500 kWh/h maximale Ausspeiseleistung und 1,5 Mio. kWh Jahresentnahme. Wer sie überschreitet, ist keine SLP-Marktlokation mehr. Für ihn schreibt § 58 MsbG die stündliche registrierende Leistungsmessung vor.

Im Markt
  • RLMmT und RLMoTFallgruppen der Bilanzierung: mit oder ohne Tagesband (KoV § 4).
  • GastagEr beginnt um 06:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr des folgenden Tages.
Typischer Fehler

„RLM beginnt bei 1,5 Mio. kWh.“ Nur zur Hälfte: Es zählen beide Größen, Ausspeiseleistung und Jahresmenge. Und wer stündlich gemessen wird, wird nicht automatisch stündlich bilanziert: Das hängt an RLMmT und RLMoT.

Quelle: BNetzA GaBi Gas 2.1 (BK7-24-01-008) · KoV XV (BDEW, VKU, GEODE) · MsbG § 58

Quellen und Grenzen dieses Bildes

Lernmodell eines Großkunden. Die Grenze steht seit dem 01.01.2026 in der Festlegung GaBi Gas 2.1 der Bundesnetzagentur (BK7-24-01-008); die GasNZV, in der sie früher stand, ist seit dem 31.12.2025 außer Kraft. Der Verteilnetzbetreiber darf höhere oder niedrigere Grenzwerte festlegen. Die Gerätedetails stammen aus den Anforderungen eines einzelnen Netzbetreibers (Energie Mittelsachsen, Stand 20.03.2025, nennt noch die GasNZV), der PTB-A 7.4 von 2010 und einer Herstellerdokumentation, nicht aus einem bundesweiten Standard. Die 100 mbar sind eine Empfehlung dieses Netzbetreibers, keine Normgrenze. Ab welchem Druck die K-Zahl nach DVGW G 685 anzuwenden ist, steht im kostenpflichtigen Arbeitsblatt und ist hier nicht belegt. Ob die Energieberechnung eines Brennwert-Mengenumwerters als Abrechnungsgrundlage gilt, ist nicht belegt; belegt ist die Umwertung mit dem Brennwert des Netzbetreibers. Im Bild endet die Gasleitung am Aufnehmer. 30 m³, 2 bar, 10 °C, K-Zahl 0,99 und Brennwert 11,2 kWh/m³ sind Lernwerte. Zum Weiterlesen: Mengenumwerter und Ablesung.

  1. Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 7 – Beschluss BK7-24-01-008 vom 12.09.2025, Änderung der Festlegung in Sachen Bilanzierung Gas („GaBi Gas 2.1“), anwendbar ab 01.01.2026Tenor Ziffer 1 lit. e., g., i., j. (PDF-Seiten 2 und 3); Gründe Rn. 38 und Rn. 54 (PDF-Seiten 20 und 24)Verteilernetzbetreiber wenden für die Allokation der Ausspeisemengen von Letztverbrauchern bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden pro Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Methoden (Standardlastprofile) an. … Standardlastprofile müssen sich am typischen Abnahmeprofil verschiedener Gruppen von Letztverbrauchern orientieren, insbesondere von: 1. Gewerbebetrieben, 2. Kochgaskunden, 3. Heizgaskunden. … Darüber hinaus können die Verteilernetzbetreiber abweichend von Absatz 1 auch niedrigere Grenzwerte festlegen … Verteilernetzbetreiber sind verpflichtet, für jeden Lastprofilkunden des Transportkunden eine Prognose über den Jahresverbrauch festzulegen, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. … Mit Tenorziffer 1. lit. e.) wird die Vorschrift des § 24 Abs. 1 GasNZV überführt. … nicht mehr mit Standardlastprofilen bilanziell erfasst werden, sondern durch auf die täglich gemessenen Ausspeisungen bezogene registrierende Leistungsmessung … Außerkrafttreten der GasNZV aufgrund von Art. 15 Abs. 2 bis Abs. 6 des am 29.12.2023 in Kraft getretenen Gesetzes
  2. BDEW, VKU, GEODE – Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV XV), Hauptteil, Änderungsfassung vom 27.03.2026, in Kraft seit 01.10.2026§ 46 Ziffern 1, 4 und 5 (PDF-Seiten 67 und 68); § 4 Ziffern 8, 27, 28, 30 (PDF-Seiten 13 bis 16); § 44 Ziffer 3 (PDF-Seite 66)Der Ausspeisenetzbetreiber ermittelt täglich für jeden Bilanzkreis bzw. jedes Sub-Bilanzkonto die am Vortag an Ausspeisepunkten zu leistungsgemessenen Letztverbrauchern ausgespeisten Stundenmengen. Die Umwertung in kWh erfolgt auf Basis von Messwerten und dem Bilanzierungsbrennwert. … Für RLM-Ausspeisepunkte erfolgt bis Tag M+12 Werktage eine Korrektur des nach Ziffer 1 ermittelten Lastgangs mit dem Abrechnungsbrennwert gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685. … Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. … Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird. … Es erfolgt für SLP-Entnahmestellen keine Ersatzwertbildung oder Brennwertkorrektur gemäß G 685. … beim synthetischen SLP-Verfahren auf Basis der Prognosetemperatur, beim analytischen SLP-Verfahren kann dies auf Basis der Ist-Temperatur der Tageswerte D-2 vorgenommen werden … Tag D ist der Liefertag, welcher um 06:00 Uhr beginnt und um 06:00 Uhr des folgenden Tages endet. … Bei Ausspeisungen an RLM-Entnahmestellen werden jeweils die tägliche Summe der stündlichen Allokationen pro Gastag gleichmäßig als stündlicher Anteil (als Tagesband) über den ganzen Gastag vom Marktgebietsverantwortlichen verteilt … Bei Ausspeisungen an RLM-Entnahmestellen werden jeweils die stündlichen Allokationen vom Marktgebietsverantwortlichen verwendet. … Ausspeisungen an RLM-Entnahmestellen unterfallen grundsätzlich der Fallgruppe RLMmT.
  3. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) § 58 Messwerterhebung Gas§ 58 Abs. 1 und 3 MsbG, Fassung auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 05.10.2026Die Messung entnommenen Gases erfolgt 1. bei Letztverbrauchern, bei denen keine vereinfachten Methoden (Standardlastprofile) zur Anwendung kommen, sowie bei Letztverbrauchern mit intelligenten Messsystemen durch eine stündliche registrierende Leistungsmessung, 2. bei allen anderen Letztverbrauchern durch kontinuierliche Erfassung der entnommenen Gasmenge entsprechend dem abgeschlossenen Gasliefervertrag. … In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 sind für die Messung Datenübertragungssysteme einzurichten, die die stündlich registrierten Ausspeisewerte in maschinenlesbarer Form an Transportkunden nach § 3 Nummer 93 des Energiewirtschaftsgesetzes, an die an der Erbringung von Ausgleichsleistungen beteiligten Netzbetreiber und auf Verlangen an den Ausspeisenetzbetreiber übermitteln.
  4. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) § 40 Anbindungsverpflichtung von Messeinrichtungen für Gas§ 40 MsbG, Fassung auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 05.10.2026Neue Messeinrichtungen für Gas im Sinne von § 20 sind bei registrierender Leistungsmessung spätestens ab dem 1. Juli 2028 an vorhandene Smart-Meter-Gateways anzubinden
  5. DVGW – Die neue G 685 ist da (Überblick über das überarbeitete Arbeitsblatt G 685 Gasabrechnung), Stand 02.11.2020Abschnitt Brennwertermittlung (PDF-Seite 2); Abschnitt Luftdruck, Gleichung (1) (PDF-Seite 4). Das Arbeitsblatt selbst ist kostenpflichtig und nicht zitiert.Herausgestellt wird die Verantwortung des Netzbetreibers für die Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes. … pamb = 1 014,8 hPa – 0,114 2 hPa/m x H … Für die Bestimmung der Variable H in Gleichung (1) wurden die individuellen geodätischen Höhenangaben als maßgebend definiert.
  6. Stadtwerke Troisdorf – Technische Anschlussbedingungen (TAB) Erdgas für das Netzgebiet Troisdorf, Stand 12/2024Nr. 3.1 und 3.3 (PDF-Seiten 5 und 6); Nr. 4.3 (PDF-Seite 7). Regeln eines einzelnen Netzbetreibers.Druckregelgeräte halten, unabhängig vom Netzdruck und von unterschiedlicher Erdgasabnahme, den Gasdruck im Gaszähler und am Gasgerät konstant. … Balgengaszähler entsprechend DIN EN 1359 bzw. DIN 3374 werden in den Zählergrößen G 4, G 6, G 10, und G 16 in Zweistutzenausführung installiert. … Ab einer Zählergröße von G 65 werden Drehkolbenzähler (Abschnitt 4.8) eingebaut. … Druckregelstationen sind erforderlich bei der Versorgung aus dem Mitteldruckgasnetz, wenn der Anschlusswert 200m³/h (ca. 1.800 kW QNB)oder - unabhängig vom Anschlusswert - der geregelte Ausgangsdruck 100 hPa übersteigt. In diesen Fällen ist die Druckregelstation vom Netzanschlussnehmer/Netzendkunden - auf seine Kosten - bereitzustellen.
  7. Energie Mittelsachsen GmbH – Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz, Stand 20.03.2025Nr. 3.1.3 und 3.1.4 (PDF-Seiten 4 und 5); Nr. 3.3 (PDF-Seite 6); Nr. 3.3.1.1 (PDF-Seite 7). Anforderungen eines einzelnen Netzbetreibers; nennt noch die GasNZV (Stand 20.03.2025), die seit 31.12.2025 außer Kraft ist.Ab einem Messdruck von 100 mbar ist der Einsatz von Mengenumwertern zu prüfen. … Die Mengenumwerter haben aus einem Rechner und je einem Messumformer für Druck und Temperatur zu bestehen. … Die Umwertung hat als Funktion von Druck, Temperatur und der Abweichung vom idealen Gasgesetz zu erfolgen (Zustandsmengenumwertung). … Mengenumwerter müssen über einen Temperaturaufnehmer und einen Druckaufnehmer verfügen. … Die Kommunikationseinrichtung zur Fernablesung, inklusive der Verantwortung für deren Funktionsweise, gehört zum Tätigkeitsumfang des Messstellenbetreibers. … Die Messwertübermittlung hat täglich, unverzüglich nach Datenauslesung jedoch spätestens zu den u. g. Zeitpunkten, für folgende Zeitreihen zu erfolgen: … bis 08:00 Uhr für den Vortag von 06:00 Uhr (D-1) bis 06:00 Uhr (D): … Ergänzende Anforderungen beim Einsatz von Drehkolbengaszählern … Ergänzende Anforderungen beim Einsatz von Turbinenradgaszählern
  8. Physikalisch-Technische Bundesanstalt – PTB-Anforderungen PTB-A 7.4, Messgeräte für Gas, Mengenumwerter, November 2010Nr. 1.2 (PDF-Seite 1). Fassung von 2010, bezogen auf die frühere Eichordnung; nur für die Funktionsbeschreibung zitiert.Elektronische Umwerter erhalten vom zugehörigen Gaszähler mengenproportionale Signale und ändern deren Wertigkeit mittels der erfassten relevanten Messgrößen (Temperatur und Festwert für den Druck oder Temperatur und Messwert für den Druck oder Dichte, zusätzlich gegebenenfalls Brennwert und/oder andere Gasbeschaffenheitsdaten).
  9. Honeywell / Elster – Brennwert-Mengenumwerter gas-net F1, Baureihe 2, Technische Dokumentation Band 1, 13.05.2013Abschnitt 1.2 (PDF-Seiten 11 und 14). Herstellerdokumentation eines einzelnen Geräts.Die Funktionalität Mengenumwertung im F1 berechnet aus den Eingangsgrößen Betriebsvolumen, Betriebsdruck und Betriebstemperatur das geflossene Normvolumen. … Energie E= Vn * Ho,n
  10. BDEW/EDI@Energy – Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien, Version 2.5c, Publikationsdatum 01.10.2025Abschnitt 2.3 (PDF-Seite 8); Abschnitt 4.1 (PDF-Seiten 30 und 31); Abschnitt 4.4 (PDF-Seite 34)beziehen sich nur auf das Medium Gas (=7, Wertegruppe A). … Betriebsvolumen [m³] Zählerstand 7-b:3.0.0 7-b:6.0.0 13002 … Z-Zahl Mittelwert 7-0:52.0.22 … Brennwert [kWh/m³] Mittelwert 7-0:54.0.ee … Stundenmittelwerte: ee = 16 Tagesmittelwerte: ee = 20 Monatsmittelwerte: ee = 22 … Im Anwendungsfall Messwertversand thermischer Energiemenge als Lastgang erfolgt über die unterschiedlichen Werte für den Kanal die Unterscheidung, ob die thermische Energie mit dem Bilanzierungsbrennwert (B=10) oder dem endgültigen Abrechnungsbrennwert (B=20) gebildet wurde. … Messwertversandes thermischer Energiemenge als Lastgang (MSCONS AHB Prüfidentifikator 13008) … Energiewert [kWh] Profilwert (stündlich) Vorläufig 7-10:99.33.17 7-10:99.36.17 13008 … Endgültig 7-20:99.33.17 7-20:99.36.17 13008 … Temperatur [°C] 7-b:99.41.16 13008 … Absolutdruck [bar] 7-b:99.42.16 13008 … K-Zahl [-] 7-b:53.0.16 13008

Grundbegriffe, die in jedem Konstrukt wiederkehren

Marktlokation und Messlokation

Abgerechnet wird die Marktlokation, gemessen wird an der Messlokation. Nach GPKE Teil 1 kann eine Marktlokation genau eine, mehrere oder bei einer verbrauchenden Marktlokation gar keine Messlokation haben.

Zählwerk und OBIS-Kennzahl

Ein Zweirichtungszähler führt zwei Zählwerke: 1.8.0 für den Bezug aus dem Netz, 2.8.0 für die Lieferung ins Netz. Die Rechenregel eines Konstrukts nennt immer Zähler und Zählwerk, etwa Z1 · 1.8.0.

Nebeneinander oder hintereinander

Stehen zwei Zähler nebeneinander, misst jeder seinen Zweig. Hängt ein Zähler hinter dem anderen, ist es eine Kaskade: Die Menge dazwischen entsteht als Differenz, etwa Z1 − Z2.

Kein Messkonzept dieser Seite ist eine Norm. Katalognummern und Zählerbezeichnungen gehören zum jeweiligen Netzbetreiber. Die Zahlenbeispiele sind vereinfachte Lernwerte ohne Verluste.