Kurzantwort
Ein Standardlastprofil (SLP) ist eine normierte Verbrauchskurve für eine Kundengruppe. Der Netzbetreiber skaliert sie mit der Jahresverbrauchsprognose (JVP) einer Marktlokation und erhält daraus eine bilanzierte Menge je Viertelstunde, obwohl keine Viertelstundenmessung vorliegt. Das Profil ist eine Annahme, keine Messung. Die Differenz zur tatsächlich ermittelten Jahresarbeit gleichen Jahresmehr- und Jahresmindermengen aus.
Seit dem Ende der StromNZV Ende 2025 stehen die Regeln dazu in der GPKE Teil 1 (Kapitel 8.3 bis 8.5) und der MaBiS, beide in der Fassung der Festlegung BK6-24-174. Die Wörter des früheren § 12 und § 13 StromNZV finden sich dort sinngemäß wieder.
Wer bekommt ein Profil?
GPKE Teil 1, Kapitel 8.3 verlangt von den Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen im Niederspannungsnetz „grundsätzlich vereinfachte Methoden (Profilverfahren)“ für Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 kWh. Ausgenommen sind Fälle, in denen nach dem Messstellenbetriebsgesetz Last- oder Zählerstandsgänge übermittelt werden. Kapitel 8.5 präzisiert das nach Messtechnik:
- Marktlokationen mit konventioneller Messeinrichtung ohne RLM oder mit moderner Messeinrichtung werden anhand von Profilen bilanziert.
- Mit RLM werden sie in der Regel auf Basis gemessener Viertelstundenwerte bilanziert.
- Sind die Messlokationen vollständig mit intelligentem Messsystem ausgestattet, erfolgt die Bilanzierung auf Basis der aus den täglichen Zählerstandsgängen gebildeten Lastgänge.
Die Profile orientieren sich an Gruppen: Gewerbe, Haushalte, Landwirtschaft, Bandlastkunden, unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen und Heizwärmespeicher. Eine Verbrauchsgrenze gilt für alle Letztverbraucher einer Gruppe gleich; eine niedrigere Grenze kann im Einzelfall vereinbart werden, wenn das Messstellenbetriebsgesetz nicht entgegensteht. Wo die 100.000-kWh-Grenze sonst noch steht (§ 55 MsbG, § 17 Abs. 6 StromNEV), erklärt Registrierende Leistungsmessung (RLM) verstehen. Zur Abgrenzung von Lastgang und Zählerstand siehe Lastgang und Zählerstand.
Aus Jahresmenge wird Viertelstundenwert
Der Netzbetreiber bildet für jedes in seinen Bilanzierungsgebieten verwendete Profil eine Viertelstunden-Zeitreihe, normiert und versioniert, und stellt sie allen Lieferanten in seinem Netz bereit (MaBiS, Kapitel 6.1). Bei SLP wird die Reihe auf eine Jahresmenge von 1.000.000 kWh normiert. Die bilanzierte Menge einer Marktlokation ergibt sich im synthetischen Verfahren so:
E(t) = JVP × normiertes Profil(t) ÷ Summe aller Viertelstundenwerte des Profils
Die JVP ist eine Treppenfunktion: Sie kann sich nach MaBiS nur zum Ersten eines Monats ändern, unter Einhaltung der Fristen für bilanzierungsrelevante Stammdaten.
Wer legt die JVP fest? Nach GPKE Teil 1, Kapitel 8.4 legt der Netzbetreiber eine Prognose fest, „in der Regel“ auf Basis des Vorjahresverbrauchs, und teilt sie dem Lieferanten mit. Der Lieferant kann einer unplausiblen Prognose widersprechen und eine eigene vorlegen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet der Netzbetreiber. Unterjährig lässt sich die Prognose nur in begründeten Ausnahmefällen gemeinsam anpassen.
Synthetisch und analytisch
Beide Verfahren arbeiten mit normierten Profilen des Netzbetreibers. Was die MaBiS ausdrücklich festhält:
- Synthetisch: Der Teiler der Formel ist die Summe aller Viertelstundenwerte des Profils, die 1.000.000 kWh mit höchstens 1 % Abweichung ergeben muss. Das Profil trägt das Kennzeichen „synthetisch“.
- Analytisch: Der Teiler ist fest 1.000.000 kWh. Das Profil trägt das Kennzeichen „analytisch“.
- Beide: Standardeinspeiseprofile werden auch im analytischen Verfahren synthetisch bilanziert und sind nicht Teil der Restlast.
Weitere Festlegungen: In einem Bilanzierungsgebiet dürfen für Entnahmen nicht beide Verfahren nebeneinander verwendet werden. Ändert sich das Verfahren, braucht das Profil einen neuen Bezeichner. Stellt ein Netzbetreiber von synthetisch auf analytisch um, liefert er Vergangenheitswerte ein Jahr zurück, drei Monate vor dem Umstellungstermin, und bis dahin zusätzlich monatlich die analytischen Profile bis zum 10. Werktag nach dem Bilanzierungsmonat.
Wie die analytischen Profile inhaltlich entstehen, ist in den lokal vorliegenden Quellen nicht ausformuliert. Aussagen wie „der Lieferant prognostiziert die Last selbst“, die man gelegentlich liest, ließen sich hier nicht belegen und stehen deshalb nicht im Text.
Die BDEW-Profile von 2025
Die bisherigen Profile stammen von 1999: H0 für Haushalte, G0 bis G6 für Gewerbe, L0 bis L2 für Landwirtschaft. Der BDEW hat im März 2025 fünf neue Profile veröffentlicht:
- H25 für Haushalte, G25 für Gewerbe, L25 für Landwirtschaft.
- P25 für Haushalte mit Photovoltaikanlage.
- S25 für Haushalte mit Photovoltaikanlage und Batteriespeicher.
Nach Angaben des BDEW beruhen sie auf Netzbetreiberdaten der Jahre 2018 bis 2023. Bei P25 und S25 muss der bilanzierende Netzbetreiber die Einspeiseseite mit berücksichtigen. Nach einer technischen Dokumentation der Profile (R-Paket „standardlastprofile“, Sekundärquelle) bildet jeder Kalendermonat eine eigene Periode statt der drei Jahreszeiten, und die Profile sind auf 1.000.000 kWh normiert. Das passt zum Normierungswert in der MaBiS.
Die Bundesnetzagentur empfahl in Mitteilung Nr. 72 vom 5. Februar 2026 die überarbeitete BDEW-Anwendungshilfe zum Mehr-/Mindermengenpreis. Sie ersetzt die VDEW-Profile von 1999/2000 durch die aktualisierten und gewichtet die fünf Profile neu.
Ab wann welcher Netzbetreiber die neuen Profile anwendet, ließ sich nicht abschließend belegen. Die BDEW-Seite ist für Nicht-Mitglieder nur teilweise zugänglich, und Berichte nennen unterschiedliche Zeitpunkte. Rechtlich zwingend ist die Umstellung nach den vorliegenden Quellen nicht; jeder Netzbetreiber veröffentlicht, welche Profile er verwendet. Prüfen Sie bei konkreten Fällen die Netzbetreiberseite und die Profilbezeichner in den Marktnachrichten.
Dynamisierung und Erzeugungsanlagen
Die klassischen Haushalts- und Gewerbeprofile werden über einen Jahresgang geglättet („dynamisiert“); Sekundärquellen nennen für H0 und die neuen Haushaltsprofile ein Polynom vierten Grades. Davon zu trennen sind temperaturabhängige Profile (TLP, TEP), die zusätzlich einen Tagesparameter wie die Temperatur verwenden. Sie werden je Messstelle des Tagesparameters erstellt.
Für Erzeugungsanlagen verlangt GPKE Teil 1, Kapitel 8.3 ausdrücklich dynamische Profilverfahren, die auf das lokal vorherrschende Dargebot referenzieren, und zwar ex post mittels viertelstundenscharf gemessener Anlagen. Statische Profile, insbesondere Bandprofile, sind dort nicht zulässig.
Mehr- und Mindermengen
Weicht die gemessene oder sonst ermittelte Jahresarbeit von der Arbeit ab, die die Profile prognostiziert haben, gilt die Differenz als vom Netzbetreiber geliefert oder abgenommen (GPKE Teil 1, Kapitel 8.4). Liegt die ermittelte Arbeit unter der bilanzierten, vergütet der Netzbetreiber die Differenz („ungewollte Mehrmenge“). Liegt sie darüber, stellt er sie in Rechnung („ungewollte Mindermenge“). Abgerechnet wird nach Ablauf des Abrechnungsjahres, zu einem einheitlichen Preis auf Grundlage der monatlichen Marktpreise.
Die Abweichungen aller Profilkunden erfasst der Netzbetreiber in einem Differenzbilanzkreis, in dem keine Letztverbraucher bilanziert werden und dessen Ergebnisse jährlich zu veröffentlichen sind. Netzbetreiber mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden sind davon ausgenommen. Wie die Mengen in die Bilanzkreisabrechnung einfließen, steht in Clearing und Bilanzierung.
Beispiel: Haushalt mit Wärmepumpe und Photovoltaik
Eine Marktlokation verbraucht im Vorjahr 4.200 kWh und wird als Haushalt mit Profil bilanziert. Dann kommen Wärmepumpe und Photovoltaikanlage hinzu. Das Profil kennt weder die zusätzliche Winterlast noch die Selbstversorgung. Der Netzbetreiber kann die JVP anpassen (nur zum Monatsersten, unter Einhaltung der Fristen); dann wird die Menge schlicht neu skaliert. Eine eigene Kennzeichnung der PV-Haushalte sehen P25 und S25 vor, sofern der Netzbetreiber sie verwendet. Wird dagegen ein intelligentes Messsystem vollständig eingebaut, wechselt die Bilanzierung nach Kapitel 8.5 auf Viertelstundenwerte aus dem Zählerstandsgang, und der Profilweg entfällt. Der Verfahrenswechsel folgt GPKE Teil 3, Kapitel 1.
Typische Missverständnisse
„SLP heißt: es wird nicht gemessen.“ Die Jahresarbeit wird gemessen oder ermittelt; nur ihre Verteilung auf Viertelstunden ist standardisiert.
„H0 ist überall dieselbe Kurve.“ Jeder Netzbetreiber vergibt eindeutige Bezeichner; die Profile tragen Feiertagskalender und -region implizit, etwa „HSA“ oder „HSN“ in der MaBiS.
„Bis 100.000 kWh ist es immer SLP.“ Nur, wenn nicht nach Messstellenbetriebsgesetz Last- oder Zählerstandsgänge übermittelt werden; Kapitel 8.5 verlangt für vollständig mit iMS ausgestattete Marktlokationen Viertelstundenwerte.
„SLP ist ein Tarif.“ Es beschreibt Bilanzierung, nicht Preise.
„Eine neue Profilversion überschreibt die alte.“ Nur die Version mit der höchsten Nummer gilt, aber normierte Profile werden nur für Monate neu versendet, in denen sich Werte geändert haben.
Offen und nicht belegt
- Anwendungsbeginn der Profile H25, G25, L25, P25 und S25 je Netzbetreiber.
- Inhaltliche Bildung der analytischen Profile.
- SAP-IS-U-Aussagen des Vorgängertextes sind entfallen, weil sie nicht belegt waren.