Kurzantwort
Ein Lokationsbündel enthält nach GPKE Teil 1, Kapitel 3.7 alle Messlokationen, die zur Messung einer oder mehrerer Marktlokationen nötig sind, die davon gemessenen Marktlokationen, die zugeordneten Netzlokationen und gegebenenfalls Technische und Steuerbare Ressourcen. Der Netzbetreiber bildet, pflegt und schließt das Bündel und muss sicherstellen, dass der Messstellenbetreiber den vollen Umfang kennt. Das Bündel hat keine eigene ID. Übermittelt werden die IDs der enthaltenen Lokationen.
Vier Grundfälle
Die Zeichnung zeigt, wie sich ein Bündel mit der Anschlusssituation verändert. Es wächst von einer einzelnen Marktlokation bis zu mehreren Messlokationen, die gemeinsam eine Menge ergeben.
Der Fall 1 ist die Pauschalanlage: eine verbrauchende Marktlokation ohne Messung, etwa eine Straßenlaterne. Ihr Bündel besteht nach der GPKE höchstens aus Marktlokation, Netzlokation, Technischer und Steuerbarer Ressource. Der Fall 2 ist der Normalfall, ein Zähler, ein Vertrag. Im Fall 3 misst ein Zweirichtungszähler zwei Marktlokationen. Im Fall 4, dem Beispiel „Schule und Hausmeister“ aus dem BDEW-Foliensatz, hängt hinter der Hauptmessung eine zweite Messung. Die Energie der Schule ist die Hauptmessung minus die Untermessung, die Energie des Hausmeisters ist die Untermessung allein.
Erst im Fall 4 hängt die Menge einer Marktlokation an mehreren Messlokationen. Ein Messstellenbetreiber, der nur eine davon betreibt, sieht dann nur einen Teil der Rechnung.
Wer bestimmt den Messstellenbetreiber der Marktlokation?
An einer Messlokation gibt es genau einen Messstellenbetreiber. Bei einem Bündel können es mehrere sein. Nach den Regeln der GPKE Teil 1, Kapitel 3.7.1 gilt für eine Marktlokation, die keine Pauschalanlage ist:
| Beziehung | Messstellenbetreiber der Marktlokation |
|---|---|
| 1:1 | der Messstellenbetreiber der Messlokation |
| 1:n | der Messstellenbetreiber der Messlokation, die dem Netz am nächsten ist |
| andere Fälle | Einigung zwischen Netzbetreiber und beteiligten Messstellenbetreibern, im Zweifel entscheidet der Netzbetreiber |
Im Fall 4 ist das der Betreiber der Hauptmessung für die Schule und der Betreiber der Untermessung für den Hausmeister. Für Technische Ressourcen gilt der Messstellenbetreiber der Marktlokation. Für die Steuerbare Ressource legt der Netzbetreiber die Zuständigkeit fest und wählt dazu einen Messstellenbetreiber, der einer Messlokation im Bündel zugeordnet ist.
Wer tut was
| Rolle | Aufgabe am Bündel |
|---|---|
| Netzbetreiber | bildet, verwaltet und schließt das Bündel, ordnet die Messstellenbetreiber zu, überträgt die Berechnungsformel |
| Messstellenbetreiber | erhält das Bündel, erkennt den Umfang seines Auftrags und die von Änderungen betroffenen Marktlokationen |
| Lieferant | soll nach dem Konzept der Lokationsbündelstruktur die Struktur für Prognosen und zur Prüfung der Werte erhalten |
Nach dem BDEW-Foliensatz (Folie 30) dient das Bündel nur dem Datenaustausch zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Die GPKE verlangt vom Netzbetreiber zwei Stellen: die Bestätigung der Anmeldung im Use-Case „Beginn Messstellenbetrieb“ (WiM Teil 1) und die Stammdatenänderung vom Netzbetreiber (GPKE Teil 4). Dort muss der Messstellenbetreiber den gesamten Umfang des Bündels erfahren und über jede Änderung rechtzeitig informiert werden.
Beim Beginn des Messstellenbetriebs nennt der Netzbetreiber dem neuen Messstellenbetreiber, für welche Marktlokationen er im Bündel künftig die Energiemengen ermittelt und wer es bei den übrigen tut (WiM Teil 1, Kapitel 2.3.2). Die Zuständigkeitsregel selbst steht nur in der GPKE, WiM Teil 1 verweist in Kapitel 2.1.2 darauf.
Die Bündelstruktur
Das Bündel sagt, was zusammengehört. Die Lokationsbündelstruktur beschreibt zusätzlich die physikalischen Abhängigkeiten: welche Messlokation welche Marktlokation speist und wo die Technischen Ressourcen hängen. Das EDI@Energy-Konzept (Version 1.0 vom 01.08.2022, als Konsultationsfassung veröffentlicht) bildet sie als Codeliste ab, übertragen werden soll sie mit der UTILMD. Verbindlich ist die aktuelle EDI@Energy-Codeliste, nicht das Konzept. Beispiele aus dem Konzept:
| Struktur | Code im Konzept |
|---|---|
| Verbrauch ohne Messlokation (Pauschal) | 9992 00000 001 8 |
| Verbrauch mit einer Messlokation (Standard) | 9992 00000 002 6 |
| Überschusseinspeisung ohne separate Erzeugung | 9992 00000 004 2 |
| Überschusseinspeisung mit separater Erzeugungsmessung | 9992 00000 013 3 |
| Wärmepumpenkaskade | 9992 00000 017 5 |
Messlokationen tragen darin eine Funktion: Netzübergabe, Hinterschaltung, Differenzmessung oder Speicher. Tranchen kommen in der Struktur nicht vor, weil sie rein kaufmännisch gebildet werden. Passt keine vorhandene Struktur, wird statt eines Codes die Kennzeichnung übermittelt, dass die Struktur bilateral mitgeteilt wird (Konzept, Kapitel 5). Eine Tabelle der Strukturen und die Rechenregeln stehen im Folgeartikel Lokationsbündel und Lokationsstruktur.
Anlässe für Bildung und Änderung
Ein Bündel entsteht mit der Anschlusssituation und ändert sich mit ihr. WiM Teil 1 nennt Auslöser:
- erstmalige Einrichtung oder Wiederinbetriebnahme einer Messlokation (Use-Case „Beginn Messstellenbetrieb“, Kapitel 2.3),
- Gerätewechsel (Kapitel 3.1.1),
- Messlokationsänderung, etwa beim Einbau eines intelligenten Messsystems (Kapitel 3.3),
- Ende des Messstellenbetriebs an einer Messlokation (Kapitel 2.4).
Dazu kommen Änderungen der Kundenanlage durch Erzeugung, Speicher, Wallbox oder steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Jeder dieser Anlässe ändert das Messkonzept und verlangt, das Bündel nachzuziehen. Die Messkonzepte zeigt die Seite Messkonstrukte.
Beispiel: Haus mit PV, Speicher und Wallbox
Ein Haus mit Dach-PV, Batteriespeicher und Wallbox hat zunächst einen Zweirichtungszähler am Netzanschluss. Das Bündel besteht aus zwei Marktlokationen (Bezug und Einspeisung), einer Messlokation, der Netzlokation und je einer Technischen Ressource für PV, Speicher und Wallbox. Misst der Betreiber den Speicher später separat, kommt eine zweite Messlokation mit der Funktion Speicher hinzu. Die Struktur wechselt dann auf eine Variante mit gemessenem Speicher. Vereinfachtes Beispiel, maßgeblich ist die Struktur im Netzgebiet.
Fehlerfälle
Ein unvollständiges oder veraltetes Bündel fällt erst auf, wenn ein Prozess darauf aufsetzt. Die Energiemenge einer Marktlokation wird dann aus falschen Messlokationen gebildet, Verbräuche landen beim falschen Vertrag, oder Ersatzwerte ersetzen echte Messwerte.
Betrifft ein Gerätewechsel nur eine von mehreren Messlokationen einer Marktlokation, muss der Messstellenbetreiber der Marktlokation für die übrigen Messlokationen Werte erheben und gegebenenfalls beim Messstellenbetreiber der jeweiligen Messlokation anfordern (WiM Teil 1, Kapitel 3.1.1, „Weitere Anforderungen“).
Typische Missverständnisse
„Das Bündel ist ein Messkonzept.“ Das Bündel sagt, welche Lokationen zusammenhängen. Das Messkonzept beschreibt die Schaltung vor Ort.
„Das Bündel hat eine eigene ID.“ Es hat keine. Übermittelt werden MaLo-IDs, Zählpunktbezeichnungen und gegebenenfalls die IDs von Netzlokation und Ressourcen.
„Das Bündel ist eine Anlage oder ein Bilanzkreis.“ Es besteht aus Lokationen. Eine Kundenanlage oder ein Bilanzkreis gehört nicht dazu.
„Ohne Bündel gibt es keine Messung.“ Auch ein Standardanschluss mit einer Marktlokation und einer Messlokation bildet ein Bündel. Fachlich interessant wird es, wenn mehrere Lokationen voneinander abhängen.