Kurzantwort
Eine Regelzone ist das Netzgebiet, für dessen Regelreserve ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verantwortlich ist; Deutschland hat vier. Ein Bilanzierungsgebiet (BG) ist ein Gebiet, das ein Netzbetreiber (NB) für die Bilanzierung bildet: Sein Gesamtnetzgebiet ist entweder ein BG oder in mehrere BG zerlegt, und jedes BG liegt in genau einer Regelzone. Ein Bilanzkreis ist kein Gebiet, sondern ein Mengenkonto, das ein Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) innerhalb einer Regelzone führt. Das Netzgebiet ist das Netz, das ein Netzbetreiber betreibt. Wer diese vier trennt, versteht, warum ein Bilanzkreis viele Netzgebiete umfassen kann und trotzdem an einer Regelzone hängt.
Die vier Begriffe
| Begriff | Was es ist | Wer verantwortet es | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Regelzone | Netzgebiet, für dessen Primärregelung, Sekundärregelung und Minutenreserve ein ÜNB verantwortlich ist | Übertragungsnetzbetreiber | § 3 Nr. 88 EnWG |
| Netzgebiet | physisches Netz eines Netzbetreibers | Netzbetreiber | Netzbetrieb |
| Bilanzierungsgebiet | bilanzielle Einheit im Netzgebiet eines NB, genau eine Regelzone, EIC als Kennung | Netzbetreiber | MaBiS Kapitel 3.5 |
| Bilanzkreis | Zusammenfassung von Einspeise- und Entnahmestellen innerhalb einer Regelzone | Bilanzkreisverantwortlicher | § 3 Nr. 21, § 20 EnWG |
Regelzone
Die vier Regelzonen führen 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW (TransnetBW-Glossar). Jede Regelzone folgt dem Verlauf des Übertragungsnetzes, nicht den Landesgrenzen. Die vier ÜNB arbeiten im Netzregelverbund zusammen: Sie vermeiden gegenläufige Regelenergieabrufe, dimensionieren Regelleistung gemeinsam wie für eine fiktive deutsche Regelzone und beschaffen sie gemeinsam (regelleistung.net). Das senkt den Reservebedarf. Warum das physikalisch nötig ist, zeigt Frequenz und Systembilanz.
Bilanzierungsgebiet
Das Bilanzierungsgebiet ist ein Begriff der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS). Kapitel 3.5 der MaBiS-Lesefassung legt fest:
- Das Gesamtnetzgebiet eines Netzbetreibers ist entweder mit dem BG identisch oder vollständig in mehrere überlappungsfreie BG aufgeteilt. Der NB bildet mehrere BG nur, wenn die Ausbilanzierung oder die Bilanzkreisabrechnung es erfordert.
- Ein BG darf nur von einem Netzbetreiber gebildet werden und nur in einer Regelzone liegen.
- Bildung und Änderung eines BG sind nur zum Monatsersten 00:00 Uhr möglich, die Beendigung zum Monatsletzten.
- Jedes BG trägt einen eindeutigen Energy Identification Code (EIC) sowie Gültigkeitsbeginn und gegebenenfalls Gültigkeitsende.
- Der NB stellt sicher, dass jede Marktlokation zu jedem Zeitpunkt genau einem BG zugeordnet ist, und teilt Änderungen der Zuordnung betroffenen Lieferanten vorab mit.
Ein BG ist also kleiner oder gleich dem Netzgebiet des Netzbetreibers, nie größer. Es bündelt die Marktlokationen, deren Mengen der Netzbetreiber zu Summenzeitreihen je Bilanzkreis aggregiert. Der Strom fließt trotzdem nach den Gesetzen des Netzes und nicht entlang der bilanziellen Gebiete.
Bilanzkreis
§ 3 Nr. 21 EnWG definiert den Bilanzkreis als Zusammenfassung von Einspeise- und Entnahmestellen innerhalb einer Regelzone, die Abweichungen durch Durchmischung minimiert und Handelstransaktionen ermöglicht. Der Netzzugang setzt voraus, dass ein Bilanzkreis den Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme herstellt; der Bilanzkreisverantwortliche schließt dazu mit dem regelzonenverantwortlichen ÜNB den Bilanzkreisvertrag und trägt die finanzielle Verantwortung für Abweichungen (§ 20 EnWG). Marktlokationen in vielen Netzgebieten können im selben Bilanzkreis liegen, solange alle in derselben Regelzone liegen. Details zu Vertrag und Zuordnung: Bilanzkreisvertrag verstehen, Bilanzkreiszuordnung und Bilanzkreis, BKV und ÜNB.
Rechtsstand: Die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die den Bilanzkreisvertrag früher regelte, ist seit dem 01.01.2026 außer Kraft. Maßgeblich sind jetzt § 20 EnWG und die Festlegungen der Bundesnetzagentur. Die Behörde kann nach § 20 Absatz 3 unter anderem die Inhalte des Netznutzungs- und des Bilanzkreisvertrags festlegen. Die MaBiS, die Bilanzkreisabrechnung und Datenaustausch regeln, ist eine solche Festlegung.
Wie die Ebenen zusammenwirken
Eine Marktlokation liegt in einem Netzgebiet und ist darin genau einem Bilanzierungsgebiet zugeordnet. Das Bilanzierungsgebiet liegt in einer Regelzone. Daneben ist die Marktlokation, genauer ihre Energiemenge, einem Bilanzkreis zugeordnet. Die erste Kette (Netz, BG, Regelzone) beantwortet, wo die Menge zu verbuchen ist. Der Bilanzkreis beantwortet, wer für sie wirtschaftlich einsteht.
Der Netzbetreiber ordnet also jede Marktlokation einem BG zu und bildet daraus Summenzeitreihen, der Lieferant oder BKV führt die Mengen im Bilanzkreis, der ÜNB wertet je Regelzone die Bilanzkreise aus und rechnet die Ausgleichsenergie ab. Die Prozesse beschreiben MaBiS: vom Messwert zur Bilanzierung und der Ablaufatlas.
Rechenbeispiel: zwei Bilanzkreise, eine Regelzone
Vereinfachtes Beispiel für eine Viertelstunde (0,25 Stunden):
| Bilanzkreis A | Bilanzkreis B | |
|---|---|---|
| Fahrplan (Einkauf minus Verkauf) | 50 MW | 80 MW |
| tatsächliche Entnahme minus Einspeisung | 54 MW | 77 MW |
| Abweichung | −4 MW (zu wenig Leistung) | +3 MW (zu viel Leistung) |
| Energie über 0,25 h | −1,0 MWh | +0,75 MWh |
Beide BKV zahlen oder erhalten Ausgleichsenergie zum regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP). Für die Regelzone ergibt sich ein Saldo von nur −1 MW (−4 plus 3), also −0,25 MWh in der Viertelstunde. Diese Durchmischung ist der Zweck des Bilanzkreises: Die physische Abweichung der Regelzone ist kleiner als die Summe der Einzelabweichungen. Ausgleichsenergie ist eine Verrechnung; ausgeglichen wird die Regelzone von der Regelreserve des ÜNB. Mehr dazu: Fahrplananmeldung und Ausgleichsenergie.
Fehlerfälle in der Praxis
- Falsche BG-Zuordnung: Landet eine Marktlokation im falschen Bilanzierungsgebiet, stimmen die Summenzeitreihen von Netzbetreiber und Lieferant nicht überein. Die Differenz zeigt sich beim Abgleich der Summenzeitreihen.
- Änderung nicht zum Monatsersten: Ein Netzbetreiber, der ein BG mitten im Monat teilt, verstößt gegen die MaBiS. Zuordnungen müssen historisiert geführt werden.
- Bilanzkreis in der falschen Regelzone: Ein Bilanzkreis gilt nur in einer Regelzone. Ein Lieferant, der bundesweit beliefert, braucht je Regelzone einen Bilanzkreis.
Typische Missverständnisse
„Regelzone und Bilanzierungsgebiet sind dasselbe.“ Die Regelzone ist das Gebiet eines ÜNB. Das Bilanzierungsgebiet gehört einem Netzbetreiber und liegt in einer Regelzone.
„Ein Bilanzkreis ist ein Netzgebiet.“ Er ist ein Mengenkonto ohne Fläche und ohne Leitungen.
„Ein anderer Netzbetreiber bedeutet eine andere Regelzone.“ Mehrere Verteilnetzbetreiber liegen in derselben Regelzone. Jeder bildet seine eigenen Bilanzierungsgebiete.
„Die Regelzonengrenze ist eine Landesgrenze.“ Sie folgt dem Netz der Übertragungsnetzbetreiber.
„Bilanzierung beschreibt den Leitungsweg des Stroms.“ Bilanzierung ordnet Mengen zeitbezogen zu. Physikalisch folgt der Strom dem Netz.
Quellen und Pflegehinweis
Begriffe: § 3 und § 20 EnWG, MaBiS in der Lesefassung zu BK6-24-174 (Kapitel 3.5). Netzregelverbund: regelleistung.net. Zu prüfen bei neuer MaBiS-Fassung, bei Festlegungen zum Bilanzkreisvertrag nach Wegfall der StromNZV und bei Änderungen der Regelzonenzuschnitte. Stand: 04.10.2026.