Kurzantwort
Ein Gaszähler zählt Kubikmeter im Zustand am Einbauort, das Betriebsvolumen Vb. Abgerechnet wird thermische Energie in Kilowattstunden. Dazwischen liegen zwei Faktoren. Die Zustandszahl z rechnet das Betriebsvolumen auf den Normzustand um (0 °C, 1013,25 mbar). Der Abrechnungsbrennwert Hs,eff sagt, wie viel Energie ein Kubikmeter im Normzustand enthält. Es gilt:
Energie [kWh] = Betriebsvolumen [m³] × Zustandszahl × Brennwert [kWh/m³]
Die Regeln dafür stehen im DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“. Der Netzbetreiber wendet sie an und setzt Zustandszahl und Brennwert nicht frei fest. Dieser Artikel behandelt die Rechnung. Das Gerät, das diese Umrechnung bei größeren Anlagen schon im Zähler erledigt, steht in Mengenumwerter und Ablesung.
Warum Gas eine zweite Rechenstufe braucht
Bei Strom steht auf dem Zähler schon die Abrechnungsgröße. Gas nicht: Ein Kubikmeter dehnt sich bei Wärme aus und schrumpft bei Druck, und sein Energieinhalt hängt von der Zusammensetzung des Gases ab. Gleicher Zählerstand an zwei Orten kann deshalb verschiedene Energiemengen bedeuten.
Das Messstellenbetriebsgesetz trägt dem im Raster Rechnung: Die Zählerstandsgangmessung besteht aus viertelstündlich ermittelten Ständen bei Strom und stündlich ermittelten Ständen bei Gas (§ 2 Nr. 27 MsbG). Mehr zum Unterschied von Zählerstand und Lastgang steht in Lastgang und Zählerstand.
Das Regelwerk
Das DVGW-Arbeitsblatt G 685 wurde im September 2020 als Weißdruck neu veröffentlicht und in sieben Teile gegliedert (Stand der DVGW-Übersicht vom 02.11.2020):
- Teil 1 Grundlagen der Energieermittlung
- Teil 2 Brennwert
- Teil 3 Volumen im Normzustand
- Teil 4 zählerstandbasierte Energieermittlung
- Teil 5 lastgangbasierte Energieermittlung
- Teil 6 Kompressibilitätszahl (K-Zahl)
- Teil 7 Differenzwertbildung
Das Regelwerk selbst ist kostenpflichtig und liegt dieser Seite nicht vor. Die Aussagen hier stützen sich auf die DVGW-Übersicht und auf Verfahrensdokumente von Netzbetreibern, die das Arbeitsblatt anwenden. Ob nach dem Stand von 2020 eine neuere Ausgabe erschienen ist, ließ sich nicht belegen.
Zwei Folgen für die Praxis: Der Netzbetreiber ist für die Ermittlung des Abrechnungsbrennwerts verantwortlich, und seit dem Abrechnungszeitraum ab 1. Januar 2024 (Gastag) gilt die geodätische Höhe des Messpunkts statt der früheren Höhenzonen.
Die Rechenkette
| Größe | Einheit | Woher |
|---|---|---|
| Betriebsvolumen Vb | m³ | Zählerstand Ende minus Anfang |
| Zustandszahl z | ohne | Höhe des Anschlusses, Effektivdruck, Abrechnungstemperatur |
| Abrechnungsbrennwert Hs,eff | kWh/m³ | Gasbeschaffenheit, Mittel des Abrechnungszeitraums |
Zustandszahl
Die Zustandszahl ist das Verhältnis von Normvolumen zu Betriebsvolumen. Für Zähler ohne eigene Temperatur- und Druckmessung, also den Haushaltsbereich, ergibt sie sich nach dem Verfahren von TEN Thüringer Energienetze aus diesen Festwerten:
z = (Tn / Teff) × ((pamb + peff) / pn)
- Tn = 273,15 K (0 °C), Temperatur des Normzustands
- pn = 1013,25 mbar, Druck des Normzustands
- Teff = 288,15 K (15 °C), Abrechnungstemperatur für Zähler ohne Temperaturmessung
- peff = 22 mbar, Überdruck, den der Regler im Haushaltsbereich vor dem Zähler hält
- pamb = mittlerer Luftdruck am Messort, abhängig von der Höhe
Seit 2024 gilt nach der DVGW-Übersicht für den Luftdruck pamb = 1.014,8 hPa − 0,1142 hPa/m × H, mit H als geodätischer Höhe des Messpunkts. Die Höhe ist nach den Erläuterungen der Stadtwerke Langen auf fünf Meter genau anzugeben. Bei größeren Drücken und bei Mengenumwertern kommt die Kompressibilitätszahl K (G 685 Teil 6) in den Nenner. Im Haushaltsbereich entfällt sie in dem TEN-Verfahren.
Achtung bei den Temperaturen: Der Normzustand liegt bei 0 °C, gerechnet wird aber mit 15 °C als angenommener Gastemperatur am Zähler. Deshalb ist z kleiner als eins: Normvolumen ist hier das kleinere Volumen.
Abrechnungsbrennwert
Der Zähler liefert keinen Brennwert. Er wird laut TEN monatlich für jede Abnahmestelle im Versorgungsgebiet aus den Angaben der Gaslieferanten zur gelieferten Gasqualität ermittelt und geht als Mittelwert der Abrechnungsspanne ein. Nach der DVGW-Übersicht kommen dafür die Gasbeschaffenheitsverfolgung und die mengengewichtete Mittelung der Einspeisebrennwerte in Frage; andere Verfahren müssen bei den Eichbehörden angemeldet werden.
Rechenbeispiel
Vereinfachtes Beispiel. Ein Haushalt liest im Januar 233 m³ ab (Stand 1.657 m³ auf 1.890 m³). Der Anschluss liegt auf 200 m Höhe, der Brennwert sei 11,140 kWh/m³ (angenommen).
- Luftdruck: 1.014,8 − 0,1142 × 200 = 991,96 hPa
- Zustandszahl: (273,15 / 288,15) × ((991,96 + 22) / 1013,25) = 0,9486
- Normvolumen: 233 m³ × 0,9486 = 221,0 m³
- Energie: 221,0 m³ × 11,140 kWh/m³ ≈ 2.462 kWh
Das Verfahren von TEN rechnet dieselben Zahlen für 2010 mit der damaligen Höhenzone (mittlere Zonenhöhe 190 m, Luftdruck 993,20 mbar, z = 0,950) auf 2.466 kWh. Der geringe Unterschied zeigt, wie wenig die Höhenformel die Rechnung verschiebt; die DVGW nennt für die Umstellung höchstens +0,49 % und −0,12 % auf die Gasmenge.
Folgen und Fehlerfälle
Volumen statt Energie abgerechnet. Bei rund 11 kWh/m³ und z von etwa 0,95 fehlen dann rund neun Zehntel der Menge. Auffällig, weil der Arbeitspreis in ct/kWh vereinbart ist.
Alte Höhenzone weitergeführt. Zonenwerte waren nur bis zum Abrechnungszeitraum 1. Januar 2024 zugelassen. Wer sie als Stammdatum behält, rechnet mit dem falschen Luftdruck.
Veralteter Brennwert. Ändert sich der Abrechnungsbrennwert und die Gültigkeit wird nicht geführt, wird mit dem alten Wert gerechnet. In SAP IS-U wählt das Brennwertverfahren die Quelle, siehe EA70 und das Gasverfahren EA73; wie Zählerstände ins System kommen, beschreibt Ableseprozess in SAP IS-U.
Rundung. Für die K-Zahl-Korrektur empfiehlt der DVGW-Projektkreis die Rundung auf vier Nachkommastellen. Wer eine Rechnung nachrechnet, sollte auf dieselbe Rundung achten, sonst weichen die Kilowattstunden minimal ab.
Rechtsrahmen Gas heute
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) ist zum 31.12.2025 außer Kraft getreten (VKU). An ihre Stelle treten Festlegungen der Bundesnetzagentur. Für die Bilanzierung Gas ist das „GaBi Gas 2.1“, abgeschlossen mit Beschluss BK7-24-01-008 vom 12.09.2025 (BNetzA). Die Rechenregeln der Energieermittlung selbst stammen dagegen aus dem DVGW-Regelwerk, nicht aus dem Gesetz. Das Mess- und Eichrecht verlangt nach der DVGW-Übersicht, dass Abrechnungswerte auf das jeweilige Messergebnis zurückzuführen sind.
Typische Missverständnisse
„Der Zähler misst Kilowattstunden.“ Er misst Kubikmeter im Betriebszustand. Die Kilowattstunde entsteht in der Abrechnung.
„Normkubikmeter und Betriebskubikmeter sind dasselbe.“ Im Haushaltsbereich liegt z bei etwa 0,95, der Unterschied beträgt also rund fünf Prozent.
„Der Brennwert ist eine Konstante.“ Er hängt vom Gasgemisch ab und wird je Abrechnungsgebiet und Zeitraum ermittelt.
„Zustandszahl und Kompressibilitätszahl sind dasselbe.“ Die Zustandszahl fasst Temperatur und Druck zusammen. Die K-Zahl beschreibt die Abweichung des realen Gases vom idealen Gasgesetz und spielt bei höheren Drücken eine Rolle.
„Der Brennwert der Therme ist gemeint.“ Der Abrechnungsbrennwert beziffert die gelieferte Energie, nicht den Wirkungsgrad der Heizung.
Pflegehinweis
Zu prüfen bleibt bei einer Neuauflage, ob der DVGW das Arbeitsblatt G 685 nach 2020 neu gefasst hat, und ob die Lesefassung der Festlegung GaBi Gas 2.1 Änderungen bringt. Stand der Prüfung: 05.10.2026.