Kurzantwort
Ein Messwert ist eine Angabe über die Energiemenge, die ein Anschlussnutzer über einen bestimmten Zeitraum entnommen, erzeugt oder eingespeist hat (§ 2 Nr. 14 MsbG). In der Praxis kommt er in vier Formen vor. Der Zählerstand ist ein Registerwert zu einem Zeitpunkt. Der Zählerstandsgang ist eine Reihe viertelstündlich ermittelter Zählerstände (§ 2 Nr. 27 MsbG). Der Lastgang liefert die Energiemenge je Viertelstunde bereits fertig. Das Leistungsmaximum ist der größte Leistungsmittelwert einer Viertelstunde im betrachteten Zeitraum.
Aus einem Zählerstandsgang lassen sich alle anderen Formen berechnen, aus einem einzelnen Zählerstand keine. Umgekehrt lässt sich aus einem Lastgang nur dann wieder ein Zählerstand bilden, wenn ein Anfangsstand bekannt ist. Wie oft die Werte entstehen und abgelesen werden, steht in Ableseturnus und Messintervall. Woran man erkennt, ob ein Wert gemessen, ersetzt oder vorläufig ist, steht in Messwertstatus verstehen.
Die vier Wertearten
| Wertart | Beschreibung und Ableitung |
|---|---|
| Zählerstand | Registerstand zu einem Zeitpunkt, in kWh. Daraus: Energiemenge zwischen zwei Ständen |
| Zählerstandsgang | Zählerstände im Viertelstundenraster (Gas: stündlich). Daraus: Energiemenge je Viertelstunde, Leistungsmittelwert, Maximum |
| Lastgang | Energiemenge je Viertelstunde (Leistungsmittelwert = Menge mal vier). Daraus: Summe je Zeitraum, Maximum; mit Anfangsstand auch Zählerstände |
| Leistungsmaximum | Größter Viertelstunden-Mittelwert im Zeitraum. Daraus: Bemessung des Leistungspreises, wo einer gilt |
Ein Zählerstand ist ein Punkt, jeder Lastgangwert eine Strecke zwischen zwei Punkten. Wer die beiden verwechselt, ordnet Mengen dem falschen Zeitraum zu. Der Zählerstandsgang hat am Anfang einen Punkt mehr als der Lastgang Intervalle: Für vier Viertelstunden braucht man fünf Zählerstände.
Menge und Leistung hängen über die Intervalllänge zusammen. Eine Viertelstunde hat 0,25 Stunden, also entspricht eine Energiemenge von 1,5 kWh je Viertelstunde einer mittleren Leistung von 6,0 kW. Der Leistungsmittelwert ist damit die Energiemenge mal vier. Die Einheiten und der Unterschied zwischen Arbeit und Leistung stehen in Wirkleistung, Wirkarbeit und Blindarbeit.
Vom Zählerstandsgang zum Lastgang
Im Beispiel liegt zwischen 12:15 und 12:30 Uhr die größte Menge: 2,1 kWh, also 8,4 kW im Mittel. Das ist das Leistungsmaximum der Stunde. Die vier Mengen ergeben zusammen 6,8 kWh. Das Ergebnis bekommt man auch aus dem ersten und dem letzten Zählerstand allein. Der Zählerstandsgang trägt also gleich zwei Sicherungen in sich: Jede Lücke fällt sofort auf, und die Summe der Intervalle muss zur Differenz der Endstände passen.
Das ist auch die Rechenvorschrift in der Marktkommunikation. Marktlokationen, deren Messlokationen vollständig mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind, werden laut GPKE Teil 1 „auf Basis von Viertelstundenwerten (d.h. auf Basis der aus den täglichen Zählerstandsgängen gebildeten Lastgängen)“ bilanziert (GPKE Teil 1, Kap. 8.5). Marktlokationen mit kME mit RLM werden in der Regel mit gemessenen Viertelstundenwerten bilanziert, Marktlokationen mit kME ohne RLM oder mME anhand von Profilen. Das Bilanzierungsverfahren ist Teil des Stammdatenbilds der Marktlokation.
Was ein Zählerstand allein nicht sagt
Mit einem Zählerstand, einem zweiten Zählerstand und dem Wandlerfaktor lässt sich eine Menge für den Zeitraum dazwischen bilden. Über den Verlauf dazwischen sagt sie nichts. Wer eine Jahresmenge von 3.600 kWh hat, weiß nicht, ob sie gleichmäßig oder in wenigen Spitzen entstanden ist. Deshalb braucht jede Abrechnung, die Zeit oder Leistung bewertet, einen Lastgang oder einen Zählerstandsgang.
Zwei Sonderfälle unterbrechen die einfache Differenzrechnung. Beim Zählerwechsel gilt der Verbrauch als Summe aus Ausbaustand minus Anfangsstand und Endstand minus Einbaustand. Die WiM sieht dafür eigene Auslöser vor: Zählerstand zum Ausbau- und zum Einbauzeitpunkt (WiM Teil 2, Kap. 2.5.5, Auslöser 5). Beim Überlauf springt das Zählwerk nach dem höchsten Wert auf null zurück, der Verbrauch ergibt sich dann rechnerisch aus Endstand plus Zählwerkskapazität minus Anfangsstand. In beiden Fällen entstehen keine Ersatzwerte, denn es fehlt nichts: Beide Ereignisse lassen sich aus den vorhandenen Ständen abgrenzen. Das Rechenbeispiel mit Überlauf und Wandlerfaktor steht in Zählwerk und Zählwerksdaten.
Eine negative Differenz an einem Bezugszähler ist deshalb kein Beleg für Einspeisung. Meist liegt ein Überlauf, ein Zählerwechsel oder ein Ablesefehler vor.
Wer die Werte aufbereitet
Der Messstellenbetreiber erhebt die Rohwerte und bereitet sie auf: Plausibilisierung, Bildung vorläufiger Werte und von Ersatzwerten, Kennzeichnung geänderter Werte (WiM Teil 2, Kap. 2.2.2). Das Gesetz fasst Plausibilisierung und Ersatzwertbildung als „rechnerische Vorgänge“ zusammen, die ausgefallene Messwerte überbrücken oder unplausible korrigieren (§ 2 Nr. 17 MsbG). Bei intelligenten Messsystemen sollen diese Schritte nach § 60 Abs. 2 MsbG im Smart-Meter-Gateway stattfinden, sobald das BSI das als technisch möglich bewertet und die Bundesnetzagentur eine Festlegung trifft (§ 60 MsbG). Bis dahin gilt laut WiM Teil 2: Aufbereitung und Übermittlung für Netznutzungs-, Bilanzkreis- und Mehr-/Mindermengenabrechnung laufen ausschließlich im und aus dem Backend des Messstellenbetreibers. Im Gateway finden keine Rechenoperationen zur Bildung der Energiemenge einer Marktlokation statt.
Welche Messung an welchem Anschluss vorgesehen ist, regelt § 55 MsbG. Verbraucher über 100.000 kWh im Jahr werden mit Zählerstandsgang- oder viertelstündiger Lastgangmessung erfasst, kleinere erst ab Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem. Die Tabelle dazu steht in Ableseturnus und Messintervall.
Werte in der Marktkommunikation
Der Messstellenbetreiber übermittelt Werte per MSCONS. Die Prüfidentifikatoren folgen der Wertart (MSCONS-AHB 3.2):
- 13017 Zählerstand (Strom)
- 13019 Energiemenge (Strom)
- 13016 Energiemenge und Leistungsmaximum (Strom)
- 13018 Lastgang Messlokation, Netzkoppelpunkt, Netzlokation
- 13025 Lastgang Marktlokation, Tranche
Für die Ebene gilt eine Faustregel aus WiM Teil 2, Kap. 2.5.3: Bei Zählerständen geht für die Marktlokation die Arbeitsmenge und für die Messlokation der Zählerstand raus. Bei Zählerstands- und Lastgängen bekommt die Marktlokation den Lastgang. Bei Zählerstandsgängen aus dem iMS erhalten Netzbetreiber und Lieferant für die Marktlokation Arbeitsmenge und Maximalleistung für die Netznutzungsabrechnung.
Die Messgröße kennzeichnet die OBIS-Kennzahl. Laut Codeliste 2.5c steht 1-b:1.8.0 für den Zählerstand Wirkarbeit Bezug, 1-b:1.9.0 für den Vorschub (die Menge einer Periode), 1-b:1.29.0 für den Lastgang („Energiemengen für Zeitintervalle von äquidistanter Dauer“) und 1-b:1.6.0 für das Leistungsmaximum Bezug (OBIS-Codeliste 2.5c). Welche Kennzahl für welches Messprodukt erlaubt ist, entscheidet das Anwendungshandbuch. Die Prüfidentifikatoren lassen sich in der AHB-Werkbank nachschlagen.
Auf die Zeitumstellung reagiert der Lastgang sichtbar: Der Tag hat 96 Viertelstunden, am Tag der Umstellung im Frühjahr 92 und im Herbst 100. Das beschreibt Zeitumstellung in Messwerten.
Folgen für Abrechnung und Bilanzierung
Ein Zählerstandsgang liefert 96 Werte je Tag und damit 35.040 im Jahr (Schaltjahr 35.136). In der MaBiS zählen nur Werte mit dem Status „wahrer Wert“ oder „Ersatzwert“ in die Summenzeitreihe. Fehlt ein Wert oder liegt er nur als vorläufiger Wert vor, setzt die MaBiS für diese Viertelstunde eine Null ein (MaBiS, Kap. 3.8.1). Ein Zähler, der einen Tag lang stumm war, fehlt deshalb nicht in der Bilanz. Er erscheint dort als Nullverbrauch, bis ein wahrer Wert oder Ersatzwert nachgeliefert ist. Wie lange ein vorläufiger Wert stehen darf, steht in Messwertstatus verstehen.
Wie aus dem Zählerstandsgang im Gateway abrechenbare Werte werden (TAF 1, 2, 7), erklärt der Katalog der Tarifanwendungsfälle, den Datenweg der Artikel zu intelligenten Messsystemen. Ein Zählerstandsgang ist ein detailliertes Verhaltensprofil. § 47 Abs. 2 Nr. 13 MsbG ermächtigt die Bundesnetzagentur deshalb, Löschung, Pseudonymisierung und Anonymisierung festzulegen; Näheres steht in Datenschutz und Zugriffsrechte im Smart Metering.
In SAP IS-U
- Zählerstand: Ablesebeleg
EABLmit Zählerstand inV_ZWSTANDundN_ZWSTAND, AblesedatumADAT. Ein Beleg enthält keinen Verbrauch, er entsteht erst in der Abrechnung (EABL im Tabellenexplorer). - Zählerstandsgang und Lastgang: Profile im Energiedatenmanagement. Der Profilkopf
EPROFHEADlegt Profilart (etwa Lastgang oder Zählerstandsgang), Zeitraster und Gültigkeit fest (EPROFHEAD im Tabellenexplorer). - Ablesung erfassen: Transaktionen EL28 (Einzelerfassung) und EL20 (Schnellerfassung). Den ganzen Weg bis zum Beleg beschreibt Zählerablesung und Ablesearten.
Wichtig für die Abrechnung: Das EDM braucht für Profilwerte dieselbe Unterscheidung wie die Marktkommunikation, nämlich Status und Version. Korrigiert der Messstellenbetreiber einen Wert nachträglich, muss das System die Zeitreihe versionieren und die betroffene Abrechnung neu anstoßen. Wie das gemacht wird, steht in Korrekturwerte und Storno.

Typische Missverständnisse
„Zählerstandsgang und Lastgang sind dasselbe.“ Nein. Der Zählerstandsgang enthält Registerstände, der Lastgang die Mengen je Viertelstunde. Die Mengen entstehen als Differenz aufeinanderfolgender Stände.
„Ein Lastgang ist eine Leistungskurve in kW.“ Im Marktformat enthält er Energiemengen je Intervall. Den Leistungsmittelwert bekommt man durch Multiplikation mit vier, solange das Raster eine Viertelstunde ist.
„Aus Jahresverbrauch und Standardlastprofil entsteht ein Lastgang.“ Nein. Ein Standardlastprofil ist ein typischer, angenommener Verlauf, keine Messung. Ein gemessener Lastgang beschreibt, was tatsächlich verbraucht wurde.
„Eine Lücke im Zählerstandsgang erzeugt keine Fehlmenge.“ Doch. Fehlt ein Stand, fehlen zwei benachbarte Intervalle, wenn man sie nicht anders ableiten kann. Ersatzwerte füllen die Lücke, der Status macht das sichtbar.
„Der Zählerwechsel braucht Ersatzwerte.“ Nein. Der Wechsel wird über Ausbau- und Einbaustand abgegrenzt, ein Überlauf rechnerisch. Ersatzwerte gehören nur zu fehlenden oder unplausiblen Werten.
Quellen und Pflegehinweis
Begriffe: MsbG § 2 und § 55. Aufbereitung, Übermittlung und Wertebedarf: WiM Teil 2 (BK6-24-174). Bilanzierungsverfahren: GPKE Teil 1, Kap. 8.5. Behandlung fehlender Werte in der Bilanzierung: MaBiS, Kap. 3.8.1. Prüfidentifikatoren und OBIS-Kennzahlen: MSCONS-AHB 3.2 und Codeliste 2.5c. Zu prüfen bei jeder Aktualisierung: ob die Bundesnetzagentur die Aufbereitung im Gateway nach § 60 Abs. 2 MsbG festgelegt hat, und die Prüfidentifikatoren der aktuellen AHB-Fassung.
Die Zeichnung zeigt ein Lernmodell mit synthetischen Zahlen.