Kurzantwort
Leistung (kW) sagt, wie schnell Energie fließt. Arbeit oder Energie (kWh) sagt, wie viel geflossen ist: kWh = kW × Stunden. Ein Wasserkocher mit 2 kW, der eine halbe Stunde läuft, braucht 1 kWh. In der Messung ist die Viertelstunde die Grundeinheit: Ein Zählerwert von 15 kWh in einer Viertelstunde entspricht einer mittleren Leistung von 60 kW (15 × 4). Der höchste dieser Werte im Abrechnungszeitraum ist die Höchstleistung. Teilt man die Jahresarbeit durch die Höchstleistung, erhält man die Benutzungsstunden. Blindarbeit (kvarh) ist eine eigene Größe und steht in Blindleistung und Blindarbeit.
kW und kWh sauber trennen
| Größe | Einheit | Frage |
|---|---|---|
| Wirkleistung | W, kW, MW | Wie viel Leistung liegt gerade an? |
| Wirkarbeit | Wh, kWh, MWh | Wie viel Energie ist geflossen? |
Die Vorsätze rechnen sich mit 1.000: 1 kW = 1.000 W, 1 MWh = 1.000 kWh. Abgerechnet wird bei Haushaltskunden fast nur die Arbeit in kWh. Leistung wird gemessen und abgerechnet, wo der Kunde einen Leistungspreis zahlt, also bei registrierender Messung.
Wer in der Marktkommunikation einen Wert liest, fragt zuerst, was er ist. Die OBIS-Kennzahl beantwortet das: 1-b:1.8.e ist ein Zählerstand in kWh, 1-b:1.29.0 ein Lastgang aus kWh je Intervall, 1-b:1.6.0 das Maximum der Wirkleistung in kW (Codeliste 2.5c). Die Einheit steht nicht in der Nachricht, sie folgt aus der Kennzahl.
Die Viertelstunde
Ein Lastgang besteht aus Energiemengen für Intervalle gleicher Länge (Zeitintegral 5 in der Codeliste, OBIS 1-b:1.29.0). Im Strommarkt ist das Intervall die Viertelstunde. Die Menge in kWh ist die Arbeit des Intervalls. Daraus folgt die mittlere Leistung des Intervalls: kWh geteilt durch 0,25 Stunden, also mal vier.
Die Höchstleistung ist der größte dieser Viertelstundenwerte im Zeitraum (OBIS 1-b:1.6.0 für Bezug, 1-b:2.6.0 für Lieferung). Sie ist keine Momentanspitze: Wer eine Maschine zehn Sekunden mit 100 kW anlaufen lässt, erzeugt in dieser Viertelstunde nur einen kleinen Anteil. Die Messperiode legen Parametrierung des Zählers und Netzentgelt-Preisblatt fest; die Viertelstunde ist die übliche Praxis, die der Artikel zugrunde legt.
Wer die Leistung messen lässt: Bei Letztverbrauchern über 100.000 kWh im Jahr erfolgt die Messung nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 MsbG durch Zählerstandsgangmessung oder, soweit erforderlich, durch viertelstündige registrierende Lastgangmessung. Wo Leistung ins Netzentgelt eingeht, heißt der Preis Leistungspreis, der Zusammenhang steht in Netzentgelte verstehen. Der Haushaltszähler dagegen liefert Zählerstände in kWh; wie daraus Zeitreihen werden, zeigt Messwerte und Zählerstandsgänge.
Benutzungsstunden
Die Benutzungsstunden zeigen, wie gleichmäßig ein Kunde Strom bezieht:
Benutzungsstunden = Jahresarbeit in kWh / Höchstleistung in kW
Zwei Betriebe mit derselben Jahresarbeit von 180.000 kWh:
| Betrieb | Höchstleistung | Benutzungsstunden |
|---|---|---|
| A, Dauerbetrieb | 25 kW | 7.200 h |
| B, Spitzenlast | 60 kW | 3.000 h |
Beide beziehen gleich viel Energie. Betrieb B beansprucht das Netz mit 60 kW, A nur mit 25 kW. Deshalb fällt bei Preisen, die an der Höchstleistung hängen, B stärker ins Gewicht. Ein Jahr hat 8.760 Stunden; 8.760 h wäre ein Betrieb, der rund um die Uhr konstant zieht.
Typische Missverständnisse
kW und kWh sind austauschbar. Nein. 60 kW über eine Viertelstunde sind 15 kWh, über eine Stunde 60 kWh. Ohne die Zeit lässt sich die eine Größe nicht in die andere umrechnen.
Der Zählerstand zeigt den Verbrauch. Der Zählerstand ist die aufsummierte Arbeit seit Einbau. Den Verbrauch eines Zeitraums liefert die Differenz zweier Stände.
Ein Lastgangwert in kWh ist eine Leistung. Er ist eine Energiemenge. Erst mal vier ergibt die mittlere Leistung der Viertelstunde.
Die Höchstleistung ist die kurzzeitige Spitze. Sie ist der größte Mittelwert über das Messintervall, nicht der Augenblickswert.
Quellen und Pflegehinweis
OBIS-Kennzahlen, Messarten und Einheiten stammen aus der Codeliste 2.5c, die Messpflicht aus § 55 MsbG. Die Viertelstunde als Messperiode der Höchstleistung ist übliche Praxis und hier nicht aus einer einzelnen Vorschrift zitiert. Zahlen in den Beispielen sind frei gewählt. Abgerufen am 5. Oktober 2026.