Kurzantwort
Die MaBiS führt in Kapitel 1.1 genau fünf Rollen: Bilanzkoordinator (BIKO), Bilanzkreisverantwortlicher (BKV), Lieferant (LF), Netzbetreiber (NB) und Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Dazu kommen die Objekte Bilanzkreis und Marktlokation sowie die Gebiete Bilanzierungsgebiet und Regelzone (MaBiS Kap. 1.1). Der Messstellenbetreiber steht nicht in dieser Liste, taucht aber in einzelnen Regeln auf. Eine Rolle „Bilanzierungsgebietsverantwortlicher“ gibt es weder in der MaBiS noch im BDEW-Rollenmodell.
Dieser Artikel ergänzt Bilanzkreis, BKV und ÜNB um die Sicht der Zeitreihen: Wer bildet welche Summenzeitreihe, wer bekommt sie?
Was das Rollenmodell je Rolle festlegt
Die Definitionen stammen aus dem BDEW-Rollenmodell, Version 2.1, Kap. 3. Die MaBiS selbst definiert keine Rolle neu.
- BIKO. Verantwortlich für die Bilanzkreisabrechnung und damit für den finanziellen Ausgleich zwischen den Bilanzkreisverantwortlichen für zu viel oder zu wenig gelieferte Energie. Er vergibt in der MaBiS den Datenstatus und den Energy Identification Code der Bilanzierungsgebiete.
- BKV. Verantwortlich für den energetischen und finanziellen Ausgleich von Bilanzkreisen. Er erteilt dem Netzbetreiber die Zuordnungsermächtigung.
- Lieferant. Verantwortlich für die Belieferung von Marktlokationen, die Energie verbrauchen. Er ist finanziell verantwortlich für den Ausgleich zwischen bilanzierten und gemessenen Mengen der nach Standardlastprofil bilanzierten Marktlokationen (siehe Standardlastprofile verstehen).
- Netzbetreiber. Bildet und verwaltet die angeschlossenen Objekte und ist verantwortlich für die Zuordnung von Marktpartnern zu ihnen. Im Strom aggregiert er die Energiemengen der Marktlokationen mit NB-Aggregationsverantwortung.
- ÜNB. Betreiber eines Übertragungsnetzes, das regelzonen- und grenzüberschreitende Verbindungen aufweist. In der MaBiS aggregiert er die Marktlokationen mit ÜNB-Aggregationsverantwortung (Kap. 3.9.1).
- Messstellenbetreiber. Verantwortlich für Einbau, Betrieb und Wartung von Geräten. Die MaBiS führt ihn nicht als Rolle; sie nennt ihn nur dort, wo ungeklärte Clearingfälle auf Ebene der Marktlokation in der Verantwortung des Messstellenbetreibers liegen. Der Netzbetreiber nimmt sie in seine NB-DZR auf (Kap. 3.4).
Wer bildet welche Zeitreihe, wer empfängt sie
Die Übersichtstabelle der MaBiS (Kap. 2, Tabelle 1) nennt je Summenzeitreihe die verantwortliche Rolle und die Empfänger:
- Netzbetreiber bildet: Bilanzkreissummenzeitreihe und Lieferantensummenzeitreihe der Kategorie A (Empfänger BKV und BIKO beziehungsweise LF) sowie die Netzzeitreihe (Empfänger anderer NB und BIKO).
- ÜNB bildet: Bilanzierungsgebietssummenzeitreihe, Bilanzkreissummenzeitreihe und Lieferantensummenzeitreihe der Kategorie B, die täglichen Reihen der Kategorie C und den Deltazeitreihenübertrag (Empfänger NB und BIKO).
- BIKO bildet: die Abrechnungssummenzeitreihen, darunter BAS und die Deltazeitreihen. Sie gehen an BKV, NB und ÜNB.
- BKV und LF bilden keine Summenzeitreihen. Sie empfangen, prüfen und antworten mit Prüfmitteilung beziehungsweise Korrekturliste (Clearing und Bilanzierung).
Welche Marktlokation beim NB und welche beim ÜNB aggregiert wird, entscheidet die Messtechnik. Das erklärt MaBiS vom Messwert zur Bilanzierung.
Eine Rolle ist kein Unternehmen
Ein Unternehmen kann mehrere Rollen ausüben. Für den Fall, dass Beteiligte „mit sich selbst“ kommunizieren müssten, lässt die MaBiS eine abweichende Ausgestaltung von Prozess oder Datenformat zu, solange nichts anderes gilt (Kap. 3, Vorbemerkung). Die Zuordnungsermächtigung ist trotzdem abzugeben, auch bei Personenidentität von BKV und Lieferant (Kap. 10.2). Ein Beispiel, in dem ÜNB und BIKO im selben Unternehmen liegen, schildert Bilanzkreis, BKV und ÜNB.
Typische Missverständnisse
Der Lieferant verantwortet den Bilanzkreis. Der BKV tut das. Der Lieferant benennt den Bilanzkreis nur (Zuordnung von Marktlokationen).
Der ÜNB klärt einzelne Zählerwerte. Er bildet Summen der Kategorie B und prüft Deltazeitreihen.
Der BIKO ist ein eigenes Unternehmen. Die MaBiS führt ihn als Rolle und sagt nicht, wer sie ausübt. Kurzfassung im Glossar.
Quellen und Pflegehinweis
Stand der Lesefassung zu BK6-24-174; der Beschluss nennt in Tenorziffer 4 den 04.04.2025, angewendet werden die geänderten Prozessdokumente nach der Verschiebung seit dem 06.06.2025 (Verfahrensseite BK6-24-174: Anwendung ab 06.06.2025 „gemäß Mitteilung Nr. 4 vom 06.12.2024“). Das Rollenmodell liegt in Version 2.1 vom 6. März 2023 vor. Der Artikel überschneidet sich stark mit dem Rollenartikel unter Marktkommunikation; er ist ein Kandidat für die Zusammenlegung.