Kurzantwort
Ein Fahrplan meldet dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), welche Leistung je Viertelstunde zwischen zwei Bilanzkreisen ausgetauscht wird. Der Bilanzkreisverantwortliche (BKV) übermittelt ihn für den Folgetag bis 14:30 Uhr des Vortages. Danach lässt er sich in der Intraday-Phase bis 15 Minuten vor der jeweiligen Viertelstunde ändern, regelzonenintern sogar bis 16:00 Uhr des Folgetages. Stimmen die Meldungen beider Bilanzkreise nicht überein, entscheidet der ÜNB nach festen Matching-Regeln.
Was aus einer Abweichung zwischen Fahrplan und Ist-Menge folgt, behandelt Fahrplananmeldung und Ausgleichsenergie. Hier geht es um den Weg des Fahrplans zum ÜNB.
Rechtsgrundlage nach der StromNZV
Die StromNZV mit ihrem § 5 zu Fahrplänen ist außer Kraft. Die Regeln stehen heute im Muster-Bilanzkreisvertrag Strom, den die Bundesnetzagentur am 23.11.2023 genehmigt hat (Az. BK6-23-102). Anlage 3 trägt die Überschrift „Regelungen zum Fahrplanmanagement und Fahrplanformat“. Das gesetzliche Fundament ist § 20 EnWG: Netzzugang setzt einen Bilanzkreis voraus. Bei Widersprüchen zwischen Vertrag und der ÜNB-Prozessbeschreibung „Fahrplananmeldung in Deutschland“ gilt der Vertrag (Anlage 3 Ziffer 2.2).
Wer die Pflichten des BKV im Ganzen sucht, findet sie unter Bilanzkreis, BKV und ÜNB und Bilanzkreisverantwortung verstehen.
Was ein Fahrplan ist
Der Vertrag unterscheidet zwei Arten von Fahrplanzeitreihen:
- Transaktionszeitreihe: Sie nennt, wie viel Leistung in jeder Viertelstunde eines Kalendertags zwischen zwei Bilanzkreisen ausgetauscht wird. Das ist der Handelsfahrplan.
- Prognosezeitreihe: Sie nennt, wie viel Leistung aus den Einspeise- oder Entnahmestellen des Bilanzkreises eingespeist oder entnommen wird. Das ist eine Erwartung, kein Handelsgeschäft.
Für jeden Tag ist ein eigener Fahrplan zu übermitteln, höchstens einen Monat im Voraus. Er muss vollständig sein und eine ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz des Bilanzkreises ergeben. Nur Intraday-Meldungen dürfen vorübergehend unausgeglichen sein. Fahrpläne gibt es von und zu jedem anderen zugelassenen Bilanzkreis der eigenen Regelzone sowie zum gleichnamigen Bilanzkreis in anderen deutschen Regelzonen. Jeder Bilanzkreis läuft unter einem Energy Identification Code (EIC).
Der BKV stimmt seine Fahrpläne mit den Gegenparteien „rechtzeitig vor der Fahrplananmeldung beim ÜNB“ ab. Das ist die Abstimmung zwischen Bilanzkreisen: Beide Seiten melden dieselbe Menge in entgegengesetzter Richtung.
Fristen im Überblick
Day-Ahead. Der Fahrplan geht bis 14:30 Uhr am Vortag an den ÜNB. Eine Aktualisierung bis dahin ist möglich. Fahrpläne, die das Doppelte der deklarierten Maximalwerte in mehreren Stunden überschreiten und den Bilanzkreis erheblich unausgeglichen machen, darf der ÜNB ablehnen.
Zwischenphase. Zwischen 14:30 und 16:00 Uhr nimmt der ÜNB Änderungen für den Folgetag lediglich entgegen und bestätigt den Empfang. Bearbeitet und abgestimmt wird erst ab 16:00 Uhr, dem Start der Intraday-Phase.
Intraday. Fahrplanzeitreihen innerhalb der Regelzone und zwischen deutschen Regelzonen lassen sich mit einem Vorlauf von mindestens einer Viertelstunde zu jeder Viertelstunde ändern. Eine Intraday-Meldung darf vorübergehend unausgeglichen sein: bis 10 % des deklarierten maximalen Fahrplan-Exports, bei weniger als zwei Stunden bis zum Liefertermin höchstens 50 MW. Spätestens eine Viertelstunde vor Erfüllungsbeginn muss ein vollständiger, ausgeglichener Fahrplan vorliegen.
Nachträglich. Änderungen sind nur bei regelzoneninternen Fahrplanzeitreihen möglich, und zwar bis 16:00 Uhr des auf den Erfüllungstag folgenden Kalendertags. Ist das kein Werktag, gilt der folgende Werktag, spätestens aber der dritte Kalendertag nach dem Erfüllungstag.
Urgent Call. Bei Verdacht auf missbräuchliche Meldung kann der ÜNB bis 16:00 Uhr die abschließende Anmeldung bis 10:00 Uhr des nächsten Kalendertags verlangen. Dieser Fahrplan ist abrechnungsrelevant; wer nicht liefert, verstößt gegen wesentliche Vertragspflichten. Zweimal je Kalenderjahr darf der ÜNB den Ablauf ohne Verdacht testen.
Eine Ablehnung wegen Engpass kommt bei regelzonenübergreifenden Änderungen vor; der ÜNB muss sie nachträglich in Textform begründen.
Wenn zwei Meldungen nicht zusammenpassen
Der ÜNB stellt formal korrekte Fahrpläne in den Bilanzkreis ein und meldet inhaltliche Differenzen zwischen korrespondierenden Zeitreihen zurück, auch wenn die Gegenmeldung fehlt. Klären die Beteiligten das nicht vor der Frist, greifen die Matching-Regeln:
| Phase | Regel |
|---|---|
| Day-Ahead | Minimumregel: je Viertelstunde der kleinere Wert. Fehlt die Gegenmeldung, zählt sie als Null. |
| Intraday und nachträglich | Abweichende Paare werden nicht berücksichtigt, die letzte übereinstimmende Version gilt weiter („Last Confirmed“). |
Ausnahmen: Bei EEG- und Systemdienstleistungs-Bilanzkreisen des ÜNB hat dessen Zeitreihe Vorrang, bei Börsenbilanzkreisen die der Börse.
Beispiel: Lieferant A meldet an Händler B für 14:00 bis 14:15 Uhr 5,0 MW, B meldet 4,5 MW. Day-Ahead wird 4,5 MW eingestellt. Meldet A am Liefertag per Intraday auf 6,0 MW, B bleibt bei 4,5 MW, bleibt es bei der zuletzt übereinstimmenden Version.
Rückmeldungen des ÜNB
Der Vertrag verlangt, die Rückmeldungen inhaltlich auszuwerten. Ein Acknowledgement Report allein sagt nicht, ob der Fahrplan akzeptiert wurde.
| Meldung | Inhalt |
|---|---|
| Acknowledgement Report (ACK) | Eingangsbestätigung mit Ergebnis der formalen Prüfung |
| Anomaly Report | fehlende Kongruenz oder fehlende Gegenmeldung |
| Intermediate Confirmation Report | gültige, gegenbestätigte Zeitreihen als Grundlage der Betriebsführung |
| Day-Ahead Confirmation Report | Bestätigung nach Abschluss des Day-Ahead-Prozesses |
| Final Confirmation Report | Zeitreihen für die Bilanzkreisabrechnung, bis 12:00 Uhr des Tages nach der Frist für nachträgliche Änderungen |
Mit einem Status Request fragt der BKV den aktuellen Stand seiner Zeitreihen ab.
Prognosezeitreihen und Format
Sind dem Bilanzkreis physische Einspeisungen oder Entnahmen zugeordnet, meldet der BKV zusätzlich Prognosezeitreihen an: FC-PROD für die Einspeisung, FC-CONS für den Verbrauch, FC-RD für Redispatch. Sie dienen der Systemplanung des ÜNB und sind nicht abrechnungsrelevant; die Prognose, wie sie entsteht, beschreibt Lastprognose im Bilanzkreis.
Als Format gilt ausschließlich das ENTSO-E Scheduling System, in Deutschland umgesetzt durch die Prozessbeschreibung „Fahrplananmeldung in Deutschland“. Der Übertragungsweg richtet sich nach den „Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess“; nach Angabe der ÜNB läuft er über AS4. Änderungen an der Prozessbeschreibung treten zum 1. April oder 1. Oktober in Kraft und sind sechs Monate vorher bekanntzugeben (Ziffer 2.4).
Typische Missverständnisse
„14:30 Uhr ist die letzte Frist.“ Es ist die Frist für die Day-Ahead-Anmeldung. Danach folgen Intraday-Änderungen und die nachträgliche Meldung.
„Der Fahrplan ist meine Lastprognose.“ Die Prognosezeitreihe geht zusätzlich an den ÜNB; der Fahrplan als Transaktionszeitreihe beschreibt den Austausch zwischen Bilanzkreisen.
„Ein ACK heißt: Fahrplan akzeptiert.“ Er bestätigt nur Eingang und formale Prüfung.
„Bei Differenzen entscheidet der ÜNB frei.“ Es gelten Minimumregel oder Last Confirmed, mit den genannten Ausnahmen.
Offen und nicht belegt
- Der Wortlaut der Prozessbeschreibung Version 4.6 wurde für diese Fassung nicht neu durchgearbeitet; maßgeblich sind hier der Bilanzkreisvertrag und die ÜNB-Seite. Ob eine neuere Version gilt, ist auf netztransparenz.de zu prüfen.
- Aussagen zur Umsetzung in SAP IS-U sind entfallen, weil es dafür keinen Beleg gab.