Kurzantwort
In der Sparte Strom prüft der Empfänger jede Übertragungsdatei in zwei Stufen. Ist die Datei syntaktisch falsch, schickt er eine CONTRL mit der Ausprägung Syntaxfehlermeldung, und die ganze Datei gilt als nicht zugegangen. Ist sie syntaktisch in Ordnung, prüft er jeden Geschäftsvorfall einzeln und antwortet per APERAK: mit einer Anerkennungsmeldung (BGM+312) oder einer Verarbeitbarkeitsfehlermeldung (BGM+313). Eine CONTRL als Empfangsquittung gibt es in Strom nicht. Wer keine Anerkennungsmeldung erhalten hat, darf nicht davon ausgehen, dass der Empfänger den Vorgang übernommen hat. Das fachliche Ergebnis folgt erst in der Geschäftsantwort des Prozesses.
Die Regeln stehen im APERAK Anwendungshandbuch 1.1 (Stand MIG 2.2). Es gilt laut Mitteilung Nr. 56 seit dem 01.10.2026. Alle Z-Codes mit ihrer Bedeutung stehen in APERAK-Fehlercodes: Z-Codes und ihre Bedeutung. Wie du einzelne Fehlercodes liest, steht in Fehlercodes in der Marktkommunikation auswerten.
Die Prüfstufen im Überblick
- 1Syntaxprüfung der Übertragungsdatei
CONTRL, nur bei Fehler
Ganze Datei abgelehnt, alle Geschäftsvorfälle gelten als nicht zugegangen.
- 2AHB-Prüfung je Geschäftsvorfall
APERAK, ERC+Z29, Z35, Z39 …
Prüfschablone des Prüfidentifikators verletzt. Alle AHB-Fehler werden genannt, weitere Prüfungen entfallen.
- 3Zuordnungsprüfung
APERAK, ERC+Z10, Z14, Z17 …
Objekt (etwa die Marktlokation) oder Vorgänger-Geschäftsvorfall nicht auffindbar.
- 4Objekteigenschaft und Übernahme
APERAK, ERC+Z43, Z44, Z27
Objekt gefunden, hat aber nicht die nötige Eigenschaft, oder die Daten sind nicht übernehmbar.
- 5Kein Fehler
APERAK, BGM+312 Anerkennungsmeldung
Der Geschäftsvorfall geht in die weitere Verarbeitung. Erst dort wird die Prozessfrist geprüft.
Frist: UTILMD und ORDERS 45 Minuten, alle anderen bis zum nächsten Werktag 12 Uhr
Die Reihenfolge in der Zeichnung ist verbindlich. Wird in der AHB-Prüfung ein Fehler gefunden, lehnt der Empfänger den Geschäftsvorfall sofort ab und verzichtet auf Zuordnungs-, Objekteigenschafts- und Übernahmeprüfung. Wird ein Zuordnungsfehler gemeldet, entfallen die beiden letzten Prüfungen (APERAK AHB 1.1, Kap. 2.1.1).
CONTRL: Syntax der Übertragungsdatei
Eine Übertragungsdatei reicht von UNA beziehungsweise UNB bis UNZ und enthält alle Nachrichten und Vorgänge (Allgemeine Festlegungen 6.1d, Begriffe). Wie diese Syntax aufgebaut ist, erklären UNH, UNT und Nachrichtenstruktur und Trennzeichen und Zeichensatz.
Für die Sparte Strom legt das APERAK AHB fest: Der Empfänger sendet nur dann eine CONTRL, wenn die Übertragungsdatei syntaktisch falsch ist, und zwar in der Ausprägung Syntaxfehlermeldung. Dasselbe gilt für eine fehlerhafte APERAK (Kap. 1.2 und 2.4). In der Sparte Gas dagegen quittiert jede Datei mit einer CONTRL, entweder als Empfangsbestätigung (UCI DE0083 = 7) oder als Syntaxfehlermeldung (DE0083 = 4). Bei spartenübergreifendem Austausch richtet sich das Verfahren nach der Sparte des Empfängers (Kap. 2.5).
Damit entfällt auch die Bestätigungsanforderung im UNB: Die Allgemeinen Festlegungen führen DE0031 weiterhin als nicht genutzt. Eine ältere Begründung dafür („die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass immer eine CONTRL versendet werden muss“) wurde in 6.1d gestrichen, weil das nicht mehr in allen Fällen gilt.
Die Folge für den Sender: Bleibt die CONTRL aus, ist das in Strom kein Fehler, sondern der Normalfall. Eine ausbleibende CONTRL heißt: keine Syntaxbeanstandung. Ob der Geschäftsvorfall angenommen wurde, zeigt erst die APERAK.
Eine zu Unrecht abgelehnte Datei ist rechtlich ein Sonderfall. Eine gerechtfertigt per CONTRL abgelehnte Datei gilt samt allen Geschäftsvorfällen als nicht zugegangen (Kap. 1.4). Der Absender muss sie korrigiert neu senden; für die Fristen zählt dann das neue Sendedatum. Lag der Fehler beim Empfänger, nimmt dieser die ursprüngliche Datei in die fristgerechte Verarbeitung auf, und sie gilt als rechtzeitig eingegangen (Kap. 1.3).
Die CONTRL-Dokumente selbst (AHB und MIG) habe ich für diesen Artikel nicht am Dokument geprüft. Das APERAK AHB erklärt sein Kapitel 1 ausdrücklich für identisch mit dem des CONTRL-Anwendungshandbuchs. Die Aussagen oben stützen sich auf dieses Kapitel.
APERAK: Verarbeitbarkeit je Geschäftsvorfall
Die APERAK ist keine Geschäftsnachricht, sondern eine Servicenachricht und hat keinen eigenen Prüfidentifikator (Allgemeine Festlegungen 6.1d, Begriffe). Sie hat zwei Ausprägungen:
- BGM+312 Anerkennungsmeldung: Der Geschäftsvorfall hat keinen Verarbeitbarkeitsfehler und geht in die weitere Verarbeitung. Für jeden fehlerfreien Geschäftsvorfall wird eine Anerkennungsmeldung erstellt, gebündelt in einer APERAK.
- BGM+313 Anwendungssystemfehlermeldung: Die Prüfung der Inhalte hat einen Fehler ergeben. Nur dieser Geschäftsvorfall wird abgelehnt, alle anderen derselben Datei laufen weiter.
Eine APERAK auf eine APERAK oder auf eine CONTRL gibt es nicht. Fehler, für die kein APERAK-Code existiert, werden auf einem anderen Weg geklärt. Der Absender einer Datei mit n Geschäftsvorfällen muss bis zu n APERAK akzeptieren (Kap. 2, 2.1.5).
Die Fehlerart steht im ERC-Segment in der Segmentgruppe SG4: AHB-Fehler (Z29, Z35, Z39 und weitere), Zuordnungsfehler (Z10, Z14 bis Z18 und weitere), Objekteigenschaftsfehler (Z43, Z44) und Übernahmefehler (Z27). Welcher Code was bedeutet und was du dann tust, steht im Folgeartikel.
Der Kopf einer APERAK trägt neben UNH und BGM das Dokumentendatum DTM+137, in SG2 die Referenz auf die Ursprungsdatei (RFF+ACE mit DTM+171) und in SG3 die Marktpartner-IDs von Absender (NAD+MS) und Empfänger (NAD+MR). Bei der Anerkennungsmeldung kommt die Dokumentennummer der referenzierten Nachricht dazu (RFF+AGO). Für Vorgänge aus IFTSTA, INSRPT, UTILMD und UTILTS ist die Vorgangsnummer als RFF+TN vorgesehen (APERAK AHB 1.1, Kap. 3).
Fristen
Das Ergebnis der Verarbeitbarkeitsprüfung aller Geschäftsvorfälle einer Datei muss unverzüglich kommen, spätestens bis zum nächsten Werktag 12 Uhr gesetzlicher deutscher Zeit nach Eingang. Für zwei Nachrichtentypen ist die Frist deutlich kürzer (Kap. 2.4.1):
- UTILMD und ORDERS: unverzüglich, spätestens 45 Minuten nach Eingang der Übertragungsdatei.
- Samstag, UTILMD oder ORDERS: spätestens bis Sonntag 12 Uhr.
- Alle anderen Nachrichten: nächster Werktag 12 Uhr.
Zu jedem Geschäftsvorfall muss innerhalb der Frist entweder eine Anerkennungsmeldung oder eine Fehlermeldung vorliegen. Beim Formatwechsel gilt eine Toleranz: Zum 01.10. sind Abweichungen vom 30.09. 18 Uhr bis 02.10. 00 Uhr hinzunehmen.
Die zweite, davon getrennte Frist ist die Prozessfrist, etwa die eines Lieferbeginns. Ob ein Vorgang fristgerecht eingegangen ist, wird erst nach der Anerkennung geprüft: Das AHB zählt bereits die Feststellung einer Fristverletzung zur Weiterverarbeitung, also hinter die Anerkennungsmeldung. Eine Anerkennung heißt daher nicht „Frist eingehalten“.
Beispiel: UTILMD wird nicht zugeordnet
Ein Lieferant sendet am Montag um 09:10 Uhr eine Anmeldung zur Belieferung an den Netzbetreiber (UTILMD, Prüfidentifikator 55001 laut UTILMD AHB Strom 2.2, siehe AHB, MIG und EDIFACT). Die Datei ist syntaktisch in Ordnung, also keine CONTRL. Der Netzbetreiber hat 45 Minuten, bis 09:55 Uhr. Er findet die angegebene Marktlokation nicht und antwortet mit einer APERAK, vereinfacht:
UNH+1+APERAK:D:07B:UN:2.2'
BGM+313+APERAKREF4711'
DTM+137:202610050745?+00:303'
RFF+ACE:UTILMDREF0815'
…
ERC+Z14'
BGM+313 sagt „Verarbeitbarkeitsfehler“, ERC+Z14 sagt „Objekt im IT-System nicht gefunden“ (APERAK AHB 1.1, Kap. 4.3). Das Beispiel ist verkürzt, die Referenzen sind frei erfunden, DTM+137 gibt die Zeit mit ZZZ = +00 an (07:45 UTC entspricht 09:45 Uhr deutscher Sommerzeit). Für den Lieferanten gilt die Anmeldung als nicht zugegangen (Kap. 1.5). Er muss den Fehler beseitigen und eine korrigierte Datei senden; die Frist beginnt neu. Eine Geschäftsantwort des Netzbetreibers gibt es zu diesem Vorgang nicht.
Typische Missverständnisse
„Ohne CONTRL ist die Datei nicht angekommen.“ In Strom wird die Datei nur bei Syntaxfehler mit CONTRL beantwortet. Angekommen und geprüft zeigt die APERAK.
„Keine Fehlermeldung heißt angenommen.“ Das gilt in Gas nach der Empfangsbestätigung. In Strom nicht: Hier musst du die Anerkennungsmeldung erhalten haben.
„Die Anerkennungsmeldung ist die Zusage des Netzbetreibers.“ Sie sagt nur, dass der Vorgang verarbeitbar ist. Ablehnung oder Bestätigung folgen in der Antwort des Prozesses, etwa nach GPKE mit den Antwortcodes aus den EBD.
„Eine negative APERAK verwirft die ganze Datei.“ Nur den beanstandeten Geschäftsvorfall.
Quellen und Pflegehinweis
Tragende Quelle ist das APERAK Anwendungshandbuch 1.1 (Kap. 1, 2, 3 und 4.3), ergänzt durch die Allgemeinen Festlegungen 6.1d. Nicht am Dokument geprüft: CONTRL AHB und CONTRL MIG. Bei jeder neuen Mitteilung der Bundesnetzagentur Fristen (Kap. 2.4.1) und das Verfahren für CONTRL (Kap. 1.2) erneut ansehen.