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Gas: Netz, Markt & Abrechnung

Der Gasmarkt im Überblick: Marktgebiet, Marktrollen und was anders ist als bei Strom

Ein Marktgebiet für ganz Deutschland, Trading Hub Europe als Marktgebietsverantwortlicher, Bilanzkreise am virtuellen Handelspunkt: Wer im Gasmarkt welche Rolle hat und worin sich Prozesse und Bilanzierung vom Strommarkt unterscheiden.

Auf dieser Seite9 Abschnitte

Kurzantwort

Im deutschen Gasmarkt gibt es genau ein Marktgebiet: Alle Ein- und Ausspeisepunkte in Deutschland gehören dazu (KoV XV § 5). Der Marktgebietsverantwortliche ist die Trading Hub Europe GmbH (THE). Sie betreibt den virtuellen Handelspunkt (VHP), führt die Bilanzkreise, rechnet sie ab und beschafft Regelenergie. THE besitzt keine Leitungen. Die Netze gehören den Fernleitungs- und Verteilernetzbetreibern.

Wer aus dem Strommarkt kommt, kennt die Bausteine: Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Bilanzkreisverantwortlicher, Marktlokation, EDIFACT-Nachrichten. Neu sind drei Dinge. Erstens bilanziert Gas pro Gastag statt pro Viertelstunde. Zweitens stehen zwischen Lieferant und Kunde Kapazitäten im Entry-Exit-System und der Netzbetreiber als Vertragspartner des Lieferanten (Ausspeisevertrag). Drittens zählt der Zähler Volumen, und erst der Brennwert macht daraus abrechenbare Energie.

Die Details stehen in vier Folgeartikeln: GeLi Gas für den Lieferantenwechsel, GaBi Gas 2.1 für Bilanzkreise und Fallgruppen, Allokation und Nominierung für die Mengenzuordnung und die Mehr- und Mindermengenabrechnung. Zur Technik gehören das Gasnetz und der Netzanschluss, die Gasbeschaffenheit mit H-Gas und L-Gas und die Standardlastprofile im Gas.

Rechtsgrundlage seit 2026

Bis Ende 2025 stand vieles in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV). Diese Verordnung ist seit dem 31.12.2025 außer Kraft. Die Bundesnetzagentur hat die Inhalte in Festlegungen der Beschlusskammer 7 überführt, die seit dem 01.01.2026 gelten:

  • GaBi Gas 2.1 (BK7-24-01-008): Bilanzierung, Ausgleichsenergie, Standardlastprofil-Grenzen. Sie ändert die Festlegung BK7-14-020 („GaBi Gas 2.0“) vom 19.12.2014 (Beschluss, Tenor Ziffer 10).
  • GeLi Gas 3.0 (BK7-24-01-009): Geschäftsprozesse beim Lieferantenwechsel, Standard-Lieferantenrahmenvertrag (Beschluss, Tenor Ziffer 18).
  • KARLA Gas 2.0 (BK7-24-01-007): Kapazitäten und Abwicklung des Netzzugangs. GeLi Gas 3.0 verweist darauf für Ein- und Ausspeiseverträge und die Registrierung der Transportkunden.

Dazu kommt die Kooperationsvereinbarung Gas (KoV XV), die Netzbetreiber und THE untereinander schließen. Sie beruht auf der Pflicht aus § 20 Absatz 1b EnWG, zusammenzuarbeiten, damit ein Transportkunde auch über mehrere Netze hinweg nur einen Ein- und einen Ausspeisevertrag braucht (KoV XV, Präambel). Die Fassung vom 27.03.2026 ist seit dem 01.10.2026 in Kraft.

Das Marktgebiet und der Marktgebietsverantwortliche

Ein Marktgebiet verknüpft hydraulisch verbundene Netze und Teilnetze verschiedener Netzbetreiber. Gas lässt sich im Marktgebiet am VHP zwischen Bilanzkreisen übertragen, ohne dass dafür Kapazität gebucht werden muss. Der VHP entspricht keinem physischen Punkt und ist Bestandteil jedes Bilanzkreises (GaBi Gas 2.1, Tenor Ziffer 1 lit. o.).

Die Fernleitungsnetzbetreiber bilden das Marktgebiet gemeinsam und benennen den Marktgebietsverantwortlichen (MGV). Nach dem Beschluss hat er insbesondere drei Aufgaben:

  1. den Betrieb des virtuellen Handelspunkts,
  2. die Bilanzkreisabwicklung einschließlich Datenübermittlung und Abrechnung der Bilanzkreise,
  3. die Beschaffung und Steuerung des Einsatzes von Regelenergie.

Seit dem 01.10.2021 gibt es das gesamtdeutsche Marktgebiet. THE ist am 01.06.2021 aus den beiden Vorgängern GASPOOL und NetConnect Germany entstanden; Gesellschafter sind elf große deutsche Ferngasnetzunternehmen (THE, Unternehmensvorstellung). Der Marktgebietsverantwortliche ist keine Behörde, sondern ein reguliertes Unternehmen. Kosten und Erlöse aus der Bilanzierung laufen über zwei getrennte Umlagekonten für SLP- und RLM-Entnahmestellen (KoV XV § 42 Ziffer 4); THE soll weder Gewinne noch Verluste daraus ziehen.

Wer im Gasmarkt welche Rolle spielt

Das BDEW-Rollenmodell führt für die Sparte Gas folgende Rollen. Die Beschreibung stammt aus dem Modell, die Ergänzung in Klammern aus den Festlegungen.

Rolle Aufgabe
Lieferant (LF) Beliefert Marktlokationen. Gegenüber dem Netzbetreiber handelt er als Transportkunde (GeLi Gas 3.0, Kap. 1).
Netzbetreiber (NB) Durchleitung und Verteilung von Gas, Aufbereitung und Verteilung der Messwerte. Der Betreiber einer LNG-Anlage nimmt in der Marktkommunikation ebenfalls diese Rolle ein.
Marktgebietsverantwortlicher (MGV) Bilanzkreisabrechnung, Regelenergie, Betreiber des VHP.
Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) Energetischer und finanzieller Ausgleich seiner Bilanzkreise. Er schließt den Bilanzkreisvertrag mit dem MGV.
Kapazitätsnutzer (KN) Erwirbt Kapazitäten an buchbaren Punkten im Entry-Exit-System und ordnet sie Bilanzkreisen zu.
Messstellenbetreiber (MSB) Bei Gas: Ermittlung und Weiterleitung von Messwerten an den Netzbetreiber.
Registerbetreiber (RB) Datenbank zur Erfassung energiewirtschaftlicher Daten.

Der Strom-Bilanzkoordinator und der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben in Gas keine Entsprechung unter diesem Namen: Der MGV übernimmt die Bilanzkreisabrechnung. Eine Regelzone gibt es in Gas nicht, das Gegenstück ist das Marktgebiet. Das Modell definiert außerdem das Netzkonto, in dem alle Einspeisemengen den Ausspeisemengen gegenübergestellt werden, und legt fest, dass ein Netzkonto genau eine Gasqualität hat (BDEW-Rollenmodell 2.1). Die Strom-Rollen erklärt der Artikel Marktrollen in der Strom-Marktkommunikation.

LiefervertragLieferantenrahmenvertragAusspeisevertragZuordnung derMarktlokationzum BilanzkreisBilanzkreisvertragmeldet AllokationLetztverbrauchermit MarktlokationLieferantals TransportkundeNetzbetreiberAusspeisenetzBilanzkreisdes BKVMarktgebietsverantwortlicherTHE
Verträge im Gasmarkt: Der Lieferant tritt als Transportkunde auf, ordnet jede Marktlokation einem Bilanzkreis zu und hat den Lieferantenrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber. Der Bilanzkreisvertrag besteht zwischen Bilanzkreisverantwortlichem und Marktgebietsverantwortlichem.

Zu den Verträgen im Bild: Der Lieferantenrahmenvertrag berechtigt Transportkunden in einem Marktgebiet zur Nutzung der Netze ab dem VHP und zur Ausspeisung von Gas an Ausspeisepunkten der Verteilernetze (GeLi Gas 3.0, Tenor Ziffer 1 lit. a.). Transportkunden ordnen jeden von ihnen genutzten Ein- und Ausspeisepunkt eindeutig einem Bilanzkreis zu (GaBi Gas 2.1, Tenor Ziffer 1 lit. n.). Das Strom-Gegenstück zum Rahmenvertrag beschreibt der Artikel Lieferantenrahmenvertrag verstehen.

Was bei Gas anders ist als bei Strom

Die folgende Tabelle stellt zusammen, was Leser aus dem Strommarkt umdenken müssen. Jede Zeile nennt die Fundstelle.

Thema Gas im Vergleich zu Strom
Bilanzierungsperiode Der Gastag, er beginnt um 06:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr des Folgetags. Es gilt Tagesbilanzierung, Strom bilanziert viertelstündlich (GaBi Gas 2.0, Tenor Ziffer 1 lit. a.; GaBi Gas 2.1, Tenor Ziffer 1 lit. b.).
Zuständige Stelle Ein MGV für ganz Deutschland statt mehrerer Regelzonen mit je einem ÜNB (KoV XV § 5, § 1 Ziffer 3).
Netz als Puffer Interne Regelenergie nutzt die Speicherfähigkeit des Netzes, netzzugehörige Speicher und die angrenzender Netze, bevor der MGV externe Regelenergie kauft (GaBi Gas 2.0, Tenor Ziffer 6).
Netzzugang Der Transportkunde meldet die beabsichtigte Nutzung von Ein- und Ausspeisekapazität nach Stundenmengen in kWh/h an (Nominierung). Ausspeisenominierungen sind nur in drei Fällen nötig. Der Lieferantenrahmenvertrag braucht keine Angaben zu Kapazitätsbuchung und Nominierung (GaBi Gas 2.1, Tenor Ziffer 1a; GeLi Gas 3.0, Tenor Ziffer 1 lit. b.).
Lieferantenwechsel Eigene Festlegung GeLi Gas statt GPKE. Die Anmeldung zum Wechsel braucht mindestens 10 Werktage Vorlauf, die Abmeldung 7 Werktage (GeLi Gas 3.0, Kap. 3.2).
Bilanzkreiswechsel Bei Standardlastprofil frühestens zum nächsten Monatsersten. Lieferbeginn darf untermonatlich liegen. Die Lücke gleicht ein eigenes Mehr- und Mindermengenmodell aus (GeLi Gas 3.0, Kap. 4.6).
Quittung In Gas bestätigt der Empfänger jede EDIFACT-Datei mit CONTRL (GeLi Gas 3.0, Kap. 2.2.1). Im Strom kommt sie nur bei Syntaxfehlern.
Messgröße Gezählt wird Volumen. Energie entsteht erst mit Zustandszahl und Brennwert, siehe Von Kubikmetern zu Kilowattstunden.

Wie die Prozesse zusammenspielen

Ein Beispiel mit einem Haushaltskunden in einem Verteilnetz zeigt die Reihenfolge, ohne Details vorwegzunehmen:

  1. Der Kunde schließt einen Liefervertrag mit einem neuen Lieferanten. Der Lieferant meldet die Marktlokation beim Netzbetreiber an und nennt dabei den Bilanzkreis (GeLi Gas, Anmeldung).
  2. Für den Haushalt gilt ein Standardlastprofil. Der Netzbetreiber prognostiziert den Verbrauch für den nächsten Gastag und meldet ihn an THE (Allokation).
  3. THE saldiert alle gemeldeten Mengen je Bilanzkreis. Weicht die Summe von Ein- und Ausspeisung ab, rechnet THE Ausgleichsenergie ab.
  4. Nach der Ablesung vergleicht der Netzbetreiber die gemessene mit der bilanzierten Menge und rechnet die Differenz als Mehr- oder Mindermenge ab.

Der Schritt von der Allokation zur Abrechnung steht im Mittelpunkt der Artikel zu Allokation und Nominierung und Mehr- und Mindermengen.

Zahlen, Formate und Identifikation

Die Marktlokation heißt in Gas genauso wie im Strom und wird mit der Marktlokations-ID identifiziert; die Netzbetreiber vergeben sie, und sie ändert sich nicht, solange die Marktlokation existiert (GeLi Gas 3.0, Kap. 2.1). Das Konzept erklärt der Artikel Die Marktlokation. Der Datenaustausch läuft über EDIFACT-Nachrichten nach den Spezifikationen von EDI@Energy, die Übertragung über AS4 mit TLS. Im Gas kommen zusätzlich bilanzierungsspezifische Nachrichten vor, etwa die Allokationsmeldung ALOCAT zwischen Netzbetreiber und MGV (KoV XV § 46). Die Prüfidentifikatoren der Anmeldung, Abmeldung und Kündigung in Gas stehen in der AHB-Werkbank. Die Anwendungshandbücher heißen dort „UTILMD Gas“.

Zur Orientierung noch die Begriffe im Glossar: GeLi Gas, Bilanzkreis, Standardlastprofil, RLM, Brennwert.

Häufige Missverständnisse

„Der Marktgebietsverantwortliche ist der Gas-ÜNB.“ Er betreibt keine Netze. THE verfügt nicht über physische Netze; Leitungen betreiben die Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber.

„Ein Lieferant braucht pro Netz einen eigenen Bilanzkreis.“ Bilanzkreise können nur beim Marktgebietsverantwortlichen gebildet werden, und er bilanziert alle Ein- und Ausspeisemengen im Marktgebiet (KoV XV § 42 Ziffer 1). Mehrere Bilanzkreisverantwortliche können ihre Bilanzkreise zur einheitlichen Abrechnung verbinden (GaBi Gas 2.1, Tenor Ziffer 1 lit. m.).

„Gas funktioniert wie Strom, nur mit anderen Namen.“ Rollen und Nachrichtenprinzip sind ähnlich. Perioden, Fristen und die Verantwortung für die Mengen unterscheiden sich in den Festlegungen deutlich.

Offene Punkte

Die Angaben zu THE (Gründung, Gesellschafter, Aufgaben) stammen aus der Unternehmensvorstellung des Marktgebietsverantwortlichen, die noch die GasNZV und GaBi Gas 2.0 als Rechtsgrundlage nennt. Die Aufgaben selbst stehen heute in GaBi Gas 2.1 (Tenor Ziffer 1 lit. a.). Das Dokument des BDEW-Rollenmodells stammt von 2023.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. BDEW, VKU, GEODE – Kooperationsvereinbarung Gas (KoV XV), Änderungsfassung vom 27.03.2026, § 1 Ziffer 3, § 4 und § 5 (Hauptteil, Seiten 1 und 8 bis 12)bdew.de
  2. Bundesnetzagentur – Beschluss BK7-24-01-008 vom 12.09.2025 (GaBi Gas 2.1), Tenor Ziffer 1 lit. a., b., l. bis o. (Seiten 2 bis 4)bundesnetzagentur.de
  3. Bundesnetzagentur – Anlage zu BK7-06-067 in der Fassung BK7-24-01-009 (GeLi Gas 3.0), Kapitel 1 (Seite 4) und Kapitel 2.2 (Seiten 4 und 5)bundesnetzagentur.de
  4. Bundesnetzagentur – Beschluss BK7-24-01-009 vom 12.09.2025 (GeLi Gas 3.0), Tenor Ziffer 1 lit. a. und Ziffer 18 (Seiten 2 und 7)bundesnetzagentur.de
  5. BDEW – Anwendungshilfe Rollenmodell für die Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt, Version 2.1 (06.03.2023), Rollen- und Gebietstabellenbdew.de
  6. Trading Hub Europe – Das Unternehmen und seine Aufgaben (Unternehmensvorstellung), Seiten 2 bis 4tradinghub.eu
  7. Bundesnetzagentur – Beschluss BK7-14-020 vom 19.12.2014 (GaBi Gas 2.0), Tenor Ziffer 1 und 6 (Seiten 1 bis 6)clearingstelle-eeg-kwkg.de
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