Kurzantwort
Der Messwertstatus sagt, wie ein Wert entstanden ist und ob er in die Abrechnung darf. Die WiM kennt drei Status: wahrer Wert (Typ W, MSCONS-Code 220), Ersatzwert (E, Code 67) und vorläufiger Wert (V, Code Z18). Abrechnungsrelevant sind an der Marktlokation wahre Werte und Ersatzwerte, vorläufige Werte nicht. Ein vorläufiger Wert gilt deshalb nur bis zur zweiten Frist der WiM, meist dem 8. Tag des Folgemonats. Bis dahin muss ihn ein wahrer Wert oder ein Ersatzwert ablösen.
Dieser Artikel ordnet die Statusarten. Wie Werte geprüft werden, steht in Plausibilisierung und Ersatzwertbildung. Die einzelnen Ersatzwertverfahren mit Rechenbeispielen stehen in Ersatzwertbildung in der Praxis. Reklamation und Korrektur beschreiben Bestätigung und Reklamation von Werten und Korrekturwerte und Storno.
Status, Code und Folgen
Die Definitionen stehen in WiM Teil 2, Kap. 2.1. Den Code überträgt der Messstellenbetreiber (MSB) in der MSCONS im Segment QTY, Datenelement 6063 (MSCONS-AHB 3.2, z. B. Zählerstand 13017 auf Seite 26, Energiemenge 13019 auf Seite 37, Lastgang Marktlokation 13025 auf Seite 72).
| Status und Code | Abrechenbar? | Was folgt |
|---|---|---|
| Wahrer Wert W · 220 |
Ja | Löst gebildete Ersatzwerte ab |
| Ersatzwert E · 67 |
Ja | Gilt, bis ein wahrer Wert vorliegt; mit Verfahren (Z32) und Grund (Z40) |
| Vorläufiger Wert V · Z18 |
Nein | Bis zur zweiten Frist durch W oder E ersetzen |
| Lieferschein-Angabe Z31 |
kein Status | Menge im Lieferschein des NB an den LF |
Die Definitionen der WiM (Kap. 2.1): Ein wahrer Wert ist ein plausibler Wert, der aus der Messeinrichtung einer Messlokation ausgelesen oder aus ausgelesenen Werten für eine Marktlokation errechnet wurde. Ein Ersatzwert ist ein plausibler Wert, der unter Verwendung aller verfügbaren Informationen anstelle eines fehlenden oder unplausiblen wahren Werts gebildet wird. Ein vorläufiger Wert überbrückt einen gestörten, fehlenden oder nicht plausiblen Messwert bis zur Ermittlung eines wahren Werts oder Ersatzwerts, gebildet nach den Methoden der Ersatzwertbildung, soweit automatisiert möglich. Den vorläufigen Wert gibt es nur bei iMS und kME mit RLM. Code Z31 „Angabe für Lieferschein“ steht an der Menge eines Lieferscheins, den der Netzbetreiber dem Lieferanten schickt (BGM Z41 oder Z42, MSCONS 13019 und 13016); er sagt nichts über die Messwertqualität.
Die Abrechnungsrelevanz folgt der Ebene. In Netznutzungs-, Bilanzkreis- und Mehr-/Mindermengenabrechnung fließen nur die Werte ein, die der MSB auf Ebene der Marktlokation bereitstellt. Werte der Messlokation dienen dort der Plausibilisierung (WiM Teil 2, Kap. 2.2.2). Ein Wert zählt außerdem erst, wenn der MSB ihn an alle Berechtigten übermittelt hat (Kap. 2.2.1).
In der Sparte Gas kennt die MSCONS weitere Qualifier: Vorschlagswert (201), nicht verwendbarer Wert (20) und Prognosewert (187, MSCONS-AHB Seite 56). Sie gehören nicht zu den drei Strom-Status der WiM.
Lebensweg eines Messwerts
Zwei Regeln steuern den Weg. Erstens ist der vorläufige Wert nur bei Messlokationen mit iMS oder kME mit RLM vorgesehen; bei mME und kME ohne RLM wird er „nicht genutzt“ (Kap. 2.5.4). Zweitens beginnt die Ersatzwertbildung sofort, wenn ein Gerätefehler bekannt ist und für ein Zeitintervall keine wahren Werte mehr zu erwarten sind.
Bis wann muss ersetzt werden?
Die Fristen stehen in der Tabelle „Darstellung der zu übermittelnden Werte“ (WiM Teil 2, Kap. 2.5.5, Seite 33). Die erste Frist erlaubt W, E oder V. Bis zur zweiten Frist muss der Wert W oder E sein. Beide sind Maximalfristen, die Bereitstellung erfolgt „unverzüglich“.
| Auslöser (iMS, Marktlokation) | Erste Frist: W, E oder V | Zweite Frist: W oder E |
|---|---|---|
| Lastgang für den Vortag, täglich | 11:00 Uhr | 8. Tag des Folgemonats |
| Monatsarbeitsmenge und Maximalleistung des Vormonats | 5. Tag des Folgemonats | 8. Tag des Folgemonats |
| Lieferbeginn, Neuanlage, Beginn Ersatz- oder Grundversorgung | 5. Tag nach bestätigtem Zuordnungsbeginn | 8. Tag nach bestätigtem Zuordnungsbeginn |
Mit dem Fristende wird aus V ein E, wenn kein wahrer Wert vorliegt. Liegt bis zur zweiten Frist ein wahrer Wert vor und wurde zuvor ein Ersatzwert gebildet, übermittelt der MSB den wahren Wert. Ist der Wert schon bei der ersten Frist weder da noch zu erwarten, bildet der MSB gleich einen Ersatzwert. Weitere Auslöser mit eigenen Fristen, etwa Zwischenablesung oder Messlokation Typ B, stehen in derselben Tabelle.
Folgen für Abrechnung und Bilanzierung
Netzentgelte und Mehr-/Mindermengen. Der Netzbetreiber rechnet mit W und E. Ein V bleibt unbewertet, bis der MSB es ersetzt.
Bilanzierung. Nach MaBiS Kap. 3.8.1 dürfen in die Summenzeitreihe nur Werte der Marktlokation mit dem Status wahrer Wert oder Ersatzwert eingehen. Fehlen Werte oder tragen sie einen anderen Status, wird die Viertelstunde mit Nullwerten gefüllt. Ein vorläufiger Wert zählt in der Bilanzierung also vorerst als null. Mehr dazu: Vom Messwert zur Bilanzierung.
Endkundenrechnung. Der Lieferant darf Ablesewerte oder rechtmäßig ermittelte Ersatzwerte vom MSB oder Netzbetreiber verwenden (§ 40a Abs. 1 EnWG). Bei intelligenten Messsystemen und RLM sind diese Werte vorrangig. Eine Verbrauchsschätzung des Lieferanten nach § 40a Abs. 2 EnWG ist etwas anderes: Sie gilt nur, wenn er den Verbrauch aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht ermitteln kann, und muss in der Rechnung ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Gemeinsamer Status bei errechneten Werten (Entwurf)
Der Entwurf der VDE-AR-N 4400 (Stand 2023-09, noch nicht verbindlich) führt sechs Grundeinstufungen: F fehlender Wert, G gestörter oder unplausibler Wert, S Vorschlagswert, V vorläufiger Wert, E Ersatzwert, W wahrer Wert. Abrechnungsfähig sind nur E und W. Wird ein Wert aus mehreren Messwerten berechnet, trägt das Ergebnis den Status mit der niedrigsten Priorität (F=1 bis W=6). Eine Marktlokation aus einer Messlokation mit W und einer mit E ist damit ein Ersatzwert (Kap. 4.3.5). Ein wahrer Wert, der nachträglich unplausibel wird, erhält G und geht in die Ersatzwertbildung.
Beispiel: Lastgang mit Funkloch
Eine Marktlokation mit iMS und Lastgang. Am Montag fehlen die Viertelstundenwerte von 06:00 bis 08:00 Uhr (acht Werte). Das Gateway sendet bis zum Dienstag 11:00 Uhr nichts.
- Dienstag, 11:00 Uhr (erste Frist): Die Werte fehlen, der MSB rechnet aber noch damit, dass sie nachkommen. Er übermittelt den Vortag und kennzeichnet die acht Werte mit Z18, gebildet nach den Regeln der Ersatzwertbildung. Der Netzbetreiber kann sie nicht abrechnen, die Summenzeitreihe führt dafür null.
- Fristende, 8. Tag des Folgemonats: Die Werte fehlen weiter. Der MSB bildet Ersatzwerte (67) mit Verfahren und Grund und übermittelt sie. Sie sind abrechenbar und zählen in der Bilanzierung.
- Später: Kommt der echte Lastgang doch, ersetzt er die Ersatzwerte als 220. Die Korrektur beschreibt Korrekturwerte und Storno.
Das Beispiel ist vereinfacht. Zeitpunkte richten sich nach der Zeile der Tabelle in Kap. 2.5.5, die zum Auslöser passt.
SAP IS-U
SAP führt den Status am Ablesebeleg. Die Tabelle EABL hält den Ablesestatus (ABLSTAT: etwa geplant, abgelesen, storniert), das Ergebnis der unabhängigen Prüfung (PRUEFPKT), das Schätzverfahren (SCHAEVER) und den Schätzgrund (SCHAEGR). In der Ablesung zeigt EL31 je Ergebnis, ob es plausibel ist, und lässt den Status gezielt ändern. EL27 korrigiert unplausible, EL29 plausible Ergebnisse. EL37 nimmt die Erstellung von Ablesebelegen zurück und korrigiert keinen Wert. Wie ein Projekt diese Felder auf W, E und V der Marktkommunikation abbildet, hängt von der Ausprägung ab und ist hier nicht belegt.
Das Kurzvideo Von der Ablesung zur Rechnung erklärt Ersatzwert und vorläufigen Wert im Kapitel ab 4:11 Minuten.
Typische Missverständnisse
„Plausibel heißt wahr.“ Ein wahrer Wert ist plausibel und stammt aus der Messeinrichtung oder aus ausgelesenen Werten. Ein plausibler Ersatzwert bleibt ein Ersatzwert.
„Ein Gerätewechsel oder Überlauf erzeugt einen Ersatzwert.“ Ersatzwerte gibt es für fehlende oder unplausible Werte. Ein Wechsel wird über Ausbau- und Einbaustand abgegrenzt, ein Überlauf rechnerisch behandelt. Läuft der Zähler tatsächlich über, markiert der MSB den Wert als „Realer Zählerüberlauf geprüft“ (Code Z85). Das ist ein Plausibilisierungshinweis, kein Ersatzwert.
„Ein vorläufiger Wert ist abrechenbar, wenn er gut aussieht.“ Nach WiM Teil 2 ist er nicht abrechnungsrelevant. Der Rechenweg ist derselbe wie beim Ersatzwert, die Verwendung nicht.
„Jede Messstelle kann vorläufige Werte haben.“ Bei mME und kME ohne RLM nutzt die WiM den Status nicht.
„Der Status ist eine Qualitätsnote.“ Er beschreibt Herkunft und Verwendbarkeit. Ein wahrer Wert kann trotzdem auffällig sein und wird plausibilisiert.
Quellen und Pflegehinweis
Tragende Fundstelle ist WiM Teil 2 in der Lesefassung zu BK6-24-174. Die Codes stammen aus dem MSCONS-AHB 3.2. Der Metering Code liegt nur als Entwurf frei vor; die geltende Fassung ist beim VDE zu beziehen. Bei der nächsten Prüfung zu kontrollieren: Fristenspalten in Kap. 2.5.5 und der MSCONS-AHB-Stand. Geprüft am 5. Oktober 2026.