Kurzantwort
COMDIS ist der Nachrichtentyp für die Handelsunstimmigkeit (englisch commercial dispute). Im deutschen Strommarkt dient er genau einem Zweck: Der Empfänger hat eine Rechnung oder einen Lieferschein abgelehnt, der Absender hält die Ablehnung für unberechtigt und teilt das mit Begründung mit. Es gibt zwei Prüfidentifikatoren. 29001 („Ablehnung REMADV“) weist die Ablehnung einer Rechnung zurück, 29002 („Ablehnung IFTSTA“) die Ablehnung eines Lieferscheins. Die COMDIS ist keine Service-Rückmeldung wie CONTRL und APERAK, sondern eine Geschäftsnachricht innerhalb eines Prozesses. Das COMDIS AHB 1.0h gilt unverändert weiter: Mitteilung Nr. 56 enthält keine neue Fassung, und die Anwendungsübersicht 4.0 führt beide Prüfis weiter auf.
Wo die COMDIS im Prozess sitzt
Die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren führt die COMDIS jeweils als dritte Stufe einer Kette. Am Beispiel der Netznutzungsabrechnung (GPKE Teil 2):
Die COMDIS ersetzt die Rechnung nicht: Hat der Netzbetreiber nach Prüfung festgestellt, dass seine Rechnung korrekt war, hat sie weiterhin Bestand, und es ist keine neue Rechnung zu versenden (GPKE Teil 2, Kap. 3.3.2, Schritt 3). Hält er die Ablehnung dagegen für berechtigt, korrigiert er die Rechnung und sendet sie neu; dann gibt es keine COMDIS. Mit Schritt 4 kann der Lieferant wieder ablehnen. Eine weitere COMDIS sieht die Kette nicht vor, ein bleibender Streit läuft außerhalb der Standardnachrichten.
Derselbe Prüfi 29001 steht in der Anwendungsübersicht bei weiteren Abrechnungen: sonstige Leistung (NB an LF), Leistungen des Preisblatts A und B des Messstellenbetreibers (MSB an NB und MSB an LF), Abrechnung Messstellenbetrieb nach WiM (MSB an NB) und die für den ESA erbrachte Leistung (MSB an ESA). Wie die Gegenseite die Rechnung prüft, steht in REMADV verstehen und Netznutzungsabrechnung.
Der zweite Fall: Lieferschein
Zum Lieferschein der Netznutzungsabrechnung sendet der Netzbetreiber MSCONS (Prüfi 13016 oder 13019). Der Lieferant kann ihn per IFTSTA zurückweisen (Prüfi 21035, „Rückmeldung auf Lieferschein“). Hält der Netzbetreiber den Lieferschein für richtig, antwortet er mit COMDIS 29002, in der Anwendungsübersicht „Widerspruch gegen Ablehnung“. Nur dieser eine Prozess nutzt 29002. Wie die Kette danach weitergeht (Storno per MSCONS 13006), ist in der Anwendungsübersicht als Stufe 4 verzeichnet. Zu IFTSTA und ORDERS siehe den Parallelartikel.
Aufbau der COMDIS (AHB 1.0h)
- UNH: Nachrichtentyp
COMDISmit Ausgabe 17A (Datenelement 0054) und Versionsnummer 1.0g der Nachrichtenbeschreibung (0057). Die Anwendungsbeschreibung nennt ihn „Handelsunstimmigkeit“. Pro Übertragungsdatei ist nur ein UNH vorgesehen. - BGM: 456 (Belastungsanzeige) bei 29001, 739 („MSCONS, die eine INVOIC unterstützt“) bei 29002.
- RFF+Z13: der Prüfidentifikator, 29001 oder 29002.
- CUX und MOA+9: nur bei 29001. CUX nennt EUR als Referenz- und Rechnungswährung, MOA+9 den fälligen Betrag brutto.
- SG2 DOC: Code 380 (Handelsrechnung) bei 29001, Z41 oder Z42 (Lieferschein, Grund- und Arbeitspreis beziehungsweise Arbeits- und Leistungspreis) bei 29002. DOC DE1004 trägt die BGM-Dokumentennummer der vorher mit REMADV abgelehnten INVOIC beziehungsweise der mit IFTSTA abgelehnten MSCONS. Nach den Allgemeinen Festlegungen 6.1d kann die DOC-Gruppe n-mal wiederholt werden, um n Rechnungen oder Lieferscheine aufzuführen.
- SG3 AJT: Begründung der Korrektheit. DE4465 trägt einen Code aus einem Entscheidungsbaum (E_0265, E_0271, E_0274, E_0504, E_0516, E_0520, E_0567, E_1008) oder aus einer Codeliste (S_0108 bei 29002, S_0109 bei Strom-Rechnungen, G_0089 bei Gas).
- SG3 FTX: Referenz auf die Nachricht (mit ACD) oder Freitext (mit ACB). Je nach AJT-Code ist eine der beiden Gruppen Pflicht. Genannt wird die Datenaustauschreferenz der Datei und die Nachrichtennummer. Dazu kommt die Datenaustauschreferenz der CONTRL, wenn die zugrundeliegende Nachricht vor dem 06.06.2025, 00:00 Uhr bestätigt wurde, oder der APERAK-Anerkennungsmeldung bei Eingang danach. Bei APERAK kommt die Nachrichtennummer aus der Anerkennungsmeldung dazu. Beide Angaben sind bei Empfängern in Strom verlangt.
Die Codes selbst sind für die Netznutzungsabrechnung in S_0109 („Nichtzahlungsavis prüfen“) aufgeführt: Z58 „Anmeldung wurde bestätigt“, Z59 „Abrechnungsbeginn entspricht bestätigtem Vertragsbeginn“, Z60 „Abrechnungsende entspricht bestätigtem Vertragsende“, Z61 „NN-MSCONS wurde übersendet“, Z62 „Richtige Messwerte/Energiemengen wurden übersendet“. Z59 ist nur zulässig, wenn der Lieferant vorher mit Code Z01 „Abrechnungsbeginn ungleich Vertragsbeginn“ abgelehnt hatte. Für den Lieferschein enthält S_0108 den Code 28 „Sonstiges (erfordert Erläuterung im Segment FTX)“ (EBD und Codelisten 4.3, Kap. 6.9.2 und 6.10.4). Zu den Entscheidungsbäumen allgemein: Codelisten und EBD.
Abgrenzung zu CONTRL und APERAK
CONTRL und APERAK prüfen Syntax und Verarbeitbarkeit einer Datei und kennen keinen Prüfidentifikator. Die COMDIS hat einen, trägt ein fachliches Argument und läuft über AS4 wie die übrigen Geschäftsnachrichten. Auch sie wird wie jede Geschäftsnachricht per APERAK anerkannt; eine CONTRL kommt in Strom nur bei einem Syntaxfehler der Datei. Siehe CONTRL und APERAK. Den Gegensatz von Fehlercode und Antwortcode zeigt Fehlercodes auswerten.
Beispiel mit Zahlen
Ein Netzbetreiber stellt dem Lieferanten die Netznutzungsrechnung für einen Monat, Zahlungsziel 10 Werktage nach Empfang. Der Lieferant lehnt am 5. Werktag mit REMADV 33003 ab: Der Abrechnungsbeginn passe nicht zum bestätigten Vertragsbeginn (Code Z01). Der Netzbetreiber prüft und stellt fest, dass der Abrechnungsbeginn dem bestätigten Beginn der Belieferung entspricht. Er sendet spätestens am 8. Werktag, dem zweiten Werktag vor dem Zahlungsziel, COMDIS 29001 mit AJT-Code Z59 und der Dokumentennummer der Rechnung in DOC DE1004. Die Rechnung bleibt bestehen, der Lieferant antwortet zum Zahlungsziel erneut per REMADV. Das Beispiel ist vereinfacht und die Werte sind erfunden. Die Fristen folgen GPKE Teil 2, Kap. 3.3.2.
Typische Missverständnisse
„COMDIS ist die Bestätigung einer Ablehnung.“ Das Gegenteil: Sie widerspricht der Ablehnung.
„COMDIS ist eine Rückmeldung wie CONTRL und APERAK.“ Nein. Das AHB 1.0h und die Allgemeinen Festlegungen zählen COMDIS zu den Geschäftsnachrichten. Nur CONTRL und APERAK sind Servicenachrichten.
„29001 und 29002 sind austauschbar.“ BGM-Code, DOC-Code, CUX und MOA unterscheiden sich, und die Prozesse sind verschieden.
„COMDIS beendet den Streit.“ Der Lieferant kann erneut ablehnen. Mehr als eine COMDIS je Kette sieht die Anwendungsübersicht nicht vor.
Quellen und Pflegehinweis
Tragende Quellen: COMDIS AHB 1.0h (BDEW, 01.10.2025, Stand MIG 1.0g), Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, EBD und Codelisten 4.3, GPKE Teil 2 (Lesefassung BK6-24-174). Zu den Sparten Gas (Prüfi 29001 in GeLi Gas 2.0) bleibt dieser Artikel bei Strom. Die Fassung 1.0h vom 01.10.2025 hat gegenüber 1.0g die Codeliste G_0089 (GeLi Gas 2.0) ergänzt.