Kurzantwort
Die MaBiS regelt, wie aus Messwerten einzelner Marktlokationen Summenzeitreihen werden und wer sie wann an wen schickt. Der Netzbetreiber (NB) oder der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) aggregiert die Viertelstundenwerte je Bilanzkreis, Lieferant und Bilanzierungsgebiet. Der Bilanzkoordinator (BIKO) sammelt sie, vergibt den Datenstatus und rechnet am Ende ab. Die Leitfrage der MaBiS lautet: Welche Energiemenge gehört in welcher Viertelstunde zu welchem Bilanzkreis?
Die Bilanzierung ist von der Netznutzungsabrechnung getrennt. Diese läuft zwischen Netzbetreiber und Lieferant, die Bilanzkreisabrechnung zwischen BKV und BIKO. Beide nutzen dieselben Messwerte, aber verschiedene Regeln und Fristen.
Stufe 1: Welche Werte überhaupt zählen
Für die Bildung einer Summenzeitreihe dürfen nur Werte auf Ebene der Marktlokation herangezogen werden, die den Wertestatus „wahrer Wert“ oder „Ersatzwert“ tragen. Fehlen Werte oder haben sie einen anderen Status, füllt die MaBiS die Viertelstunde mit Null auf, und diese vervollständigte Reihe geht in die Summe ein (Kapitel 3.8.1). Eine Summenzeitreihe darf keine negativen Werte enthalten. Bei Marktlokationen mit zwei Energieflussrichtungen sind beide Richtungen je Viertelstunde vollständig zu liefern, und höchstens eine darf größer Null sein.
Das macht die Wertequalität im Messwesen zu einem Bilanzierungsthema. Wie Status und Ersatzwerte entstehen, erklären Messwertstatus verstehen und Ersatzwertbildung in der Praxis.
Marktlokationen werden entweder mit Viertelstundenwerten bilanziert (gemessen) oder über ein Profil (SLP). Die MaBiS führt beide als eigene Zeitreihentypen. Für Profile veröffentlicht der Netzbetreiber normierte Profile, die Lieferant und ÜNB abonnieren können (Kapitel 6). Der Beschluss BK6-24-174 vom 24.10.2024 verlangt für Marktlokationen mit vollständig intelligenten Messsystemen die Umstellung auf Viertelstundenbilanzierung spätestens zum 01.04.2025 und nennt in Tenorziffer 4 den 04.04.2025 als Anwendungsbeginn der geänderten Prozessdokumente; angewendet werden sie nach späterer Verschiebung seit dem 06.06.2025 (Verfahrensseite BK6-24-174: Anwendung ab 06.06.2025 „gemäß Mitteilung Nr. 4 vom 06.12.2024“).
Stufe 2: Wer aggregiert
Die Aggregation erfolgt für die Bilanzkreisabrechnung durch den ÜNB oder den NB (Kapitel 3.9.1):
- ÜNB: Marktlokationen, deren Messlokationen alle mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind, die auf Basis von Viertelstundenwerten bilanziert und vom NB an den ÜNB übertragen wurden. Das sind die Summenzeitreihen der Kategorie B.
- NB: alle übrigen, nämlich iMS ohne Übertragung oder ohne Viertelstundenbilanzierung, konventionelle und moderne Messeinrichtungen, uneinheitliche Messtechnik und pauschale Marktlokationen. Das ist die Kategorie A.
Kategorie C sind tägliche Reihen des ÜNB ohne Abrechnungsrelevanz. Das Messstellenbetriebsgesetz kennt den Aggregationsverantwortlichen als jeden Marktakteur, dem die Bundesnetzagentur durch Festlegung die Aggregation von Viertelstunden- oder Profilwerten zu Summenzeitreihen zugewiesen hat. § 67b MsbG begrenzt seine Datenverarbeitung auf die Zwecke Bilanzierung und Bilanzkreisabrechnung.
Eine Übergangsregel gibt es für Profile: Die Aggregationsverantwortung des ÜNB für Energiemengen mit profilbasierter Bilanzierung endete mit dem Bilanzierungsmonat März 2025 (BK6-24-174, Tenor 4).
Die Tupel einer Summenzeitreihe bestimmen, wie fein sie ist. Die BK-SZR (Kategorie A) trägt Bilanzierungsgebiet, Bilanzkreis und Zeitreihentyp, die LF-SZR zusätzlich den Lieferanten, die BG-SZR statt des Bilanzkreises die Spannungsebene. Für jede Kombination, die bei mindestens einer Marktlokation vorkommt, entsteht eine eigene Summenzeitreihe (Kapitel 2 und 3.9). Mehr zur Aggregation selbst steht in Aggregation von Messwerten.
Beispiel: Zwei Lieferanten in einem Bilanzkreis
Im September 2026, Viertelstunde 12:00 bis 12:15, nutzen zwei Lieferanten denselben Bilanzkreis K1 (erfundene Zahlen, vereinfacht auf zwei Zeitreihentypen):
- Lieferant A: gemessene Entnahme 700 kWh (RLM), Profilentnahme 500 kWh (SLP).
- Lieferant B: gemessene Entnahme 300 kWh, keine Profilmarktlokationen.
Der Netzbetreiber bildet daraus zwei LF-SZR für A (je Zeitreihentyp) und eine für B. Die BK-SZR (Kategorie A) von K1 summiert über die Lieferanten: gemessen 700 + 300 = 1.000 kWh, Profil 500 kWh. Beide gehen mit dem Bilanzkreis an BIKO und BKV, die LF-SZR geht zusätzlich an die Lieferanten, spätestens zusammen mit der BK-SZR (Kapitel 7.4 und 10.9). Jeder Lieferant kann seine LF-SZR mit einer Prüfmitteilung bestätigen oder zurückweisen (Kapitel 7.4).
Fehlt für eine RLM-Lokation von Lieferant B in dieser Viertelstunde ein Wert ohne Ersatzwert, trägt die Reihe 0 kWh statt 300 kWh. Die BK-SZR von K1 wäre dann 300 kWh zu niedrig, und diese Menge fehlt im Bilanzkreis bis zur Korrektur.
Stufe 3 und 4: Versand, Prüfung, Datenstatus
Die Fristen beziehen sich auf den Ablauf des Bilanzierungsmonats:
- BG-SZR (Kategorie B): Der ÜNB übermittelt eine Version bis zum Ablauf des 10. Werktags an den BIKO, der sie an den NB weiterleitet (Kapitel 9.7).
- BK-SZR (Kategorie A): Der NB übermittelt bis zum Ablauf des 12. Werktags an BIKO und BKV (Kapitel 10.9). Für die Kategorie B gilt für den ÜNB dieselbe Frist (Kapitel 11.9).
- Antwort bei Ablehnung: unverzüglich, spätestens einen Werktag nach der Übermittlung.
- Weiterleitung an BKV oder NB ebenfalls unverzüglich, spätestens einen Werktag nach der Übermittlung.
Dazu kommt die Pflicht, Zuordnung und Daten konsistent zu halten. Die Marktlokation darf nur dem Lieferanten und Bilanzkreis zugeordnet werden, für die der NB die Anmeldung bestätigt hat (Kapitel 3.3), und zu jedem Zeitpunkt müssen alle Energiemengen eines Bilanzierungsgebiets vollständig Bilanzkreisen zugeordnet sein (Kapitel 3.4). Den Datenstatus vergibt allein der BIKO, die Details stehen in Bilanzkreisabrechnung Strom verstehen.
Stufe 5: Differenzen und Stammdaten
Damit die Mengenbilanz eines Bilanzierungsgebiets aufgeht, bildet der Netzbetreiber die Differenzzeitreihe (DBA) als Saldo aus Netzzeitreihen-Importen, Einspeisungen, Exporten, Entnahmen und der Verlustzeitreihe, je Viertelstunde (Kapitel 3.4). Die DBA geht in die Netzbetreiber-Deltazeitreihe ein, die der BIKO bildet. Netzzeitreihen und Hochrechnung im Netz und Clearing und Bilanzierung vertiefen das.
Alle Summenzeitreihen hängen an MaBiS-Zählpunkten. Sie werden nur zum Monatsersten, 00:00 Uhr, aktiviert oder deaktiviert (Kapitel 3.7). Für jeden Zeitraum, in dem ein MaBiS-Zählpunkt aktiv ist, müssen Summenzeitreihen gesendet werden, gegebenenfalls mit Nullwerten aufgefüllt.
Fehlerfälle
- Marktlokation fehlt in der Aggregation. Meist ist das Bilanzierungsmerkmal falsch (Zeitreihentyp, Bilanzkreis, Gebiet). Die Reihe entsteht dann in einer anderen Kombination.
- Wertestatus nicht passend. Ein Wert mit anderem Status als „wahrer Wert“ oder „Ersatzwert“ zählt als Null.
- Zuordnungsänderung nach Ablauf. Eine rückwirkende Änderung braucht die Zustimmung aller Beteiligten (Kapitel 3.3).
Typische Missverständnisse
„MaBiS ist die Netznutzungsabrechnung.“ MaBiS ist die Marktregel der Bilanzkreisabrechnung. Netznutzung läuft zwischen NB und LF.
„Messwerte gehen direkt in die Bilanz.“ Sie werden zu Summenzeitreihen aggregiert, versioniert, geprüft und mit einem Datenstatus versehen.
„Der ÜNB aggregiert alle Zählpunkte.“ Nur iMS-Lokationen mit Viertelstundenbilanzierung, die der NB an ihn übertragen hat.
Quellen und Pflegehinweis
Datenfluss und Fristen: MaBiS-Lesefassung zu BK6-24-174. Pläne, die Aggregation künftig zentral zu bündeln, beschreibt MaBiS-Hub; sie sind nicht beschlossen. Nachrichtenformate und Prüfidentifikatoren für Zeitreihen sind hier nicht belegt und stehen in der AHB-Werkbank. Stand: 5. Oktober 2026.