Kurzantwort
GPKE Teil 4 regelt Stammdaten: Für jedes Stammdatum gibt es genau einen Verantwortlichen und mindestens einen Berechtigten. Ändert sich ein Wert, sendet der Verantwortliche ihn unverzüglich an alle Berechtigten (UTILMD). Die prüfen und melden binnen zwei Werktagen zurück. Erwartet ein Berechtigter einen anderen Wert, bestellt er die Änderung beim Verantwortlichen, der binnen zehn Werktagen antwortet.
GPKE Teil 3 regelt Konfigurationen, also etwa Messprodukte, Steuererlaubnisse, Zählzeit-, Schaltzeit- und Leistungskurvendefinitionen und das Bilanzierungsverfahren. Eine Konfiguration wird bestellt (ORDERS), beim Messstellenbetreiber eingerichtet und beginnt zu einem festen Zeitpunkt, dem Beginn des Wirkungszeitraums um 0:00 Uhr. Danach meldet der Messstellenbetreiber die geänderten Stammdaten über Teil 4.
Teil 4: Wer verantwortet, wer wird informiert
Der Verantwortliche ist der Marktpartner, der „gemäß Stammdatenmodell der Letztentscheider“ über die Richtigkeit eines Wertes ist (Teil 4, Kap. 1.2, S. 4). Er muss Änderungen unverzüglich nach Bekanntwerden an die Berechtigten senden, damit alle zeitgleich auf dem korrekten Stand sind. Ein Berechtigter, der anderswoher von einem geänderten Wert erfährt, meldet ihn dem Verantwortlichen zur Plausibilisierung. Welches Stammdatum wem gehört, steht nicht in der GPKE. Die Prozessbeschreibung verweist dafür auf die Spezifikation des EDI@Energy-Dokuments (Kap. 1.1, S. 3).
Die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 zeigt, welche Wege es gibt. Die Tabelle nennt je Weg die Prüfi „Änderung Daten der MaLo“ und die Prüfi der Rückmeldung (S. 47 bis 51):
| Verantwortlicher an Berechtigten | Daten der MaLo | Rückmeldung |
|---|---|---|
| NB an LF | 55616 | 55622 |
| NB an MSB | 55628 | 55634 |
| NB an ÜNB | 55688 | 55689 |
| LF an NB | 55109 | 55137 |
| LF an MSB | 55110 | 55136 |
| MSB an NB | 55640 | 55645 |
| MSB an LF | 55650 | 55655 |
| MSB an weiteren MSB | 55660 | 55665 |
| MSB an ÜNB | 55684 | 55685 |
Je Rolle kommen weitere Objekte hinzu. Die Prüfi nennen den Weg des NB an den LF und des MSB an den NB, an andere Empfänger gelten andere Nummern:
| Verantwortlicher | Weitere Stammdaten, Prüfi |
|---|---|
| NB | MeLo 55620, NeLo 55615, Tranche 55619, Technische Ressource 55617, Steuerbare Ressource 55618, Blindabrechnungsdaten der NeLo 55225, Paket-ID 55691; Lokationsbündelstruktur 55175 (an den LF) und 55173 (an den MSB) |
| LF | Blindabrechnungsdaten der NeLo 55230, Daten der Technischen Ressource 55693 |
| MSB | MSB-Abrechnungsdaten der MaLo 55557, NeLo 55639, Steuerbare Ressource 55641, Tranche 55642, MeLo 55643, Daten auf individuelle Bestellung 55553 |
| ÜNB | keine: aktuell für kein Stammdatum verantwortlich, die Anwendungsübersicht hat keinen Anwendungsfall aufgebaut (laufende Nr. 24780 bis 24860, S. 51) |
Auch ein und dieselbe Lokation hat mehrere Verantwortliche. An der Messlokation meldet der NB seine Felder und der MSB die Zähleinrichtungsdaten. Auf welche Seite ein Feld gehört, entscheidet die Spezifikation. Verantwortlicher MSB ist immer der, der der Messlokation zu dem Zeitpunkt zugeordnet ist, zu dem die Änderung wirkt. Bei einer Geräteübernahme dürfen MSBA und MSBN jeweils als verantwortlicher MSB melden (Kap. 1.4.1, S. 5).
Fristen der Stammdatenänderung
Die Übersicht gilt für jeden Weg des Use-Cases „Stammdatenänderung“, zum Beispiel NB an LF (Kap. 1.4.2, S. 6 bis 8):
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Änderung vom Verantwortlichen | sofort nach Kenntnisnahme |
| Rückmeldung des Berechtigten | unverzüglich, spätestens 2. Werktag nach dem Übermittlungstag |
| Bearbeitungsstand des Verantwortlichen (IFTSTA 21047) | unverzüglich, spätestens 2. Werktag nach der Rückmeldung |
Die Daten gelten ab dem genannten Termin, auch wenn eine Rückmeldung mit Änderungsvorschlag eingeht. Erst eine neue Änderung des Verantwortlichen zum selben Termin ersetzt sie. Bleibt die Rückmeldung aus, gilt das als Qualitätsrückmeldung ohne abweichende Erwartung, und eine verspätete Rückmeldung ist für den Fortlauf unerheblich.
Bestellung, Anfrage und Sonderfälle
Erwartet ein Berechtigter einen anderen Wert oder vermutet er einen Datenschiefstand, nutzt er den Use-Case „Bestellung zur Stammdatenänderung“. Er nennt Soll- und Ist-Zustand, damit der Empfänger den Schiefstand erkennt. Der Verantwortliche teilt den Bearbeitungsstand spätestens am 10. Werktag nach der Bestellung mit (Kap. 1.5.2, S. 20 f.). Als Nachricht dient dieselbe UTILMD-Prüfi wie bei der Rückmeldung, etwa 55622 vom LF an den NB. Daten aus den Abrechnungsdaten (GPKE Teil 2) und aus „Stammdaten zur Bilanzkreistreue“ laufen nicht über diese Use-Cases (Kap. 1.1, S. 3).
Vier weitere Use-Cases ergänzen das Bild:
- Stammdaten zur Bilanzkreistreue gehen vom NB an den ÜNB, zum Beispiel bei Viertelstundenbilanzierung ab Inbetriebnahme, beim Wechsel zwischen Profil- und Viertelstundenbilanzierung oder bei Stilllegung. Der ÜNB antwortet spätestens am 2. Werktag (Kap. 2, S. 27 f.).
- Geschäftsdatenanfrage: Ein Berechtigter fragt Stammdaten beim NB oder Werte beim MSB an. Die Antwort kommt spätestens einen Werktag nach der Anfrage (Kap. 3, S. 29 f.).
- Übermittlung von Informationen transportiert Kommunikationsdaten und die Privilegierung nach EnFG. Kommunikationsdaten sind versioniert, tragen Gültigkeitsbeginn und Vorgängerversion und beginnen und enden immer um 0:00 Uhr (Kap. 4, S. 31 bis 33).
- Stornierung und Rückabwicklung unterscheidet, ob die auslösende Meldung schon beantwortet wurde. Die Regeln gelten nur für Teil 2 und die Kündigung des Messstellenbetriebs, nicht für Stammdatenänderungen (Kap. 5, S. 34).
Teil 3: Konfigurationen
Eine Konfiguration hat definierte Eigenschaften. Bei einem Messprodukt sind das Art und Granularität der übermittelten Werte, bei einer Steuererlaubnis die Möglichkeit, Steuerbefehle an ein intelligentes Messsystem abzusetzen. Sie kann sich auf mehrere Lokationen beziehen und wird an jeder betroffenen Lokation eingerichtet, im Backend oder im iMS. Standardisierte Konfigurationen stehen in der Konfigurationsliste, die die Expertengruppe EDI@Energy führt. Dort stehen auch Vorbedingungen und Fristen je Konfiguration. Alles, was die Use-Cases nicht erfassen, wird außerhalb von EDIFACT bestellt (Kap. 1.3.1, S. 34).
Drei Wege führen zur Konfiguration:
- Der LF bestellt beim NB, wenn der NB die Konfiguration verantwortet, zum Beispiel eine Zählzeitdefinition des NB oder die Änderung des Bilanzierungsverfahrens bei vorhandenem Wahlrecht. Der NB prüft und bestellt beim MSB (Kap. 1.3.2, S. 37 bis 42).
- Der NB oder LF bestellt direkt beim MSB, etwa Messprodukte oder Zählzeitdefinitionen des Lieferanten (Kap. 1.3.3, S. 42 bis 62). Kostenpflichtige Konfigurationen verlangen vorher eine Anfrage mit Angebot (REQOTE 35004, QUOTES 15004, Bestellung des Angebots mit ORDERS 17131). Die Artikel-ID muss im Preisblatt A des MSB stehen.
- Der MSB richtet Konfigurationen ein, die sich aus der Zuordnung eines Lieferanten zu einer Marktlokation ergeben (Kap. 1.3.7, S. 80 bis 85).
Definitionen für Zählzeit, Schaltzeit und Leistungskurve tauscht der NB vorab per UTILTS aus, zuerst die Übersicht (25004, 25006, 25007), dann die einzelne Definition (25005, 25008, 25009). Eine Zählzeitdefinition des NB für die Netznutzung kann der Lieferant nur bestellen, wenn sie als „bestellbar“ gekennzeichnet ist und die Marktlokation verbraucht (Kap. 1.3.2.1, S. 37). Die Use-Cases zu den Definitionen stehen in Kap. 1.2 (S. 6 bis 33).
Beginn des Wirkungszeitraums
Der Beginn des Wirkungszeitraums ist der Zeitpunkt, ab dem die Eigenschaften der Konfiguration wirken. Er bestimmt, ab wann Werte übermittelt oder Steuerbefehle abgesetzt werden dürfen, und steht immer auf 0:00 Uhr. Zugehörige Stamm- und Abrechnungsdaten werden mit Gültigkeit zu diesem Zeitpunkt kommuniziert (S. 34 f.). Das Ende des Wirkungszeitraums darf nur angegeben werden, wo die Konfigurationsliste das erlaubt. Sonst endet die Konfiguration über den Use-Case „Bestellung Beendigung einer Konfiguration“ (ORDERS 17129, Antwort 19131) oder die „Beendigung vom MSB“. Manche Konfigurationen lassen sich nur ändern: Die Energiemengen einer verbrauchenden Marktlokation für die Netznutzungsabrechnung können nie entfallen.
Die Fristen rechnen rückwärts vom Beginn. Bestellt der LF beim NB, gilt (Kap. 1.3.2.2, S. 40 bis 42):
| Konfiguration | Bestellung des LF beim NB |
|---|---|
| Standard | frühestens 17., spätestens 7. Werktag vor Beginn |
| Änderung des Bilanzierungsverfahrens | frühestens 22., spätestens 12. Werktag |
| Zählzeitdefinition des NB, Messlokationen mit konventioneller Messeinrichtung (kME) | frühestens 42., spätestens 32. Werktag |
Der NB antwortet binnen eines Werktags, ob die Einrichtung grundsätzlich möglich ist. Bestellt der NB selbst beim MSB, liegen die Fenster jeweils einen Werktag näher am Beginn: 16. bis 6. Werktag, beim Bilanzierungsverfahren 21. bis 11. und bei der Zählzeitdefinition 41. bis 31. Der MSB muss spätestens drei Werktage vor Beginn eingerichtet haben, beim Bilanzierungsverfahren acht (Kap. 1.3.3.2, S. 49 bis 52). Der LF bestellt direkt beim MSB nach eigenen Fristen im Sequenzdiagramm „vom LF an MSB“ (S. 56 bis 62).
Wie Teil 3 und Teil 4 zusammenspielen
Eine eingerichtete Konfiguration ändert Daten, die Teil 4 transportiert. Nach erfolgreicher Einrichtung führt der MSB der betroffenen Lokation den Use-Case „Stammdatenänderung vom MSB“ aus, sofern die Konfiguration Stammdaten ändert (Kap. 1.3.3.1, S. 44). Der NB wickelt bei einer Änderung des Bilanzierungsverfahrens zusätzlich die Abrechnungsdaten Netznutzungs- und Bilanzkreisabrechnung (Teil 2) und die Stammdatenänderung vom NB ab, alle gültig zum Beginn des Wirkungszeitraums (Sequenzdiagramm LF an NB, Schritte 6 bis 8, S. 42). Die Information, dass der MSB Werte an einen Marktpartner liefern muss oder nicht mehr darf, geht dagegen nur über die Konfigurationsbestellung, nicht über eine Stammdatenänderung (S. 35).
Beispiel: neue Zählzeitdefinition für die Netznutzung
Der Lieferant LF betreut die verbrauchende MaLo 57891234562 mit einem Zweitarifzähler. Er will für die Netznutzung eine andere Zählzeitdefinition des Netzbetreibers NB nutzen, gültig ab Montag, 1. Februar 2027. Vereinfacht, ohne Feiertage:
- Voraussetzung: NB hat die Übersicht seiner Zählzeitdefinitionen (UTILTS 25004) und die gewünschte Definition (25005) übermittelt und als „bestellbar“ gekennzeichnet.
- Do 7. Januar 2027: LF sendet ORDERS 17123 „Bestellung Änderung Zählzeitdefinition“ an den NB, frühester Tag bei 17 Werktagen Vorlauf. Als Beginn des Wirkungszeitraums nennt er den 1. Februar, 0:00 Uhr.
- Binnen eines Werktags: NB antwortet mit ORDRSP 19124 „Mitteilung zur Änderung“, dass die Einrichtung grundsätzlich möglich ist, und bestellt beim MSB (ORDERS 17121 „Bestellung Änderung“). Den Beginn des Wirkungszeitraums übernimmt er aus der Bestellung des LF.
- Bis Mi 27. Januar: MSB hat die Zählzeitdefinition eingerichtet und antwortet mit IFTSTA 21043.
- Bis Fr 29. Januar: NB leitet die Antwort des MSB an den LF weiter.
- Ab Mo 1. Februar, 0:00 Uhr: Die Konfiguration wirkt. Soweit sich Abrechnungs- oder Stammdaten ändern, führt der NB die zugehörigen Use-Cases aus, gültig zu diesem Zeitpunkt. Ändert sich an der Messlokation etwas, meldet der MSB „Änderung Daten der MeLo“ an den NB (55643, Rückmeldung 55648) und an den LF (55653, Rückmeldung 55658). Die Rückmeldungen sind binnen zwei Werktagen fällig.
SAP IS-U: Wirkungszeitraum und Zeitscheiben
Der Beginn des Wirkungszeitraums und das Änderungsdatum einer Stammdatenänderung (0:00 Uhr) liefern dem System ein festes Datum für die neue Zeitscheibe. Wie das in Anlage und Gerät aussieht, zeigt Zeitliche Gültigkeit von Stammdaten. Die Transaktionen für Anlage und Gerät stehen in der Transaktionswerkbank (ES31 Anlage ändern, EG31 Einbau gesamt). Welche Tabellen die eingehenden Stammdaten und Bestellungen im Marktprozess aufnehmen, hängt von der Systemeinrichtung ab und ist im Tabellenkatalog nicht belegt.
Typische Missverständnisse
„Teil 3 und Teil 4 sind dasselbe.“ Teil 4 transportiert Stammdaten und Bestellungen dazu. Teil 3 richtet Konfigurationen ein, die Eigenschaften wie Werteübermittlung oder Steuererlaubnis festlegen. Die Stammdatenänderung ist oft die Folge.
„Ein Zählerwechsel ändert die Stammdaten der Marktlokation.“ Er ändert Daten der Messlokation, für die der MSB als Verantwortlicher meldet. Die Marktlokation bleibt. Mehr dazu: Gerätewechsel im Messwesen.
„Der Lieferant stellt Konfigurationen direkt am Zähler ein.“ Er bestellt beim NB oder beim MSB. Das Messprodukt richtet der MSB ein.
„Eine Rückmeldung mit Änderungsvorschlag stoppt die Änderung.“ Die Daten gelten ab dem genannten Termin, bis der Verantwortliche etwas anderes sendet.
„Der ÜNB pflegt Stammdaten.“ Die Anwendungsübersicht verzeichnet aktuell keinen Fall, in dem er ein Stammdatum verantwortet.
Quellen und Pflegehinweis
Seitenzahlen stammen aus GPKE Teil 4 (Anlage 1d zu BK6-22-024, 34 Seiten) und GPKE Teil 3 (Lesefassung, 102 Seiten). Prüfidentifikatoren stammen aus der Anwendungsübersicht 4.0 vom 1. April 2026. Welcher Marktpartner für welches einzelne Feld verantwortlich ist, steht in der UTILMD-Spezifikation und nicht in der GPKE. Prüfidentifikatoren nachschlagen: AHB-Werkbank. Ablaufbeschreibungen zur Zuordnung: Ablaufatlas. Die Verbindung zu den Zeitpunkten behandelt Zeitliche Gültigkeit von Stammdaten. Wie die Rollen zueinander stehen, erklärt Marktrollen in der Strom-Marktkommunikation.
Abrufdatum: 4. Oktober 2026.