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Energiedaten & Bilanzierung

Bilanzkreis, BKV und ÜNB

Was ein Bilanzkreis ist, wer ihn führt, wer ihm Mengen zuordnet und wer abrechnet. Die Rollen Bilanzkreisverantwortlicher, Netzbetreiber, Lieferant und Übertragungsnetzbetreiber im Überblick.

Auf dieser Seite8 Abschnitte

Kurzantwort

Ein Bilanzkreis ist ein Energiekonto in einer Regelzone. In ihm werden je Viertelstunde alle zugeordneten Einspeisungen und Entnahmen sowie Fahrplanlieferungen gegeneinander aufgerechnet. Das Konto führt ein Bilanzkreisverantwortlicher (BKV). Er schließt den Bilanzkreisvertrag mit dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und trägt die Kosten verbleibender Abweichungen. Welche Marktlokation in welchen Bilanzkreis gehört, bestimmen Lieferant und Netzbetreiber über die Marktkommunikation. Der ÜNB (in der MaBiS in der Rolle des Bilanzkoordinators, BIKO) rechnet monatlich ab.

Dieser Artikel klärt, wer in diesem Gefüge wer ist. Was der BKV konkret leisten muss, steht in Bilanzkreisverantwortung verstehen. Wie die Abrechnung abläuft, erklärt Bilanzkreisabrechnung Strom verstehen.

Der Bilanzkreis ist ein Konto. Marktlokationen fließen über den Netzbetreiber hinein, Fahrpläne über den Bilanzkreisverantwortlichen, und der Übertragungsnetzbetreiber rechnet den Saldo ab.Nach dem Standardbilanzkreisvertrag (BK6-23-102, Ziffern 2, 5 und 11) und der MaBiS (BK6-24-174, Kapitel 3 und 10).

Was ein Bilanzkreis ist

Strom muss in jeder Viertelstunde so erzeugt werden, wie er verbraucht wird. Das Netz kennt dafür keine Kontenführung. Das Bilanzkreissystem ordnet deshalb jede Entnahme und jede Einspeisung einem Bilanzkreis zu und lässt dessen Verantwortlichen für die Differenz zahlen.

Der Standardbilanzkreisvertrag beschreibt die Differenz so: Eine Bilanzabweichung liegt vor, wenn sich zwischen sämtlichen zugeordneten Entnahmen einschließlich der Entnahmen aufgrund von Fahrplänen und sämtlichen zugeordneten Einspeisungen einschließlich der Einspeisungen aufgrund von Fahrplänen in derselben Viertelstunde eine Differenz ergibt (Ziffer 11.1, Lesefassung zu BK6-23-102). Fahrpläne verschieben also Mengen zwischen Bilanzkreisen, ohne dass Strom fließt.

Zwei Eigenschaften unterscheiden den Bilanzkreis von einem Netzabschnitt:

  • Er hat keinen Ort. Marktlokationen in ganz verschiedenen Netzgebieten derselben Regelzone können im selben Bilanzkreis liegen. Jeder Bilanzkreis wird beim ÜNB unter einem Energy Identification Code (EIC) geführt (Ziffer 2.2 des Vertrags).
  • Er gehört zu genau einer Regelzone. Der ÜNB richtet ihn für den BKV in seiner Regelzone ein (Ziffer 2.2). Wer in mehreren Regelzonen aktiv ist, braucht dort jeweils eigene Bilanzkreise.

Wo der Ort doch eine Rolle spielt, ist das Bilanzierungsgebiet (BG). Es ist das Gebiet eines Netzbetreibers, in dem dieser die Energiemengen ausbilanziert. Ein BG liegt in genau einer Regelzone und wird von genau einem Netzbetreiber gebildet; es entsteht und endet nur zum Ersten eines Monats, 00:00 Uhr (MaBiS Kapitel 3.5). Mehr dazu in Regelzonen und Bilanzierungsgebiete.

Wer ist wer

Die MaBiS führt als Rollen den Bilanzkoordinator (BIKO), den Bilanzkreisverantwortlichen, den Lieferanten, den Netzbetreiber und den Übertragungsnetzbetreiber (Kapitel 1.1). Der Messstellenbetreiber taucht in der Bilanzierung als Lieferant der Messwerte auf.

Rolle Aufgabe am Bilanzkreis
BKV Führt den Bilanzkreis, meldet Fahrpläne, zahlt oder erhält Ausgleichsenergie. Vertragspartner des ÜNB.
Lieferant (LF) Beliefert Kunden und benennt den Bilanzkreis, in den seine Marktlokationen gehören. Er kann zugleich BKV sein, muss es aber nicht.
Netzbetreiber (NB) Führt die Zuordnung der Marktlokationen, aggregiert Mengen zu Summenzeitreihen und sendet sie an BIKO und BKV.
ÜNB Betreibt die Regelzone, richtet Bilanzkreise ein und rechnet mit dem BKV ab (Bilanzkreisvertrag Ziffer 4.2).
BIKO Rolle in der MaBiS: empfängt Summenzeitreihen, vergibt den Datenstatus und versendet die Abrechnungsdaten.

Zum BIKO nennt die MaBiS in den gelesenen Kapiteln keinen Namen. Dass der ÜNB mit dem BIKO „mit sich selbst“ kommuniziert (Kapitel 3.8.3), zeigt aber, dass beide Rollen im selben Unternehmen liegen können. Das Glossar führt die Rolle unter BIKO, die Marktrollen im Detail beschreibt Marktrollen in der MaBiS.

Wichtig für die Praxis ist die Trennung der Beziehungen. Der Kunde hat einen Liefervertrag mit dem Lieferanten, der Lieferant hat eine Zuordnung zum Bilanzkreis, und nur der BKV hat einen Vertrag mit dem ÜNB. Der Lieferant ist deshalb nur Vertragspartei des ÜNB, wenn er auch den Bilanzkreis führt. Das Vertragsgeflecht dazu steht in Bilanzkreisvertrag Strom verstehen.

Wie eine Marktlokation in den Bilanzkreis kommt

Grundlage jeder Zuordnung sind die Daten der Wechselprozesse zwischen Netzbetreiber und Lieferant. Die MaBiS bindet die Bilanzkreisabrechnung daran: Die Energiemenge einer Marktlokation darf einem Lieferanten und seinem Bilanzkreis nur zugeordnet werden, wenn der Netzbetreiber die Anmeldung ordnungsgemäß bestätigt hat und seitdem keine Abmeldebestätigung eingegangen ist. Abweichende Zuordnungen sind nur bilateral zwischen Lieferant (gegebenenfalls mit dem BKV) und Netzbetreiber möglich (Kapitel 3.3). Zu einem späteren Zeitpunkt lässt sich die Datenlage nur ändern, wenn alle Beteiligten zustimmen.

Der BKV gibt dem Netzbetreiber dafür eine Zuordnungsermächtigung für seinen Bilanzkreis ab. Sie dient als Prüfgrundlage der Zuordnungsprozesse nach GPKE und muss spätestens einen Werktag vor der erstmaligen Zuordnung einer Marktlokation vorliegen (Kapitel 10.2). Eine Zuordnungsermächtigung allein aktiviert noch keine Summenzeitreihe. Zur Kontrolle seines Bestands kann der BKV beim Netzbetreiber eine Bilanzkreiszuordnungsliste anfordern (Kapitel 10.6). Das Verfahren selbst behandelt Bilanzkreiszuordnung einer Entnahmestelle und Zuordnung von Marktlokationen zu Bilanzkreisen.

Beispiel: Ein Lieferant mit eigenem Bilanzkreis

Die Nordwatt Energie GmbH (erfundenes Beispiel) beliefert Gewerbekunden und führt dafür einen eigenen Bilanzkreis. Sie ist damit LF und BKV in einem und hat den Bilanzkreisvertrag mit dem ÜNB der Regelzone geschlossen.

Am 20. Oktober 2026 meldet der Netzbetreiber die Anmeldebestätigung für eine Marktlokation (elfstellige MaLo-ID, hier 51238696781) zum 1. November. Ab dem Beginn dieses Tages fließt ihre Entnahme in den Bilanzkreis der Nordwatt. Der Netzbetreiber nimmt sie in die Bilanzkreissummenzeitreihe auf, die er nach Ablauf des Monats dem BIKO und dem BKV schickt. Beschafft die Nordwatt die Menge per Fahrplan, hebt sich der Beitrag der Marktlokation je Viertelstunde mit dem Fahrplanimport auf. Bleibt eine Differenz, gilt sie als Ausgleichsenergie, die der ÜNB zum reBAP abrechnet.

Die Preisbildung der Ausgleichsenergie und die Fahrplananmeldung stehen in Fahrplananmeldung und Ausgleichsenergie.

Fehlerfälle

  • Marktlokation fehlt im Bilanzkreis. Fehlt die Zuordnung, erscheint die Entnahme in keiner Summenzeitreihe des BKV. Die Abweichung zeigt sich erst bei der Abrechnung. Die MaBiS verlangt deshalb, dass zu jedem Zeitpunkt alle in einem BG erzeugten und verbrauchten Energiemengen vollständig Bilanzkreisen zugeordnet sind (Kapitel 3.4).
  • Zuordnung zum falschen Zeitpunkt. Die Daten der Wechselprozesse binden die Bilanzkreisabrechnung. Rückwirkend lässt sich die Zuordnung nur ändern, wenn alle Beteiligten zustimmen (Kapitel 3.3).
  • Fehlende Zuordnungsermächtigung. Liegt sie dem Netzbetreiber nicht vor, klärt er den Fall manuell mit dem BKV (Kapitel 10.2).

Typische Missverständnisse

„Ein Bilanzkreis ist ein Netzabschnitt.“ Er hat keine räumliche Entsprechung im Netz. Räumlich ist das Bilanzierungsgebiet.

„Der Lieferant ist immer der BKV.“ Der Lieferant kann einen BKV beauftragen. Gegenüber dem ÜNB haftet nur der BKV.

„Der Netzbetreiber rechnet den Bilanzkreis ab.“ Der Netzbetreiber liefert Summenzeitreihen. Abgerechnet wird der BKV vom ÜNB.

Quellen und Pflegehinweis

Maßgeblich sind die MaBiS-Lesefassung zu BK6-24-174 und die Lesefassung des Bilanzkreisvertrags. Die gesetzliche Pflicht zu Bilanzkreissystem und Bilanzkreisvertrag steht in § 20 Abs. 1a EnWG. Die StromNZV, die diese Pflichten früher in § 4 regelte, ist seit Ende 2025 außer Kraft; wie die Rechtsgrundlage heute aufgebaut ist, erklärt Bilanzkreisvertrag Strom verstehen. Über die Weiterentwicklung der Rollen durch den MaBiS-Hub informiert MaBiS-Hub. Stand: 5. Oktober 2026.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Bundesnetzagentur – MaBiS, Lesefassung zu BK6-24-174 (Kap. 1, 3, 10, 13)bundesnetzagentur.de
  2. Bundesnetzagentur – Bilanzkreisvertrag Strom, konsolidierte Lesefassung zu BK6-23-102bundesnetzagentur.de
  3. Bundesnetzagentur – Standardbilanzkreisvertragbundesnetzagentur.de
  4. Energiewirtschaftsgesetz – § 20 Zugang zu den Energieversorgungsnetzengesetze-im-internet.de
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