AnmeldenLernweg starten

Messwesen & Smart Metering

Intelligente Messsysteme

Was ein intelligentes Messsystem nach § 2 MsbG ist, aus welchen Teilen es besteht, wer es betreibt, wer welche Daten erhält und wo die Regeln stehen.

Auf dieser Seite9 Abschnitte

Kurzantwort

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist nach § 2 Nr. 7 MsbG eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung oder Messeinrichtung zur registrierenden Leistungsmessung. Die Messeinrichtung misst, das Gateway verarbeitet die Werte und sendet sie verschlüsselt weiter. Erst beide zusammen sind ein iMSys.

Betreiber ist der Messstellenbetreiber (MSB). Die Funktion des Gateway-Administrators, der das Gateway technisch betreibt, ist ihm gesetzlich zugeordnet (§ 3 Abs. 1 MsbG). Empfangen dürfen die Daten nur die berechtigten Stellen nach § 49 Abs. 2 MsbG, jede im Umfang ihrer Aufgabe. Dieser Artikel ordnet die Begriffe und Rollen ein. Das Gateway als Gerät erklärt Das Smart-Meter-Gateway verstehen, den Betrieb Smart-Meter-Gateway-Administration verstehen.

Die Begriffe nach § 2 MsbG

Im Alltag heißt alles „Smart Meter“. Das Gesetz trennt genauer:

Begriff Bedeutung nach § 2 MsbG
Moderne Messeinrichtung (mME), Nr. 15 Messeinrichtung, die mindestens Verbrauch und Nutzungszeit abbildet, bei Einspeisung auch die Erzeugung, und sich über ein Gateway einbinden lässt
Messsystem, Nr. 13 in ein Kommunikationsnetz eingebundene Messeinrichtung
Smart-Meter-Gateway, Nr. 19 Kommunikationseinheit des iMSys; bindet mME und weitere Einrichtungen sicher ein, erfasst, verarbeitet und versendet Daten
Intelligentes Messsystem, Nr. 7 mME oder Messeinrichtung zur registrierenden Leistungsmessung, über ein Gateway eingebunden, mit den Anforderungen aus §§ 21 und 22
Gateway-Administrator, Nr. 20 Person, die als MSB oder in dessen Auftrag für den technischen Betrieb des iMSys verantwortlich ist

Eine mME ohne Gateway arbeitet für sich und wird vor Ort abgelesen, wie Moderne Messeinrichtung verstehen zeigt. Das Gateway misst nichts. Die Definitionen stehen auch im Glossar.

Aufbau und Datenweg

Das Gateway empfängt die Messwerte der Zähler über das lokale metrologische Netz (LMN) und übermittelt sie über das Weitverkehrsnetz (WAN). Wie diese Netze aufgebaut sind, steht im Artikel zum Gateway. Hier zählt der Weg der Daten.

Ein intelligentes Messsystem besteht aus Messeinrichtung und Gateway. Die Werte laufen über das Backend des Messstellenbetreibers zu den berechtigten Stellen. Der Gateway-Administrator ist eine Funktion des Messstellenbetreibers.Petrol: Messwerte. Grün: Konfiguration und Updates. Aufbereitung im Backend des MSB: WiM Teil 2 Kap. 2.2.2, § 60 Abs. 2 MsbG.

Nach § 60 Abs. 1 MsbG bereitet der MSB die erhobenen Daten auf und übermittelt sie an die berechtigten Stellen. Das Gesetz sieht als Ziel vor, dass Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Gateway stattfinden und die Daten direkt an die Berechtigten gehen (§ 60 Abs. 2). Das gilt erst, wenn das BSI es für technisch möglich bewertet und die Bundesnetzagentur es festlegt. Bis dahin gilt nach WiM Teil 2 (Kap. 2.2.2): Plausibilisierung, Aufbereitung und Übermittlung erfolgen ausschließlich im und aus dem Backend des MSB, und das Gateway rechnet keine Energiemenge einer Marktlokation aus. Wie der MSB Werte prüft und Ersatzwerte bildet, beschreibt Plausibilisierung und Ersatzwerte.

Als Standard übermittelt der MSB dem Betreiber des Verteilernetzes für Zählpunkte mit iMSys je nach Fall täglich für den Vortag Last- oder Zählerstandsgänge, auf Anforderung auch viertelstündlich, bei übrigen iMSys-Messstellen monatlich aggregierte Zählerstandsgänge (§ 60 Abs. 3 Nr. 1). Welches Registerpaket ein iMSys führt, zeigt Zählerregister und Tarifregister.

Wer ist wer

Messstellenbetreiber. Der MSB betreibt die Messstelle und damit auch das iMSys (§ 3 Abs. 2 MsbG). Grundzuständiger (gMSB) und wettbewerblicher MSB (wMSB) sind Ausprägungen derselben Marktrolle, keine eigenen Rollen. Die Unterschiede erklärt gMSB und wMSB verstehen.

Gateway-Administrator. Die Funktion nimmt der MSB selbst wahr oder lässt sie von einem zertifizierten Unternehmen in seinem Auftrag erledigen. Der Administrator konfiguriert das Gateway, spielt Updates ein und überwacht den Betrieb. Messwerte aufbereitet er nicht.

Berechtigte Stellen. Personenbezogene Daten aus dem iMSys dürfen nur die Stellen verarbeiten, die § 49 Abs. 2 MsbG nennt, und keine andere Rechtsvorschrift öffnet diesen Kreis:

  • Messstellenbetreiber und Netzbetreiber,
  • Bilanzkoordinatoren und Bilanzkreisverantwortliche,
  • Direktvermarktungsunternehmer nach dem EEG,
  • Energielieferanten,
  • Aggregationsverantwortliche und Messwertweiterverarbeiter,
  • jede Stelle mit einer Einwilligung des Anschlussnutzers nach Art. 7 DSGVO.

Wer was bekommt und wie Pseudonymisierung und Löschfristen greifen, behandelt Datenschutz und Zugriffsrechte im Smart Metering.

Wofür ein iMSys da ist

§ 21 MsbG legt die Mindestanforderungen fest. Ein iMSys muss unter anderem:

  • Messwerte für die Abrechnung zuverlässig verarbeiten und Zählerstandsgänge messen,
  • Anlagen nach § 14a EnWG und EEG- und KWK-Anlagen administrieren und fernsteuern können,
  • Netzzustandsdaten messen und übertragen (Netzzustandsdaten),
  • dem Letztverbraucher seinen Verbrauch sichtbar machen (HAN-Schnittstelle),
  • eine Tarifierung im Gateway durch den Administrator ermöglichen (Tarifanwendungsfälle),
  • Software-Aktualisierungen empfangen.

Außerdem muss das Gateway ausgewählte Messungen und Schaltungen der Netzbetreiber vorrangig ermöglichen, und zwar ausschließlich durch den Gateway-Administrator. Wie die Steuerung bei Wärmepumpen und Ladepunkten läuft, steht in Steuerbox und Steuerkanal.

Rechtsrahmen

Das Messstellenbetriebsgesetz verteilt die Regeln auf drei Blöcke:

Block Inhalt
§§ 19 bis 28 Anforderungen an Messsysteme, Zertifizierung des Gateways und des Administrators
§§ 29 bis 45 Ausstattung der Messstellen, Preisobergrenzen, Rollout-Quoten
§§ 49 bis 73 Datenverarbeitung, Datenkommunikation, berechtigte Stellen

Technisch konkretisieren BSI-Schutzprofile und die Technische Richtlinie TR-03109 die §§ 21 und 22. Hält ein Gateway sie ein, gilt der Stand der Technik als eingehalten (§ 22 Abs. 2 MsbG). Die Teile der Richtlinie stehen im Artikel zum Gateway.

Ein iMSys ist nach § 29 Abs. 1 MsbG Pflicht bei Letztverbrauchern über 6.000 kWh Jahresverbrauch, dazu mit Steuerungseinrichtung bei einer Vereinbarung nach § 14a EnWG und bei Anlagen über 7 kW, soweit zur Erfüllung der Zielquoten erforderlich, jeweils soweit wirtschaftlich vertretbar. In den übrigen Fällen darf der MSB ein iMSys einbauen (Abs. 2), mindestens eine mME bis zum 31.12.2032 (Abs. 3). Quoten, Zeitfenster und Preisobergrenzen stehen in Pflichteinbau und Rollout, Rollout-Monitoring und Entgelte im Messstellenbetrieb.

Beispiel: Haushalt mit Wärmepumpe und PV

Ein Haushalt hat eine Wärmepumpe mit Vereinbarung nach § 14a EnWG und eine PV-Anlage mit 9 kW (vereinfachtes Beispiel). Die Vereinbarung löst die iMSys-Pflicht mit Steuerungseinrichtung aus (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a). Der grundzuständige MSB baut ein iMSys mit Zweirichtungszähler ein, das Gateway wird vom Administrator in Betrieb genommen und konfiguriert.

  • Der Lieferant erhält die Werte des Bezugs, der Direktvermarkter oder Einspeiseabnehmer die der Einspeisung.
  • Der Netzbetreiber erhält die Standardwerte nach § 60 Abs. 3 und kann die Wärmepumpe über die Steuerungseinrichtung drosseln (§ 14a EnWG im Detail).
  • Der MSB prüft die Werte im Backend, bildet bei Lücken Ersatzwerte und leitet sie weiter.
  • Die anschlussnutzende Person liest ihre Werte über das HAN.

Einen Überblick mit Animation bietet das Erklärvideo Intelligente Messsysteme.

Typische Missverständnisse

„mME und iMSys sind dasselbe.“
Die mME ist ein digitaler Zähler. Erst das Gateway macht aus ihr ein iMSys.

„Das Gateway ist der Zähler.“
Das Gateway misst nichts. Gemessen wird in der Messeinrichtung, das Gateway verarbeitet und versendet.

„Der Gateway-Administrator ist eine eigene Marktrolle.“
Die Funktion ist dem MSB zugeordnet. Der MSB kann sie an ein zertifiziertes Unternehmen vergeben, bleibt aber der Rolleninhaber.

„Das Gateway bereitet die Messwerte für den Markt auf.“
Das ist als Ziel in § 60 Abs. 2 MsbG angelegt. Heute geschieht die Aufbereitung nach WiM Teil 2 im Backend des MSB.

„Mit einem iMSys sehen alle Marktpartner alles.“
Jede berechtigte Stelle erhält nur die Daten, die ihre Aufgabe erfordert.

Quellen und Pflegehinweis

Begriffe und Pflichten stammen aus dem MsbG in der Fassung der Gesetzessammlung, abgerufen am 5. Oktober 2026, die Gerätevorgaben aus den BSI-Seiten, die Aufbereitung im Backend aus WiM Teil 2 (Kap. 2.2.2). Zahlen zu Rollout und Preisen sind bewusst in die Folgeartikel ausgelagert. Verschiebt die Bundesnetzagentur die Aufbereitung nach § 60 Abs. 2 ins Gateway, ändern sich Datenweg und Zeichnung.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Messstellenbetriebsgesetz – § 2 Begriffsbestimmungengesetze-im-internet.de
  2. Messstellenbetriebsgesetz – § 3 Messstellenbetriebgesetze-im-internet.de
  3. Messstellenbetriebsgesetz – § 21 Mindestanforderungen an intelligente Messsystemegesetze-im-internet.de
  4. Messstellenbetriebsgesetz – § 22 Mindestanforderungen an das Smart-Meter-Gateway durch Schutzprofile und Technische Richtliniengesetze-im-internet.de
  5. Messstellenbetriebsgesetz – § 29 Ausstattung von Messstellengesetze-im-internet.de
  6. Messstellenbetriebsgesetz – § 49 Verarbeitung personenbezogener Datengesetze-im-internet.de
  7. Messstellenbetriebsgesetz – § 60 Datenübermittlung; sternförmige Kommunikationgesetze-im-internet.de
  8. BSI – Übersicht Schutzprofile und Technische Richtlinien nach § 22 Abs. 2 MsbGbsi.bund.de
  9. BSI – Smart-Meter-Gateway: Dreh- und Angelpunkt des intelligenten Messsystemsbsi.bund.de
  10. Bundesnetzagentur – WiM Teil 2, Lesefassung zu BK6-24-174 (Kap. 2.2.2 Aufbereitung im Backend des MSB)bundesnetzagentur.de
Mein Lernen

Quiz zum Artikel

Teste dein Wissen

5 Fragen zu diesem Artikel, mit Erklärung und Link zurück zur Stelle.

Quiz zum Artikel 5 Fragen

War dieser Artikel hilfreich?