Kurzantwort
Der Netzbetreiber (NB) rechnet die Netzentgelte mit dem Lieferanten (LF) ab, nicht mit dem Endkunden. Vorher schickt er dem LF einen Lieferschein mit den Abrechnungsmengen (MSCONS), danach die Netznutzungsrechnung (INVOIC, Prüfidentifikator 31002; 31001 für Abschläge). Der LF prüft nach dem Entscheidungsbaum E_0406 und antwortet per REMADV: Zahlungsavis (33001) oder Abweisung (33003 Kopf und Summe, 33004 Position). Das Zahlungsziel beträgt mindestens 10 Werktage nach Empfang, die Antwort ist spätestens am 4. Werktag davor fällig. Eine Korrektur besteht immer aus Stornorechnung und neuer Rechnung (GPKE Teil 2, Kap. 3.3).
Dieser Artikel zeigt den Ablauf. Wie der Lieferant die Rechnung Schritt für Schritt prüft und im System aufnimmt, zeigt Netznutzungsrechnung als Lieferant prüfen. Die Artikel-ID als Schlüssel der Positionen steht in Artikel-ID in der Netznutzungsabrechnung, die Nachricht selbst in REMADV verstehen.
Wer rechnet mit wem ab
- Netzbetreiber: berechnet die Abrechnungsenergiemenge, sendet Lieferschein und Rechnung, storniert bei Fehlern.
- Lieferant: ist Zahler der Netznutzung, prüft Lieferschein und Rechnung, antwortet mit IFTSTA und REMADV.
- Messstellenbetreiber: liefert die Messwerte an den NB (WiM Teil 2, Kap. 2.4) und ist an der Abrechnung selbst nicht beteiligt.
Der Prozess gilt nur für verbrauchende Marktlokationen. Die vertragliche Grundlage ist der Netznutzungsvertrag nach BK6-20-160, den der LF mit dem NB schließt (NNV § 8); der Lieferantenrahmenvertrag regelt das Verhältnis zum Endkunden (Lieferantenrahmenvertrag verstehen). Die StromNZV, auf die ältere Texte verweisen, ist außer Kraft.
Der Ablauf mit Fristen
Schritt 6 ist nur nötig, wenn der LF abgewiesen hat und der NB die Rechnung für richtig hält. Die zweite Antwort des LF (Schritt 4 im Use-Case, REMADV 33001, 33003 oder 33004) ist spätestens zum Zahlungsziel fällig. Der Use-Case „Netznutzungsabrechnung“ verlangt, dass dieser Reklamationsfall bis auf Klärungen vollständig automatisch läuft.
Der Lieferschein kommt zuerst
Der Lieferschein enthält die Abrechnungsenergiemengen des Abrechnungszeitraums und bei Bedarf die Leistungswerte, auf Ebene der Marktlokation. Er wird mit MSCONS übermittelt: 13016 (Energiemenge und Leistungsmaximum) oder 13019 (Energiemenge). Der NB muss ihn vor der Rechnung senden, und die Mengen der Rechnung müssen nach Höhe und Zeitraum mit denen des Lieferscheins übereinstimmen. Abschlagsrechnungen brauchen keinen Lieferschein.
Der LF meldet unverzüglich, spätestens am 2. Werktag nach Zugang, ob er den Inhalt für korrekt hält (IFTSTA 21035, Prüfung nach E_0456). Lehnt er ab, nennt er den Grund konkret. Der NB prüft und kann mit COMDIS 29002 widersprechen; dann bleibt der Lieferschein bestehen. Ändern sich Werte, storniert der NB den Lieferschein (MSCONS 13006) und sendet einen neuen. Zwischenablesung oder Zählerwechsel lösen weder Abrechnung noch Lieferschein aus (GPKE Teil 2, Kap. 3.2.2 und 3.2.3).
Turnus, Abschläge und Fälligkeit
Der Netznutzungsvertrag legt fest (NNV § 8):
- Jährlich rechnet der NB Marktlokationen im Niederspannungsnetz bis 100.000 kWh Jahresentnahme mit Zählerstandsgangmessung oder anderer Arbeitsmessung ab, vorläufig monatlich alle übrigen, besonders RLM (Abs. 1). RLM wird nach dem Jahresleistungspreissystem berechnet. Steigt die Höchstleistung, rechnet der NB die Differenz für die Vormonate nach (Abs. 6; Hintergrund in RLM).
- Abschläge darf der NB für jährlich abgerechnete Marktlokationen (Niederspannung bis 100.000 kWh) monatlich nachschüssig verlangen. Die Schlussrechnung ist eine eigene Rechnung und nennt alle Abschlagsrechnungen mit Rechnungsnummer (Abs. 10). Eine Abschlagsrechnung hat genau eine Positionszeile (INVOIC AHB 1.0b, Änderung 26817).
- Fällig werden Rechnungen zum angegebenen Zeitpunkt, frühestens zehn Werktage nach Zugang. Rückerstattungen des NB sind spätestens zehn Werktage nach Ausstellung fällig (Abs. 12).
- Einwände berechtigen nur zum Zahlungsaufschub, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht (Abs. 13). Mahnwesen und Forderungsmanagement im Konfliktfall sind bilateral zu lösen.
So prüft der Lieferant die Rechnung
Das Entscheidungsdiagramm E_0406 „Netznutzungsrechnung prüfen“ (EBD 4.3) läuft in drei Stufen: Kopfebene, Positionsebene, Summenebene. Es gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip: Eine Rechnung wird entweder vollständig akzeptiert oder vollständig abgelehnt. Einige Antwortcodes:
- A09: Die Rechnungsnummer wurde bereits verwendet.
- A10 und A11: Das Zahlungsziel ist unterschritten beziehungsweise überschritten.
- A13, A14, A15: Zur Rechnung liegt kein Lieferschein vor, er wurde storniert, oder der abgelehnte Lieferschein wurde vom NB nicht entkräftet.
- A18: Es liegt kein passendes Preisblatt Netznutzung vor.
- A35: Der Preis einer Artikel-ID weicht vom Preisblatt ab.
- A84: Die Artikel-ID durfte für den Positionszeitraum nicht verwendet werden.
Das Ergebnis geht als REMADV 33003 (Fehler auf Kopf- oder Summenebene) oder 33004 (Fehler in Positionen) an den NB; welcher Code in die Nachricht gehört, erklärt REMADV verstehen. Der Entscheidungsbaum beginnt auf Seite 99 der EBD (EBD 4.3, Kap. 6.10.1).
Storno und Neurechnung
Fehler beseitigt der NB nie durch Überschreiben. Er sendet eine Stornorechnung (INVOIC 31004) und danach eine neue Rechnung. Hatte der LF die Zahlung schon bestätigt (REMADV 33001), bestätigt er den Storno mit einer Antwort; Zahlungen werden im Zahlungsverkehr verrechnet. Hatte er die Zahlung abgelehnt und der NB den Grund akzeptiert, darf er sich den Stornobetrag nicht gutschreiben. Muss sich die Menge ändern, storniert der NB zusätzlich den Lieferschein und sendet den korrigierten Lieferschein vor der neuen Rechnung (GPKE Teil 2, Kap. 3.3.2, Schritt 5 bis 7).
Ohne Storno läuft eine Korrektur der Jahresrechnung nur bei Konzessionsabgabe nach Testat, individuellen Netzentgelten (atypisch, energieintensiv, singulär), KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage. Der NB stellt dann eine eigene, gekennzeichnete Rechnung, die sich eindeutig auf die Jahresrechnung bezieht. Die allgemeine Storno-Regel für Messwerte steht in Korrekturen verarbeiten. Ansprüche aus Rechnungsfehlern reichen nach NNV § 8 Abs. 15 grundsätzlich auf den Abrechnungszeitraum vor der Feststellung zurück, längstens drei Jahre.
Vereinfachtes Beispiel
Marktlokation 41373559241 (Niederspannung, RLM), Abrechnungsmonat Januar 2026. Mengen und Preise stammen aus dem Beispiel in INVOIC AHB 1.0b, Kap. 6.3: 10.000 kWh zu 0,0199 €/kWh (199,00 €), 50 kW zu 0,35857534 €/(kW*Tag) über 31 Tage (555,79 €) und eine pauschale Netzentgeltreduzierung von -10,81 €. Die Summe der Netzentgelte beträgt 743,98 € netto.
- Fr 06.02.2026: NB sendet den Lieferschein (MSCONS 13016).
- Di 10.02.2026: Frist der Rückmeldung (2. WT), der LF meldet IFTSTA 21035 positiv.
- Mo 16.02.2026: NB sendet INVOIC 31002 mit Zahlungsziel Mo 02.03.2026 (10 WT).
- Di 24.02.2026: späteste REMADV (4. WT vor dem Zahlungsziel).
Weicht der Preis der Position 2 vom Preisblatt ab, sendet der LF REMADV 33004 mit dem Code A35 und dem erwarteten Preis. Hält der NB die Rechnung für richtig, antwortet er mit COMDIS 29001 spätestens am Do 26.02.2026. Hatte der LF recht, folgen INVOIC 31004 und eine neue INVOIC 31002. Werktage zählen von Montag bis Freitag ohne Feiertage (GPKE Teil 1, Definition WT).
SAP-Bezug
Wie eine Rechnungsprüfung im IS-U-System des Lieferanten umgesetzt wird, ist in den Katalogen dieser Seite nicht belegt und steht deshalb hier nicht. Belegt ist die technische Spur: Eingegangene und gesendete Marktnachrichten liegen als IDoc vor. Den Steuersatz mit Nachrichtentyp, Richtung und Status zeigt die Tabelle EDIDC; anschauen lässt sich ein IDoc mit WE02, die IS-U-Meldungsübersicht mit EDX_LIST. Die Prüfidentifikatoren der Nachrichten findest du in der AHB-Werkbank.
Typische Missverständnisse
„Der Endkunde bekommt eine Netzrechnung.“ Im Lieferantenmodell zahlt der LF den NB und stellt dem Kunden den Strompreis in Rechnung. Der LF ist Zahler der Netznutzung.
„Es gibt keinen Lieferschein.“ Doch: Der Lieferschein ist ein eigener Use-Case und Voraussetzung jeder Rechnung außer Abschlägen.
„Abschläge zahlt der LF monatlich, immer.“ Der NB darf Abschläge nur für kleine Niederspannungs-Marktlokationen verlangen, die jährlich abgerechnet werden. RLM-Marktlokationen erhalten vorläufige Monatsrechnungen.
„Der LF zahlt, was stimmt, und lehnt nur die falsche Position ab.“ Es gilt Alles oder Nichts. Der LF akzeptiert die Rechnung vollständig oder lehnt sie vollständig ab.
„Die REMADV ist die Zahlung.“ Sie ist die Rückmeldung zur Rechnung. Bei Bestätigung veranlasst der LF parallel die Überweisung der Summe der akzeptierten Rechnungen.
Quellen und Pflegehinweis
Stand der Formate ist der 01.10.2026 (Mitteilung Nr. 56 der Bundesnetzagentur): INVOIC-AHB 1.0b, Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, EBD 4.3. Die REMADV-AHB 1.0a stammt aus Mitteilung Nr. 54; Mitteilung Nr. 56 führt kein neues REMADV-Dokument auf, die Gültigkeit der 1.0a über den 01.10.2026 hinaus ist deshalb eine Schlussfolgerung und nicht an einem Dokument bestätigt. Der Netznutzungsvertrag liegt als Lesefassung mit Gültigkeit ab 01.04.2022 vor; ob die Bundesnetzagentur danach eine neuere Fassung veröffentlicht hat, wurde nicht geprüft. Fristen in der GPKE und der EBD können sich mit jeder Festlegung ändern.