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Marktrollen & Regulierung

Ein Unternehmen, mehrere Marktrollen

Wie ein Stadtwerk zugleich Netzbetreiber, Lieferant und Messstellenbetreiber sein kann, warum jede Rolle eine eigene Marktpartner-ID führt und was die Entflechtung dazu verlangt.

Auf dieser Seite9 Abschnitte

Kurzantwort

Ein Unternehmen darf im Energiemarkt mehrere Marktrollen einnehmen. Ein Stadtwerk kann das Verteilnetz betreiben, Strom liefern und die Messstellen betreiben, also Netzbetreiber (NB), Lieferant (LF) und Messstellenbetreiber (MSB) zugleich sein. In der Marktkommunikation handelt die Rolle, nicht die Firma: Jede Aufgabe gehört genau einer Rolle, und jede Rolle meldet sich mit einer eigenen Marktpartner-ID (MP-ID). Im Strommarkt ist das die 13-stellige BDEW-Codenummer, die je Rolle eindeutig sein muss.

Nachrichten laufen deshalb zwischen Rollen. Das gilt auch dann, wenn zwei der Rollen unter einem Firmennamen im selben Haus sitzen.

Ein Unternehmen, drei Marktrollen, drei Marktpartner-IDs. Beim Lieferantenwechsel eines Kunden des Stadtwerks läuft jeder Pfeil zwischen zwei Rollen, nicht zwischen zwei Firmen. Ablauf nach GPKE Teil 2 (Lieferbeginn), Schritte 1 und 3.Die drei Nummern sind erfundene Beispiele mit gerechneter Prüfziffer. Alle drei Rollen in einer GmbH sind für Verteilernetzbetreiber mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden möglich.

Unternehmen, Marktteilnehmer, Marktpartner, Rolle

GPKE Teil 1 legt die Begriffe fest:

  • Rolle: Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden Rollen zugeordnet. Jede Aufgabe und jede Verantwortung, die in der Marktkommunikation gebraucht wird, gehört „genau einer Marktrolle“.
  • Marktteilnehmer: eine natürliche oder juristische Person, die eine oder mehrere Rollen einnimmt.
  • Marktpartner: ein Marktteilnehmer in einer Rolle.

Das Stadtwerk aus der Zeichnung ist also ein Marktteilnehmer und drei Marktpartner. Das BDEW-Rollenmodell sagt dasselbe: Ein Unternehmen „kann mehrere Rollen einnehmen und agiert in verschiedenen Prozessen ggf. in unterschiedlichen Rollen“. Es stellt außerdem klar, dass in der Marktkommunikation allein die Begriffsdefinitionen des Rollenmodells gelten, auch wenn das EnWG dieselben Wörter anders verwendet.

Die Rolle ist damit weder Firmenname noch Abteilung noch SAP-Geschäftspartner. Sie ist die Verantwortung, die ein Prozessschritt verlangt. Der Unterschied zum Vertragspartner steht in Vertragspartner und Marktpartner; die Rollen im Prozess erklärt Marktrollen in der Strom-Marktkommunikation. Begriffe zum Nachschlagen: Marktrolle, Marktpartner, MP-ID.

Die Rollen laut BDEW-Rollenmodell

Die BDEW-Anwendungshilfe (Version 2.1, 06.03.2023, auf der BDEW-Seite die aktuelle) führt für den Strom diese Rollen mit Freigabe für die Marktkommunikation. Die Wortlaute sind gekürzt:

Kürzel Rolle und Aufgabe laut Rollenmodell
NB Netzbetreiber: Durchleitung und Verteilung, Betrieb, Wartung und Ausbau des Netzes; bildet und verwaltet die angeschlossenen Objekte (MaLo, MeLo, Technische Ressource) und ordnet ihnen Marktpartner zu
LF Lieferant: Belieferung von Marktlokationen, die Energie verbrauchen, und Abnahme von Marktlokationen, die erzeugen
MSB Messstellenbetreiber: Einbau, Betrieb und Wartung von Geräten; im Strom auch Ermittlung, Aufbereitung und Verteilung von Werten an Marktpartner
BKV Bilanzkreisverantwortlicher: energetischer und finanzieller Ausgleich von Bilanzkreisen
BIKO Bilanzkoordinator: Bilanzkreisabrechnung zwischen den BKV
ÜNB Übertragungsnetzbetreiber: Betrieb eines Übertragungsnetzes, Systemsicherheit, EEG-Überführungszeitreihen
BTR Betreiber einer technischen Ressource: Einbau, Betrieb und Wartung technischer Ressourcen
EIV Einsatzverantwortlicher: Einsatz steuerbarer Ressourcen
ESA Energieserviceanbieter des Anschlussnutzers: fragt im Auftrag des Anschlussnutzers Werte an und verarbeitet sie
DP Data Provider: Weiterleitung von Informationen an berechtigte Marktpartner
RB Registerbetreiber: Datenbank für energiewirtschaftliche Daten

Für Gas kommen Kapazitätsnutzer (KN) und Marktgebietsverantwortlicher (MGV) hinzu. GPKE Teil 1 nennt für die Kundenbelieferung nur BKV, LF, NB, MSB, ÜNB, BIKO und ESA. Der „grundzuständige“ Messstellenbetreiber ist keine eigene Rolle: Das MsbG kennt ihn als gesetzliche Zuständigkeit, im Rollenmodell tritt er als MSB auf. Grundzuständiger MSB ist nach § 2 Nr. 4 MsbG der Betreiber von Energieversorgungsnetzen, der Auffangmessstellenbetreiber oder ein Dritter, dem die Grundzuständigkeit übertragen wurde. Deshalb finden sich NB und MSB so oft im selben Haus.

Eigene ID je Rolle

Die MP-ID ist die Kennung, mit der sich Sender und Empfänger einer Marktnachricht ausweisen. Die BDEW-Anwendungshilfe „Identifikatoren in der Marktkommunikation“ legt fest: Je Sparte und je Rolle hat ein Marktteilnehmer genau eine MP-ID. Die BDEW-Codenummer ist rein numerisch, 13-stellig, beginnt für Strom mit 99 und endet mit einer Prüfziffer. Im Gas gilt die DVGW-Codenummer mit 98. Statt der BDEW-Codenummer kann ein Marktteilnehmer eine GLN von GS1 Germany nutzen, muss sie aber ebenfalls in der BDEW-Codenummerndatenbank registrieren (BDEW Codes). Nur dort veröffentlichte IDs dürfen in der Marktkommunikation verwendet werden.

Das Stadtwerk aus der Zeichnung beantragt also drei Codenummern bei der Codevergabestelle, je eine für NB, LF und MSB, und führt jede als eigenen Marktpartner. Die MP-ID sagt „wer handelt in welcher Rolle“, nicht „worum geht es“: Das Objekt nennt die MaLo-ID, die MeLo-ID oder die Nummer der Netzlokation.

Beispiel: Lieferantenwechsel eines Stadtwerk-Kunden

Ein Haushalt im Netz der Stadtwerke Nord ist bisher Kunde des Vertriebs der Stadtwerke und wechselt zu einem anderen Lieferanten. Nach GPKE Teil 2 (Lieferbeginn) läuft der Anfang so:

  1. Der neue Lieferant (LFN) meldet die Marktlokation per UTILMD an, Prüfidentifikator 55001. Empfänger ist die Netzbetreiber-Rolle der Stadtwerke. Sie prüft die Anmeldung.
  2. Der NB fragt den bisherigen Lieferanten (LFA), ob er die Zuordnung zum gewünschten Beginn beendet: UTILMD 55010. Der LFA ist hier die Lieferanten-Rolle der Stadtwerke, mit einer anderen MP-ID als der NB.

Der zweite Schritt ist fachlich ein Nachrichtenaustausch zwischen zwei Rollen, obwohl beide zur selben GmbH gehören. Ob er technisch als EDIFACT-Datei den Hof verlässt, entscheidet das System: Im SAP-Dienstleisterstamm (Tabelle ESERVPROV) kennzeichnet das Feld OWN_LOG_SYS Dienstleister, die im eigenen System geführt werden; für sie entstehen laut Tabellenkatalog keine ausgehenden Nachrichten. Der MSB der Stadtwerke ist in diesem Ablauf nicht beteiligt. Alle Schritte mit Fristen stehen im Ablaufatlas Lieferbeginn, den Wechsel in 24 Stunden erklärt Lieferantenwechsel in 24 Stunden.

Ein Sonderfall zeigt, dass die Rolle am Prozess hängt und nicht am Firmentyp: Bei einer EEG-Marktlokation mit Direktvermarktungspflicht übernimmt der Erzeuger oder der von ihm beauftragte Dritte laut GPKE Teil 1 (Kap. 3.2.1.1) die Marktrolle LF.

Entflechtung: wo die Mehrfachrolle Grenzen hat

Dass ein Unternehmen mehrere Rollen führen darf, hebt die Entflechtung (§§ 6 bis 10e EnWG) nicht auf. Sie trifft vertikal integrierte Unternehmen, also solche, die Netz und zugleich Erzeugung oder Vertrieb betreiben. Für Verteilernetzbetreiber gelten vier Stränge:

Strang (Norm) Kernaussage
informatorisch (§ 6a EnWG) Vertraulichkeit wirtschaftlich sensibler Informationen aus dem Netzbetrieb muss gewahrt bleiben
rechtlich (§ 7 Abs. 1 EnWG) Der Verteilernetzbetreiber muss in der Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen sein
operationell (§ 7a EnWG) Unabhängigkeit bei Organisation, Entscheidungsgewalt und Netzgeschäft; Leitungspersonal darf nicht im Vertrieb oder in der Erzeugung tätig sein
buchhalterisch (§ 6b Abs. 3 EnWG) getrennte Konten je Tätigkeit, als wären es selbstständige Unternehmen

De-minimis-Grenze: Vertikal integrierte Unternehmen, an deren Elektrizitätsverteilernetz weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, sind von § 7 Abs. 1 (rechtlich, § 7 Abs. 2) und von § 7a Abs. 1 bis 6 (operationell, § 7a Abs. 7) ausgenommen. Die informatorische Entflechtung nach § 6a und die getrennten Konten nach § 6b gelten weiter.

Für das Rollenmodell heißt das: Das kleine Stadtwerk in der Zeichnung darf NB, LF und MSB in einer GmbH führen. Ein vertikal integriertes Unternehmen mit mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden muss den Verteilnetzbetrieb rechtlich verselbstständigen; der Netzbetreiber ist dann ein eigener Marktteilnehmer mit eigener MP-ID. In beiden Fällen bleiben die Rollen in den Nachrichten getrennt. Die Entflechtungspflichten selbst, etwa zu Vertraulichkeit und Zugriffsrechten, sind eine eigene Ebene neben der Rollen-ID.

Umsetzung in SAP IS-U

Der Dienstleisterstamm ESERVPROV führt die Marktpartner. Jeder Marktpartner hat dort einen Satz mit interner Nummer (SERVICEID), Dienstleistungsart (SERVICE), etwa Netzbetrieb, Lieferung oder Messstellenbetrieb, und der externen Nummer (EXTERNALID), die in den Nachrichten übertragen wird. Laut Tabellenkatalog dieser Seite kann derselbe Marktpartner als Geschäftspartner und als Dienstleister mit verschiedenen Nummern geführt werden. Der Dienstleister ist nicht der Geschäftspartner aus BUT000. Für ein Mehrrollenhaus heißt das: drei Sätze in ESERVPROV, nicht einer. Das Stammdatenmodell beschreibt den Serviceanbieter als Marktpartner in seiner Rolle (SAP-Learning: Service Provider als Meter Operator, Distributor oder Supplier); Tabellen im IS-U-Tabellenexplorer, Modell im Stammdatenatlas.

Rollenwechsel über Zeit, Berechtigungsschnitte oder Testmatrizen zu einzelnen Systemen sind projektspezifisch und hier nicht belegt.

Typische Missverständnisse

„Mehrere Rollen heißen mehrere Firmen.“ Nein. Unterhalb von 100.000 angeschlossenen Kunden kann ein Stadtwerk alle Rollen in einer GmbH führen. Darüber verlangt § 7 EnWG die rechtliche Trennung des Netzbetriebs, nicht der übrigen Rollen untereinander.

„Eine MP-ID gilt für das ganze Unternehmen.“ Nein. Je Sparte und Rolle gibt es genau eine.

„Die Rolle ersetzt die Lokations-ID.“ Nein. MP-ID und MaLo-ID beantworten verschiedene Fragen: wer handelt, worauf bezieht sich der Vorgang.

„Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist eine eigene Marktrolle.“ Im Rollenmodell gibt es nur den MSB; „grundzuständig“ ist eine gesetzliche Zuständigkeit nach MsbG.

„Nachrichten im eigenen Haus braucht es nicht.“ Fachlich bleiben es zwei Rollen mit zwei IDs. Ob das System sie intern verarbeitet oder versendet, ist eine Frage der Umsetzung.

Quellen und Pflegehinweis

Rollenliste und Definitionen: BDEW-Rollenmodell Version 2.1 und GPKE Teil 1 (Lesefassung BK6-24-174). IDs: BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren Version 1.2 und BDEW Codes. Entflechtung: §§ 6a, 6b, 7 und 7a EnWG im Wortlaut vom Oktober 2026. Geprüft am 4. Oktober 2026. Bei einer neuen Fassung des Rollenmodells ist die Tabelle der Rollen neu abzugleichen.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. BDEW – Anwendungshilfe Rollenmodell für die Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt, Version 2.1 (06.03.2023), Kap. 2.1 und 3.1bdew.de
  2. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Lesefassung zu BK6-24-174, Kap. 2 (Definitionen Marktteilnehmer, Marktpartner, Rolle), Kap. 3.1 und S. 23 (MP-ID)bundesnetzagentur.de
  3. BDEW – Anwendungshilfe Identifikatoren in der Marktkommunikation, Version 1.2 (07.02.2025), Kap. 2bdew.de
  4. BDEW Codes – BDEW-Codenummern (MP-ID, je Rolle eindeutig)bdew-codes.de
  5. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 2 (Lesefassung), Lieferbeginn, Schritte 1 und 3bundesnetzagentur.de
  6. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 6 Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtunggesetze-im-internet.de
  7. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 6a Verwendung von Informationengesetze-im-internet.de
  8. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 6b Rechnungslegung und Buchführunggesetze-im-internet.de
  9. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 7 Rechtliche Entflechtung von Verteilernetzbetreiberngesetze-im-internet.de
  10. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 7a Operationelle Entflechtung von Verteilernetzbetreiberngesetze-im-internet.de
  11. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), § 2 Begriffsbestimmungengesetze-im-internet.de
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