Kurzantwort
Regelenergie ist nach § 3 Nr. 87 EnWG die Energie, die in einer Regelzone Leistungsungleichgewichte ausgleicht. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) beschaffen sie in drei Qualitäten: FCR stoppt eine Frequenzabweichung binnen 30 Sekunden, aFRR holt den Regelzonensaldo binnen 5 Minuten zurück, mFRR löst beide manuell binnen 12,5 Minuten ab. Anbieter erhalten für die Vorhaltung einen Leistungspreis, bei aFRR und mFRR zusätzlich einen Arbeitspreis für abgerufene Energie. Die Vorhaltungskosten stellen die ÜNB nach § 23 Absatz 3 EnWG den Netznutzern in Rechnung. Die abgerufene Arbeit spiegelt sich im Ausgleichsenergiepreis reBAP wider, den Bilanzkreisverantwortliche für ihre Abweichungen zahlen oder erhalten. Wie die Frequenz auf eine Störung reagiert, erklärt Frequenz und Systembilanz. Dieser Artikel behandelt Beschaffung, Vergütung und Abrechnung.
FCR, aFRR und mFRR im Vergleich
| FCR | aFRR | mFRR | |
|---|---|---|---|
| volle Aktivierung | 30 s | 5 min | 12,5 min |
| Aktivierung | dezentral aus der Frequenz | Sollwert des ÜNB | manuell über MOLS |
| maximale Dauer | 15 min | 60 min | 60 min |
| Richtung | symmetrisch | asymmetrisch | asymmetrisch |
| Vorhaltung: Produkt | 4 Stunden | 4 Stunden | 4 Stunden |
| Vorhaltung: Gate Closure | D-1 8:00 | D-1 9:00 | D-1 10:00 |
| Vorhaltung: Preisbildung | Pay as cleared | Pay as bid | Pay as bid |
| Abruf: Arbeit | keine | 15 min, Pay as cleared | 15 min, Pay as cleared |
| Plattform | FCR-Kooperation | PICASSO | MARI |
Bei aFRR gilt zusätzlich eine erste Reaktion nach 30 Sekunden.
Quellen: regelleistung.net, technische Eigenschaften und Ausschreibungs- und Gebotsverfahren. Mindestangebot und Gebotsinkrement betragen in allen Produkten 1 MW. FCR und mFRR erlauben unteilbare Gebote bis 25 MW, aFRR nur teilbare. Die alten Namen Primärregelung, Sekundärregelung und Minutenreserve meinen dieselben Produkte.
Wie viel vorzuhalten ist, bestimmen die ÜNB so: Die FCR-Gesamtmenge für Kontinentaleuropa folgt aus der Referenzstörung von ±3.000 MW (Art. 153 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1485) oder einer probabilistischen Rechnung und wird nach Einspeisung und Last auf die ÜNB verteilt. aFRR und mFRR dimensionieren die vier deutschen ÜNB gemeinsam für das deutsche Netzgebiet, seit dem 03.10.2020 vollständig dynamisch je 4-Stunden-Produkt (regelleistung.net, Dimensionierung).
Zwei Märkte: Vorhaltung am Vortag, Abruf je Viertelstunde
Regelleistungsmarkt. Anbieter bieten ab sieben Tage vor dem Liefertag (D-7) auf Regelleistung. Der Markt schließt am Vortag um 8 Uhr (FCR), 9 Uhr (aFRR) und 10 Uhr (mFRR). Wer einen Zuschlag erhält, bekommt seinen Leistungspreis und muss Regelarbeitsgebote in Höhe der bezuschlagten Leistung abgeben. Das sichert, dass im Abruf genug Angebot vorliegt.
Regelarbeitsmarkt. Für aFRR und mFRR öffnet danach der Regelarbeitsmarkt für den Liefertag. Jede Viertelstunde wird einzeln beschafft und schließt 25 Minuten vor Lieferbeginn. Alle Gebote gehen in eine Merit-Order-Liste und werden aufsteigend nach Arbeitspreis abgerufen. Die aktivierte Arbeit wird nach dem Grenzpreisverfahren vergütet: Alle abgerufenen Gebote einer Viertelstunde erhalten den Preis, den die Plattform ermittelt. Einen Leistungspreis bekommt nur, wer am Vortag einen Zuschlag hatte (regelleistung.net). Der mFRR-Abruf erfolgt per Scheduled Activation für eine feste Viertelstunde oder per Direct Activation. Der Anbieter erfährt ihn spätestens 7,5 Minuten vor Beginn des Aktivierungszeitraums (regelleistung.net, mFRR-Aktivierung).
Die Trennung gibt es erst seit dem 03.11.2020. Seit dem 22.06.2022 gilt die Viertelstunde als Produktlänge der Regelarbeit mit Grenzpreisverfahren (regelleistung.net, Historie).
Europäische Plattformen
Seit dem Europäischen Zielmarktdesign beschaffen die ÜNB Regelarbeit über gemeinsame Plattformen nach der Verordnung (EU) 2017/2195 (Electricity Balancing Guideline, EB GL):
- PICASSO ist die aFRR-Plattform nach Art. 21 EB GL. Sie aktiviert aFRR kostenoptimal über eine gemeinsame Merit-Order-Liste, beachtet die vorhandenen Übertragungskapazitäten und vermeidet gegenläufige Abrufe zwischen Regelzonen. Das frühere Imbalance Netting (IGCC) läuft in PICASSO. Deutschland ist seit dem 22.06.2022 angeschlossen (regelleistung.net, PICASSO).
- MARI ist die mFRR-Plattform nach Art. 20 EB GL. Die vier deutschen ÜNB und ČEPS gingen am 05.10.2022 als erste an die Plattform (ENTSO-E).
- ALPACA ist die freiwillige Kooperation für den aFRR-Leistungsmarkt nach Art. 33 EB GL. Sie beruht auf der österreichisch-deutschen Kooperation von 2020 und umfasst seit September 2025 auch den tschechischen ÜNB ČEPS (regelleistung.net, ALPACA).
Rechtsrahmen im EnWG: § 22 Absatz 2 verlangt, Regelenergie nach den unionsrechtlichen Vorgaben und regelzonenübergreifend auf einer gemeinsamen Internetplattform zu beschaffen. Nach Absatz 4 dürfen ÜNB Mindestangebote festlegen, Anbieter dürfen Teilleistungen und Anbietergemeinschaften bilden. § 23 Absatz 3 verpflichtet die ÜNB, die Kosten für FCR, die Vorhaltung von aFRR und mFRR und weitere Regelenergieprodukte den Nutzern der Übertragungsnetze in Rechnung zu stellen. Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot geforderten Preis, soweit die Regulierungsbehörde nichts anderes bestimmt. Das Grenzpreisverfahren ist eine solche Abweichung.
Rechenbeispiel: Batteriespeicher mit 5 MW aFRR
Vereinfachtes Beispiel, die Preise sind angenommen und keine Marktwerte. Ein Speicher erhält am Vortag für die Zeitscheibe 12 bis 16 Uhr einen Zuschlag über 5 MW positive aFRR zu einem Leistungspreis von 5 €/MW je Stunde.
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Leistungspreis für die Vorhaltung | 5 MW × 4 h × 5 €/MW/h | 100 € |
| Abruf in der Viertelstunde 13:15 bis 13:30: Speicher liefert im Mittel 3 MW | 3 MW × 0,25 h = 0,75 MWh | Menge |
| Grenzpreis der Viertelstunde (angenommen 150 €/MWh), eigenes Gebot 90 €/MWh | 0,75 MWh × 150 €/MWh | 112,50 € |
Der Speicher erhält den Grenzpreis, auch wenn sein Gebot niedriger lag. Er muss in jeder Viertelstunde der Zeitscheibe Regelarbeitsgebote über 5 MW abgeben, sonst verfehlt er seine Verpflichtung.
Ausgleichsenergie und reBAP
Regelenergie gleicht physisch aus. Die Abrechnung der Bilanzkreise ist ein eigener kaufmännischer Schritt. Nach § 23 Absatz 4 EnWG rechnen die ÜNB die in jedem Abrechnungszeitintervall angefallenen Bilanzkreisabweichungen mit einem Ausgleichsenergiepreis ab. In Deutschland ist das der regelzonenübergreifende einheitliche Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP), je Viertelstunde bestimmt. Seit dem 08.12.2022 gilt die Modellbeschreibung zum Beschluss BK6-21-192 der Bundesnetzagentur. Sie kennt drei Module (netztransparenz.de):
- Modul 1 bestimmt den Preis aus den Plattformpreisen von PICASSO und MARI.
- Modul 2 koppelt ihn an den Intraday-Börsenpreis.
- Modul 3 ist die Knappheitskomponente bei großen Systemungleichgewichten.
Die ÜNB sehen den reBAP als Preis der tatsächlich aktivierten Regelreserve. In einem perfekt ausgeglichenen System läge er bei 0 €/MWh. Er kann auch Erlöse bedeuten, wenn Regelarbeit negativ bepreist ist oder ein Bilanzkreis systemstützend abwich. Geprüfte Datenpunkte erscheinen ab dem 8. Werktag, Korrekturen sind bis zum 20. Werktag des Folgemonats möglich.
Beispiel (angenommene Werte): Ein Bilanzkreis hat für eine Viertelstunde 10 MWh Entnahme angemeldet, tatsächlich entnommen werden 12 MWh. Die Mehrentnahme von 2 MWh bezieht er als Ausgleichsenergie. Bei einem reBAP von 200 €/MWh zahlt er 400 €, bei einem negativen reBAP von −20 €/MWh erhielte er 40 €. Der Ablauf der Abrechnung steht in Bilanzkreisabrechnung Strom verstehen, die Anmeldung der Fahrpläne in Fahrplananmeldung und Ausgleichsenergie. Das Glossar erklärt den Begriff kurz.
Fehlerfälle
- Gebot ohne Pflichtteil. Ein am Regelleistungsmarkt bezuschlagter Anbieter muss Regelarbeitsgebote in Höhe seiner Zuschläge abgeben. Fehlt das Gebot, verletzt der Anbieter die Pflicht aus seinem Zuschlag.
- Aktivierung ohne Nachweis. Aktivierungssignal, Soll- und Ist-Leistung und Zeitstempel müssen für den Nachweis zusammenpassen. Viertelstundenwerte allein reichen nicht.
- Falsche Richtung. Positive Regelreserve erhöht die Einspeisung oder senkt den Verbrauch, negative tut das Gegenteil. Ein Speicher liefert positive durch Entladen und negative durch Laden.
- Regelzone verwechselt. aFRR und mFRR müssen in der Regelzone des anbietenden ÜNB erbracht werden, FCR wirkt für den ganzen Verbund.
Typische Missverständnisse
„Regelenergie ist Reservestrom.“ Reserve ist vorgehaltene Leistung. Regelarbeit entsteht erst durch den Abruf.
„FCR, aFRR und mFRR sind drei Kraftwerkstypen.“ Es sind Produktqualitäten. Ein Speicher, eine Erzeugungsanlage oder eine flexible Last kann sie nach Präqualifikation anbieten.
„Ausgleichsenergie ist die Regelenergie des Lieferanten.“ Ausgleichsenergie ist die Abrechnung der Bilanzkreisabweichung. Ein Lieferant kann sie zahlen, ohne dass seine Anlage Regelenergie geliefert hat.
„Regelenergie löst jeden Netzengpass.“ Sie gleicht die Leistungsbilanz aus. Räumliche Engpässe behandelt Redispatch.
„Die Regelzonen regeln einzeln.“ Die ÜNB bilden seit Jahren einen gemeinsamen Netzregelverbund, und die Plattformen gleichen Abrufe europaweit ab.
Quellen und Pflegehinweis
Die Produktdaten stammen von regelleistung.net, die Preisberechnung von den ÜNB auf netztransparenz.de, die Rechtsgrundlagen aus dem EnWG. Alle Quellen wurden am 4. Oktober 2026 abgerufen. Die Preise in den Rechenbeispielen sind angenommen.
Neu prüfen bei Änderungen am Marktdesign (Gate Closures, Produktlängen, Preisbildung), bei einer neuen Modellbeschreibung des reBAP und beim Anschluss weiterer Länder an PICASSO, MARI oder ALPACA. Die Systemseite der Frequenzhaltung steht in Frequenz und Systembilanz, die Trägheit in Momentanreserve und Trägheit im Stromsystem.