Kurzantwort
Der Netzbetreiber (NB) bildet die Mengen eines Bilanzierungsgebiets nicht allein aus Zählerwerten der Marktlokationen. Drei Dinge kommen hinzu. Erstens verbinden Netzgang- und Netzzeitreihe das Gebiet mit den Nachbargebieten. Zweitens bildet er aus Einspeisungen, Entnahmen, Verlusten und Netzübergängen die Differenzzeitreihe (DBA). Drittens bucht der Bilanzkoordinator (BIKO) das, was nach allen Summenzeitreihen übrig bleibt, als Netzbetreiber-Deltazeitreihe (NB-DZR) auf einen Bilanzkreis. Wie aus Messwerten die Summenzeitreihen der Marktlokationen werden, steht in Aggregation von Messwerten und MaBiS vom Messwert zur Bilanzierung. Profile erklärt Standardlastprofile verstehen.
Netzgangzeitreihe und Netzzeitreihe
Die Netzgangzeitreihe ist die Zeitreihe der Energie, die über einen Netzübergang zwischen zwei Gebieten fließt. Der für die Netzzeitreihe verantwortliche NB übermittelt sie werktäglich bis 12:00 Uhr für den Vortag oder die Vortage an den NB des benachbarten Gebiets und an den regelzonenverantwortlichen ÜNB. Fehlen Messwerte, stimmen sich die Beteiligten ab (MaBiS Kap. 5.7). Voraussetzung ist ein ausgetauschter Zählpunkt für die Netzgangzeitreihe.
Die Netzzeitreihe (NZR) ist die zwischen beiden NB abgestimmte Monatsreihe, auf deren Basis jeder seine Ausbilanzierung rechnet. Der Ablauf (Kap. 5.4 bis 5.6):
Weitere Regeln aus Kap. 5.4 bis 5.6:
- Schweigt der Nachbar bis zum Ende der 3 Werktage, gilt die Netzzeitreihe als akzeptiert. Bei Korrekturbedarf wird erneut gesendet; den Zeitpunkt vereinbaren die beiden NB.
- Die an den BIKO übermittelte Netzzeitreihe gilt in der Abrechnung als abgestimmte Version. Differenzen zur abgestimmten Reihe klären die NB bilateral.
- Korrekturen sind bis zum Ende des 7. Monats nach dem Bilanzierungsmonat möglich.
- Die Flussrichtungen stehen immer aus Sicht des Gebiets des verantwortlichen NB. Wer nicht Verantwortlicher ist, kehrt sie vor dem Einsetzen in seine Rechnung um (Kap. 3.4).
- Eine NZR erhält nur den Datenstatus „Abrechnungsdaten“ oder „Abrechnungsdaten KBKA“, zu den Stichtagen „abgerechnete Daten“.
Differenzzeitreihe und Deltazeitreihe
In Kap. 3.4 verlangt die MaBiS, dass jederzeit alle in einem Gebiet erzeugten und verbrauchten Mengen Bilanzkreisen zugeordnet sind. Der NB erfasst dazu EEG-Einspeisezeitreihen, die Verlustzeitreihe (VZR) und die Differenzzeitreihe gesondert. Alle drei Formeln sind Salden je Viertelstunde, also Differenzen nach vorzeichengleicher Aufrechnung.
Die DBA („Differenzbilanzaggregat“, Kap. 18) bildet der NB: Importe über Netzzeitreihen, Einspeisungen aus Kategorie A und B, minus Exporte über Netzzeitreihen, Entnahmen aus Kategorie A und B, minus VZR. Das Ergebnis wird je Viertelstunde nach Vorzeichen in DBA Import und DBA Export geteilt. Das Mengenbild dazu zeigt Verlustenergie verstehen.
Die NB-DZR bildet der BIKO je Gebiet aus den abrechnungsrelevanten Reihen:
| Pluszeichen | Minuszeichen |
|---|---|
| NZR-Importe | NZR-Exporte |
| DBA Import | DBA Export |
| BK-SZR (A), Einspeisung | BK-SZR (A), Entnahme |
| BG-SZR (B), Einspeisung | BG-SZR (B), Entnahme |
| DZÜ Export aus der Regelzone | DZÜ Import in die Regelzone |
| Verlustzeitreihe |
Der NB benennt dem BIKO den Bilanzkreis, auf den die NB-DZR gebucht wird; wie, zeigt Zuordnung von Marktlokationen zu Bilanzkreisen. Der Deltazeitreihenübertrag (DZÜ) kommt aus dem Clearing, siehe Clearing und Bilanzierung. Die ÜNB-DZR bildet der BIKO analog je Regelzone.
Wird in mehr als drei Monaten eines Jahres eine DZR ausgewiesen, deren Menge mehr als ein Prozent der Gesamtentnahme im Gebiet (NB) beziehungsweise in der Regelzone (ÜNB) im Monat beträgt, informiert der BIKO die Bundesnetzagentur (Kap. 3.4).
Differenzbilanzkreis und analytisches Verfahren
Profilkunden werden nicht mit ihrem tatsächlichen Verbrauch bilanziert, deshalb bleibt eine Abweichung. Nach GPKE Teil 1 Kap. 8.3 Nr. 4 müssen Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen einen Differenzbilanzkreis führen, der ausschließlich die Abweichungen der Gesamtheit der mit Profilverfahren bilanzierten Letztverbraucher und Erzeugungsanlagen erfasst. Letztverbraucher dürfen darin nicht bilanziert werden, die Ergebnisse sind jährlich zu veröffentlichen. Ausgenommen sind Netzbetreiber mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden (Glossar).
Die MaBiS kennt das synthetische und das analytische Verfahren. In einem Gebiet gilt für Entnahmen mit NB-Aggregationsverantwortung nur eines (Kap. 3.5). Standardeinspeiseprofile und TEP werden auch im analytischen Verfahren synthetisch bilanziert und sind „nicht Teil der Restlast“ (Kap. 6.1). Die ältere MaBiS-Fassung (Anlage 4 zu BK6-20-160, Kap. 6.1.1) sagte zu Profilabweichungen: Sie verbleiben beim synthetisch bilanzierenden NB im Differenzbilanzkreis und fließen beim analytisch bilanzierenden NB in die Restlastkurve ein. Diesen Satz enthält die Lesefassung zu BK6-24-174 nicht mehr. Wie die Restlastkurve berechnet wird, definiert die MaBiS in den gelesenen Fassungen nicht; der Atlas beschreibt es deshalb nicht.
Beispiel: Zwei Gebiete
Gebiet A importiert in einer Viertelstunde 120 kWh aus Gebiet B. A ist verantwortlich für die Netzzeitreihe und weist 120 kWh Import aus. B kehrt die Richtung um und setzt 120 kWh als Export an. Wäre die Reihe bei B ungeprüft anders (etwa 100 kWh), würde sich die Differenz von 20 kWh in der DBA und damit in der NB-DZR niederschlagen. Vereinfachtes Beispiel mit erfundenen Zahlen.
Fehlerfälle
- Vorzeichen nicht umgekehrt. Der Nachbar rechnet Import als Export. Beide DBA kippen.
- NZR nach der Frist. Eine Netzzeitreihe nach dem 10. Werktag ist nur als Korrektur bis zum Ende des 7. Monats möglich.
- Kein Bilanzkreis für die NB-DZR. Es greift die Eskalation aus Kap. 4.7.
Typische Missverständnisse
Die Netzzeitreihe ist eine Summenzeitreihe der Marktlokationen. Sie ist keine Aggregation von Marktlokationen, sondern eine Austauschreihe zwischen Nachbargebieten.
Die Deltazeitreihe ist die Verlustenergie. Die Verluste stehen als eigene Reihe in der Formel.
Der Differenzbilanzkreis ist ein MaBiS-Begriff. Er steht in der GPKE.
Quellen und Pflegehinweis
Kapitelangaben beziehen sich auf die Lesefassung der MaBiS zu BK6-24-174, soweit nicht anders genannt. Der Beschluss nennt in Tenorziffer 4 den 04.04.2025; angewendet werden die geänderten Prozessdokumente nach der Verschiebung seit dem 06.06.2025 (Verfahrensseite BK6-24-174: Anwendung ab 06.06.2025 „gemäß Mitteilung Nr. 4 vom 06.12.2024“). Offen: Berechnung der Restlastkurve im analytischen Verfahren.