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Marktrollen & Regulierung

ÜNB, VNB, BDEW und EDI@Energy: Institutionen und Akteure im Energiemarkt

Vier ÜNB, 851 VNB, BDEW und EDI@Energy: wer Netze betreibt, wer Datenformate erarbeitet, wer sie verbindlich macht und woher Codenummern kommen.

Auf dieser Seite9 Abschnitte

Kurzantwort

Vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und laut Monitoringbericht 2025 851 Verteilnetzbetreiber (VNB) betreiben die Stromnetze. Der BDEW ist ein privater Branchenverband ohne hoheitliche Befugnis. Er führt die Expertengruppe EDI@Energy, die Nachrichtenformate wie UTILMD und MSCONS beschreibt. Verbindlich werden diese Dokumente erst, wenn die Bundesnetzagentur sie konsultiert und veröffentlicht hat, denn die Festlegungen zur Marktkommunikation verweisen darauf. Die Codenummern, mit denen sich Marktpartner in Nachrichten ausweisen, vergibt eine BDEW-Tochter im Strom und eine DVGW-Tochter im Gas.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber

Das Höchstspannungsnetz betreiben vier Unternehmen, je eines pro Regelzone. Die Zahl ist seit mindestens 2020 unverändert (Monitoringbericht 2025, Tabelle 21).

Unternehmen Gebiet
50Hertz Transmission GmbH Norden und Osten Deutschlands
Amprion GmbH Westen und Südwesten
TenneT TSO GmbH Band von der dänischen Grenze bis zu den Alpen
TransnetBW GmbH großer Teil Baden-Württembergs

Die Gebiete nach SMARD sind keine abgeschotteten Inseln, die Regelzonen bilden ein verbundenes Netz. Die ÜNB tragen die Systemverantwortung für ihre Regelzone; Näheres zu Regelzonen und Bilanzierungsgebieten steht im Artikel zu Regelzonen. Auch die Netzentgelte der vier ÜNB sind inzwischen gleich: Im Beispielfall des Monitoringberichts (Abbildung 46) lagen sie 2023 bei 0,54 ct/kWh und 2024 bei 1,17 ct/kWh für alle vier.

Verteilnetzbetreiber

Verteilnetzbetreiber betreiben die Netze von der Hochspannung bis zur Niederspannung. Die BNetzA zählt für 2025 registrierte Netzbetreiber:

Gruppe Anzahl 2025
ÜNB mit Regelzonenverantwortung 4
VNB (Strom, einschließlich geschlossener Verteilernetze) 851
davon mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden 767
davon mit weniger als 30.000 angeschlossenen Kunden 643

Die Zahl ist über die Jahre leicht gesunken (2020: 879). An der Datenerhebung zum Monitoringbericht beteiligten sich 819 VNB. Die Schwelle von 100.000 Kunden entscheidet nach § 54 Abs. 2 EnWG, ob für viele Aufgaben die Landesregulierungsbehörde zuständig ist; die Einzelheiten stehen im Artikel zur Bundesnetzagentur.

BDEW: Verband ohne Hoheitsgewalt

Der BDEW und seine Landesorganisationen vertreten nach eigenen Angaben über 1.900 Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft. Er vertritt Interessen gegenüber Politik und Behörden und veröffentlicht Anwendungshilfen, etwa zu Identifikatoren in der Marktkommunikation. Als privater Verband hat er keine hoheitlichen Befugnisse. Seine Anwendungshilfen sind Branchenempfehlungen; die BNetzA kann in einer Mitteilung empfehlen, sie anzuwenden, wie bei der Anwendungshilfe zum Mehr-/Mindermengenpreis Strom (gemeinsame Mitteilung Nr. 72 vom 05.02.2026).

EDI@Energy: wer Formate schreibt und wer sie verbindlich macht

EDI@Energy ist laut den Mitteilungen der BNetzA eine Dachmarke beziehungsweise Expertengruppe „unter Projektführung des BDEW“. Sie erarbeitet Nachrichtentypbeschreibungen (MIG), Anwendungshandbücher (AHB), Codelisten und Entscheidungsbaum-Diagramme (EBD). Veröffentlicht wird auf bdew-mako.de und auf bundesnetzagentur.de.

Die Verbindlichkeit regelt die Festlegung. In GPKE Teil 1 (Anlage 1a zu BK6-24-174, Kapitel I.4 a, Seite 23) steht: Der elektronische Datenaustausch erfolgt in Anwendung der Spezifikationen der Expertengruppe EDI@Energy, „soweit diese zuvor Gegenstand einer durch die Bundesnetzagentur begleiteten Konsultation waren und im Anschluss durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht worden sind“, und zwar in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Ein Dokument auf bdew-mako.de allein ist deshalb noch kein Pflichtstand. Die Mitteilungen zu den Datenformaten veröffentlicht die Beschlusskammer 6, bei spartenübergreifenden Konsultationen gemeinsam mit der Beschlusskammer 7 (Gas).

So läuft ein halbjährlicher Formatwechsel ab. Die Bundesnetzagentur konsultiert die Entwürfe der EDI@Energy-Projektgruppe, veröffentlicht nach der Auswertung die verbindlichen Fassungen und nennt den Umsetzungstermin.Quelle: Mitteilungen Nr. 55 bis 58 der Beschlusskammer 6 zu den Datenformaten. Beim Wechsel zum 01.04.2027 gibt es für EDIFACT und API-Webdienste keine neuen Dokumente.

Die Formatwechsel liegen am 1. April und am 1. Oktober. Das aktuelle Beispiel: Die BNetzA konsultierte mit Mitteilung Nr. 55 (02.02.2026) die Entwürfe, darunter UTILMD AHB Strom 2.2, MSCONS AHB 3.2 und die EBD und Codelisten 4.3, mit Stellungnahmen bis 27.02.2026. Mitteilung Nr. 56 (01.04.2026) veröffentlichte nach der Diskussion mit Netzbetreibern, Netznutzern und Softwareanbietern die Ergebnisse. Sie sind ab 01.10.2026 verbindlich. Beim nächsten Wechsel lief die Konsultation (Nr. 57) vom 31.07. bis 31.08.2026. Mitteilung Nr. 58 vom 01.10.2026 sagt für den 01.04.2027: keine neuen EDIFACT- und keine neuen API-Dokumente, nur kleine Anpassungen im XML-Redispatch und eine neue Version der Regeln zum Übertragungsweg.

Die Prüfidentifikatoren und AHB-Fassungen zu diesen Ständen zeigt die AHB-Werkbank; wie Sie Änderungen testen, beschreibt der Artikel zur Teststrategie. Wie AHB und MIG zusammenhängen, steht im EDIFACT-Artikel.

Codenummern: MP-ID, MaLo-ID und weitere Kennungen

Jeder Marktteilnehmer muss in der Marktkommunikation je Marktrolle über eine Marktpartner-Identifikationsnummer (MP-ID) eindeutig erkennbar sein (GPKE Teil 1, Kapitel I.4 b). Im Strom ist das die 13-stellige BDEW-Codenummer, im Gas die DVGW-Codenummer. Sie beginnt im Strom mit 99, im Gas mit 98, und die letzte Stelle ist eine Prüfziffer (BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren, Version 1.2). Die BNetzA hat die Einrichtung einer gemeinsamen Codevergabestelle durch BDEW und DVGW in einer gemeinsamen Mitteilung Nr. 55 vom 23.09.2016 festgehalten.

Kennung Vergabe und Zuordnung
MP-ID (BDEW-/DVGW-Codenummer) Strom: Energie Codes und Services GmbH (BDEW) über bdew-codes.de. Gas: DVGW Services und Consult GmbH. Zuordnung je Marktrolle durch den Codeinhaber
MaLo-ID (11 Stellen) Beide Codevergabestellen, erste Stelle 4 bis 9 für BDEW, 1 bis 3 für DVGW. Der Netzbetreiber ordnet sie der Marktlokation zu
NeLo-ID, TR-ID, SR-ID, SG-ID, CR-ID Energie Codes und Services GmbH. Zuordnung durch den Netzbetreiber beziehungsweise Codeinhaber

Die MaLo-ID bleibt auch bei einem Netzbetreiberwechsel gleich, solange die Marktlokation besteht. Die erste Stelle der MaLo-ID sagt nur etwas über die Vergabestelle, nicht über die Sparte. Wie MaLo und MeLo aufgebaut sind, zeigt der Artikel zur Marktlokation; die Rollen im Detail erklärt der Rollenartikel. Im Glossar finden Sie MP-ID und EDI@Energy.

Eine falsche oder veraltete MP-ID führt dazu, dass Nachrichten nicht beim Empfänger ankommen. Vergabe und Pflege liegen beim Codeinhaber, nicht bei der BNetzA.

Wer ist wer: Abgrenzung

Akteur Aufgabe und Befugnis
BNetzA (Behörde) Regulierung, Festlegungen, Veröffentlichung verbindlicher Datenformate. Trifft verbindliche Entscheidungen
ÜNB (4, regulierte Netzbetreiber) Höchstspannungsnetz, Systemverantwortung. Pflichten aus EnWG und Festlegungen
VNB (851, regulierte Netzbetreiber) Netze bis Niederspannung. Pflichten aus EnWG und Festlegungen, Aufsicht je nach Kundenzahl
BDEW (Verband) Interessenvertretung, Anwendungshilfen, Projektführung EDI@Energy. Keine hoheitliche Befugnis
Energie Codes und Services GmbH (BDEW-Tochter) Vergabe von Codenummern im Strom nach eigenen Nutzungsbedingungen
EDI@Energy (Expertengruppe) Entwürfe von MIG, AHB, Codelisten, EBD. Verbindlich erst durch die BNetzA

Typische Missverständnisse

Aussage Richtig ist
„Der BDEW gibt die Datenformate verbindlich vor.“ Er erarbeitet sie mit. Verbindlich sind sie nach der Konsultation und Veröffentlichung durch die BNetzA.
„Ein neues Dokument auf bdew-mako.de gilt sofort.“ Es gilt zum Umsetzungstermin der BNetzA-Mitteilung, etwa 01.10.2026.
„Die ÜNB sind fusioniert.“ Es sind vier getrennte Unternehmen mit eigenen Regelzonen.
„Die Codenummer ist ein amtliches Kennzeichen.“ Sie wird von einer Codevergabestelle nach privaten Nutzungsbedingungen vergeben, die BNetzA verlangt aber die Nutzung in der Marktkommunikation.
„Die MaLo-ID zeigt, ob Strom oder Gas vorliegt.“ Die erste Stelle benennt nur die Vergabestelle.

Quellen und Pflegehinweis

Geprüft am 04.10.2026 gegen Monitoringbericht 2025, die Mitteilungen Nr. 55, 56 und 58 der Beschlusskammer 6, GPKE Teil 1 (Lesefassung zu BK6-24-174) und die BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren (Februar 2025). Die Mitgliederzahl des BDEW und die Zahl der VNB ändern sich jährlich; neue Mitteilungen der BK6 erscheinen zum Frühjahr und Herbst.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt – Monitoringbericht 2025 (Tabellen 21 und 22, Abbildung 46)data.bundesnetzagentur.de
  2. SMARD – Transmission system operators (Übertragungsnetzbetreiber und Regelzonen)smard.de
  3. Bundesnetzagentur – Mitteilungen zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikationbundesnetzagentur.de
  4. Bundesnetzagentur – Mitteilung Nr. 55 zu den Datenformaten (Konsultation zum 01.10.2026)bundesnetzagentur.de
  5. Bundesnetzagentur – Mitteilung Nr. 56 zu den Datenformaten (Inkrafttreten zum 01.10.2026)bundesnetzagentur.de
  6. Bundesnetzagentur – Mitteilung Nr. 58 zu den Datenformaten (Inkrafttreten zum 01.04.2027)bundesnetzagentur.de
  7. Bundesnetzagentur – GPKE, Gemeinsame Mitteilungen zur Umsetzung (u. a. Nr. 55 vom 23.09.2016: Codevergabestelle durch BDEW und DVGW)bundesnetzagentur.de
  8. Bundesnetzagentur – Anlage 1a zu BK6-24-174, GPKE Teil 1 (Lesefassung), Kapitel I.4 Datenaustauschbundesnetzagentur.de
  9. BDEW – Anwendungshilfe Identifikatoren in der Marktkommunikation, Version 1.2bdew.de
  10. BDEW – Codevergabeportal der Energie Codes und Services GmbHbdew-codes.de
  11. BDEW – MaKo-Plattform mit EDI@Energy-Dokumentenbdew-mako.de
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