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UTILTS: Definitionen für Zählzeit, Schaltzeit und Leistungskurve übertragen

Wie Zählzeit-, Schaltzeit- und Leistungskurvendefinitionen über UTILTS laufen: wer sie an wen sendet, welcher Prüfidentifikator zu Übersicht und ausgerollter Fassung gehört, welche Fristen gelten und wie die Zeitpunkte gefüllt werden.

Auf dieser Seite9 Abschnitte

Kurzantwort

Mit der UTILTS übertragen Netzbetreiber, Lieferanten und Messstellenbetreiber Zählzeit-, Schaltzeit- und Leistungskurvendefinitionen. Das sind Regeln, keine Messwerte: wann welches Register zählt, wann ein Zustand wechselt, bis zu welchem Anteil die Leistung begrenzt wird. Jede Art läuft in zwei Stufen. Die Übersicht zählt alle Definitionen eines Absenders auf (Prüfidentifikatoren 25004, 25006, 25007). Die ausgerollte Definition liefert die Änderungszeitpunkte eines Kalenderjahres (25005, 25008, 25009). Die Prozessregeln stehen in GPKE Teil 3, die Nachrichtenregeln im UTILTS-Anwendungshandbuch 1.1.

Das Anwendungshandbuch gilt für Strom und ist laut Mitteilung Nr. 56 ab dem 01.10.2026 verbindlich. Dieselbe Nachricht trägt als siebten Fall die Berechnungsformel (25001), die der Artikel Die Berechnungsformel lesen behandelt.

Wozu Definitionen eine eigene Nachricht brauchen

Die Definitionen sind individuell: Netzbetreiber und Lieferant legen sie jeweils selbst fest. Der Lieferant rechnet seinen Tarif nach der Zählzeitdefinition ab. Der Messstellenbetreiber braucht dieselbe Definition, um die Register des Zählers einzurichten. Hätte jeder eine andere Fassung, würden Messung und Abrechnung auseinanderlaufen.

GPKE Teil 3 verlangt deshalb eine Reihenfolge: Soll eine Konfiguration bestellt werden, für die eine Definition nötig ist, muss die Definition den Berechtigten vorher übermittelt worden sein (GPKE Teil 3, Kapitel 1.2, Seite 6). Zählzeitdefinitionen gelten nur für verbrauchende Marktlokationen, Schalt- und Leistungskurvendefinitionen auch für erzeugende.

Die drei Definitionsarten

  • Zählzeitdefinition: In welchen Zeitfenstern zählt welches Register? Ein Register ist etwa Hochtarif oder Niedertarif. Je Register steht in der Übersicht, ob es schwachlastfähig ist. Nutzt der Netzbetreiber Hochlastzeitfenster zur Leistungsmessung bei atypischer Netznutzung, kennzeichnet er sie mit CAV+ZD4 und dem Code Z25; diese Zählzeiten kann der Lieferant nicht bestellen (AHB Kapitel 6.1).
  • Schaltzeitdefinition: Wann wechselt eine Einrichtung ihren Zustand? Sie ist die Grundlage für zeitgesteuerte Schalthandlungen an der Lokation.
  • Leistungskurvendefinition: Zu jedem Änderungszeitpunkt gehört ein oberer Schwellwert in Prozent (QTY+Z40, höchstens 100 Prozent, bis zu zwei Nachkommastellen). Der Messstellenbetreiber nutzt die Zeitpunkte, um die Leistung an der Lokation zu minimieren oder zu maximieren (AHB Kapitel 8.3).

Wer sendet was an wen

Vier Sendewege, drei Definitionsarten. In jeder Zelle oben die Übersicht (Ü), darunter die ausgerollte Definition (A).Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, GPKE Teil 3, Zeilen 21960 bis 22170; Strom.

Die Übersicht des Netzbetreibers geht an alle Lieferanten und Messstellenbetreiber, die Übersicht des Lieferanten an Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Die Zählzeitdefinition geht vom Netzbetreiber an Lieferant und Messstellenbetreiber und vom Lieferanten an den Messstellenbetreiber. Einen Weg vom Lieferanten zum Netzbetreiber kennt die Anwendungsübersicht dafür nicht.

Art Übersicht Ausgerollt
Zählzeit 25004, BGM Z60 25005, BGM Z59
Schaltzeit 25006, BGM Z78 25008, BGM Z80
Leistungskurve 25007, BGM Z79 25009, BGM Z81

Quelle für Prüfidentifikatoren und Wege ist die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, Tabelle 1, Prozess „GPKE Teil 3“. Die BGM-Codes stehen im UTILTS AHB 1.1, Kapitel 7 und 9. Wie ein Prüfidentifikator eine Nachricht steuert, erklärt Prüfidentifikatoren verstehen; jeden einzelnen Fall finden Sie in der AHB-Werkbank.

Der Ablauf in zwei Stufen

Stufe 1: Übersicht. Der Verantwortliche sendet seine Übersicht, sobald die EDIFACT-Kommunikation steht: unverzüglich, spätestens am 1. Werktag danach. Ändert sich die Übersicht, geht die neue unverzüglich raus, spätestens am 2. Werktag vor der Übermittlung einer neuen Definition (GPKE Teil 3, Seite 8). Die Übersicht trägt je Definition den Code, die Häufigkeit (CAV+ZE0: Z33 einmalig, Z34 jährlich zu übermitteln) und die Übermittelbarkeit. Was sich nicht elektronisch übermitteln lässt, kennzeichnet sie als „nicht elektronisch übermittelbar“. Beim Netzbetreiber kommt für Zählzeiten die Bestellbarkeit hinzu (CAV+ZD7: Z27 bestellbar, Z28 nicht bestellbar). Eine nicht mehr bestellbare Zählzeitdefinition kann der Lieferant nicht mehr über „Bestellung einer Konfiguration vom LF an NB“ bestellen, sie läuft aber an einzelnen Marktlokationen weiter.

Stufe 2: ausgerollte Definition. Die Erstübermittlung für das laufende Kalenderjahr folgt frühestens am 2. und spätestens am 5. Werktag nach der Übersicht. Fällt sie in die letzten drei Monate des Jahres, kommt das Folgejahr dazu. Änderungen unterjährig melden Sie spätestens drei Monate vor der Änderung, das Folgejahr drei Monate vor Jahresbeginn; Korrekturen und Fehlendes unverzüglich. Für Hochlastzeitfenster des Folgejahres gilt der 31. Oktober (GPKE Teil 3, Seiten 15 und 16).

Eine ausgerollte Zählzeitdefinition, zerlegt

Auszug aus einer ausgerollten Zählzeitdefinition (25005). Das Gelb markiert den Qualifier, um den es in der Zeile geht.Selbst gebautes Beispiel nach UTILTS AHB 1.1, Kapitel 8.1, 8.4 und 9. Codes (NB-ZZ-01, HT), Vorgangs- und Dokumentennummer sind frei gewählt; Absender-, Empfänger- und Versionssegmente fehlen.

Weil es eine jährliche Definition ist, schreibt jeder Änderungszeitpunkt ein volles Datum mit Uhrzeit (Code 303, wie in den anderen Nachrichten in UTC). Bei einer einmalig übermittelten, täglich gleichen Definition steht stattdessen nur die Uhrzeit DTM+Z33:HHMM:401, ohne Datum, nach deutscher gesetzlicher Zeit und ohne Rücksicht auf die Zeitumstellung; der erste Eintrag muss 0000 sein (AHB Kapitel 8.4). Ein Gültigkeitsende entfällt dort, solange sich die Definition nicht ändert. Bei Schaltzeiten heißt das Segment DTM+Z44, bei Leistungskurven DTM+Z45.

Versionen und Fehlerfälle

Die Version einer Übersicht ergibt sich aus Absender-MP-ID, Versionsangabe DTM+293 und DTM+157 (Gültig ab). Die Version einer ausgerollten Definition aus Absender-MP-ID, Code der Definition (LOC+Z09), DTM+293 sowie Gültigkeitsbeginn und -ende (AHB Kapitel 6 und 8). Für einen Zeitraum gilt die Definition mit der höchsten Versionsnummer.

  • Rückwirkend ändern geht nicht. Eine rückwirkende Parametrierung ist nicht möglich. Wer unterjährig ändert, schickt die korrigierte Definition für das ganze Kalenderjahr. Der Teil in der Vergangenheit wird vom Empfänger weder geprüft noch validiert; der Messstellenbetreiber nutzt nur die Zeitpunkte in der Zukunft.
  • Unsortierte Zeitpunkte. Der Empfänger bringt die Änderungszeitpunkte selbst in zeitliche Reihenfolge. Das AHB verlangt, dass der Empfänger sie selbst sortiert; Sie müssen also nicht auf die Reihenfolge der Sendung bauen.
  • Gleiche Version, anderer Inhalt. Wer den Inhalt ändert und Versionsangabe und Gültig-ab beibehält, macht die Änderung für den Empfänger unsichtbar.
  • Fehlende Fortschreibung. Ausgerollt wird immer ein ganzes Kalenderjahr. Wer das Folgejahr nicht rechtzeitig sendet, lässt die Definition auslaufen.
  • Falsche Zeitform. Code 401 gehört nur zu einmalig übermittelten Definitionen, Code 303 zu jährlichen. Im selben Vorgang muss überall derselbe Code stehen (Paket [9P] bzw. [10P] im AHB).
  • Reklamation. Mit RFF+AGI verweist die Übersicht auf die Dokumentennummer einer ORDERS, mit der die Definition reklamiert wurde.

Typische Missverständnisse

„Die UTILTS überträgt Messwerte.“ Nein. Messwerte laufen über MSCONS; die UTILTS trägt Regeln.

„Übersicht und ausgerollte Fassung sind dasselbe in zwei Formaten.“ Die Übersicht kündigt an, welche Definitionen es gibt. Die ausgerollte Fassung enthält die Zeitpunkte eines Jahres.

„Der Prüfidentifikator gibt die Richtung vor.“ Er benennt den Fall. Dieselbe 25006 läuft von NB an LF, NB an MSB, LF an NB und LF an MSB.

„Bestellbar heißt: Der MSB bestellt die Definition.“ Bestellbar bezieht sich auf die Bestellung einer Konfiguration, für die der Lieferant die Zählzeit braucht (GPKE Teil 3, Kapitel 1.3).

„Eine Definition lässt sich jederzeit rückwirkend korrigieren.“ Nein. Korrigiert wird für das ganze Kalenderjahr, wirksam nur für die Zukunft.

Quellen und Pflegehinweis

Tragend sind das UTILTS Anwendungshandbuch 1.1 (Stand MIG 1.1e, Kapitel 6 bis 9), die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 und GPKE Teil 3, Kapitel 1.2. Der Stand ist der 01.10.2026; Prüfidentifikatoren und Feldbelegung ändern sich mit jeder Formatversion. Nicht geprüft ist, ob das Segment LOC+Z09 und die Codes in der MIG 1.1e unverändert beschrieben sind, denn die MIG lag nicht vor. Die Reihenfolge der Segmente im Beispiel folgt der Tabelle im AHB, nicht einer echten Nachricht.

Zur Einordnung der Nachrichtentypen siehe UTILMD und MSCONS einordnen; zur Zeitdarstellung in UTC Zeitumstellung in Energiedaten.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Bundesnetzagentur – UTILTS Anwendungshandbuch 1.1, Stand MIG 1.1e (Publikationsdatum 01.04.2026, gültig ab 01.10.2026)bundesnetzagentur.de
  2. Bundesnetzagentur – Mitteilung Nr. 56 zu Datenformaten, AHB und MIG ab 01.10.2026bundesnetzagentur.de
  3. Bundesnetzagentur – Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 (01.04.2026)bundesnetzagentur.de
  4. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 3, Kapitel 1.2 Austausch zu Zählzeit-, Schaltzeit-, Leistungskurvendefinitionen (Lesefassung)bundesnetzagentur.de
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