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Messwesen & Smart Metering

Zählerablesung und Ablesearten

Wie ein Zählerstand zustande kommt: Turnusablesung, Zwischenablesung, Kundenselbstablesung, Ersatzwert und Schätzung. Mit Wegen in der Marktkommunikation, Folgen für die Abrechnung und dem SAP-Weg.

Auf dieser Seite7 Abschnitte

Kurzantwort

Ein Zählerstand entsteht auf einem von vier Wegen. Bei der Turnusablesung liest der Messstellenbetreiber (MSB) zum festgelegten Termin ab oder aus. Bei der Zwischenablesung bestellen Netzbetreiber (NB) oder Lieferant (LF) einen Stand außerhalb des Turnus. Bei der Kundenselbstablesung meldet der Kunde den Stand selbst. Fehlt ein Stand, bildet der MSB einen Ersatzwert. Davon zu trennen ist die Verbrauchsschätzung des Lieferanten, die nach § 40a Abs. 2 EnWG nur unter engen Voraussetzungen in die Rechnung darf.

Für die Abrechnung zählt, was der MSB als Wert an die Berechtigten übermittelt hat. Ein vom Lieferanten oder Netzbetreiber erhobener Stand fließt erst dann in Netznutzungs-, Bilanzkreis- oder Mehr-/Mindermengenabrechnung ein, wenn ihn der MSB geprüft und weitergegeben hat (WiM Teil 2, Kap. 2.2.1). Wie oft abgelesen wird, steht in Ableseturnus und Messintervall. Wie Werte aus der Ferne kommen, steht in Zählerfernauslesung im Messwesen.

Die Wege zum Zählerstand

Anlass Wer liefert den Stand, Fundstelle
Turnusablesung MSB zum Sollablesetermin.
WiM Teil 2, Kap. 2.2.3 und 2.5.5 Nr. 1
Zwischenablesung MSB auf Bestellung von NB oder LF.
WiM Teil 2, Kap. 2.6 und 2.5.5 Nr. 4
Lieferbeginn, Lieferende, Gerätewechsel MSB zum Stichtag des Anlasses.
WiM Teil 2, Kap. 2.5.5 Nr. 2, 3 und 5
Kundenselbstablesung Kunde über LF oder NB an den MSB.
WiM Teil 2, Kap. 2.2.1 und 2.9
Stand fehlt MSB bildet Ersatzwert.
WiM Teil 2, Kap. 2.2.3 und 2.5.5

Die Turnusablesung ist der Normalfall. Der MSB muss zum mitgeteilten Termin einen Zählerstand liefern, auch ohne abgelesenen Wert; dann bildet er einen Ersatzwert. Die Zwischenablesung bestellen NB oder LF im Use-Case „Anforderung von Zwischenablesungswerten“ beim MSB der Marktlokation: ORDERS 17004, Ablehnung mit ORDRSP 19007. Sie ist gegebenenfalls kostenpflichtig. Die Werte kommen bei mME und kME ohne RLM spätestens am 28. Tag nach dem Datum der beauftragten Werteerhebung, beim iMSys für Verbrauch und Erzeugung spätestens am 5. Tag, endgültig am 8. Tag (WiM Teil 2, Kap. 2.5.5, Auslöser 4). Auch der Netzbetreiber bestellt so, wenn er zum Beispiel am 01.01. wegen geänderter Netzentgelte eine Abgrenzung braucht.

Eine Ablesung aus Anlass ist eine Ablesung zum Lieferbeginn, Lieferende oder Gerätewechsel. Hier gilt als Stichtag der Zeitpunkt 00:00 Uhr des bestätigten Zuordnungsbeginns oder -endes, beim Gerätewechsel der Ein- und Ausbauzeitpunkt. Die Fristen für kME und mME liegen bei 28 Tagen nach dem Auslöser.

Wie der Zähler vor Ort gelesen wird, beschreibt das Wort „Ablesung“ im Metering Code: Erfassung der Messwerte von Messgeräten vor Ort (zum Beispiel Kundenselbstablesung) oder mit technischen Einrichtungen zur Zählerfernablesung (E VDE-AR-N 4400:2023-09, Entwurf, Kap. 3). Bei einer Ablesung vor Ort prüft der Ableser das Gerät außerdem auf Manipulation (Kap. 6.2).

Selbstablesung durch den Kunden

Der Lieferant darf die Selbstablesung verlangen, sofern keine Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt. Haushaltskunden können im Einzelfall widersprechen, wenn sie unzumutbar ist, und der Lieferant liest dann selbst ab, ohne ein Entgelt zu verlangen (§ 40a Abs. 1 EnWG). Bei einem intelligenten Messsystem und bei registrierender Lastgangmessung gelten die Werte des Messstellenbetreibers vorrangig.

Der gemeldete Stand wird so weitergegeben: Der LF (oder der NB) sendet ihn als MSCONS 13017 „Zählerstand (Strom)“ unverzüglich an den MSB der Messlokation. Der MSB plausibilisiert ihn und gibt ihn erst weiter, wenn ein Auslöser aus der Wertetabelle vorliegt (WiM Teil 2, Kap. 2.9.1). Im MSCONS trägt der Wert den Statuscode Z83 (Kundenselbstablesung) im STS-Segment 9013 (MSCONS-AHB 3.2). Die Prüfidentifikatoren stehen in der AHB-Werkbank.

Ersatzwert und Schätzung

Der Ersatzwert ist ein Wert, den der MSB „unter Verwendung aller verfügbaren Informationen anstelle eines fehlenden wahren Werts“ bildet, und an der Marktlokation ist er abrechnungsrelevant (WiM Teil 2, Kap. 2.1). Der Status „vorläufiger Wert“ kommt bei mME und kME ohne RLM nicht vor, nur bei kME mit RLM und beim iMSys. Das Verfahren legt der Metering Code fest, nicht die WiM. Das Gesetz verlangt Ersatzwerte, wenn innerhalb der Fristen kein wahrer Wert vorliegt, und bei wiederkehrenden Ausfällen strukturelle Verbesserungen (§ 55 Abs. 2 MsbG). Welche Verfahren es gibt, beschreibt Ersatzwertbildung in der Praxis.

Die Verbrauchsschätzung ist dagegen eine Entscheidung des Lieferanten auf der Rechnung. Sie ist nur zulässig, wenn der Letztverbraucher trotz Verpflichtung keine Ablesedaten übermittelt hat oder der Lieferant den Verbrauch aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht ermitteln kann. Maßstab ist der Vorjahresverbrauch oder der eines vergleichbaren Kunden. Die Rechnung muss den Hinweis auf die Schätzung, den Grund und die Faktoren optisch hervorgehoben nennen (§ 40a Abs. 2 EnWG). Die Grundversorgung verweist dafür auf § 40a EnWG (§ 11 StromGVV).

Beispiel: Die Turnusablesung fällt aus

Marktlokation 41373559241, moderne Messeinrichtung ohne Gateway, Haushaltskunde, Sollablesetermin 01.01.2027. Der Stand zum 01.01.2026 war 14.620 kWh, der Vorjahresverbrauch 3.100 kWh. Der erwartete Zählerstand zum Sollablesetermin ist damit 17.720 kWh. Der Ableser erreicht den Zähler nicht. Den Zutritt dürfen NB und MSB nach vorheriger Benachrichtigung verlangen, bei einer Ablesung mindestens drei Wochen vorher und mit mindestens einem Ersatztermin (§ 21 NAV).

Fall A: Der Kunde meldet den Stand. Er liest am 01.01.2027 die Anzeige ab und trägt 17.735 kWh im Portal des Lieferanten ein.

Kundenselbstablesung nach WiM Teil 2, Kap. 2.9 und 2.5.5, von oben nach unten gelesen. Frist für die Menge an NB und LF: spätestens der 28. Tag nach dem Sollablesetermin.

Der Verbrauch ist 17.735 − 14.620 = 3.115 kWh. Das liegt 15 kWh über der Erwartung und damit im plausiblen Bereich. Der Stand gilt als wahrer Wert, die Rechnung nennt die Art der Ermittlung: Selbstablesung (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 EnWG).

Fall B: Es kommt keine Meldung. Der MSB muss trotzdem zum Stichtag einen Zählerstand liefern. Er bildet einen Ersatzwert, etwa die Fortschreibung des Vorjahresverbrauchs: 14.620 + 3.100 = 17.720 kWh, Verbrauch 3.100 kWh (vereinfachtes Beispiel; das tatsächliche Verfahren steht im Metering Code). Der Ersatzwert ist abrechnungsrelevant, die Rechnung weist ihn als Ersatzwert aus. Liegt später ein wahrer Wert zum 01.01.2027 vor, ersetzt er den Ersatzwert, und die Abrechnung wird nachgestellt. Ob der Lieferant statt des MSB-Werts eine eigene Schätzung nach § 40a Abs. 2 EnWG braucht, ist ein anderer Fall: Er entsteht nur, wenn auch der MSB-Wert fehlt.

Was daraus für die Abrechnung folgt

  • Stichtag. Ein Stand gilt zum Ablesezeitpunkt, die Abrechnung braucht ihn zum Abrechnungsstichtag. Liegt er daneben, grenzt der MSB ab, indem er die Energiemenge auf Teilzeiträume aufteilt (WiM Teil 2, Kap. 2.2.2). Eine NB-seitige Abgrenzung, etwa zum 01.01., bestellt der NB über die Zwischenablesung.
  • Quelle der Zahl. Auf der Rechnung steht die Art, wie der Zählerstand ermittelt wurde: Ablesung, Selbstablesung, Ersatzwert oder Schätzung (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 und § 40a Abs. 1 Satz 5 EnWG).
  • Zählerwechsel und Überlauf. Sie unterbrechen die Differenzrechnung, erzeugen aber keine Ersatzwerte. Der MSCONS kennt dafür den Status Z85 „Realer Zählerüberlauf geprüft“. Das Rechenbeispiel steht in Zählwerk und Zählwerksdaten.
  • Korrektur. Kommt später ein wahrer Wert, löst er die Korrekturprozesse aus, siehe Bestätigung und Reklamation von Werten.

In SAP IS-U

Der Weg im System folgt den vier Wegen oben. Aus den Terminsätzen der Ableseeinheit (TE422) entstehen mit EL01 die Ablesebelege, der Ablesegrund sagt, warum gelesen wird: 01 Turnus, 02 Zwischenablesung, 03 Auszugsablesung (Ablesegründe in Abrechnungs- und Ableseaufträgen). Die Ausgabe an den Ableser macht EL16.

Im Beispiel:

  1. Der Ableser meldet nichts. Fall A: Die Selbstablesung des Kunden wird als Einzelfall mit EL28 im Beleg erfasst, im Feld V_ZWSTAND steht 17.735, ADAT ist der 01.01.2027 (EABL, EABLG). Die Ableseart im Beleg hält fest, auf welchem Weg der Stand kam.
  2. EL32 prüft den Beleg automatisch gegen Verbrauchshistorie und erlaubte Abweichung. Auffälliges landet in der Liste EL70 und wird mit EL27 korrigiert, mit EL31 manuell überwacht.
  3. Fall B: Ohne Beleg schätzt EL18 im Massenlauf, EL30 einzeln. Die Schätzung steht im Beleg wie ein echter Stand, mit dem Ablesetyp „maschinelle Schätzung“. Aus der Abrechnungssicht des Lieferanten ist das die Verbrauchsschätzung nach § 40a Abs. 2 EnWG, nicht der Ersatzwert aus der Marktkommunikation.

Der Ablesebeleg EABL führt Ablesegrund und Ableseart getrennt; den Unterschied beider Felder und des Ablesetyps beschreibt der verlinkte SAP-Artikel. Die Begriffe stehen im Glossar: Ableseauftrag, Ablesebeleg, Ableseeinheit.

Typische Missverständnisse

„Ein vom Kunden gemeldeter Stand geht direkt in die Netzabrechnung.“ Nein. Er geht an den MSB, der ihn plausibilisiert und weitergibt. Erst dann zählt er.

„Ersatzwert und Schätzung sind dasselbe.“ Nein. Der Ersatzwert ist ein Wert der Marktkommunikation und kommt vom MSB. Die Verbrauchsschätzung steht auf der Rechnung des Lieferanten und hat enge Voraussetzungen nach § 40a Abs. 2 EnWG.

„Eine negative Differenz ist eine Rückspeisung.“ Nein. Bei einem Bezugszähler deutet sie auf Überlauf, Zählerwechsel oder Ablesefehler hin.

„Plausibel heißt wahr.“ Nein. Plausibilisierung ist ein Prüfergebnis. Auch ein plausibler Wert kann später korrigiert werden.

„Selbstablesung ist immer erlaubt.“ Nein. Sie ist nur zulässig, solange keine Fernübermittlung erfolgt. Haushaltskunden können im Einzelfall widersprechen.

Quellen und Pflegehinweis

Rechtsgrundlagen: § 40, § 40a EnWG, § 55 MsbG, § 11 StromGVV (Absatz 3 ist weggefallen, die Verbrauchsermittlung richtet sich jetzt nach § 40a EnWG), § 21 NAV. Prozess und Fristen: WiM Teil 2 (BK6-24-174). Status- und Nachrichtencodes: MSCONS-AHB 3.2. Verfahren der Ersatzwertbildung: Metering Code, nur als Entwurf E VDE-AR-N 4400:2023-09 geprüft. Bei jeder Aktualisierung zu prüfen: die gültige Fassung des Metering Codes und die Prüfidentifikatoren in der aktuellen AHB-Fassung. Das Beispiel ist ein vereinfachtes Rechenbeispiel, die Werte sind synthetisch.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Bundesnetzagentur – BK6-24-174, WiM Teil 2 (Lesefassung): Kap. 2.2.1 Erhebung, 2.2.2 Aufbereitung, 2.5.4 und 2.5.5, 2.6 Zwischenablesung, 2.9 Zählerstände von LF oder NBbundesnetzagentur.de
  2. Energiewirtschaftsgesetz – § 40a Verbrauchsermittlung für Energierechnungengesetze-im-internet.de
  3. Energiewirtschaftsgesetz – § 40 Inhalt von Energierechnungengesetze-im-internet.de
  4. Messstellenbetriebsgesetz – § 55 Messwerterhebung Stromgesetze-im-internet.de
  5. Stromgrundversorgungsverordnung – § 11 Verbrauchsermittlunggesetze-im-internet.de
  6. Niederspannungsanschlussverordnung – § 21 Zutrittsrechtgesetze-im-internet.de
  7. BDEW/EDI@Energy – MSCONS Anwendungshandbuch 3.2 (gültig ab 01.04.2026): Zählerstand Strom 13017, Statuskennzeichen STS 9013bundesnetzagentur.de
  8. VDE FNN – E VDE-AR-N 4400:2023-09 (Metering Code, Entwurf): Kap. 3 Begriffe, Kap. 6 und 7vde.com
  9. SAP Learning – Ablesung verstehen (Ablesegrund, Ableseart, Ablesetyp)learning.sap.com
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