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Belieferung & Marktprozesse

Netzlokation und technische Ressource

Die Netzlokation ist der Netzanschluss, technische und steuerbare Ressourcen sind die Einheiten dahinter. Der Artikel erklärt Definitionen, Beziehungen, ID-Aufbau mit Prüfziffer und den Unterschied zwischen einer Vorgabe an die steuerbare Ressource und an die Netzlokation.

Auf dieser Seite8 Abschnitte

Kurzantwort

Die Netzlokation (NeLo) ist der Netzanschluss: Sie verbindet eine oder mehrere Marktlokationen über genau eine Leitung mit dem Netz. Die technische Ressource (TR) ist die einzelne Einheit, die erzeugt oder verbraucht, etwa eine Wärmepumpe oder eine Windenergieanlage. Die steuerbare Ressource (SR) fasst eine oder mehrere technische Ressourcen zusammen, die gemeinsam gesteuert werden. Alle drei haben eine eigene, elfstellige ID, die der Netzbetreiber nur vergeben muss, wenn das Objekt in der Marktkommunikation gebraucht wird. Der Überblick über alle Objekte steht in MaLo, MeLo, NeLo und Ressource. Dieser Artikel vertieft die drei Objekte, die dort nur kurz vorkommen.

Die Netzlokation

GPKE Teil 1, Kapitel 3.6 setzt Netzlokation und Netzanschluss gleich. Die NeLo-ID vergibt der Netzbetreiber. Sie darf sich nicht ändern, solange die Netzlokation existiert, auch nicht bei einem Konzessionswechsel oder baulichen Änderungen am Anschluss. Verschiebt der Netzbetreiber bei einem Umbau den Netzanschlusspunkt, bleibt die ID gleich, solange sich am Bestand der Netzlokation selbst nichts ändert.

Eingeführt hat die Netzlokation die Bundesnetzagentur mit der Festlegung BK6-22-128 vom 21. November 2022. Die Begründung nennt zwei Anwendungen:

  • Blindarbeit. Auf das Netz wirkt die über alle Anschlussnutzer saldierte Blindarbeit, nicht der unsaldierte Wert jedes Einzelnen. Deshalb ist die Netzlokation nach GPKE der alleinige Anknüpfungspunkt für die Abrechnung von Blindarbeit. Die Rechnung geht an einen zu benennenden Anschlussnutzer. Die Stammdaten dazu überträgt der Netzbetreiber an den Lieferanten unter dem Prüfidentifikator 55225 („Änderung Blindabr.-Daten der NeLo“).
  • Leistungsvorgaben. Die Netzlokation ist ein möglicher Anknüpfungspunkt für einen Leistungsverlauf oder einen Steuerbefehl an die zugeordneten technischen Ressourcen, zum Beispiel im „digitalen Netzanschluss“. Ob und unter welchen Bedingungen der Netzbetreiber eingreifen darf, regelt die Festlegung nicht. Das tun andere Festlegungen, etwa BK6-22-300 zu § 14a EnWG.

Die GPKE nennt dazu typische Fälle, in denen mehrere Marktlokationen an einem Anschluss hängen: eine gemeinsame Gebäudestromversorgung, die geringfügigen Stromverbräuche von Wechselrichtern volleinspeisender PV-Anlagen nach § 10c EEG und die Kundenanlage nach EnWG. Zur Messung gelten dieselben Beziehungen wie bei der Marktlokation. Die Energie einer Netzlokation erfasst eine Messlokation (1:1) oder mehrere (1:n), bei ausschließlich verbrauchenden Marktlokationen kann auch keine Messlokation nötig sein.

Die NeLo-ID gibt es nur bei Bedarf. BK6-22-128 stellt ausdrücklich klar, dass sie keine Voraussetzung für den Einbau eines intelligenten Messsystems ist und nicht alle Netzanschlüsse zu einem Stichtag eine ID bekommen müssen.

Technische und steuerbare Ressource

Die technische Ressource ist eine Lokation, an der Energie erzeugt (Windenergieanlage) oder verbraucht (Wärmepumpe) wird (GPKE Teil 1, Kapitel 3.4). Sie gehört genau einer Marktlokation, nur eine Einheit, die verbraucht und erzeugt, gehört zu zwei. Im Anwendungsbereich des EEG zählt eine Mehrheit von Einheiten als eine technische Ressource, wenn sie nach § 24 Abs. 1 und 2 EEG 2023 zusammenzufassen ist. Die TR-ID bleibt gleich, auch wenn die Einheit getauscht wird, etwa bei Wärmepumpe oder Wallbox.

Die steuerbare Ressource hat eine oder mehrere technische Ressourcen und ist steuerbar. Bei mehreren Einheiten dürfen nur technische Ressourcen aus verbrauchenden oder nur aus erzeugenden Marktlokationen in einer steuerbaren Ressource liegen. Für Redispatch 2.0 verschärft die BilAReM (Kapitel 6.1.5): Jede technische Ressource gehört dort genau einer steuerbaren Ressource, jede steuerbare Ressource genau einem Einsatzverantwortlichen. Alle technischen Ressourcen hinter einer Netzlokation, die zur selben Marktlokation gehören, werden zu einer oder bei Bedarf mehreren steuerbaren Ressourcen zusammengefasst.

Ein Haus mit Wärmepumpe, Wallbox und Photovoltaik. Die Netzlokation gilt für den ganzen Anschluss, die steuerbare Ressource fasst nur die beiden gesteuerten Verbraucher zusammen.Vereinfachtes Beispiel. Die Photovoltaikanlage bekommt eine steuerbare Ressource erst, wenn sie tatsächlich gesteuert wird.

Oberhalb der steuerbaren Ressource kennt Redispatch 2.0 noch die Steuergruppe und die Cluster-Ressource (BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren, Kapitel 6.4 und 6.5). Diese Bündelungen sind Teil des Redispatch-Prozesses und stehen in Redispatch 2.0 für Erneuerbare-Energien-Anlagen. Den Ablauf einer Maßnahme, die Bilanzierungsmodelle und die Ausfallarbeit erklären dieser und der Artikel Ausfallarbeit und Ausfallvergütung. Hier geht es nur um die Objekte und ihre IDs.

Vorgabe an die steuerbare Ressource oder an die Netzlokation

Die GPKE trennt zwei Arten, einer Gruppe von Einheiten eine Leistung vorzugeben. Eine Vorgabe an die steuerbare Ressource ist 1:1 für die zugeordneten technischen Ressourcen heranzuziehen, eine Kompensation durch eine andere technische Ressource ist nicht möglich. Eine Vorgabe an die Netzlokation gilt für alle zugeordneten technischen Ressourcen zusammen, sie dürfen sich untereinander ausgleichen, solange die Vorgabe am Anschluss erfüllt ist. Für § 14a EnWG hält die GPKE fest, dass die Kompensation und der Gleichzeitigkeitsfaktor über die Netzlokation abgebildet werden. Beim Redispatch ist das anders.

Wie sich das in Zahlen auswirkt, zeigt die Mindestleistung nach BK6-22-300, Anlage 1, Ziffer 4.5. Bei Direktansteuerung behält jede steuerbare Verbrauchseinrichtung mindestens 4,2 kW. Bei Steuerung über ein Energie-Management-System gilt mit n steuerbaren Einrichtungen die gemeinsame Mindestleistung 4,2 kW + (n − 1) × Gleichzeitigkeitsfaktor × 4,2 kW. Der Faktor liegt bei n = 2 bei 0,8 und sinkt bis auf 0,45 ab neun Einrichtungen.

Eine Vorgabe je Einrichtung (oben) wirkt 1:1 auf jede technische Ressource. Eine Vorgabe für den Anschluss (unten) gilt für alle zusammen, die Summe darf sich zwischen den Geräten verschieben. Die Balkenlängen sind maßstäblich.Vereinfachtes Beispiel mit Werten nach BK6-22-300, Anlage 1, Ziffer 4.5: Wärmepumpe mit höchstens 11 kW Netzanschlussleistung und Wallbox, beide über ein Energie-Management-System gesteuert.

Eine Wärmepumpe und eine Wallbox bekommen demnach bei Direktansteuerung zusammen mindestens 2 × 4,2 = 8,4 kW. Über ein Energie-Management-System sind es 4,2 + 0,8 × 4,2 = 7,56 kW, und der Betreiber darf diesen Wert nach eigener Maßgabe auf beide Geräte verteilen (Ziffer 4.5.2). Genau diese Verschiebbarkeit meint die Kompensation über die Netzlokation. Mindestleistung, Module und Netzentgelt behandelt Steuerung und § 14a EnWG.

IDs: Aufbau und Prüfziffer

Die NeLo-ID und die Ressourcen-IDs haben dieselbe Bildungsvorschrift (BDEW-Anwendungshilfe Identifikatoren, Kapitel 4 und 6): elf Stellen, alphanumerisch. Stelle 1 ist die Typkennung, die Stellen 2 bis 10 vergibt die Codevergabestelle automatisiert, Stelle 11 ist die Prüfziffer.

Stelle 1 Objekt
E Netzlokation
D technische Ressource
C steuerbare Ressource
B Steuergruppe
A Cluster-Ressource

Die Codevergabestelle ist die Energie Codes und Services GmbH. Den Netzbetreiber trifft nach GPKE die Zuordnung der NeLo-ID und der TR-ID. Bei der SR-ID gehen die Quellen auseinander: Die GPKE Teil 1 nennt den Netzbetreiber, die BDEW-Anwendungshilfe für Redispatch 2.0 den Einsatzverantwortlichen, der die steuerbaren Ressourcen bildet. Die Frage, welche Regel für welchen Prozess gilt, ist in den Quellen nicht aufgelöst.

Die Prüfziffer berechnet das ASCII-Verfahren. Buchstaben werden mit ihrem ASCII-Wert gezählt, Ziffern mit ihrem Wert. Die Werte der ungeraden Positionen 1, 3, 5, 7, 9 werden addiert, die der geraden Positionen 2, 4, 6, 8, 10 addiert und verdoppelt. Die Prüfziffer ist die Differenz der Summe zum nächsten Vielfachen von 10, bei 10 ist sie 0. Für die NeLo-ID E1688117482 aus dem Musterhaus des UTILMD-Anwendungshandbuchs:

Schritt Rechnung Ergebnis
1 E = 69, dazu 6 + 8 + 1 + 4 88
2 (1 + 8 + 1 + 7 + 8) × 2 50
3 88 + 50 138
4 140 − 138 2

Die Prüfziffer ist 2, die ID lautet E1688117482. Die MaLo-ID rechnet dagegen nach dem Lok-und-Waggon-Verfahren ohne ASCII-Werte, siehe Die Marktlokation.

Netzlokation und Ressourcen im Datenaustausch

Die Codeliste der Lokationsbündelstrukturen macht Netzlokation und technische Ressource in allen Strukturen optional. Sie sind nur auszutauschen, wenn der Empfänger sie für andere Marktprozesse kennen muss. In der Codeliste trägt die Netzlokation den Objektcode 9992 00000 125 6. Den Aufbau erklärt Lokationsbündel und Lokationsstruktur. Stammdatenänderungen der Objekte meldet der Netzbetreiber per UTILMD, zum Beispiel unter den Prüfidentifikatoren 55615 (Daten der NeLo), 55617 (Daten der TR) und 55618 (Daten der SR), jeweils vom Netzbetreiber an den Lieferanten (GPKE Teil 4, Stammdatenänderung vom Netzbetreiber).

Typische Missverständnisse

„Die Netzlokation ist die Netzebene.“ Sie ist der Netzanschluss. Die Netzebene beschreibt die Spannungsebene, an der er liegt.

„Technische Ressource und steuerbare Ressource sind dasselbe.“ Die technische Ressource ist die einzelne Einheit. Die steuerbare Ressource ist die Gruppe, an die eine Vorgabe 1:1 geht. Eine technische Ressource ohne Steuerung hat keine steuerbare Ressource, nur im Redispatch 2.0 ist jede technische Ressource genau einer steuerbaren Ressource zugeordnet.

„Eine Vorgabe an die Netzlokation wirkt wie eine an die steuerbare Ressource.“ Die Vorgabe an die steuerbare Ressource gilt je Einheit, die an die Netzlokation für das Bündel.

„Jeder Anschluss hat eine NeLo-ID.“ Der Netzbetreiber vergibt sie nur bei Bedarf.

„SR-ID und MaLo-ID sind dasselbe Format.“ Die MaLo-ID ist elfstellig und numerisch. Die SR-ID ist elfstellig und alphanumerisch, beginnt mit C und hat eine ASCII-Prüfziffer.

Quellen und Pflegehinweis

Die Definitionen folgen der GPKE Teil 1 in der Lesefassung zu BK6-24-174, die Einführung der Netzlokation der Festlegung BK6-22-128, die Bildung steuerbarer Ressourcen im Redispatch der BilAReM aus BK6-23-241 vom 7. Mai 2026. Die Festlegungen BK6-20-059, BK6-20-060 und BK6-20-061 zum Redispatch 2.0 sind nach BK6-23-241 ganz oder teilweise aufgehoben, siehe den Artikel zu Redispatch 2.0. Die Prüfidentifikatoren stammen aus der Anwendungsübersicht Version 4.0. Offen ist, ob die Zuordnung der SR-ID nach GPKE oder nach der BDEW-Anwendungshilfe gilt. Abgerufen am 4. Oktober 2026.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Lesefassung (BK6-24-174), Kapitel 3.4 Technische Ressource, 3.5 Steuerbare Ressource, 3.6 Netzlokationbundesnetzagentur.de
  2. Bundesnetzagentur – Beschluss BK6-22-128 vom 21.11.2022, Kapitel 2.1.1 Einführung der Netzlokationbundesnetzagentur.de
  3. BDEW – Anwendungshilfe „Identifikatoren in der Marktkommunikation“, Version 1.2 (NeLo-ID, Ressourcen-ID, ASCII-Verfahren)bdew.de
  4. Bundesnetzagentur – BK6-23-241, Anlage „Bilanzieller Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen (BilAReM)“, Kapitel 6.1.5 Bildung von steuerbaren Ressourcenbundesnetzagentur.de
  5. Bundesnetzagentur – BK6-22-300, Anlage 1 (netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG), Ziffer 4.5 Mindestleistungbundesnetzagentur.de
  6. EDI@Energy – Codeliste der Lokationsbündelstrukturen, Version 1.0 vom 31.03.2023 (anzuwenden ab 01.10.2024), Kapitel 2.1data.bundesnetzagentur.de
  7. Bundesnetzagentur – Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren, Version 4.0 (gültig ab 01.10.2026)bundesnetzagentur.de
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