Kurzantwort
Der Use-Case Gerätewechsel der WiM Strom regelt, wie der neue Messstellenbetreiber (MSBN) nach einem MSB-Wechsel fest eingebaute Geräte der Messlokation austauscht. Er zeigt dem bisherigen MSB (MSBA) die Absicht an, wartet die Antwort ab, baut aus und ein und meldet den Zeitpunkt der Übernahme. Danach erfahren Netzbetreiber und Lieferant die neuen Gerätedaten per Stammdatenänderung. Der Ausbaustand geht per MSCONS oder IFTSTA an den MSBA. Die Messlokation und ihre ID bleiben, nur das Gerät wechselt.
Wann der Use-Case gilt
Die WiM ordnet ihn als Ergänzung zu „Beginn Messstellenbetrieb“ und „Verpflichtung gMSB“ ein (Teil 1, Kapitel 3). Die Vorbedingung lautet: Nach einem MSB-Wechsel will der MSBN fest eingebaute Geräte auswechseln. Es spielt keine Rolle, ob er die ganze Technik der Messlokation tauscht, nur die Messeinrichtung oder nur Wandler oder Gateway. Wie der MSB-Wechsel selbst läuft, steht in Beginn und Ende des Messstellenbetriebs.
Tauscht ein MSB sein eigenes Gerät, etwa wegen Defekt oder Eichfrist, gibt es keinen MSBA und den Use-Case nicht. Die Werte rund um den Wechsel regelt dann WiM Teil 2 mit dem Auslöser „Gerätewechsel, Geräteübernahme und Änderung der Konfiguration“ (Kapitel 2.5.5).
Bei der Geräteübernahme bleibt das Gerät hängen und der MSBN kauft es vom MSBA ab: Anfrage (REQOTE 35001), Angebot (QUOTES 15001), Bestellung (ORDERS 17001), Bestätigung oder Ablehnung (ORDRSP 19001 oder 19002), dazu der Zählerstand zur Übernahme (MSCONS 13017).
Der Ablauf in sechs Schritten
Die Prüfidentifikatoren stammen aus der Anwendungsübersicht 4.0; in der AHB-Werkbank lassen sich Aufbau und Bedingungen der Nachrichten ansehen. Die Fristen gelten in Werktagen (WT), „ÜT“ ist der Tag des Empfangs der Übertragungsdatei, „T“ ein Kalendertag.
- Anzeige der Wechselabsicht (ORDERS 17009, MSBN an MSBA). Die Anzeige nennt, welche Technik betroffen ist, ob die Messlokation auf ein intelligentes Messsystem umgebaut wird, sowie Tag und Uhrzeit. Der Termin liegt frühestens am 4. Werktag nach der Anzeige und zwischen dem 9. WT vor und dem 9. WT nach dem bestätigten Zuordnungsbeginn des MSB-Wechsels.
- Antwort (ORDRSP 19015 Bestätigung oder 19016 Ablehnung, MSBA an MSBN), unverzüglich, spätestens am 2. WT vor dem Termin. Der MSBA teilt mit, ob er die Altgeräte selbst ausbaut.
- Übernahmezeitpunkt (IFTSTA 21010, MSBN an MSBA), unverzüglich nach der Übernahme.
- Stammdatenänderung (UTILMD „Änderung Daten der MeLo“, Prüfidentifikator 55643 an den Netzbetreiber, 55653 an den Lieferanten). Der NB ordnet den MSBN ab dem Tag des Zeitpunkts, 00:00 Uhr, zu.
- Zählerstand und Ausbauzeitpunkt (MSCONS 13017) bei kME und mME mit Wirkarbeitsmessung, unverzüglich und spätestens am 3. WT vor Ablauf des 28. Tages nach dem Ausbau.
- Ausbauzeitpunkt (IFTSTA 21036) bei kME mit registrierender Lastgangmessung oder iMS, unverzüglich und spätestens am 3. WT nach dem Ausbau.
Die Endablesung macht, wer das Altgerät ausbaut. Bei einer Messung mit Zählerstand erfolgt sie unmittelbar vor dem Ausbau. Bei Lastgangmessung oder iMS liest der MSBA vorher elektronisch aus. Fehlt diese Auslesung aus Gründen, die der MSBN nicht zu vertreten hat, darf er trotzdem ausbauen, und der MSBA bildet Ersatzwerte. Kündigt der MSBA Eigenausbau an und erscheint nicht zum Termin, darf der MSBN auch in seiner Abwesenheit ausbauen.
Ausbau- und Einbaustand am Zählerschrank

- Nummer des AltgerätsZähler-Nr. des ausgebauten Geräts. Die Endablesung gehört zu genau dieser Nummer.
- AusbaustandSpalte „Ausbauzähler“: Bezug in Tarif 1 und 2, dazu Lieferung (Einspeisung), Firma und Datum des Ausbaus.
- EinbaustandSpalte „Einbauzähler“: Anfangsstände des neuen Geräts, je Register ein Feld.
Übernahmezeitpunkt und Zuständigkeit
Der Zeitpunkt in Schritt 3 gibt Tag und Uhrzeit an, ab der die Messwerterfassung nach dem Wechsel erfolgreich stattfand. Er bestimmt sich nach dem Beginn des ersten vollständig gemessenen Viertelstundenwerts, auch wenn das Gerät noch nicht die geforderte Tarifierung liefert (dann bildet der MSBN Ersatzwerte). Daraus folgt die Zuständigkeit:
- Bis zum Übernahmezeitpunkt bereitet der MSBA die Werte auf und übermittelt sie. Das gilt auch für die Zeit zwischen Ausbau und Übernahme.
- Ab diesem Zeitpunkt ist der MSBN zuständig.
- Ab dem Tag des Zeitpunkts ist der MSBN der Marktlokation zuständig. MSBA und MSBN übermitteln für diesen Tag ihre Werte an ihn.
- Reklamiert jemand Werte dieses Tages, leitet der MSBN der Marktlokation sie je nach Uhrzeit an den MSBA oder den MSBN weiter.
Beispiel: Wechsel am 1. Dezember 2026
Vereinfachtes Beispiel mit frei gewählten Werten. Der MSB-Wechsel gilt ab Dienstag, 1. Dezember 2026. Der MSBN zeigt den Gerätewechsel am Montag, 23. November, für den 1. Dezember, 09:00 Uhr an. Frühester Termin wäre Freitag, 27. November, die Antwort des MSBA ist spätestens am 27. November fällig. Am 1. Dezember baut der MSBN das Altgerät um 09:00 Uhr aus und um 09:07 Uhr das neue mME-Gerät ein. Die erste vollständige Viertelstunde beginnt um 09:15 Uhr, das ist der Übernahmezeitpunkt.
| Stand | Wert Register 1.8.0 | Daraus |
|---|---|---|
| Ausbau, 01.12.2026 09:00 | 12.480 kWh | MSBA: 12.480 − 10.950 (Ablesung 31.12.2025) = 1.530 kWh |
| Einbau, 01.12.2026 09:07 | 0 kWh | Anfangsstand des MSBN, Übernahme um 09:15 |
| Ablesung, 31.12.2026 | 140 kWh | MSBN: 140 − 0 = 140 kWh |
Die Jahresmenge ist die Summe 1.530 + 140 = 1.670 kWh. Der Ausbaustand wird als Zählerstand mit Zeitpunkt gemeldet, spätestens bis zum 3. WT vor Ablauf des 28. Tages nach dem Ausbau. Die Arbeitsmenge der Marktlokation geht nach WiM Teil 2 spätestens am 28. Tag nach dem Auslöser an NB und LF. Warum man die beiden Abschnitte nie als ein Zählwerk fortschreiben darf, zeigt das Beispiel in Messlokation, Zählpunkt und Zählwerk.
Was bleibt, was wechselt
Die MeLo-ID bleibt, die Geräte- oder Zählernummer wechselt. Die Marktlokation, der Liefervertrag und der Kunde ändern sich nicht. Wie die Nummern aufgebaut sind, steht in Zählernummer und Geräte-ID. Wie das neue Gerät seine Register belegt, steht in Zählerregister und Tarifregister. Warum die Zeitscheiben der Stammdaten nahtlos aneinandergrenzen müssen, erklärt Zeitliche Gültigkeit von Stammdaten.
Der Wechsel in SAP IS-U
Im Verteilnetzbetrieb bucht SAP den Wechsel in der Geräteverwaltung. Die Transaktion EG30 (Wechsel gesamt) baut das alte Gerät aus und das neue ein, technisch wie abrechnungstechnisch. EG31 und EG32 erledigen Einbau und Ausbau einzeln. Wer Montage und Abrechnungsbezug trennen will, nutzt EG33 und EG34 für den Einbau sowie EG36 und EG35 für den Ausbau. Ein falscher Wechsel wird mit EG52 technisch storniert.
Die Zeitscheiben mit Einbau- und Ausbaudatum und dem Wechselgrund liegen in EGERH. Die logische Gerätenummer LOGIKNR bleibt über den Wechsel gleich, das Equipment EQUNR ist neu. Das SAP-Modell steht im Nachbarartikel zur Messlokation, die Wirkung auf Tarife und Preiszeiträume in Gerätewechsel und Tarifierung in SAP Utilities. Das Erklärvideo Gerätewechsel im SAP zeigt die zwei Ebenen eines Geräts. Die Schritte im System mit Zählerständen und Storno beschreibt Gerätewechsel in SAP IS-U Schritt für Schritt.
Typische Missverständnisse
„Jeder Gerätewechsel durchläuft diese sechs Schritte.“ Der Use-Case hängt an einem MSB-Wechsel und an der Beziehung zwischen MSBN und MSBA. Tauscht ein MSB sein Gerät allein, fehlt der Partner.
„Der Übernahmezeitpunkt ist die Einbauzeit.“ Maßgeblich ist der Beginn der ersten vollständig gemessenen Viertelstunde, auch wenn das Gerät noch nicht richtig tarifiert.
„Der Netzbetreiber ist an der Absprache beteiligt.“ Anzeige und Antwort laufen zwischen den beiden MSB. Der NB erfährt das Ergebnis über die Stammdatenänderung und über die Werte.
„Ein neues Gerät ändert Marktlokation oder Vertrag.“ Es ändert die Gerätedaten der Messlokation, mehr nicht.
Quellen und Pflegehinweis
Die Schritte, Fristen und Zuständigkeiten stammen aus der Lesefassung der WiM Strom zur Festlegung BK6-24-174, die Prüfidentifikatoren aus der Anwendungsübersicht 4.0 (Stand 1. April 2026, gültig ab 1. Oktober 2026). Zeiten und Zahlen im Beispiel sind frei gewählt. Die SAP-Angaben folgen dem Transaktions- und Tabellenkatalog dieser Seite. Geprüft am 5. Oktober 2026.