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Energiedaten & Bilanzierung

Clearing und Bilanzierung im Strommarkt

Wie das Clearing in der MaBiS funktioniert. Wer welche Summenzeitreihe gegen welche Clearingliste prüft, was Prüfmitteilung und Datenstatus bewirken und wo ungeklärte Mengen landen.

Auf dieser Seite9 Abschnitte

Kurzantwort

Clearing ist in der MaBiS die Prüfphase auf versionierten Summenzeitreihen und kein eigener Prozess. Der Netzbetreiber (NB) oder Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) liefert eine Version, der Empfänger prüft sie und antwortet mit einer positiven oder negativen Prüfmitteilung. Zur Prüfung kann er eine Clearingliste anfordern. Sie enthält die Einzelreihen, aus denen die Summe entstanden ist. Wer einen Fehler findet, bekommt vom Verantwortlichen eine neue Version. Alles, was bis zum Ende der Clearingfrist ungeklärt bleibt, wandert in die Deltazeitreihen.

Bilanzierung bildet die Mengen: Aggregation, Versionierung, Abrechnung. Clearing ist der Teil davon, in dem Marktpartner die Mengen einander gegenprüfen. Die Fristen stehen in Bilanzkreisabrechnung Strom verstehen, die Korrekturkette bis zur Korrekturbilanzkreisabrechnung (KBKA) in Korrekturen in Energiedaten. Hier geht es darum, wer was gegen was prüft.

Wer prüft was gegen welche Liste

Die MaBiS beschreibt für jede Prüfbeziehung einen eigenen Austausch. Kategorie A bedeutet Aggregation durch den NB, Kategorie B durch den ÜNB (MaBiS Kap. 2).

  • Lieferant (LF). Prüft die Lieferantensummenzeitreihe der Kategorie A gegen die Lieferantenclearingliste (LF-CL) vom NB (Kap. 7.5), die der Kategorie B gegen die LF-CL vom ÜNB (Kap. 8.5). Zu jeder versendeten Version kann er eine LF-CL anfordern oder abonnieren.
  • Netzbetreiber (NB). Prüft die Bilanzierungsgebietssummenzeitreihe der Kategorie B vom ÜNB gegen die Bilanzierungsgebietsclearingliste (BG-CL, Kap. 9.4).
  • Bilanzkreisverantwortlicher (BKV). Prüft die Bilanzkreissummenzeitreihe (BK-SZR) und sendet eine Prüfmitteilung (Kap. 10.10 und 11.10). Für die Zuordnung der Lieferantenreihen zu seinem Bilanzkreis dient die Bilanzkreiszuordnungsliste (Kap. 10.6, siehe Zuordnung von Marktlokationen). Zum Bilanzkreisabweichungssaldo (BAS) fordert er beim BIKO eine Clearingliste BAS an (Kap. 13.11).
  • NB und ÜNB als Empfänger der Deltazeitreihen. Sie fordern beim BIKO die Clearingliste zur NB-DZR beziehungsweise ÜNB-DZR an, jeweils nur für das eigene Gebiet oder die eigene Regelzone (Kap. 13.12 und 13.13).

Die Rollen in dieser Kette erklärt Marktrollen in MaBiS; den Datenfluss davor MaBiS vom Messwert zur Bilanzierung.

Prüfmitteilung und Datenstatus

Die Regeln stehen in Kap. 3.8.3:

  • Eine Prüfmitteilung und jeder Datenstatus beziehen sich immer auf genau eine Version einer Summenzeitreihe.
  • Den Datenstatus vergibt ausschließlich der BIKO.
  • Eine positive Prüfmitteilung hebt eine Version im Status „Prüfdaten“ auf „Abrechnungsdaten“. Neue Versionen im Erstaufschlag erhalten den Status „Abrechnungsdaten“ sofort.
  • Eine negative Prüfmitteilung ändert den Datenstatus nicht. Sie ist das Signal an den Verantwortlichen, eine neue Version zu senden.
  • Zur Abrechnung kommt die höchste vorliegende Version im Status „Abrechnungsdaten“.

Für Bilanzkreissummenzeitreihen der Kategorie C und Bilanzierungsgebietssummenzeitreihen der Kategorie C gibt es weder Prüfmitteilung noch Datenstatus.

Prüfkreislauf der Kategorie A, von oben nach unten gelesen (MaBiS Kap. 7.5 und 10.10). Der Netzbetreiber klärt Abweichungen anschließend außerhalb der Standardnachrichten.

Was eine Clearingliste leistet und was nicht

Die Clearingliste zu BAS, NB-DZR und ÜNB-DZR enthält alle Summenzeitreihen, die in die Berechnung eingegangen sind. Der Empfänger kann damit nachvollziehen, woher eine Abweichung kommt, und ein Clearing anstoßen. Wie LF-CL und BG-CL im Einzelnen aufgebaut sind, beschreiben die gelesenen Kapitel der MaBiS nicht; sie sollen dem Empfänger die Plausibilisierung der Summenzeitreihe erlauben. Die Rückmeldung zur LF-CL und zur BG-CL ist standardisiert: Der Empfänger schickt eine Korrekturliste. Weitere Klärschritte laufen laut MaBiS „über andere Kommunikationswege“.

Zwei Grenzen sind wichtig. Für die Abrechnung maßgeblich ist die ausgetauschte, abrechnungsrelevante Zeitreihe, nicht die Detaildaten der Clearingliste. Und Datenstatusänderungen werden innerhalb einer Clearingliste nicht fortgeschrieben (Kap. 13.11 bis 13.13).

Auch die Lieferwege unterscheiden sich. LF-CL, BG-CL und Bilanzkreiszuordnungsliste sind abonnierbar. Die Clearinglisten zu BAS, NB-DZR und ÜNB-DZR gibt es nur auf Anforderung, ohne Abonnement; der BIKO liefert sie spätestens am folgenden Werktag. Die LF-CL kommt 1 Werktag nach der Anforderung.

Wo ungeklärte Mengen landen

Bleibt ein Fall bis zum Ende der Clearingfrist ungeklärt, geht die Menge nicht verloren. Der ÜNB bildet je Bilanzierungsgebiet einen Deltazeitreihenübertrag (DZÜ). Er enthält die Energiemenge der ungeklärten Clearingfälle auf Ebene der Marktlokation, für die aus Sicht des ÜNB der NB oder Messstellenbetreiber verantwortlich ist. Abrechnungsrelevant wird der DZÜ erst, wenn der NB die Sicht des ÜNB durch eine positive Prüfmitteilung bestätigt. Ungeklärte Fälle, die der Messstellenbetreiber zu verantworten hat, nimmt der NB in seine NB-DZR auf (MaBiS Kap. 3.4).

Die Clearingphase für den DZÜ liegt zwischen dem 31. und 34. Werktag (Kap. 3.10, Tabelle 2). Wie die Deltazeitreihen gebildet werden, steht in Netzzeitreihen und Hochrechnung im Netz.

Beispiel: Abweichung in der Lieferantensumme

Die Nordwatt GmbH rechnet für den Bilanzierungsmonat Oktober 2026 mit rund 2.418.000 kWh aus ihrem Portfolio. Die LF-SZR der Kategorie A weist 2.404.500 kWh aus, 13.500 kWh weniger. Nordwatt fordert die LF-CL zur Version an und erhält sie einen Werktag später. Angenommen, Nordwatt stellt anhand der Liste fest, dass bei einer Marktlokation drei Tage fehlen. Hatten diese Viertelstunden weder den Status „wahrer Wert“ noch „Ersatzwert“, sind sie nach Kap. 3.8.1 mit Nullwerten gefüllt. Nordwatt schickt eine Korrekturliste und stößt die Klärung mit dem NB an. Der NB sendet eine neue Version mit nachgelieferten Werten, und der BKV prüft die BK-SZR. Vereinfachtes Beispiel mit erfundenen Zahlen.

Fehlerfälle

Eine negative Prüfmitteilung ohne anschließende Klärung ändert nichts am Datenstatus; die vorliegende Version wird abgerechnet. Wer erst nach Ablauf der Clearingfrist der BKA (ohne KBKA) einen Fehler meldet, kann noch eine negative Prüfmitteilung senden, die den Datenstatus nicht ändert, aber anzeigt, dass er korrigierte Daten für die KBKA erwartet (Kap. 10.10). Wird die Prüfmitteilung nach Ablauf der KBKA-Clearingfrist gesendet, kann der BIKO sie ablehnen.

Typische Missverständnisse

Clearing ist eine Korrekturbuchung. Es ist die Prüfphase. Korrigiert wird durch eine neue Version der Summenzeitreihe.

Die Clearingliste ist die Abrechnungsgrundlage. Maßgeblich ist die abrechnungsrelevante Zeitreihe.

Eine negative Prüfmitteilung stoppt die Abrechnung. Sie ändert den Datenstatus nicht.

Der ÜNB klärt einzelne Messwerte. Er prüft Deltazeitreihen und Summen; Messwertfehler klären Netzbetreiber und Messstellenbetreiber.

Der MaBiS-Hub ersetzt das Clearing schon. Der MaBiS-Hub ist ein laufendes Verfahren der Bundesnetzagentur. Heute gilt die MaBiS in der Fassung zu BK6-24-174.

Quellen und Pflegehinweis

Kapitelangaben beziehen sich auf die Lesefassung zu BK6-24-174. Der Beschluss nennt in Tenorziffer 4 den 04.04.2025; angewendet werden die geänderten Prozessdokumente nach der Verschiebung seit dem 06.06.2025 (Verfahrensseite BK6-24-174: Anwendung ab 06.06.2025 „gemäß Mitteilung Nr. 4 vom 06.12.2024“). Die Nachrichtenformate der Listen stehen in den EDI@Energy-Dokumenten, die der Atlas nicht auswertet. Wie ein Abrechnungssystem Clearingfälle führt, regelt die MaBiS nicht; entsprechende Aussagen sind hier bewusst nicht enthalten.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Bundesnetzagentur – Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS), Lesefassung zur Festlegung BK6-24-174bundesnetzagentur.de
  2. Bundesnetzagentur – Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS), Übersicht der gültigen Fassungen und Mitteilungenbundesnetzagentur.de
  3. Bundesnetzagentur – MaBiS-Hubbundesnetzagentur.de
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