Kurzantwort
Ein Tarifanwendungsfall (TAF) ist eine Verarbeitungsregel des Smart-Meter-Gateways. Er legt fest, welche Messgröße das Gateway in welchem Zeitraster erfasst, ob es daraus selbst Tarifstufenregister bildet und an welchen Empfänger es das Ergebnis sendet. Eingerichtet wird er als Auswertungsprofil durch den Gateway-Administrator (GWA), der als Messstellenbetreiber (MSB) oder in dessen Auftrag handelt.
Der Lieferant oder Netzbetreiber bestellt beim MSB eine Konfiguration, zum Beispiel ein Messprodukt, und nennt dabei keine TAF-Nummer. Welcher TAF dahintersteht, entscheidet die Umsetzung beim MSB. Der Preis entsteht erst in der Abrechnung des Lieferanten.
Was ein TAF festlegt
Das Messstellenbetriebsgesetz verlangt vom Gateway eine interne und externe Tarifierung und deren Parametrierung durch den Administrator (§ 21 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b MsbG). Die Technische Richtlinie TR-03109-1 füllt das nach § 22 MsbG mit den TAF aus. Jeder TAF ist ein Regelwerk. Sein Parametersatz heißt Auswertungsprofil, englisch Processing Profile.
Ein Auswertungsprofil gehört nach der TR genau zu einer Messeinrichtung, einem Anschlussnutzer und einem Empfänger. Im Profil stehen:
- der TAF-Typ, etwa TAF 2,
- die erfasste Messgröße als OBIS-Kennzahl,
- die Registrierperiode (bei Strom höchstens 15 Minuten) und der Abrechnungsturnus,
- der Gültigkeitszeitraum und
- der Empfänger, den das Gateway über ein WAN-Kommunikationsprofil anspricht.
Das Gateway soll beim Import prüfen, ob Registrierperiode und Messgrößen zum TAF passen, und unpassende Profile ablehnen. Eine rückwirkende Tarifierung schließt die TR bei abrechnungsrelevanten TAF aus: Liegt der Beginn des Gültigkeitszeitraums in der Vergangenheit, darf das Gateway die Zeit davor nicht nachträglich tarifieren.
Zwei Muster sind zu unterscheiden:
| Tarifierung | Wer bildet die Stufen? | TAF |
|---|---|---|
| intern | das Gateway, in Registern | 2, 5 |
| extern | der Empfänger, aus Zählerständen | 7, 16 |
TAF 1 tarifiert nicht und sendet nur einen Stand je Monat. Alle TAF mit Zweck, Werten und Pflichtstatus stehen im Katalog TAF 1 bis TAF 16.
Wer bestellt und wer richtet ein
Die Marktkommunikation kennt Konfigurationen, keine TAF-Nummern. In der GPKE Teil 3 (Kapitel 1.3) ist eine Konfiguration, zum Beispiel ein Messprodukt oder eine Steuererlaubnis, mit definierten Eigenschaften beschrieben: bei einem Messprodukt die Übermittlung von Werten nach Art und Granularität. Ob sie im Backend-System oder im intelligenten Messsystem eingerichtet wird, hängt laut GPKE Teil 3 von der Konfiguration und der Gerätetechnik ab. Nur im zweiten Fall entsteht ein Auswertungsprofil.
Der Ablauf im Einzelnen:
- Bestellung. Der Lieferant bestellt über den Use-Case „Bestellung einer Konfiguration vom LF an NB“ beim Netzbetreiber oder über „Bestellung einer Konfiguration vom NB oder LF an MSB“ direkt beim MSB. Bei kostenpflichtigen Konfigurationen, deren Artikel im Preisblatt A des MSB stehen, geht eine Angebotsanfrage voraus. Nicht kostenpflichtig ist zum Beispiel die Übermittlung von Werten nach Typ 1.
- Prüfung. Der MSB lehnt ab, wenn die Gerätetechnik die Konfiguration nicht erlaubt, Parameter fehlen oder eine erforderliche Zählzeitdefinition nicht ausgetauscht wurde. Eine Konfiguration mit Zählzeitdefinition lässt GPKE Teil 3 für erzeugende Marktlokationen und Tranchen nicht zu.
- Wirkungszeitraum. Der Beginn ist immer 00:00 Uhr. Ab dann gelten die Eigenschaften der Konfiguration.
- Einrichtung. Der Administrator importiert das Auswertungsprofil ins Gateway. Konfigurieren darf das Gateway nur er; die Rolle beschreibt der Artikel Smart-Meter-Gateway-Administration.
Dass eine bestimmte Konfiguration einen bestimmten TAF erzeugt, regeln weder MsbG noch GPKE Teil 3. Die Zuordnung liegt in der Umsetzung des MSB und in den Messprodukten der Codeliste der Konfigurationen. Die Codes erläutert der Katalog im Abschnitt zum Messprodukt.
Zusammenhang mit Zählzeitdefinition, Messprodukt und Abrechnung
Zählzeitdefinition. Sie legt Zeitpunkte und zugehörige Zählzeiten fest, etwa Hochtarif ab 06:00 Uhr und Niedertarif ab 22:00 Uhr. Im Gateway braucht sie nur TAF 2: Dort nimmt der Parameter timeOfUseDefinition Paare aus Zeitpunkt und Tarifstufe auf, und die TR sagt ausdrücklich, dass diese der Zählzeitdefinition im Universalbestellprozess entspricht. Bei TAF 7 liegen dieselben Zeiten beim Empfänger. Mehr dazu in Zählzeitdefinitionen verstehen.
Messprodukt. Es beschreibt, welche Werte in welcher Granularität an wen gehen. Ob dafür ein Gateway-TAF nötig ist, folgt aus Gerätetechnik und Produkt. Die SAP-Sicht beschreibt Messinstanz und Messprodukt. Die Register, die ein TAF 2 im Gateway führt, behandelt Zählerregister und Tarifregister.
Abrechnung. Die Werte aus dem Gateway sind Rohmaterial. Nach § 60 Abs. 2 MsbG sollen Plausibilisierung und Ersatzwertbildung künftig im Gateway erfolgen, sobald das BSI das als technisch möglich bewertet und die Bundesnetzagentur es festlegt. Bis dahin dürfen Aufbereitung und Übermittlung ganz oder teilweise außerhalb des Gateways geschehen, also im Backend des MSB. Der MSB bereitet nach WiM Teil 2 (Kapitel 2.2.2) Werte für Netzentgelt-, Mehr-/Mindermengen- und Bilanzkreisabrechnung auf, kennzeichnet veränderte Werte und übermittelt sie an alle Berechtigten. Ob ein bestimmter TAF im Gateway oder im Backend aufbereitet wird, sagen die Quellen nicht pauschal.
Dynamische Stromtarife stehen im Artikel Dynamische Stromtarife und Messwerte, die Steuerung nach § 14a im Artikel Wärmepumpe und Elektromobilität. Steuern ist kein TAF.
Beispiel: HT/NT-Tarif im Gateway
Ein Lieferant bestellt für einen Haushalt eine Konfiguration mit Zählzeitdefinition: Hochtarif (Stufe 1) von 06:00 bis 22:00 Uhr, Niedertarif (Stufe 2) von 22:00 bis 06:00 Uhr. Der MSB bestätigt zum 01.11.2026, 00:00 Uhr, und richtet ein TAF-2-Profil ein.
Zum Gültigkeitsbeginn setzt das Gateway alle Register auf null. Danach ordnet es jede Viertelstundendifferenz dem aktiven Register zu. Verbraucht der Haushalt am 02.11. zwischen 02:00 und 03:00 Uhr 3,2 kWh und zwischen 18:00 und 19:00 Uhr 4,8 kWh, wachsen das Niedertarifregister um 3,2 und das Hochtarifregister um 4,8 kWh, das Gesamtregister auf 8,0 kWh. Am Ende des Abrechnungsturnus fixiert das Gateway die Stände und versendet sie. Der Lieferant bewertet die beiden Summen mit seinen zwei Preisen. Der Kunde sieht dieselben Register vorab lokal an der HAN-Schnittstelle.
Wollte derselbe Lieferant stattdessen einen dynamischen Tarif abrechnen, bräuchte er alle Viertelstundenmengen und damit einen Zählerstandsgang (TAF 7). Der Katalog rechnet beide Fälle mit denselben Zahlen durch.
Folgen und Fehlerfälle
Konfiguration nicht möglich. Die Gerätetechnik am Bestellzeitpunkt entscheidet. Eine Konfiguration mit Zählzeitdefinition des Lieferanten setzt voraus, dass alle Messlokationen der Marktlokation mit intelligentem Messsystem ausgestattet sind. Sonst lehnt der MSB ab.
Zeiten passen nicht zum Raster. Jeder Tarifumschaltzeitpunkt muss auf einen Sollregistrierzeitpunkt fallen. Eine Umschaltung um 22:10 Uhr bei 15 Minuten Registrierperiode soll das Gateway beim Import ablehnen; dann entsteht keine Datenreihe, und der Fehler fällt erst beim ausbleibenden Versand auf.
Lücken um den Umschaltzeitpunkt. Fehlt ein Zählerstand, landet die Menge im Fehlerregister 63 und im Gesamtregister. Das Beispiel steht im Katalog.
Uhr und Akzeptanzfenster. Das Gateway stempelt Werte mit seiner Systemuhr. Ein Wert außerhalb des Akzeptanzzeitfensters geht nicht in die Register ein.
Typische Missverständnisse
„Ein TAF ist ein Tarif.“ Ein Tarif ist ein Preisprodukt des Lieferanten. Ein TAF ist die Regel, nach der das Gateway Messwerte für Tarifzwecke aufbereitet.
„Das Gateway kennt den Börsenpreis.“ Es rechnet Mengen in Tarifstufen oder liefert Zeitreihen. Preise entstehen im Liefervertrag und in der Abrechnung. Nur als optionale Information kann ein TAF 2 Preisbestandteile je Stufe aufnehmen und dem Anschlussnutzer anzeigen.
„Der Lieferant bestellt TAF 7.“ Er bestellt eine Konfiguration oder ein Messprodukt. Die Umsetzung als Auswertungsprofil gehört dem MSB.
„Jedes Gateway kann jeden TAF.“ Die TR verlangt TAF 1, 2, 7, 9, 10 und 14; TAF 8 und 15 gelten als MUSS+ spätestens ab 01.01.2027. Weitere TAF nennt der Hersteller in seiner Konformitätserklärung.
„Mehr TAF bedeuten mehr Daten für alle.“ Jedes Profil hat genau einen Empfänger, und die Verarbeitung ist an die Berechtigungen nach § 49 MsbG gebunden.
Das Erklärvideo Intelligente Messsysteme zeigt Aufbau und Datenweg als Überblick.
Quellen und Pflegehinweis
Grundlage sind die Abschnitte 3.2, 3.6 und 3.14 der BSI TR-03109-1 Version 2.0 vom 13. Dezember 2024, die GPKE Teil 3 und WiM Teil 2 in der Lesefassung zu BK6-24-174 sowie die §§ 21, 22 und 60 MsbG im Stand vom 5. Oktober 2026. Die bisherige Fassung 1.1 der TR bleibt nach Angabe des BSI bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gültig.
Bei einer Überarbeitung zu prüfen: eine Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 60 Abs. 2 MsbG zur Aufbereitung im Gateway, neue Fassungen der TR-03109-1 und der GPKE Teil 3 sowie der Stand der Konfigurationsprodukte in der Codeliste der Konfigurationen.