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Belieferung & Marktprozesse

Netzbetreiberwechsel verstehen

Was passiert, wenn bei einer Marktlokation ein anderer Netzbetreiber die Verantwortung übernimmt: Auslöser, Paket-ID, Fristen von sechs Monaten bis zum Änderungszeitpunkt, Nachrichten mit Prüfidentifikatoren und die Folgen für Lieferant, Messstellenbetrieb und Abrechnung.

Auf dieser Seite9 Abschnitte

Kurzantwort

Bei einem Netzbetreiberwechsel (NB-Wechsel) geht die Verantwortung eines Netzbetreibers für Lokationen auf einen anderen über, zum Beispiel nach einem Konzessionswechsel oder einem Netzverkauf. Die Lokationen behalten ihre IDs, und der Lieferant bleibt zugeordnet. Es wechselt die Marktpartner-ID (MP-ID) des Netzbetreibers an der Lokation.

Alle Beteiligten werden über eine Paket-ID zusammengeführt. Der abgebende Netzbetreiber (NBA) beantragt sie spätestens sechs Monate vor dem Änderungszeitpunkt, der immer ein Monatserster ist. Danach folgen Datenübergaben im Takt von vier, drei, zwei und einem Monat Vorlauf. Das Verfahren beschreibt die BDEW-Anwendungshilfe „Marktprozesse Netzbetreiberwechsel Sparte Strom“ (Version 1.1 vom 28.11.2024). Die Bundesnetzagentur empfiehlt, sie anzuwenden (Mitteilung Nr. 71).

Der Ortsteil wechselt das Netzgebiet. Die Lokation behält ihre ID und ihren Lieferanten, der Netzbetreiber an der Lokation wechselt.Vereinfachtes Beispiel. Belege: BDEW-Anwendungshilfe Netzbetreiberwechsel V1.1, Kap. 4 und 11; GPKE Teil 1, S. 14.

Was einen Netzbetreiberwechsel auslöst

Die Anwendungshilfe ist anzuwenden, sobald sich die MP-ID des Netzbetreibers an einer Lokation ändert. Sie nennt Konzessionsübergänge, Netzverkäufe und die Ausgründung von Tochtergesellschaften (Kap. 1.1, S. 4). Beim Konzessionsübergang gibt das Gesetz den Takt vor: Wegenutzungsverträge laufen höchstens 20 Jahre, und die Gemeinde macht das Vertragsende spätestens zwei Jahre vorher im Bundesanzeiger bekannt (§ 46 Abs. 2 und 3 EnWG). Der bisherige Nutzungsberechtigte muss die für den Betrieb notwendigen Verteilungsanlagen gegen eine wirtschaftlich angemessene Vergütung übereignen oder den Besitz einräumen. Diese Eigentumsfrage regelt der Marktprozess nicht. Er beginnt dort, wo feststeht, dass ein anderer Netzbetreiber die Lokationen übernimmt.

Der Prozess greift nicht, wenn sich die MP-ID nicht ändert: bei einer reinen Namensänderung, beim Wechsel der Codevergabestelle (etwa von der GLN auf die BDEW-Codenummer), bei einer Fusion und bei einer Ausgründung, deren Netzbetreiber auch die Verantwortung für die Zeiträume vor dem Änderungszeitpunkt übernimmt (Kap. 1.2, S. 4). Ebenfalls nicht Gegenstand sind die Übergabe von Verträgen mit Kommunen, Lieferanten und Messstellenbetreibern, von Asset-Daten, Netzplänen und Bauunterlagen sowie die Eröffnung oder Schließung von Bilanzierungsgebieten.

Auch der Netznutzungsvertrag verweist auf das Verfahren. Gibt ein Netzbetreiber sein Netz oder einen Teil davon ab, richten sich die Prozesse nach dem Prozessleitfaden „Netzbetreiberwechsel“ der Verbände in der jeweils geltenden Fassung (§ 18 Abs. 5 der Lesefassung zu BK6-20-160, S. 15).

Was gleich bleibt und was wechselt

Die Rahmenbedingung 4 der Anwendungshilfe lautet: Der Identifikator einer vom NB-Wechsel betroffenen Lokation darf nicht geändert werden (Kap. 4, S. 7). Das deckt sich mit GPKE Teil 1. Dort gilt die MaLo-ID dauerhaft, „solange die Marktlokation existiert“, ausdrücklich auch bei Konzessionswechseln (Lesefassung BK6-24-174, S. 14). Für die NeLo-ID steht dasselbe auf S. 19.

Objekt Beim Netzbetreiberwechsel
MaLo-ID, MeLo-ID, NeLo-ID bleiben
Lieferant an der MaLo bleibt zugeordnet, die Bestätigung enthält kein Zuordnungsende durch den NB-Wechsel
MP-ID des Netzbetreibers wechselt zum Änderungszeitpunkt
Grundzuständiger Messstellenbetrieb geht an den gMSB des NBN über
Bilanzierungsgebiet NBA schließt oder NBN eröffnet es nur, wenn nötig, dann nach den Fristen der MaBiS
Paket-ID kommt neu hinzu und wird an jeder betroffenen MaLo kommuniziert

Die Paket-ID identifiziert die vom Wechsel betroffenen Lokationen. Sie ist elfstellig und alphanumerisch. Die erste Stelle ist ein P, die zweite eine 9 für BDEW/Strom, die letzte eine Prüfziffer, und sie darf nicht geändert werden (Identifikatoren in der Marktkommunikation V1.2, Kap. 7, S. 13 f.). Eine Paket-ID kann einer einzigen MaLo zugeordnet sein oder allen MaLos des NBA.

Der Änderungszeitpunkt ist das Zuordnungsende des NBA und zugleich der Zuordnungsbeginn des NBN. Er gilt für alle Lokationen einer Paket-ID und liegt in der Zukunft auf einem Monatsersten (Kap. 2.2, S. 6). Wer eine Lokation zu einem anderen Tag übergeben will, muss das im Vorfeld bilateral klären. Die Anwendungshilfe sieht es nicht vor.

Ablauf und Fristen

Alle Fristen gelten relativ zum Änderungszeitpunkt. Die Anwendungshilfe formuliert sie als „sollte spätestens stattfinden“ (Kap. 5, S. 9 bis 11).

Frist Schritt
6 Monate NBA beantragt bei der Energie Codes & Services GmbH (ECS) die Paket-ID
4 Monate NBN steht fest und ist der ECS gemeldet. NBA an NBN: Kommunikationsdaten, Liste der Lokationen (außerhalb von EDIFACT), Lokationsbündelstruktur und Datenberechtigte (UTILMD). NBA an LF, MSB, ÜNB: Paket-ID je MaLo
3 Monate NBN an LF und MSB: Basisdaten wie Profildefinitionen, normierte Profile, Preisblatt. NBA und NBN informieren BIKO, BKV, Registerbetreiber, EIV, Letztverbraucher und Erzeuger in Textform
2 Monate NBA an NBN: ergänzende Daten zum Lokationsbündel. Danach NBA und NBN an LF, MSB, ÜNB: Abrechnungsdaten, Stammdaten zur Bilanzkreistreue, Stammdatenänderungen, Berechnungsformel
1 Monat LF und MSB an NBN: eigene Stammdatenänderungen

Bei Konzessionsübergängen entspricht die Sechs-Monats-Frist der Paket-ID 18 Monaten nach Bekanntgabe des Vertragsendes nach § 46 Abs. 3 EnWG (Kap. 3, S. 6). Ist der NBN bei der Beantragung noch unbekannt, gibt der NBA einen sprechenden Namen, seine MP-ID und den geplanten Änderungszeitpunkt an. Den NBN muss er der ECS spätestens vier Monate vor dem Änderungszeitpunkt nennen. Die ECS veröffentlicht jede Paket-ID in einer allgemein zugänglichen Liste.

Die Daten, die der NBA an den NBN übergibt, laufen als UTILMD-Nachrichten mit eigenen Prüfidentifikatoren (Anwendungsübersicht 4.0, Prozessbeschreibung „AWH Netzbetreiberwechsel“, S. 65 f.):

Inhalt, NBA an NBN Prüfi
Lokationsbündelstruktur und Datenberechtigte 55690
Paket-ID der MaLo 55691
Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung 55218
Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung, verbrauchende MaLo 55126
Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung, erzeugende MaLo 55672
Daten der MaLo, MeLo, NeLo 55616, 55620, 55615
Daten der Tranche, TR, SR 55619, 55617, 55618
Blindabrechnungsdaten der NeLo 55225
Berechnungsformel (UTILTS) 25001

Die Paket-ID erhalten LF, MSB und ÜNB über die reguläre „Stammdatenänderung vom NB“ aus GPKE Teil 4. Auch hier trägt Prüfi 55691 die Paket-ID, die Rückmeldung läuft als 55692. Wie diese Prozesse aufgebaut sind, steht in Stammdaten und Konfigurationen.

Lieferant, Messstellenbetrieb und Abrechnung

Lieferanten. Die Zuordnungsprozesse laufen bis zum Änderungszeitpunkt beim NBA weiter. Anmeldungen und Abmeldungen gehen bis dahin an den NBA, auch wenn Lieferbeginn oder Lieferende nach dem Änderungszeitpunkt liegen. Ab dem Änderungszeitpunkt gehen sie an den NBN. Der NBA bestätigt mit den üblichen Angaben und ergänzt Paket-ID, MP-ID des NBN und Änderungszeitpunkt. Ein durch den NB-Wechsel begründetes Zuordnungsende steht in der Bestätigung nie (Kap. 11, S. 31 bis 33). Wie die Zuordnung sonst entsteht, beschreiben Lieferbeginn und Lieferende und der Ablauf Lieferbeginn.

Messstellenbetrieb. Die Grundzuständigkeit geht zum Änderungszeitpunkt vom gMSB des NBA auf den gMSB des NBN über (Kap. 4 Nr. 9, S. 8). Der alte gMSB schickt dem neuen eine Liste der Lokationen mit Angabe der Paket-ID und der Lokationen, an denen er aktiv zugeordnet ist, außerhalb von EDIFACT. Danach meldet er „Ende Messstellenbetrieb“ aus WiM Teil 1 an den NBN, mit dem Änderungszeitpunkt als Zuordnungsende (Kap. 9, S. 28 bis 30). Ein wettbewerblicher MSB, der vor dem Änderungszeitpunkt an- oder abmeldet, wendet sich noch an den NBA (Kap. 11, S. 33). Mehr zu den Rollen: gMSB und wMSB.

Netznutzungsabrechnung. Der NBA erstellt für alle betroffenen MaLos eine Schlussrechnung zum Änderungszeitpunkt (Kap. 4 Nr. 6, S. 7). Ab dem ersten Datenübergang übermittelt der NBA Daten mit Relevanz bis zum Änderungszeitpunkt, der NBN Daten ab dann (Kap. 10, S. 30). Läuft ein Abrechnungsdatensatz über den Stichtag, beendet ihn der NBA zum Änderungszeitpunkt, und der NBN beginnt ihn zum selben Zeitpunkt (Kap. 7.5, S. 27). Der Auslöser „Netzbetreiberwechsel wurde durchgeführt“ steht auch im Use-Case „Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung“ in GPKE Teil 2 (Lesefassung BK6-24-174, S. 85).

Bilanzierung. Zwischen NBA, NBN und ÜNB laufen die Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung und die Stammdaten zur Bilanzkreistreue. Der Bilanzkreisverantwortliche des Lieferanten muss darauf achten, dass er die Zuordnungsermächtigung beim NBN fristgerecht aktiviert (Kap. 7.4, S. 24). Entsteht beim NBN ein neues Bilanzierungsgebiet oder endet eines beim NBA, gelten zusätzlich die Fristen der MaBiS (Kap. 4 Nr. 7, S. 7). Die Grundlagen stehen in Bilanzierung nach Lieferbeginn.

Beispiel: ein Ortsteil wechselt zum 1. Januar 2028

Die Gemeinde Musterdorf macht das Ende des Wegenutzungsvertrags mit dem NBA bekannt. Den Zuschlag erhält der NBN, der den Ortsteil Süd mit allen MaLos übernimmt. Änderungszeitpunkt ist der 1. Januar 2028, 0:00 Uhr. Vereinfacht gerechnet, ohne Verschiebung auf Werktage, ergibt sich dieser Kalender:

  1. Bis 1. Juli 2027 (sechs Monate vorher): Der NBA beantragt bei der ECS die Paket-ID.
  2. Bis 1. September 2027 (vier Monate): Der NBA schickt dem NBN die Liste der Lokationen und die Prüfi 55690 je MaLo, dazu die Paket-ID per Prüfi 55691 an LF, MSB und ÜNB.
  3. Bis 1. Oktober 2027: Der NBN verschickt Profildefinitionen, normierte Profile und sein Preisblatt an die Lieferanten.
  4. Bis 1. November 2027 (zwei Monate): Der NBA übergibt die ergänzenden Daten, darunter 55218 und 55126 für die Abrechnung.
  5. Bis 1. Dezember 2027: Der Lieferant LF übermittelt seine eigenen Stammdatenänderungen an den NBN.

Die verbrauchende MaLo 57891234562 behält ihre ID und ihren Lieferanten LF. Am 20. Dezember 2027 meldet LF den Kunden zum 15. Januar 2028 ab. Die Abmeldung geht noch an den NBA, weil der Änderungszeitpunkt noch nicht erreicht ist. Der NBA bestätigt sie mit Paket-ID, MP-ID des NBN und Änderungszeitpunkt und nennt kein Zuordnungsende durch den NB-Wechsel. Die Netznutzung bis 31. Dezember 2027 rechnet der NBA mit einer Schlussrechnung ab. Daten mit Relevanz ab 1. Januar 2028 kommen vom NBN.

SAP IS-U: was der Katalog belegt

Weil die MaLo-ID bleibt, darf der Wechsel an der Zählpunktnummer nichts verändern. In EUITRANS entsteht bei einem Wechsel der externen Nummer eine neue Zeitscheibe (siehe Zeitliche Gültigkeit von Stammdaten). Beim NB-Wechsel hat sie unverändert zu bleiben, sonst wäre die ID geändert worden. Die MP-ID des Netzbetreibers führt das System als Dienstleister in ESERVPROV im Feld EXTERNALID mit der Leistungsart Netzbetrieb. In der Bilanzierungseinheit EEDMSETTLUNIT steht der zugeordnete Verteilnetzbetreiber im Feld SETTLTRANSCO mit Zeitscheibe. Der Konzessionsvertrag liegt in EKON, dort zeigt VENDE sein Ende. Welche weiteren Objekte der NB-Wechsel in einem konkreten System berührt, hängt vom Aufbau ab. Der Katalog belegt es nicht, deshalb steht es hier nicht.

Typische Missverständnisse

„Der Netzbetreiberwechsel ist ein Lieferantenwechsel.“ Der Lieferant bleibt zugeordnet. Der Liefervertrag ändert sich nicht, und die Bestätigung enthält kein Zuordnungsende. Den Lieferantenwechsel beschreibt Lieferantenwechsel in 24 Stunden.

„Für übernommene Lokationen gibt es neue IDs.“ MaLo-, MeLo- und NeLo-ID bleiben. Neu ist die Paket-ID.

„Der Wechsel kann zu jedem Tag erfolgen.“ Der Änderungszeitpunkt liegt in der Zukunft auf einem Monatsersten, und die Fristen beginnen sechs Monate vorher.

„Jede Änderung der Netzbetreiber-Daten löst den Prozess aus.“ Nur eine geänderte MP-ID an der Lokation tut das. Namensänderung, Fusion und Codevergabewechsel gehören nicht dazu.

„Der NBN übernimmt alle offenen Fälle.“ Bis zum Änderungszeitpunkt gehen An- und Abmeldungen an den NBA. Die Daten für Zeiträume davor liefert der NBA, die danach der NBN.

Quellen und Pflegehinweis

Grundlage ist die BDEW-Anwendungshilfe V1.1 vom 28.11.2024. Sie ist frühestens ab dem 1. August 2025 für einen Netzbetreiberwechsel zum 1. Januar 2026 anzuwenden. Die Bundesnetzagentur hat die Anwendung am 28. Juni 2024 empfohlen. Eine Festlegung mit Rechtskraft ist die Anwendungshilfe nicht. Die Prüfidentifikatoren stammen aus der Anwendungsübersicht 4.0 vom 1. April 2026. Der ältere BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden gilt für die Sparte Gas weiter. Ob die Anwendungshilfe seit Version 1.1 fortgeschrieben wurde, war am 4. Oktober 2026 auf der BDEW-Seite nicht erkennbar. Vor einem konkreten Wechsel Fassung und gültige Nachrichtenformate prüfen. Prüfidentifikatoren nachschlagen in der AHB-Werkbank.

Abrufdatum: 4. Oktober 2026.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. BDEW – Anwendungshilfe Marktprozesse Netzbetreiberwechsel Sparte Strom, Version 1.1 vom 28.11.2024bdew.de
  2. BDEW – Marktprozesse Netzbetreiberwechsel Sparte Strom (Download-Seite, anzuwenden ab 01.08.2025)bdew.de
  3. Bundesnetzagentur – Mitteilung Nr. 71: Empfehlung zur Anwendung der Marktprozesse Netzbetreiberwechsel Strombundesnetzagentur.de
  4. BDEW – Anwendungshilfe Identifikatoren in der Marktkommunikation, Version 1.2 (MaLo-ID, NeLo-ID, Paket-ID)bdew.de
  5. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, Lesefassung zu BK6-24-174 (Dauer der MaLo-ID und NeLo-ID bei Konzessionswechsel)bundesnetzagentur.de
  6. BDEW/EDI@Energy – Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 vom 01.04.2026bundesnetzagentur.de
  7. Bundesnetzagentur – Netznutzungsvertrag Strom, Lesefassung zu BK6-20-160 (§ 18 Abs. 5)bundesnetzagentur.de
  8. Energiewirtschaftsgesetz – § 46 Wegenutzungsverträgegesetze-im-internet.de
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