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Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität

Festlegung der Bundesnetzagentur, die regelt, welcher Lieferant eine Marktlokation ab wann beliefert und welche Schritte dafür zwischen den Marktpartnern laufen. Sie umfasst vier Teile: Einführung, Zuordnungsprozesse, Konfigurationen und Stammdaten. Seit dem 6. Juni 2025 gilt die Fassung mit dem Lieferantenwechsel in 24 Stunden.

Grundlage
BNetzA BK6-22-024, zuletzt BK6-24-174

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