Kurzantwort
Ab dem Zuordnungsbeginn gilt der neue Lieferant auch für die Bilanzkreisabrechnung. Die Menge kommt aber erst später in die Bilanzierung: Der Netzbetreiber schickt dem Lieferanten die Abrechnungsdaten zur Bilanzkreisabrechnung (UTILMD 55126), der Lieferant gibt eine Rückmeldung (55156), und nach Ende des Bilanzierungsmonats fließt die Energiemenge in die Summenzeitreihen von Netzbetreiber oder Übertragungsnetzbetreiber. Ob die Menge aus einem Profil oder aus Viertelstundenwerten stammt, richtet sich nach der Messausstattung. Abweichungen klärt der Lieferant nach den Regeln der MaBiS, vor allem mit der Lieferanten-Clearingliste.
Dieser Artikel erklärt, was zum Lieferbeginn gehört. Die Bilanzkreisabrechnung selbst steht in Bilanzkreisabrechnung verstehen.
Was beim Lieferbeginn festgelegt wird
Die Anmeldung (UTILMD 55001) nennt den Bilanzkreis des Lieferanten und die gewünschte Konfiguration für das Bilanzierungsverfahren (GPKE Teil 3, Kap. 1.1.2). Der Netzbetreiber nimmt die Anmeldung nur an, wenn ihm für den Bilanzkreis eine Zuordnungsermächtigung vorliegt. Fehlt sie, ist das ein Ablehnungsgrund (GPKE Teil 2, Kap. 2.1.1, Fehlerfälle).
Die Zuordnungsermächtigung erteilt der Bilanzkreisverantwortliche dem Netzbetreiber je Zeitreihentyp, Bilanzierungsgebiet, Bilanzkreis und Lieferant. Sie muss spätestens einen Werktag vor der ersten Zuordnung vorliegen und kann im Bilanzierungsmonat rückwirkend zum Monatsersten erteilt werden. Auch bei Personenidentität von Bilanzkreisverantwortlichem und Lieferant ist sie Pflicht. MaBiS, Kap. 10.2 Den Weg dahin beschreibt Bilanzkreiszuordnung einer Entnahmestelle.
Mit dem Zuordnungsbeginn gilt außerdem das Synchronmodell: Der in GPKE Teil 2 kommunizierte Zuordnungsbeginn und das Zuordnungsende gelten bei verbrauchenden Marktlokationen sowohl für die Netznutzungsabrechnung als auch für die Bilanzkreisabrechnung. Das Asynchronmodell wird nicht mehr angewendet (GPKE Teil 1, Kap. 8.6, S. 32).
Bilanzierungsverfahren je Messausstattung
GPKE Teil 1, Kapitel 8.5, ordnet jeder Marktlokation ein Verfahren zu. Das MaBiS-Kapitel 3.9.1 legt fest, wer aggregiert.
| Messausstattung der Messlokationen | Bilanzierung und Aggregation |
|---|---|
| Konventionell ohne RLM oder moderne Messeinrichtung | Profil (SLP, in der GPKE einschließlich temperaturabhängiger Lastprofile). Aggregation: Netzbetreiber, Kategorie A. |
| Konventionell mit RLM | In der Regel Viertelstundenwerte aus Messung. Aggregation: Netzbetreiber, Kategorie A. |
| Ausschließlich intelligente Messsysteme | Viertelstundenwerte aus Zählerstandsgängen. Aggregation: Übertragungsnetzbetreiber (Kategorie B), sobald der Netzbetreiber übergeben hat, vorher Netzbetreiber. |
Bei intelligenten Messsystemen kann ein Wahlrecht bestehen, weiter mit Profil zu bilanzieren. Ob es besteht, ist ein Stammdatum, für das der Netzbetreiber verantwortlich ist, mit den Zuständen „Wahlrecht vorhanden“ oder „kein Wahlrecht vorhanden“. Der Lieferant ändert das Verfahren mit der „Bestellung einer Konfiguration vom LF an NB“, wenn ein Wahlrecht besteht; sonst bestellt der Netzbetreiber beim Messstellenbetreiber. Bei der Ersatz-/Grundversorgung wird das Verfahren des vorherigen Lieferanten übernommen. Bei einer Neuanlage gibt der Netzbetreiber es anhand der Jahresverbrauchsprognose vor; lässt die Prognose ein Standardlastprofil zu, ist das der Standard. GPKE Teil 3, Kap. 1.1.2, S. 5
Hintergrund zu den Profilen: Standardlastprofil verstehen und Registrierende Leistungsmessung.
Abrechnungsdaten zur Bilanzkreisabrechnung
Nach jedem Zuordnungsprozess führt der Netzbetreiber den Use-Case „Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung“ aus. Auslöser sind unter anderem der Lieferbeginn, die Neuanlage, die Ersatz-/Grundversorgung und das Lieferende. Der Ablauf (GPKE Teil 2, Kap. 3.1.2, S. 69 bis 77 der Lesefassung):
| Schritt | Nachricht und Frist |
|---|---|
| 1 Abrechnungsdaten NB an LF |
UTILMD 55126 (erzeugend 55672) Unverzüglich nach der Zuordnung, spätestens 00:00 Uhr des 1. Tages nach dem ÜT dieses Schritts. |
| 2 Rückmeldung LF an NB |
UTILMD 55156 (erzeugend 55673) Spätestens am 2. WT nach dem ÜT von Schritt 1. |
| 3 Bearbeitungsstand NB an LF |
IFTSTA 21047 Spätestens am 2. WT nach dem ÜT von Schritt 2. |
Parallel erhält der Übertragungsnetzbetreiber dieselben Daten (UTILMD 55613, Rückmeldung 55614), wenn die Aggregationsverantwortung zu ihm übergeht, bei ihm liegt oder von ihm zurück zum Netzbetreiber geht. Die Prüfidentifikatoren stammen aus der Anwendungsübersicht 4.0, die Fristen aus dem Sequenzdiagramm. Zwei Regeln sind wichtig:
- Die Daten gelten auch ohne Rückmeldung. Sie sind ab dem genannten Termin gültig, solange keine Änderung mit Gültigkeit zum selben Termin versendet wurde. Verstreicht die Frist ohne Rückmeldung, gilt das als Qualitätsrückmeldung ohne die Erwartung abweichender Inhalte; spätere Rückmeldungen sind für den Prozess unerheblich. Der Lieferant muss also in der Frist prüfen.
- Unbrauchbare Daten kosten Mengen. Kann der Übertragungsnetzbetreiber die Marktlokation anhand der Daten keinen Summenzeitreihen zuordnen, etwa weil der Bilanzkreis zum genannten Datum nicht gültig ist, startet der Netzbetreiber unverzüglich ein Clearing. Bleibt es ohne Bereinigung, geht die Energiemenge in die Deltazeitreihen ein (DZÜ, DZR oder DBA). GPKE Teil 2, Kap. 3.1.2.2, Schritt 5, S. 76 f.
Als Nachbedingung nennt der Use-Case, dass eventuell MaBiS-Zählpunkte zu aktivieren sind und bei Bilanzierung auf Viertelstundenbasis der Use-Case „Stammdaten zur Bilanzkreistreue“ (GPKE Teil 4) folgt.
Von der Zuordnung zur Summenzeitreihe
Der ÜNB aggregiert nur Marktlokationen, die ausschließlich intelligente Messsysteme haben, mit Viertelstundenwerten bilanziert werden und die der Netzbetreiber übergeben hat. Alle anderen aggregiert der Netzbetreiber. Eine Summenzeitreihe fasst alle Marktlokationen mit denselben bilanzierungsrelevanten Eigenschaften zusammen. Die Lieferantensummenzeitreihe der Kategorie A (LF-SZR) bildet der Netzbetreiber je Bilanzierungsgebiet, Bilanzkreis, Lieferant und Zeitreihentyp. Dafür braucht jede Kombination einen MaBiS-Zählpunkt. Der Netzbetreiber aktiviert ihn unverzüglich nach der Zuordnung der ersten Marktlokation mit einer Kombination, für die noch keiner aktiv ist, spätestens einen Werktag vor dem erforderlichen Versand. Die Aktivierung gilt immer zum Monatsersten, 00:00 Uhr. MaBiS, Kap. 3.7 und 7.2.2 Ein neuer Lieferant mit bekanntem Bilanzkreis im selben Gebiet braucht daher keinen neuen Zählpunkt. Die Summenzeitreihen sind ein Thema des Bereichs Energiedaten; die Details stehen in MaBiS: vom Messwert zur Bilanzierung.
Fristen nach dem Bilanzierungsmonat
Die MaBiS zählt die Fristen ab dem Ablauf des Bilanzierungsmonats. Für den Lieferanten sind vier Eckdaten wichtig. MaBiS, Kap. 3.10, Tabelle 2
| Zeitpunkt (Werktag nach Monatsende) | Was geschieht |
|---|---|
| 1. bis 12. WT | Erstaufschlag der abrechnungsrelevanten Bilanzkreissummenzeitreihen |
| 13. bis 30. WT | Clearingphase der Bilanzkreissummenzeitreihen |
| 18. WT | vorläufige Bilanzierung mit Datenstand 15. WT |
| 42. WT | abrechnungsrelevante Bilanzierung mit Datenstand 30. WT |
Abweichungen klären: Lieferanten-Clearingliste und Bilanzkreiszuordnungsliste
Zwei Listen helfen, wenn die Summenzeitreihe nicht zu den eigenen Daten passt.
Die Lieferanten-Clearingliste (LF-CL) kann der Lieferant beim Netzbetreiber anfordern oder abonnieren, wenn die LF-SZR der Kategorie A abweicht. Der Netzbetreiber sendet sie einen Werktag nach der Einzelanforderung, beim Abonnement unverzüglich nach der LF-SZR. Der Lieferant plausibilisiert damit seine Reihe und antwortet bei Bedarf mit einer Korrekturliste; weitere Schritte laufen über andere Kommunikationswege. MaBiS, Kap. 7.5, S. 84 bis 86
Die Bilanzkreiszuordnungsliste fordert der Bilanzkreisverantwortliche an. Sie zeigt ihm, welche LF-SZR (Kategorie A) seinem Bilanzkreis zugeordnet sind. Der Netzbetreiber liefert sie einen Werktag nach der Anforderung, frühestens am 16. Werktag des Monats vor dem Bilanzierungsmonat und spätestens bis zu dessen Ende; bei Abonnement spätestens am Werktag nach einer Änderung, aber vor dem ersten Versand einer BK-SZR (Kategorie A). MaBiS, Kap. 10.6, S. 128 bis 130 Sie ist ein Austausch zwischen Bilanzkreisverantwortlichem und Netzbetreiber, an dem der Lieferant nicht beteiligt ist. Das Clearing im Ganzen erklärt Clearing und Bilanzierung.
Weicht dagegen der Inhalt der Abrechnungsdaten ab, bestellt der Lieferant eine Änderung (GPKE Teil 2, Kap. 3.1.3). Das geschieht mit UTILMD 55156 oder ORDERS 17133. Eine Anleitung zum Umgang mit offenen Fällen gibt Klärfälle im Marktprozess.
Beispiel: Lieferbeginn zum 28. Oktober 2026
Vereinfachtes Beispiel mit einem Haushaltskunden und Standardlastprofil. Der neue Lieferant meldet am Montag, 26. Oktober, an (UTILMD 55001, Bilanzkreis des Lieferanten).
- Di 27.10. Der Netzbetreiber bestätigt mit 55002, spätestens bis 11:00 Uhr, und sendet die Abrechnungsdaten (55126) spätestens bis 00:00 Uhr am 28.10.
- Do 29.10. Letzter Termin für die Rückmeldung des Lieferanten (55156), der 2. Werktag nach dem 27.10.
- Mo 02.11. Letzter Termin für den Bearbeitungsstand des Netzbetreibers (IFTSTA 21047).
- Bilanzierungsmonat Oktober. Die Energie vom 28. bis 31. Oktober gehört zur Oktober-Bilanzierung. Der Netzbetreiber aggregiert sie als Profilmenge in die LF-SZR der Kategorie A.
- November. Erstaufschlag bis zum 12. Werktag (Di 17.11.). Der 18. November (Buß- und Bettag) zählt als Feiertag, weil jeder Feiertag eines Bundeslandes bundesweit gilt. Der 18. Werktag ist deshalb Do 26.11., der 42. Werktag Di 05.01.2027, denn auch 24. und 31. Dezember sind Feiertage (GPKE Teil 1, Kap. 7).
Typische Missverständnisse
„Die Menge ist ab dem Zuordnungsbeginn bilanziert.“ Der Zuordnungsbeginn gilt für die Bilanzkreisabrechnung, die Menge selbst kommt erst nach Monatsende über die Summenzeitreihen und wird bis zum 42. Werktag geklärt.
„Der Lieferant bildet die Summenzeitreihe.“ Das tun Netzbetreiber oder Übertragungsnetzbetreiber. Der Lieferant erhält die LF-SZR und prüft sie.
„Ohne Rückmeldung blockiert der Prozess.“ Er läuft weiter. Die Abrechnungsdaten gelten, und Schweigen zählt als Qualitätsrückmeldung ohne abweichende Erwartung.
„Der Bilanzkreis ist frei wählbar.“ Der Netzbetreiber akzeptiert nur Bilanzkreise, für die der Bilanzkreisverantwortliche eine Zuordnungsermächtigung für diesen Lieferanten, dieses Bilanzierungsgebiet und diesen Zeitreihentyp erteilt hat. Bei Fehlen lehnt er die Anmeldung ab.
„Ein Zeitreihentyp-Wechsel ist harmlos.“ Ändert sich der Zeitreihentyp, und liegt für den neuen keine gültige Zuordnungsermächtigung vor, ist das ein Auslöser der Ersatz-/Grundversorgung (GPKE Teil 2, Kap. 2.3.2.1).
Quellen und Pflegehinweis
Seitenzahlen beziehen sich auf die Lesefassungen zu BK6-24-174. Kapitelnummern bei einer neuen Fassung, die Fristen des MaBiS-Fristenkalenders und die Prüfidentifikatoren der Anwendungsübersicht prüfen. Das MaBiS-Hub-Verfahren (BK6-24-210) beobachten, aber nicht als geltend beschreiben. Geprüft am 4. Oktober 2026.