Kurzantwort
Die GPKE ordnet Lieferanten Marktlokationen zu, die WiM regelt, wer an der Messlokation misst und welche Werte wann fließen. Beide gelten parallel und verweisen aufeinander (§ 4 MsbG). Dieser Artikel ist die Landkarte der Übergänge: Welcher Vorgang der einen Seite löst welchen der anderen aus. Die Vorgänge selbst stehen in Beginn und Ende des Messstellenbetriebs, Messlokationsänderung und Konfiguration und im WiM-Überblick.
Die Grenze liegt beim Bezugsobjekt. Die Bestellung einer Konfiguration ist ein Marktprozess der GPKE. Die Arbeit am Gerät gehört dem Messstellenbetreiber.
Von der GPKE zur WiM
| Auslöser in der GPKE | Folge in der WiM |
|---|---|
| Lieferbeginn, Neuanlage, Ersatzversorgung | MSB übermittelt Zählerstand und Werte zum Zuordnungsbeginn (WiM Teil 2, Tabelle 1, Nr. 2) |
| Lieferende | MSB übermittelt Werte zum Zuordnungsende (WiM Teil 2, Tabelle 1, Nr. 3) |
| Lieferbeginn bei ungeeigneter Gerätetechnik | LF beauftragt die Technikänderung, ORDERS 17011 (WiM Teil 1, Kap. 3.3.2) |
| Lieferbeginn mit Wunsch nach Ableseintervall | LF nennt das Messprodukt im Lieferbeginn, später per Bestellung einer Konfiguration (WiM Teil 2, Kap. 2.2) |
| Zuordnung eines LF zur Marktlokation | NB sendet die Formel, UTILTS 25001 (WiM Teil 2, Kap. 2.3) |
| Bestellung einer Konfiguration | MSB richtet ein, meldet Stammdaten, danach Werte (GPKE Teil 3, Kap. 1.3) |
Zur Berechnungsformel: Der NB sendet sie nach einer Zuordnung oder Änderung unverzüglich, spätestens am 3. WT. Den künftigen LF beliefert er frühestens am 13. WT vor Zuordnungsbeginn.
Von der WiM zur GPKE
| Auslöser in der WiM | Folge in der GPKE |
|---|---|
| Messlokationsänderung | MSB meldet Stammdaten der Messlokation, 55643 an NB, 55653 an LF (WiM Teil 1, Kap. 3.3) |
| Beginn Messstellenbetrieb durch einen neuen MSB | bisheriger MSB beendet von NB oder LF bestellte Konfigurationen (WiM Teil 1, Kap. 2.3, S. 22) |
| Änderung der Lokationsbündelstruktur | NB meldet sie als Stammdatum, 55175 und 55173 (GPKE Teil 4) |
Die Messlokationsänderung kann umgekehrt die Gerätetechnik schaffen, die eine bestellbare Konfiguration voraussetzt. Die WiM hält fest, dass die Konfiguration selbst nicht über diesen Weg bestellt wird.
Beispiel: Lieferbeginn zum 1. Februar 2027
Ein Lieferant übernimmt eine Marktlokation mit Zuordnungsbeginn Montag, 1. Februar 2027, 0:00 Uhr. Das Beispiel ist vereinfacht, die Fristen stammen aus der Wertetabelle (WiM Teil 2, Kap. 2.5.5) und zählen in Tagen (T), also auch Wochenenden:
- Bei intelligentem Messsystem liegt der Zählerstand der Messlokation zum Zuordnungsbeginn spätestens am 4. T beim MSB der Marktlokation, also Freitag, 5. Februar. Die Werte der Marktlokation gehen spätestens am 5. T an NB und LF, das ist Samstag, 6. Februar. Vorläufige und Ersatzwerte haben längere Fristen bis zum 8. T.
- Bei konventioneller oder moderner Messeinrichtung ist die Arbeitsmenge spätestens am 28. T fällig, am Montag, 1. März 2027.
- Passt die Gerätetechnik nicht zur Anmeldung, beauftragt der LF vorab die Technikänderung. Bei 20 Werktagen Vorlauf ist für einen Termin am 1. Februar der späteste Auftragstag Mittwoch, 30. Dezember 2026, weil 31. Dezember, 1. Januar und 6. Januar nicht als Werktage zählen (Rechnung in Feiertagskalender und Zählzeiten).
Fehlerfälle
- Konfiguration über die falsche Nachricht bestellt. ORDERS 17011 bestellt keine Konfiguration. Die WiM verweist auf GPKE Teil 3.
- Frist in Werktagen statt Tagen gerechnet. Die Wertetabelle zählt in T, die Technikänderung in WT.
- Bestellung an den alten MSB. Wechselt der Messstellenbetreiber, bevor eine zukünftige Zwischenablesung fällig wird, ist die Bestellung hinfällig und geht erneut an den neuen Betreiber (WiM Teil 2, Kap. 2.6).
Typische Missverständnisse
„WiM ist der Nachfolger der GPKE.“ Beide gelten nebeneinander.
„Mit dem Lieferbeginn endet der Messstellenbetrieb.“ Er läuft weiter, bis ein Wechsel oder Wegfall ihn beendet.
„Alle Werte der Messlokation gehen in die Abrechnung.“ In Netznutzungs-, Bilanzkreis- und Mehr-/Mindermengenabrechnung gehen die Werte der Marktlokation ein. Werte der Messlokation dienen deren Plausibilisierung.
Quellen und Pflegehinweis
Grundlage sind WiM Teil 1 und Teil 2 sowie GPKE Teil 3 in der Lesefassung zu BK6-24-174. Fristen in Tagen und Werktagen bei neuen Fassungen prüfen. Nachschlagen lassen sich die Nachrichten in der AHB-Werkbank.