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WiM

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WiM

Wechselprozesse im Messwesen

Festlegung der Bundesnetzagentur für die Prozesse rund um den Messstellenbetrieb Strom: Beginn, Ende und Wechsel des Messstellenbetreibers, Gerätewechsel, Störungen sowie Anforderung und Übermittlung von Messwerten. Die GPKE regelt dagegen die Zuordnung des Lieferanten. Seit dem 6. Juni 2025 gilt die WiM in zwei Teilen.

Grundlage
BNetzA BK6-24-174

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