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Belieferung & Marktprozesse

Ablehnungen im Lieferantenwechsel

Wer im Lieferantenwechsel was ablehnt, mit welchem Prüfidentifikator, nach welchem Entscheidungsbaum und mit welchem Antwortcode, wie sich das von CONTRL und APERAK unterscheidet und was der Lieferant danach tut.

Auf dieser Seite10 Abschnitte

Kurzantwort

Eine fachliche Ablehnung im Lieferantenwechsel ist eine UTILMD-Antwort mit eigenem Prüfidentifikator und einem Antwortcode aus einem Entscheidungsbaum (EBD). Der Netzbetreiber lehnt die Anmeldung mit 55003 ab, der bisherige Lieferant die Beendigungsanfrage mit 55012 und die Kündigung mit 55018. Davon zu trennen sind CONTRL und APERAK: Sie melden, dass eine Datei syntaktisch fehlerhaft oder eine Nachricht nicht verarbeitbar war, und kennen keine Geschäftsgründe. Nach einer Ablehnung bleibt der anmeldende Lieferant nicht zugeordnet und sendet bei Bedarf eine neue Anmeldung (GPKE Teil 2, S. 14).

Drei Ebenen, drei Fehlerarten

Ebene Meldet, Folge
Syntax: CONTRL Datei nicht lesbar. Datei und alle Vorgänge darin gelten als nicht zugegangen
Verarbeitbarkeit: APERAK Vorgang nicht verarbeitbar, mit Fehlercode im ERC-Segment. Nur dieser Vorgang gilt als nicht zugegangen
Fachlich: UTILMD-Antwort Ablehnung mit Antwortcode aus dem EBD. Der Prozess läuft weiter, die Zuordnung unterbleibt

Der Empfänger prüft zuerst die Syntax, dann in der Reihenfolge AHB-Prüfung, Zuordnung, Objekteigenschaft und Übernahme (APERAK-AHB 1.1, Kapitel 2.1.1). Ein typischer Zuordnungsfehler ist Z14 „Objekt im IT-System nicht gefunden“: Der Empfänger kann aus den Angaben keine Marktlokation ermitteln. Z17 meldet, dass der Absender zum angegebenen Zeitpunkt dem Objekt nicht zugeordnet ist. In der Sparte Strom bestätigt der Empfänger jede verarbeitbare Nachricht mit einer Anerkennungsmeldung und meldet jede nicht verarbeitbare mit einer Fehlermeldung, bei UTILMD binnen 45 Minuten.

Daraus folgt für den Absender: Eine APERAK-Fehlermeldung bedeutet, dass die Nachricht rechtlich nicht zugegangen ist. Er muss eine korrigierte Nachricht senden, bleibt aber an die Prozessfristen gebunden; es zählen die Fristen ab dem erneuten Senden (APERAK-AHB, Kapitel 1.2, 1.3 und 1.5). Eine fachliche Ablehnung dagegen ist eine zugegangene, geprüfte und abgelehnte Anmeldung. Die Anerkennung durch APERAK ist deshalb noch keine Zuordnung. Mehr zu den Ebenen: CONTRL und APERAK.

Wer lehnt was ab

Wer lehnt was ab Prüfi, EBD und Frist
Netzbetreiber: Anmeldung 55003, E_0622 und E_0623; 11:00 Uhr am 1. Werktag
Bisheriger Lieferant: Anfrage zur Beendigung 55012, E_0624; 09:00 Uhr am 1. Werktag
Bisheriger Lieferant: Kündigung 55018, E_0614; am 1. Werktag
Netzbetreiber: Abmeldung des Lieferanten 55006, E_0607; 06:00 Uhr am 1. Werktag
Lieferant: Ankündigung des Lieferendes durch den Netzbetreiber 55009, E_0609; 05:00 Uhr am 1. Werktag

Der Empfänger hat keinen Ermessensspielraum: Er muss die Prüfschritte des EBD in der vorgegebenen Reihenfolge durchlaufen, und der erste Schritt mit einem Code beendet die Prüfung. Die Codes haben in jedem EBD eine eigene Bedeutung; A05 heißt in E_0622 etwas anderes als in E_0614. Wo das Feld liegt, zeigt Lieferbeginn melden und bestätigen: SG4 STS mit dem Code des Prüfschritts und der EBD-Nummer.

Der Netzbetreiber lehnt die Anmeldung ab (E_0622)

  1. 15Ist die Vorlauffrist eingehalten?
    neinA07Vorlauffrist nicht eingehalten
  2. 30Nimmt die Marktlokation zum Anmeldedatum an der Marktkommunikation teil?
    neinA02Marktlokation nimmt nicht an der Marktkommunikation teil
  3. 50Ist es eine Anmeldung für eine Neuanlage?
    jaA04Falscher Prozess
  4. 60Sind alle zwingenden Anforderungen des Lieferanten erfüllt, vor allem die Zuordnungsermächtigung?
    neinA05Anforderungen können nicht erfüllt werden
  5. 70Liegt für die Marktlokation eine noch unbeantwortete Anmeldung vor?
    jaA06Andere Anmeldung in Bearbeitung
  6. Keine dieser Fragen schlägt an
    weiter mit E_0621 (Anfrage an den bisherigen Lieferanten, falls nötig) und E_0623 (Zuordnung 55002 oder Ablehnung)
Prüfreihenfolge des Netzbetreibers bei einer Anmeldung (E_0622)Vereinfacht auf die verbrauchende Marktlokation. Die Schritte 16 bis 28 für ruhende Marktlokationen und Kundenanlagen stehen im EBD zwischen Schritt 15 und 30. Die erste Antwort mit einem Code beendet die Prüfung.
Code und Bedeutung Was der Lieferant tut
A07 Vorlauffrist nicht eingehalten Mit späterem Zuordnungsbeginn neu anmelden; die Frist rechnet ab dem neuen Eingang
A02 Marktlokation nimmt nicht an der Marktkommunikation teil (stillgelegt oder Modell 2) Beim Kunden klären, ob die Lokation stillgelegt ist, und die MaLo-ID prüfen
A04 Falscher Prozess: Neuanlage Anmeldung einer neuen Marktlokation (Neuanlage-Use-Case) statt des Lieferbeginns
A05 Anforderungen nicht erfüllbar, vor allem fehlende Zuordnungs­ermächtigung Abweichungen lesen, Ermächtigung des Bilanzkreises beim Netzbetreiber klären
A06 Andere Anmeldung in Bearbeitung Der Netzbetreiber nennt den Zuordnungsbeginn der laufenden Anmeldung und ab wann er wieder annimmt; danach erneut anmelden

Die Spalte rechts ist die Folgerung aus dem Prozess, nicht ein Zitat; der Wortlaut der Codes steht links.

Der Widerspruch des bisherigen Lieferanten (E_0624, E_0623)

Die Anfrage 55010 prüft der bisherige Lieferant nach E_0624. Lehnt er mit 55012 ab, wird daraus beim Netzbetreiber im EBD E_0623 der Code A50 „Der LFA hat der Anfrage zur Beendigung der Zuordnung widersprochen“. Die Ablehnung 55003 trägt dann beide Codes: A50 des Netzbetreibers und im Block „Status der Antwort des dritten Marktbeteiligten“ den Code des bisherigen Lieferanten.

Code und Bedeutung Was der neue Lieferant tut
A43 Anfrage nach 07:00 Uhr eingegangen, Fristüberschreitung Netzbetreiber ansprechen: Seine Anfrage kam zu spät beim bisherigen Lieferanten an
A35 Vertragsbindung Mit Kunde einen späteren Termin vereinbaren, neu anmelden
A32 Kein Einzug: Kunde in der Anfrage ist der Kunde des bisherigen Lieferanten Transaktionsgrund prüfen: Wechsel statt Ein-/Auszug
A33 Bisheriger Lieferant weiß, dass der Kunde nicht ausgezogen ist Mit dem Kunden klären, ob ein Einzug vorliegt
A30 Lieferende bereits bestätigt Keine Ablehnung: Der Netzbetreiber stimmt dem Lieferbeginn zu (A51)

Zustimmungscodes des bisherigen Lieferanten sind A31, A34, A36 und A38. Wichtig ist A30: Hat der bisherige Lieferant das Lieferende schon abgemeldet und bestätigt bekommen, ist das kein Widerspruch, und der Netzbetreiber lehnt auf dieser Grundlage nicht mit A50 ab. Fehlt eine Antwort des bisherigen Lieferanten bis 09:00 Uhr, gilt das als Zustimmung. Schlägt kein spezieller Fehler an, bleibt als Ausweg nur A99 „Sonstiges“: Das identifizierte Problem steht im Freitext, der Code ist befristet bis 1. April 2027.

Der bisherige Lieferant lehnt die Kündigung ab (E_0614)

Die Kündigung geht zwischen den Lieferanten, der Netzbetreiber ist nicht beteiligt. Der bisherige Lieferant prüft nach E_0614 (verbrauchende Marktlokation):

Code und Bedeutung Was der neue Lieferant tut
A01 Kündigungstermin liegt vor dem Nachrichteneingang Neuen Termin in der Zukunft wählen
A04 Kein Vertragsverhältnis mehr zum Kündigungstermin Prüfen, ob die Marktlokation anders zugeordnet ist
A05 Vertragsbindung, der Vertrag endet bereits zu einem späteren Zeitpunkt Den genannten späteren Termin übernehmen
A06 Vertragsbindung Den genannten nächstmöglichen Termin übernehmen
A08 Vollmacht als nicht wirksam betrachtet Vollmacht nachreichen, der Lieferant begründet die Ablehnung

Bei fixem Kündigungstermin nennt die Ablehnung den nächstmöglichen Termin und die Kündigungsfrist. Eine Vollmacht fordert der bisherige Lieferant nur im begründeten Einzelfall an und bilateral per E-Mail an den Ansprechpartner Kündigungsprozess; bis sie eingetroffen ist, wartet die Prüfung. Alles Weitere in Kündigung und Freigabe.

Nach der Ablehnung

Bei 55003 ist der neue Lieferant nicht zugeordnet, der bisherige bleibt es in der Regel. Eine neue Anmeldung ist ein neuer Vorgang mit neuem Eingangstag und eigener Vorlauffrist. Das ist die Folge aus der Regel, dass die Anmeldung spätestens am Tag vor dem letzten Werktag vor dem Zuordnungsbeginn eingehen muss. Entsteht ein Zeitraum ohne Lieferant, greift die Ersatz- und Grundversorgung. Reicht ein Code nicht aus, klären die Partner den Fall bilateral außerhalb der Marktnachrichten (Klärfälle).

Praktisch lohnt es sich, Ablehnungen nach Code zu sortieren: Fehler in den eigenen Daten (A07, A02, A04, A05) sind sofort behebbar, Codes aus dem Verhältnis zum bisherigen Lieferanten (A35, A33) nur mit dem Kunden.

Folgen für SAP IS-U

Der Antwortcode muss als Code abgelegt werden, nicht als Freitext, sonst lässt sich die Ablehnung weder auswerten noch automatisch weiterbearbeiten. Offene und abgelehnte Wechselbelege zeigt die Überwachung der Wechselbelege. Fehler aus Massenläufen bündelt der Fehlermonitor EMMA zu Klärfällen, und fällige Aufgaben stehen im Datenaustausch-Monitor. Eine Anbindung der Codes an das Customizing ist projektspezifisch und nicht Teil dieses Artikels.

Typische Missverständnisse

„Die Ablehnung kommt als APERAK.“ Nein. Die fachliche Ablehnung ist eine UTILMD-Antwort. APERAK meldet Verarbeitbarkeitsfehler, CONTRL Syntaxfehler.

„Der Netzbetreiber lehnt ab, um den Kunden zu halten.“ Er prüft nach einem festen Entscheidungsbaum; den Widerspruch kann nur der bisherige Lieferant einlegen, und nur mit den Gründen aus E_0624.

„Ein Code bedeutet in jedem Prozess dasselbe.“ Nein. Die Bedeutung gilt je EBD.

„Der bisherige Lieferant kann den Wechsel durch Schweigen aufhalten.“ Nein. Ohne Antwort bis 09:00 Uhr gilt die Anfrage als bestätigt.

Quellen und Pflegehinweis

Codes und Reihenfolge stammen aus dem EBD-Dokument 4.3, die Felder aus dem UTILMD-AHB Strom 2.2, die Fehlerarten aus dem APERAK-AHB 1.1, alle ab 1. Oktober 2026. Neue Fassungen können Codes ergänzen; vor Änderungen die EBD E_0622, E_0623, E_0624 und E_0614 neu lesen. Nicht abgedeckt sind die Schritte 16 bis 28 von E_0622 (ruhende Marktlokationen, Kundenanlagen) und die Zweige für erzeugende Marktlokationen.

Abrufdatum aller Quellen: 4. Oktober 2026.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Bundesnetzagentur – Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 4.3 (Mitteilung Nr. 56, gültig ab 01.10.2026)bundesnetzagentur.de
  2. Bundesnetzagentur – UTILMD Anwendungshandbuch Strom 2.2 (Mitteilung Nr. 56)bundesnetzagentur.de
  3. Bundesnetzagentur – Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 (Mitteilung Nr. 56)bundesnetzagentur.de
  4. Bundesnetzagentur – APERAK Anwendungshandbuch 1.1 (Mitteilung Nr. 56)bundesnetzagentur.de
  5. Bundesnetzagentur – Anlage 1b zu BK6-22-024, GPKE Teil 2: Fokus Zuordnungsprozessebundesnetzagentur.de
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