Kurzantwort
GPKE Teil 2 gliedert seine Use-Cases in drei Blöcke: vorbereitende Prozesse (MaLo-ID-Ermittlung, Kündigung), Zuordnungsprozesse (Lieferbeginn, Neuanlage, Ersatz-/Grundversorgung, 100-%-Zuordnung bei Erzeugung, Lieferende) und ergänzende Prozesse (Abrechnungsdaten, Netznutzungsabrechnung, Preisblätter, Sperren). Die Zuordnung ändert sich nur in Kapitel 2. Die Kündigung stellt das Vertragsende fest, ändert aber keine Zuordnung. Die meisten Use-Cases löst der Lieferant aus. Ersatz-/Grundversorgung, 100-%-Zuordnung bei Erzeugung und das Lieferende von NB an LF startet der Netzbetreiber. GPKE Teil 2, Inhaltsverzeichnis
Wer einen Fall einordnen will, fragt zuerst nach dem Anlass und sucht dann den Use-Case. Der Anlass legt Nachricht, Prüfidentifikator und Frist fest.
Der Lebenszyklus einer Belieferung
Die Stationen folgen dem Weg eines Kunden. Der Lieferant ermittelt die MaLo-ID, kündigt beim alten Lieferanten und meldet beim Netzbetreiber an. Danach fließen Abrechnungs-, Stamm- und Konfigurationsdaten. Endet die Belieferung, meldet der Lieferant ab, und ohne Folgelieferanten übernimmt der Ersatz- oder Grundversorger.
Vorbereitende Prozesse (Kapitel 1)
MaLo-ID ermitteln (1.1). Der Lieferant kennt die Marktlokations-ID oft nicht und fragt sie beim Netzbetreiber ab, mit Angaben wie Adresse oder Zählernummer. Der Netzbetreiber antwortet unverzüglich, spätestens 2 Stunden nach Eingang; der Weg läuft über API-Webdienste und hat deshalb keinen UTILMD-Prüfidentifikator. Ablaufatlas: MaLo-ID-Ermittlung
Kündigung (1.2). Der neue Lieferant kündigt im Auftrag des Kunden direkt beim alten Lieferanten (UTILMD 55016). Der alte Lieferant antwortet mit 55017 oder 55018 unverzüglich, spätestens am ersten Werktag, und meldet nach der Bestätigung das Lieferende beim Netzbetreiber an. Der Netzbetreiber ist an diesem Schritt nicht beteiligt. Ablaufatlas: Kündigung · Artikel: Kündigung und Freigabe
Zuordnungsprozesse (Kapitel 2)
Lieferbeginn (2.1). Der neue Lieferant meldet mit UTILMD 55001 (verbrauchend) oder 55077 (erzeugend) beim Netzbetreiber an, spätestens am Tag vor dem letzten Werktag vor dem Zuordnungsbeginn. Der Netzbetreiber stimmt mit 55002 zu oder lehnt mit 55003 ab, jeweils bis 11:00 Uhr des ersten Werktags nach Eingang; parallel fragt er den bisherigen Lieferanten, ob er die Zuordnung beendet. Ablaufatlas: Lieferbeginn · Artikel: Lieferantenwechsel in 24 Stunden · Artikel: Prüfidentifikatoren des Lieferbeginns
Neuanlage (2.2). Bei der ersten Inbetriebnahme einer Marktlokation gab es noch keinen Lieferanten, deshalb gilt ein eigener Use-Case mit UTILMD 55600 (verbrauchend) oder 55601 (erzeugend). Kann der Netzbetreiber die Marktlokation zunächst nicht identifizieren, darf er nicht sofort ablehnen: Er prüft bis zu 60 Werktage lang täglich. GPKE Teil 2, Kap. 2.2.2, S. 30 · Artikel: Einzug und Auszug
Ersatz-/Grundversorgung (2.3). Ist einer verbrauchenden Marktlokation kein Lieferant zugeordnet, kündigt der Netzbetreiber dem Ersatz- oder Grundversorger die Zuordnung mit UTILMD 55013 an. Der Versorger antwortet mit 55014 oder 55015 bis 15:00 Uhr am Tag der Ankündigung, wenn der Zuordnungsbeginn in der Zukunft liegt (Frist I); sonst (Frist II) bis 15:00 Uhr am 1. Werktag danach. Antwortet er nicht, ordnet der Netzbetreiber ihn trotzdem zu. Ablaufatlas: Ersatz-/Grundversorgung · Artikel: Ersatz- und Grundversorgung
100-%-LF-Zuordnung bei Erzeugung (2.4). Eine erzeugende Marktlokation muss zu jedem Zeitpunkt vollständig einem Bilanzkreis zugeordnet sein, auch über ihre Tranchen. Fehlt ein Teil, stellt der Netzbetreiber die Zuordnung mit UTILMD 55607 her (Antworten 55608 und 55609).
Lieferende (2.5). Das Lieferende läuft in zwei Richtungen. Beim Lieferende von LF an NB meldet der Lieferant mit 55004 ab, spätestens am Tag vor dem letzten Werktag vor dem Zuordnungsende; der Netzbetreiber bestätigt mit 55005 bis 06:00 Uhr des ersten Werktags. Beim Lieferende von NB an LF beendet der Netzbetreiber die Zuordnung mit 55007, etwa bei Stilllegung oder wegfallender Zuordnungsermächtigung; der Lieferant antwortet mit 55008 oder 55009 bis 05:00 Uhr des ersten Werktags. Ablaufatlas: Lieferende LF an NB · Ablaufatlas: Lieferende NB an LF · Artikel: Lieferbeginn und Lieferende
Ergänzende Prozesse (Kapitel 3)
Diese Use-Cases ändern keine Zuordnung, hängen aber am Lieferbeginn oder Lieferende.
- Abrechnungsdaten (3.1): Nach der Zuordnung übermittelt der Netzbetreiber die Abrechnungsdaten zur Netznutzung (UTILMD 55218) und zur Bilanzkreisabrechnung (55126). Siehe Bilanzierung nach dem Lieferbeginn.
- Bisher gemessene Werte und Lieferschein (3.2): MSCONS 13015 und 13016 oder 13019 vom Netzbetreiber an den Lieferanten.
- Netznutzungsabrechnung (3.3) und Preisblätter (3.4): Rechnungen über INVOIC und REMADV, Preisblatt des Netzbetreibers, Abrechnung sonstiger Leistungen.
- Sperren und Entsperren (3.5): Der Lieferant beauftragt, der Netzbetreiber führt aus. Siehe Unterbrechung der Anschlussnutzung.
Was nach dem Prozess an Daten, Konfigurationen und Stammdaten beim Lieferanten ankommt, regeln Teil 3 und Teil 4 der GPKE. Der Überblick steht in GPKE: Zweck und Aufbau.
Beispiel: Auszug und Einzug an zwei Adressen
Ein Kunde zieht am 14. Oktober 2026 aus seiner alten Wohnung aus und am 15. Oktober in eine Neubauwohnung ein (vereinfachtes Beispiel, Kunde bleibt bei seinem Lieferanten Stadtwerke Nord).
- Alte Wohnung. Der Lieferant meldet mit UTILMD 55004 das Lieferende zum 15. Oktober, 00:00 Uhr, ab. Das Zuordnungsende ist der Tag nach dem Auszug (Teil 1, Kap. 7). Der Netzbetreiber bestätigt mit 55005.
- Neubauwohnung. Es gab dort noch keinen Lieferanten. Der Lieferant sendet UTILMD 55600 (Neuanlage), nicht 55001. Meldet er sie als Lieferbeginn an, lehnt der Netzbetreiber ab.
- Zeitliche Lücke. Kommt die Neuanlage zu spät oder gar nicht, fließt ab dem Einzug trotzdem Strom. Dann ordnet der Netzbetreiber den Grund- oder Ersatzversorger mit UTILMD 55013 zu, auch rückwirkend (Kap. 2.3.1).
Der Ablauf im Detail, mit den SAP-Belegen, steht in Einzug und Auszug im Strommarkt.
Typische Missverständnisse
„Die Kündigung beendet die Zuordnung.“ Sie stellt das Vertragsende fest und verpflichtet den alten Lieferanten, das Lieferende anzustoßen. Erst Lieferende oder Lieferbeginn ändern die Zuordnung beim Netzbetreiber.
„Einzug und Auszug sind eigene Use-Cases.“ Teil 2 hat dafür keinen eigenen Use-Case. Beim Lieferbeginn nennt die Festlegung den Wechsel mit und ohne Einzug als Auslöser; den Auszug meldet der Lieferant als Lieferende.
„Der Netzbetreiber ordnet Lieferanten nur auf Antrag zu.“ Bei der Ersatz-/Grundversorgung handelt er von sich aus, weil jede verbrauchende Marktlokation jederzeit einem Bilanzkreis zugeordnet sein muss.
„Die Neuanlage ist ein Lieferbeginn mit anderem Datum.“ Neuanlage und Lieferbeginn haben eigene Prüfidentifikatoren und eigene Fristen. Eine falsch gewählte Anmeldung wird als falscher Prozess abgelehnt. Die Ablehnungsgründe stehen in Ablehnungen im Lieferantenwechsel.
Quellen und Pflegehinweis
Kapitelnummern und Fristen folgen der Lesefassung von GPKE Teil 2 zu BK6-24-174, die Prüfidentifikatoren der Anwendungsübersicht 4.0 (gültig ab 1. Oktober 2026). Der Ablaufatlas stützt sich dagegen auf die Fassung BK6-22-024 mit anderen Seitenzahlen; inhaltlich stimmen die Fristen überein. Bei einer neuen Fassung sind drei Dinge zu prüfen: die Kapitelzählung, die Fristen in den Sequenzdiagrammen und die Prüfidentifikatoren. Geprüft am 4. Oktober 2026.