Kurzantwort
Jede Nachricht der WiM, die eine Messlokation betrifft, muss sie eindeutig benennen. Der Sender nennt dafür nach WiM Teil 1, Kapitel 1.6, die postalische Adresse und die ID der Messlokation. Kennt er die ID nicht oder kann der Empfänger sie nicht zuordnen, nennt er die ID einer zugeordneten Marktlokation oder Adresse und Zählernummer des eingebauten Geräts. Bei der ersten Inbetriebnahme gelten Adresse und Name des Anschlussnutzers. Ist die Messlokation identifiziert, steht ihre ID in jeder Folgenachricht. Die ID selbst, die Zählpunktbezeichnung, ändert sich bei keinem der üblichen Vorgänge: weder bei Geräte- noch bei Betreiber- oder Lieferantenwechsel.
Drei Wege, eine Messlokation zu benennen
Die Regeln gelten in allen WiM-Prozessen, in denen eine konkrete Messlokation zu bezeichnen ist. Zwei Hinweise aus dem Text sind für die Praxis wichtig. Der Empfänger darf die Identifizierung nur ablehnen, wenn ihm trotz der gebotenen Sorgfalt keine eindeutige Identifizierung möglich war. Fehlt ein Teil einer Datenkombination, führt das nicht automatisch zur Ablehnung. Und die Zählernummer ist nach der WiM die Nummer, die auf der aktuell eingebauten Messeinrichtung angebracht ist. Sie gilt also nur für einen Stichtag.
Beispiel: Anmeldung ohne bekannte ID
Ein neuer Messstellenbetreiber meldet den Beginn des Messstellenbetriebs an (UTILMD, 55042). Die Beispieldaten sind frei gewählt, die ID ist der Musterwert aus dem UTILMD-Anwendungshandbuch.
- Regel a: Der Sender nennt
DE00713739359S0000000000001222221und Musterweg 7, 12345 Beispielstadt. Der Netzbetreiber findet die Messlokation direkt. - Regel b: Der Sender kennt die ID nicht. Er nennt die Marktlokation
20072281644oder Musterweg 7 mit der Zählernummer 1EMH0012345678. Der Netzbetreiber ordnet zu, ab dann gilt die MeLo-ID. - Regel c: Es gibt noch keine Messlokation. Der Sender nennt Musterweg 7 und den Namen des Anschlussnutzers, bei mehreren Marktlokationen unter der Adresse Zusatzangaben. Der Netzbetreiber identifiziert die Messlokation anhand dieser Angaben.
Nach der Antwort nutzen beide Seiten nur noch die MeLo-ID. Eine Adresse allein trägt nicht: Unter einer Adresse können mehrere Marktlokationen und Messlokationen hängen, etwa in einem Mehrfamilienhaus mit getrennten Zählern.
Was bei welchem Vorgang gleich bleibt
Die MeLo-ID bleibt, solange die Messlokation besteht. Der Metering Code verbietet die Änderung nach der Vergabe, auch bei Netzübernahme oder neuer Postleitzahl (Kapitel 5.6, Entwurf). Was sich bei den Vorgängen ändert, zeigt die Liste.
- Gerätewechsel: Es bleiben MeLo-ID, Messstellenbetreiber und Lieferant. Es ändern sich Gerät, Zählernummer und Zählwerke.
- Geräteübernahme: Es bleiben MeLo-ID, Gerät und Zählernummer. Es ändert sich der Messstellenbetreiber.
- Wechsel des Messstellenbetreibers: Es bleiben MeLo-ID und Lieferant. Es ändert sich der Messstellenbetreiber.
- Lieferantenwechsel: Es bleiben MeLo-ID, Gerät und Messstellenbetreiber. Es ändert sich der Lieferant an der Marktlokation.
- Netzbetreiberwechsel: Es bleibt die MeLo-ID. Es ändert sich der zuständige Netzbetreiber.
- Messlokationsänderung: Es bleiben MeLo-ID und Messstellenbetreiber. Es ändern sich die technischen Einrichtungen.
Beim Wechsel des Messstellenbetreibers ordnet der Netzbetreiber den neuen Betreiber nach WiM Teil 1, Kapitel 2.1.1, zu 00:00 Uhr des Tages zu, an dem Gerätewechsel oder Geräteübernahme erfolgreich abgeschlossen sind. Der Ablauf steht in der WiM-Übersicht. Eine zusätzliche Messung, etwa ein zweiter Zähler für eine Wärmepumpe, ist dagegen keine Änderung der bestehenden Messlokation, sondern eine weitere mit eigener ID. Wie solche Gruppen zusammenhängen, erklärt das Lokationsbündel.
Wo SAP IS-U die Angaben ablegt
| Angabe | Ablage in SAP |
|---|---|
| MeLo-ID | externe Zählpunktnummer in EUITRANS, Feld EXT_UI |
| MaLo-ID | dieselbe Tabelle, am Zählpunkt der Marktlokation |
| Adresse | Anschlussobjekt und Verbrauchsstelle, EVBS |
| Zählernummer | Seriennummer des Geräts, EQUI, Feld SERNR |
Die Zählernummer ändert sich mit dem Gerät, die externe Zählpunktnummer nicht. Eine Suche über die Seriennummer braucht deshalb einen Stichtag und führt über die Anlagenstruktur zur Messlokation. Die Brücke zwischen den Objekten zeigt die Objektlandkarte, die Kette aus logischem Gerät und Zählwerk Messlokation, Zählpunkt und Zählwerk im Zusammenspiel. Die Zuordnung der Zählpunkte zueinander erklärt der Stammdatenatlas.
Typische Missverständnisse
„Die Zählernummer identifiziert die Messlokation.“ Sie nennt das Gerät und gilt nur ersatzweise, zusammen mit der Adresse, für den Stichtag. Nach einem Gerätewechsel führt die alte Zählernummer nicht mehr zur Messlokation.
„Die Adresse reicht aus.“ Unter einer Adresse können mehrere Lokationen liegen. Die WiM verlangt Adresse und ID oder eine der Ersatzkombinationen.
„Fehlende Angaben führen zur Ablehnung.“ Der Empfänger darf nur ablehnen, wenn er trotz gebotener Sorgfalt nicht eindeutig identifizieren kann.
„Mit dem Gerätewechsel bekommt die Messlokation eine neue ID.“ Die ID bleibt. Nur Gerät, Zählernummer und Zählwerke sind neu.
Quellen und Pflegehinweis
Die Identifizierungsregeln stehen in der Lesefassung von WiM Teil 1 zu BK6-24-174. Die Unveränderlichkeit der Bezeichnung folgt dem öffentlichen Entwurf des Metering Codes; die geltende Fassung kann abweichen. Zählernummern, Adressen und die Marktlokations-ID im Beispiel sind frei gewählte Muster. Abgerufen am 4. Oktober 2026.