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Messwesen & Smart Metering

Zählerfernauslesung im Messwesen

Wie Zählerstände und Lastgänge ohne Termin vor Ort beschafft werden: RLM mit Fernablesung und intelligentes Messsystem über das Gateway. Mit Abgrenzung, Fristen der Bereitstellung und Fehlerfällen.

Auf dieser Seite9 Abschnitte

Kurzantwort

Zählerfernauslesung bedeutet: Ein Messstellenbetreiber (MSB) holt Zählerstände oder Lastgänge über eine Kommunikationsverbindung ab, ohne dass jemand zum Zähler fährt. Der Metering Code nennt das Zählerfernablesung (ZFA) und zählt sie neben der Ablesung vor Ort zur „Messwerterhebung nach § 55 MsbG“ (E VDE-AR-N 4400:2023-09, Entwurf, Kap. 3). Es gibt zwei Wege. Bei der registrierenden Leistungsmessung (RLM) liest ein ZFA-System des MSB den Zähler über ein Modem aus. Beim intelligenten Messsystem (iMSys) übernimmt ein Smart-Meter-Gateway die Erfassung und Weitergabe.

Das iMSys ist die engere Definition: Es verlangt ein Gateway und die Anforderungen des Gesetzes. Jedes iMSys wird fern ausgelesen, aber nicht jeder fern ausgelesene Zähler ist ein iMSys. Danach geht der Weg für beide gleich weiter: Der MSB bereitet die Werte im Backend auf und übermittelt sie nach WiM Teil 2. Wie ein Stand vor Ort oder vom Kunden zustande kommt, steht in Zählerablesung und Ablesearten.

Fernauslesung und intelligentes Messsystem

  • Fernauslesung (ZFA) ist eine Art der Datenerhebung. Ein Modem genügt, ein Gateway ist nicht nötig. Grundlage: § 55 MsbG und Metering Code.
  • iMSys ist ein Messsystem mit Gateway nach MsbG. Es erfüllt zusätzlich die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Grundlage: § 2 Nr. 7 und § 21 MsbG.

Das Gesetz definiert das intelligente Messsystem als eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung oder Messeinrichtung zur registrierenden Leistungsmessung (§ 2 Nr. 7 MsbG). Das Gateway ist die Kommunikationseinheit des iMSys und darf ausschließlich der Smart-Meter-Gateway-Administrator konfigurieren (§ 21 MsbG). Aufbau, Rollen und Datenwege beschreibt Intelligente Messsysteme, den Betrieb der Gateways Smart-Meter-Gateway-Administration.

Das Metering-Code-Dokument rechnet bei Lastgang- und Zählerstandsgangmessung die Kommunikationseinrichtung (Modem oder Gateway) samt Synchronisierung zur messtechnischen Anforderung (Kap. 4, Tabelle Messeinrichtungen, Fußnote a). Außerdem verlangt der Metering Code die Prüfung, ob ein Wert die Statusinformation „Geräteuhr wurde gestellt“ trägt (Kap. 6.4).

Wann ferngelesen wird

§ 55 MsbG schreibt die Messung vor, nicht den Kanal. Bei Verbrauchern über 100.000 kWh im Jahr ist es Zählerstandsgang- oder viertelstündige Lastgangmessung, bei kleineren Verbrauchern ab Ausstattung mit iMSys dasselbe. Wo ein Lastgang laufend benötigt wird, ist Fernauslesung praktisch Voraussetzung: Täglich 96 Werte lassen sich nicht vor Ort ablesen. Wie oft und in welchem Rhythmus die Werte bereitgestellt werden, steht in Ableseturnus und Messintervall.

Von der Auslesung bis zum Empfänger

Rohwerte, egal ob aus dem ZFA-System oder dem Gateway, kommen zuerst zum MSB. Dort laufen Plausibilisierung, Bildung vorläufiger Werte und Ersatzwerte. Das Gesetz sieht für iMSys vor, dass das später im Gateway geschieht (§ 60 Abs. 2 MsbG). Bis eine Festlegung der Bundesnetzagentur vorliegt, gilt WiM Teil 2: Aufbereitung und Übermittlung für Netznutzungs-, Bilanzkreis- und Mehr-/Mindermengenabrechnung laufen ausschließlich im und aus dem Backend des MSB, im Gateway entstehen keine Energiemengen der Marktlokation (Kap. 2.2.2). Direkt aus dem Gateway an andere Rollen gehen nur Werte nach Typ 2: der Lastgang erzeugender Marktlokationen an den ÜNB (Kap. 3.1), Werte für Energieserviceanbieter (Kap. 4) und Werte aus einer bestellten Konfiguration an NB oder LF (Kap. 3.2), deren Häufigkeit und Frist sich nach dem bestellten Produkt richten.

Für die Vortageswerte eines iMSys nennt WiM Teil 2 diese Höchstfristen (Kap. 2.5.5, Nr. 1):

Vortageswerte aus dem iMSys nach WiM Teil 2, Kap. 2.5.5 Nr. 1, von oben nach unten gelesen. Die Zeitpunkte sind die spätesten Übermittlungszeitpunkte, die Bereitstellung erfolgt unverzüglich.

Werte, die erst im Folgemonat feststehen, ersetzen die vorläufigen bis zum 8. Tag. Beim RLM-Lastgang einer Marktlokation gilt dieselbe Frist 11:00 Uhr und 8. Tag. Beim monatlichen Zählerstand eines iMSys gilt für den Monatsersten 00:00 Uhr: 10:00 Uhr an den MSB der Marktlokation, 12:00 Uhr an NB und LF am 1. Tag des Monats. Was „wahr“, „Ersatz“ und „vorläufig“ bedeuten und wann sie ersetzt sein müssen, erklärt Messwertstatus verstehen.

Fehlerfälle

  • Kommunikation ausgefallen. Ein Ausfall des Funk- oder Leitungswegs ist kein Messausfall: Der Zähler zählt weiter. WiM Teil 2 verlangt, dass der MSB bei Nichterreichbarkeit laufend neue Versuche macht und bei wiederholter Nichterreichbarkeit die Störung beseitigt und eine stabile Verbindung herstellt (Kap. 2.5.4). Das Gesetz fordert bei wiederkehrenden Ausfällen strukturelle Verbesserungen (§ 55 Abs. 2 MsbG).
  • Gerätefehler. Ist bekannt, dass für ein Zeitintervall keine wahren Werte mehr kommen, beginnt der MSB unverzüglich mit der Ersatzwertbildung (Kap. 2.5.4).
  • Lücke im Lastgang. Fehlende Registrierperioden ersetzt der Metering Code mit Nullwerten, wenn der Energiefluss eindeutig unterbrochen war, sonst mit Ersatzwerten (Kap. 6.3). Bis zu sieben aufeinanderfolgende fehlende Viertelstunden darf er nach Entwurf linear interpolieren, wenn die Randwerte geprüft sind (Kap. 7.4.2). Ein Beispiel dazu steht in Ersatzwertbildung in der Praxis, die Störungsmeldekette in Störung und Ersatzbetrieb.
  • Falsche Zuordnung. Ein korrekter Wert an der falschen Messlokation landet beim falschen Vertrag. Die Zuordnung prüft der MSB vor der Übermittlung, die Reklamation läuft über Bestätigung und Reklamation von Werten.

Beispiel: RLM-Gewerbe mit Modem

Ein Betrieb mit 280.000 kWh Jahresverbrauch hat einen Lastgangzähler mit Modem. Das ZFA-System des MSB ruft nachts die Viertelstundenwerte des Vortags ab. An einem Morgen scheitert der Abruf, vier Intervalle fehlen. Der Lastgangzähler hat die Werte gespeichert; beim nächsten Abruf liegen sie vor. Dann ersetzt der wahre Wert den bis dahin gebildeten vorläufigen Wert. Hätte der Abruf mehrere Tage gefehlt, würde der MSB die Lücke als Ersatzwert füllen und die Störung beseitigen. Dieser Weg braucht kein Gateway.

In SAP IS-U

Fern ausgelesene Gänge landen im Energiedatenmanagement als Profile. Der Profilkopf EPROFHEAD legt Profilart (Lastgang, Zählerstandsgang), Raster und Gültigkeit fest (EPROFHEAD im Tabellenexplorer). Wie Profile verwaltet werden, beschreibt Profilverwaltung, den Zusammenhang EDM im Kontext. Einzelne Zählerstände einer Fernablesung können als Ablesebeleg erfasst werden (EL28).

Typische Missverständnisse

„Jeder fern auslesbare Zähler ist ein Smart Meter.“ Nein. Ein iMSys braucht ein Smart-Meter-Gateway. Ein RLM-Zähler mit Modem wird fern ausgelesen, ist aber kein iMSys.

„Das Gateway rechnet die Marktlokation.“ Nein. Bis auf Weiteres entstehen Energiemengen der Marktlokation im Backend des MSB, nicht im Gateway.

„Gateway-Werte gehen direkt an alle Marktpartner.“ Nein. Direkt aus dem Gateway gehen nur Werte nach Typ 2, etwa an den ÜNB oder an einen Energieserviceanbieter. Alles andere läuft über das Backend.

„Eine Datenlücke heißt, der Zähler misst falsch.“ Nein. Oft fehlt nur die Übertragung. Die gemessene Energie wird nachgeliefert.

Quellen und Pflegehinweis

Begriffe und Pflichten: MsbG §§ 2, 21, 55, 60. Prozess und Fristen: WiM Teil 2 (BK6-24-174), Tabelle in Kap. 2.5.5. Kommunikationseinrichtung, Lücken und Interpolation: E VDE-AR-N 4400:2023-09, nur als Entwurf geprüft. Zu prüfen bei jeder Aktualisierung: ob die Bundesnetzagentur die Aufbereitung im Gateway nach § 60 Abs. 2 MsbG festgelegt hat, und die gültige Fassung des Metering Codes.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Messstellenbetriebsgesetz – § 2 Begriffsbestimmungen (Nr. 7 intelligentes Messsystem, Nr. 13 Messsystem, Nr. 19 Smart-Meter-Gateway)gesetze-im-internet.de
  2. Messstellenbetriebsgesetz – § 21 Mindestanforderungen an intelligente Messsystemegesetze-im-internet.de
  3. Messstellenbetriebsgesetz – § 55 Messwerterhebung Stromgesetze-im-internet.de
  4. Messstellenbetriebsgesetz – § 60 Datenübermittlunggesetze-im-internet.de
  5. Bundesnetzagentur – BK6-24-174, WiM Teil 2 (Lesefassung): Kap. 2.2.2, 2.5.4, 2.5.5 (Tabelle der zu übermittelnden Werte), Kap. 3 Werte nach Typ 2bundesnetzagentur.de
  6. VDE FNN – E VDE-AR-N 4400:2023-09 (Metering Code, Entwurf): Kap. 3 Begriffe, Kap. 4 Tabelle Messeinrichtungen, Kap. 6.3 und 7.4vde.com
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