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Messwesen & Smart Metering

Korrekturwerte und Storno verstehen

Wie eine Korrektur von Messwerten technisch läuft: Storno per MSCONS 13006, Neulieferung oder Überschreibung, Korrekturgrund und die Folgen für Lieferschein, Rechnung und Bilanzierung.

Auf dieser Seite9 Abschnitte

Kurzantwort

Eine Korrektur von Messwerten läuft nach MSCONS auf drei Wegen, abhängig davon, welche Art von Wert geändert wird. Beim Zählerstand und bei Energiemengen storniert der Absender die alte Nachricht (MSCONS-Prüfidentifikator 13006) und sendet eine neue. Bei Lastgängen überschreibt er die Werte über eine neue Version, ohne Storno. Die dritte Variante liefert neue Werte ohne Überschreibung mit Verweis auf eine andere Nachricht. In den meisten Fällen gibt der Absender einen Korrekturgrund mit. Wie der Dialog beginnt, der zur Korrektur führt, beschreibt Bestätigung und Reklamation von Messwerten.

Storno: Was die Nachricht tut

Ein Storno ist eine eigene MSCONS-Nachricht mit Prüfidentifikator 13006 („Messwert Storno“). Sie trägt im BGM-Segment den Code 1 (Storno) und verweist über RFF+ACW auf die Dokumentennummer der Nachricht, die storniert wird. Das Handbuch regelt:

  • Storniert werden immer alle Werte einer Nachricht. Eine Nachricht enthält nur Daten eines Meldepunkts, eines Lastprofils oder einer EEG-Überführungszeitreihe zu einem Ablesezeitpunkt oder Zeitintervall.
  • Verantwortlich ist der Sender der Originalnachricht.
  • Eine Nachricht wird storniert, wenn mindestens eine Information darin nicht korrekt war.

Wann ein Storno nötig wird, legt WiM Teil 2 Kap. 2.8 fest: wenn das Ergebnis einer Reklamation es vorsieht, oder wenn ein Wert versehentlich im Markt übermittelt wurde. Der Messstellenbetreiber der Messlokation storniert beim Messstellenbetreiber der Marktlokation, dieser an Netzbetreiber, Lieferant und Übertragungsnetzbetreiber, jeweils unverzüglich nach Feststellung des Stornobedarfs. In der Anwendungsübersicht 4.0 stehen dafür die Prüfidentifikatoren 32230 (MSB an MSB), 32250 (an NB), 32260 (an LF) und 32270 (an ÜNB). Lieferanten und Netzbetreiber, die einen Zählerstand an den Messstellenbetreiber übermittelt haben, stornieren mit 32360 beziehungsweise 32380.

Drei Korrekturvarianten

Das MSCONS-Handbuch (Kap. 12.2) kennt drei Varianten. Welche gilt, bestimmt die Art des ursprünglichen Werts, nicht die Ursache des Fehlers:

Anwendungsfall (Prüfi) Variante Korrekturgrund
Zählerstand Strom (13017) Storno und Neuversand ja
Energiemenge Strom (13019), Energiemenge und Leistungsmaximum (13016) Storno und Neuversand ja
Lastgang Messlokation (13018), Lastgang Marktlokation Tranche (13025) Überschreibung durch Versionierung ja
Werte nach Typ 2 (13027) Überschreibung durch Versionierung nein

Bei der Überschreibung ist der Absender für die Versionierung der Werte verantwortlich; ein Storno entfällt. Die dritte Variante (Neuversand ohne Überschreibung, mit Verweis in einer anderen Nachricht) nennt das Handbuch zum Beispiel für die marktlokationsscharfe bilanzierte Menge (MMMA, 13014).

Das ist die wichtigste Einschränkung gegenüber einem naiven Bild von „Korrektur = Storno + Neulieferung“: Sie gilt für Zählerstände und Energiemengen, nicht für Lastgänge. Wer Lastgangkorrekturen als Storno modelliert, passt nicht zum Handbuch.

Der Korrekturgrund

Der Korrekturgrund steht in der Segmentgruppe 10 der MSCONS im STS-Segment (Qualifier Z34). Nach dem Handbuch ist er unter anderem anzugeben, wenn

  1. ein bereits übermittelter vorläufiger Wert nach Storno durch einen Ersatzwert ersetzt wird,
  2. ein übermittelter Ersatzwert nach Storno durch einen Ersatzwert ersetzt wird,
  3. ein übermittelter wahrer Wert nach Storno durch einen Ersatzwert ersetzt wird oder
  4. ein übermittelter wahrer Wert nach Storno durch einen wahren Wert ersetzt wird.

Die Codeliste enthält unter anderem Z78 Gerätewechsel, ZA1 Messwert unplausibel, ZA3 Falscher Wandlerfaktor, ZA4 Fehlerhafte Ablesung, ZA5 Änderung der Berechnung, ZA6 Umbau der Messlokation und ZA7 Datenbearbeitungsfehler. Der Korrekturgrund wird beim Versand der korrigierten Werte mitgegeben, nicht im Storno.

Korrektur, Ersatzwert und vorläufiger Wert

Die Begriffe liegen auf verschiedenen Ebenen. Ersatzwert, vorläufiger und wahrer Wert beschreiben die Herkunft eines Werts; sie stehen im Status der MSCONS (220, 67, Z18, erklärt in Messwertstatus verstehen). Korrektur und Storno beschreiben, wie ein bereits gelieferter Wert ersetzt wird. Ein später ausgelesener wahrer Wert, der einen Ersatzwert ablöst, ist also eine Korrektur (Fall 3 oben) und trägt den Status 220. Wie Ersatzwerte entstehen, steht in Ersatzwertbildung in der Praxis.

EmpfängerMSBMSCONS 13017,Dokumentennummer 4711Fehler entdecktMSCONS 13006 Storno,RFF+ACW 4711MSCONS 13017 neu,Korrekturgrund Z34 ZA4
Zählerstand korrigieren per Storno und Neuversand. Das Storno verweist auf die Dokumentennummer der Originalnachricht, der Korrekturgrund steht in der Neulieferung.

Folgen für Abrechnung und Bilanzierung

Lieferschein und Rechnung. Ändern sich Abrechnungsmengen, folgen mehrere Schritte nacheinander. Nach GPKE Teil 2 (Kap. 3.3) muss der Netzbetreiber den zugehörigen Lieferschein stornieren (MSCONS 13006, Prüfi 21460) und einen korrigierten Lieferschein senden, bevor er die neue Rechnung schickt. Eine Rechnungskorrektur besteht immer aus einer Stornorechnung (INVOIC 31004, Prüfi 21570) und einer neuen Rechnung. Die Reihenfolge ist vorgeschrieben, damit der Lieferant die neue Rechnung gegen die korrigierten Mengen prüfen kann. Die Rechnungsseite beschreibt Storno und Korrektur.

Bilanzierung. In der MaBiS gelten die Grundsätze der Zuordnung von Energiemengen gleichermaßen für die Erstübersendung einer Summenzeitreihe wie für Korrekturen bis zum Ende der Clearingfrist, danach für die Korrekturbilanzkreisabrechnung (KBKA). Den Weg vom Messwert in die Bilanz zeigt Vom Messwert zur Bilanzierung. Die Fristen der Clearingphase stehen in der MaBiS und sind hier nicht wiedergegeben.

Rückwirkung auf Stammdaten. Eine rückwirkende Änderung der Stammdatenlage ist nach MaBiS nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich.

Beispiel

Vereinfachtes Beispiel mit erfundenen Daten. Der Messstellenbetreiber meldet für die Messlokation DE0012345678901234567890123456789 zum Gerätewechsel den Zählerstand 18.420 kWh (MSCONS 13017, Dokumentennummer 4711). Später stellt er fest, dass der Ausbaustand 18.402 kWh war, ein Ablesefehler.

  1. Er sendet MSCONS 13006 mit RFF+ACW 4711. Der Empfänger darf den Stand 18.420 kWh nicht mehr als gültig behandeln.
  2. Er sendet die neue MSCONS 13017 mit 18.402 kWh und dem Korrekturgrund ZA4 (Fehlerhafte Ablesung).
  3. Der Lieferant rechnet die Schlussabrechnung neu und verwendet dabei nur den neuen Stand.

Der Fehlerfall: Ist die Rechnung schon versendet, ist die Rechnungskorrektur ein eigener Vorgang, der der Wertekorrektur folgt.

Typische Fehler

Korrektur als zusätzliche Menge buchen. Ein Storno nimmt die Wirkung der Originalnachricht zurück. Wer die korrigierte Menge zusätzlich addiert, zählt doppelt.

Lastgänge stornieren. Bei Lastgängen läuft die Korrektur über Versionierung, nicht über 13006.

Storno ohne Referenz. Ohne die Dokumentennummer der Originalnachricht in RFF+ACW lässt sich die Nachricht nicht zuordnen.

Korrekturgrund vergessen. Bei den Varianten mit Korrekturgrund ist er für die Neulieferung vorgesehen.

Prozesse vermischen. Eine MSCONS-Korrektur im Messwesen ersetzt keine Rechnungskorrektur und keine Korrekturliste der MaBiS-Clearingphase.

Quellen und Pflegehinweis

Grundlage sind MSCONS-AHB 3.2 (Stand 01.04.2026), WiM Teil 2 Kap. 2.8, GPKE Teil 2 Kap. 3.3 und die MaBiS in der Lesefassung zu BK6-24-174. Die Prüfidentifikatoren stammen aus der Anwendungsübersicht 4.0. Bei einem neuen Formatstand Tabelle der Korrekturvarianten und Codes erneut prüfen.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Bundesnetzagentur – WiM Teil 2 (Lesefassung zur Festlegung BK6-24-174), Kap. 2.7 und 2.8 (Reklamation, Stornieren von Werten)bundesnetzagentur.de
  2. Bundesnetzagentur – MSCONS Anwendungshandbuch 3.2 (EDI@Energy, 01.04.2026), Kap. 12 Stornierung / Korrektur von Werten und Segmentgruppe 10 (Korrekturgrund)bundesnetzagentur.de
  3. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 2 (Lesefassung zur Festlegung BK6-24-174), Kap. 3.3 Netznutzungsabrechnungbundesnetzagentur.de
  4. Bundesnetzagentur – MaBiS (Lesefassung zur Festlegung BK6-24-174), Kap. 3.3 Clearingfrist und Korrekturbilanzkreisabrechnungbundesnetzagentur.de
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