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Messwesen & Smart Metering

Messlokationsänderung und Konfiguration verstehen

Der WiM-Use-Case Messlokationsänderung (ORDERS 17011) mit Fristen, was er von der Bestellung einer Konfiguration nach GPKE Teil 3 trennt und welche Folgeprozesse an der Messlokation nachlaufen.

Auf dieser Seite7 Abschnitte

Kurzantwort

Eine Messlokationsänderung ist ein WiM-Use-Case (Teil 1, Kapitel 3.3). Der Netzbetreiber oder der Lieferant beauftragt den Messstellenbetreiber, die technischen Einrichtungen einer Messlokation zu ändern, ohne dass der Messstellenbetreiber wechselt. Das Kapitel nennt den Einbau eines intelligenten Messsystems, die Erweiterung und die Parametrierung. Die Beauftragung läuft als ORDERS 17011, die Antwort als ORDRSP 19005 oder 19006.

Eine Konfiguration wie ein Messprodukt oder eine Zählzeitdefinition wird dagegen nach GPKE Teil 3 bestellt. Die WiM sagt das ausdrücklich: Solche Bestellungen sind „nicht über diesen Prozess anzustoßen“. Beide Wege hängen nur so zusammen, dass die Messlokationsänderung die Gerätetechnik schaffen kann, die eine Konfiguration voraussetzt.

Zwei Wege an derselben Messlokation

Messlokationsänderung (WiM Teil 1, Kap. 3.3)

  • Gegenstand: die technischen Einrichtungen der Messlokation.
  • Bestellt von NB oder LF, beim MSB der Messlokation.

Bestellung einer Konfiguration (GPKE Teil 3, Kap. 1.3)

  • Gegenstand: Eigenschaften wie Messprodukt, Zählzeit-, Schaltzeit- und Leistungskurvendefinition, Bilanzierungsverfahren, Steuererlaubnis.
  • Bestellt vom LF beim NB oder von NB und LF direkt beim MSB.

Der NB darf eine Änderung nur verlangen, wenn er „aufgrund rechtlicher Bestimmungen oder aufgrund bilateraler Vereinbarungen“ berechtigt ist. Als Gründe nennt die WiM geänderte technische Mindestanforderungen des NB wegen eines geänderten Netznutzungsvertrags, geändertem Verbrauchsverhalten oder baulichen Veränderungen sowie geänderte rechtliche Vorgaben. Für den LF nennt sie als Fall, dass die vorhandene Gerätetechnik die Anmeldung bei Lieferbeginn oder Neuanlage (GPKE Teil 2) nicht erlaubt. Dann braucht er eine gültige Vollmacht des Letztverbrauchers, die beim MSB vorliegt. Wie Bestellung und Einrichtung einer Konfiguration laufen, steht in Stammdaten und Konfigurationen.

Der Ablauf

Messlokationsänderung nach WiM Teil 1, Kapitel 3.3, von oben nach unten gelesen. Die Zahlen sind die Prozessschritte der WiM.
Schritt Frist
1 Beauftragung spätestens 20. WT vor dem gewünschten Änderungstermin
2 Antwort unverzüglich, spätestens 10. WT nach der Beauftragung
3 Stammdatenänderung durch den MSB unverzüglich, spätestens 3. WT nach der erfolgreichen Änderung
4 Werte Fristen der Wertetabelle in WiM Teil 2, Kap. 2.5.5
5 Scheitern unverzüglich, spätestens 3. WT nach dem ursprünglich bestätigten Termin

Der MSB prüft, ob eine Änderung nötig ist und ob der Termin technisch und betrieblich hält, und stimmt ihn bei Bedarf mit dem Anschlussnutzer ab. Hält er ihn nicht, nennt er in der Bestätigung den nächstmöglichen Termin. Er lehnt ab, wenn er zum Termin nicht mehr Betreiber ist, der Auftraggeber nicht berechtigt ist oder zwingende technische Gründe entgegenstehen. Die Stammdatenänderung läuft über GPKE Teil 4, Prüfi 55643 vom MSB an den NB und 55653 an den LF. Eine Wertübermittlung beauftragt sich nicht eigens: „Es erfolgt keine weitere Beauftragung“, sie ergibt sich aus den Werten des Stammdatums.

Wie lange die Frist in Werktagen reicht, rechnet der Artikel Feiertagskalender und Zählzeiten über den Jahreswechsel vor.

Was nachläuft

  • Werte. Je nach Änderung kann eine Wertübermittlung nötig sein (WiM Teil 1, S. 52). Die WiM-Wertetabelle führt dafür als Auslöser Nr. 5 „Gerätewechsel, Geräteübernahme und Änderung der Konfiguration“. Dort sind Zählerstand oder Arbeitsmenge zum Änderungszeitpunkt 0:00 Uhr fällig, bei intelligenten Messsystemen nach 5 bis 8 Tagen, bei konventionellen und modernen Messeinrichtungen nach 28 Tagen (Tabelle 1, S. 35 bis 37).
  • Stammdaten. Die geänderten Zähleinrichtungsdaten der Messlokation meldet der MSB als „Änderung Daten der MeLo“. Wer ein Stammdatum verantwortet, beschreibt der Artikel Stammdaten und Konfigurationen.
  • Lokationsbündel. Kommt eine Messlokation hinzu oder fällt eine weg, ändert sich die Struktur des Lokationsbündels. Die Lokationsbündelstruktur meldet der NB (UTILMD 55175 an den LF, 55173 an den MSB).

Beispiel: Umbau für eine Lieferantenzählzeit

Der Lieferant LF beliefert die verbrauchende Marktlokation 57891234562 mit der Messlokation DE00056266802AO6G56M11SN51G21M24S, die ein Zweitarifzähler ohne intelligentes Messsystem misst. Er will eine eigene Zählzeitdefinition (Zweck „Endkunde“) bestellen. Das setzt voraus, dass alle Messlokationen der Marktlokation mit iMS ausgestattet sind. Vereinfacht, ohne Gerätedetails:

  1. Mo 7.12.2026: LF sendet ORDERS 17011 an den MSB. Gewünschter Termin ist Montag, 11. Januar 2027. Der 7. Dezember ist der späteste Tag bei 20 Werktagen Vorlauf über Weihnachten und Neujahr.
  2. Bis Mo 21.12.2026: MSB antwortet mit ORDRSP 19005 (spätestens 10. WT).
  3. Mo 11.1.2027: MSB baut das intelligente Messsystem ein.
  4. Bis Do 14.1.2027: MSB meldet die geänderten Stammdaten der Messlokation (UTILMD 55643 an den NB, 55653 an den LF). Wäre der Einbau gescheitert, wäre am selben Tag IFTSTA 21025 an den LF fällig.
  5. Danach: LF bestellt seine Zählzeitdefinition nach GPKE Teil 3. Je nach Änderung folgen Werte nach der Wertetabelle.

Typische Missverständnisse

„Über ORDERS 17011 bestelle ich auch ein Messprodukt.“ Nein, das läuft über die Bestellung einer Konfiguration. Die Messlokationsänderung schafft nur die Technik.

„Die Messlokationsänderung ist der Gerätewechsel.“ Der Gerätewechsel gehört zum Wechsel des Messstellenbetreibers und hat eigene Nachrichten, siehe Gerätewechsel im Messwesen.

„Der MSB muss jede Änderung ausführen.“ Er lehnt ab, wenn der Auftraggeber nicht berechtigt ist oder zwingende technische Gründe entgegenstehen.

Quellen und Pflegehinweis

Grundlage sind WiM Teil 1 (Kap. 3.3), WiM Teil 2 (Kap. 2.5.5) und GPKE Teil 3 in der Lesefassung zu BK6-24-174 sowie die Anwendungsübersicht 4.0. Das Angebotsverfahren (REQOTE 35005, QUOTES 15005) zu Änderungen der Technik beschreibt die Anwendungshilfe, nicht die WiM; es ist hier nicht behandelt. Fristen und Prüfis bei jeder neuen Fassung prüfen.

Primärquellen zum Nachlesen

  1. Bundesnetzagentur – WiM Teil 1 Lesefassung zu BK6-24-174 (Kapitel 3.3 Messlokationsänderung, S. 51 bis 56)bundesnetzagentur.de
  2. Bundesnetzagentur – WiM Teil 2 Lesefassung zu BK6-24-174 (Kapitel 2.5.5, Darstellung der zu übermittelnden Werte)bundesnetzagentur.de
  3. Bundesnetzagentur – GPKE Teil 3 Lesefassung zu BK6-24-174 (Kapitel 1.3 Bestellung einer Konfiguration)bundesnetzagentur.de
  4. Bundesnetzagentur – Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren, Version 4.0 (gültig ab 01.10.2026)bundesnetzagentur.de
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