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Netzentgelt

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Netzentgelt

Entgelt für die Nutzung des Stromnetzes. Es deckt Betrieb, Instandhaltung und Ausbau der Netze und besteht je nach Kundengruppe aus Arbeitspreis, Leistungspreis und Grundpreis. Der Netzbetreiber stellt es meist dem Lieferanten in Rechnung, der es an den Kunden weitergibt. Es ist vom Energiepreis des Lieferanten getrennt.

Grundlage
§ 21 EnWG, StromNEV

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