AnmeldenLernweg starten
Schlagwort

Stromsteuer

  • 3Artikel
  • 27Minuten Lesezeit
Zum Glossar

Aus dem Glossar

Stromsteuer

Verbrauchsteuer auf Strom. Der Regelsatz beträgt 20,50 Euro je Megawattstunde, also 2,05 Cent je Kilowattstunde. Steuerschuldner ist der Versorger, der den Strom an Letztverbraucher leistet. Er gibt die Steuer im Preis weiter.

Grundlage
§ 3 StromStG

Im Glossar ansehenKunden, Tarife & Abrechnung

Artikel mit diesem Schlagwort