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RLM

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Registrierende Leistungsmessung

RLM

Messverfahren, das die Leistung fortlaufend je Viertelstunde erfasst und als Lastgang bereitstellt. Die Grenze von 100.000 kWh Jahresverbrauch steckt an drei Stellen: § 55 MsbG verlangt darüber eine Zählerstandsgangmessung oder, soweit erforderlich, RLM, das Netzentgelt kennt darunter in der Niederspannung nur einen Arbeitspreis, die GPKE bilanziert darunter grundsätzlich mit Profilen. RLM-Kunden werden mit gemessenen Werten bilanziert und zahlen im Netzentgelt neben dem Arbeitspreis einen Leistungspreis. Eine feste RLM-Pflicht ab 100.000 kWh gibt es nicht. Im Gas liegt die Grenze bei einer Ausspeiseleistung über 500 kWh/h oder einer Jahresentnahme über 1,5 Mio. kWh; die Tagesmenge geht dann je nach Fallgruppe als gleichmäßiges Tagesband (RLMmT) oder stundenscharf (RLMoT) in die Bilanz.

Grundlage
§ 55 MsbG, § 17 Abs. 6 StromNEV, GPKE Teil 1 Kap. 8.3; Gas: GaBi Gas 2.0 und 2.1

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