Aus dem Glossar
StromNEV
Stromnetzentgeltverordnung
Verordnung, nach der Netzbetreiber ihre Netzkosten ermitteln und auf Netzebenen und Kunden verteilen. Sie bestimmt damit die Struktur der Netzentgelte; § 19 regelt Sonderformen der Netznutzung mit individuellem Netzentgelt. Die StromNEV gilt bis zum 31.12.2028; die Netzentgeltsystematik ab 2029 legt die Bundesnetzagentur selbst fest (Verfahren „AgNes“, bisher nur Entwurf). Die StromNZV dagegen ist seit dem 01.01.2026 außer Kraft.
Im Glossar ansehenMarktrollen & Regulierung
Artikel mit diesem Schlagwort
- FortgeschrittenEEG und StromNEVFörderung und Kostenwälzung im Strommarkt: Wer die EEG-Förderung zahlt, wie das EnFG sie finanziert, wie die StromNEV Netzentgelte bestimmt und was 2028 und 2029 ausläuft. Stand Oktober 2026.Marktrollen & Regulierung · 7 Minuten
- FortgeschrittenGültigkeitsstände verwaltenWie Sie Stichtage von Gesetzen, Festlegungen und Formatversionen belegen und führen, mit echten Beispielen: Formatwechsel 01.10.2026, BK6-23-241, Auslaufen der StromNEV.Marktrollen & Regulierung · 6 Minuten
- FortgeschrittenIndividuelles Netzentgelt nach § 19 StromNEVWer ein individuelles Netzentgelt verlangen kann, wie die Untergrenzen von 20, 15 und 10 Prozent wirken, wer die Mindereinnahmen trägt und was nach dem Auslaufen der StromNEV 2028 gilt.Marktrollen & Regulierung · 9 Minuten
- FortgeschrittenNetzentgelte verstehenWie sich ein Netzentgelt aus Leistungspreis, Arbeitspreis, Grundpreis und Aufschlägen zusammensetzt, wo die Grenze von 2.500 Benutzungsstunden liegt und was sich ab 2029 ändern soll.Marktrollen & Regulierung · 10 Minuten
- FortgeschrittenVerlustenergie verstehenWas Verlustenergie ist, wer sie nach EnWG § 22 und GPKE beschafft, wie die MaBiS Netzverluste als Verlustzeitreihe von der Differenzzeitreihe trennt und welche Kosten nach StromNEV und BNetzA-Referenzpreis in die Netzentgelte eingehen.Energiedaten & Bilanzierung · 6 Minuten
