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StromNEV

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StromNEV

Stromnetzentgeltverordnung

Verordnung, nach der Netzbetreiber ihre Netzkosten ermitteln und auf Netzebenen und Kunden verteilen. Sie bestimmt damit die Struktur der Netzentgelte; § 19 regelt Sonderformen der Netznutzung mit individuellem Netzentgelt. Die StromNEV gilt bis zum 31.12.2028; die Netzentgeltsystematik ab 2029 legt die Bundesnetzagentur selbst fest (Verfahren „AgNes“, bisher nur Entwurf). Die StromNZV dagegen ist seit dem 01.01.2026 außer Kraft.

Grundlage
StromNEV, gültig bis 31.12.2028

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